Blog
fragenkatalog-pflegegrad

Fragenkatalog Pflegegrad: Diese Fragen stellt der Gutachter wirklich

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
03.06.2026
Inhaltsverzeichnis â–Č

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet ĂŒber Ihren Pflegegrad – und damit ĂŒber mehrere hundert Euro monatlich. Doch viele Familien gehen unvorbereitet in den Termin und verschenken Punkte. Der Grund: Sie wissen nicht, welche Fragen kommen.

In diesem Artikel finden Sie den kompletten Fragenkatalog aller 6 Module – die Fragen, die der Gutachter wirklich stellt, mit ErklĂ€rung, worauf es bei jeder Antwort ankommt. Dazu eine druckbare PDF-Checkliste zum Herunterladen, auf der Sie jede Frage abhaken können.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ 6 Module mit insgesamt 52 Einzelfragen – alle hier aufgelistet
  • ✓ Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt am schwersten mit 40 % – hier fallen die meisten Punkte
  • ✓ Bewertung: 0 = selbststĂ€ndig, 1 = ĂŒberwiegend selbststĂ€ndig, 2 = ĂŒberwiegend unselbststĂ€ndig, 3 = unselbststĂ€ndig
  • ✓ Vorbereitung entscheidet: Wer den schlechtesten Tag schildert und ein Pflegetagebuch fĂŒhrt, bekommt den fairen Pflegegrad
  • ✓ PDF-Checkliste zum Ausdrucken und Vorbereiten – kostenlos, ohne Anmeldung

So lÀuft die Begutachtung ab

Der Gutachter vom Medizinischen Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und bleibt etwa 60 bis 90 Minuten. Er prĂŒft die SelbststĂ€ndigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Dabei stellt er Fragen, beobachtet und fĂŒhrt kurze Praxistests durch. Am Ende ergibt sich eine Punktzahl – und daraus der Pflegegrad:

PflegegradPunkteBeeintrÀchtigung der SelbststÀndigkeit
Pflegegrad 112,5 – 26,9Geringe
Pflegegrad 227 – 47,4Erhebliche
Pflegegrad 347,5 – 69,9Schwere
Pflegegrad 470 – 89,9Schwerste
Pflegegrad 590 – 100Schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Jede einzelne Frage wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet. Entscheidend ist dabei ein Grundsatz, den viele unterschĂ€tzen: Als Hilfe gilt nicht nur das körperliche Übernehmen, sondern ausdrĂŒcklich auch Anleiten, Erinnern und Beaufsichtigen. Wer nur nach dreimaliger Aufforderung duscht, ist in diesem Punkt nicht selbststĂ€ndig. Wie das Gutachten anschließend aufgebaut ist, erklĂ€rt der Artikel Pflegegutachten.

Kostenloser Download

Checkliste zur Pflegebegutachtung

Alle 52 Fragen des Gutachters zum Abhaken – inklusive Bewertungsskala, Notizfeldern und den 7 wichtigsten Tipps fĂŒr den Termin.

PDF · 6 Seiten · A4 zum Ausdrucken · keine Anmeldung nötig

Jetzt herunterladen

Modul 1: MobilitÀt (10 % Gewichtung)

Der Gutachter prĂŒft, wie selbststĂ€ndig sich die Person bewegen kann. FĂŒnf Kriterien, jedes mit 0 bis 3 Punkten bewertet.

Nr.Frage des GutachtersWas er wirklich wissen will
1.1„Können Sie sich im Bett umdrehen und aufsetzen?"Positionswechsel: Drehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen – allein oder nur mit Hilfe?
1.2„Können Sie aufrecht sitzen, ohne sich festzuhalten?"Stabile Sitzposition: Kippt die Person zur Seite? Braucht sie StĂŒtze?
1.3„Können Sie vom Bett in einen Stuhl oder auf die Toilette wechseln?"Umsetzen: Transfer zwischen Bett, Rollstuhl und Toilette – allein, mit Hilfe oder gar nicht?
1.4„Können Sie sich in der Wohnung von Raum zu Raum bewegen?"Fortbewegen: Zu Fuß, mit Rollator, mit Rollstuhl? Braucht die Person Begleitung?
1.5„Können Sie eine Treppe steigen?"Treppensteigen: Allein, am GelĂ€nder, nur mit Hilfe oder gar nicht?

⚠ HĂ€ufiger Fehler: „Ich schaffe das schon"

Viele pflegebedĂŒrftige Menschen spielen ihre EinschrĂ€nkungen herunter – aus Stolz oder Gewohnheit. Sagen Sie nicht: „Ich komme schon zurecht." Sagen Sie: „Ich brauche Hilfe beim Aufstehen, und wenn niemand da ist, bleibe ich im Bett." Der Gutachter kann nur bewerten, was er hört und sieht.

Modul 2: Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten (15 %)

Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur der jeweils höhere Wert ins Gesamtergebnis ein – gewertet wird also das Modul, in dem die stĂ€rkeren EinschrĂ€nkungen bestehen.

Nr.Frage des GutachtersWas er wirklich wissen will
2.1„Erkennen Sie Ihre Familienangehörigen?"Personen erkennen: Weiß die Person, wer vor ihr steht?
2.2„Wissen Sie, wo Sie sich gerade befinden?"Örtliche Orientierung: Eigene Wohnung? Stadt? Stockwerk?
2.3„Welcher Tag ist heute? Welcher Monat?"Zeitliche Orientierung: Tageszeit, Wochentag, Monat, Jahr
2.4„Was haben Sie heute Morgen gefrĂŒhstĂŒckt?"Erinnern an wesentliche Ereignisse: KurzzeitgedĂ€chtnis
2.5„Können Sie mir erklĂ€ren, wie Sie sich Kaffee machen?"Steuern von Alltagshandlungen: Mehrstufige AblĂ€ufe planen
2.6„Was wĂŒrden Sie anziehen, wenn es draußen regnet?"Treffen von Entscheidungen im Alltag
2.7„Haben Sie verstanden, warum ich heute hier bin?"Verstehen von Sachverhalten: Kann die Person Informationen aufnehmen?
2.8„Was tun Sie, wenn es unerwartet an der TĂŒr klingelt?"Erkennen von Risiken und Gefahren: Herd, Verkehr, Fremde
2.9„Können Sie mir sagen, wenn Sie Schmerzen haben?"Mitteilen elementarer BedĂŒrfnisse: Hunger, Durst, Schmerz
2.10„Können Sie mir von Ihrem letzten Geburtstag erzĂ€hlen?"Beteiligen an einem GesprĂ€ch: Dialog fĂŒhren, auf Fragen antworten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

Diese Fragen richtet der Gutachter meist an die Angehörigen, nicht an die betroffene Person selbst. Entscheidend ist immer die HÀufigkeit: nie, selten, mehrmals wöchentlich oder tÀglich.

Nr.Frage an die AngehörigenBeispiele
3.1„Zeigt Ihr Angehöriger motorische Unruhe?"Zielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen an der Kleidung
3.2„Gibt es nĂ€chtliche Unruhe?"Nachts aufstehen, Umherirren, Rufen, Licht anmachen
3.3„Gibt es selbstschĂ€digendes Verhalten?"Kratzen bis es blutet, Essen verweigern, Medikamente ablehnen
3.4„Werden GegenstĂ€nde beschĂ€digt?"Zerreißen, Werfen, Zerstören von Dingen
3.5„Gibt es körperliche Aggression?"Schlagen, Treten, Beißen gegenĂŒber Pflegenden
3.6„Gibt es verbale Aggression?"Schreien, Beschimpfen, Drohen
3.7„Werden Pflegemaßnahmen abgelehnt?"Waschen verweigern, Medikamente ausspucken, Versorgung ablehnen
3.8„Gibt es Wahnvorstellungen oder Halluzinationen?"Stimmen hören, Personen sehen, Verfolgungsideen
3.9„Gibt es ausgeprĂ€gte Ängste?"Angst vor dem Alleinsein, vor StĂŒrzen, vor Dunkelheit
3.10„Gibt es Antriebslosigkeit oder depressive Stimmung?"RĂŒckzug, Apathie, Hoffnungslosigkeit, hĂ€ufiges Weinen
3.11„Gibt es sozial unangemessenes Verhalten?"Distanzlosigkeit, Entkleiden in Gesellschaft, unangemessene Äußerungen

💡 NĂ€chtliche Unruhe wird am hĂ€ufigsten vergessen

Wenn die pflegebedĂŒrftige Person zwei- bis dreimal pro Woche nachts aufwacht und Hilfe braucht, bringt das erhebliche Punkte in Modul 3. Viele Angehörige erwĂ€hnen es nicht, weil es fĂŒr sie lĂ€ngst „normal" geworden ist.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Modul 4: Selbstversorgung (40 %) – das wichtigste Modul

Hier fallen die meisten Punkte. Nehmen Sie sich fĂŒr diesen Bereich beim Termin am meisten Zeit.

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
KÖRPERPFLEGE
4.1„Können Sie sich den Oberkörper allein waschen?"Gesicht, Hals, Arme, Achseln, Brust
4.2„Können Sie sich kĂ€mmen und rasieren?"Auch Haare waschen, Frisur richten, Bart rasieren
4.3„Können Sie Ihre ZĂ€hne allein putzen?"Mundpflege: ZĂ€hne, Zahnprothese, MundspĂŒlung
4.4„Können Sie sich allein duschen oder baden?"Ganzkörperpflege inklusive Abtrocknen
4.5„Können Sie den Intimbereich allein waschen?"Intimpflege: unangenehm, aber entscheidend – ehrlich antworten
AN- UND AUSKLEIDEN
4.6„Können Sie sich den Oberkörper allein anziehen?"Hemd, Pullover, BH – auch Knöpfe und ReißverschlĂŒsse
4.7„Können Sie sich den Unterkörper allein anziehen?"Hose, Socken, Schuhe, KompressionsstrĂŒmpfe
ERNÄHRUNG
4.8„Können Sie Ihr Essen mundgerecht zubereiten?"Brot schmieren, Fleisch schneiden, Obst schĂ€len – nicht Kochen
4.9„Können Sie allein essen?"Besteck nutzen, zum Mund fĂŒhren, kauen und schlucken
4.10„Können Sie allein trinken?"Glas halten, zum Mund fĂŒhren, ausreichend trinken
AUSSCHEIDUNG
4.11„Können Sie die Toilette allein benutzen?"Hinsetzen, Aufstehen, Kleidung richten, Reinigung
4.12„Gibt es Probleme mit der Harnkontinenz?"HĂ€ufigkeit, Art der Inkontinenz, verwendete Hilfsmittel
4.13„Gibt es Probleme mit der Stuhlkontinenz?"HĂ€ufigkeit, Versorgung mit Einlagen oder Stoma

⚠ Inkontinenz nicht verschweigen

Dieses Thema wird aus Scham am hĂ€ufigsten verharmlost. Dabei bringt die Versorgung erhebliche Punkte in Modul 4. Wenn regelmĂ€ĂŸig Einlagen gewechselt oder Kleidung gereinigt werden muss, gehört das in die Begutachtung.

Modul 5: BewÀltigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %)

Hier zĂ€hlt vor allem die HĂ€ufigkeit der Maßnahmen – je öfter etwas anfĂ€llt, desto mehr Punkte ergeben sich.

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
5.1„Welche Medikamente nehmen Sie und wie oft?"Richten, Einteilen, Einnehmen – Tabletten, Tropfen, Insulin, Spritzen
5.2„Gibt es regelmĂ€ĂŸige Verbandswechsel?"Wundversorgung, Dekubituspflege, KompressionsverbĂ€nde
5.3„Wie oft gehen Sie zum Arzt?"Arztbesuche, Begleitung nötig? Wie viele FachĂ€rzte?
5.4„Gibt es Therapien zu Hause?"Physiotherapie, Ergotherapie, LogopĂ€die – wie oft pro Woche?
5.5„Werden KompressionsstrĂŒmpfe an- und ausgezogen?"Wird oft vergessen – zweimal tĂ€glich ergibt erhebliche Punkte
5.6„Gibt es besondere ErnĂ€hrungsanforderungen?"DiĂ€t bei Diabetes, FlĂŒssigkeitskontrolle, Sondenkost
5.7„Werden Blutzucker oder Blutdruck kontrolliert?"Selbstmessung möglich oder Hilfe nötig? Wie oft?

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
6.1„Wie sieht ein typischer Tag bei Ihnen aus?"Gestaltung des Tagesablaufs: Gibt es Struktur oder vergeht der Tag im Sessel?
6.2„Können Sie selbststĂ€ndig zu Bett gehen und aufstehen?"Ruhen und Schlafen: Schlaf-Wach-Rhythmus, nĂ€chtliche UnterstĂŒtzung
6.3„Wie beschĂ€ftigen Sie sich tagsĂŒber?"Findet die Person selbst BeschĂ€ftigung oder braucht sie Anregung?
6.4„Können Sie noch selbst planen, etwa einen Arzttermin?"Zukunftsplanung: Termine, Finanzen, grĂ¶ĂŸere Entscheidungen
6.5„Haben Sie noch regelmĂ€ĂŸig Kontakt zu anderen Menschen?"Interaktion mit Personen im direkten Umfeld
6.6„Können Sie das Haus verlassen und Freunde besuchen?"Kontaktpflege außerhalb der eigenen Wohnung

7 Tipps fĂŒr die Begutachtung

  1. 1Den schlechtesten Tag schildern. Nicht den Tag, an dem es zufĂ€llig gut lĂ€uft. Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag.
  2. 2Pflegetagebuch fĂŒhren. Zwei bis vier Wochen dokumentieren, was allein gelingt und wo Hilfe nötig ist. Die Checkliste zum Herunterladen hilft dabei.
  3. 3Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Angehörige kennen den Alltag oft besser als die betroffene Person selbst – und korrigieren Verharmlosungen.
  4. 4Unterlagen bereitlegen. Arztberichte, Medikamentenplan, Entlassungsbriefe, Therapieberichte – alles, was den Pflegebedarf belegt.
  5. 5Nicht aufrÀumen. Ein gemachtes Bett und ein blitzblankes Bad signalisieren eine SelbststÀndigkeit, die vielleicht gar nicht besteht.
  6. 6NÀchte und Psyche ansprechen. Schlafstörungen, nÀchtliche Unruhe und depressive Verstimmung werden am hÀufigsten vergessen.
  7. 7Bei zu niedrigem Ergebnis: Widerspruch. Einen Monat Zeit ab Zugang des Bescheids. Gutachten anfordern und Modul fĂŒr Modul mit dem tatsĂ€chlichen Alltag vergleichen.

💡 Vorab einschĂ€tzen

Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab einschÀtzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist. Wer Hilfe beim Antrag braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.

So hilft JUHI nach dem Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad steht, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. JUHI ist seit ĂŒber 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter Berlin, Köln, Augsburg und Leipzig.

Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhĂ€ngen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 €* inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollstĂ€ndig erhalten. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhĂ€ngig vom Alter.

Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Begutachtung?+

In der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Gutachter geht alle sechs Module durch, stellt Fragen, beobachtet und fĂŒhrt kurze Tests durch. Nehmen Sie sich genug Zeit und lassen Sie sich nicht hetzen.

Welches Modul ist am wichtigsten?+

Modul 4, die Selbstversorgung, mit 40 % Gewichtung. Alles rund um Waschen, Anziehen, Essen und Toilette zĂ€hlt am meisten. Danach folgt Modul 5 mit 20 % – Medikamente, Therapien und Arztbesuche.

Muss ich die Fragen auswendig kennen?+

Nein, der Gutachter fĂŒhrt das GesprĂ€ch. Aber wenn Sie die Fragen kennen, können Sie sich gezielt vorbereiten und vergessen nichts. Am einfachsten geht das mit der PDF-Checkliste zum Ausdrucken.

Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?+

Legen Sie Widerspruch ein – innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids, schriftlich an die Pflegekasse. Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es Modul fĂŒr Modul mit dem tatsĂ€chlichen Alltag. Ein erheblicher Teil aller WidersprĂŒche fĂŒhrt zu einer Korrektur.

Darf der Gutachter in mein Schlafzimmer?+

Der Gutachter hat kein Durchsuchungsrecht. Er darf sich die Wohnsituation aber anschauen – Badezimmer, Hilfsmittel, Treppen. Das hilft bei der EinschĂ€tzung, und in der Regel ist es sinnvoll, ihn schauen zu lassen. RĂ€ume ausschließen dĂŒrfen Sie jederzeit.

Kann ich die Begutachtung verschieben?+

Ja. Wenn der angekĂŒndigte Termin ungĂŒnstig liegt, etwa weil keine Vertrauensperson anwesend sein kann, rufen Sie beim Medizinischen Dienst an und vereinbaren einen neuen. Das ist Ihr gutes Recht und verzögert das Verfahren nur wenig.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedĂŒrftigkeit
  2. § 14 SGB XI – Begriff der PflegebedĂŒrftigkeit
  3. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der PflegebedĂŒrftigkeit
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Medizinischer Dienst – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  6. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – PflegebedĂŒrftigkeit
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten BundeslÀndern ist der Preis etwas niedriger.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet ĂŒber Ihren Pflegegrad – und damit ĂŒber mehrere hundert Euro monatlich. Doch viele Familien gehen unvorbereitet in den Termin und verschenken Punkte. Der Grund: Sie wissen nicht, welche Fragen kommen.

In diesem Artikel finden Sie den kompletten Fragenkatalog aller 6 Module – die Fragen, die der Gutachter wirklich stellt, mit ErklĂ€rung, worauf es bei jeder Antwort ankommt. Dazu eine druckbare PDF-Checkliste zum Herunterladen, auf der Sie jede Frage abhaken können.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ 6 Module mit insgesamt 52 Einzelfragen – alle hier aufgelistet
  • ✓ Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt am schwersten mit 40 % – hier fallen die meisten Punkte
  • ✓ Bewertung: 0 = selbststĂ€ndig, 1 = ĂŒberwiegend selbststĂ€ndig, 2 = ĂŒberwiegend unselbststĂ€ndig, 3 = unselbststĂ€ndig
  • ✓ Vorbereitung entscheidet: Wer den schlechtesten Tag schildert und ein Pflegetagebuch fĂŒhrt, bekommt den fairen Pflegegrad
  • ✓ PDF-Checkliste zum Ausdrucken und Vorbereiten – kostenlos, ohne Anmeldung

So lÀuft die Begutachtung ab

Der Gutachter vom Medizinischen Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und bleibt etwa 60 bis 90 Minuten. Er prĂŒft die SelbststĂ€ndigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Dabei stellt er Fragen, beobachtet und fĂŒhrt kurze Praxistests durch. Am Ende ergibt sich eine Punktzahl – und daraus der Pflegegrad:

PflegegradPunkteBeeintrÀchtigung der SelbststÀndigkeit
Pflegegrad 112,5 – 26,9Geringe
Pflegegrad 227 – 47,4Erhebliche
Pflegegrad 347,5 – 69,9Schwere
Pflegegrad 470 – 89,9Schwerste
Pflegegrad 590 – 100Schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Jede einzelne Frage wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet. Entscheidend ist dabei ein Grundsatz, den viele unterschĂ€tzen: Als Hilfe gilt nicht nur das körperliche Übernehmen, sondern ausdrĂŒcklich auch Anleiten, Erinnern und Beaufsichtigen. Wer nur nach dreimaliger Aufforderung duscht, ist in diesem Punkt nicht selbststĂ€ndig. Wie das Gutachten anschließend aufgebaut ist, erklĂ€rt der Artikel Pflegegutachten.

Kostenloser Download

Checkliste zur Pflegebegutachtung

Alle 52 Fragen des Gutachters zum Abhaken – inklusive Bewertungsskala, Notizfeldern und den 7 wichtigsten Tipps fĂŒr den Termin.

PDF · 6 Seiten · A4 zum Ausdrucken · keine Anmeldung nötig

Jetzt herunterladen

Modul 1: MobilitÀt (10 % Gewichtung)

Der Gutachter prĂŒft, wie selbststĂ€ndig sich die Person bewegen kann. FĂŒnf Kriterien, jedes mit 0 bis 3 Punkten bewertet.

Nr.Frage des GutachtersWas er wirklich wissen will
1.1„Können Sie sich im Bett umdrehen und aufsetzen?"Positionswechsel: Drehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen – allein oder nur mit Hilfe?
1.2„Können Sie aufrecht sitzen, ohne sich festzuhalten?"Stabile Sitzposition: Kippt die Person zur Seite? Braucht sie StĂŒtze?
1.3„Können Sie vom Bett in einen Stuhl oder auf die Toilette wechseln?"Umsetzen: Transfer zwischen Bett, Rollstuhl und Toilette – allein, mit Hilfe oder gar nicht?
1.4„Können Sie sich in der Wohnung von Raum zu Raum bewegen?"Fortbewegen: Zu Fuß, mit Rollator, mit Rollstuhl? Braucht die Person Begleitung?
1.5„Können Sie eine Treppe steigen?"Treppensteigen: Allein, am GelĂ€nder, nur mit Hilfe oder gar nicht?

⚠ HĂ€ufiger Fehler: „Ich schaffe das schon"

Viele pflegebedĂŒrftige Menschen spielen ihre EinschrĂ€nkungen herunter – aus Stolz oder Gewohnheit. Sagen Sie nicht: „Ich komme schon zurecht." Sagen Sie: „Ich brauche Hilfe beim Aufstehen, und wenn niemand da ist, bleibe ich im Bett." Der Gutachter kann nur bewerten, was er hört und sieht.

Modul 2: Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten (15 %)

Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur der jeweils höhere Wert ins Gesamtergebnis ein – gewertet wird also das Modul, in dem die stĂ€rkeren EinschrĂ€nkungen bestehen.

Nr.Frage des GutachtersWas er wirklich wissen will
2.1„Erkennen Sie Ihre Familienangehörigen?"Personen erkennen: Weiß die Person, wer vor ihr steht?
2.2„Wissen Sie, wo Sie sich gerade befinden?"Örtliche Orientierung: Eigene Wohnung? Stadt? Stockwerk?
2.3„Welcher Tag ist heute? Welcher Monat?"Zeitliche Orientierung: Tageszeit, Wochentag, Monat, Jahr
2.4„Was haben Sie heute Morgen gefrĂŒhstĂŒckt?"Erinnern an wesentliche Ereignisse: KurzzeitgedĂ€chtnis
2.5„Können Sie mir erklĂ€ren, wie Sie sich Kaffee machen?"Steuern von Alltagshandlungen: Mehrstufige AblĂ€ufe planen
2.6„Was wĂŒrden Sie anziehen, wenn es draußen regnet?"Treffen von Entscheidungen im Alltag
2.7„Haben Sie verstanden, warum ich heute hier bin?"Verstehen von Sachverhalten: Kann die Person Informationen aufnehmen?
2.8„Was tun Sie, wenn es unerwartet an der TĂŒr klingelt?"Erkennen von Risiken und Gefahren: Herd, Verkehr, Fremde
2.9„Können Sie mir sagen, wenn Sie Schmerzen haben?"Mitteilen elementarer BedĂŒrfnisse: Hunger, Durst, Schmerz
2.10„Können Sie mir von Ihrem letzten Geburtstag erzĂ€hlen?"Beteiligen an einem GesprĂ€ch: Dialog fĂŒhren, auf Fragen antworten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

Diese Fragen richtet der Gutachter meist an die Angehörigen, nicht an die betroffene Person selbst. Entscheidend ist immer die HÀufigkeit: nie, selten, mehrmals wöchentlich oder tÀglich.

Nr.Frage an die AngehörigenBeispiele
3.1„Zeigt Ihr Angehöriger motorische Unruhe?"Zielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen an der Kleidung
3.2„Gibt es nĂ€chtliche Unruhe?"Nachts aufstehen, Umherirren, Rufen, Licht anmachen
3.3„Gibt es selbstschĂ€digendes Verhalten?"Kratzen bis es blutet, Essen verweigern, Medikamente ablehnen
3.4„Werden GegenstĂ€nde beschĂ€digt?"Zerreißen, Werfen, Zerstören von Dingen
3.5„Gibt es körperliche Aggression?"Schlagen, Treten, Beißen gegenĂŒber Pflegenden
3.6„Gibt es verbale Aggression?"Schreien, Beschimpfen, Drohen
3.7„Werden Pflegemaßnahmen abgelehnt?"Waschen verweigern, Medikamente ausspucken, Versorgung ablehnen
3.8„Gibt es Wahnvorstellungen oder Halluzinationen?"Stimmen hören, Personen sehen, Verfolgungsideen
3.9„Gibt es ausgeprĂ€gte Ängste?"Angst vor dem Alleinsein, vor StĂŒrzen, vor Dunkelheit
3.10„Gibt es Antriebslosigkeit oder depressive Stimmung?"RĂŒckzug, Apathie, Hoffnungslosigkeit, hĂ€ufiges Weinen
3.11„Gibt es sozial unangemessenes Verhalten?"Distanzlosigkeit, Entkleiden in Gesellschaft, unangemessene Äußerungen

💡 NĂ€chtliche Unruhe wird am hĂ€ufigsten vergessen

Wenn die pflegebedĂŒrftige Person zwei- bis dreimal pro Woche nachts aufwacht und Hilfe braucht, bringt das erhebliche Punkte in Modul 3. Viele Angehörige erwĂ€hnen es nicht, weil es fĂŒr sie lĂ€ngst „normal" geworden ist.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Modul 4: Selbstversorgung (40 %) – das wichtigste Modul

Hier fallen die meisten Punkte. Nehmen Sie sich fĂŒr diesen Bereich beim Termin am meisten Zeit.

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
KÖRPERPFLEGE
4.1„Können Sie sich den Oberkörper allein waschen?"Gesicht, Hals, Arme, Achseln, Brust
4.2„Können Sie sich kĂ€mmen und rasieren?"Auch Haare waschen, Frisur richten, Bart rasieren
4.3„Können Sie Ihre ZĂ€hne allein putzen?"Mundpflege: ZĂ€hne, Zahnprothese, MundspĂŒlung
4.4„Können Sie sich allein duschen oder baden?"Ganzkörperpflege inklusive Abtrocknen
4.5„Können Sie den Intimbereich allein waschen?"Intimpflege: unangenehm, aber entscheidend – ehrlich antworten
AN- UND AUSKLEIDEN
4.6„Können Sie sich den Oberkörper allein anziehen?"Hemd, Pullover, BH – auch Knöpfe und ReißverschlĂŒsse
4.7„Können Sie sich den Unterkörper allein anziehen?"Hose, Socken, Schuhe, KompressionsstrĂŒmpfe
ERNÄHRUNG
4.8„Können Sie Ihr Essen mundgerecht zubereiten?"Brot schmieren, Fleisch schneiden, Obst schĂ€len – nicht Kochen
4.9„Können Sie allein essen?"Besteck nutzen, zum Mund fĂŒhren, kauen und schlucken
4.10„Können Sie allein trinken?"Glas halten, zum Mund fĂŒhren, ausreichend trinken
AUSSCHEIDUNG
4.11„Können Sie die Toilette allein benutzen?"Hinsetzen, Aufstehen, Kleidung richten, Reinigung
4.12„Gibt es Probleme mit der Harnkontinenz?"HĂ€ufigkeit, Art der Inkontinenz, verwendete Hilfsmittel
4.13„Gibt es Probleme mit der Stuhlkontinenz?"HĂ€ufigkeit, Versorgung mit Einlagen oder Stoma

⚠ Inkontinenz nicht verschweigen

Dieses Thema wird aus Scham am hĂ€ufigsten verharmlost. Dabei bringt die Versorgung erhebliche Punkte in Modul 4. Wenn regelmĂ€ĂŸig Einlagen gewechselt oder Kleidung gereinigt werden muss, gehört das in die Begutachtung.

Modul 5: BewÀltigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %)

Hier zĂ€hlt vor allem die HĂ€ufigkeit der Maßnahmen – je öfter etwas anfĂ€llt, desto mehr Punkte ergeben sich.

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
5.1„Welche Medikamente nehmen Sie und wie oft?"Richten, Einteilen, Einnehmen – Tabletten, Tropfen, Insulin, Spritzen
5.2„Gibt es regelmĂ€ĂŸige Verbandswechsel?"Wundversorgung, Dekubituspflege, KompressionsverbĂ€nde
5.3„Wie oft gehen Sie zum Arzt?"Arztbesuche, Begleitung nötig? Wie viele FachĂ€rzte?
5.4„Gibt es Therapien zu Hause?"Physiotherapie, Ergotherapie, LogopĂ€die – wie oft pro Woche?
5.5„Werden KompressionsstrĂŒmpfe an- und ausgezogen?"Wird oft vergessen – zweimal tĂ€glich ergibt erhebliche Punkte
5.6„Gibt es besondere ErnĂ€hrungsanforderungen?"DiĂ€t bei Diabetes, FlĂŒssigkeitskontrolle, Sondenkost
5.7„Werden Blutzucker oder Blutdruck kontrolliert?"Selbstmessung möglich oder Hilfe nötig? Wie oft?

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Nr.Frage des GutachtersWorauf es ankommt
6.1„Wie sieht ein typischer Tag bei Ihnen aus?"Gestaltung des Tagesablaufs: Gibt es Struktur oder vergeht der Tag im Sessel?
6.2„Können Sie selbststĂ€ndig zu Bett gehen und aufstehen?"Ruhen und Schlafen: Schlaf-Wach-Rhythmus, nĂ€chtliche UnterstĂŒtzung
6.3„Wie beschĂ€ftigen Sie sich tagsĂŒber?"Findet die Person selbst BeschĂ€ftigung oder braucht sie Anregung?
6.4„Können Sie noch selbst planen, etwa einen Arzttermin?"Zukunftsplanung: Termine, Finanzen, grĂ¶ĂŸere Entscheidungen
6.5„Haben Sie noch regelmĂ€ĂŸig Kontakt zu anderen Menschen?"Interaktion mit Personen im direkten Umfeld
6.6„Können Sie das Haus verlassen und Freunde besuchen?"Kontaktpflege außerhalb der eigenen Wohnung

7 Tipps fĂŒr die Begutachtung

  1. 1Den schlechtesten Tag schildern. Nicht den Tag, an dem es zufĂ€llig gut lĂ€uft. Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag.
  2. 2Pflegetagebuch fĂŒhren. Zwei bis vier Wochen dokumentieren, was allein gelingt und wo Hilfe nötig ist. Die Checkliste zum Herunterladen hilft dabei.
  3. 3Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Angehörige kennen den Alltag oft besser als die betroffene Person selbst – und korrigieren Verharmlosungen.
  4. 4Unterlagen bereitlegen. Arztberichte, Medikamentenplan, Entlassungsbriefe, Therapieberichte – alles, was den Pflegebedarf belegt.
  5. 5Nicht aufrÀumen. Ein gemachtes Bett und ein blitzblankes Bad signalisieren eine SelbststÀndigkeit, die vielleicht gar nicht besteht.
  6. 6NÀchte und Psyche ansprechen. Schlafstörungen, nÀchtliche Unruhe und depressive Verstimmung werden am hÀufigsten vergessen.
  7. 7Bei zu niedrigem Ergebnis: Widerspruch. Einen Monat Zeit ab Zugang des Bescheids. Gutachten anfordern und Modul fĂŒr Modul mit dem tatsĂ€chlichen Alltag vergleichen.

💡 Vorab einschĂ€tzen

Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab einschÀtzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist. Wer Hilfe beim Antrag braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.

So hilft JUHI nach dem Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad steht, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. JUHI ist seit ĂŒber 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter Berlin, Köln, Augsburg und Leipzig.

Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhĂ€ngen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 €* inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollstĂ€ndig erhalten. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhĂ€ngig vom Alter.

Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Begutachtung?+

In der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Gutachter geht alle sechs Module durch, stellt Fragen, beobachtet und fĂŒhrt kurze Tests durch. Nehmen Sie sich genug Zeit und lassen Sie sich nicht hetzen.

Welches Modul ist am wichtigsten?+

Modul 4, die Selbstversorgung, mit 40 % Gewichtung. Alles rund um Waschen, Anziehen, Essen und Toilette zĂ€hlt am meisten. Danach folgt Modul 5 mit 20 % – Medikamente, Therapien und Arztbesuche.

Muss ich die Fragen auswendig kennen?+

Nein, der Gutachter fĂŒhrt das GesprĂ€ch. Aber wenn Sie die Fragen kennen, können Sie sich gezielt vorbereiten und vergessen nichts. Am einfachsten geht das mit der PDF-Checkliste zum Ausdrucken.

Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?+

Legen Sie Widerspruch ein – innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids, schriftlich an die Pflegekasse. Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es Modul fĂŒr Modul mit dem tatsĂ€chlichen Alltag. Ein erheblicher Teil aller WidersprĂŒche fĂŒhrt zu einer Korrektur.

Darf der Gutachter in mein Schlafzimmer?+

Der Gutachter hat kein Durchsuchungsrecht. Er darf sich die Wohnsituation aber anschauen – Badezimmer, Hilfsmittel, Treppen. Das hilft bei der EinschĂ€tzung, und in der Regel ist es sinnvoll, ihn schauen zu lassen. RĂ€ume ausschließen dĂŒrfen Sie jederzeit.

Kann ich die Begutachtung verschieben?+

Ja. Wenn der angekĂŒndigte Termin ungĂŒnstig liegt, etwa weil keine Vertrauensperson anwesend sein kann, rufen Sie beim Medizinischen Dienst an und vereinbaren einen neuen. Das ist Ihr gutes Recht und verzögert das Verfahren nur wenig.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedĂŒrftigkeit
  2. § 14 SGB XI – Begriff der PflegebedĂŒrftigkeit
  3. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der PflegebedĂŒrftigkeit
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Medizinischer Dienst – Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
  6. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – PflegebedĂŒrftigkeit
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten BundeslÀndern ist der Preis etwas niedriger.

Info
Tipp
Info
Weitere BeitrÀge

Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten

Jetzt kostenlos anfragen
JUHI Button Arrow

Oder rufen Sie uns einfach an:

030 403 68 2770