Pflegegrad 1: Schon ab hier gibt es echte Unterstützung im Alltag


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was bedeutet Pflegegrad 1?
- Alle Leistungen im Überblick
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
- Wohnraumanpassung: 4.180 €
- Kostenlose Beratung & Kurse
- Was es bei PG 1 nicht gibt
- Haushaltshilfe bei PG 1
- Pflegegrad 1 beantragen
- 5 häufigste Fehler
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
„Pflegegrad 1 – das bringt doch fast nichts." Diesen Satz hören wir immer wieder. Und er stimmt nicht. Auch wenn es bei Pflegegrad 1 kein monatliches Pflegegeld gibt, stehen Betroffenen und ihren Angehörigen über 2.000 € an Leistungen pro Jahr zur Verfügung – wenn sie wissen, was sie bekommen können.
Der niedrigste Pflegegrad ist der Einstieg ins Leistungssystem der Pflegeversicherung. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche echten Unterstützungen Sie 2026 bei Pflegegrad 1 bekommen, wie Sie den Entlastungsbetrag clever einsetzen und warum Sie diese Leistung unbedingt nutzen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Entlastungsbetrag 131 € monatlich – die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 1 (1.572 € pro Jahr)
- ✓ Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich für Einlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
- ✓ Wohnraumanpassung bis 4.180 € Einmalzuschuss für barrierefreie Umbauten
- ✓ Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – dafür andere Bausteine
- ✓ Pflegegrad 1 wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, brauchen aber regelmäßig Unterstützung – etwa beim Einkaufen, Putzen, bei Arztterminen oder der Organisation des Haushalts.
Typische Situationen für Pflegegrad 1: Ältere Menschen nach einer Operation, beginnende Gedächtnisstörungen, leichte Mobilitätseinschränkungen, regelmäßige Medikamentenkontrolle. Der Pflegegrad 1 ist der Einstiegs-Pflegegrad und wurde 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt – vorher gab es keine Leistungen für Menschen mit so leichten Einschränkungen.
- Wer bekommt Pflegegrad 1? Personen mit geringen Einschränkungen, die bei einzelnen Alltagsaufgaben regelmäßige Hilfe brauchen
- Punktzahl? 12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
- Welche Leistungen? Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, kostenlose Beratung
- Dauer? Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen
💡 Gut zu wissen
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad, der kein Pflegegeld bringt. Dafür sind die verfügbaren Leistungen aber gezielt darauf ausgelegt, den Alltag konkret zu erleichtern – und den Übergang zu höheren Pflegegraden vorzubereiten, falls sich die Situation verschlechtert.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick (2026)
Auch wenn es kein Pflegegeld gibt, summieren sich die Leistungen bei Pflegegrad 1 auf eine durchaus relevante Gesamtsumme. Hier alle verfügbaren Bausteine im Überblick:
| Leistung | Betrag 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Haushaltshilfe, Betreuung, Alltag |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 € / Monat | Verbrauchsmittel (z. B. Einlagen) |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € / Maßnahme | Barrierefreier Umbau |
| Hausnotruf-Zuschuss | bis 25,50 € / Monat | Technisches Hilfsmittel |
| Zuschuss stationäre Pflege | 131 € / Monat | Falls vollstationäre Pflege nötig |
| Pflegeberatung | kostenlos | Beratung nach § 7a SGB XI |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | Schulungen und Kurse |
Zusammengerechnet kommt eine alleinstehende Person mit Pflegegrad 1 auf ein Jahresleistungsvolumen von über 2.000 € – und das zusätzlich zu den einmaligen Zuschüssen für Wohnraumanpassung. Wer alle Bausteine nutzt, kann sich deutliche Entlastung im Alltag organisieren. JUHI hilft Ihnen dabei, diese Bausteine in echte, planbare Unterstützung umzumünzen – mit direkter Kassenabrechnung.
Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich – die wichtigste Leistung bei PG 1
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 1. Die 131 € pro Monat sind zweckgebunden und werden nicht bar ausgezahlt. Sie können sie einsetzen für anerkannte Leistungen – und dann entweder die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen oder den Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen lassen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen?
- Haushaltshilfe: Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen, Kochen – die häufigste Nutzung bei Pflegegrad 1
- Alltags- und Betreuungsangebote: Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Behördengang
- Bei PG 1 auch für ambulante Pflegedienste: Anders als bei höheren Pflegegraden dürfen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege (Grundpflege) einsetzen
- Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege: Entlastungsbetrag kann Hotelkosten und Eigenanteile abdecken
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nur an anerkannte Dienstleister ausgezahlt. Das können anerkannte Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Anbieter von alltagsunterstützenden Leistungen nach Landesrecht sein. Nachbarschaftshilfe oder private Bekannte werden in der Regel nicht akzeptiert. Wir von JUHI sind seit über 7 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit der Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.
⚠️ Achtung: Entlastungsbetrag verfällt
Nicht genutzte Beträge können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie endgültig. Wer 12 Monate nichts nutzt, verschenkt also 1.572 € pro Jahr. Nutzen Sie den Betrag regelmäßig!
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerPflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Verbrauchsmittel
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag bekommen Sie bei Pflegegrad 1 bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Artikel, die bei der Pflege regelmäßig benötigt werden und nicht mehrfach verwendet werden können.
| Typische Pflegehilfsmittel | Beispiel |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Latex- oder Nitril-Handschuhe |
| Desinfektionsmittel | Hand- und Flächendesinfektion |
| Bettschutzeinlagen | Saugende Einlagen für das Bett |
| Schutzkittel | Einweg-Schutzkittel für die Pflege |
| Mundschutz / FFP2-Masken | Hygieneartikel |
Der Bezug läuft meist über spezielle Anbieter, die ein monatliches Paket zusammenstellen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Einen separaten Antrag braucht es seit 2017 nicht mehr – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € für barrierefreie Umbauten
Ein oft übersehener Baustein: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das sind Umbauten, die den Alltag in der eigenen Wohnung einfacher und sicherer machen.
- Badumbau: Ebenerdige Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, rutschfeste Bodenbeläge
- Treppenlift: Einzelne Module oder Finanzierungsbausteine
- Türverbreiterungen: Rollator- oder rollstuhlgerechte Durchgänge
- Rampen: Für stufenlosen Zugang zur Wohnung
Bei jeder neuen wesentlichen Veränderung der Pflegesituation kann dieser Zuschuss erneut beantragt werden. Der Antrag läuft über die Pflegekasse und sollte vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden.
Kostenlose Beratung und Pflegekurse
Oft vergessen, aber richtig wertvoll: Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Eine qualifizierte Pflegeberater:in bespricht mit Ihnen die individuelle Pflegesituation, zeigt mögliche Leistungen auf und hilft bei der Antragstellung.
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Kostenlose, individuelle Beratung bei der Pflegekasse oder bei Pflegestützpunkten
- Freiwillige Beratungseinsätze: Halbjährlich kostenlos abrufbar – anders als bei höheren Pflegegraden nicht verpflichtend
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen zu Pflegetechniken, Rückenschonung, Umgang mit Demenz
- Pflegezusatzversicherung: Beratung zu privaten Absicherungsmöglichkeiten
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Um realistische Erwartungen zu schaffen: Einige wichtige Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 nicht zur Verfügung. Sie werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
| Leistung | PG 1 | Ab PG 2 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ❌ | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | ❌ | 796 € / Monat |
| Verhinderungspflege | ❌ | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) |
| Kurzzeitpflege | ❌ | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) |
| Tagespflege / Nachtpflege | ❌ | 721 € / Monat |
Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert, ist ein Höherstufungsantrag der richtige Schritt. Der Übergang zu Pflegegrad 2 bringt sofort 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistungen monatlich – zusätzlich zu allen Leistungen, die Sie schon aus Pflegegrad 1 kennen.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – so funktioniert's
Der Klassiker bei Pflegegrad 1: eine professionelle Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. Einkaufen, Putzen, Kochen, Wäsche waschen – Aufgaben, die im Alltag oft schwer fallen und mit 131 € monatlich fast vollständig abgedeckt werden können.
Bei JUHI übernehmen junge, geschulte Alltagshelfer:innen genau diese Aufgaben – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Wir sind von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten – die Rechnung läuft komplett über den Entlastungsbetrag.
Auch eine Seniorenbetreuung, Putzhilfe oder Zugehfrau kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden – Hauptsache, der Anbieter ist anerkannt und rechnet nach den Vorgaben der Pflegekasse ab.
Pflegegrad 1 beantragen: So läuft der Prozess
Der Antrag auf Pflegegrad 1 funktioniert genauso wie bei allen anderen Pflegegraden – einfach, formlos und kostenlos. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.
- 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
- 2Begutachtung durch den MD: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand von 6 Modulen. Ein Pflegetagebuch als Vorbereitung lohnt sich.
- 3Punktzahl 12,5–26,99: Wer in diesem Bereich liegt, erhält Pflegegrad 1. Bei 27 Punkten oder mehr gibt es direkt Pflegegrad 2 mit deutlich höheren Leistungen.
- 4Leistungen nutzen: Ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.
💡 Widerspruch bei Ablehnung
Wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt oder Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Viele Einstufungen fallen beim ersten Gutachten zu niedrig aus – ein Widerspruch ist kostenlos und oft erfolgreich.
Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 1 – und wie Sie sie vermeiden
- 1Entlastungsbetrag nicht nutzen: Der häufigste Fehler. Die 131 € monatlich sind zweckgebunden und verfallen. Wer sie nicht regelmäßig für Alltagshilfe oder Betreuung einsetzt, verschenkt bis zu 1.572 € pro Jahr.
- 2Pflegehilfsmittel nicht abrufen: Die 42 € monatlich für Verbrauchsmittel werden automatisch erstattet, wenn Sie sich einmal bei einem Anbieter anmelden. Trotzdem nutzen viele diesen Anspruch nie.
- 3Wohnraumanpassung vergessen: Die bis zu 4.180 € für Umbauten werden oft nicht genutzt, obwohl viele Anpassungen (Haltegriffe, rutschfeste Böden) schon mit kleinen Beträgen große Wirkung haben.
- 4Höherstufung verschleppen: Wenn die Situation sich verschlechtert, sollte schnell eine Höherstufung beantragt werden. Der Sprung zu PG 2 bringt 347 € monatlich Pflegegeld – pro Monat Warten verschenken Sie Geld.
- 5Gar keinen Antrag stellen: Viele ältere Menschen mit leichten Einschränkungen verzichten ganz auf den Antrag – aus Scham, Unwissen oder der Annahme, es gebe sowieso nichts. Dabei lohnt sich Pflegegrad 1 fast immer.
Unser Fazit: Pflegegrad 1 ist der Einstieg in echte Unterstützung
Pflegegrad 1 mag nach wenig klingen – ist es aber nicht. Mit dem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und kostenloser Beratung kommen Sie schnell auf ein Jahresleistungsvolumen von über 2.000 € plus einmaligen Zuschüssen. Und das ist kein Geld, das irgendwo auf dem Konto liegt: Es ist konkret umsetzbar in Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und barrierefreie Umbauten.
Unser wichtigster Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag regelmäßig. Jeder Monat, in dem die 131 € ungenutzt bleiben, ist bares Geld, das verfällt. Und falls Sie bei der Organisation Hilfe brauchen – wir von JUHI rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und helfen Ihnen dabei, den Alltag Schritt für Schritt zu erleichtern.
Pflegegrad 1 ist der Einstieg – aber ein wichtiger. Wer die Leistungen kennt und nutzt, legt den Grundstein für eine gute Versorgung zu Hause.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – plus Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und kostenlose Beratung.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?+
12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis Alltagsgestaltung.
Kann ich eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren?+
Ja, das ist die häufigste Verwendung bei Pflegegrad 1. Voraussetzung: Die Haushaltshilfe muss von einem anerkannten Dienstleister nach Landesrecht erbracht werden. Nachbarschaftshilfe oder private Bekannte werden in der Regel nicht akzeptiert.
Steht mir Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1 zu?+
Nein. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich stundenweise Entlastung aber über den Entlastungsbetrag finanzieren.
Was passiert mit ungenutztem Entlastungsbetrag?+
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und nachträglich eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch endgültig. Sammeln Sie also Rechnungen und reichen Sie sie rechtzeitig ein.
Wann sollte ich eine Höherstufung beantragen?+
Sobald sich die Pflegesituation spürbar verschlechtert – etwa nach einem Sturz, bei fortschreitender Demenz, zunehmender Immobilität oder neuen Erkrankungen. Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 2 vergeben, der erstmals Pflegegeld (347 €) und Sachleistungen bringt.
Quellen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung
„Pflegegrad 1 – das bringt doch fast nichts." Diesen Satz hören wir immer wieder. Und er stimmt nicht. Auch wenn es bei Pflegegrad 1 kein monatliches Pflegegeld gibt, stehen Betroffenen und ihren Angehörigen über 2.000 € an Leistungen pro Jahr zur Verfügung – wenn sie wissen, was sie bekommen können.
Der niedrigste Pflegegrad ist der Einstieg ins Leistungssystem der Pflegeversicherung. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche echten Unterstützungen Sie 2026 bei Pflegegrad 1 bekommen, wie Sie den Entlastungsbetrag clever einsetzen und warum Sie diese Leistung unbedingt nutzen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Entlastungsbetrag 131 € monatlich – die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 1 (1.572 € pro Jahr)
- ✓ Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich für Einlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
- ✓ Wohnraumanpassung bis 4.180 € Einmalzuschuss für barrierefreie Umbauten
- ✓ Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – dafür andere Bausteine
- ✓ Pflegegrad 1 wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, brauchen aber regelmäßig Unterstützung – etwa beim Einkaufen, Putzen, bei Arztterminen oder der Organisation des Haushalts.
Typische Situationen für Pflegegrad 1: Ältere Menschen nach einer Operation, beginnende Gedächtnisstörungen, leichte Mobilitätseinschränkungen, regelmäßige Medikamentenkontrolle. Der Pflegegrad 1 ist der Einstiegs-Pflegegrad und wurde 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt – vorher gab es keine Leistungen für Menschen mit so leichten Einschränkungen.
- Wer bekommt Pflegegrad 1? Personen mit geringen Einschränkungen, die bei einzelnen Alltagsaufgaben regelmäßige Hilfe brauchen
- Punktzahl? 12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
- Welche Leistungen? Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, kostenlose Beratung
- Dauer? Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen
💡 Gut zu wissen
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad, der kein Pflegegeld bringt. Dafür sind die verfügbaren Leistungen aber gezielt darauf ausgelegt, den Alltag konkret zu erleichtern – und den Übergang zu höheren Pflegegraden vorzubereiten, falls sich die Situation verschlechtert.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick (2026)
Auch wenn es kein Pflegegeld gibt, summieren sich die Leistungen bei Pflegegrad 1 auf eine durchaus relevante Gesamtsumme. Hier alle verfügbaren Bausteine im Überblick:
| Leistung | Betrag 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Haushaltshilfe, Betreuung, Alltag |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 € / Monat | Verbrauchsmittel (z. B. Einlagen) |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € / Maßnahme | Barrierefreier Umbau |
| Hausnotruf-Zuschuss | bis 25,50 € / Monat | Technisches Hilfsmittel |
| Zuschuss stationäre Pflege | 131 € / Monat | Falls vollstationäre Pflege nötig |
| Pflegeberatung | kostenlos | Beratung nach § 7a SGB XI |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | Schulungen und Kurse |
Zusammengerechnet kommt eine alleinstehende Person mit Pflegegrad 1 auf ein Jahresleistungsvolumen von über 2.000 € – und das zusätzlich zu den einmaligen Zuschüssen für Wohnraumanpassung. Wer alle Bausteine nutzt, kann sich deutliche Entlastung im Alltag organisieren. JUHI hilft Ihnen dabei, diese Bausteine in echte, planbare Unterstützung umzumünzen – mit direkter Kassenabrechnung.
Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich – die wichtigste Leistung bei PG 1
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 1. Die 131 € pro Monat sind zweckgebunden und werden nicht bar ausgezahlt. Sie können sie einsetzen für anerkannte Leistungen – und dann entweder die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen oder den Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen lassen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen?
- Haushaltshilfe: Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen, Kochen – die häufigste Nutzung bei Pflegegrad 1
- Alltags- und Betreuungsangebote: Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Behördengang
- Bei PG 1 auch für ambulante Pflegedienste: Anders als bei höheren Pflegegraden dürfen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege (Grundpflege) einsetzen
- Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege: Entlastungsbetrag kann Hotelkosten und Eigenanteile abdecken
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nur an anerkannte Dienstleister ausgezahlt. Das können anerkannte Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Anbieter von alltagsunterstützenden Leistungen nach Landesrecht sein. Nachbarschaftshilfe oder private Bekannte werden in der Regel nicht akzeptiert. Wir von JUHI sind seit über 7 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit der Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.
⚠️ Achtung: Entlastungsbetrag verfällt
Nicht genutzte Beträge können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie endgültig. Wer 12 Monate nichts nutzt, verschenkt also 1.572 € pro Jahr. Nutzen Sie den Betrag regelmäßig!
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerPflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Verbrauchsmittel
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag bekommen Sie bei Pflegegrad 1 bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Artikel, die bei der Pflege regelmäßig benötigt werden und nicht mehrfach verwendet werden können.
| Typische Pflegehilfsmittel | Beispiel |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Latex- oder Nitril-Handschuhe |
| Desinfektionsmittel | Hand- und Flächendesinfektion |
| Bettschutzeinlagen | Saugende Einlagen für das Bett |
| Schutzkittel | Einweg-Schutzkittel für die Pflege |
| Mundschutz / FFP2-Masken | Hygieneartikel |
Der Bezug läuft meist über spezielle Anbieter, die ein monatliches Paket zusammenstellen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Einen separaten Antrag braucht es seit 2017 nicht mehr – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € für barrierefreie Umbauten
Ein oft übersehener Baustein: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das sind Umbauten, die den Alltag in der eigenen Wohnung einfacher und sicherer machen.
- Badumbau: Ebenerdige Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, rutschfeste Bodenbeläge
- Treppenlift: Einzelne Module oder Finanzierungsbausteine
- Türverbreiterungen: Rollator- oder rollstuhlgerechte Durchgänge
- Rampen: Für stufenlosen Zugang zur Wohnung
Bei jeder neuen wesentlichen Veränderung der Pflegesituation kann dieser Zuschuss erneut beantragt werden. Der Antrag läuft über die Pflegekasse und sollte vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden.
Kostenlose Beratung und Pflegekurse
Oft vergessen, aber richtig wertvoll: Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Eine qualifizierte Pflegeberater:in bespricht mit Ihnen die individuelle Pflegesituation, zeigt mögliche Leistungen auf und hilft bei der Antragstellung.
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Kostenlose, individuelle Beratung bei der Pflegekasse oder bei Pflegestützpunkten
- Freiwillige Beratungseinsätze: Halbjährlich kostenlos abrufbar – anders als bei höheren Pflegegraden nicht verpflichtend
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen zu Pflegetechniken, Rückenschonung, Umgang mit Demenz
- Pflegezusatzversicherung: Beratung zu privaten Absicherungsmöglichkeiten
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Um realistische Erwartungen zu schaffen: Einige wichtige Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 nicht zur Verfügung. Sie werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
| Leistung | PG 1 | Ab PG 2 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ❌ | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | ❌ | 796 € / Monat |
| Verhinderungspflege | ❌ | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) |
| Kurzzeitpflege | ❌ | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) |
| Tagespflege / Nachtpflege | ❌ | 721 € / Monat |
Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert, ist ein Höherstufungsantrag der richtige Schritt. Der Übergang zu Pflegegrad 2 bringt sofort 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistungen monatlich – zusätzlich zu allen Leistungen, die Sie schon aus Pflegegrad 1 kennen.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – so funktioniert's
Der Klassiker bei Pflegegrad 1: eine professionelle Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. Einkaufen, Putzen, Kochen, Wäsche waschen – Aufgaben, die im Alltag oft schwer fallen und mit 131 € monatlich fast vollständig abgedeckt werden können.
Bei JUHI übernehmen junge, geschulte Alltagshelfer:innen genau diese Aufgaben – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Wir sind von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten – die Rechnung läuft komplett über den Entlastungsbetrag.
Auch eine Seniorenbetreuung, Putzhilfe oder Zugehfrau kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden – Hauptsache, der Anbieter ist anerkannt und rechnet nach den Vorgaben der Pflegekasse ab.
Pflegegrad 1 beantragen: So läuft der Prozess
Der Antrag auf Pflegegrad 1 funktioniert genauso wie bei allen anderen Pflegegraden – einfach, formlos und kostenlos. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.
- 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
- 2Begutachtung durch den MD: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand von 6 Modulen. Ein Pflegetagebuch als Vorbereitung lohnt sich.
- 3Punktzahl 12,5–26,99: Wer in diesem Bereich liegt, erhält Pflegegrad 1. Bei 27 Punkten oder mehr gibt es direkt Pflegegrad 2 mit deutlich höheren Leistungen.
- 4Leistungen nutzen: Ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.
💡 Widerspruch bei Ablehnung
Wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt oder Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Viele Einstufungen fallen beim ersten Gutachten zu niedrig aus – ein Widerspruch ist kostenlos und oft erfolgreich.
Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 1 – und wie Sie sie vermeiden
- 1Entlastungsbetrag nicht nutzen: Der häufigste Fehler. Die 131 € monatlich sind zweckgebunden und verfallen. Wer sie nicht regelmäßig für Alltagshilfe oder Betreuung einsetzt, verschenkt bis zu 1.572 € pro Jahr.
- 2Pflegehilfsmittel nicht abrufen: Die 42 € monatlich für Verbrauchsmittel werden automatisch erstattet, wenn Sie sich einmal bei einem Anbieter anmelden. Trotzdem nutzen viele diesen Anspruch nie.
- 3Wohnraumanpassung vergessen: Die bis zu 4.180 € für Umbauten werden oft nicht genutzt, obwohl viele Anpassungen (Haltegriffe, rutschfeste Böden) schon mit kleinen Beträgen große Wirkung haben.
- 4Höherstufung verschleppen: Wenn die Situation sich verschlechtert, sollte schnell eine Höherstufung beantragt werden. Der Sprung zu PG 2 bringt 347 € monatlich Pflegegeld – pro Monat Warten verschenken Sie Geld.
- 5Gar keinen Antrag stellen: Viele ältere Menschen mit leichten Einschränkungen verzichten ganz auf den Antrag – aus Scham, Unwissen oder der Annahme, es gebe sowieso nichts. Dabei lohnt sich Pflegegrad 1 fast immer.
Unser Fazit: Pflegegrad 1 ist der Einstieg in echte Unterstützung
Pflegegrad 1 mag nach wenig klingen – ist es aber nicht. Mit dem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und kostenloser Beratung kommen Sie schnell auf ein Jahresleistungsvolumen von über 2.000 € plus einmaligen Zuschüssen. Und das ist kein Geld, das irgendwo auf dem Konto liegt: Es ist konkret umsetzbar in Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und barrierefreie Umbauten.
Unser wichtigster Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag regelmäßig. Jeder Monat, in dem die 131 € ungenutzt bleiben, ist bares Geld, das verfällt. Und falls Sie bei der Organisation Hilfe brauchen – wir von JUHI rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und helfen Ihnen dabei, den Alltag Schritt für Schritt zu erleichtern.
Pflegegrad 1 ist der Einstieg – aber ein wichtiger. Wer die Leistungen kennt und nutzt, legt den Grundstein für eine gute Versorgung zu Hause.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – plus Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und kostenlose Beratung.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?+
12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis Alltagsgestaltung.
Kann ich eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren?+
Ja, das ist die häufigste Verwendung bei Pflegegrad 1. Voraussetzung: Die Haushaltshilfe muss von einem anerkannten Dienstleister nach Landesrecht erbracht werden. Nachbarschaftshilfe oder private Bekannte werden in der Regel nicht akzeptiert.
Steht mir Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1 zu?+
Nein. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich stundenweise Entlastung aber über den Entlastungsbetrag finanzieren.
Was passiert mit ungenutztem Entlastungsbetrag?+
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und nachträglich eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch endgültig. Sammeln Sie also Rechnungen und reichen Sie sie rechtzeitig ein.
Wann sollte ich eine Höherstufung beantragen?+
Sobald sich die Pflegesituation spürbar verschlechtert – etwa nach einem Sturz, bei fortschreitender Demenz, zunehmender Immobilität oder neuen Erkrankungen. Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 2 vergeben, der erstmals Pflegegeld (347 €) und Sachleistungen bringt.
Quellen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
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