Leistungsansprüche

Entlastungsbetrag

§ 45b Entlastungsbetrag

für alle Pflegegrade (1-5)
zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen
für die Unterstützung im Haushalt
Pflegesachleistung und Pflegegeld bleiben unberührt

Pflegegrad 1-5: 125 € pro Monat

FAQ

Häufig gestellte Fragen!

Hilft JUHI auch beim Putzen der Fenster?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Fensterreinigung, sowie beim Gardinenwechsel.

Wie viele Stunden kann ich monatlich bei JUHI buchen?

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu und Sie können mindestens 4h monatlich bei JUHI buchen. Allerdings gibt es darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten. Ermitteln Sie gerne Ihren persönlichen Anspruch mit unserem Rechner.

Kann die Leistung privat in Rechnung gestellt werden?

Wenn Sie privat versichert sind oder aus anderen Gründen eine private Rechnung wünschen ist dies kein Problem. Gerne senden wir Ihnen auch eine monatliche Rechnungskopie zu.

Wie wird die Qualität der Dienstleistung sichergestellt?

Unsere Helfer durchlaufen einen mehrstufigen Bewerbungsprozess, werden vor der Tätigkeit geschult und legen JUHI ein Führungszeugnis vor. Außerdem bleiben wir immer im engen Austausch, sodass alle zufrieden sind und sich wohlfühlen.

Kann ich Wünsche äußern, bezüglich eines Helfers der mir zugeteilt wird?

Selbstverständlich können Sie Wünsche äußern und uns mitteilen was Ihnen wichtig ist. Wir werden bei der Zuteilung darauf Rücksicht nehmen. Es sollten jedoch nicht zu viele Wünsche sein, da die Zuteilung so erschwert wird.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es aufgrund von Corona?

Es gilt die 3G Regel am Arbeitsplatz. Das heißt die Ihnen zugeteilte Hilfe ist dazu verpflichtet zu jeder Zeit einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen, getestet) vorweisen zu können. Außerdem verweisen wir auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Teile Sie uns Ihren Wunsch gerne mit.