Leistungsansprüche

Verhinderungspflege

§ 39 Verhinderungspflege

  • wenn Ihre Pflegeperson aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit o.ä. verhindert ist
  • Ihre Pflegeperson hat Sie vorher mindestens 6 Monate gepflegt
  • ab Pflegegrad 2
  • kann tageweise, aber auch stundenweise genutzt werden
  • wahlweise kann der Anspruch um 50% der Kurzzeitpflege erhöht werden
  • Pflegesachleistung und Pflegegeld bleiben unberührt

Pflegegrad 2-5: 1612 € pro Jahr + 887 €  pro Jahr aus der Kurzzeitpflege

FAQ

Häufig gestellte Fragen!

Hilft JUHI auch beim Putzen der Fenster?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Fensterreinigung, sowie beim Gardinenwechsel.

Wie viele Stunden kann ich monatlich bei JUHI buchen?

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu und Sie können mindestens 5h monatlich bei JUHI buchen. Allerdings gibt es darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten. Ermitteln Sie gerne Ihren persönlichen Anspruch mit unserem Rechner.

Kann die Leistung privat in Rechnung gestellt werden?

Wenn Sie privat versichert sind oder aus anderen Gründen eine private Rechnung wünschen ist dies kein Problem. Gerne senden wir Ihnen auch eine monatliche Rechnungskopie zu.

Wie wird die Qualität der Dienstleistung sichergestellt?

Unsere Helfer durchlaufen einen mehrstufigen Bewerbungsprozess, werden vor der Tätigkeit geschult und legen JUHI ein Führungszeugnis vor. Außerdem bleiben wir immer im engen Austausch, sodass alle zufrieden sind und sich wohlfühlen.

Kann ich Wünsche äußern, bezüglich eines Helfers der mir zugeteilt wird?

Selbstverständlich können Sie Wünsche äußern und uns mitteilen was Ihnen wichtig ist. Wir werden bei der Zuteilung darauf Rücksicht nehmen. Es sollten jedoch nicht zu viele Wünsche sein, da die Zuteilung so erschwert wird.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es aufgrund von Corona?

Es gilt die 3G Regel am Arbeitsplatz. Das heißt die Ihnen zugeteilte Hilfe ist dazu verpflichtet zu jeder Zeit einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen, getestet) vorweisen zu können. Außerdem verweisen wir auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Teile Sie uns Ihren Wunsch gerne mit.