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Kann der Hausarzt den Pflegegrad beantragen? So läuft es wirklich

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
08.06.2026
Inhaltsverzeichnis

„Kann nicht einfach mein Hausarzt den Pflegegrad für mich beantragen?" – eine der häufigsten Fragen, die uns Familien stellen. Die Antwort ist eindeutig: Nein, der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen. Er darf es schlicht nicht – das Recht liegt ausschließlich bei der pflegebedürftigen Person selbst oder ihrem Bevollmächtigten. Aber: Der Hausarzt spielt trotzdem eine zentrale Rolle im Antragsverfahren.

In diesem Artikel erklären wir, wer den Pflegegrad tatsächlich beantragen darf, welche Rolle der Hausarzt im Verfahren hat und wie Sie ihn gezielt einsetzen, um den Antrag erfolgreich durchzubringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nein: Der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen – nur empfehlen
  • Antragsberechtigt: Die pflegebedürftige Person selbst, ein Bevollmächtigter oder der gesetzliche Betreuer
  • Der Antrag geht an die Pflegekasse – nicht an den Hausarzt, nicht an den Medizinischen Dienst
  • Rolle des Hausarztes: Arztberichte, Atteste, Begleitung zur Begutachtung, Widerspruch unterstützen
  • Der Antrag ist formlos: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als erster Schritt

Die klare Antwort: Nein – aber der Hausarzt hilft trotzdem

Der Hausarzt hat im deutschen Pflegesystem kein Antragsrecht. Er kann keinen Pflegegrad beantragen, keine Höherstufung auslösen und keine Leistungen bei der Pflegekasse in Ihrem Namen einfordern. Der Grund: Das Pflegeversicherungsrecht nach SGB XI sieht vor, dass nur die pflegebedürftige Person oder ihr Bevollmächtigter den Antrag stellt (§ 33 SGB XI).

Was der Hausarzt aber kann – und was oft den Unterschied zwischen Erfolg und Ablehnung macht:

  • Den Pflegegrad-Antrag empfehlen und Sie zur Beantragung ermutigen
  • Arztberichte und Atteste erstellen, die den Pflegebedarf dokumentieren
  • Dem Medizinischen Dienst auf Anfrage medizinische Informationen übermitteln
  • Bei einem Widerspruch ein ärztliches Gutachten beisteuern

⚠️ Häufiges Missverständnis

Wenn Ihr Arzt sagt: „Sie sollten einen Pflegegrad beantragen" – dann meint er: Sie sollen es tun. Er gibt Ihnen eine Empfehlung, keinen Auftrag an die Kasse. Viele Familien warten monatelang, weil sie annehmen, der Arzt kümmere sich darum. Er tut es nicht – und darf es nicht.

Welche Rolle spielt der Hausarzt? Die Übersicht

Was der Hausarzt tun kannWas der Hausarzt NICHT tun kann
Pflegegrad-Antrag empfehlenPflegegrad beantragen
Arztberichte und Atteste ausstellenDen Pflegegrad festlegen
Diagnosen und Einschränkungen dokumentierenDie Begutachtung durchführen (das macht der MD)
Medizinische Informationen an den MD weitergebenDie Entscheidung der Pflegekasse beeinflussen
Bei Widerspruch ein Attest beisteuernGegen den Bescheid Widerspruch einlegen
Pflegebedarf bestätigenLeistungen der Pflegekasse anfordern

Wer darf den Pflegegrad beantragen?

PersonDarf beantragen?Was braucht sie?
Pflegebedürftige Person selbstJaNichts – formloser Antrag genügt
Ehepartner / Kinder / AngehörigeJa, mit VollmachtSchriftliche Vollmacht oder Vorsorgevollmacht
Gesetzlicher BetreuerJaBetreuerausweis / Bestellungsurkunde
Pflegeberater / SozialarbeiterJa, mit VollmachtSchriftliche Vollmacht
Hausarzt / FacharztNein
Pflegedienst / PflegeheimNein (nur mit ausdrücklicher Vollmacht)Schriftliche Vollmacht

In der Praxis beantragen meist die Kinder oder der Ehepartner den Pflegegrad – entweder telefonisch oder per formlosen Brief an die Pflegekasse. Die Kasse schickt dann ein Antragsformular zu. Wer bei der Antragstellung Hilfe braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Telefon, Brief oder E-Mail. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich einen Pflegegrad für [Name]." Tipp: Datum notieren – die 25-Tage-Frist beginnt ab Eingang.
  2. 2Antragsformular ausfüllen: Die Pflegekasse schickt ein Formular. Hier geben Sie Ihre Daten, den behandelnden Arzt und die Art der gewünschten Leistungen an.
  3. 3Arztberichte sammeln: Jetzt kommt der Hausarzt ins Spiel – bitten Sie ihn um aktuelle Berichte zu Diagnosen, Einschränkungen und Pflegebedarf. Diese Unterlagen stärken Ihren Antrag.
  4. 4Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an und prüft die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Der Gutachter fordert ggf. Informationen beim Hausarzt an.
  5. 5Bescheid der Pflegekasse: Innerhalb von 25 Arbeitstagen. Nicht einverstanden? Ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen ist möglich – hier kann ein Attest des Hausarztes den Unterschied machen.

💡 Unsicher, ob ein Pflegegrad realistisch ist?

Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten einschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist. Das hilft auch beim Gespräch mit dem Hausarzt – und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So nutzen Sie Ihren Hausarzt richtig: 5 Tipps

  1. 1Sprechen Sie den Pflegegrad aktiv an: Viele Ärzte denken nicht von selbst an den Pflegegrad. Sagen Sie: „Ich glaube, mein Angehöriger braucht einen Pflegegrad – können Sie einen Bericht schreiben?" Ärzte sind kooperativ, wenn man sie direkt fragt.
  2. 2Um einen detaillierten Arztbericht bitten: Nicht nur Diagnosen, sondern: Was kann der Patient im Alltag nicht mehr? Alleine aufstehen? Sich anziehen? Einkaufen? Je konkreter die Einschränkungen beschrieben sind, desto besser.
  3. 3Alle Fachärzte einbeziehen: Orthopäde, Neurologe, Psychiater – jeder Facharztbericht stärkt den Antrag. Bitten Sie den Hausarzt, die Berichte zu bündeln.
  4. 4Den Arzt zur Begutachtung informieren: Der MD kontaktiert oft den Hausarzt, um medizinische Informationen einzuholen. Informieren Sie Ihren Arzt vorab über den Termin – damit er vorbereitet ist.
  5. 5Bei Widerspruch: Attest einholen: Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ausfällt, kann ein ärztliches Attest, das den tatsächlichen Pflegebedarf beschreibt, den Widerspruch entscheidend stärken.

So hilft JUHI nach dem Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen – ohne weiteren Antrag bei der Pflegekasse. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und unterstützen pflegebedürftige Menschen – unabhängig vom Alter – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Augsburg, Leipzig und Dresden.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Sie müssen den Antrag stellen – nicht der Arzt

Der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen – das ist Ihre Aufgabe (oder die eines Bevollmächtigten). Aber er ist ein wichtiger Verbündeter: mit Arztberichten, Attesten und medizinischen Informationen, die den Antrag stärken. Warten Sie nicht darauf, dass der Arzt aktiv wird – sprechen Sie ihn an, bitten Sie um einen Bericht und stellen Sie den Antrag selbst bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt als erster Schritt.

Und sobald der Pflegegrad da ist, sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Hausarzt einen Pflegegrad beantragen?+

Nein. Der Hausarzt darf keinen Pflegegrad beantragen. Das Antragsrecht liegt ausschließlich bei der pflegebedürftigen Person, einem Bevollmächtigten oder dem gesetzlichen Betreuer. Der Antrag geht an die Pflegekasse – formlos per Anruf, Brief oder E-Mail.

Brauche ich für den Pflegegrad-Antrag ein ärztliches Attest?+

Nein, ein Attest ist keine Voraussetzung. Sie können den Antrag ohne jegliche ärztliche Unterlagen stellen. Aber: Arztberichte und Atteste stärken den Antrag erheblich und helfen dem Medizinischen Dienst bei der Begutachtung. Reichen Sie alles ein, was Sie haben.

Wer führt die Begutachtung durch – der Hausarzt oder der MD?+

Der Medizinische Dienst (MD). Der Hausarzt ist an der Begutachtung nicht beteiligt – er wird lediglich um medizinische Informationen gebeten. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis des MD-Gutachtens.

Kann ich als Angehöriger den Pflegegrad für meine Mutter beantragen?+

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht oder einer bestehenden Vorsorgevollmacht. In der Praxis beantragen die meisten Kinder oder Ehepartner den Pflegegrad. Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich im Namen meiner Mutter [Name] einen Pflegegrad."

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?+

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen (ca. 5 Wochen) über den Antrag entscheiden. Bei Eilanträgen (z. B. Krankenhausaufenthalt) gelten kürzere Fristen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag des Antrags.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?+

Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen – per Brief an die Pflegekasse. Das MD-Gutachten anfordern, prüfen und mit einem aktuellen Arztbericht des Hausarztes ergänzen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Antrag auf Pflegeleistungen)
  2. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  3. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftig: Was nun?
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

„Kann nicht einfach mein Hausarzt den Pflegegrad für mich beantragen?" – eine der häufigsten Fragen, die uns Familien stellen. Die Antwort ist eindeutig: Nein, der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen. Er darf es schlicht nicht – das Recht liegt ausschließlich bei der pflegebedürftigen Person selbst oder ihrem Bevollmächtigten. Aber: Der Hausarzt spielt trotzdem eine zentrale Rolle im Antragsverfahren.

In diesem Artikel erklären wir, wer den Pflegegrad tatsächlich beantragen darf, welche Rolle der Hausarzt im Verfahren hat und wie Sie ihn gezielt einsetzen, um den Antrag erfolgreich durchzubringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nein: Der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen – nur empfehlen
  • Antragsberechtigt: Die pflegebedürftige Person selbst, ein Bevollmächtigter oder der gesetzliche Betreuer
  • Der Antrag geht an die Pflegekasse – nicht an den Hausarzt, nicht an den Medizinischen Dienst
  • Rolle des Hausarztes: Arztberichte, Atteste, Begleitung zur Begutachtung, Widerspruch unterstützen
  • Der Antrag ist formlos: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als erster Schritt

Die klare Antwort: Nein – aber der Hausarzt hilft trotzdem

Der Hausarzt hat im deutschen Pflegesystem kein Antragsrecht. Er kann keinen Pflegegrad beantragen, keine Höherstufung auslösen und keine Leistungen bei der Pflegekasse in Ihrem Namen einfordern. Der Grund: Das Pflegeversicherungsrecht nach SGB XI sieht vor, dass nur die pflegebedürftige Person oder ihr Bevollmächtigter den Antrag stellt (§ 33 SGB XI).

Was der Hausarzt aber kann – und was oft den Unterschied zwischen Erfolg und Ablehnung macht:

  • Den Pflegegrad-Antrag empfehlen und Sie zur Beantragung ermutigen
  • Arztberichte und Atteste erstellen, die den Pflegebedarf dokumentieren
  • Dem Medizinischen Dienst auf Anfrage medizinische Informationen übermitteln
  • Bei einem Widerspruch ein ärztliches Gutachten beisteuern

⚠️ Häufiges Missverständnis

Wenn Ihr Arzt sagt: „Sie sollten einen Pflegegrad beantragen" – dann meint er: Sie sollen es tun. Er gibt Ihnen eine Empfehlung, keinen Auftrag an die Kasse. Viele Familien warten monatelang, weil sie annehmen, der Arzt kümmere sich darum. Er tut es nicht – und darf es nicht.

Welche Rolle spielt der Hausarzt? Die Übersicht

Was der Hausarzt tun kannWas der Hausarzt NICHT tun kann
Pflegegrad-Antrag empfehlenPflegegrad beantragen
Arztberichte und Atteste ausstellenDen Pflegegrad festlegen
Diagnosen und Einschränkungen dokumentierenDie Begutachtung durchführen (das macht der MD)
Medizinische Informationen an den MD weitergebenDie Entscheidung der Pflegekasse beeinflussen
Bei Widerspruch ein Attest beisteuernGegen den Bescheid Widerspruch einlegen
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Wer darf den Pflegegrad beantragen?

PersonDarf beantragen?Was braucht sie?
Pflegebedürftige Person selbstJaNichts – formloser Antrag genügt
Ehepartner / Kinder / AngehörigeJa, mit VollmachtSchriftliche Vollmacht oder Vorsorgevollmacht
Gesetzlicher BetreuerJaBetreuerausweis / Bestellungsurkunde
Pflegeberater / SozialarbeiterJa, mit VollmachtSchriftliche Vollmacht
Hausarzt / FacharztNein
Pflegedienst / PflegeheimNein (nur mit ausdrücklicher Vollmacht)Schriftliche Vollmacht

In der Praxis beantragen meist die Kinder oder der Ehepartner den Pflegegrad – entweder telefonisch oder per formlosen Brief an die Pflegekasse. Die Kasse schickt dann ein Antragsformular zu. Wer bei der Antragstellung Hilfe braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Telefon, Brief oder E-Mail. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich einen Pflegegrad für [Name]." Tipp: Datum notieren – die 25-Tage-Frist beginnt ab Eingang.
  2. 2Antragsformular ausfüllen: Die Pflegekasse schickt ein Formular. Hier geben Sie Ihre Daten, den behandelnden Arzt und die Art der gewünschten Leistungen an.
  3. 3Arztberichte sammeln: Jetzt kommt der Hausarzt ins Spiel – bitten Sie ihn um aktuelle Berichte zu Diagnosen, Einschränkungen und Pflegebedarf. Diese Unterlagen stärken Ihren Antrag.
  4. 4Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst kündigt einen Hausbesuch an und prüft die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Der Gutachter fordert ggf. Informationen beim Hausarzt an.
  5. 5Bescheid der Pflegekasse: Innerhalb von 25 Arbeitstagen. Nicht einverstanden? Ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen ist möglich – hier kann ein Attest des Hausarztes den Unterschied machen.

💡 Unsicher, ob ein Pflegegrad realistisch ist?

Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten einschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist. Das hilft auch beim Gespräch mit dem Hausarzt – und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

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So nutzen Sie Ihren Hausarzt richtig: 5 Tipps

  1. 1Sprechen Sie den Pflegegrad aktiv an: Viele Ärzte denken nicht von selbst an den Pflegegrad. Sagen Sie: „Ich glaube, mein Angehöriger braucht einen Pflegegrad – können Sie einen Bericht schreiben?" Ärzte sind kooperativ, wenn man sie direkt fragt.
  2. 2Um einen detaillierten Arztbericht bitten: Nicht nur Diagnosen, sondern: Was kann der Patient im Alltag nicht mehr? Alleine aufstehen? Sich anziehen? Einkaufen? Je konkreter die Einschränkungen beschrieben sind, desto besser.
  3. 3Alle Fachärzte einbeziehen: Orthopäde, Neurologe, Psychiater – jeder Facharztbericht stärkt den Antrag. Bitten Sie den Hausarzt, die Berichte zu bündeln.
  4. 4Den Arzt zur Begutachtung informieren: Der MD kontaktiert oft den Hausarzt, um medizinische Informationen einzuholen. Informieren Sie Ihren Arzt vorab über den Termin – damit er vorbereitet ist.
  5. 5Bei Widerspruch: Attest einholen: Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ausfällt, kann ein ärztliches Attest, das den tatsächlichen Pflegebedarf beschreibt, den Widerspruch entscheidend stärken.

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Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen – ohne weiteren Antrag bei der Pflegekasse. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und unterstützen pflegebedürftige Menschen – unabhängig vom Alter – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Augsburg, Leipzig und Dresden.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Sie müssen den Antrag stellen – nicht der Arzt

Der Hausarzt kann den Pflegegrad nicht beantragen – das ist Ihre Aufgabe (oder die eines Bevollmächtigten). Aber er ist ein wichtiger Verbündeter: mit Arztberichten, Attesten und medizinischen Informationen, die den Antrag stärken. Warten Sie nicht darauf, dass der Arzt aktiv wird – sprechen Sie ihn an, bitten Sie um einen Bericht und stellen Sie den Antrag selbst bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt als erster Schritt.

Und sobald der Pflegegrad da ist, sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Hausarzt einen Pflegegrad beantragen?+

Nein. Der Hausarzt darf keinen Pflegegrad beantragen. Das Antragsrecht liegt ausschließlich bei der pflegebedürftigen Person, einem Bevollmächtigten oder dem gesetzlichen Betreuer. Der Antrag geht an die Pflegekasse – formlos per Anruf, Brief oder E-Mail.

Brauche ich für den Pflegegrad-Antrag ein ärztliches Attest?+

Nein, ein Attest ist keine Voraussetzung. Sie können den Antrag ohne jegliche ärztliche Unterlagen stellen. Aber: Arztberichte und Atteste stärken den Antrag erheblich und helfen dem Medizinischen Dienst bei der Begutachtung. Reichen Sie alles ein, was Sie haben.

Wer führt die Begutachtung durch – der Hausarzt oder der MD?+

Der Medizinische Dienst (MD). Der Hausarzt ist an der Begutachtung nicht beteiligt – er wird lediglich um medizinische Informationen gebeten. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis des MD-Gutachtens.

Kann ich als Angehöriger den Pflegegrad für meine Mutter beantragen?+

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht oder einer bestehenden Vorsorgevollmacht. In der Praxis beantragen die meisten Kinder oder Ehepartner den Pflegegrad. Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich im Namen meiner Mutter [Name] einen Pflegegrad."

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?+

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen (ca. 5 Wochen) über den Antrag entscheiden. Bei Eilanträgen (z. B. Krankenhausaufenthalt) gelten kürzere Fristen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag des Antrags.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?+

Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen – per Brief an die Pflegekasse. Das MD-Gutachten anfordern, prüfen und mit einem aktuellen Arztbericht des Hausarztes ergänzen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Antrag auf Pflegeleistungen)
  2. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  3. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftig: Was nun?
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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