Badumbau Pflegekasse: 4.000 € Zuschuss die viele nicht abrufen


Inhaltsverzeichnis ▲
Das Bad ist der gefährlichste Raum der Wohnung. Nasse Fliesen, eine hohe Wannenkante, nichts zum Festhalten – ein erheblicher Teil der Stürze im höheren Alter passiert genau hier. Und ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch ist oft der Moment, ab dem nichts mehr ist wie vorher.
Die Pflegekasse steuert bis zu 4.000 € zum barrierefreien Umbau bei. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden sogar bis zu 8.000 €. Trotzdem wird dieser Zuschuss von vielen Familien nie beantragt – meist, weil sie gar nicht wissen, dass es ihn gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 4.000 € je Maßnahme – ab Pflegegrad 1, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads
- ✓ Bei zwei Pflegegraden im Haushalt verdoppelt sich der Zuschuss
- ✓ Antrag vor Baubeginn stellen – nachträglich wird es schwierig
- ✓ Auch Kleinigkeiten zählen – Haltegriffe und eine WC-Erhöhung sind förderfähig
- ✓ Auch zur Miete möglich – mit Zustimmung des Vermieters, auf die Sie einen Anspruch haben
Die 4.000 € der Pflegekasse
Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
| Situation | Zuschuss |
|---|---|
| Eine Person mit Pflegegrad | bis zu 4.000 € |
| Zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt | bis zu 8.000 € |
| Drei Personen mit Pflegegrad | bis zu 12.000 € |
| Vier oder mehr Personen | gedeckelt bei 16.000 € |
Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1 in voller Höhe – bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 gilt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 5.
💡 Der Zuschuss ist nicht einmalig im Leben
Er wird je Maßnahme gewährt. Verschlechtert sich die Pflegesituation später erheblich, können Sie erneut beantragen – etwa erst Haltegriffe, Jahre später die bodengleiche Dusche. Wie oft das möglich ist, erklärt der Artikel Zuschuss Pflegekasse 4.000 Euro.
Was gefördert wird
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche statt Badewanne | Die wirksamste Einzelmaßnahme – kein Übersteigen mehr nötig |
| Haltegriffe an Dusche, Wanne und WC | Sichert genau die Bewegungen, bei denen die meisten Stürze passieren |
| Erhöhtes WC oder Sitzerhöhung | Aufstehen gelingt wieder ohne fremde Hilfe |
| Unterfahrbarer Waschtisch | Waschen im Sitzen oder aus dem Rollstuhl möglich |
| Türverbreiterung | Notwendig für Rollator und Rollstuhl |
| Schwellen entfernen | Beseitigt eine der häufigsten Stolperstellen |
| Rutschhemmende Bodenbeläge | Wirkt genau dort, wo es nass wird |
| Duschsitz, klappbar | Ermöglicht das Duschen im Sitzen |
| Hebelmischer statt Drehknopf | Hilft bei Arthrose und schwacher Handkraft |
| Bessere Beleuchtung, Bewegungsmelder | Reduziert nächtliche Stürze auf dem Weg zur Toilette |
Nicht gefördert werden rein optische Verbesserungen. Neue Fliesen sind nur dann förderfähig, wenn sie zwingende Folge des Umbaus sind – etwa weil für die bodengleiche Dusche der Estrich geöffnet werden musste.
Was ein Badumbau kostet
| Umfang | Kosten | Eigenanteil nach Zuschuss |
|---|---|---|
| Haltegriffe und WC-Erhöhung | 300 – 900 € | 0 € |
| Wanne zu Dusche, Austausch an gleicher Stelle | 3.000 – 5.500 € | 0 – 1.500 € |
| Bodengleiche Dusche mit neuem Bodenaufbau | 6.000 – 10.000 € | 2.000 – 6.000 € |
| Komplettsanierung barrierefrei | 12.000 – 20.000 € | 8.000 – 16.000 € |
| Zusätzlich: Türverbreiterung | 800 – 2.000 € | je nach Restbudget |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die Preise schwanken regional erheblich. Holen Sie immer mehrere Angebote ein.
Die zweite Zeile ist die interessanteste: Wird die Wanne durch eine Dusche an derselben Stelle ersetzt, ohne den Bodenaufbau komplett zu erneuern, bleibt der Eigenanteil oft im niedrigen vierstelligen Bereich – manchmal bei null.
Kleine Maßnahmen, große Wirkung
Viele Familien scheuen den Antrag, weil sie an eine Großbaustelle denken. Dabei sind gerade die kleinen Dinge förderfähig – und sie wirken sofort:
Beispiel: Herr Winkler, 81, Pflegegrad 2
Nach einem Sturz beim Aussteigen aus der Wanne traute er sich kaum noch ins Bad. Statt einer Komplettsanierung wurden ein Wanneneinstieg, zwei Haltegriffe, eine WC-Sitzerhöhung und ein rutschhemmender Belag eingebaut – insgesamt rund 1.400 €.
Eigenanteil: 0 €. Die verbleibenden 2.600 € des Zuschusses stehen weiterhin zur Verfügung, falls später eine bodengleiche Dusche nötig wird.
💡 Manches gibt es sogar auf Rezept
Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung und Haltegriffe zum Anschrauben können als Hilfsmittel über die Krankenkasse laufen – dann ist der Zuschuss der Pflegekasse gar nicht nötig. Fragen Sie Ihre Ärztin nach einer Verordnung. Ähnlich funktioniert es beim Rollator auf Rezept.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerIn 6 Schritten zum Zuschuss
- 1Bedarf feststellen lassen. Die Wohnberatungsstelle Ihrer Kommune kommt kostenfrei nach Hause und schaut sich das Bad an. Ihre Einschätzung stärkt den Antrag erheblich.
- 2Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen. Schriftlich, mit Aufschlüsselung nach Material und Arbeitszeit.
- 3Antrag bei der Pflegekasse stellen. Formlos möglich, viele Kassen haben ein Formular. Kostenvoranschlag beilegen.
- 4Konkret begründen. Nicht „das Bad ist alt", sondern: „Meine Mutter kann die 55 cm hohe Wannenkante nicht mehr übersteigen und ist im Mai gestürzt. Ohne Hilfe kann sie sich nicht mehr waschen."
- 5Bewilligung abwarten. Meist drei bis fünf Wochen. Manchmal schaut der Medizinische Dienst vorbei.
- 6Erst dann beauftragen und nach Fertigstellung die Rechnung einreichen.
Die 5 häufigsten Fehler
⚠️ Fehler 1: Vor der Bewilligung bauen lassen
Das ist der teuerste Fehler. Ist das Bad fertig, konnte die Kasse die Notwendigkeit nicht mehr prüfen – Ablehnungen sind dann die Regel. Warten Sie den Bescheid ab. Nur bei echten Eilfällen, etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, bestehen Chancen auf nachträgliche Bewilligung.
| Fehler | Was stattdessen hilft |
|---|---|
| 2. Zu allgemein begründen | Konkrete Situationen schildern, mit Sturzereignissen und Maßen |
| 3. Ohne Pflegegrad beantragen | Erst den Pflegegrad beantragen – dann den Zuschuss |
| 4. Nur ein Angebot einholen | Die Preisunterschiede bei identischer Leistung sind erheblich |
| 5. Ablehnung hinnehmen | Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich und oft erfolgreich |
Zu Punkt 3: Noch kein Pflegegrad vorhanden? Dann beginnen Sie dort. Wie das geht, steht unter Pflegegrad beantragen. Bei Punkt 5 hilft der Artikel Widerspruch Pflegegrad Muster – das Vorgehen ist vergleichbar.
Weitere Fördertöpfe
| Quelle | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegekasse | bis zu 4.000 € | Ab Pflegegrad 1 |
| KfW-Zuschuss 455-B | bis zu 6.250 € | Auch ohne Pflegegrad, Mittel oft schnell erschöpft |
| KfW-Kredit 159 | bis zu 50.000 € | Zinsgünstig, ergänzend möglich |
| Steuerliche Absetzung | 20 % des Lohnanteils | Als haushaltsnahe Handwerkerleistung |
| Landesförderprogramme | unterschiedlich | Nachfragen lohnt sich – viele Länder fördern zusätzlich |
| Krankenkasse | Hilfsmittel | Duschhocker, Wannenlifter, Toilettensitzerhöhung auf Rezept |
Wichtig bei der KfW: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und für denselben Kostenanteil lassen sich Pflegekassen- und KfW-Zuschuss nicht kombinieren. Die Pflegekasse zahlt den Grundbetrag, die KfW kann den Eigenanteil fördern.
Badumbau in der Mietwohnung
Auch als Mieterin oder Mieter haben Sie Anspruch auf den Zuschuss – und nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu barrierefreien Umbauten:
- Schriftlich anfragen und die Maßnahme genau beschreiben.
- Rückbaukaution einkalkulieren. Der Vermieter darf eine Sicherheit für den späteren Rückbau verlangen.
- Nach Übernahme fragen. Manche Vermieter behalten den Umbau gern und verzichten auf den Rückbau – schriftlich festhalten.
- Bei Ablehnung unterstützt Sie der Mieterverein – die Hürden für eine Verweigerung sind hoch.
Was JUHI danach übernimmt
Ein barrierefreies Bad löst ein Problem – aber nicht alle. Wenn Einkäufe zu schwer werden, die Fenster seit dem Frühjahr niemand geputzt hat und die Wäsche liegen bleibt, ist das die Lücke, die JUHI schließt.
Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – die ersten 4 Stunden über den Entlastungsbetrag, die weiteren über die Verhinderungspflege. Ohne einen Cent Eigenkosten.
💡 Getrennte Budgets, kein Entweder-oder
Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung wird nicht auf den Entlastungsbetrag angerechnet. Sie können den Badumbau fördern lassen und parallel die monatliche Hilfe nutzen – ebenso wie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich. Ihr Pflegegeld bleibt von allem unberührt.
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, München, Leipzig und Kiel. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Klein anfangen lohnt sich
Sie müssen nicht das ganze Bad sanieren. Haltegriffe, eine WC-Erhöhung und ein rutschhemmender Belag kosten oft unter 1.500 € – und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Der Rest des Budgets bleibt für später erhalten.
Wichtig bleibt nur eines: erst beantragen, dann bauen. Und holen Sie sich die Wohnberatung Ihrer Kommune ins Haus – sie ist kostenfrei, kennt die Fördertöpfe und ihre Stellungnahme verbessert die Chancen auf Bewilligung spürbar.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?+
Bis zu 4.000 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 und unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. Leben zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt und profitieren beide vom Umbau, verdoppelt sich der Betrag auf 8.000 €.
Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?+
Von der Pflegekasse nicht – dafür ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Die KfW fördert Barrierereduzierung allerdings auch ohne Pflegegrad. Beantragen Sie parallel den Pflegegrad, das lohnt sich in fast allen Fällen.
Werden auch kleine Umbauten gefördert?+
Ja. Haltegriffe, eine WC-Sitzerhöhung, ein Wanneneinstieg oder rutschhemmende Beläge sind förderfähig. Der nicht ausgeschöpfte Teil des Zuschusses bleibt für spätere Maßnahmen erhalten.
Kann ich den Zuschuss nachträglich beantragen?+
Das ist riskant. Ist das Bad bereits umgebaut, konnte die Pflegekasse die Notwendigkeit nicht prüfen – Ablehnungen sind die Regel. Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn. Ausnahmen gelten nur bei echten Eilfällen wie einer Krankenhausentlassung.
Geht das auch in der Mietwohnung?+
Ja. Nach § 554 BGB haben Sie einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierefreien Umbauten. Der Vermieter darf eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Klären Sie alles schriftlich, bevor Sie beauftragen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?+
Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Begründen Sie konkret, welche Alltagshandlungen ohne den Umbau nicht mehr möglich sind, und legen Sie eine Stellungnahme der Wohnberatung oder des Hausarztes bei. Pflegestützpunkte helfen dabei kostenfrei.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 554 BGB – Barrierereduzierung in Mietwohnungen
- § 35a EStG – Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenkasse
- KfW – Förderung zur Barrierereduzierung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung – Beratungsstellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Das Bad ist der gefährlichste Raum der Wohnung. Nasse Fliesen, eine hohe Wannenkante, nichts zum Festhalten – ein erheblicher Teil der Stürze im höheren Alter passiert genau hier. Und ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch ist oft der Moment, ab dem nichts mehr ist wie vorher.
Die Pflegekasse steuert bis zu 4.000 € zum barrierefreien Umbau bei. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden sogar bis zu 8.000 €. Trotzdem wird dieser Zuschuss von vielen Familien nie beantragt – meist, weil sie gar nicht wissen, dass es ihn gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 4.000 € je Maßnahme – ab Pflegegrad 1, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads
- ✓ Bei zwei Pflegegraden im Haushalt verdoppelt sich der Zuschuss
- ✓ Antrag vor Baubeginn stellen – nachträglich wird es schwierig
- ✓ Auch Kleinigkeiten zählen – Haltegriffe und eine WC-Erhöhung sind förderfähig
- ✓ Auch zur Miete möglich – mit Zustimmung des Vermieters, auf die Sie einen Anspruch haben
Die 4.000 € der Pflegekasse
Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
| Situation | Zuschuss |
|---|---|
| Eine Person mit Pflegegrad | bis zu 4.000 € |
| Zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt | bis zu 8.000 € |
| Drei Personen mit Pflegegrad | bis zu 12.000 € |
| Vier oder mehr Personen | gedeckelt bei 16.000 € |
Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1 in voller Höhe – bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 gilt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 5.
💡 Der Zuschuss ist nicht einmalig im Leben
Er wird je Maßnahme gewährt. Verschlechtert sich die Pflegesituation später erheblich, können Sie erneut beantragen – etwa erst Haltegriffe, Jahre später die bodengleiche Dusche. Wie oft das möglich ist, erklärt der Artikel Zuschuss Pflegekasse 4.000 Euro.
Was gefördert wird
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche statt Badewanne | Die wirksamste Einzelmaßnahme – kein Übersteigen mehr nötig |
| Haltegriffe an Dusche, Wanne und WC | Sichert genau die Bewegungen, bei denen die meisten Stürze passieren |
| Erhöhtes WC oder Sitzerhöhung | Aufstehen gelingt wieder ohne fremde Hilfe |
| Unterfahrbarer Waschtisch | Waschen im Sitzen oder aus dem Rollstuhl möglich |
| Türverbreiterung | Notwendig für Rollator und Rollstuhl |
| Schwellen entfernen | Beseitigt eine der häufigsten Stolperstellen |
| Rutschhemmende Bodenbeläge | Wirkt genau dort, wo es nass wird |
| Duschsitz, klappbar | Ermöglicht das Duschen im Sitzen |
| Hebelmischer statt Drehknopf | Hilft bei Arthrose und schwacher Handkraft |
| Bessere Beleuchtung, Bewegungsmelder | Reduziert nächtliche Stürze auf dem Weg zur Toilette |
Nicht gefördert werden rein optische Verbesserungen. Neue Fliesen sind nur dann förderfähig, wenn sie zwingende Folge des Umbaus sind – etwa weil für die bodengleiche Dusche der Estrich geöffnet werden musste.
Was ein Badumbau kostet
| Umfang | Kosten | Eigenanteil nach Zuschuss |
|---|---|---|
| Haltegriffe und WC-Erhöhung | 300 – 900 € | 0 € |
| Wanne zu Dusche, Austausch an gleicher Stelle | 3.000 – 5.500 € | 0 – 1.500 € |
| Bodengleiche Dusche mit neuem Bodenaufbau | 6.000 – 10.000 € | 2.000 – 6.000 € |
| Komplettsanierung barrierefrei | 12.000 – 20.000 € | 8.000 – 16.000 € |
| Zusätzlich: Türverbreiterung | 800 – 2.000 € | je nach Restbudget |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die Preise schwanken regional erheblich. Holen Sie immer mehrere Angebote ein.
Die zweite Zeile ist die interessanteste: Wird die Wanne durch eine Dusche an derselben Stelle ersetzt, ohne den Bodenaufbau komplett zu erneuern, bleibt der Eigenanteil oft im niedrigen vierstelligen Bereich – manchmal bei null.
Kleine Maßnahmen, große Wirkung
Viele Familien scheuen den Antrag, weil sie an eine Großbaustelle denken. Dabei sind gerade die kleinen Dinge förderfähig – und sie wirken sofort:
Beispiel: Herr Winkler, 81, Pflegegrad 2
Nach einem Sturz beim Aussteigen aus der Wanne traute er sich kaum noch ins Bad. Statt einer Komplettsanierung wurden ein Wanneneinstieg, zwei Haltegriffe, eine WC-Sitzerhöhung und ein rutschhemmender Belag eingebaut – insgesamt rund 1.400 €.
Eigenanteil: 0 €. Die verbleibenden 2.600 € des Zuschusses stehen weiterhin zur Verfügung, falls später eine bodengleiche Dusche nötig wird.
💡 Manches gibt es sogar auf Rezept
Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung und Haltegriffe zum Anschrauben können als Hilfsmittel über die Krankenkasse laufen – dann ist der Zuschuss der Pflegekasse gar nicht nötig. Fragen Sie Ihre Ärztin nach einer Verordnung. Ähnlich funktioniert es beim Rollator auf Rezept.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerIn 6 Schritten zum Zuschuss
- 1Bedarf feststellen lassen. Die Wohnberatungsstelle Ihrer Kommune kommt kostenfrei nach Hause und schaut sich das Bad an. Ihre Einschätzung stärkt den Antrag erheblich.
- 2Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen. Schriftlich, mit Aufschlüsselung nach Material und Arbeitszeit.
- 3Antrag bei der Pflegekasse stellen. Formlos möglich, viele Kassen haben ein Formular. Kostenvoranschlag beilegen.
- 4Konkret begründen. Nicht „das Bad ist alt", sondern: „Meine Mutter kann die 55 cm hohe Wannenkante nicht mehr übersteigen und ist im Mai gestürzt. Ohne Hilfe kann sie sich nicht mehr waschen."
- 5Bewilligung abwarten. Meist drei bis fünf Wochen. Manchmal schaut der Medizinische Dienst vorbei.
- 6Erst dann beauftragen und nach Fertigstellung die Rechnung einreichen.
Die 5 häufigsten Fehler
⚠️ Fehler 1: Vor der Bewilligung bauen lassen
Das ist der teuerste Fehler. Ist das Bad fertig, konnte die Kasse die Notwendigkeit nicht mehr prüfen – Ablehnungen sind dann die Regel. Warten Sie den Bescheid ab. Nur bei echten Eilfällen, etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, bestehen Chancen auf nachträgliche Bewilligung.
| Fehler | Was stattdessen hilft |
|---|---|
| 2. Zu allgemein begründen | Konkrete Situationen schildern, mit Sturzereignissen und Maßen |
| 3. Ohne Pflegegrad beantragen | Erst den Pflegegrad beantragen – dann den Zuschuss |
| 4. Nur ein Angebot einholen | Die Preisunterschiede bei identischer Leistung sind erheblich |
| 5. Ablehnung hinnehmen | Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich und oft erfolgreich |
Zu Punkt 3: Noch kein Pflegegrad vorhanden? Dann beginnen Sie dort. Wie das geht, steht unter Pflegegrad beantragen. Bei Punkt 5 hilft der Artikel Widerspruch Pflegegrad Muster – das Vorgehen ist vergleichbar.
Weitere Fördertöpfe
| Quelle | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegekasse | bis zu 4.000 € | Ab Pflegegrad 1 |
| KfW-Zuschuss 455-B | bis zu 6.250 € | Auch ohne Pflegegrad, Mittel oft schnell erschöpft |
| KfW-Kredit 159 | bis zu 50.000 € | Zinsgünstig, ergänzend möglich |
| Steuerliche Absetzung | 20 % des Lohnanteils | Als haushaltsnahe Handwerkerleistung |
| Landesförderprogramme | unterschiedlich | Nachfragen lohnt sich – viele Länder fördern zusätzlich |
| Krankenkasse | Hilfsmittel | Duschhocker, Wannenlifter, Toilettensitzerhöhung auf Rezept |
Wichtig bei der KfW: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und für denselben Kostenanteil lassen sich Pflegekassen- und KfW-Zuschuss nicht kombinieren. Die Pflegekasse zahlt den Grundbetrag, die KfW kann den Eigenanteil fördern.
Badumbau in der Mietwohnung
Auch als Mieterin oder Mieter haben Sie Anspruch auf den Zuschuss – und nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu barrierefreien Umbauten:
- Schriftlich anfragen und die Maßnahme genau beschreiben.
- Rückbaukaution einkalkulieren. Der Vermieter darf eine Sicherheit für den späteren Rückbau verlangen.
- Nach Übernahme fragen. Manche Vermieter behalten den Umbau gern und verzichten auf den Rückbau – schriftlich festhalten.
- Bei Ablehnung unterstützt Sie der Mieterverein – die Hürden für eine Verweigerung sind hoch.
Was JUHI danach übernimmt
Ein barrierefreies Bad löst ein Problem – aber nicht alle. Wenn Einkäufe zu schwer werden, die Fenster seit dem Frühjahr niemand geputzt hat und die Wäsche liegen bleibt, ist das die Lücke, die JUHI schließt.
Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – die ersten 4 Stunden über den Entlastungsbetrag, die weiteren über die Verhinderungspflege. Ohne einen Cent Eigenkosten.
💡 Getrennte Budgets, kein Entweder-oder
Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung wird nicht auf den Entlastungsbetrag angerechnet. Sie können den Badumbau fördern lassen und parallel die monatliche Hilfe nutzen – ebenso wie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich. Ihr Pflegegeld bleibt von allem unberührt.
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, München, Leipzig und Kiel. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Klein anfangen lohnt sich
Sie müssen nicht das ganze Bad sanieren. Haltegriffe, eine WC-Erhöhung und ein rutschhemmender Belag kosten oft unter 1.500 € – und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Der Rest des Budgets bleibt für später erhalten.
Wichtig bleibt nur eines: erst beantragen, dann bauen. Und holen Sie sich die Wohnberatung Ihrer Kommune ins Haus – sie ist kostenfrei, kennt die Fördertöpfe und ihre Stellungnahme verbessert die Chancen auf Bewilligung spürbar.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?+
Bis zu 4.000 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 und unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. Leben zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt und profitieren beide vom Umbau, verdoppelt sich der Betrag auf 8.000 €.
Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?+
Von der Pflegekasse nicht – dafür ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Die KfW fördert Barrierereduzierung allerdings auch ohne Pflegegrad. Beantragen Sie parallel den Pflegegrad, das lohnt sich in fast allen Fällen.
Werden auch kleine Umbauten gefördert?+
Ja. Haltegriffe, eine WC-Sitzerhöhung, ein Wanneneinstieg oder rutschhemmende Beläge sind förderfähig. Der nicht ausgeschöpfte Teil des Zuschusses bleibt für spätere Maßnahmen erhalten.
Kann ich den Zuschuss nachträglich beantragen?+
Das ist riskant. Ist das Bad bereits umgebaut, konnte die Pflegekasse die Notwendigkeit nicht prüfen – Ablehnungen sind die Regel. Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn. Ausnahmen gelten nur bei echten Eilfällen wie einer Krankenhausentlassung.
Geht das auch in der Mietwohnung?+
Ja. Nach § 554 BGB haben Sie einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierefreien Umbauten. Der Vermieter darf eine Kaution für den späteren Rückbau verlangen. Klären Sie alles schriftlich, bevor Sie beauftragen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?+
Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Begründen Sie konkret, welche Alltagshandlungen ohne den Umbau nicht mehr möglich sind, und legen Sie eine Stellungnahme der Wohnberatung oder des Hausarztes bei. Pflegestützpunkte helfen dabei kostenfrei.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 554 BGB – Barrierereduzierung in Mietwohnungen
- § 35a EStG – Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenkasse
- KfW – Förderung zur Barrierereduzierung
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung – Beratungsstellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
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