Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat die fast jeder verschenkt


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist der Entlastungsbetrag?
- Wer hat Anspruch?
- Wofür dürfen Sie die 131 € nutzen?
- Ansparen und Übertragen
- Wie viele Stunden Hilfe sind drin?
- Mit Verhinderungspflege kombinieren
- Die 5 häufigsten Fehler
- So nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit JUHI
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
131 € pro Monat. 1.572 € pro Jahr. Klingt überschaubar – aber fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland nutzt dieses Geld nicht. Der Entlastungsbetrag ist eine der flexibelsten Leistungen der Pflegekasse, steht bereits ab Pflegegrad 1 zu und lässt sich für professionelle Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung einsetzen. Trotzdem verfallen jedes Jahr Millionenbeträge, weil Familien die Regeln nicht kennen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was der Entlastungsbetrag genau ist, wie Sie ihn einsetzen, ansparen und mit der Verhinderungspflege kombinieren können – und warum Sie bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI mindestens 4 volle Stunden Hilfe pro Monat allein darüber erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € pro Monat für alle Pflegegrade (1 bis 5) bei häuslicher Pflege
- ✓ Kein Antrag nötig – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad
- ✓ Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Haushalt
- ✓ Ansparbar: Nicht genutzte Beträge übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres
- ✓ Kombinierbar mit Verhinderungspflege – zusammen bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 €. Er soll die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen fördern und pflegende Angehörige entlasten. Anders als das Pflegegeld wird er nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden: Er darf nur für bestimmte, nach Landesrecht anerkannte Dienstleistungen verwendet werden.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € (vorher 125 €). Dieser Betrag gilt unverändert auch 2026. Die nächste Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen.
💡 Die einzige Leistung ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist die einzige substanzielle Geldleistung, die bereits bei Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Sie brauchen keinen separaten Antrag – der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch zu, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) – egal welcher
- Häusliche Pflege – die pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt
- Nutzung anerkannter Angebote – der Dienstleister muss nach Landesrecht zugelassen sein
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch überwiesen. Sie müssen die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen und entweder Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen – oder einen anerkannten Dienstleister beauftragen, der direkt mit der Kasse abrechnet. Bei JUHI zum Beispiel übernehmen wir die komplette Abrechnung für Sie.
Wofür dürfen Sie die 131 € nutzen?
Die Verwendungsmöglichkeiten sind breiter, als viele denken. Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für:
| Verwendungszweck | Beispiele |
|---|---|
| Anerkannte Alltagshilfen | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Betreuung |
| Tages- und Nachtpflege | Zuzahlung zu teilstationären Angeboten |
| Kurzzeitpflege | Unterkunft und Verpflegung bei Kurzzeitaufenthalten |
| Ambulante Pflegedienste | Pflegerische Betreuung (nicht: Selbstversorgung bei PG 2–5) |
| Nachbarschaftshilfe | Anerkannte Helfer nach Landesrecht |
In der Praxis nutzen die meisten Familien den Entlastungsbetrag für eine regelmäßige Haushaltshilfe: Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Wäsche – alles, was den Alltag erleichtert und pflegende Angehörige spürbar entlastet.
⚠️ Nicht möglich mit dem Entlastungsbetrag
Der Betrag kann nicht an Angehörige ausgezahlt werden – dafür gibt es das Pflegegeld. Auch private, nicht anerkannte Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Eine private Haushaltshilfe lässt sich nur in Ausnahmefällen und je nach Bundesland finanzieren.
Ansparen und Übertragen: So geht kein Euro verloren
Einer der wertvollsten Mechanismen des Entlastungsbetrags: Sie müssen ihn nicht jeden Monat nutzen. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich automatisch an und können flexibel eingesetzt werden.
Die Anspar-Regeln im Überblick
- Innerhalb eines Jahres: Jeden Monat werden 131 € gutgeschrieben. Nicht genutzte Beträge übertragen sich automatisch in den nächsten Monat.
- Jahresübertrag: Am 31. Dezember nicht genutztes Guthaben kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
- Verfall: Nach dem 30. Juni verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr unwiderruflich.
Konkretes Beispiel
Frau Weber hat Pflegegrad 2 und nutzt den Entlastungsbetrag 2025 gar nicht.
- Am 1. Januar 2026 hat sie 1.572 € Guthaben aus 2025
- Dieses Guthaben ist nutzbar bis zum 30. Juni 2026
- Dazu kommen die 131 € pro Monat aus dem laufenden Jahr 2026
- Im Juni 2026 stehen ihr bis zu 2.358 € auf einmal zur Verfügung
⚠️ Nicht bis zur letzten Minute warten
Grundsätzlich ist das Ansparen sinnvoll – zum Beispiel, um in bestimmten Monaten mehr Stunden Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was jedoch wenig Sinn macht: den gesamten Betrag über ein Jahr aufstauen und ihn erst kurz vor dem Verfall im Juni nutzen wollen. Dann steht plötzlich so viel Budget offen, dass die meisten Dienstleister es in wenigen Wochen gar nicht mehr abarbeiten können – und das Geld verfällt trotzdem.
Deshalb: Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Anbieter, damit die Stunden rechtzeitig geplant werden und wirklich nichts verfällt. Ausnahmen gibt es natürlich – wenn kein Anbieter Kapazitäten frei hat oder in Ihrer Stadt noch kein passender Dienstleister verfügbar ist, kann das Guthaben unverschuldet verfallen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWie viele Stunden Hilfe sind allein über den Entlastungsbetrag drin?
Die Antwort hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Bei JUHI beträgt der Stundensatz 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten – damit ergeben sich allein über den Entlastungsbetrag mindestens 4 volle Stunden pro Monat.
| Anbieter | Stundensatz | Stunden / Monat (bei 131 €) |
|---|---|---|
| JUHI (32,75 € inkl. aller Kosten) | 32,75 € | 4 Stunden |
| Anderer Anbieter | 40 € | 3,3 Stunden |
| Anderer Anbieter | 45 € | 2,9 Stunden |
4 Stunden pro Monat klingen wenig – aber über das Jahr verteilt sind das 48 Stunden professionelle Hilfe, die Ihnen sonst komplett entgehen. Und: Ab Pflegegrad 2 lässt sich der Entlastungsbetrag mit der Verhinderungspflege kombinieren – dann sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat drin.
Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege = bis zu 13 Stunden
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen neben dem Entlastungsbetrag auch die Verhinderungspflege zur Verfügung – aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €. Umgerechnet sind das rund 294 € pro Monat. Die beiden Leistungen lassen sich problemlos kombinieren:
| Budget | Betrag / Monat | Stunden bei JUHI (32,75 €) |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | 4 Stunden |
| Verhinderungspflege | ca. 294 € | 9 Stunden |
| Zusammen | ca. 425 € | bis zu 13 Stunden |
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter. Das macht die Kombination besonders attraktiv: Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen trotzdem bis zu 13 Stunden professionelle Hilfe im Haushalt – Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Gardinen aufhängen, Begleitung.
Die 5 häufigsten Fehler beim Entlastungsbetrag
- 1Gar nicht nutzen: Fast die Hälfte aller Berechtigten lässt den Betrag komplett verfallen. 1.572 € pro Jahr – einfach weg.
- 2Vorjahres-Guthaben nach dem 30. Juni verfallen lassen: Das übertragene Restguthaben aus dem Vorjahr muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – danach ist es unwiderruflich weg.
- 3Nicht anerkannte Anbieter nutzen: Private Putzhilfen oder unangemeldete Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Nur nach Landesrecht zugelassene Dienstleister sind berechtigt.
- 4Rechnungen nicht einreichen: Ohne Beleg keine Erstattung. Wer privat vorstreckt, muss die Quittungen der Pflegekasse vorlegen. Einfacher: einen Dienstleister wie JUHI beauftragen, der direkt abrechnet.
- 5Nicht mit Verhinderungspflege kombinieren: Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, verschenkt ab Pflegegrad 2 rund 294 € zusätzlich pro Monat – das sind bei JUHI 9 Stunden mehr.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit JUHI
Wir von JUHI sind seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Dienstleister anerkannt und bundesweit in über 30 Städten aktiv – darunter Berlin, München, Kiel und Dortmund.
So einfach geht's
- 1Online-Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um über den Leistungsumfang zu sprechen.
- 2Persönlicher Anruf: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sich diese per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und ein Datum für den Ersttermin abzustimmen.
- 3Kassenklärung: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts selbst einreichen.
- 4Regelmäßige Hilfe: Ihre feste Hilfsperson kommt zum vereinbarten Termin – Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Begleitung, Gesellschaft.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Unser Fazit: 131 € pro Monat – nutzen statt verschenken
Der Entlastungsbetrag ist eine der wertvollsten und gleichzeitig am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. 131 € pro Monat klingen nicht nach viel – aber über das Jahr sind es 1.572 €, die in professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt fließen können. In Kombination mit der Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Der größte Fehler: Den Betrag einfach liegen lassen. Der zweitgrößte: Nicht mit der Verhinderungspflege kombinieren. Eine kurze Anfrage auf unserer Website genügt, und wir klären telefonisch, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal einsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?+
131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert. Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?+
Nein, ein formeller Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen nur die Leistung tatsächlich nutzen und die Rechnungen einreichen – oder einen Dienstleister wie JUHI beauftragen, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?+
Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb eines Jahres an. Das Guthaben aus dem Vorjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der übertragene Restanspruch unwiderruflich.
Kann ich den Entlastungsbetrag an Angehörige auszahlen?+
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht bar an Angehörige ausgezahlt werden. Er dient ausschließlich der Finanzierung anerkannter Dienstleistungen. Für die Entschädigung pflegender Angehöriger gibt es das Pflegegeld.
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich über den Entlastungsbetrag?+
Bei JUHI (Stundensatz 32,75 €) sind das 4 volle Stunden pro Monat allein über den Entlastungsbetrag. In Kombination mit der Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat möglich.
Was kostet mich JUHI über den Entlastungsbetrag?+
Bei gesetzlicher Versicherung nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- pflege.de – Entlastungsbetrag: Anspruch, Verwendung und Höhe
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
131 € pro Monat. 1.572 € pro Jahr. Klingt überschaubar – aber fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland nutzt dieses Geld nicht. Der Entlastungsbetrag ist eine der flexibelsten Leistungen der Pflegekasse, steht bereits ab Pflegegrad 1 zu und lässt sich für professionelle Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung einsetzen. Trotzdem verfallen jedes Jahr Millionenbeträge, weil Familien die Regeln nicht kennen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was der Entlastungsbetrag genau ist, wie Sie ihn einsetzen, ansparen und mit der Verhinderungspflege kombinieren können – und warum Sie bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI mindestens 4 volle Stunden Hilfe pro Monat allein darüber erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € pro Monat für alle Pflegegrade (1 bis 5) bei häuslicher Pflege
- ✓ Kein Antrag nötig – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad
- ✓ Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Haushalt
- ✓ Ansparbar: Nicht genutzte Beträge übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres
- ✓ Kombinierbar mit Verhinderungspflege – zusammen bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 €. Er soll die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen fördern und pflegende Angehörige entlasten. Anders als das Pflegegeld wird er nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden: Er darf nur für bestimmte, nach Landesrecht anerkannte Dienstleistungen verwendet werden.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € (vorher 125 €). Dieser Betrag gilt unverändert auch 2026. Die nächste Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen.
💡 Die einzige Leistung ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist die einzige substanzielle Geldleistung, die bereits bei Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Sie brauchen keinen separaten Antrag – der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch zu, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) – egal welcher
- Häusliche Pflege – die pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt
- Nutzung anerkannter Angebote – der Dienstleister muss nach Landesrecht zugelassen sein
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch überwiesen. Sie müssen die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen und entweder Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen – oder einen anerkannten Dienstleister beauftragen, der direkt mit der Kasse abrechnet. Bei JUHI zum Beispiel übernehmen wir die komplette Abrechnung für Sie.
Wofür dürfen Sie die 131 € nutzen?
Die Verwendungsmöglichkeiten sind breiter, als viele denken. Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für:
| Verwendungszweck | Beispiele |
|---|---|
| Anerkannte Alltagshilfen | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Betreuung |
| Tages- und Nachtpflege | Zuzahlung zu teilstationären Angeboten |
| Kurzzeitpflege | Unterkunft und Verpflegung bei Kurzzeitaufenthalten |
| Ambulante Pflegedienste | Pflegerische Betreuung (nicht: Selbstversorgung bei PG 2–5) |
| Nachbarschaftshilfe | Anerkannte Helfer nach Landesrecht |
In der Praxis nutzen die meisten Familien den Entlastungsbetrag für eine regelmäßige Haushaltshilfe: Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Wäsche – alles, was den Alltag erleichtert und pflegende Angehörige spürbar entlastet.
⚠️ Nicht möglich mit dem Entlastungsbetrag
Der Betrag kann nicht an Angehörige ausgezahlt werden – dafür gibt es das Pflegegeld. Auch private, nicht anerkannte Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Eine private Haushaltshilfe lässt sich nur in Ausnahmefällen und je nach Bundesland finanzieren.
Ansparen und Übertragen: So geht kein Euro verloren
Einer der wertvollsten Mechanismen des Entlastungsbetrags: Sie müssen ihn nicht jeden Monat nutzen. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich automatisch an und können flexibel eingesetzt werden.
Die Anspar-Regeln im Überblick
- Innerhalb eines Jahres: Jeden Monat werden 131 € gutgeschrieben. Nicht genutzte Beträge übertragen sich automatisch in den nächsten Monat.
- Jahresübertrag: Am 31. Dezember nicht genutztes Guthaben kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
- Verfall: Nach dem 30. Juni verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr unwiderruflich.
Konkretes Beispiel
Frau Weber hat Pflegegrad 2 und nutzt den Entlastungsbetrag 2025 gar nicht.
- Am 1. Januar 2026 hat sie 1.572 € Guthaben aus 2025
- Dieses Guthaben ist nutzbar bis zum 30. Juni 2026
- Dazu kommen die 131 € pro Monat aus dem laufenden Jahr 2026
- Im Juni 2026 stehen ihr bis zu 2.358 € auf einmal zur Verfügung
⚠️ Nicht bis zur letzten Minute warten
Grundsätzlich ist das Ansparen sinnvoll – zum Beispiel, um in bestimmten Monaten mehr Stunden Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was jedoch wenig Sinn macht: den gesamten Betrag über ein Jahr aufstauen und ihn erst kurz vor dem Verfall im Juni nutzen wollen. Dann steht plötzlich so viel Budget offen, dass die meisten Dienstleister es in wenigen Wochen gar nicht mehr abarbeiten können – und das Geld verfällt trotzdem.
Deshalb: Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Anbieter, damit die Stunden rechtzeitig geplant werden und wirklich nichts verfällt. Ausnahmen gibt es natürlich – wenn kein Anbieter Kapazitäten frei hat oder in Ihrer Stadt noch kein passender Dienstleister verfügbar ist, kann das Guthaben unverschuldet verfallen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWie viele Stunden Hilfe sind allein über den Entlastungsbetrag drin?
Die Antwort hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Bei JUHI beträgt der Stundensatz 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten – damit ergeben sich allein über den Entlastungsbetrag mindestens 4 volle Stunden pro Monat.
| Anbieter | Stundensatz | Stunden / Monat (bei 131 €) |
|---|---|---|
| JUHI (32,75 € inkl. aller Kosten) | 32,75 € | 4 Stunden |
| Anderer Anbieter | 40 € | 3,3 Stunden |
| Anderer Anbieter | 45 € | 2,9 Stunden |
4 Stunden pro Monat klingen wenig – aber über das Jahr verteilt sind das 48 Stunden professionelle Hilfe, die Ihnen sonst komplett entgehen. Und: Ab Pflegegrad 2 lässt sich der Entlastungsbetrag mit der Verhinderungspflege kombinieren – dann sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat drin.
Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege = bis zu 13 Stunden
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen neben dem Entlastungsbetrag auch die Verhinderungspflege zur Verfügung – aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €. Umgerechnet sind das rund 294 € pro Monat. Die beiden Leistungen lassen sich problemlos kombinieren:
| Budget | Betrag / Monat | Stunden bei JUHI (32,75 €) |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | 4 Stunden |
| Verhinderungspflege | ca. 294 € | 9 Stunden |
| Zusammen | ca. 425 € | bis zu 13 Stunden |
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter. Das macht die Kombination besonders attraktiv: Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen trotzdem bis zu 13 Stunden professionelle Hilfe im Haushalt – Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Gardinen aufhängen, Begleitung.
Die 5 häufigsten Fehler beim Entlastungsbetrag
- 1Gar nicht nutzen: Fast die Hälfte aller Berechtigten lässt den Betrag komplett verfallen. 1.572 € pro Jahr – einfach weg.
- 2Vorjahres-Guthaben nach dem 30. Juni verfallen lassen: Das übertragene Restguthaben aus dem Vorjahr muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – danach ist es unwiderruflich weg.
- 3Nicht anerkannte Anbieter nutzen: Private Putzhilfen oder unangemeldete Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Nur nach Landesrecht zugelassene Dienstleister sind berechtigt.
- 4Rechnungen nicht einreichen: Ohne Beleg keine Erstattung. Wer privat vorstreckt, muss die Quittungen der Pflegekasse vorlegen. Einfacher: einen Dienstleister wie JUHI beauftragen, der direkt abrechnet.
- 5Nicht mit Verhinderungspflege kombinieren: Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, verschenkt ab Pflegegrad 2 rund 294 € zusätzlich pro Monat – das sind bei JUHI 9 Stunden mehr.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit JUHI
Wir von JUHI sind seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Dienstleister anerkannt und bundesweit in über 30 Städten aktiv – darunter Berlin, München, Kiel und Dortmund.
So einfach geht's
- 1Online-Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um über den Leistungsumfang zu sprechen.
- 2Persönlicher Anruf: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sich diese per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und ein Datum für den Ersttermin abzustimmen.
- 3Kassenklärung: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts selbst einreichen.
- 4Regelmäßige Hilfe: Ihre feste Hilfsperson kommt zum vereinbarten Termin – Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Begleitung, Gesellschaft.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Unser Fazit: 131 € pro Monat – nutzen statt verschenken
Der Entlastungsbetrag ist eine der wertvollsten und gleichzeitig am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. 131 € pro Monat klingen nicht nach viel – aber über das Jahr sind es 1.572 €, die in professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt fließen können. In Kombination mit der Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Der größte Fehler: Den Betrag einfach liegen lassen. Der zweitgrößte: Nicht mit der Verhinderungspflege kombinieren. Eine kurze Anfrage auf unserer Website genügt, und wir klären telefonisch, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal einsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?+
131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert. Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?+
Nein, ein formeller Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen nur die Leistung tatsächlich nutzen und die Rechnungen einreichen – oder einen Dienstleister wie JUHI beauftragen, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?+
Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb eines Jahres an. Das Guthaben aus dem Vorjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der übertragene Restanspruch unwiderruflich.
Kann ich den Entlastungsbetrag an Angehörige auszahlen?+
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht bar an Angehörige ausgezahlt werden. Er dient ausschließlich der Finanzierung anerkannter Dienstleistungen. Für die Entschädigung pflegender Angehöriger gibt es das Pflegegeld.
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich über den Entlastungsbetrag?+
Bei JUHI (Stundensatz 32,75 €) sind das 4 volle Stunden pro Monat allein über den Entlastungsbetrag. In Kombination mit der Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat möglich.
Was kostet mich JUHI über den Entlastungsbetrag?+
Bei gesetzlicher Versicherung nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- pflege.de – Entlastungsbetrag: Anspruch, Verwendung und Höhe
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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