Nachbarschaftshilfe in der Nähe: So finden Sie zuverlässige Helfer vor Ort

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
- So finden Sie Nachbarschaftshilfe in Ihrer Nähe
- Voraussetzungen nach Bundesland
- Finanzierung über den Entlastungsbetrag
- Wo Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stößt
- Wenn Nachbarschaftshilfe nicht reicht: JUHI als Alternative
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Sie suchen jemanden, der regelmäßig beim Einkauf hilft, zur Apotheke geht oder einfach Gesellschaft leistet – am besten direkt aus der Nachbarschaft? Nachbarschaftshilfe ist eine der flexibelsten und günstigsten Möglichkeiten, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Und das Beste: In den meisten Bundesländern lässt sich die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzieren.
In diesem Artikel zeigen wir, wo Sie Nachbarschaftshilfe in Ihrer Nähe finden, welche Voraussetzungen je nach Bundesland gelten, wie die Abrechnung funktioniert – und warum ein professioneller Dienstleister wie JUHI die sinnvolle Ergänzung ist, wenn die Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stößt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Nachbarschaftshilfe = ehrenamtliche Unterstützung im Alltag durch Personen aus dem sozialen Umfeld
- ✓ Finanzierung über den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) – wenn der Helfer nach Landesrecht anerkannt ist
- ✓ Aufwandsentschädigung: Je nach Bundesland 5–10 € pro Stunde
- ✓ Voraussetzungen variieren: Schulung, Registrierung und Verwandtschaftsausschluss je nach Bundesland
- ✓ Grenzen: Kein Ersatz für professionelle Alltagshilfe – JUHI bietet bis zu 13 Stunden verlässliche Hilfe pro Monat
Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld eine pflegebedürftige Person im Alltag unterstützt. Das kann die Nachbarin von nebenan sein, ein Bekannter aus dem Verein oder jemand aus der Kirchengemeinde. Es handelt sich rechtlich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung.
Typische Aufgaben der Nachbarschaftshilfe: Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gesellschaft leisten, Vorlesen, leichte Hilfen im Haushalt. Nicht dazu gehören: körperbezogene Pflege (Waschen, Duschen), medizinische Tätigkeiten und schwere Hausarbeit.
💡 Nachbarschaftshilfe ≠ Nachbarschaftshilfe als Pflegeleistung
Der Begriff „Nachbarschaftshilfe" wird im Alltag locker verwendet. Im Pflegesystem hat er eine präzise Bedeutung: Es geht um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Dafür gelten Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
So finden Sie Nachbarschaftshilfe in Ihrer Nähe
Die Suche nach anerkannter Nachbarschaftshilfe ist einfacher als viele denken – wenn Sie wissen, wo Sie suchen müssen:
- 1Pflegestützpunkt kontaktieren: Die Pflegestützpunkte in Ihrer Region kennen alle anerkannten Angebote und Nachbarschaftshelfer. Die Kontaktdaten erhalten Sie über Ihre Pflegekasse oder online über den Pflegelotsen (pflegelotse.de).
- 2Pflegekasse fragen: Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen nach Landesrecht anerkannte Angebote in Ihrer Nähe zu nennen. Ein Anruf genügt.
- 3Landes-Angebotsportale nutzen: Viele Bundesländer betreiben eigene Suchportale – z. B. der Angebotsfinder NRW, die Nachbarschaftshilfe Brandenburg oder die Servicestellen in Hessen und Bayern.
- 4Kirchengemeinden und Vereine: Viele ehrenamtliche Helferkreise sind über Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder lokale Vereine organisiert.
- 5Schwarzes Brett und Apps: Aushänge im Supermarkt, in der Apotheke oder über Nachbarschafts-Apps (z. B. nebenan.de) – allerdings ohne Garantie auf Anerkennung nach Landesrecht.
Voraussetzungen nach Bundesland
Die Regeln für Nachbarschaftshilfe unterscheiden sich deutlich von Bundesland zu Bundesland. Gemeinsam haben sie: Der Helfer darf nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt (bis 2. Grad) sein und nicht mit ihr zusammenwohnen. Darüber hinaus gelten je nach Land unterschiedliche Anforderungen:
| Kriterium | Typische Anforderung | Beispiel |
|---|---|---|
| Schulung | 2–8 Stunden Grundkurs | NRW: Kenntnis des Infoangebots reicht; Brandenburg: 6 Std.; Thüringen: Grundkurs + Aufbaukurs |
| Registrierung | Beim Landesamt oder der Pflegekasse | Brandenburg: LASV-Portal; SH: Landesamt LASG; Hessen: Servicestelle |
| Max. Aufwandsentschädigung | 5–10 € / Stunde | NRW: unter Mindestlohn; Thüringen: max. 10 €; Hessen: max. 5 € |
| Max. Stunden | 20–40 Std. / Monat | Thüringen: max. 40 Std./Monat |
| Steuerfreigrenze | bis 3.000 € / Jahr | NRW: Ehrenamtspauschale; allgemein: § 3 Nr. 26a EStG |
| Alter | Meist volljährig | NRW: ab 13 Jahren möglich (Ausnahme) |
⚠️ Nicht jedes Bundesland erkennt Nachbarschaftshilfe an
In einigen Bundesländern ist die Nachbarschaftshilfe als Entlastungsleistung noch nicht oder nur eingeschränkt anerkannt. Fragen Sie vorab bei Ihrer Pflegekasse nach, ob die Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Ohne Anerkennung nach Landesrecht gibt es keine Erstattung durch die Kasse.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerFinanzierung über den Entlastungsbetrag
Die Nachbarschaftshilfe lässt sich in den meisten Bundesländern über den Entlastungsbetrag finanzieren – 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Bei einer Aufwandsentschädigung von 8 € pro Stunde wären das rund 16 Stunden Nachbarschaftshilfe pro Monat.
So funktioniert die Abrechnung
- Option 1 – Quittungsmethode: Sie zahlen dem Nachbarschaftshelfer die Aufwandsentschädigung und reichen die Quittung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet den Betrag aus dem Entlastungsbetrag.
- Option 2 – Abtretungserklärung: Der Helfer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (wenn das Bundesland dies ermöglicht). Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Ab Pflegegrad 2 kommt auch die Verhinderungspflege als Finanzierungsquelle infrage – wenn der Nachbarschaftshelfer als Ersatzpflegeperson einspringt. Die Voraussetzungen des Bundeslandes spielen dabei keine Rolle, weil es sich um Verhinderungspflege und nicht um ein „Angebot zur Unterstützung im Alltag" handelt.
Wo Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stößt
Nachbarschaftshilfe ist wertvoll – aber sie hat klare Grenzen:
- Keine Verbindlichkeit: Der Helfer kann jederzeit aufhören – es gibt keinen Vertrag, keine Vertretungsregelung, keine Garantie auf Kontinuität
- Kein Qualitätsstandard: Die Schulungen sind je nach Bundesland unterschiedlich umfangreich (2–8 Stunden). Eine professionelle Ausbildung ist nicht erforderlich
- Bürokratie: Registrierung, Schulungsnachweis, Quittungen einreichen – der Verwaltungsaufwand ist höher als bei einem professionellen Dienstleister, der direkt mit der Kasse abrechnet
- Keine Vertretung bei Ausfall: Wenn der Nachbar krank oder im Urlaub ist, gibt es niemanden, der einspringt
- Eingeschränktes Aufgabenspektrum: Keine körperbezogene Pflege, kein Fenster putzen oder schwere Hausarbeit – für umfassende Haushaltshilfe braucht es einen professionellen Dienstleister
Wenn Nachbarschaftshilfe nicht reicht: JUHI als professionelle Alternative
Nachbarschaftshilfe und professionelle Alltagshilfe müssen sich nicht ausschließen – sie lassen sich kombinieren. Aber wenn Sie verlässliche, regelmäßige Hilfe im Alltag und Haushalt brauchen, ist ein anerkannter Dienstleister die bessere Lösung. Genau das ist unser Kerngeschäft bei JUHI. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Kiel, Bochum und Dresden.
| Kriterium | Nachbarschaftshilfe | JUHI |
|---|---|---|
| Verlässlichkeit | Freiwillig, kein Vertrag | Ihre feste Hilfsperson, Vertretung bei Ausfall |
| Qualifikation | 2–8 Std. Schulung | Geschulte Alltagshelfer:innen |
| Abrechnung | Quittungen einreichen | Direkt mit der Pflegekasse, kein Eigenanteil |
| Aufgabenspektrum | Begleitung, Gesellschaft, leichte Hilfen | Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen, Begleitung |
| Kosten für Sie | 0 € (bei EB-Erstattung) | 0 € bei gesetzlicher Versicherung |
| Stunden / Monat | ca. 13–16 Std. (bei 8–10 €/Std.) | Bis zu 13 Stunden (EB + VHP bei 32,75 €) |
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sie sich per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und den Ersttermin abzustimmen.
Unser Fazit: Nachbarschaftshilfe als Ergänzung, nicht als Ersatz
Nachbarschaftshilfe ist eine wertvolle Form der Unterstützung – günstig, menschlich und nah. Wer das Glück hat, einen verlässlichen Nachbarschaftshelfer zu finden, sollte dieses Angebot nutzen. Für die regelmäßige, umfassende Hilfe im Alltag und Haushalt ist ein professioneller Dienstleister wie JUHI die verlässlichere Lösung: feste Hilfsperson, Vertretung bei Ausfall, direkte Kassenabrechnung und ein breites Aufgabenspektrum.
Beide Formen lassen sich über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzieren – und sie lassen sich kombinieren. Eine kurze Anfrage bei uns genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Nachbarschaftshilfe in meiner Nähe?+
Über die Pflegestützpunkte in Ihrer Region, den Pflegelotsen (pflegelotse.de), die Landes-Angebotsportale (z. B. Angebotsfinder NRW) oder direkt bei Ihrer Pflegekasse. Auch Kirchengemeinden und lokale Vereine vermitteln ehrenamtliche Helfer.
Wird Nachbarschaftshilfe von der Pflegekasse bezahlt?+
Ja, wenn der Nachbarschaftshelfer nach Landesrecht anerkannt ist. Die Aufwandsentschädigung (5–10 €/Stunde je nach Bundesland) wird aus dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) erstattet. Voraussetzung: Pflegegrad 1 oder höher und häusliche Pflege.
Darf ein Verwandter Nachbarschaftshilfe leisten?+
Nein. Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Das schließt Kinder, Eltern, Großeltern und Enkel aus.
Kann ich Nachbarschaftshilfe und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Nachbarschaftshilfe und professionelle Alltagshilfe lassen sich kombinieren – beide können über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege finanziert werden. In der Praxis übernimmt JUHI oft den festen Rhythmus und die Nachbarschaftshilfe spontane Einsätze.
Wie viel verdient ein Nachbarschaftshelfer?+
Je nach Bundesland 5 bis 10 € pro Stunde als Aufwandsentschädigung. In NRW liegt der Betrag unter dem Mindestlohn, in Thüringen bei maximal 10 €. Die Einkünfte sind bis 3.000 € pro Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG).
Was mache ich, wenn ich keinen Nachbarschaftshelfer finde?+
Dann ist ein professioneller Dienstleister wie JUHI die Alternative. Wir sind in über 30 deutschen Städten aktiv und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten – das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Techniker Krankenkasse – Nachbarschaftshilfe: Übersicht nach Bundesländern
- pflege.de – Nachbarschaftshilfe: Antrag, Anerkennung und Abrechnung
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung NRW – Vereinfachte Anerkennung der Nachbarschaftshilfe
- Schleswig-Holstein – Entlastungsbetrag, Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe
- Ministerium Brandenburg – Nachbarschaftshilfe gestartet (Januar 2026)
Sie suchen jemanden, der regelmäßig beim Einkauf hilft, zur Apotheke geht oder einfach Gesellschaft leistet – am besten direkt aus der Nachbarschaft? Nachbarschaftshilfe ist eine der flexibelsten und günstigsten Möglichkeiten, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Und das Beste: In den meisten Bundesländern lässt sich die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzieren.
In diesem Artikel zeigen wir, wo Sie Nachbarschaftshilfe in Ihrer Nähe finden, welche Voraussetzungen je nach Bundesland gelten, wie die Abrechnung funktioniert – und warum ein professioneller Dienstleister wie JUHI die sinnvolle Ergänzung ist, wenn die Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stößt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Nachbarschaftshilfe = ehrenamtliche Unterstützung im Alltag durch Personen aus dem sozialen Umfeld
- ✓ Finanzierung über den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) – wenn der Helfer nach Landesrecht anerkannt ist
- ✓ Aufwandsentschädigung: Je nach Bundesland 5–10 € pro Stunde
- ✓ Voraussetzungen variieren: Schulung, Registrierung und Verwandtschaftsausschluss je nach Bundesland
- ✓ Grenzen: Kein Ersatz für professionelle Alltagshilfe – JUHI bietet bis zu 13 Stunden verlässliche Hilfe pro Monat
Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld eine pflegebedürftige Person im Alltag unterstützt. Das kann die Nachbarin von nebenan sein, ein Bekannter aus dem Verein oder jemand aus der Kirchengemeinde. Es handelt sich rechtlich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung.
Typische Aufgaben der Nachbarschaftshilfe: Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gesellschaft leisten, Vorlesen, leichte Hilfen im Haushalt. Nicht dazu gehören: körperbezogene Pflege (Waschen, Duschen), medizinische Tätigkeiten und schwere Hausarbeit.
💡 Nachbarschaftshilfe ≠ Nachbarschaftshilfe als Pflegeleistung
Der Begriff „Nachbarschaftshilfe" wird im Alltag locker verwendet. Im Pflegesystem hat er eine präzise Bedeutung: Es geht um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Dafür gelten Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
So finden Sie Nachbarschaftshilfe in Ihrer Nähe
Die Suche nach anerkannter Nachbarschaftshilfe ist einfacher als viele denken – wenn Sie wissen, wo Sie suchen müssen:
- 1Pflegestützpunkt kontaktieren: Die Pflegestützpunkte in Ihrer Region kennen alle anerkannten Angebote und Nachbarschaftshelfer. Die Kontaktdaten erhalten Sie über Ihre Pflegekasse oder online über den Pflegelotsen (pflegelotse.de).
- 2Pflegekasse fragen: Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen nach Landesrecht anerkannte Angebote in Ihrer Nähe zu nennen. Ein Anruf genügt.
- 3Landes-Angebotsportale nutzen: Viele Bundesländer betreiben eigene Suchportale – z. B. der Angebotsfinder NRW, die Nachbarschaftshilfe Brandenburg oder die Servicestellen in Hessen und Bayern.
- 4Kirchengemeinden und Vereine: Viele ehrenamtliche Helferkreise sind über Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder lokale Vereine organisiert.
- 5Schwarzes Brett und Apps: Aushänge im Supermarkt, in der Apotheke oder über Nachbarschafts-Apps (z. B. nebenan.de) – allerdings ohne Garantie auf Anerkennung nach Landesrecht.
Voraussetzungen nach Bundesland
Die Regeln für Nachbarschaftshilfe unterscheiden sich deutlich von Bundesland zu Bundesland. Gemeinsam haben sie: Der Helfer darf nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt (bis 2. Grad) sein und nicht mit ihr zusammenwohnen. Darüber hinaus gelten je nach Land unterschiedliche Anforderungen:
| Kriterium | Typische Anforderung | Beispiel |
|---|---|---|
| Schulung | 2–8 Stunden Grundkurs | NRW: Kenntnis des Infoangebots reicht; Brandenburg: 6 Std.; Thüringen: Grundkurs + Aufbaukurs |
| Registrierung | Beim Landesamt oder der Pflegekasse | Brandenburg: LASV-Portal; SH: Landesamt LASG; Hessen: Servicestelle |
| Max. Aufwandsentschädigung | 5–10 € / Stunde | NRW: unter Mindestlohn; Thüringen: max. 10 €; Hessen: max. 5 € |
| Max. Stunden | 20–40 Std. / Monat | Thüringen: max. 40 Std./Monat |
| Steuerfreigrenze | bis 3.000 € / Jahr | NRW: Ehrenamtspauschale; allgemein: § 3 Nr. 26a EStG |
| Alter | Meist volljährig | NRW: ab 13 Jahren möglich (Ausnahme) |
⚠️ Nicht jedes Bundesland erkennt Nachbarschaftshilfe an
In einigen Bundesländern ist die Nachbarschaftshilfe als Entlastungsleistung noch nicht oder nur eingeschränkt anerkannt. Fragen Sie vorab bei Ihrer Pflegekasse nach, ob die Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Ohne Anerkennung nach Landesrecht gibt es keine Erstattung durch die Kasse.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerFinanzierung über den Entlastungsbetrag
Die Nachbarschaftshilfe lässt sich in den meisten Bundesländern über den Entlastungsbetrag finanzieren – 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Bei einer Aufwandsentschädigung von 8 € pro Stunde wären das rund 16 Stunden Nachbarschaftshilfe pro Monat.
So funktioniert die Abrechnung
- Option 1 – Quittungsmethode: Sie zahlen dem Nachbarschaftshelfer die Aufwandsentschädigung und reichen die Quittung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet den Betrag aus dem Entlastungsbetrag.
- Option 2 – Abtretungserklärung: Der Helfer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (wenn das Bundesland dies ermöglicht). Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Ab Pflegegrad 2 kommt auch die Verhinderungspflege als Finanzierungsquelle infrage – wenn der Nachbarschaftshelfer als Ersatzpflegeperson einspringt. Die Voraussetzungen des Bundeslandes spielen dabei keine Rolle, weil es sich um Verhinderungspflege und nicht um ein „Angebot zur Unterstützung im Alltag" handelt.
Wo Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stößt
Nachbarschaftshilfe ist wertvoll – aber sie hat klare Grenzen:
- Keine Verbindlichkeit: Der Helfer kann jederzeit aufhören – es gibt keinen Vertrag, keine Vertretungsregelung, keine Garantie auf Kontinuität
- Kein Qualitätsstandard: Die Schulungen sind je nach Bundesland unterschiedlich umfangreich (2–8 Stunden). Eine professionelle Ausbildung ist nicht erforderlich
- Bürokratie: Registrierung, Schulungsnachweis, Quittungen einreichen – der Verwaltungsaufwand ist höher als bei einem professionellen Dienstleister, der direkt mit der Kasse abrechnet
- Keine Vertretung bei Ausfall: Wenn der Nachbar krank oder im Urlaub ist, gibt es niemanden, der einspringt
- Eingeschränktes Aufgabenspektrum: Keine körperbezogene Pflege, kein Fenster putzen oder schwere Hausarbeit – für umfassende Haushaltshilfe braucht es einen professionellen Dienstleister
Wenn Nachbarschaftshilfe nicht reicht: JUHI als professionelle Alternative
Nachbarschaftshilfe und professionelle Alltagshilfe müssen sich nicht ausschließen – sie lassen sich kombinieren. Aber wenn Sie verlässliche, regelmäßige Hilfe im Alltag und Haushalt brauchen, ist ein anerkannter Dienstleister die bessere Lösung. Genau das ist unser Kerngeschäft bei JUHI. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Kiel, Bochum und Dresden.
| Kriterium | Nachbarschaftshilfe | JUHI |
|---|---|---|
| Verlässlichkeit | Freiwillig, kein Vertrag | Ihre feste Hilfsperson, Vertretung bei Ausfall |
| Qualifikation | 2–8 Std. Schulung | Geschulte Alltagshelfer:innen |
| Abrechnung | Quittungen einreichen | Direkt mit der Pflegekasse, kein Eigenanteil |
| Aufgabenspektrum | Begleitung, Gesellschaft, leichte Hilfen | Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen, Begleitung |
| Kosten für Sie | 0 € (bei EB-Erstattung) | 0 € bei gesetzlicher Versicherung |
| Stunden / Monat | ca. 13–16 Std. (bei 8–10 €/Std.) | Bis zu 13 Stunden (EB + VHP bei 32,75 €) |
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sie sich per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und den Ersttermin abzustimmen.
Unser Fazit: Nachbarschaftshilfe als Ergänzung, nicht als Ersatz
Nachbarschaftshilfe ist eine wertvolle Form der Unterstützung – günstig, menschlich und nah. Wer das Glück hat, einen verlässlichen Nachbarschaftshelfer zu finden, sollte dieses Angebot nutzen. Für die regelmäßige, umfassende Hilfe im Alltag und Haushalt ist ein professioneller Dienstleister wie JUHI die verlässlichere Lösung: feste Hilfsperson, Vertretung bei Ausfall, direkte Kassenabrechnung und ein breites Aufgabenspektrum.
Beide Formen lassen sich über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzieren – und sie lassen sich kombinieren. Eine kurze Anfrage bei uns genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Nachbarschaftshilfe in meiner Nähe?+
Über die Pflegestützpunkte in Ihrer Region, den Pflegelotsen (pflegelotse.de), die Landes-Angebotsportale (z. B. Angebotsfinder NRW) oder direkt bei Ihrer Pflegekasse. Auch Kirchengemeinden und lokale Vereine vermitteln ehrenamtliche Helfer.
Wird Nachbarschaftshilfe von der Pflegekasse bezahlt?+
Ja, wenn der Nachbarschaftshelfer nach Landesrecht anerkannt ist. Die Aufwandsentschädigung (5–10 €/Stunde je nach Bundesland) wird aus dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) erstattet. Voraussetzung: Pflegegrad 1 oder höher und häusliche Pflege.
Darf ein Verwandter Nachbarschaftshilfe leisten?+
Nein. Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Das schließt Kinder, Eltern, Großeltern und Enkel aus.
Kann ich Nachbarschaftshilfe und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Nachbarschaftshilfe und professionelle Alltagshilfe lassen sich kombinieren – beide können über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege finanziert werden. In der Praxis übernimmt JUHI oft den festen Rhythmus und die Nachbarschaftshilfe spontane Einsätze.
Wie viel verdient ein Nachbarschaftshelfer?+
Je nach Bundesland 5 bis 10 € pro Stunde als Aufwandsentschädigung. In NRW liegt der Betrag unter dem Mindestlohn, in Thüringen bei maximal 10 €. Die Einkünfte sind bis 3.000 € pro Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG).
Was mache ich, wenn ich keinen Nachbarschaftshelfer finde?+
Dann ist ein professioneller Dienstleister wie JUHI die Alternative. Wir sind in über 30 deutschen Städten aktiv und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten – das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Techniker Krankenkasse – Nachbarschaftshilfe: Übersicht nach Bundesländern
- pflege.de – Nachbarschaftshilfe: Antrag, Anerkennung und Abrechnung
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung NRW – Vereinfachte Anerkennung der Nachbarschaftshilfe
- Schleswig-Holstein – Entlastungsbetrag, Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe
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