Pflegesachleistungen: Dieses Geld verfällt jeden Monat, wenn Sie nicht handeln


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Der entscheidende Punkt: Monatlicher Verfall
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Beträge nach Pflegegrad 2026
- Umwandlungsanspruch: 40 % retten
- Kombinationsleistung nutzen
- Rechenbeispiele im Detail
- So handeln Sie richtig
- 5 häufigste Fehler
- So unterstützt JUHI
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Bis zu 2.299 € monatlich stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 aus den Pflegesachleistungen zu – und jeden Monat, an dem dieses Budget nicht voll genutzt wird, verfällt ein Teil unwiderruflich. Anders als das Pflegegeld werden Pflegesachleistungen nicht angespart. Was am Monatsende übrig ist, ist weg. Genau dort liegt der Denkfehler vieler Familien – und das Potenzial, jährlich mehrere hundert Euro zurückzuholen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Pflegesachleistungen 2026 funktionieren, wann sie verfallen und wie Sie mit dem Umwandlungsanspruch und der Kombinationsleistung bis zu 40 Prozent des ungenutzten Budgets in Alltagshilfe umwandeln können. Wir von JUHI erklären Ihnen, welche Hebel Sie kennen sollten – und wie Sie konkret handeln.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegesachleistungen verfallen am Monatsende – nicht genutzte Beträge werden nicht ins Folgemonat übertragen
- ✓ Beträge 2026: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4), 2.299 € (PG 5) monatlich
- ✓ Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % des nicht genutzten Budgets in Entlastungsleistungen umwandeln
- ✓ Bis zu 919 € pro Monat zusätzlich bei PG 5 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung & Co.
- ✓ Keine automatische Umbuchung: Der Umwandlungsanspruch muss aktiv bei der Pflegekasse angemeldet werden
Der entscheidende Punkt: Pflegesachleistungen verfallen jeden Monat
Hier liegt das größte Missverständnis bei vielen Pflegefamilien: Pflegesachleistungen sind kein Budget, das man ansparen kann. Anders als der Entlastungsbetrag (der bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar ist) oder die Verhinderungspflege (Jahresbudget) gelten Pflegesachleistungen streng monatsbezogen.
Wird etwa bei Pflegegrad 3 im Januar nur ein Pflegedienst für 800 € eingesetzt, obwohl das Budget 1.497 € beträgt, dann sind 697 € im Februar nicht plötzlich mehr Budget verfügbar. Diese 697 € sind schlicht weg – wenn Sie nichts dagegen unternehmen.
⚠️ So viel Geld verfällt durchschnittlich
Wer bei Pflegegrad 3 zwei Drittel seiner Pflegesachleistungen nutzt (ca. 1.000 €), lässt rund 500 € pro Monat verfallen. Ohne aktiven Umwandlungsanspruch sind das 6.000 € pro Jahr ungenutzte Mittel – Geld, das Ihnen rechtlich zusteht.
Was sind Pflegesachleistungen eigentlich?
Pflegesachleistungen sind in § 36 SGB XI geregelt. Es handelt sich um ein Budget, das die Pflegekasse für professionelle ambulante Pflege bereitstellt. Anders als das Pflegegeld wird der Betrag nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Das Besondere: Pflegesachleistungen sind zweckgebunden. Sie dürfen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes eingesetzt werden – nicht für private Helfer, nicht als Taschengeld, nicht für Haushaltshilfe im klassischen Sinne.
- Wer hat Anspruch? Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (nicht PG 1) mit häuslicher Versorgung
- Für welche Leistungen? Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung durch Pflegedienste
- Wer rechnet ab? Der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse – Sie sehen die Kosten zwar auf der Abrechnung, zahlen sie aber nicht selbst
- Was, wenn Sie mehr brauchen? Kosten über dem Budget müssen Sie selbst tragen – lassen sich aber steuerlich absetzen
Pflegesachleistungen 2026: Die Beträge nach Pflegegrad
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung / Monat | Jahresbudget |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 9.552 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 17.964 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 22.308 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 27.588 € |
Gerade bei höheren Pflegegraden summieren sich die Beträge enorm. Wer bei Pflegegrad 5 das Budget nur zur Hälfte nutzt, lässt theoretisch 13.794 € pro Jahr ungenutzt. In der Praxis lässt sich davon zwar nicht alles retten, aber mit dem Umwandlungsanspruch kommt man an einen erheblichen Teil heran.
Der Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % retten
Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI ist der wichtigste Hebel, um Pflegesachleistungen zu retten, die sonst verfallen würden. Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbudgets können Sie in Entlastungsleistungen umwandeln – etwa Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsdienste.
Umwandlungspotenzial pro Pflegegrad
| Pflegegrad | Sachleistung / Monat | Max. umwandelbar (40 %) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | bis 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | bis 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | bis 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | bis 919,60 € |
Wichtig: Das 40-Prozent-Limit bezieht sich auf den nicht genutzten Teil des Sachleistungsbudgets. Wer einen Pflegedienst für 50 % der Sachleistungen nutzt, kann vom verbleibenden 50 %-Teil maximal 40 % umwandeln – nicht 40 % vom Gesamtbudget.
💡 Umwandlung muss aktiv beantragt werden
Die Pflegekasse bucht nicht automatisch um. Sie müssen den Umwandlungsanspruch ausdrücklich geltend machen – oder einen anerkannten Dienstleister wie JUHI damit beauftragen, der die Abrechnung direkt mit der Kasse übernimmt.
Die Kombinationsleistung: Flexibel zwischen Pflegegeld und Sachleistung
Noch ein wichtiger Hebel: die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen flexibel zu mischen. Wer nur einen Teil der Sachleistungen nutzt, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Das Prinzip: Je mehr Sie vom Sachleistungsbudget ausnutzen, desto geringer der Pflegegeldanteil. Und umgekehrt. Die Rechnung läuft prozentual – werden etwa 60 % der Sachleistungen genutzt, bekommen Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich ausgezahlt.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRechenbeispiele: So holen Sie das Budget zurück
Beispiel 1: Pflegegrad 3 mit Teilpflege durch Pflegedienst
Herr Meier hat Pflegegrad 3 und wird hauptsächlich von seiner Tochter gepflegt. Ein Pflegedienst kommt morgens für die Körperpflege – Kosten: 600 € pro Monat. Das sind 40 % der Pflegesachleistungen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Pflegesachleistung PG 3 | 1.497 € |
| Davon für Pflegedienst genutzt | 600 € (40 %) |
| Anteiliges Pflegegeld (60 % von 599 €) | 359,40 € |
| Nicht genutzter Sachleistungsrest | 897 € |
| Umwandelbar (40 % davon) | 358,80 € |
| Gesamtunterstützung | 1.318,20 € |
Ohne Umwandlungsanspruch verfallen 897 € pro Monat ungenutzt. Mit aktivem Umwandlungsanspruch kommen 358,80 € für eine Haushaltshilfe zurück – das reicht für etwa 8 zusätzliche Stunden professionelle Alltagshilfe durch JUHI.
Beispiel 2: Pflegegrad 5 ohne Pflegedienst
Frau Schulz hat Pflegegrad 5 und wird vollständig von ihrem Sohn gepflegt. Keinen Pflegedienst. Die vollen 2.299 € Pflegesachleistungen bleiben ungenutzt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Pflegesachleistung PG 5 | 2.299 € |
| Pflegedienst genutzt | 0 € |
| Pflegegeld PG 5 | 990 € |
| Umwandelbar (40 %) | 919,60 € |
| Wichtig: Pflegegeld wird anteilig gekürzt | ca. 620 € verbleibend |
Achtung: Der Umwandlungsanspruch wird behandelt, als wären Pflegesachleistungen in dieser Höhe bezogen worden. Das reduziert das anteilige Pflegegeld entsprechend. Trotzdem bleibt ein finanzieller Nettovorteil, weil die Entlastungsleistungen deutlich mehr Hilfe ermöglichen, als der gekürzte Pflegegeld-Anteil ausgleicht.
So handeln Sie richtig: Schritt für Schritt
Wenn Sie verhindern wollen, dass monatlich Geld verfällt, hilft ein klarer Fahrplan. Die wichtigsten Schritte:
- 1Budget-Übersicht anfordern: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse eine Aufstellung der genutzten und ungenutzten Sachleistungen der letzten Monate schicken. Pflegekassen sind zu dieser Auskunft verpflichtet.
- 2Tatsächlichen Bedarf prüfen: Brauchen Sie wirklich das volle Sachleistungsbudget? Oder wäre ein Teil davon als Entlastungsleistung (Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) sinnvoller?
- 3Umwandlungsanspruch aktivieren: Formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Schreiben Sie: „Hiermit mache ich von meinem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI Gebrauch."
- 4Anerkannten Anbieter wählen: Entlastungsleistungen dürfen nur bei zugelassenen Dienstleistern bezogen werden – private Putzhilfen zählen nicht. Bei JUHI sind Sie auf der sicheren Seite.
- 5Regelmäßig prüfen: Bedarfe ändern sich. Planen Sie mindestens einmal jährlich eine Überprüfung Ihres Leistungsmixes – idealerweise im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegesachleistungen
- 1Annehmen, dass ungenutzte Sachleistungen angespart werden: Falsch. Nicht genutzte Monatsbudgets verfallen – nur der Umwandlungsanspruch kann einen Teil retten.
- 2Umwandlungsanspruch gar nicht kennen: Der unbekannteste Hebel der Pflegeversicherung. Viele Familien schöpfen ihn nicht aus, weil sie davon schlicht nie gehört haben.
- 3Umwandlung nicht aktiv beantragen: Die Pflegekasse bucht nicht automatisch um. Ohne Ihren Antrag passiert nichts – und das Budget verfällt trotzdem.
- 4Private Helfer abrechnen wollen: Der Umwandlungsanspruch gilt nur bei anerkannten Dienstleistern. Private Putzhilfen oder Nachbarschaftshilfe ohne offizielle Anerkennung können nicht abrechnen.
- 5Kombinationsleistung ignorieren: Wer den Pflegedienst teilweise nutzt, hat zusätzlich Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Viele wissen das nicht und verschenken bares Geld.
So unterstützt JUHI bei der Budget-Optimierung
Wir von JUHI sind als anerkannter Dienstleister nach § 45a SGB XI zugelassen und können direkt über den Umwandlungsanspruch abgerechnet werden. Das bedeutet: Sie können bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für unsere Alltagshilfe einsetzen – ohne Papierkram, ohne Vorkasse.
Das übernimmt JUHI für Sie
- Beratung zum Leistungsmix: Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, wie Umwandlungsanspruch, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal kombiniert werden
- Direkte Kassenabrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen keine Rechnungen einreichen
- Geschulte Alltagshelfer:innen: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Begleitung – bundesweit in Dresden, Frankfurt, Düsseldorf, Augsburg und 30+ weiteren Städten
- Keine Kosten bei gesetzlicher Versicherung: Solange die Kassenbudgets reichen, zahlen Sie keinen Cent selbst
Unser Fazit: Pflegesachleistungen aktiv managen
Pflegesachleistungen sind eine der wertvollsten, aber am häufigsten falsch genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Jeder Monat, an dem das Budget nicht voll eingesetzt wird, bedeutet Geldverlust – es sei denn, Sie nutzen den Umwandlungsanspruch und holen bis zu 40 Prozent zurück.
Die wichtigste Erkenntnis: Keine automatische Umbuchung, keine automatische Rettung. Wer handelt, sichert sich pro Monat mehrere hundert Euro zusätzliche Entlastung. Wer nicht handelt, verliert dieses Geld unwiderruflich.
Wir von JUHI helfen Ihnen, diesen Hebel zu nutzen: Wir sind als anerkannter Dienstleister zugelassen, rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und sorgen dafür, dass Sie aus Ihrem Budget das Maximum herausholen. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Eine kurze Anfrage genügt – und wir zeigen Ihnen, wie sich aus Pflegesachleistungen echte, spürbare Entlastung im Alltag machen lässt.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachleistungen
Verfallen Pflegesachleistungen wirklich am Monatsende?+
Ja. Anders als der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege sind Pflegesachleistungen streng monatlich gebunden. Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg – es sei denn, Sie nutzen den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, um bis zu 40 Prozent in Entlastungsleistungen umzuwandeln.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?+
796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) und 2.299 € (Pflegegrad 5) monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen. Die Beträge gelten unverändert seit 1. Januar 2025.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?+
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Pflegesachleistungen werden nur mit zugelassenen Pflegediensten abgerechnet und sind zweckgebunden. Kombinationen beider Leistungen sind über § 38 SGB XI möglich.
Wie beantrage ich den Umwandlungsanspruch?+
Formlos bei der Pflegekasse. Ein kurzes Schreiben genügt: „Hiermit mache ich von meinem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI Gebrauch." Anerkannte Anbieter wie JUHI können diesen Prozess für Sie übernehmen und die Abrechnung direkt mit der Kasse klären.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Umwandlungsanspruch nutze?+
Ja, anteilig. Der umgewandelte Betrag wird behandelt, als wären in dieser Höhe Pflegesachleistungen bezogen worden. Das Pflegegeld wird entsprechend prozentual gekürzt. Unterm Strich lohnt sich die Umwandlung aber fast immer, weil die zusätzlichen Entlastungsleistungen mehr Wert schaffen als das entgangene Teil-Pflegegeld.
Wer darf die umgewandelten Leistungen erbringen?+
Nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter. Dazu gehören Pflegedienste, Betreuungsdienste und zugelassene Haushaltshilfe-Anbieter wie JUHI. Private Putzhilfen oder Nachbarn (außer bei registrierter Nachbarschaftshilfe) können nicht abrechnen.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 45a SGB XI – Umwandlungsanspruch und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- BMG – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
Bis zu 2.299 € monatlich stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 aus den Pflegesachleistungen zu – und jeden Monat, an dem dieses Budget nicht voll genutzt wird, verfällt ein Teil unwiderruflich. Anders als das Pflegegeld werden Pflegesachleistungen nicht angespart. Was am Monatsende übrig ist, ist weg. Genau dort liegt der Denkfehler vieler Familien – und das Potenzial, jährlich mehrere hundert Euro zurückzuholen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Pflegesachleistungen 2026 funktionieren, wann sie verfallen und wie Sie mit dem Umwandlungsanspruch und der Kombinationsleistung bis zu 40 Prozent des ungenutzten Budgets in Alltagshilfe umwandeln können. Wir von JUHI erklären Ihnen, welche Hebel Sie kennen sollten – und wie Sie konkret handeln.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegesachleistungen verfallen am Monatsende – nicht genutzte Beträge werden nicht ins Folgemonat übertragen
- ✓ Beträge 2026: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4), 2.299 € (PG 5) monatlich
- ✓ Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % des nicht genutzten Budgets in Entlastungsleistungen umwandeln
- ✓ Bis zu 919 € pro Monat zusätzlich bei PG 5 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung & Co.
- ✓ Keine automatische Umbuchung: Der Umwandlungsanspruch muss aktiv bei der Pflegekasse angemeldet werden
Der entscheidende Punkt: Pflegesachleistungen verfallen jeden Monat
Hier liegt das größte Missverständnis bei vielen Pflegefamilien: Pflegesachleistungen sind kein Budget, das man ansparen kann. Anders als der Entlastungsbetrag (der bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar ist) oder die Verhinderungspflege (Jahresbudget) gelten Pflegesachleistungen streng monatsbezogen.
Wird etwa bei Pflegegrad 3 im Januar nur ein Pflegedienst für 800 € eingesetzt, obwohl das Budget 1.497 € beträgt, dann sind 697 € im Februar nicht plötzlich mehr Budget verfügbar. Diese 697 € sind schlicht weg – wenn Sie nichts dagegen unternehmen.
⚠️ So viel Geld verfällt durchschnittlich
Wer bei Pflegegrad 3 zwei Drittel seiner Pflegesachleistungen nutzt (ca. 1.000 €), lässt rund 500 € pro Monat verfallen. Ohne aktiven Umwandlungsanspruch sind das 6.000 € pro Jahr ungenutzte Mittel – Geld, das Ihnen rechtlich zusteht.
Was sind Pflegesachleistungen eigentlich?
Pflegesachleistungen sind in § 36 SGB XI geregelt. Es handelt sich um ein Budget, das die Pflegekasse für professionelle ambulante Pflege bereitstellt. Anders als das Pflegegeld wird der Betrag nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Das Besondere: Pflegesachleistungen sind zweckgebunden. Sie dürfen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes eingesetzt werden – nicht für private Helfer, nicht als Taschengeld, nicht für Haushaltshilfe im klassischen Sinne.
- Wer hat Anspruch? Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (nicht PG 1) mit häuslicher Versorgung
- Für welche Leistungen? Körperpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung durch Pflegedienste
- Wer rechnet ab? Der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse – Sie sehen die Kosten zwar auf der Abrechnung, zahlen sie aber nicht selbst
- Was, wenn Sie mehr brauchen? Kosten über dem Budget müssen Sie selbst tragen – lassen sich aber steuerlich absetzen
Pflegesachleistungen 2026: Die Beträge nach Pflegegrad
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung / Monat | Jahresbudget |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 9.552 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 17.964 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 22.308 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 27.588 € |
Gerade bei höheren Pflegegraden summieren sich die Beträge enorm. Wer bei Pflegegrad 5 das Budget nur zur Hälfte nutzt, lässt theoretisch 13.794 € pro Jahr ungenutzt. In der Praxis lässt sich davon zwar nicht alles retten, aber mit dem Umwandlungsanspruch kommt man an einen erheblichen Teil heran.
Der Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % retten
Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI ist der wichtigste Hebel, um Pflegesachleistungen zu retten, die sonst verfallen würden. Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbudgets können Sie in Entlastungsleistungen umwandeln – etwa Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsdienste.
Umwandlungspotenzial pro Pflegegrad
| Pflegegrad | Sachleistung / Monat | Max. umwandelbar (40 %) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | bis 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | bis 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | bis 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | bis 919,60 € |
Wichtig: Das 40-Prozent-Limit bezieht sich auf den nicht genutzten Teil des Sachleistungsbudgets. Wer einen Pflegedienst für 50 % der Sachleistungen nutzt, kann vom verbleibenden 50 %-Teil maximal 40 % umwandeln – nicht 40 % vom Gesamtbudget.
💡 Umwandlung muss aktiv beantragt werden
Die Pflegekasse bucht nicht automatisch um. Sie müssen den Umwandlungsanspruch ausdrücklich geltend machen – oder einen anerkannten Dienstleister wie JUHI damit beauftragen, der die Abrechnung direkt mit der Kasse übernimmt.
Die Kombinationsleistung: Flexibel zwischen Pflegegeld und Sachleistung
Noch ein wichtiger Hebel: die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen flexibel zu mischen. Wer nur einen Teil der Sachleistungen nutzt, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Das Prinzip: Je mehr Sie vom Sachleistungsbudget ausnutzen, desto geringer der Pflegegeldanteil. Und umgekehrt. Die Rechnung läuft prozentual – werden etwa 60 % der Sachleistungen genutzt, bekommen Sie 40 % des Pflegegelds zusätzlich ausgezahlt.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRechenbeispiele: So holen Sie das Budget zurück
Beispiel 1: Pflegegrad 3 mit Teilpflege durch Pflegedienst
Herr Meier hat Pflegegrad 3 und wird hauptsächlich von seiner Tochter gepflegt. Ein Pflegedienst kommt morgens für die Körperpflege – Kosten: 600 € pro Monat. Das sind 40 % der Pflegesachleistungen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Pflegesachleistung PG 3 | 1.497 € |
| Davon für Pflegedienst genutzt | 600 € (40 %) |
| Anteiliges Pflegegeld (60 % von 599 €) | 359,40 € |
| Nicht genutzter Sachleistungsrest | 897 € |
| Umwandelbar (40 % davon) | 358,80 € |
| Gesamtunterstützung | 1.318,20 € |
Ohne Umwandlungsanspruch verfallen 897 € pro Monat ungenutzt. Mit aktivem Umwandlungsanspruch kommen 358,80 € für eine Haushaltshilfe zurück – das reicht für etwa 8 zusätzliche Stunden professionelle Alltagshilfe durch JUHI.
Beispiel 2: Pflegegrad 5 ohne Pflegedienst
Frau Schulz hat Pflegegrad 5 und wird vollständig von ihrem Sohn gepflegt. Keinen Pflegedienst. Die vollen 2.299 € Pflegesachleistungen bleiben ungenutzt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Pflegesachleistung PG 5 | 2.299 € |
| Pflegedienst genutzt | 0 € |
| Pflegegeld PG 5 | 990 € |
| Umwandelbar (40 %) | 919,60 € |
| Wichtig: Pflegegeld wird anteilig gekürzt | ca. 620 € verbleibend |
Achtung: Der Umwandlungsanspruch wird behandelt, als wären Pflegesachleistungen in dieser Höhe bezogen worden. Das reduziert das anteilige Pflegegeld entsprechend. Trotzdem bleibt ein finanzieller Nettovorteil, weil die Entlastungsleistungen deutlich mehr Hilfe ermöglichen, als der gekürzte Pflegegeld-Anteil ausgleicht.
So handeln Sie richtig: Schritt für Schritt
Wenn Sie verhindern wollen, dass monatlich Geld verfällt, hilft ein klarer Fahrplan. Die wichtigsten Schritte:
- 1Budget-Übersicht anfordern: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse eine Aufstellung der genutzten und ungenutzten Sachleistungen der letzten Monate schicken. Pflegekassen sind zu dieser Auskunft verpflichtet.
- 2Tatsächlichen Bedarf prüfen: Brauchen Sie wirklich das volle Sachleistungsbudget? Oder wäre ein Teil davon als Entlastungsleistung (Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) sinnvoller?
- 3Umwandlungsanspruch aktivieren: Formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Schreiben Sie: „Hiermit mache ich von meinem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI Gebrauch."
- 4Anerkannten Anbieter wählen: Entlastungsleistungen dürfen nur bei zugelassenen Dienstleistern bezogen werden – private Putzhilfen zählen nicht. Bei JUHI sind Sie auf der sicheren Seite.
- 5Regelmäßig prüfen: Bedarfe ändern sich. Planen Sie mindestens einmal jährlich eine Überprüfung Ihres Leistungsmixes – idealerweise im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegesachleistungen
- 1Annehmen, dass ungenutzte Sachleistungen angespart werden: Falsch. Nicht genutzte Monatsbudgets verfallen – nur der Umwandlungsanspruch kann einen Teil retten.
- 2Umwandlungsanspruch gar nicht kennen: Der unbekannteste Hebel der Pflegeversicherung. Viele Familien schöpfen ihn nicht aus, weil sie davon schlicht nie gehört haben.
- 3Umwandlung nicht aktiv beantragen: Die Pflegekasse bucht nicht automatisch um. Ohne Ihren Antrag passiert nichts – und das Budget verfällt trotzdem.
- 4Private Helfer abrechnen wollen: Der Umwandlungsanspruch gilt nur bei anerkannten Dienstleistern. Private Putzhilfen oder Nachbarschaftshilfe ohne offizielle Anerkennung können nicht abrechnen.
- 5Kombinationsleistung ignorieren: Wer den Pflegedienst teilweise nutzt, hat zusätzlich Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Viele wissen das nicht und verschenken bares Geld.
So unterstützt JUHI bei der Budget-Optimierung
Wir von JUHI sind als anerkannter Dienstleister nach § 45a SGB XI zugelassen und können direkt über den Umwandlungsanspruch abgerechnet werden. Das bedeutet: Sie können bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für unsere Alltagshilfe einsetzen – ohne Papierkram, ohne Vorkasse.
Das übernimmt JUHI für Sie
- Beratung zum Leistungsmix: Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, wie Umwandlungsanspruch, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal kombiniert werden
- Direkte Kassenabrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen keine Rechnungen einreichen
- Geschulte Alltagshelfer:innen: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Begleitung – bundesweit in Dresden, Frankfurt, Düsseldorf, Augsburg und 30+ weiteren Städten
- Keine Kosten bei gesetzlicher Versicherung: Solange die Kassenbudgets reichen, zahlen Sie keinen Cent selbst
Unser Fazit: Pflegesachleistungen aktiv managen
Pflegesachleistungen sind eine der wertvollsten, aber am häufigsten falsch genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Jeder Monat, an dem das Budget nicht voll eingesetzt wird, bedeutet Geldverlust – es sei denn, Sie nutzen den Umwandlungsanspruch und holen bis zu 40 Prozent zurück.
Die wichtigste Erkenntnis: Keine automatische Umbuchung, keine automatische Rettung. Wer handelt, sichert sich pro Monat mehrere hundert Euro zusätzliche Entlastung. Wer nicht handelt, verliert dieses Geld unwiderruflich.
Wir von JUHI helfen Ihnen, diesen Hebel zu nutzen: Wir sind als anerkannter Dienstleister zugelassen, rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und sorgen dafür, dass Sie aus Ihrem Budget das Maximum herausholen. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Eine kurze Anfrage genügt – und wir zeigen Ihnen, wie sich aus Pflegesachleistungen echte, spürbare Entlastung im Alltag machen lässt.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachleistungen
Verfallen Pflegesachleistungen wirklich am Monatsende?+
Ja. Anders als der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege sind Pflegesachleistungen streng monatlich gebunden. Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg – es sei denn, Sie nutzen den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, um bis zu 40 Prozent in Entlastungsleistungen umzuwandeln.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?+
796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) und 2.299 € (Pflegegrad 5) monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen. Die Beträge gelten unverändert seit 1. Januar 2025.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?+
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Pflegesachleistungen werden nur mit zugelassenen Pflegediensten abgerechnet und sind zweckgebunden. Kombinationen beider Leistungen sind über § 38 SGB XI möglich.
Wie beantrage ich den Umwandlungsanspruch?+
Formlos bei der Pflegekasse. Ein kurzes Schreiben genügt: „Hiermit mache ich von meinem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI Gebrauch." Anerkannte Anbieter wie JUHI können diesen Prozess für Sie übernehmen und die Abrechnung direkt mit der Kasse klären.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Umwandlungsanspruch nutze?+
Ja, anteilig. Der umgewandelte Betrag wird behandelt, als wären in dieser Höhe Pflegesachleistungen bezogen worden. Das Pflegegeld wird entsprechend prozentual gekürzt. Unterm Strich lohnt sich die Umwandlung aber fast immer, weil die zusätzlichen Entlastungsleistungen mehr Wert schaffen als das entgangene Teil-Pflegegeld.
Wer darf die umgewandelten Leistungen erbringen?+
Nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter. Dazu gehören Pflegedienste, Betreuungsdienste und zugelassene Haushaltshilfe-Anbieter wie JUHI. Private Putzhilfen oder Nachbarn (außer bei registrierter Nachbarschaftshilfe) können nicht abrechnen.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 45a SGB XI – Umwandlungsanspruch und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- BMG – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
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