Rentenpunkte für Pflege rückwirkend: Was noch möglich ist

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- So funktionieren Rentenpunkte für Pflege
- Voraussetzungen: Wer bekommt Rentenpunkte?
- So viele Rentenpunkte bringt Pflege
- Kann man Rentenpunkte rückwirkend bekommen?
- Versicherungsverlauf prüfen: So geht es
- Die 4 häufigsten Fehler
- JUHI und Ihre Rentenpunkte
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt dafür Rentenpunkte von der Pflegekasse – oft ohne es zu wissen. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die sich direkt auf Ihre spätere Rente auswirken. Doch was ist, wenn die Beiträge nie gemeldet wurden? Oder wenn Sie erst jetzt erfahren, dass Ihnen Rentenpunkte zustehen? Kann man die rückwirkend bekommen?
In diesem Artikel erklären wir, wie Rentenpunkte für Pflege funktionieren, welche Voraussetzungen gelten und was rückwirkend noch möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (§ 44 SGB XI)
- ✓ Voraussetzungen: Ab Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche Pflege, nicht erwerbstätig über 30 Std./Woche
- ✓ Bis zu 0,99 Rentenpunkte / Jahr bei Pflegegrad 5 ohne Kombileistung
- ✓ Rückwirkend möglich: Wenn die Pflegekasse Beiträge nicht gemeldet hat – Kontenklärung bei der DRV
- ✓ Verjährung: Sozialversicherungsansprüche verjähren nach 4 Jahren
So funktionieren Rentenpunkte für Pflege
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad pflegen, zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein – so als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Diese Beiträge werden als Pflichtbeitragszeiten in Ihrem Rentenkonto geführt und erhöhen Ihre spätere Rente.
Der Mechanismus läuft im Idealfall automatisch: Die pflegebedürftige Person beantragt den Pflegegrad, die Pflegekasse erfasst die Pflegeperson, und die Rentenbeiträge werden gemeldet. In der Praxis klappt das aber nicht immer – und genau dann stellt sich die Frage nach rückwirkenden Rentenpunkten.
Voraussetzungen: Wer bekommt Rentenpunkte für Pflege?
| Nr. | Voraussetzung | Details |
|---|---|---|
| 1 | Pflegegrad 2 oder höher | Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei PG 1 gibt es keine Rentenbeiträge. |
| 2 | Mind. 10 Stunden / Woche | Verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche |
| 3 | Häusliche Pflege | Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden |
| 4 | Nicht erwerbstätig über 30 Std./Woche | Teilzeitarbeit bis 30 Std. ist erlaubt und wird sogar addiert |
| 5 | Noch nicht Vollrentner | Ab Bezug der Vollrente (Regelaltersgrenze) entfällt der Anspruch |
💡 Auch bei Pflegegeld-Bezug
Sie können das Pflegegeld beziehen und gleichzeitig Rentenpunkte erhalten. Das eine schließt das andere nicht aus. Wie viele Rentenpunkte bei Pflegegrad 2 zusammenkommen, hängt davon ab, ob Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden.
So viele Rentenpunkte bringt Pflege pro Jahr
Die Höhe der Rentenbeiträge – und damit der Rentenpunkte – hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder Sachleistungen bezieht. Die Pflegekasse orientiert sich an einem Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes:
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld (max. Rentenpunkte/Jahr) | Mit Sachleistungen (weniger Rentenpunkte) |
|---|---|---|
| PG 2 | ca. 0,37 | ca. 0,22 |
| PG 3 | ca. 0,57 | ca. 0,34 |
| PG 4 | ca. 0,76 | ca. 0,46 |
| PG 5 | ca. 0,99 | ca. 0,59 |
Ein Rentenpunkt entspricht derzeit ca. 39,32 € monatliche Rente (West, Stand 2025). Bei PG 3 mit Pflegegeld sind das rund 22 € mehr Rente pro Monat – für jedes Jahr Pflege.
Rechenbeispiel: Frau Aksoy, pflegt ihren Vater 8 Jahre lang (Pflegegrad 3, Pflegegeld)
- 8 Jahre × 0,57 Rentenpunkte = 4,56 Rentenpunkte
- 4,56 × 39,32 € = ca. 179 € mehr Rente pro Monat
- Pro Jahr: ca. 2.150 € zusätzliche Rente
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerKann man Rentenpunkte für Pflege rückwirkend bekommen?
Grundsätzlich ja – unter bestimmten Bedingungen. Es gibt drei typische Szenarien:
| Szenario | Rückwirkend möglich? | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Pflegekasse hat Beiträge nicht gemeldet | Ja | Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen |
| Pflegeperson wurde nicht angegeben | Ja – innerhalb der Fristen | Pflegeperson bei der Pflegekasse nachmelden; DRV informieren |
| Pflege lag vor Einführung der Rentenregelung (vor 1995) | Nein | Rentenbeiträge für Pflege gibt es erst seit 1995 (Pflegeversicherungsgesetz) |
Kontenklärung bei der DRV: So geht es
Der wichtigste Schritt ist die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird geprüft, ob alle Pflege-Zeiten korrekt in Ihrem Versicherungsverlauf erfasst sind. So gehen Sie vor:
- 1Versicherungsverlauf anfordern: Online unter meine-rente.deutsche-rentenversicherung.de oder per Telefon (0800 1000 4800).
- 2Pflegezeiten prüfen: Sind die Zeiten, in denen Sie gepflegt haben, als Pflichtbeitragszeiten (Pflege) eingetragen?
- 3Lücken melden: Fehlen Pflegezeiten, beantragen Sie eine Kontenklärung. Die DRV prüft dann mit der Pflegekasse, ob die Beiträge nachgemeldet werden können.
- 4Nachweise bereithalten: Pflegegrad-Bescheid, Zeitraum der Pflege, Angaben zur wöchentlichen Pflegezeit.
⚠️ Verjährung beachten
Sozialversicherungsansprüche verjähren nach 4 Jahren (§ 25 SGB IV). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Rentenbeiträge aus 2021 verjähren Ende 2025. Handeln Sie frühzeitig – je länger Sie warten, desto mehr Zeiten können nicht mehr nachgemeldet werden.
Versicherungsverlauf prüfen: Checkliste
So prüfen Sie in 5 Minuten, ob Ihre Pflegezeiten korrekt erfasst sind:
- Schritt 1: Renteninformation per Post prüfen (kommt ab 27 automatisch jährlich) oder online abrufen
- Schritt 2: Im Versicherungsverlauf nach „Pflichtbeitragszeit wegen Pflege" suchen
- Schritt 3: Zeiträume mit Ihrer tatsächlichen Pflegezeit abgleichen – stimmen die Monate?
- Schritt 4: Lücken? → Kontenklärung beantragen (kostenlos, online oder beim Beratungszentrum)
Die 4 häufigsten Fehler
- 1Pflegeperson nicht angegeben: Bei der Pflegegrad-Beantragung wird nach der Pflegeperson gefragt. Viele lassen das Feld leer – und die Pflegekasse meldet keine Rentenbeiträge.
- 2Versicherungsverlauf nie geprüft: Viele pflegende Angehörige schauen erst bei Renteneintritt in ihren Verlauf – und stellen dann fest, dass Jahre fehlen.
- 3Verjährungsfrist verpasst: Wer mehr als 4 Jahre wartet, kann fehlende Zeiten nicht mehr nachmelden.
- 4Über 30 Stunden erwerbstätig: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Anspruch auf Rentenbeiträge für Pflege – auch rückwirkend.
JUHI und Ihre Rentenpunkte: So passt beides zusammen
Viele pflegende Angehörige fragen sich: Verliere ich meine Rentenpunkte, wenn JUHI die Haushaltshilfe übernimmt? Die Antwort: Nein.
- JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – nicht die persönliche Pflege. Ihre Pflegetätigkeit (Waschen, Ankleiden, Medikamente, Betreuung) bleibt bestehen.
- Die 10-Stunden-Schwelle bleibt erfüllt – wenn Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen (bei PG 3 typischerweise 21–35 Stunden).
- JUHI entlastet Sie – damit Sie die Pflege langfristig durchhalten, ohne selbst auszubrennen.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Leipzig, Dortmund und Kiel. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
Unser Fazit: Prüfen Sie Ihren Rentenverlauf – jetzt
Rentenpunkte für Pflege sind bares Geld – bis zu 0,99 Punkte pro Jahr, das sind mehrere hundert Euro zusätzliche Rente pro Monat. Doch nur wenn die Pflegekasse die Beiträge korrekt gemeldet hat. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, melden Sie Lücken und handeln Sie vor Ablauf der 4-jährigen Verjährungsfrist.
Und wenn die Pflege zu viel wird: JUHI entlastet bei der Hauswirtschaft – damit Sie die persönliche Pflege langfristig leisten können, ohne Ihre Rentenpunkte zu verlieren. Weitere Informationen zu Leistungen für pflegende Angehörige finden Sie in unserem Artikel zur Entschädigung für Pflege von Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Rentenpunkte für Pflege rückwirkend bekommen?+
Ja – wenn die Pflegekasse Beiträge nicht gemeldet hat oder Sie als Pflegeperson nicht angegeben wurden. Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Beachten Sie die 4-jährige Verjährungsfrist.
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 3?+
Bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld erhalten Sie ca. 0,57 Rentenpunkte pro Jahr. Das entspricht derzeit rund 22 € zusätzlicher monatlicher Rente pro Pflegejahr.
Verliere ich Rentenpunkte, wenn ich JUHI nutze?+
Nein. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege. Solange Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht über 30 Stunden erwerbstätig sind, bleiben Ihre Rentenpunkte erhalten.
Bekomme ich auch Rentenpunkte, wenn ich Pflegegeld erhalte?+
Ja. Pflegegeld und Rentenpunkte schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Bei reinem Pflegegeld-Bezug (ohne Sachleistungen) fallen sogar die höchsten Rentenbeiträge an.
Gibt es Rentenpunkte bei Pflegegrad 1?+
Nein. Die Pflegekasse zahlt erst ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege.
Wie lange dauert eine Kontenklärung?+
Eine Kontenklärung bei der DRV dauert in der Regel 4–8 Wochen. Wenn die Pflegekasse Nachweise liefern muss, kann es länger dauern. Der Antrag ist kostenlos – online, telefonisch oder beim nächsten DRV-Beratungszentrum.
Quellen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 3 SGB VI – Sonstige Versicherte (Pflichtversicherung für Pflegepersonen)
- § 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung – Allgemeine Informationen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt dafür Rentenpunkte von der Pflegekasse – oft ohne es zu wissen. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die sich direkt auf Ihre spätere Rente auswirken. Doch was ist, wenn die Beiträge nie gemeldet wurden? Oder wenn Sie erst jetzt erfahren, dass Ihnen Rentenpunkte zustehen? Kann man die rückwirkend bekommen?
In diesem Artikel erklären wir, wie Rentenpunkte für Pflege funktionieren, welche Voraussetzungen gelten und was rückwirkend noch möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (§ 44 SGB XI)
- ✓ Voraussetzungen: Ab Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche Pflege, nicht erwerbstätig über 30 Std./Woche
- ✓ Bis zu 0,99 Rentenpunkte / Jahr bei Pflegegrad 5 ohne Kombileistung
- ✓ Rückwirkend möglich: Wenn die Pflegekasse Beiträge nicht gemeldet hat – Kontenklärung bei der DRV
- ✓ Verjährung: Sozialversicherungsansprüche verjähren nach 4 Jahren
So funktionieren Rentenpunkte für Pflege
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad pflegen, zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein – so als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Diese Beiträge werden als Pflichtbeitragszeiten in Ihrem Rentenkonto geführt und erhöhen Ihre spätere Rente.
Der Mechanismus läuft im Idealfall automatisch: Die pflegebedürftige Person beantragt den Pflegegrad, die Pflegekasse erfasst die Pflegeperson, und die Rentenbeiträge werden gemeldet. In der Praxis klappt das aber nicht immer – und genau dann stellt sich die Frage nach rückwirkenden Rentenpunkten.
Voraussetzungen: Wer bekommt Rentenpunkte für Pflege?
| Nr. | Voraussetzung | Details |
|---|---|---|
| 1 | Pflegegrad 2 oder höher | Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei PG 1 gibt es keine Rentenbeiträge. |
| 2 | Mind. 10 Stunden / Woche | Verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche |
| 3 | Häusliche Pflege | Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden |
| 4 | Nicht erwerbstätig über 30 Std./Woche | Teilzeitarbeit bis 30 Std. ist erlaubt und wird sogar addiert |
| 5 | Noch nicht Vollrentner | Ab Bezug der Vollrente (Regelaltersgrenze) entfällt der Anspruch |
💡 Auch bei Pflegegeld-Bezug
Sie können das Pflegegeld beziehen und gleichzeitig Rentenpunkte erhalten. Das eine schließt das andere nicht aus. Wie viele Rentenpunkte bei Pflegegrad 2 zusammenkommen, hängt davon ab, ob Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden.
So viele Rentenpunkte bringt Pflege pro Jahr
Die Höhe der Rentenbeiträge – und damit der Rentenpunkte – hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder Sachleistungen bezieht. Die Pflegekasse orientiert sich an einem Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes:
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld (max. Rentenpunkte/Jahr) | Mit Sachleistungen (weniger Rentenpunkte) |
|---|---|---|
| PG 2 | ca. 0,37 | ca. 0,22 |
| PG 3 | ca. 0,57 | ca. 0,34 |
| PG 4 | ca. 0,76 | ca. 0,46 |
| PG 5 | ca. 0,99 | ca. 0,59 |
Ein Rentenpunkt entspricht derzeit ca. 39,32 € monatliche Rente (West, Stand 2025). Bei PG 3 mit Pflegegeld sind das rund 22 € mehr Rente pro Monat – für jedes Jahr Pflege.
Rechenbeispiel: Frau Aksoy, pflegt ihren Vater 8 Jahre lang (Pflegegrad 3, Pflegegeld)
- 8 Jahre × 0,57 Rentenpunkte = 4,56 Rentenpunkte
- 4,56 × 39,32 € = ca. 179 € mehr Rente pro Monat
- Pro Jahr: ca. 2.150 € zusätzliche Rente
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerKann man Rentenpunkte für Pflege rückwirkend bekommen?
Grundsätzlich ja – unter bestimmten Bedingungen. Es gibt drei typische Szenarien:
| Szenario | Rückwirkend möglich? | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Pflegekasse hat Beiträge nicht gemeldet | Ja | Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen |
| Pflegeperson wurde nicht angegeben | Ja – innerhalb der Fristen | Pflegeperson bei der Pflegekasse nachmelden; DRV informieren |
| Pflege lag vor Einführung der Rentenregelung (vor 1995) | Nein | Rentenbeiträge für Pflege gibt es erst seit 1995 (Pflegeversicherungsgesetz) |
Kontenklärung bei der DRV: So geht es
Der wichtigste Schritt ist die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird geprüft, ob alle Pflege-Zeiten korrekt in Ihrem Versicherungsverlauf erfasst sind. So gehen Sie vor:
- 1Versicherungsverlauf anfordern: Online unter meine-rente.deutsche-rentenversicherung.de oder per Telefon (0800 1000 4800).
- 2Pflegezeiten prüfen: Sind die Zeiten, in denen Sie gepflegt haben, als Pflichtbeitragszeiten (Pflege) eingetragen?
- 3Lücken melden: Fehlen Pflegezeiten, beantragen Sie eine Kontenklärung. Die DRV prüft dann mit der Pflegekasse, ob die Beiträge nachgemeldet werden können.
- 4Nachweise bereithalten: Pflegegrad-Bescheid, Zeitraum der Pflege, Angaben zur wöchentlichen Pflegezeit.
⚠️ Verjährung beachten
Sozialversicherungsansprüche verjähren nach 4 Jahren (§ 25 SGB IV). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Rentenbeiträge aus 2021 verjähren Ende 2025. Handeln Sie frühzeitig – je länger Sie warten, desto mehr Zeiten können nicht mehr nachgemeldet werden.
Versicherungsverlauf prüfen: Checkliste
So prüfen Sie in 5 Minuten, ob Ihre Pflegezeiten korrekt erfasst sind:
- Schritt 1: Renteninformation per Post prüfen (kommt ab 27 automatisch jährlich) oder online abrufen
- Schritt 2: Im Versicherungsverlauf nach „Pflichtbeitragszeit wegen Pflege" suchen
- Schritt 3: Zeiträume mit Ihrer tatsächlichen Pflegezeit abgleichen – stimmen die Monate?
- Schritt 4: Lücken? → Kontenklärung beantragen (kostenlos, online oder beim Beratungszentrum)
Die 4 häufigsten Fehler
- 1Pflegeperson nicht angegeben: Bei der Pflegegrad-Beantragung wird nach der Pflegeperson gefragt. Viele lassen das Feld leer – und die Pflegekasse meldet keine Rentenbeiträge.
- 2Versicherungsverlauf nie geprüft: Viele pflegende Angehörige schauen erst bei Renteneintritt in ihren Verlauf – und stellen dann fest, dass Jahre fehlen.
- 3Verjährungsfrist verpasst: Wer mehr als 4 Jahre wartet, kann fehlende Zeiten nicht mehr nachmelden.
- 4Über 30 Stunden erwerbstätig: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Anspruch auf Rentenbeiträge für Pflege – auch rückwirkend.
JUHI und Ihre Rentenpunkte: So passt beides zusammen
Viele pflegende Angehörige fragen sich: Verliere ich meine Rentenpunkte, wenn JUHI die Haushaltshilfe übernimmt? Die Antwort: Nein.
- JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – nicht die persönliche Pflege. Ihre Pflegetätigkeit (Waschen, Ankleiden, Medikamente, Betreuung) bleibt bestehen.
- Die 10-Stunden-Schwelle bleibt erfüllt – wenn Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen (bei PG 3 typischerweise 21–35 Stunden).
- JUHI entlastet Sie – damit Sie die Pflege langfristig durchhalten, ohne selbst auszubrennen.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Leipzig, Dortmund und Kiel. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
Unser Fazit: Prüfen Sie Ihren Rentenverlauf – jetzt
Rentenpunkte für Pflege sind bares Geld – bis zu 0,99 Punkte pro Jahr, das sind mehrere hundert Euro zusätzliche Rente pro Monat. Doch nur wenn die Pflegekasse die Beiträge korrekt gemeldet hat. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, melden Sie Lücken und handeln Sie vor Ablauf der 4-jährigen Verjährungsfrist.
Und wenn die Pflege zu viel wird: JUHI entlastet bei der Hauswirtschaft – damit Sie die persönliche Pflege langfristig leisten können, ohne Ihre Rentenpunkte zu verlieren. Weitere Informationen zu Leistungen für pflegende Angehörige finden Sie in unserem Artikel zur Entschädigung für Pflege von Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Rentenpunkte für Pflege rückwirkend bekommen?+
Ja – wenn die Pflegekasse Beiträge nicht gemeldet hat oder Sie als Pflegeperson nicht angegeben wurden. Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Beachten Sie die 4-jährige Verjährungsfrist.
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 3?+
Bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld erhalten Sie ca. 0,57 Rentenpunkte pro Jahr. Das entspricht derzeit rund 22 € zusätzlicher monatlicher Rente pro Pflegejahr.
Verliere ich Rentenpunkte, wenn ich JUHI nutze?+
Nein. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege. Solange Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht über 30 Stunden erwerbstätig sind, bleiben Ihre Rentenpunkte erhalten.
Bekomme ich auch Rentenpunkte, wenn ich Pflegegeld erhalte?+
Ja. Pflegegeld und Rentenpunkte schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Bei reinem Pflegegeld-Bezug (ohne Sachleistungen) fallen sogar die höchsten Rentenbeiträge an.
Gibt es Rentenpunkte bei Pflegegrad 1?+
Nein. Die Pflegekasse zahlt erst ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege.
Wie lange dauert eine Kontenklärung?+
Eine Kontenklärung bei der DRV dauert in der Regel 4–8 Wochen. Wenn die Pflegekasse Nachweise liefern muss, kann es länger dauern. Der Antrag ist kostenlos – online, telefonisch oder beim nächsten DRV-Beratungszentrum.
Quellen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 3 SGB VI – Sonstige Versicherte (Pflichtversicherung für Pflegepersonen)
- § 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung – Allgemeine Informationen
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- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
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