Pflegegeld: So viel steht euch wirklich zu und wie ihr es richtig einsetzt


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Pflegegeld eigentlich?
- Pflegegeld 2026: Alle Beträge
- Pflegegeld vs. Sachleistungen
- Die Kombinationsleistung
- Zusatzleistungen neben dem Pflegegeld
- Änderungen 2026
- Pflegegeld beantragen
- Die 5 häufigsten Fehler
- Pflegegeld & Haushaltshilfe
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland sind offiziell pflegebedürftig – und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Für genau diese Situation gibt es das Pflegegeld: eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung, die Ihre Pflegeleistung finanziell anerkennt. Doch viele Familien verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder Leistungen falsch kombinieren.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Pflegegeld Ihnen 2026 wirklich zusteht, welche Neuerungen es gibt und wie Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld 2026 bleibt unverändert auf dem Stand von 2025 – keine Erhöhung (nächste Anpassung frühestens 2028)
- ✓ Die monatlichen Beträge liegen bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5)
- ✓ Durch die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Pflegedienst mischen – und so mehrere hundert Euro zusätzlich herausholen
- ✓ Neues Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar
- ✓ Das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und wird bei Krankenhausaufenthalten jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Was ist Pflegegeld eigentlich?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden – und zwar nicht von einem professionellen Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freund:innen oder Nachbar:innen.
Kurz gesagt: Das Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung für die Pflege, die Ihre Liebsten jeden Tag leisten. Die pflegebedürftige Person bekommt es direkt auf ihr Konto überwiesen und kann frei darüber verfügen – in der Regel wird es an die pflegende Person weitergegeben.
- Wer bekommt es? Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die häuslich von nicht-professionellen Personen gepflegt werden
- Wer zahlt? Die Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse)
- Wie wird es ausgezahlt? Monatlich direkt an die pflegebedürftige Person
- Ist es steuerfrei? Ja, komplett – mehr dazu in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?
💡 Gut zu wissen
Mit Pflegegrad 1 haben Sie leider keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dafür steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
Pflegegeld 2026: Alle Beträge im Überblick
Direkt die wichtigste Info vorweg: 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – das bedeutet, die Pflegegeld-Beträge bleiben gegenüber 2025 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % gab es zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich dann an der Kerninflationsrate.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistungen / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Seit 2017 gibt es übrigens fünf Pflegegrade statt der alten Pflegestufen. Die Einstufung basiert auf der Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen – nicht mehr auf dem reinen Zeitaufwand wie früher.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?
Ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Töpfe.
- Pflegegeld: Erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Personen organisiert wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist frei verfügbar.
- Pflegesachleistungen: Sind für die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gedacht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie sehen das Geld also gar nicht auf Ihrem Konto.
Und jetzt kommt der entscheidende Hebel: Die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit können Sie beide Töpfe gleichzeitig nutzen – und das lohnt sich richtig.
Die Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum heraus
Die Kombinationsleistung ist einer der smartesten Wege, das Beste aus beiden Welten zu verbinden. Das Prinzip ist simpel: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpfen, bekommen Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
„Viele Familien nutzen nur Pflegegeld oder nur den Pflegedienst – und verschenken dadurch mehrere hundert Euro pro Monat an möglichen Ansprüchen."
— Häufiger Beratungsfehler laut PflegestützpunktenRechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Sachleistung PG 3 | 1.497 € |
| Kosten Pflegedienst pro Monat | 749 € (= 50 %) |
| Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €) | 299,50 € |
| Gesamtleistung pro Monat | 1.048,50 € |
Die Kombinationsleistung müssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt und kann auch nicht rückwirkend beantragt werden.
⚠️ Antrag nicht vergessen
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie wissen, dass sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Bei veränderter Pflegesituation können Sie die Aufteilung auch innerhalb des Zeitraums anpassen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDiese Zusatzleistungen stehen Ihnen neben dem Pflegegeld zu
Das Pflegegeld ist nur ein Baustein in einem ganzen System von Leistungen. Und das Beste: Die meisten davon werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet – Sie können sie also zusätzlich nutzen.
| Leistung | Betrag 2026 | Für wen? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | PG 1–5 |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | PG 2–5 |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | PG 1–5 |
| Tagespflege (z. B. PG 3) | 1.357 € / Monat | PG 2–5 |
| Wohnraumanpassung | bis 4.000 € je Maßnahme | PG 1–5 |
Das gemeinsame Jahresbudget: 3.539 € flexibel nutzen
Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Dieses Budget können Sie flexibel aufteilen – ganz nach Ihrem Bedarf. Besonders praktisch:
- Die früher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt komplett
- Die Verhinderungspflege kann jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
- Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt
- Bei Verwandten als Ersatzpflegeperson: Aufwendungsersatz bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für den Alltag
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und kann zum Beispiel für anerkannte Betreuungsangebote, eine Haushaltshilfe in Ihrer Nähe oder Seniorenbetreuung eingesetzt werden. Der Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.
Was sich 2026 beim Pflegegeld konkret geändert hat
Auch wenn das Pflegegeld selbst nicht gestiegen ist, gibt es 2026 einige relevante Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten:
- 1Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Das Pflegegeld wird jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in die Reha muss. Vorher waren es nur 4 Wochen. Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
- 2Weniger Pflichtberatungen bei PG 4 und 5: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die Beratungseinsätze nur noch zweimal jährlich nachweisen (statt vorher viermal). Freiwillig kann die Beratung natürlich weiterhin häufiger genutzt werden.
- 3Kürzere Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege: Die Kostenerstattung kann nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden – nicht mehr rückwirkend über vier Jahre.
- 4Prävention in der häuslichen Pflege: Pflegefachkräfte können jetzt frühzeitig Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, z. B. zu Bewegung, Ernährung oder Sturzprophylaxe. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
- 5Familienpflegegeld in Planung: Die Bundesregierung arbeitet an einer Art Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Details zu Höhe und Anspruch sind noch offen – es könnte aber schon Mitte 2026 so weit sein.
Pflegegeld beantragen: So geht's Schritt für Schritt
Sie können das Pflegegeld nicht direkt beantragen – der Weg führt immer über die Feststellung eines Pflegegrads. So läuft der Prozess ab:
- 1Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Antrag reicht – am besten schriftlich. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrad beantragen.
- 2Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Lebensbereichen. Wer sich gut auf das Pflegegutachten vorbereitet – zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch – hat deutlich bessere Chancen auf eine faire Einstufung.
- 3Pflegegrad erhalten: Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren gibt es mindestens Pflegegrad 2 – und damit den Anspruch auf Pflegegeld.
- 4Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss keinen separaten Antrag stellen – die Auszahlung startet automatisch.
💡 Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wenn der Pflegegrad nicht zur tatsächlichen Pflegesituation passt, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Eine Hochstufung bedeutet oft mehrere hundert Euro mehr im Monat – sowohl beim Pflegegeld als auch bei allen anderen Leistungen.
Die 5 häufigsten Fehler beim Pflegegeld – und wie Sie sie vermeiden
- 1Nur Pflegegeld ODER Pflegesachleistungen nutzen: Die Kombinationsleistung wird oft vergessen. Dabei kann sie – wie oben gezeigt – mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich bringen. Prüfen Sie, ob ein Mix für Sie Sinn ergibt.
- 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € pro Monat verfallen, wenn sie nicht genutzt werden (mit Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr bis 30. Juni). Setzen Sie sie gezielt für Alltagshilfe oder eine Zugehfrau ein.
- 3Pflegegrad nicht aktualisieren: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, aber kein Höherstufungsantrag gestellt wird, verschenken Sie unter Umständen mehrere hundert Euro monatlich. Prüfen Sie regelmäßig, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.
- 4Beratungseinsätze vergessen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 ab 2026 zweimal jährlich. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
- 5Fristen bei Verhinderungspflege verpassen: Seit 2026 kann die Erstattung nur noch für das laufende und das Vorjahr eingereicht werden. Wer 2026 Verhinderungspflege nutzt, muss die Erstattung also bis spätestens 31. Dezember 2027 beantragen.
Pflegegeld und Haushaltshilfe – passt das zusammen?
Absolut. Das Pflegegeld steht Ihnen für die häusliche Pflege zu, aber daneben können Sie weitere Leistungen nutzen, die den Alltag enorm erleichtern. Wer sich beim Einkaufen, Putzen oder Aufräumen unterstützen lässt, gewinnt wertvolle Zeit für die eigentliche Pflege – oder einfach mal für sich selbst.
Über den Entlastungsbetrag lässt sich eine professionelle Haushaltshilfe oft zumindest teilweise über die Pflegekasse finanzieren – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Bei JUHI zum Beispiel unterstützen Sie junge, geschulte Alltagshelfer:innen beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder bei Begleitungen zu Terminen – ab Pflegegrad 1 und mit direkter Kassenabrechnung. So bleibt mehr Zeit und Energie für das, was wirklich zählt.
Auch Tagespflege ist eine ideale Ergänzung: Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. So können berufstätige Angehörige entlastet werden, ohne dass Pflegegeld verloren geht. Und wer sich fragt, wie es mit der täglichen Körperpflege aussieht – auch die Frage, wie oft Duschen bei Pflegegrad 2 vorgesehen ist, kommt im Pflegealltag häufig auf.
Unser Fazit: Denken Sie in Baukästen, nicht in Entweder-oder
Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege – das Pflegesystem in Deutschland ist komplex. Aber genau darin liegt die Chance: Wer die einzelnen Bausteine kennt und clever kombiniert, kann die finanzielle Belastung deutlich senken und gleichzeitig für bessere Versorgung sorgen.
Holen Sie sich Unterstützung. Ob durch eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Ihre Pflegekasse oder uns von JUHI, die Sie mit Alltags- und Haushaltshilfe konkret im Alltag entlasten – niemand muss das allein stemmen. Pflege ist Teamarbeit, und Sie haben das Recht, jede Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld 2026
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?+
Alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+
Nein. 2026 gibt es keine Erhöhung – es ist ein Fortschreibungsjahr. Die nächste geplante Dynamisierung kommt frühestens am 1. Januar 2028 und orientiert sich an der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?+
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So verbinden Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?+
Seit 2026 wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in der Reha ist. Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
Wie viele Pflegegrade gibt es?+
Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes und basiert auf der Selbstständigkeit der betroffenen Person.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja, das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Angehörigen, die es als Anerkennung erhalten.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
- Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung
- wir pflegen e.V. – Was ändert sich 2026 für pflegende Angehörige?
Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland sind offiziell pflegebedürftig – und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Für genau diese Situation gibt es das Pflegegeld: eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung, die Ihre Pflegeleistung finanziell anerkennt. Doch viele Familien verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder Leistungen falsch kombinieren.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Pflegegeld Ihnen 2026 wirklich zusteht, welche Neuerungen es gibt und wie Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld 2026 bleibt unverändert auf dem Stand von 2025 – keine Erhöhung (nächste Anpassung frühestens 2028)
- ✓ Die monatlichen Beträge liegen bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5)
- ✓ Durch die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Pflegedienst mischen – und so mehrere hundert Euro zusätzlich herausholen
- ✓ Neues Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar
- ✓ Das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und wird bei Krankenhausaufenthalten jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Was ist Pflegegeld eigentlich?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden – und zwar nicht von einem professionellen Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freund:innen oder Nachbar:innen.
Kurz gesagt: Das Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung für die Pflege, die Ihre Liebsten jeden Tag leisten. Die pflegebedürftige Person bekommt es direkt auf ihr Konto überwiesen und kann frei darüber verfügen – in der Regel wird es an die pflegende Person weitergegeben.
- Wer bekommt es? Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die häuslich von nicht-professionellen Personen gepflegt werden
- Wer zahlt? Die Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse)
- Wie wird es ausgezahlt? Monatlich direkt an die pflegebedürftige Person
- Ist es steuerfrei? Ja, komplett – mehr dazu in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?
💡 Gut zu wissen
Mit Pflegegrad 1 haben Sie leider keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dafür steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
Pflegegeld 2026: Alle Beträge im Überblick
Direkt die wichtigste Info vorweg: 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – das bedeutet, die Pflegegeld-Beträge bleiben gegenüber 2025 unverändert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % gab es zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich dann an der Kerninflationsrate.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistungen / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Seit 2017 gibt es übrigens fünf Pflegegrade statt der alten Pflegestufen. Die Einstufung basiert auf der Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen – nicht mehr auf dem reinen Zeitaufwand wie früher.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?
Ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Töpfe.
- Pflegegeld: Erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Personen organisiert wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist frei verfügbar.
- Pflegesachleistungen: Sind für die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gedacht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie sehen das Geld also gar nicht auf Ihrem Konto.
Und jetzt kommt der entscheidende Hebel: Die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit können Sie beide Töpfe gleichzeitig nutzen – und das lohnt sich richtig.
Die Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum heraus
Die Kombinationsleistung ist einer der smartesten Wege, das Beste aus beiden Welten zu verbinden. Das Prinzip ist simpel: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpfen, bekommen Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
„Viele Familien nutzen nur Pflegegeld oder nur den Pflegedienst – und verschenken dadurch mehrere hundert Euro pro Monat an möglichen Ansprüchen."
— Häufiger Beratungsfehler laut PflegestützpunktenRechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
| Position | Betrag |
|---|---|
| Maximale Sachleistung PG 3 | 1.497 € |
| Kosten Pflegedienst pro Monat | 749 € (= 50 %) |
| Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €) | 299,50 € |
| Gesamtleistung pro Monat | 1.048,50 € |
Die Kombinationsleistung müssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt und kann auch nicht rückwirkend beantragt werden.
⚠️ Antrag nicht vergessen
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie wissen, dass sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Bei veränderter Pflegesituation können Sie die Aufteilung auch innerhalb des Zeitraums anpassen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDiese Zusatzleistungen stehen Ihnen neben dem Pflegegeld zu
Das Pflegegeld ist nur ein Baustein in einem ganzen System von Leistungen. Und das Beste: Die meisten davon werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet – Sie können sie also zusätzlich nutzen.
| Leistung | Betrag 2026 | Für wen? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | PG 1–5 |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | PG 2–5 |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | PG 1–5 |
| Tagespflege (z. B. PG 3) | 1.357 € / Monat | PG 2–5 |
| Wohnraumanpassung | bis 4.000 € je Maßnahme | PG 1–5 |
Das gemeinsame Jahresbudget: 3.539 € flexibel nutzen
Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Dieses Budget können Sie flexibel aufteilen – ganz nach Ihrem Bedarf. Besonders praktisch:
- Die früher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt komplett
- Die Verhinderungspflege kann jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
- Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt
- Bei Verwandten als Ersatzpflegeperson: Aufwendungsersatz bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für den Alltag
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und kann zum Beispiel für anerkannte Betreuungsangebote, eine Haushaltshilfe in Ihrer Nähe oder Seniorenbetreuung eingesetzt werden. Der Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.
Was sich 2026 beim Pflegegeld konkret geändert hat
Auch wenn das Pflegegeld selbst nicht gestiegen ist, gibt es 2026 einige relevante Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten:
- 1Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Das Pflegegeld wird jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in die Reha muss. Vorher waren es nur 4 Wochen. Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
- 2Weniger Pflichtberatungen bei PG 4 und 5: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die Beratungseinsätze nur noch zweimal jährlich nachweisen (statt vorher viermal). Freiwillig kann die Beratung natürlich weiterhin häufiger genutzt werden.
- 3Kürzere Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege: Die Kostenerstattung kann nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden – nicht mehr rückwirkend über vier Jahre.
- 4Prävention in der häuslichen Pflege: Pflegefachkräfte können jetzt frühzeitig Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, z. B. zu Bewegung, Ernährung oder Sturzprophylaxe. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
- 5Familienpflegegeld in Planung: Die Bundesregierung arbeitet an einer Art Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Details zu Höhe und Anspruch sind noch offen – es könnte aber schon Mitte 2026 so weit sein.
Pflegegeld beantragen: So geht's Schritt für Schritt
Sie können das Pflegegeld nicht direkt beantragen – der Weg führt immer über die Feststellung eines Pflegegrads. So läuft der Prozess ab:
- 1Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Antrag reicht – am besten schriftlich. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrad beantragen.
- 2Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Lebensbereichen. Wer sich gut auf das Pflegegutachten vorbereitet – zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch – hat deutlich bessere Chancen auf eine faire Einstufung.
- 3Pflegegrad erhalten: Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren gibt es mindestens Pflegegrad 2 – und damit den Anspruch auf Pflegegeld.
- 4Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss keinen separaten Antrag stellen – die Auszahlung startet automatisch.
💡 Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wenn der Pflegegrad nicht zur tatsächlichen Pflegesituation passt, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Eine Hochstufung bedeutet oft mehrere hundert Euro mehr im Monat – sowohl beim Pflegegeld als auch bei allen anderen Leistungen.
Die 5 häufigsten Fehler beim Pflegegeld – und wie Sie sie vermeiden
- 1Nur Pflegegeld ODER Pflegesachleistungen nutzen: Die Kombinationsleistung wird oft vergessen. Dabei kann sie – wie oben gezeigt – mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich bringen. Prüfen Sie, ob ein Mix für Sie Sinn ergibt.
- 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € pro Monat verfallen, wenn sie nicht genutzt werden (mit Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr bis 30. Juni). Setzen Sie sie gezielt für Alltagshilfe oder eine Zugehfrau ein.
- 3Pflegegrad nicht aktualisieren: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, aber kein Höherstufungsantrag gestellt wird, verschenken Sie unter Umständen mehrere hundert Euro monatlich. Prüfen Sie regelmäßig, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.
- 4Beratungseinsätze vergessen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 ab 2026 zweimal jährlich. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
- 5Fristen bei Verhinderungspflege verpassen: Seit 2026 kann die Erstattung nur noch für das laufende und das Vorjahr eingereicht werden. Wer 2026 Verhinderungspflege nutzt, muss die Erstattung also bis spätestens 31. Dezember 2027 beantragen.
Pflegegeld und Haushaltshilfe – passt das zusammen?
Absolut. Das Pflegegeld steht Ihnen für die häusliche Pflege zu, aber daneben können Sie weitere Leistungen nutzen, die den Alltag enorm erleichtern. Wer sich beim Einkaufen, Putzen oder Aufräumen unterstützen lässt, gewinnt wertvolle Zeit für die eigentliche Pflege – oder einfach mal für sich selbst.
Über den Entlastungsbetrag lässt sich eine professionelle Haushaltshilfe oft zumindest teilweise über die Pflegekasse finanzieren – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Bei JUHI zum Beispiel unterstützen Sie junge, geschulte Alltagshelfer:innen beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder bei Begleitungen zu Terminen – ab Pflegegrad 1 und mit direkter Kassenabrechnung. So bleibt mehr Zeit und Energie für das, was wirklich zählt.
Auch Tagespflege ist eine ideale Ergänzung: Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. So können berufstätige Angehörige entlastet werden, ohne dass Pflegegeld verloren geht. Und wer sich fragt, wie es mit der täglichen Körperpflege aussieht – auch die Frage, wie oft Duschen bei Pflegegrad 2 vorgesehen ist, kommt im Pflegealltag häufig auf.
Unser Fazit: Denken Sie in Baukästen, nicht in Entweder-oder
Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege – das Pflegesystem in Deutschland ist komplex. Aber genau darin liegt die Chance: Wer die einzelnen Bausteine kennt und clever kombiniert, kann die finanzielle Belastung deutlich senken und gleichzeitig für bessere Versorgung sorgen.
Holen Sie sich Unterstützung. Ob durch eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Ihre Pflegekasse oder uns von JUHI, die Sie mit Alltags- und Haushaltshilfe konkret im Alltag entlasten – niemand muss das allein stemmen. Pflege ist Teamarbeit, und Sie haben das Recht, jede Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld 2026
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?+
Alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+
Nein. 2026 gibt es keine Erhöhung – es ist ein Fortschreibungsjahr. Die nächste geplante Dynamisierung kommt frühestens am 1. Januar 2028 und orientiert sich an der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?+
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So verbinden Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?+
Seit 2026 wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in der Reha ist. Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
Wie viele Pflegegrade gibt es?+
Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes und basiert auf der Selbstständigkeit der betroffenen Person.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja, das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Angehörigen, die es als Anerkennung erhalten.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
- Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung
- wir pflegen e.V. – Was ändert sich 2026 für pflegende Angehörige?
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