Eingetragene Pflegeperson: Pflichten, Rechte, Vorteile


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Wer gilt als Pflegeperson?
- So werden Sie eingetragen
- Ihre Pflichten im Überblick
- Ihre Rechte und Vorteile
- Rentenbeiträge: die wichtigste Leistung
- Unfallversicherung: oft übersehen
- Wenn sich mehrere die Pflege teilen
- Warum JUHI Ihre Ansprüche nicht gefährdet
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Mit dem Pflegegradbescheid kommt meist ein zusätzlicher Fragebogen: Angaben zur Pflegeperson. Viele Familien legen ihn beiseite – aus Unsicherheit, ob man sich damit zu etwas verpflichtet, oder weil unklar ist, was das überhaupt bringt.
Diese Zurückhaltung kostet bares Geld. Wer eingetragen ist, erhält Rentenbeiträge, kostenlosen Unfallversicherungsschutz und Zugang zu Freistellungsansprüchen – ohne dafür zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, die über die ohnehin geleistete Pflege hinausgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Eintragung ist freiwillig – aber ohne sie entstehen keine Rentenansprüche
- ✓ Voraussetzung: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei oder mehr Tagen
- ✓ Ihre einzige echte Pflicht ist die Meldung von Änderungen an die Pflegekasse
- ✓ Sie schulden keine bestimmte Pflegeleistung – es entsteht kein einklagbarer Vertrag
- ✓ Unfallversicherungsschutz gilt automatisch und kostenfrei – auch auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person
Wer gilt als Pflegeperson?
§ 19 SGB XI definiert es knapp: Pflegeperson ist, wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Für die soziale Absicherung kommen konkrete Bedingungen hinzu:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Mindestens 10 Stunden pro Woche | Verteilt auf mindestens zwei Tage – gerechnet wird der gesamte Aufwand inklusive Betreuung und Organisation |
| Pflegegrad 2 oder höher | Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge |
| Häusliche Umgebung | In der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in Ihrer eigenen |
| Nicht erwerbsmäßig | Sie sind nicht als Pflegekraft angestellt; weitergegebenes Pflegegeld gilt nicht als Erwerb |
| Höchstens 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit | Nur für die Rentenbeiträge relevant |
| Noch keine Regelaltersrente | Mit Bezug der vollen Altersrente entfällt der Rentenanspruch |
Nicht erforderlich ist ein Verwandtschaftsverhältnis. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können eingetragene Pflegeperson sein. Und ein eigener Pflegegrad schließt Sie ebenfalls nicht aus – dazu mehr unter Mit Pflegegrad 2 selbst pflegen.
So werden Sie eingetragen
- 1Fragebogen anfordern. Er liegt meist dem Pflegegradbescheid bei. Falls nicht: ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, der Bogen heißt je nach Kasse „Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht" oder ähnlich.
- 2Wochenstunden realistisch angeben. Rechnen Sie alles mit: Körperpflege, Mahlzeiten, Medikamente, Begleitung zu Terminen, Betreuung, Organisation und Hauswirtschaft.
- 3Beide unterschreiben. Der Bogen wird von Ihnen und der pflegebedürftigen Person unterzeichnet.
- 4Bestätigung abwarten. Die Pflegekasse prüft und meldet Sie bei der Deutschen Rentenversicherung sowie der Unfallkasse an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
⚠️ Ohne Meldung keine Rentenpunkte
Es gibt keine automatische Erfassung. Wer jahrelang pflegt, aber nie den Fragebogen eingereicht hat, erhält für diese Zeit keine Rentenbeiträge – auch nicht nachträglich ohne Weiteres. Eine rückwirkende Anerkennung ist nur begrenzt möglich, mehr dazu unter Rentenpunkte für Pflege rückwirkend.
Ihre Pflichten im Überblick
Die gute Nachricht vorweg: Die Liste ist kurz. Sie gehen mit der Eintragung keine Verpflichtung ein, Pflege in bestimmtem Umfang zu leisten. Es entsteht kein Vertrag, aus dem jemand Ansprüche gegen Sie ableiten könnte.
| Pflicht | Wann? | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Änderungen melden | Unverzüglich | Weniger Stunden, neue Arbeitsstelle, Ende der Pflege, Heimeinzug |
| Wahrheitsgemäße Angaben | Beim Ausfüllen | Falsche Angaben können zur Rückforderung führen |
| Beratungseinsatz ermöglichen | Halb- bzw. vierteljährlich | Betrifft formal die pflegebedürftige Person, wird aber meist gemeinsam wahrgenommen |
| Auskunft auf Nachfrage | Auf Anforderung | Die Kasse darf den Umfang der Pflege stichprobenartig überprüfen |
Besonders relevant ist die erste Zeile. Wenn Sie beispielsweise eine Vollzeitstelle antreten und dadurch über 30 Wochenstunden kommen, entfällt der Rentenanspruch – melden Sie das, sonst müssen zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Ihre Rechte und Vorteile
| Leistung | Rechtsgrundlage | Wert |
|---|---|---|
| Rentenbeiträge | § 44 SGB XI | Je nach Pflegegrad 0,37 bis 0,99 Rentenpunkte pro Jahr |
| Unfallversicherung | § 2 SGB VII | Kostenfrei, auch auf dem Weg |
| Arbeitslosenversicherung | § 26 SGB III | Während einer Pflegezeit beitragsfrei abgesichert |
| Kostenlose Pflegekurse | § 45 SGB XI | Auch Online-Kurse und Schulungen zu Hause |
| Pflegeunterstützungsgeld | § 44a SGB XI | Bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz pro Jahr |
| Pflegezeit und Familienpflegezeit | PflegeZG, FPfZG | Freistellung mit Kündigungsschutz, zinsloses Darlehen |
| Pflegepauschbetrag | § 33b EStG | 600 € bis 1.800 € Steuerfreibetrag jährlich |
Der Pflegepauschbetrag ist übrigens unabhängig von der Eintragung bei der Pflegekasse – er wird direkt in der Steuererklärung geltend gemacht. Einen Gesamtüberblick bietet der Artikel Entschädigung für Pflege von Angehörigen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRentenbeiträge: die wichtigste Leistung
Die Pflegekasse zahlt Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung – wie bei einem Arbeitsverhältnis. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder Sachleistungen bezieht:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Rentenpunkte pro Jahr | ca. 0,37 | ca. 0,57 | ca. 0,76 | ca. 0,99 |
| Mehr Rente pro Monat je Pflegejahr | ca. 15 € | ca. 22 € | ca. 30 € | ca. 39 € |
| Nach 10 Jahren Pflege | ca. 146 € | ca. 224 € | ca. 299 € | ca. 389 € |
PG = Pflegegrad. Werte bei reinem Pflegegeldbezug, berechnet mit dem aktuellen Rentenwert. Bei Kombination mit Sachleistungen fallen die Beiträge niedriger aus. Details unter Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Diese Rentenpunkte addieren sich zu einer Teilzeitbeschäftigung. Wer 20 Stunden arbeitet und daneben pflegt, kommt in Summe auf fast so viele Punkte wie ein Vollzeit-Durchschnittsverdiener.
Unfallversicherung: oft übersehen
Als eingetragene Pflegeperson sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung des jeweiligen Bundeslandes abgesichert – kostenfrei und automatisch. Der Schutz greift bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen:
- Bei der Pflege selbst – etwa ein Rückenschaden beim Umlagern oder ein Sturz im Bad
- Auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person und zurück
- Bei Besorgungen wie Einkäufen, Apothekengängen oder Behördenwegen für die gepflegte Person
- Bei der Hauswirtschaft in der Wohnung der pflegebedürftigen Person
Im Schadensfall übernimmt die Unfallkasse Behandlungskosten, Rehabilitation und gegebenenfalls eine Verletztenrente. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie gemeldet sind – ohne Eintragung besteht dieser Schutz nicht.
Wenn sich mehrere die Pflege teilen
Es können mehrere Pflegepersonen gleichzeitig eingetragen werden – etwa zwei Geschwister, die sich abwechseln. Die Rentenbeiträge werden dann anteilig nach dem jeweiligen Pflegeaufwand aufgeteilt.
Beispiel: Zwei Töchter pflegen den Vater (Pflegegrad 3)
- Tochter A pflegt 20 Stunden pro Woche → erhält zwei Drittel der Rentenbeiträge
- Tochter B pflegt 10 Stunden pro Woche → erhält ein Drittel
- Beide sind unfallversichert und können den Pflegepauschbetrag anteilig geltend machen
Wichtig: Jede Person muss für sich die 10-Stunden-Grenze erreichen. Wer nur 6 Stunden pflegt, erhält keine Rentenbeiträge – auch nicht anteilig.
Warum JUHI Ihre Ansprüche nicht gefährdet
Eine Sorge taucht in Beratungsgesprächen regelmäßig auf: Wenn ein Dienstleister Aufgaben übernimmt, falle ich dann unter die 10-Stunden-Grenze?
In aller Regel nicht. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Die persönliche Pflege, Betreuung und Organisation bleiben bei Ihnen, und genau diese Stunden zählen für die Rentenbeiträge. Bei bis zu 13 Stunden monatlich – also rund drei pro Woche – bleibt der Abstand zur Grenze bei den allermeisten Pflegesituationen komfortabel.
Finanziert wird das über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Frankfurt, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Der Fragebogen gehört ausgefüllt
Die Eintragung als Pflegeperson bringt Rentenbeiträge, kostenlosen Unfallversicherungsschutz und Zugang zu Freistellungsansprüchen – und verlangt dafür im Wesentlichen nur, Änderungen zu melden. Ein einklagbarer Pflegevertrag entsteht dadurch nicht.
Wenn der Fragebogen bei Ihnen noch unausgefüllt liegt: Holen Sie das nach. Bei Pflegegrad 3 und zehn Jahren Pflege geht es um mehr als 200 € zusätzliche monatliche Rente – Geld, das ohne Meldung schlicht verfällt. Weitere Ansprüche für Angehörige finden Sie unter pflegende Angehörige.
Häufig gestellte Fragen
Verpflichte ich mich mit der Eintragung zu etwas?+
Nein, es entsteht kein Vertrag über eine bestimmte Pflegeleistung. Ihre einzige echte Pflicht ist es, Änderungen der Pflegesituation der Pflegekasse zu melden – etwa wenn Sie weniger pflegen, eine neue Stelle antreten oder die Pflege endet.
Muss ich Angehöriger sein?+
Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können eingetragene Pflegeperson sein. Entscheidend ist nur, dass Sie nicht erwerbsmäßig pflegen und die Voraussetzungen zum Umfang erfüllen.
Können mehrere Personen eingetragen werden?+
Ja. Die Rentenbeiträge werden anteilig nach dem jeweiligen Pflegeaufwand aufgeteilt. Wichtig ist, dass jede Person für sich mindestens 10 Wochenstunden erreicht – sonst entsteht kein Rentenanspruch.
Zählt Hauswirtschaft zu den 10 Stunden?+
Ja. Bei der Berechnung des Pflegeaufwands werden neben der Körperpflege auch Betreuung, Organisation und hauswirtschaftliche Versorgung berücksichtigt. Geben Sie den Aufwand deshalb vollständig an.
Was passiert, wenn ich in Rente gehe?+
Mit dem Bezug der vollen Regelaltersrente entfällt der Anspruch auf Rentenbeiträge – weitere Punkte würden ohnehin keine Wirkung mehr entfalten. Unfallversicherungsschutz und alle übrigen Leistungen bleiben dagegen bestehen.
Gefährdet eine Haushaltshilfe meine Rentenpunkte?+
In aller Regel nicht. JUHI übernimmt bis zu 13 Stunden monatlich, also rund drei pro Woche, und ausschließlich Hauswirtschaft. Solange Sie insgesamt über 10 Wochenstunden bleiben, ändert sich an Ihren Rentenbeiträgen nichts.
Quellen
- § 19 SGB XI – Begriff der Pflegepersonen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 2 SGB VII – Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige
- Pflegezeitgesetz – Freistellung von der Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung – Allgemeine Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Mit dem Pflegegradbescheid kommt meist ein zusätzlicher Fragebogen: Angaben zur Pflegeperson. Viele Familien legen ihn beiseite – aus Unsicherheit, ob man sich damit zu etwas verpflichtet, oder weil unklar ist, was das überhaupt bringt.
Diese Zurückhaltung kostet bares Geld. Wer eingetragen ist, erhält Rentenbeiträge, kostenlosen Unfallversicherungsschutz und Zugang zu Freistellungsansprüchen – ohne dafür zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, die über die ohnehin geleistete Pflege hinausgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Eintragung ist freiwillig – aber ohne sie entstehen keine Rentenansprüche
- ✓ Voraussetzung: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei oder mehr Tagen
- ✓ Ihre einzige echte Pflicht ist die Meldung von Änderungen an die Pflegekasse
- ✓ Sie schulden keine bestimmte Pflegeleistung – es entsteht kein einklagbarer Vertrag
- ✓ Unfallversicherungsschutz gilt automatisch und kostenfrei – auch auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person
Wer gilt als Pflegeperson?
§ 19 SGB XI definiert es knapp: Pflegeperson ist, wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Für die soziale Absicherung kommen konkrete Bedingungen hinzu:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Mindestens 10 Stunden pro Woche | Verteilt auf mindestens zwei Tage – gerechnet wird der gesamte Aufwand inklusive Betreuung und Organisation |
| Pflegegrad 2 oder höher | Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge |
| Häusliche Umgebung | In der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in Ihrer eigenen |
| Nicht erwerbsmäßig | Sie sind nicht als Pflegekraft angestellt; weitergegebenes Pflegegeld gilt nicht als Erwerb |
| Höchstens 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit | Nur für die Rentenbeiträge relevant |
| Noch keine Regelaltersrente | Mit Bezug der vollen Altersrente entfällt der Rentenanspruch |
Nicht erforderlich ist ein Verwandtschaftsverhältnis. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können eingetragene Pflegeperson sein. Und ein eigener Pflegegrad schließt Sie ebenfalls nicht aus – dazu mehr unter Mit Pflegegrad 2 selbst pflegen.
So werden Sie eingetragen
- 1Fragebogen anfordern. Er liegt meist dem Pflegegradbescheid bei. Falls nicht: ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, der Bogen heißt je nach Kasse „Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht" oder ähnlich.
- 2Wochenstunden realistisch angeben. Rechnen Sie alles mit: Körperpflege, Mahlzeiten, Medikamente, Begleitung zu Terminen, Betreuung, Organisation und Hauswirtschaft.
- 3Beide unterschreiben. Der Bogen wird von Ihnen und der pflegebedürftigen Person unterzeichnet.
- 4Bestätigung abwarten. Die Pflegekasse prüft und meldet Sie bei der Deutschen Rentenversicherung sowie der Unfallkasse an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
⚠️ Ohne Meldung keine Rentenpunkte
Es gibt keine automatische Erfassung. Wer jahrelang pflegt, aber nie den Fragebogen eingereicht hat, erhält für diese Zeit keine Rentenbeiträge – auch nicht nachträglich ohne Weiteres. Eine rückwirkende Anerkennung ist nur begrenzt möglich, mehr dazu unter Rentenpunkte für Pflege rückwirkend.
Ihre Pflichten im Überblick
Die gute Nachricht vorweg: Die Liste ist kurz. Sie gehen mit der Eintragung keine Verpflichtung ein, Pflege in bestimmtem Umfang zu leisten. Es entsteht kein Vertrag, aus dem jemand Ansprüche gegen Sie ableiten könnte.
| Pflicht | Wann? | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Änderungen melden | Unverzüglich | Weniger Stunden, neue Arbeitsstelle, Ende der Pflege, Heimeinzug |
| Wahrheitsgemäße Angaben | Beim Ausfüllen | Falsche Angaben können zur Rückforderung führen |
| Beratungseinsatz ermöglichen | Halb- bzw. vierteljährlich | Betrifft formal die pflegebedürftige Person, wird aber meist gemeinsam wahrgenommen |
| Auskunft auf Nachfrage | Auf Anforderung | Die Kasse darf den Umfang der Pflege stichprobenartig überprüfen |
Besonders relevant ist die erste Zeile. Wenn Sie beispielsweise eine Vollzeitstelle antreten und dadurch über 30 Wochenstunden kommen, entfällt der Rentenanspruch – melden Sie das, sonst müssen zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Ihre Rechte und Vorteile
| Leistung | Rechtsgrundlage | Wert |
|---|---|---|
| Rentenbeiträge | § 44 SGB XI | Je nach Pflegegrad 0,37 bis 0,99 Rentenpunkte pro Jahr |
| Unfallversicherung | § 2 SGB VII | Kostenfrei, auch auf dem Weg |
| Arbeitslosenversicherung | § 26 SGB III | Während einer Pflegezeit beitragsfrei abgesichert |
| Kostenlose Pflegekurse | § 45 SGB XI | Auch Online-Kurse und Schulungen zu Hause |
| Pflegeunterstützungsgeld | § 44a SGB XI | Bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz pro Jahr |
| Pflegezeit und Familienpflegezeit | PflegeZG, FPfZG | Freistellung mit Kündigungsschutz, zinsloses Darlehen |
| Pflegepauschbetrag | § 33b EStG | 600 € bis 1.800 € Steuerfreibetrag jährlich |
Der Pflegepauschbetrag ist übrigens unabhängig von der Eintragung bei der Pflegekasse – er wird direkt in der Steuererklärung geltend gemacht. Einen Gesamtüberblick bietet der Artikel Entschädigung für Pflege von Angehörigen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRentenbeiträge: die wichtigste Leistung
Die Pflegekasse zahlt Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung – wie bei einem Arbeitsverhältnis. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder Sachleistungen bezieht:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Rentenpunkte pro Jahr | ca. 0,37 | ca. 0,57 | ca. 0,76 | ca. 0,99 |
| Mehr Rente pro Monat je Pflegejahr | ca. 15 € | ca. 22 € | ca. 30 € | ca. 39 € |
| Nach 10 Jahren Pflege | ca. 146 € | ca. 224 € | ca. 299 € | ca. 389 € |
PG = Pflegegrad. Werte bei reinem Pflegegeldbezug, berechnet mit dem aktuellen Rentenwert. Bei Kombination mit Sachleistungen fallen die Beiträge niedriger aus. Details unter Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Diese Rentenpunkte addieren sich zu einer Teilzeitbeschäftigung. Wer 20 Stunden arbeitet und daneben pflegt, kommt in Summe auf fast so viele Punkte wie ein Vollzeit-Durchschnittsverdiener.
Unfallversicherung: oft übersehen
Als eingetragene Pflegeperson sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung des jeweiligen Bundeslandes abgesichert – kostenfrei und automatisch. Der Schutz greift bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen:
- Bei der Pflege selbst – etwa ein Rückenschaden beim Umlagern oder ein Sturz im Bad
- Auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person und zurück
- Bei Besorgungen wie Einkäufen, Apothekengängen oder Behördenwegen für die gepflegte Person
- Bei der Hauswirtschaft in der Wohnung der pflegebedürftigen Person
Im Schadensfall übernimmt die Unfallkasse Behandlungskosten, Rehabilitation und gegebenenfalls eine Verletztenrente. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie gemeldet sind – ohne Eintragung besteht dieser Schutz nicht.
Wenn sich mehrere die Pflege teilen
Es können mehrere Pflegepersonen gleichzeitig eingetragen werden – etwa zwei Geschwister, die sich abwechseln. Die Rentenbeiträge werden dann anteilig nach dem jeweiligen Pflegeaufwand aufgeteilt.
Beispiel: Zwei Töchter pflegen den Vater (Pflegegrad 3)
- Tochter A pflegt 20 Stunden pro Woche → erhält zwei Drittel der Rentenbeiträge
- Tochter B pflegt 10 Stunden pro Woche → erhält ein Drittel
- Beide sind unfallversichert und können den Pflegepauschbetrag anteilig geltend machen
Wichtig: Jede Person muss für sich die 10-Stunden-Grenze erreichen. Wer nur 6 Stunden pflegt, erhält keine Rentenbeiträge – auch nicht anteilig.
Warum JUHI Ihre Ansprüche nicht gefährdet
Eine Sorge taucht in Beratungsgesprächen regelmäßig auf: Wenn ein Dienstleister Aufgaben übernimmt, falle ich dann unter die 10-Stunden-Grenze?
In aller Regel nicht. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Die persönliche Pflege, Betreuung und Organisation bleiben bei Ihnen, und genau diese Stunden zählen für die Rentenbeiträge. Bei bis zu 13 Stunden monatlich – also rund drei pro Woche – bleibt der Abstand zur Grenze bei den allermeisten Pflegesituationen komfortabel.
Finanziert wird das über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Frankfurt, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Der Fragebogen gehört ausgefüllt
Die Eintragung als Pflegeperson bringt Rentenbeiträge, kostenlosen Unfallversicherungsschutz und Zugang zu Freistellungsansprüchen – und verlangt dafür im Wesentlichen nur, Änderungen zu melden. Ein einklagbarer Pflegevertrag entsteht dadurch nicht.
Wenn der Fragebogen bei Ihnen noch unausgefüllt liegt: Holen Sie das nach. Bei Pflegegrad 3 und zehn Jahren Pflege geht es um mehr als 200 € zusätzliche monatliche Rente – Geld, das ohne Meldung schlicht verfällt. Weitere Ansprüche für Angehörige finden Sie unter pflegende Angehörige.
Häufig gestellte Fragen
Verpflichte ich mich mit der Eintragung zu etwas?+
Nein, es entsteht kein Vertrag über eine bestimmte Pflegeleistung. Ihre einzige echte Pflicht ist es, Änderungen der Pflegesituation der Pflegekasse zu melden – etwa wenn Sie weniger pflegen, eine neue Stelle antreten oder die Pflege endet.
Muss ich Angehöriger sein?+
Nein. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können eingetragene Pflegeperson sein. Entscheidend ist nur, dass Sie nicht erwerbsmäßig pflegen und die Voraussetzungen zum Umfang erfüllen.
Können mehrere Personen eingetragen werden?+
Ja. Die Rentenbeiträge werden anteilig nach dem jeweiligen Pflegeaufwand aufgeteilt. Wichtig ist, dass jede Person für sich mindestens 10 Wochenstunden erreicht – sonst entsteht kein Rentenanspruch.
Zählt Hauswirtschaft zu den 10 Stunden?+
Ja. Bei der Berechnung des Pflegeaufwands werden neben der Körperpflege auch Betreuung, Organisation und hauswirtschaftliche Versorgung berücksichtigt. Geben Sie den Aufwand deshalb vollständig an.
Was passiert, wenn ich in Rente gehe?+
Mit dem Bezug der vollen Regelaltersrente entfällt der Anspruch auf Rentenbeiträge – weitere Punkte würden ohnehin keine Wirkung mehr entfalten. Unfallversicherungsschutz und alle übrigen Leistungen bleiben dagegen bestehen.
Gefährdet eine Haushaltshilfe meine Rentenpunkte?+
In aller Regel nicht. JUHI übernimmt bis zu 13 Stunden monatlich, also rund drei pro Woche, und ausschließlich Hauswirtschaft. Solange Sie insgesamt über 10 Wochenstunden bleiben, ändert sich an Ihren Rentenbeiträgen nichts.
Quellen
- § 19 SGB XI – Begriff der Pflegepersonen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 2 SGB VII – Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige
- Pflegezeitgesetz – Freistellung von der Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung – Allgemeine Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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