Haushaltsreinigung: Wann die Pflegekasse JUHI für Sie bezahlt


Inhaltsverzeichnis ▲
Die Wohnung wird staubiger, die Fenster trüber, die Gardinen grauer – und die Kraft, dagegen anzugehen, reicht nicht mehr. Wussten Sie, dass die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Haushaltsreinigung übernimmt? Nicht bei jeder Putzhilfe – aber bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI. Alles, was Sie brauchen, ist ein Pflegegrad.
In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Bedingungen die Pflegekasse die Haushaltsreinigung bezahlt, wie viele Stunden Ihnen zustehen und warum JUHI weit mehr als nur Putzen bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegekasse zahlt die Haushaltsreinigung – wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein anerkannter Dienstleister beauftragt wird
- ✓ 3 Bedingungen: Pflegegrad vorhanden, anerkannter Dienstleister, Abrechnung über Entlastungsbetrag oder VHP
- ✓ Ab PG 1: 4 Stunden / Monat (131 € EB). Ab PG 2: Bis zu 13 Stunden / Monat (EB + VHP)
- ✓ 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung – JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- ✓ Kein extra Antrag nötig – der Pflegegrad reicht, den Rest erledigt JUHI
Wann die Pflegekasse die Haushaltsreinigung bezahlt
Die Pflegekasse zahlt nicht für jede beliebige Putzhilfe – aber sie zahlt für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Dazu gehört ausdrücklich die hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkauf und vergleichbare Alltagsaufgaben.
Die Finanzierung läuft über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich, alle Pflegegrade) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € monatlich, ab PG 2). Beide werden direkt mit dem Dienstleister verrechnet – ohne Umweg über Ihr Konto.
Die 3 Bedingungen – einfacher als gedacht
| # | Bedingung | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| 1 | Pflegegrad vorhanden | Mindestens PG 1 – wenn kein PG vorliegt, jetzt beantragen |
| 2 | Anerkannter Dienstleister | Nach Landesrecht zugelassen (z. B. JUHI) – keine private Putzfrau, kein Putzportal |
| 3 | Budget verfügbar | Entlastungsbetrag (131 €) und/oder Verhinderungspflege (ca. 294 €) noch nicht aufgebraucht |
Mehr braucht es nicht. Kein gesonderter Antrag bei der Pflegekasse, keine Genehmigung, kein Warten. Sie beauftragen JUHI, und wir rechnen direkt ab.
⚠️ Eine private Putzfrau erfüllt Bedingung 2 nicht
Der häufigste Fehler: Familien beauftragen eine private Putzfrau und zahlen aus eigener Tasche – obwohl der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ungenutzt verfällt. Der EB ist ausschließlich für nach Landesrecht anerkannte Dienstleister vorgesehen. JUHI ist seit über 8 Jahren anerkannt.
So viele Stunden Haushaltsreinigung stehen Ihnen zu
| Pflegegrad | Budget / Monat | Stunden bei JUHI (32,75 €*) |
|---|---|---|
| PG 1 | 131 € (nur EB) | 4 Stunden |
| PG 2 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 3 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 4 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 5 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
13 Stunden pro Monat – das bedeutet zum Beispiel: jede Woche eine 2-Stunden-Schicht plus einmal im Monat Fenster putzen und Gardinen waschen. Oder zweimal pro Woche eine gründliche Reinigung mit Einkauf. Sie entscheiden, wofür Ihre Stunden eingesetzt werden.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas JUHI bei der Haushaltsreinigung alles übernimmt
Bei JUHI geht die Haushaltsreinigung über reines Putzen hinaus – Sie bekommen eine umfassende Alltagshilfe:
| Reinigung und Haushalt | Darüber hinaus |
|---|---|
| Saugen und Wischen aller Räume | Einkaufen (Supermarkt, Apotheke, Post) |
| Fenster putzen (Scheiben, Rahmen, Bänke) | Begleitung zum Arzt und zu Behörden |
| Gardinen abhängen, waschen, aufhängen | Spaziergänge und Bewegung |
| Staub wischen und Aufräumen | Gesellschaft und Gespräche |
| Wäsche waschen, trocknen, bügeln | Leichte Gartenarbeiten |
| Bad und Küche gründlich reinigen | Gedächtnistraining und Vorlesen |
Sie entscheiden, wie Ihre Stunden verteilt werden. Manche Familien nutzen JUHI hauptsächlich für die Reinigung, andere vor allem für Einkauf und Begleitung – die meisten für eine Mischung aus beidem. Ihre feste Hilfsperson kennt Ihre Wünsche und Gewohnheiten.
Wann die Pflegekasse NICHT zahlt
| Situation | Zahlt die Pflegekasse? | Lösung |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad vorhanden | Nein | Pflegegrad beantragen |
| Private Putzfrau beauftragt | Nein | Zu JUHI wechseln |
| Putzportal beauftragt | Nein | Zu JUHI wechseln |
| EB bereits aufgebraucht | Nicht über EB | VHP nutzen (ab PG 2) |
| Privat versichert | Je nach Tarif | Bei Ihrer Versicherung nachfragen |
So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, München, Kiel und Dresden.
- 1Anfrage stellen (2 Minuten): Kurzes Anfrageformular ausfüllen – auch Angehörige können die Anfrage stellen.
- 2JUHI ruft an: Wir besprechen Bedarf, Stunden und Ablauf. Kein Papierkram.
- 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
- 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts.
Unser Fazit: Die Pflegekasse zahlt – wenn Sie den richtigen Dienstleister wählen
Die Pflegekasse bezahlt die Haushaltsreinigung für jeden Menschen mit Pflegegrad – aber nur über einen anerkannten Dienstleister. Eine private Putzfrau oder ein Putzportal kann den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Bei JUHI bekommen Sie nicht nur eine saubere Wohnung, sondern eine feste Vertrauensperson, die einkauft, begleitet und Gesellschaft leistet – bis zu 13 Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bezahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?+
Nicht direkt. Die Pflegekasse zahlt über den Entlastungsbetrag für anerkannte Dienstleister wie JUHI – nicht für private Putzfrauen oder Putzportale. Der Unterschied: JUHI ist nach Landesrecht anerkannt und kann den Entlastungsbetrag nutzen, eine private Putzfrau nicht.
Muss ich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen?+
Nein. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie beauftragen einfach JUHI – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Formular, kein Warten.
Wie viele Stunden Reinigung bekomme ich pro Monat?+
Bei PG 1: 4 Stunden (131 € EB). Ab PG 2: bis zu 13 Stunden (131 € EB + ca. 294 € VHP). Die Stunden können flexibel über den Monat verteilt werden.
Was kostet JUHI für die Haushaltsreinigung?+
Bei gesetzlicher Versicherung und Pflegegrad: 0 €. Der Stundensatz von 32,75 € wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert. Sie müssen nichts vorstrecken.
Macht JUHI nur Putzen?+
Nein. JUHI bietet neben Reinigung auch Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, leichte Gartenarbeiten, Gesellschaft und Gedächtnistraining. Sie entscheiden, wie Ihre Stunden eingesetzt werden.
Kann ich von meiner Putzfrau zu JUHI wechseln?+
Ja, jederzeit. Stellen Sie einfach eine Anfrage bei JUHI – wir klären alles Weitere telefonisch. Der Wechsel spart Ihnen die Kosten der privaten Putzfrau und nutzt gleichzeitig den Entlastungsbetrag, der sonst verfällt.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Die Wohnung wird staubiger, die Fenster trüber, die Gardinen grauer – und die Kraft, dagegen anzugehen, reicht nicht mehr. Wussten Sie, dass die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Haushaltsreinigung übernimmt? Nicht bei jeder Putzhilfe – aber bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI. Alles, was Sie brauchen, ist ein Pflegegrad.
In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Bedingungen die Pflegekasse die Haushaltsreinigung bezahlt, wie viele Stunden Ihnen zustehen und warum JUHI weit mehr als nur Putzen bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegekasse zahlt die Haushaltsreinigung – wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein anerkannter Dienstleister beauftragt wird
- ✓ 3 Bedingungen: Pflegegrad vorhanden, anerkannter Dienstleister, Abrechnung über Entlastungsbetrag oder VHP
- ✓ Ab PG 1: 4 Stunden / Monat (131 € EB). Ab PG 2: Bis zu 13 Stunden / Monat (EB + VHP)
- ✓ 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung – JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- ✓ Kein extra Antrag nötig – der Pflegegrad reicht, den Rest erledigt JUHI
Wann die Pflegekasse die Haushaltsreinigung bezahlt
Die Pflegekasse zahlt nicht für jede beliebige Putzhilfe – aber sie zahlt für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Dazu gehört ausdrücklich die hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkauf und vergleichbare Alltagsaufgaben.
Die Finanzierung läuft über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich, alle Pflegegrade) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € monatlich, ab PG 2). Beide werden direkt mit dem Dienstleister verrechnet – ohne Umweg über Ihr Konto.
Die 3 Bedingungen – einfacher als gedacht
| # | Bedingung | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| 1 | Pflegegrad vorhanden | Mindestens PG 1 – wenn kein PG vorliegt, jetzt beantragen |
| 2 | Anerkannter Dienstleister | Nach Landesrecht zugelassen (z. B. JUHI) – keine private Putzfrau, kein Putzportal |
| 3 | Budget verfügbar | Entlastungsbetrag (131 €) und/oder Verhinderungspflege (ca. 294 €) noch nicht aufgebraucht |
Mehr braucht es nicht. Kein gesonderter Antrag bei der Pflegekasse, keine Genehmigung, kein Warten. Sie beauftragen JUHI, und wir rechnen direkt ab.
⚠️ Eine private Putzfrau erfüllt Bedingung 2 nicht
Der häufigste Fehler: Familien beauftragen eine private Putzfrau und zahlen aus eigener Tasche – obwohl der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ungenutzt verfällt. Der EB ist ausschließlich für nach Landesrecht anerkannte Dienstleister vorgesehen. JUHI ist seit über 8 Jahren anerkannt.
So viele Stunden Haushaltsreinigung stehen Ihnen zu
| Pflegegrad | Budget / Monat | Stunden bei JUHI (32,75 €*) |
|---|---|---|
| PG 1 | 131 € (nur EB) | 4 Stunden |
| PG 2 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 3 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 4 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
| PG 5 | ca. 425 € (EB + VHP) | bis zu 13 Stunden |
13 Stunden pro Monat – das bedeutet zum Beispiel: jede Woche eine 2-Stunden-Schicht plus einmal im Monat Fenster putzen und Gardinen waschen. Oder zweimal pro Woche eine gründliche Reinigung mit Einkauf. Sie entscheiden, wofür Ihre Stunden eingesetzt werden.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas JUHI bei der Haushaltsreinigung alles übernimmt
Bei JUHI geht die Haushaltsreinigung über reines Putzen hinaus – Sie bekommen eine umfassende Alltagshilfe:
| Reinigung und Haushalt | Darüber hinaus |
|---|---|
| Saugen und Wischen aller Räume | Einkaufen (Supermarkt, Apotheke, Post) |
| Fenster putzen (Scheiben, Rahmen, Bänke) | Begleitung zum Arzt und zu Behörden |
| Gardinen abhängen, waschen, aufhängen | Spaziergänge und Bewegung |
| Staub wischen und Aufräumen | Gesellschaft und Gespräche |
| Wäsche waschen, trocknen, bügeln | Leichte Gartenarbeiten |
| Bad und Küche gründlich reinigen | Gedächtnistraining und Vorlesen |
Sie entscheiden, wie Ihre Stunden verteilt werden. Manche Familien nutzen JUHI hauptsächlich für die Reinigung, andere vor allem für Einkauf und Begleitung – die meisten für eine Mischung aus beidem. Ihre feste Hilfsperson kennt Ihre Wünsche und Gewohnheiten.
Wann die Pflegekasse NICHT zahlt
| Situation | Zahlt die Pflegekasse? | Lösung |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad vorhanden | Nein | Pflegegrad beantragen |
| Private Putzfrau beauftragt | Nein | Zu JUHI wechseln |
| Putzportal beauftragt | Nein | Zu JUHI wechseln |
| EB bereits aufgebraucht | Nicht über EB | VHP nutzen (ab PG 2) |
| Privat versichert | Je nach Tarif | Bei Ihrer Versicherung nachfragen |
So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, München, Kiel und Dresden.
- 1Anfrage stellen (2 Minuten): Kurzes Anfrageformular ausfüllen – auch Angehörige können die Anfrage stellen.
- 2JUHI ruft an: Wir besprechen Bedarf, Stunden und Ablauf. Kein Papierkram.
- 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
- 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts.
Unser Fazit: Die Pflegekasse zahlt – wenn Sie den richtigen Dienstleister wählen
Die Pflegekasse bezahlt die Haushaltsreinigung für jeden Menschen mit Pflegegrad – aber nur über einen anerkannten Dienstleister. Eine private Putzfrau oder ein Putzportal kann den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Bei JUHI bekommen Sie nicht nur eine saubere Wohnung, sondern eine feste Vertrauensperson, die einkauft, begleitet und Gesellschaft leistet – bis zu 13 Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bezahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?+
Nicht direkt. Die Pflegekasse zahlt über den Entlastungsbetrag für anerkannte Dienstleister wie JUHI – nicht für private Putzfrauen oder Putzportale. Der Unterschied: JUHI ist nach Landesrecht anerkannt und kann den Entlastungsbetrag nutzen, eine private Putzfrau nicht.
Muss ich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen?+
Nein. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie beauftragen einfach JUHI – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Formular, kein Warten.
Wie viele Stunden Reinigung bekomme ich pro Monat?+
Bei PG 1: 4 Stunden (131 € EB). Ab PG 2: bis zu 13 Stunden (131 € EB + ca. 294 € VHP). Die Stunden können flexibel über den Monat verteilt werden.
Was kostet JUHI für die Haushaltsreinigung?+
Bei gesetzlicher Versicherung und Pflegegrad: 0 €. Der Stundensatz von 32,75 € wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert. Sie müssen nichts vorstrecken.
Macht JUHI nur Putzen?+
Nein. JUHI bietet neben Reinigung auch Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, leichte Gartenarbeiten, Gesellschaft und Gedächtnistraining. Sie entscheiden, wie Ihre Stunden eingesetzt werden.
Kann ich von meiner Putzfrau zu JUHI wechseln?+
Ja, jederzeit. Stellen Sie einfach eine Anfrage bei JUHI – wir klären alles Weitere telefonisch. Der Wechsel spart Ihnen die Kosten der privaten Putzfrau und nutzt gleichzeitig den Entlastungsbetrag, der sonst verfällt.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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