Blog
hausnotruf-kosten

Hausnotruf Kosten: 25,50 € zahlt die Pflegekasse

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Ein Sturz im Bad, niemand in der Nähe, das Telefon außer Reichweite – für Menschen, die allein leben, ist das eine reale Sorge. Ein Hausnotruf löst genau dieses Problem: Ein Knopfdruck am Armband oder an der Halskette, und binnen Sekunden ist eine Notrufzentrale in der Leitung.

Viele schrecken vor den laufenden Kosten zurück. Dabei übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil davon – 25,50 € pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad. Bei günstigen Anbietern bleibt damit kaum noch ein Eigenanteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • 25,50 € Zuschuss pro Monat von der Pflegekasse für das Basissystem
  • Dazu ein einmaliger Anschlusszuschuss von bis zu 10,49 €
  • Schon ab Pflegegrad 1 – ein höherer Pflegegrad ist nicht nötig
  • Voraussetzung: Sie leben allein oder sind tagsüber längere Zeit unbeaufsichtigt
  • Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder mobiler Notruf zahlen Sie selbst

Was Hausnotruf wirklich kostet

Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungsumfang erheblich. Diese Spannen sind marktüblich:

LeistungMonatliche KostenWas enthalten ist
Basispaket20–30 €Basisstation, Funksender, Anbindung an die Notrufzentrale rund um die Uhr
Mit Schlüsseldepot25–40 €Zusätzlich hinterlegter Wohnungsschlüssel für den Notfall
Mit Hintergrunddienst35–60 €Ein Team kommt bei Bedarf persönlich vorbei
Mobiler Notruf30–50 €Funktioniert auch unterwegs, meist mit Ortung
Einmalige Anschlussgebühr10–80 € einmaligInstallation und Einrichtung

Anbieter sind unter anderem die Wohlfahrtsverbände wie Johanniter, Malteser, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Arbeiter-Samariter-Bund sowie private Unternehmen. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen – die Unterschiede bei identischer Leistung sind teils erheblich.

Was die Pflegekasse zahlt

Hausnotrufsysteme sind als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und stehen in der Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 SGB XI:

PositionZuschuss
Laufende Kosten Basissystem25,50 € pro Monat
Einmalige AnschlusskostenBis zu 10,49 € einmalig
ZusatzleistungenKein Zuschuss – Eigenanteil

Stand der Beträge: aktuell gültige Werte des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab, sodass Sie nur den Differenzbetrag zahlen.

💡 Der Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad

Anders als bei fast allen anderen Leistungen macht es hier keinen Unterschied, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt. Die 25,50 € gibt es in jedem Fall – und sie werden nicht auf Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder andere Budgets angerechnet.

Wer den Zuschuss bekommt

VoraussetzungDetails
Anerkannter PflegegradMindestens Pflegegrad 1 – bei Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 gilt derselbe Betrag
Überwiegend alleinSie leben allein oder sind tagsüber über längere Zeit unbeaufsichtigt
NotfallrisikoEs besteht die Gefahr, dass Sie ohne fremde Hilfe in eine bedrohliche Lage geraten
BedienbarkeitSie können den Notrufknopf im Ernstfall auslösen

Der zweite Punkt wird oft zu eng verstanden: Auch wer mit dem Ehepartner zusammenlebt, kann den Zuschuss erhalten – etwa wenn dieser selbst pflegebedürftig ist, regelmäßig außer Haus arbeitet oder im Notfall nicht helfen könnte.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

In 5 Schritten zum Zuschuss

  1. 1Angebote vergleichen. Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und achten Sie darauf, was im Basispaket enthalten ist – dort sind die Preisunterschiede am größten.
  2. 2Antrag bei der Pflegekasse stellen. Formlos möglich, viele Kassen haben ein eigenes Formular. Die meisten Anbieter übernehmen das für Sie.
  3. 3Notwendigkeit begründen. Beschreiben Sie kurz die Wohnsituation: allein lebend, Sturzrisiko, keine Hilfe in Rufweite. Eine ärztliche Bescheinigung stärkt den Antrag.
  4. 4Bewilligung abwarten. Beauftragen Sie den Anbieter erst danach, damit rückwirkend keine Lücke entsteht.
  5. 5Direktabrechnung klären. Die meisten Anbieter rechnen den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab – dann zahlen Sie nur die Differenz.

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Wie Sie ihn beantragen, erklären wir separat. Eine erste Einschätzung liefert der Pflegegradrechner.

Basis oder Komfort: Was bezuschusst wird

AusstattungBezuschusst?Sinnvoll wenn
Basisstation und FunksenderJaImmer – das ist der Kern des Systems
SchlüsseldepotNeinNiemand in der Nähe einen Schlüssel hat
HintergrunddienstNeinKeine Angehörigen im Umkreis wohnen
Mobiler Notruf mit OrtungNeinSie noch viel unterwegs sind
SturzsensorNeinBewusstlosigkeit ein Risiko ist
Rauchmelder-AnbindungNeinZusätzliche Sicherheit gewünscht ist

Ein Schlüsseldepot ist die Zusatzoption, die sich am häufigsten lohnt. Ohne hinterlegten Schlüssel muss im Ernstfall die Feuerwehr die Tür öffnen – die Kosten dafür trägt in der Regel die betroffene Person. Weitere Maßnahmen, um Stürze zu vermeiden, finden Sie unter Sturzprophylaxe.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Basispaket bei einem günstigen Anbieter

  • Monatlicher Preis: 23 €
  • Zuschuss der Pflegekasse: 25,50 €

Ihr Eigenanteil: 0 €. Der Zuschuss deckt die Kosten vollständig – mehr als der tatsächliche Preis wird allerdings nicht erstattet.

Beispiel 2: Mit Schlüsseldepot und Hintergrunddienst

  • Monatlicher Preis: 48 €
  • Zuschuss der Pflegekasse: 25,50 €
  • Eigenanteil: 22,50 € pro Monat

Über das Jahr sind das 270 € – ein Betrag, der sich als haushaltsnahe Dienstleistung teilweise steuerlich geltend machen lässt.

Ohne Pflegegrad: Ihre Möglichkeiten

Wer keinen Pflegegrad hat, zahlt den Hausnotruf zunächst vollständig selbst. Es gibt aber Wege, die Kosten zu senken:

  • Pflegegrad prüfen lassen. Viele Menschen mit Sturzrisiko erfüllen die Voraussetzungen für Pflegegrad 1, ohne es zu wissen.
  • Sozialamt anfragen. Bei geringem Einkommen kann die Hilfe zur Pflege einspringen.
  • Steuerlich absetzen. Hausnotruf gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – 20 % der Kosten mindern direkt die Steuerlast.
  • Kommunale Zuschüsse erfragen. Manche Städte und Landkreise fördern Hausnotrufsysteme für Seniorinnen und Senioren.

Warum Hausnotruf und JUHI gut zusammenpassen

Ein Hausnotruf hilft im Ernstfall. Er ersetzt aber nicht die Unterstützung im Alltag – und viele Notfälle entstehen genau dort, wo jemand allein etwas erledigt, das eigentlich zu viel ist: auf die Leiter steigen, um Gardinen abzunehmen, schwere Einkaufstaschen tragen, im Bad das Fenster putzen.

Genau diese Aufgaben übernimmt JUHI: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Beides zusammen nutzen

Der Hausnotruf-Zuschuss läuft über die Pflegehilfsmittel und wird nicht auf den Entlastungsbetrag angerechnet. Sie können also beides parallel in Anspruch nehmen – ebenso wie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich und den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Für Alleinlebende zählt außerdem etwas anderes: Bei JUHI kommt Ihre feste Hilfsperson regelmäßig – jemand, dem auffällt, wenn es Ihnen schlechter geht. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Dresden, Frankfurt und Kiel. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Mit Pflegegrad fast kostenlos

Wer einen Pflegegrad hat und ein Basispaket wählt, zahlt für den Hausnotruf oft gar nichts – der Zuschuss von 25,50 € deckt die üblichen Preise ab. Erst bei Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder Hintergrunddienst entsteht ein Eigenanteil.

Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter, bevor Sie unterschreiben, und stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung. Ein Schlüsseldepot ist die Zusatzoption, die sich am ehesten rechnet – denn ohne hinterlegten Schlüssel wird im Ernstfall die Wohnungstür aufgebrochen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?+

25,50 € monatlich für das Basissystem, dazu einmalig bis zu 10,49 € für den Anschluss. Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrads.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?+

Pflegegrad 1 genügt. Wichtiger als die Höhe ist, dass Sie überwiegend allein leben und im Notfall nicht selbst Hilfe holen könnten.

Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn mein Partner da ist?+

Häufig ja. Entscheidend ist, ob im Notfall tatsächlich jemand helfen könnte. Wenn der Partner selbst pflegebedürftig ist, arbeitet oder regelmäßig außer Haus ist, sind Sie zeitweise unbeaufsichtigt – das reicht in der Regel aus.

Wird der Zuschuss auf andere Leistungen angerechnet?+

Nein. Der Hausnotruf läuft über die Pflegehilfsmittel und ist ein eigenes Budget. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleiben davon unberührt.

Lohnt sich ein Schlüsseldepot?+

In den meisten Fällen ja. Ohne hinterlegten Schlüssel muss im Notfall die Feuerwehr die Tür öffnen, und die Kosten dafür trägt üblicherweise die betroffene Person. Ein Depot kostet monatlich nur wenige Euro.

Kann ich den Eigenanteil steuerlich absetzen?+

Hausnotruf gilt in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung, wodurch 20 % der selbst getragenen Kosten die Steuerschuld direkt mindern können. Wir sind keine Steuerberater – lassen Sie das im Zweifel von Ihrem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein bestätigen.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 78 SGB XI – Verträge über Pflegehilfsmittel
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen
  5. GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Ein Sturz im Bad, niemand in der Nähe, das Telefon außer Reichweite – für Menschen, die allein leben, ist das eine reale Sorge. Ein Hausnotruf löst genau dieses Problem: Ein Knopfdruck am Armband oder an der Halskette, und binnen Sekunden ist eine Notrufzentrale in der Leitung.

Viele schrecken vor den laufenden Kosten zurück. Dabei übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil davon – 25,50 € pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad. Bei günstigen Anbietern bleibt damit kaum noch ein Eigenanteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • 25,50 € Zuschuss pro Monat von der Pflegekasse für das Basissystem
  • Dazu ein einmaliger Anschlusszuschuss von bis zu 10,49 €
  • Schon ab Pflegegrad 1 – ein höherer Pflegegrad ist nicht nötig
  • Voraussetzung: Sie leben allein oder sind tagsüber längere Zeit unbeaufsichtigt
  • Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder mobiler Notruf zahlen Sie selbst

Was Hausnotruf wirklich kostet

Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungsumfang erheblich. Diese Spannen sind marktüblich:

LeistungMonatliche KostenWas enthalten ist
Basispaket20–30 €Basisstation, Funksender, Anbindung an die Notrufzentrale rund um die Uhr
Mit Schlüsseldepot25–40 €Zusätzlich hinterlegter Wohnungsschlüssel für den Notfall
Mit Hintergrunddienst35–60 €Ein Team kommt bei Bedarf persönlich vorbei
Mobiler Notruf30–50 €Funktioniert auch unterwegs, meist mit Ortung
Einmalige Anschlussgebühr10–80 € einmaligInstallation und Einrichtung

Anbieter sind unter anderem die Wohlfahrtsverbände wie Johanniter, Malteser, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Arbeiter-Samariter-Bund sowie private Unternehmen. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen – die Unterschiede bei identischer Leistung sind teils erheblich.

Was die Pflegekasse zahlt

Hausnotrufsysteme sind als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und stehen in der Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Pflegekasse übernimmt nach § 40 SGB XI:

PositionZuschuss
Laufende Kosten Basissystem25,50 € pro Monat
Einmalige AnschlusskostenBis zu 10,49 € einmalig
ZusatzleistungenKein Zuschuss – Eigenanteil

Stand der Beträge: aktuell gültige Werte des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab, sodass Sie nur den Differenzbetrag zahlen.

💡 Der Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad

Anders als bei fast allen anderen Leistungen macht es hier keinen Unterschied, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt. Die 25,50 € gibt es in jedem Fall – und sie werden nicht auf Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder andere Budgets angerechnet.

Wer den Zuschuss bekommt

VoraussetzungDetails
Anerkannter PflegegradMindestens Pflegegrad 1 – bei Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 gilt derselbe Betrag
Überwiegend alleinSie leben allein oder sind tagsüber über längere Zeit unbeaufsichtigt
NotfallrisikoEs besteht die Gefahr, dass Sie ohne fremde Hilfe in eine bedrohliche Lage geraten
BedienbarkeitSie können den Notrufknopf im Ernstfall auslösen

Der zweite Punkt wird oft zu eng verstanden: Auch wer mit dem Ehepartner zusammenlebt, kann den Zuschuss erhalten – etwa wenn dieser selbst pflegebedürftig ist, regelmäßig außer Haus arbeitet oder im Notfall nicht helfen könnte.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

In 5 Schritten zum Zuschuss

  1. 1Angebote vergleichen. Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und achten Sie darauf, was im Basispaket enthalten ist – dort sind die Preisunterschiede am größten.
  2. 2Antrag bei der Pflegekasse stellen. Formlos möglich, viele Kassen haben ein eigenes Formular. Die meisten Anbieter übernehmen das für Sie.
  3. 3Notwendigkeit begründen. Beschreiben Sie kurz die Wohnsituation: allein lebend, Sturzrisiko, keine Hilfe in Rufweite. Eine ärztliche Bescheinigung stärkt den Antrag.
  4. 4Bewilligung abwarten. Beauftragen Sie den Anbieter erst danach, damit rückwirkend keine Lücke entsteht.
  5. 5Direktabrechnung klären. Die meisten Anbieter rechnen den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab – dann zahlen Sie nur die Differenz.

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Wie Sie ihn beantragen, erklären wir separat. Eine erste Einschätzung liefert der Pflegegradrechner.

Basis oder Komfort: Was bezuschusst wird

AusstattungBezuschusst?Sinnvoll wenn
Basisstation und FunksenderJaImmer – das ist der Kern des Systems
SchlüsseldepotNeinNiemand in der Nähe einen Schlüssel hat
HintergrunddienstNeinKeine Angehörigen im Umkreis wohnen
Mobiler Notruf mit OrtungNeinSie noch viel unterwegs sind
SturzsensorNeinBewusstlosigkeit ein Risiko ist
Rauchmelder-AnbindungNeinZusätzliche Sicherheit gewünscht ist

Ein Schlüsseldepot ist die Zusatzoption, die sich am häufigsten lohnt. Ohne hinterlegten Schlüssel muss im Ernstfall die Feuerwehr die Tür öffnen – die Kosten dafür trägt in der Regel die betroffene Person. Weitere Maßnahmen, um Stürze zu vermeiden, finden Sie unter Sturzprophylaxe.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Basispaket bei einem günstigen Anbieter

  • Monatlicher Preis: 23 €
  • Zuschuss der Pflegekasse: 25,50 €

Ihr Eigenanteil: 0 €. Der Zuschuss deckt die Kosten vollständig – mehr als der tatsächliche Preis wird allerdings nicht erstattet.

Beispiel 2: Mit Schlüsseldepot und Hintergrunddienst

  • Monatlicher Preis: 48 €
  • Zuschuss der Pflegekasse: 25,50 €
  • Eigenanteil: 22,50 € pro Monat

Über das Jahr sind das 270 € – ein Betrag, der sich als haushaltsnahe Dienstleistung teilweise steuerlich geltend machen lässt.

Ohne Pflegegrad: Ihre Möglichkeiten

Wer keinen Pflegegrad hat, zahlt den Hausnotruf zunächst vollständig selbst. Es gibt aber Wege, die Kosten zu senken:

  • Pflegegrad prüfen lassen. Viele Menschen mit Sturzrisiko erfüllen die Voraussetzungen für Pflegegrad 1, ohne es zu wissen.
  • Sozialamt anfragen. Bei geringem Einkommen kann die Hilfe zur Pflege einspringen.
  • Steuerlich absetzen. Hausnotruf gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – 20 % der Kosten mindern direkt die Steuerlast.
  • Kommunale Zuschüsse erfragen. Manche Städte und Landkreise fördern Hausnotrufsysteme für Seniorinnen und Senioren.

Warum Hausnotruf und JUHI gut zusammenpassen

Ein Hausnotruf hilft im Ernstfall. Er ersetzt aber nicht die Unterstützung im Alltag – und viele Notfälle entstehen genau dort, wo jemand allein etwas erledigt, das eigentlich zu viel ist: auf die Leiter steigen, um Gardinen abzunehmen, schwere Einkaufstaschen tragen, im Bad das Fenster putzen.

Genau diese Aufgaben übernimmt JUHI: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Beides zusammen nutzen

Der Hausnotruf-Zuschuss läuft über die Pflegehilfsmittel und wird nicht auf den Entlastungsbetrag angerechnet. Sie können also beides parallel in Anspruch nehmen – ebenso wie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich und den Zuschuss zur Wohnraumanpassung.

Für Alleinlebende zählt außerdem etwas anderes: Bei JUHI kommt Ihre feste Hilfsperson regelmäßig – jemand, dem auffällt, wenn es Ihnen schlechter geht. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Dresden, Frankfurt und Kiel. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Mit Pflegegrad fast kostenlos

Wer einen Pflegegrad hat und ein Basispaket wählt, zahlt für den Hausnotruf oft gar nichts – der Zuschuss von 25,50 € deckt die üblichen Preise ab. Erst bei Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder Hintergrunddienst entsteht ein Eigenanteil.

Vergleichen Sie unbedingt mehrere Anbieter, bevor Sie unterschreiben, und stellen Sie den Antrag vor der Beauftragung. Ein Schlüsseldepot ist die Zusatzoption, die sich am ehesten rechnet – denn ohne hinterlegten Schlüssel wird im Ernstfall die Wohnungstür aufgebrochen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?+

25,50 € monatlich für das Basissystem, dazu einmalig bis zu 10,49 € für den Anschluss. Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrads.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?+

Pflegegrad 1 genügt. Wichtiger als die Höhe ist, dass Sie überwiegend allein leben und im Notfall nicht selbst Hilfe holen könnten.

Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn mein Partner da ist?+

Häufig ja. Entscheidend ist, ob im Notfall tatsächlich jemand helfen könnte. Wenn der Partner selbst pflegebedürftig ist, arbeitet oder regelmäßig außer Haus ist, sind Sie zeitweise unbeaufsichtigt – das reicht in der Regel aus.

Wird der Zuschuss auf andere Leistungen angerechnet?+

Nein. Der Hausnotruf läuft über die Pflegehilfsmittel und ist ein eigenes Budget. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleiben davon unberührt.

Lohnt sich ein Schlüsseldepot?+

In den meisten Fällen ja. Ohne hinterlegten Schlüssel muss im Notfall die Feuerwehr die Tür öffnen, und die Kosten dafür trägt üblicherweise die betroffene Person. Ein Depot kostet monatlich nur wenige Euro.

Kann ich den Eigenanteil steuerlich absetzen?+

Hausnotruf gilt in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung, wodurch 20 % der selbst getragenen Kosten die Steuerschuld direkt mindern können. Wir sind keine Steuerberater – lassen Sie das im Zweifel von Ihrem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein bestätigen.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 78 SGB XI – Verträge über Pflegehilfsmittel
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen
  5. GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Info
Tipp
Info
Weitere Beiträge

Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten

Jetzt kostenlos anfragen
JUHI Button Arrow

Oder rufen Sie uns einfach an:

030 403 68 2770