Hilfe im Garten für Senioren: Wann die Pflegekasse JUHI dafür bezahlt


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum der Garten zum Problem wird
- Was die Pflegekasse zahlt
- Was wir im Garten übernehmen
- Wo die Grenze liegt
- Wie viele Stunden Ihnen zustehen
- Was wann anfällt
- Lösungen für schwere Arbeiten
- Bitte nicht selbst auf die Leiter
- So läuft es mit JUHI
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Vierzig Jahre lang war der Garten das liebste Projekt. Jetzt wächst er zu, und jedes Mal beim Blick aus dem Fenster kommt dieses Gefühl mit: Das müsste mal jemand machen. Nicht selten ist der verwilderte Garten das Erste, was Angehörigen bei einem Besuch auffällt.
Was viele nicht wissen: Leichte Gartenarbeiten kann die Pflegekasse bezahlen. Sie gehören in vielen Bundesländern zur hauswirtschaftlichen Versorgung – und damit zu den Leistungen, die Ihnen ab Pflegegrad 1 ohnehin zustehen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Leichte Gartenarbeiten zählen zur Hauswirtschaft – und sind damit abrechenbar
- ✓ Ab Pflegegrad 1 mindestens 4 Stunden im Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 Stunden
- ✓ Für Sie entstehen keine Eigenkosten – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
- ✓ Schwere Arbeiten gehören zum Fachbetrieb – Bäume fällen und Rodungen machen wir nicht
- ✓ Was genau zählt, regelt das Bundesland – anerkannte Anbieter kennen die Grenzen
Warum der Garten zum Problem wird
Gartenarbeit verlangt genau das, was mit den Jahren zuerst nachlässt: Bücken, Knien, Heben, Gleichgewicht halten, längeres Stehen in gebeugter Haltung. Dazu kommt oft ein unebener Untergrund.
Die Folge ist meist ein schleichender Rückzug. Erst bleibt der hintere Teil liegen, dann die Beete, irgendwann wird nur noch der Weg zur Haustür freigehalten. Für viele ist das schmerzhafter, als sie zugeben – der Garten war jahrzehntelang ein Stück Identität.
💡 Es geht nicht nur um Optik
Ein ungepflegter Garten ist auch ein Sicherheitsrisiko: Laub auf nassen Wegen ist rutschig, überwucherte Kanten werden zur Stolperfalle, und im Winter muss der Weg zur Straße geräumt sein. Wer hier hilft, beugt Stürzen vor.
Was die Pflegekasse zahlt
Hilfe im Garten läuft über zwei Töpfe, die ab einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung stehen:
| Leistung | Höhe | Ab wann |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Ab Pflegegrad 1 |
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € jährlich | Ab Pflegegrad 2 |
Beide Budgets sind zweckgebunden und werden direkt mit dem anerkannten Anbieter abgerechnet – eine Auszahlung an Sie ist nicht vorgesehen. Ihr Pflegegeld bleibt davon unberührt.
Ein wichtiger Hinweis: Ob und in welchem Umfang Gartenarbeit als hauswirtschaftliche Versorgung gilt, regelt jedes Bundesland selbst. In manchen Ländern ist der Rahmen weit gefasst, in anderen enger. Anerkannte Anbieter kennen die Vorgaben ihres Landes und rechnen entsprechend ab. Warum das so unterschiedlich ist, erklärt der Artikel Entlastungsleistungen nach Bundesland.
Was wir im Garten übernehmen
| Aufgabe | Was das bedeutet |
|---|---|
| Laub kehren und Wege freihalten | Der Klassiker im Herbst – und wichtig gegen Rutschgefahr |
| Rasen mähen | Bei normal großen Flächen mit vorhandenem Mäher |
| Unkraut jäten, Beete pflegen | Auch das Nachpflanzen von Blumen |
| Gießen | Beete, Kübel, Balkonkästen – gerade im Sommer ein Thema |
| Pflegeschnitt an kleineren Hecken und Sträuchern | Was vom Boden aus erreichbar ist |
| Terrasse und Balkon abfegen | Auch das Winterfestmachen von Möbeln |
| Gartenmöbel ein- und ausräumen | Zweimal im Jahr fällig, allein oft nicht zu schaffen |
| Schnittgut zusammentragen | In die Tonne oder bereitlegen zur Abholung |
Wo die Grenze liegt
Wir sind Alltagshilfe, kein Garten- und Landschaftsbau. Diese Arbeiten übernehmen wir bewusst nicht:
| Arbeit | Warum nicht |
|---|---|
| Bäume fällen, Kronen schneiden | Fachbetrieb mit Ausrüstung und Sachkunde erforderlich |
| Arbeiten auf der Leiter in Höhe | Unfallrisiko – gehört in professionelle Hände |
| Rodung, Wurzeln entfernen | Schwere körperliche Arbeit mit Gerät |
| Neuanlage von Beeten und Wegen | Gestaltungsarbeit, kein Alltagsbedarf |
| Zaun- und Mauerbau, Pflasterarbeiten | Handwerksleistung |
| Entrümpelung ganzer Grundstücke | Spezialisierter Dienst nötig |
Diese Abgrenzung ist keine Schikane, sondern Selbstschutz für alle Beteiligten: Unsere Helfer:innen sind für Alltagsunterstützung geschult, nicht für Motorsägen und Höhenarbeit.
Wie viele Stunden Ihnen zustehen
| Pflegegrad | Stunden pro Monat | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | mindestens 4 Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 2 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 3 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 4 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 5 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
Bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten. Die ersten 4 Stunden laufen über den Entlastungsbetrag, die weiteren über die Verhinderungspflege.
Die Stunden lassen sich flexibel einsetzen: Im Frühjahr und Herbst können Sie den Schwerpunkt auf den Garten legen, im Winter auf die Wohnung. Ihren genauen Anspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas wann anfällt
| Jahreszeit | Typische Aufgaben |
|---|---|
| Frühjahr | Beete vorbereiten, Gartenmöbel herausholen, Terrasse reinigen, erste Mahd, Blumen pflanzen |
| Sommer | Regelmäßig gießen, Rasen mähen, Unkraut jäten, verblühtes entfernen |
| Herbst | Laub kehren, Pflegeschnitt, Möbel einräumen, Kübelpflanzen sichern – die arbeitsreichste Zeit |
| Winter | Wege freihalten, Vogelhaus füllen, Schnittgut entsorgen |
Ein praktischer Hinweis: Vereinbaren Sie Termine für Frühjahr und Herbst rechtzeitig. In diesen Wochen ist die Nachfrage am höchsten – wer erst im Oktober anfragt, wenn das Laub schon liegt, wartet länger.
Lösungen für schwere Arbeiten
Für alles, was über leichte Gartenarbeit hinausgeht, gibt es andere Wege – und teilweise ebenfalls finanzielle Unterstützung:
| Weg | Wofür | Kostenvorteil |
|---|---|---|
| Garten- und Landschaftsbau | Baumfällung, Rodung, Neuanlage | 20 % des Lohnanteils steuerlich absetzbar |
| Nachbarschaftshilfe | Kleinere Arbeiten | In vielen Bundesländern abrechenbar |
| Gemeindliche Angebote | Laubentsorgung, Grünschnitt-Abholung | Oft kostenfrei, beim Bauhof erfragen |
| Vereine und Jugendgruppen | Saisonale Aktionen | Meist gegen Spende |
Die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG wird oft übersehen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € im Jahr, lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Bitte nicht selbst auf die Leiter
⚠️ Der Garten ist ein häufiger Sturzort
Stürze von Leitern und Trittstufen gehören zu den folgenschwersten Unfällen im höheren Alter – ein Oberschenkelhalsbruch verändert oft die gesamte Versorgungssituation. Wenn Sie unsicher auf den Beinen sind, lassen Sie Heckenschnitt in Höhe, Dachrinnen und alles, wofür Sie steigen müssten, bitte machen. Es ist keine Schwäche, danach zu fragen.
Dasselbe gilt für nasses Laub auf Wegen und Treppen. Was nach einer Kleinigkeit aussieht, ist im Herbst eine der häufigsten Rutschursachen direkt vor der eigenen Haustür.
So läuft es mit JUHI
Sie stellen eine kurze Anfrage mit Wohnort und Pflegegrad. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden, danach ruft Ihre künftige Hilfsperson selbst an und Sie lernen sich kennen. Beim Ersttermin besprechen Sie in Ruhe, was im Garten und im Haushalt anliegt.
Was Sie dabei wissen sollten
- Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson – nicht jede Woche ein neues Gesicht
- Gartenarbeit lässt sich mit Haushalt kombinieren – erst die Beete, dann die Fenster
- Abgerechnet wird nur, was tatsächlich stattgefunden hat – Sie unterschreiben nach jedem Termin
- Den Papierkram mit der Pflegekasse übernehmen wir
Neben dem Garten übernehmen wir Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten – bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Dortmund, Dresden und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
Unser Fazit: Fragen kostet nichts
Der Garten muss nicht verwildern, nur weil die Kraft nachlässt. Leichte Gartenarbeiten gehören zu den Leistungen, die Ihnen ab Pflegegrad 1 zustehen – und die jedes Jahr verfallen, wenn niemand sie abruft.
Für schwere Arbeiten braucht es weiterhin einen Fachbetrieb. Aber Laub kehren, Rasen mähen, gießen und der Pflegeschnitt an kleineren Hecken: Das übernehmen wir gern – und es kostet Sie nichts.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Pflegekasse wirklich für Gartenarbeit?+
Leichte Gartenarbeiten zählen in vielen Bundesländern zur hauswirtschaftlichen Versorgung und sind über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abrechenbar. Der genaue Rahmen wird landesrechtlich geregelt – anerkannte Anbieter kennen die Vorgaben ihres Bundeslandes.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Gartenhilfe?+
Ab Pflegegrad 1 mit mindestens 4 Stunden pro Monat über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu, dann sind es bis zu 13 volle Stunden monatlich.
Was kostet mich das?+
Bei gesetzlicher Versicherung nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, es fließt kein Geld über Ihr Konto. Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
Fällen Sie auch Bäume?+
Nein. Baumfällung, Kronenschnitt, Rodung und Arbeiten auf der Leiter in Höhe gehören zu einem Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau. Dessen Arbeitskosten können Sie aber zu 20 % steuerlich absetzen.
Kann ich die Stunden saisonal verteilen?+
Ja. Im Frühjahr und Herbst können Sie den Schwerpunkt auf den Garten legen, im Winter auf die Wohnung. Vereinbaren Sie Termine für die arbeitsreichen Monate frühzeitig, dann klappt die Planung besser.
Brauche ich eigene Geräte?+
Ja, gearbeitet wird mit den Geräten, die bei Ihnen vorhanden sind – Rasenmäher, Harke, Gartenschere. Besprechen Sie beim Ersttermin, was da ist und was gebraucht wird.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Vierzig Jahre lang war der Garten das liebste Projekt. Jetzt wächst er zu, und jedes Mal beim Blick aus dem Fenster kommt dieses Gefühl mit: Das müsste mal jemand machen. Nicht selten ist der verwilderte Garten das Erste, was Angehörigen bei einem Besuch auffällt.
Was viele nicht wissen: Leichte Gartenarbeiten kann die Pflegekasse bezahlen. Sie gehören in vielen Bundesländern zur hauswirtschaftlichen Versorgung – und damit zu den Leistungen, die Ihnen ab Pflegegrad 1 ohnehin zustehen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Leichte Gartenarbeiten zählen zur Hauswirtschaft – und sind damit abrechenbar
- ✓ Ab Pflegegrad 1 mindestens 4 Stunden im Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 Stunden
- ✓ Für Sie entstehen keine Eigenkosten – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
- ✓ Schwere Arbeiten gehören zum Fachbetrieb – Bäume fällen und Rodungen machen wir nicht
- ✓ Was genau zählt, regelt das Bundesland – anerkannte Anbieter kennen die Grenzen
Warum der Garten zum Problem wird
Gartenarbeit verlangt genau das, was mit den Jahren zuerst nachlässt: Bücken, Knien, Heben, Gleichgewicht halten, längeres Stehen in gebeugter Haltung. Dazu kommt oft ein unebener Untergrund.
Die Folge ist meist ein schleichender Rückzug. Erst bleibt der hintere Teil liegen, dann die Beete, irgendwann wird nur noch der Weg zur Haustür freigehalten. Für viele ist das schmerzhafter, als sie zugeben – der Garten war jahrzehntelang ein Stück Identität.
💡 Es geht nicht nur um Optik
Ein ungepflegter Garten ist auch ein Sicherheitsrisiko: Laub auf nassen Wegen ist rutschig, überwucherte Kanten werden zur Stolperfalle, und im Winter muss der Weg zur Straße geräumt sein. Wer hier hilft, beugt Stürzen vor.
Was die Pflegekasse zahlt
Hilfe im Garten läuft über zwei Töpfe, die ab einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung stehen:
| Leistung | Höhe | Ab wann |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Ab Pflegegrad 1 |
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € jährlich | Ab Pflegegrad 2 |
Beide Budgets sind zweckgebunden und werden direkt mit dem anerkannten Anbieter abgerechnet – eine Auszahlung an Sie ist nicht vorgesehen. Ihr Pflegegeld bleibt davon unberührt.
Ein wichtiger Hinweis: Ob und in welchem Umfang Gartenarbeit als hauswirtschaftliche Versorgung gilt, regelt jedes Bundesland selbst. In manchen Ländern ist der Rahmen weit gefasst, in anderen enger. Anerkannte Anbieter kennen die Vorgaben ihres Landes und rechnen entsprechend ab. Warum das so unterschiedlich ist, erklärt der Artikel Entlastungsleistungen nach Bundesland.
Was wir im Garten übernehmen
| Aufgabe | Was das bedeutet |
|---|---|
| Laub kehren und Wege freihalten | Der Klassiker im Herbst – und wichtig gegen Rutschgefahr |
| Rasen mähen | Bei normal großen Flächen mit vorhandenem Mäher |
| Unkraut jäten, Beete pflegen | Auch das Nachpflanzen von Blumen |
| Gießen | Beete, Kübel, Balkonkästen – gerade im Sommer ein Thema |
| Pflegeschnitt an kleineren Hecken und Sträuchern | Was vom Boden aus erreichbar ist |
| Terrasse und Balkon abfegen | Auch das Winterfestmachen von Möbeln |
| Gartenmöbel ein- und ausräumen | Zweimal im Jahr fällig, allein oft nicht zu schaffen |
| Schnittgut zusammentragen | In die Tonne oder bereitlegen zur Abholung |
Wo die Grenze liegt
Wir sind Alltagshilfe, kein Garten- und Landschaftsbau. Diese Arbeiten übernehmen wir bewusst nicht:
| Arbeit | Warum nicht |
|---|---|
| Bäume fällen, Kronen schneiden | Fachbetrieb mit Ausrüstung und Sachkunde erforderlich |
| Arbeiten auf der Leiter in Höhe | Unfallrisiko – gehört in professionelle Hände |
| Rodung, Wurzeln entfernen | Schwere körperliche Arbeit mit Gerät |
| Neuanlage von Beeten und Wegen | Gestaltungsarbeit, kein Alltagsbedarf |
| Zaun- und Mauerbau, Pflasterarbeiten | Handwerksleistung |
| Entrümpelung ganzer Grundstücke | Spezialisierter Dienst nötig |
Diese Abgrenzung ist keine Schikane, sondern Selbstschutz für alle Beteiligten: Unsere Helfer:innen sind für Alltagsunterstützung geschult, nicht für Motorsägen und Höhenarbeit.
Wie viele Stunden Ihnen zustehen
| Pflegegrad | Stunden pro Monat | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | mindestens 4 Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 2 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 3 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 4 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
| Pflegegrad 5 | bis zu 13 volle Stunden | 0 € |
Bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten. Die ersten 4 Stunden laufen über den Entlastungsbetrag, die weiteren über die Verhinderungspflege.
Die Stunden lassen sich flexibel einsetzen: Im Frühjahr und Herbst können Sie den Schwerpunkt auf den Garten legen, im Winter auf die Wohnung. Ihren genauen Anspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas wann anfällt
| Jahreszeit | Typische Aufgaben |
|---|---|
| Frühjahr | Beete vorbereiten, Gartenmöbel herausholen, Terrasse reinigen, erste Mahd, Blumen pflanzen |
| Sommer | Regelmäßig gießen, Rasen mähen, Unkraut jäten, verblühtes entfernen |
| Herbst | Laub kehren, Pflegeschnitt, Möbel einräumen, Kübelpflanzen sichern – die arbeitsreichste Zeit |
| Winter | Wege freihalten, Vogelhaus füllen, Schnittgut entsorgen |
Ein praktischer Hinweis: Vereinbaren Sie Termine für Frühjahr und Herbst rechtzeitig. In diesen Wochen ist die Nachfrage am höchsten – wer erst im Oktober anfragt, wenn das Laub schon liegt, wartet länger.
Lösungen für schwere Arbeiten
Für alles, was über leichte Gartenarbeit hinausgeht, gibt es andere Wege – und teilweise ebenfalls finanzielle Unterstützung:
| Weg | Wofür | Kostenvorteil |
|---|---|---|
| Garten- und Landschaftsbau | Baumfällung, Rodung, Neuanlage | 20 % des Lohnanteils steuerlich absetzbar |
| Nachbarschaftshilfe | Kleinere Arbeiten | In vielen Bundesländern abrechenbar |
| Gemeindliche Angebote | Laubentsorgung, Grünschnitt-Abholung | Oft kostenfrei, beim Bauhof erfragen |
| Vereine und Jugendgruppen | Saisonale Aktionen | Meist gegen Spende |
Die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG wird oft übersehen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € im Jahr, lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Bitte nicht selbst auf die Leiter
⚠️ Der Garten ist ein häufiger Sturzort
Stürze von Leitern und Trittstufen gehören zu den folgenschwersten Unfällen im höheren Alter – ein Oberschenkelhalsbruch verändert oft die gesamte Versorgungssituation. Wenn Sie unsicher auf den Beinen sind, lassen Sie Heckenschnitt in Höhe, Dachrinnen und alles, wofür Sie steigen müssten, bitte machen. Es ist keine Schwäche, danach zu fragen.
Dasselbe gilt für nasses Laub auf Wegen und Treppen. Was nach einer Kleinigkeit aussieht, ist im Herbst eine der häufigsten Rutschursachen direkt vor der eigenen Haustür.
So läuft es mit JUHI
Sie stellen eine kurze Anfrage mit Wohnort und Pflegegrad. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden, danach ruft Ihre künftige Hilfsperson selbst an und Sie lernen sich kennen. Beim Ersttermin besprechen Sie in Ruhe, was im Garten und im Haushalt anliegt.
Was Sie dabei wissen sollten
- Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson – nicht jede Woche ein neues Gesicht
- Gartenarbeit lässt sich mit Haushalt kombinieren – erst die Beete, dann die Fenster
- Abgerechnet wird nur, was tatsächlich stattgefunden hat – Sie unterschreiben nach jedem Termin
- Den Papierkram mit der Pflegekasse übernehmen wir
Neben dem Garten übernehmen wir Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten – bei gesetzlicher Versicherung entstehen Ihnen keine Eigenkosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Dortmund, Dresden und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
Unser Fazit: Fragen kostet nichts
Der Garten muss nicht verwildern, nur weil die Kraft nachlässt. Leichte Gartenarbeiten gehören zu den Leistungen, die Ihnen ab Pflegegrad 1 zustehen – und die jedes Jahr verfallen, wenn niemand sie abruft.
Für schwere Arbeiten braucht es weiterhin einen Fachbetrieb. Aber Laub kehren, Rasen mähen, gießen und der Pflegeschnitt an kleineren Hecken: Das übernehmen wir gern – und es kostet Sie nichts.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Pflegekasse wirklich für Gartenarbeit?+
Leichte Gartenarbeiten zählen in vielen Bundesländern zur hauswirtschaftlichen Versorgung und sind über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abrechenbar. Der genaue Rahmen wird landesrechtlich geregelt – anerkannte Anbieter kennen die Vorgaben ihres Bundeslandes.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Gartenhilfe?+
Ab Pflegegrad 1 mit mindestens 4 Stunden pro Monat über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu, dann sind es bis zu 13 volle Stunden monatlich.
Was kostet mich das?+
Bei gesetzlicher Versicherung nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, es fließt kein Geld über Ihr Konto. Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.
Fällen Sie auch Bäume?+
Nein. Baumfällung, Kronenschnitt, Rodung und Arbeiten auf der Leiter in Höhe gehören zu einem Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau. Dessen Arbeitskosten können Sie aber zu 20 % steuerlich absetzen.
Kann ich die Stunden saisonal verteilen?+
Ja. Im Frühjahr und Herbst können Sie den Schwerpunkt auf den Garten legen, im Winter auf die Wohnung. Vereinbaren Sie Termine für die arbeitsreichen Monate frühzeitig, dann klappt die Planung besser.
Brauche ich eigene Geräte?+
Ja, gearbeitet wird mit den Geräten, die bei Ihnen vorhanden sind – Rasenmäher, Harke, Gartenschere. Besprechen Sie beim Ersttermin, was da ist und was gebraucht wird.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten
Oder rufen Sie uns einfach an:
030 403 68 2770





