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Pflegegrad 4: Welche Leistungen euch zustehen und was viele nicht abrufen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
06.04.2026
Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen in diesem Pflegegrad brauchen täglich mehrmals intensive Unterstützung – oft rund um die Uhr. Entsprechend umfangreich sind die Leistungen, die die Pflegeversicherung 2026 bereitstellt: 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 1.685 € Tagespflege und mehr.

Das Problem: Gerade bei so umfangreichen Ansprüchen bleiben oft mehrere hundert Euro pro Monat ungenutzt – weil Familien die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen oder sich auf das Pflegegeld allein beschränken. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen für 2026 – und welche die meisten Familien nicht abrufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 800 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 201 € mehr als bei PG 3
  • Pflegesachleistungen bis 1.859 € monatlich für ambulante Pflegedienste
  • Entlastungsbetrag 131 € monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld, keine Anrechnung
  • 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel einsetzbar
  • Pflegegrad 4 wird ab 70 bis unter 90 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Menschen in diesem Pflegegrad sind in nahezu allen Alltagsbereichen auf umfassende Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, beim Essen, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und oft auch bei der Kommunikation.

Typische Situationen für Pflegegrad 4: fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Schlaganfallfolgen, Bettlägerigkeit, schwere Behinderungen. Die Einstufung erfolgt wie bei allen Pflegegraden über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes.

  • Wer bekommt Pflegegrad 4? Personen mit schwerster Beeinträchtigung, die fast durchgehende Betreuung brauchen
  • Punktzahl? 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren
  • Wie viele Menschen haben PG 4? Etwa 14 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland
  • Wann Höherstufung? Bei mindestens 90 Punkten erfolgt der Wechsel zu Pflegegrad 5

💡 Der Unterschied zu Pflegegrad 3

Der Sprung von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4 bringt spürbar höhere Leistungen: 201 € mehr Pflegegeld, 362 € mehr Sachleistungen, 328 € mehr Tagespflege – monatlich. Bei dauerhaft hohem Pflegebedarf lohnt sich ein Höherstufungsantrag deshalb fast immer.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten auch 2026 unverändert. Eine neue Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld800 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 1.859 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tagespflege / Nachtpflegebis 1.685 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Vollstationäre Pflege1.855 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Wer alle Leistungen klug kombiniert, kann bei Pflegegrad 4 mehr als 3.000 € monatliche Unterstützung organisieren – weit mehr als das reine Pflegegeld allein bietet.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € pro Monat

Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 4: 800 € monatlich, direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person, frei verwendbar und ohne Nachweispflicht. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn stattfindet.

Viele Familien geben das Pflegegeld direkt an die pflegenden Angehörigen weiter – als Anerkennung für den Einsatz. Das ist rechtlich völlig in Ordnung und hat bei den Angehörigen keine steuerlichen Folgen, da das Pflegegeld als steuerfreie Anerkennung gilt.

💡 Neue Regelung 2026

Bei Pflegegrad 4 sind die Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI seit 2026 nur noch halbjährlich verpflichtend – vorher waren es vier Termine pro Jahr. Zusätzliche Beratungen bleiben freiwillig und weiterhin kostenlos möglich.

Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 € für den Pflegedienst

Bei Pflegegrad 4 steht ein monatliches Budget von 1.859 € für ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Das ist der zweithöchste Satz in der Pflegeversicherung – nur Pflegegrad 5 liegt mit 2.299 € noch darüber.

Typische Einsatzgebiete bei Pflegegrad 4 sind umfassende Grundpflege, Behandlungspflege, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Versorgung bei inkontinenzbedingten Problemen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wichtig: Wer das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpft, kann den Rest über die Kombinationsleistung anteilig in Pflegegeld umwandeln. Wir erklären das gleich im nächsten Abschnitt.

Kombinationsleistung: Der wichtigste Hebel bei Pflegegrad 4

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist bei Pflegegrad 4 besonders wertvoll – und wird trotzdem von vielen nicht genutzt. Das Prinzip: Wenn Sie den Pflegedienst nicht zu 100 % auslasten, bekommen Sie den Restanteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Kombinationsleistung bei PG 4

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 41.859 €
Kosten Haushaltshilfe pro Monat (50 %)929,50 €
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 800 €)400 €
Gesamtleistung pro Monat1.329,50 €

Das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld können Sie selbst bestimmen. Nach der Festlegung sind Sie in der Regel für sechs Monate an diese Aufteilung gebunden – wenn sich die Pflegesituation aber ändert, können Sie jederzeit anpassen. Wer den nicht genutzten Sachleistungsanteil zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen möchte, kombiniert die Kombinationsleistung oft mit Angeboten von JUHI – so bleibt das Pflegegeld weitgehend erhalten.

„Viele Pflegebedürftige lassen Leistungen ungenutzt, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen."

— Hinweis der Pflegestützpunkte
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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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Tagespflege bei Pflegegrad 4: 1.685 € zusätzlich

Bei Pflegegrad 4 stehen für die Tagespflege oder Nachtpflege monatlich bis zu 1.685 € zur Verfügung – und das als separates Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Ein riesiger Hebel für Entlastung, den viele Familien nicht nutzen.

Konkret bedeutet das: Während die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut wird, läuft das komplette Pflegegeld von 800 € weiter. Zusätzlich werden die Kosten der Tagespflege bis zu 1.685 € von der Kasse übernommen. Besonders sinnvoll für berufstätige Angehörige oder wenn Sie als pflegende Person regelmäßig eine Pause brauchen.

  • Tagespflege: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, abends zurück nach Hause
  • Nachtpflege: Betreuung nachts in einer Einrichtung, tagsüber zu Hause
  • Fahrdienst: Oft im Paket enthalten – Abholung und Rückbringung sind in der Regel organisiert
  • Inklusive Mahlzeiten und Beschäftigung: Essen, Gruppenaktivitäten, therapeutische Angebote

Das sind die Leistungen, die viele bei Pflegegrad 4 nicht abrufen

Trotz schwerster Pflegebedürftigkeit verschenken Familien bei Pflegegrad 4 regelmäßig mehrere hundert Euro pro Monat. Die Gründe: Unwissenheit, Überforderung oder die Annahme, man bekäme ohnehin schon „genug". Hier die häufigsten ungenutzten Leistungen:

1. Stundenweise Verhinderungspflege – ohne Pflegegeld-Kürzung

Wird die Ersatzpflege stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) organisiert, läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Das bedeutet: Sie können bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbudget für regelmäßige Entlastung nutzen, während die 800 € monatlich weiter fließen. Pure Zusatzleistung.

2. Tagespflege parallel zum Pflegegeld

Die 1.685 € Tagespflege-Budget werden von vielen Familien gar nicht genutzt. Dabei lässt sich die Tagespflege ideal zwei bis drei Tage pro Woche einsetzen, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen gekürzt werden. Besonders sinnvoll bei Demenz-Erkrankungen mit typischen „sozialen" Phasen.

3. Kombinationsleistung als Hebel

Wer bisher nur Pflegegeld oder nur Sachleistungen bezieht, verschenkt oft mehrere hundert Euro monatlich. Die Kombinationsleistung lässt sich flexibel an die tatsächliche Situation anpassen – muss aber aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.

4. Wohnraumanpassung bis 4.180 €

Pflegebett, Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung für Rollstuhl: Der einmalige Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird bei jeder wesentlichen Veränderung der Pflegesituation wieder neu verfügbar – also potenziell mehrfach.

5. Entlastungsbetrag separat nutzen

Die 131 € Entlastungsbetrag werden nicht angerechnet – weder auf Pflegegeld noch auf Sachleistungen. Bei JUHI rechnen wir als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie den Betrag unkompliziert für regelmäßige Haushaltshilfe einsetzen können.

⚠️ Vorsicht: Entlastungsbetrag verfällt

Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbudgets können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie endgültig. Bei Pflegegrad 4 verschenken Sie so schnell 1.572 € pro Jahr.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 – so funktioniert's

Bei Pflegegrad 4 ist eine professionelle Haushaltshilfe oft unverzichtbar. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche – alles zusätzliche Aufgaben neben der eigentlichen Pflege. Wer hier Unterstützung holt, schafft echte Entlastung für pflegende Angehörige.

Wir von JUHI übernehmen genau diese Aufgaben mit geschulten Alltagshelfer:innen – ob in Düsseldorf, Dresden, Neumünster oder Essen. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Als von allen Pflegekassen anerkannter Dienstleister rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Besonders praktisch bei Pflegegrad 4: Die Kombination aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege. So können Sie mehrere Stunden professionelle Hilfe pro Woche organisieren, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen gekürzt werden.

Pflegegrad 4 beantragen und Beratungseinsätze

Der Antrag auf Pflegegrad 4 läuft wie bei allen anderen Pflegegraden – formlos bei der Pflegekasse. Details zum Ablauf finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  2. 2Begutachtung durch den MD: Besonders wichtig: Eine gute Vorbereitung mit Pflegetagebuch. Gerade bei Pflegegrad 4 können einzelne Punkte entscheidend sein – ein gut geführtes Pflegegutachten hilft enorm.
  3. 3Beratungseinsätze ab 2026: Nur noch halbjährlich verpflichtend (früher vierteljährlich). Weiterhin freiwillig öfter möglich und kostenlos.
  4. 4Leistungen sofort nutzen: Ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.

💡 Widerspruch bei zu niedriger Einstufung

Wenn statt Pflegegrad 4 nur Pflegegrad 3 anerkannt wird, lohnt sich fast immer ein Widerspruch. Der Unterschied zwischen PG 3 und PG 4 sind 201 € Pflegegeld und 362 € Sachleistungen pro Monat – ein Widerspruch ist kostenlos und oft erfolgreich.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 4 – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Tagespflege gar nicht nutzen: Die 1.685 € Budget werden oft komplett ignoriert. Dabei läuft das Pflegegeld parallel weiter – berufstätige Angehörige können so eine echte Entlastung organisieren.
  2. 2Kombinationsleistung ignorieren: Viele kennen nur das reine Pflegegeld oder die reinen Sachleistungen. Die Kombination bringt oft deutlich mehr monatliche Unterstützung.
  3. 3Verhinderungspflege nur für Urlaub: Die stundenweise Nutzung unter 8 Stunden pro Tag kürzt das Pflegegeld nicht und kann regelmäßig für Entlastung eingesetzt werden – oft ideal für Alltagshilfe.
  4. 4Höherstufung verschleppen: Wenn die Situation sich weiter verschlechtert, wird oft vergessen, einen Höherstufungsantrag zu PG 5 zu stellen. Der Unterschied sind 190 € Pflegegeld mehr pro Monat.
  5. 5Wohnraumanpassung nicht ausschöpfen: Treppenlift, Pflegebett, Badumbau – viele vergessen die 4.180 € einmaliger Zuschuss. Dabei wird er bei jeder wesentlichen Veränderung der Situation erneut bewilligt.

Höherstufung zu Pflegegrad 5 – wann sich der Antrag lohnt

Wenn sich die Pflegesituation dauerhaft weiter verschlechtert, kann sich der Wechsel zu Pflegegrad 5 lohnen. Ab 90 Punkten im Begutachtungsverfahren und bei „besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" wird der höchste Pflegegrad vergeben. Der finanzielle Unterschied:

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Differenz
Pflegegeld800 €990 €+190 €
Pflegesachleistungen1.859 €2.299 €+440 €
Tagespflege1.685 €2.085 €+400 €
Vollstationäre Pflege1.855 €2.096 €+241 €

Eine Höherstufung lohnt sich immer dann, wenn typische „besondere Anforderungen" vorliegen: ständige Intensivpflege, künstliche Beatmung, schwerste Behinderungen mit kompletter Hilflosigkeit oder fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenzen.

Unser Fazit: Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Pflegegrad 4 bedeutet: Die Pflegeversicherung steht Ihnen mit einem der umfangreichsten Leistungspakete zur Seite. Mit 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 1.685 € Tagespflege und weiteren Zusatzleistungen kommen Sie bei cleverer Kombination leicht auf 3.000 € monatliche Unterstützung und mehr.

Der entscheidende Hebel: Kombinieren Sie die Leistungen. Lassen Sie nichts ungenutzt liegen, prüfen Sie regelmäßig die Kombinationsleistung, schöpfen Sie das Entlastungsbudget aus und denken Sie an Tagespflege und stundenweise Verhinderungspflege.

Sie brauchen Unterstützung bei der Organisation? Wir von JUHI helfen Ihnen, eine professionelle Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung unkompliziert über die Pflegekasse abzurechnen. So bleibt mehr Zeit und Kraft für das Wesentliche: die Betreuung Ihres Angehörigen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 4?+

800 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Eine neue Erhöhung ist frühestens für 2028 geplant.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?+

70 bis unter 90 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis zur Alltagsgestaltung.

Wie viel Sachleistungen bekomme ich bei Pflegegrad 4?+

Bis zu 1.859 € pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Bei teilweiser Nutzung lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung in anteiliges Pflegegeld umwandeln.

Wie oft sind Beratungseinsätze bei Pflegegrad 4 Pflicht?+

Seit 2026 sind die Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 4 nur noch halbjährlich verpflichtend – vorher waren es vier Termine pro Jahr. Zusätzliche Beratungen bleiben freiwillig möglich und kostenlos.

Kann ich Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?+

Ja. Die Tagespflege (bis 1.685 € monatlich) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Wann sollte ich eine Höherstufung zu Pflegegrad 5 beantragen?+

Wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen: ständige Intensivpflege, künstliche Beatmung, komplette Hilflosigkeit oder fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenzen. Ab 90 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 5 vergeben.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  4. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen in diesem Pflegegrad brauchen täglich mehrmals intensive Unterstützung – oft rund um die Uhr. Entsprechend umfangreich sind die Leistungen, die die Pflegeversicherung 2026 bereitstellt: 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 1.685 € Tagespflege und mehr.

Das Problem: Gerade bei so umfangreichen Ansprüchen bleiben oft mehrere hundert Euro pro Monat ungenutzt – weil Familien die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen oder sich auf das Pflegegeld allein beschränken. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen für 2026 – und welche die meisten Familien nicht abrufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 800 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 201 € mehr als bei PG 3
  • Pflegesachleistungen bis 1.859 € monatlich für ambulante Pflegedienste
  • Entlastungsbetrag 131 € monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld, keine Anrechnung
  • 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel einsetzbar
  • Pflegegrad 4 wird ab 70 bis unter 90 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Menschen in diesem Pflegegrad sind in nahezu allen Alltagsbereichen auf umfassende Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, beim Essen, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und oft auch bei der Kommunikation.

Typische Situationen für Pflegegrad 4: fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Schlaganfallfolgen, Bettlägerigkeit, schwere Behinderungen. Die Einstufung erfolgt wie bei allen Pflegegraden über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes.

  • Wer bekommt Pflegegrad 4? Personen mit schwerster Beeinträchtigung, die fast durchgehende Betreuung brauchen
  • Punktzahl? 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren
  • Wie viele Menschen haben PG 4? Etwa 14 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland
  • Wann Höherstufung? Bei mindestens 90 Punkten erfolgt der Wechsel zu Pflegegrad 5

💡 Der Unterschied zu Pflegegrad 3

Der Sprung von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4 bringt spürbar höhere Leistungen: 201 € mehr Pflegegeld, 362 € mehr Sachleistungen, 328 € mehr Tagespflege – monatlich. Bei dauerhaft hohem Pflegebedarf lohnt sich ein Höherstufungsantrag deshalb fast immer.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten auch 2026 unverändert. Eine neue Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld800 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 1.859 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tagespflege / Nachtpflegebis 1.685 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Vollstationäre Pflege1.855 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Wer alle Leistungen klug kombiniert, kann bei Pflegegrad 4 mehr als 3.000 € monatliche Unterstützung organisieren – weit mehr als das reine Pflegegeld allein bietet.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € pro Monat

Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung bei Pflegegrad 4: 800 € monatlich, direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person, frei verwendbar und ohne Nachweispflicht. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn stattfindet.

Viele Familien geben das Pflegegeld direkt an die pflegenden Angehörigen weiter – als Anerkennung für den Einsatz. Das ist rechtlich völlig in Ordnung und hat bei den Angehörigen keine steuerlichen Folgen, da das Pflegegeld als steuerfreie Anerkennung gilt.

💡 Neue Regelung 2026

Bei Pflegegrad 4 sind die Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI seit 2026 nur noch halbjährlich verpflichtend – vorher waren es vier Termine pro Jahr. Zusätzliche Beratungen bleiben freiwillig und weiterhin kostenlos möglich.

Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 € für den Pflegedienst

Bei Pflegegrad 4 steht ein monatliches Budget von 1.859 € für ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Das ist der zweithöchste Satz in der Pflegeversicherung – nur Pflegegrad 5 liegt mit 2.299 € noch darüber.

Typische Einsatzgebiete bei Pflegegrad 4 sind umfassende Grundpflege, Behandlungspflege, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Versorgung bei inkontinenzbedingten Problemen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wichtig: Wer das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpft, kann den Rest über die Kombinationsleistung anteilig in Pflegegeld umwandeln. Wir erklären das gleich im nächsten Abschnitt.

Kombinationsleistung: Der wichtigste Hebel bei Pflegegrad 4

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist bei Pflegegrad 4 besonders wertvoll – und wird trotzdem von vielen nicht genutzt. Das Prinzip: Wenn Sie den Pflegedienst nicht zu 100 % auslasten, bekommen Sie den Restanteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Kombinationsleistung bei PG 4

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 41.859 €
Kosten Haushaltshilfe pro Monat (50 %)929,50 €
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 800 €)400 €
Gesamtleistung pro Monat1.329,50 €

Das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld können Sie selbst bestimmen. Nach der Festlegung sind Sie in der Regel für sechs Monate an diese Aufteilung gebunden – wenn sich die Pflegesituation aber ändert, können Sie jederzeit anpassen. Wer den nicht genutzten Sachleistungsanteil zusätzlich für Alltagshilfe einsetzen möchte, kombiniert die Kombinationsleistung oft mit Angeboten von JUHI – so bleibt das Pflegegeld weitgehend erhalten.

„Viele Pflegebedürftige lassen Leistungen ungenutzt, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen."

— Hinweis der Pflegestützpunkte
i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Tagespflege bei Pflegegrad 4: 1.685 € zusätzlich

Bei Pflegegrad 4 stehen für die Tagespflege oder Nachtpflege monatlich bis zu 1.685 € zur Verfügung – und das als separates Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Ein riesiger Hebel für Entlastung, den viele Familien nicht nutzen.

Konkret bedeutet das: Während die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut wird, läuft das komplette Pflegegeld von 800 € weiter. Zusätzlich werden die Kosten der Tagespflege bis zu 1.685 € von der Kasse übernommen. Besonders sinnvoll für berufstätige Angehörige oder wenn Sie als pflegende Person regelmäßig eine Pause brauchen.

  • Tagespflege: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, abends zurück nach Hause
  • Nachtpflege: Betreuung nachts in einer Einrichtung, tagsüber zu Hause
  • Fahrdienst: Oft im Paket enthalten – Abholung und Rückbringung sind in der Regel organisiert
  • Inklusive Mahlzeiten und Beschäftigung: Essen, Gruppenaktivitäten, therapeutische Angebote

Das sind die Leistungen, die viele bei Pflegegrad 4 nicht abrufen

Trotz schwerster Pflegebedürftigkeit verschenken Familien bei Pflegegrad 4 regelmäßig mehrere hundert Euro pro Monat. Die Gründe: Unwissenheit, Überforderung oder die Annahme, man bekäme ohnehin schon „genug". Hier die häufigsten ungenutzten Leistungen:

1. Stundenweise Verhinderungspflege – ohne Pflegegeld-Kürzung

Wird die Ersatzpflege stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) organisiert, läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Das bedeutet: Sie können bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbudget für regelmäßige Entlastung nutzen, während die 800 € monatlich weiter fließen. Pure Zusatzleistung.

2. Tagespflege parallel zum Pflegegeld

Die 1.685 € Tagespflege-Budget werden von vielen Familien gar nicht genutzt. Dabei lässt sich die Tagespflege ideal zwei bis drei Tage pro Woche einsetzen, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen gekürzt werden. Besonders sinnvoll bei Demenz-Erkrankungen mit typischen „sozialen" Phasen.

3. Kombinationsleistung als Hebel

Wer bisher nur Pflegegeld oder nur Sachleistungen bezieht, verschenkt oft mehrere hundert Euro monatlich. Die Kombinationsleistung lässt sich flexibel an die tatsächliche Situation anpassen – muss aber aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.

4. Wohnraumanpassung bis 4.180 €

Pflegebett, Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung für Rollstuhl: Der einmalige Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird bei jeder wesentlichen Veränderung der Pflegesituation wieder neu verfügbar – also potenziell mehrfach.

5. Entlastungsbetrag separat nutzen

Die 131 € Entlastungsbetrag werden nicht angerechnet – weder auf Pflegegeld noch auf Sachleistungen. Bei JUHI rechnen wir als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie den Betrag unkompliziert für regelmäßige Haushaltshilfe einsetzen können.

⚠️ Vorsicht: Entlastungsbetrag verfällt

Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbudgets können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie endgültig. Bei Pflegegrad 4 verschenken Sie so schnell 1.572 € pro Jahr.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 – so funktioniert's

Bei Pflegegrad 4 ist eine professionelle Haushaltshilfe oft unverzichtbar. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche – alles zusätzliche Aufgaben neben der eigentlichen Pflege. Wer hier Unterstützung holt, schafft echte Entlastung für pflegende Angehörige.

Wir von JUHI übernehmen genau diese Aufgaben mit geschulten Alltagshelfer:innen – ob in Düsseldorf, Dresden, Neumünster oder Essen. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Als von allen Pflegekassen anerkannter Dienstleister rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Besonders praktisch bei Pflegegrad 4: Die Kombination aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege. So können Sie mehrere Stunden professionelle Hilfe pro Woche organisieren, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen gekürzt werden.

Pflegegrad 4 beantragen und Beratungseinsätze

Der Antrag auf Pflegegrad 4 läuft wie bei allen anderen Pflegegraden – formlos bei der Pflegekasse. Details zum Ablauf finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  2. 2Begutachtung durch den MD: Besonders wichtig: Eine gute Vorbereitung mit Pflegetagebuch. Gerade bei Pflegegrad 4 können einzelne Punkte entscheidend sein – ein gut geführtes Pflegegutachten hilft enorm.
  3. 3Beratungseinsätze ab 2026: Nur noch halbjährlich verpflichtend (früher vierteljährlich). Weiterhin freiwillig öfter möglich und kostenlos.
  4. 4Leistungen sofort nutzen: Ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.

💡 Widerspruch bei zu niedriger Einstufung

Wenn statt Pflegegrad 4 nur Pflegegrad 3 anerkannt wird, lohnt sich fast immer ein Widerspruch. Der Unterschied zwischen PG 3 und PG 4 sind 201 € Pflegegeld und 362 € Sachleistungen pro Monat – ein Widerspruch ist kostenlos und oft erfolgreich.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 4 – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Tagespflege gar nicht nutzen: Die 1.685 € Budget werden oft komplett ignoriert. Dabei läuft das Pflegegeld parallel weiter – berufstätige Angehörige können so eine echte Entlastung organisieren.
  2. 2Kombinationsleistung ignorieren: Viele kennen nur das reine Pflegegeld oder die reinen Sachleistungen. Die Kombination bringt oft deutlich mehr monatliche Unterstützung.
  3. 3Verhinderungspflege nur für Urlaub: Die stundenweise Nutzung unter 8 Stunden pro Tag kürzt das Pflegegeld nicht und kann regelmäßig für Entlastung eingesetzt werden – oft ideal für Alltagshilfe.
  4. 4Höherstufung verschleppen: Wenn die Situation sich weiter verschlechtert, wird oft vergessen, einen Höherstufungsantrag zu PG 5 zu stellen. Der Unterschied sind 190 € Pflegegeld mehr pro Monat.
  5. 5Wohnraumanpassung nicht ausschöpfen: Treppenlift, Pflegebett, Badumbau – viele vergessen die 4.180 € einmaliger Zuschuss. Dabei wird er bei jeder wesentlichen Veränderung der Situation erneut bewilligt.

Höherstufung zu Pflegegrad 5 – wann sich der Antrag lohnt

Wenn sich die Pflegesituation dauerhaft weiter verschlechtert, kann sich der Wechsel zu Pflegegrad 5 lohnen. Ab 90 Punkten im Begutachtungsverfahren und bei „besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" wird der höchste Pflegegrad vergeben. Der finanzielle Unterschied:

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Differenz
Pflegegeld800 €990 €+190 €
Pflegesachleistungen1.859 €2.299 €+440 €
Tagespflege1.685 €2.085 €+400 €
Vollstationäre Pflege1.855 €2.096 €+241 €

Eine Höherstufung lohnt sich immer dann, wenn typische „besondere Anforderungen" vorliegen: ständige Intensivpflege, künstliche Beatmung, schwerste Behinderungen mit kompletter Hilflosigkeit oder fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenzen.

Unser Fazit: Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Pflegegrad 4 bedeutet: Die Pflegeversicherung steht Ihnen mit einem der umfangreichsten Leistungspakete zur Seite. Mit 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 1.685 € Tagespflege und weiteren Zusatzleistungen kommen Sie bei cleverer Kombination leicht auf 3.000 € monatliche Unterstützung und mehr.

Der entscheidende Hebel: Kombinieren Sie die Leistungen. Lassen Sie nichts ungenutzt liegen, prüfen Sie regelmäßig die Kombinationsleistung, schöpfen Sie das Entlastungsbudget aus und denken Sie an Tagespflege und stundenweise Verhinderungspflege.

Sie brauchen Unterstützung bei der Organisation? Wir von JUHI helfen Ihnen, eine professionelle Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung unkompliziert über die Pflegekasse abzurechnen. So bleibt mehr Zeit und Kraft für das Wesentliche: die Betreuung Ihres Angehörigen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 4?+

800 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Eine neue Erhöhung ist frühestens für 2028 geplant.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?+

70 bis unter 90 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis zur Alltagsgestaltung.

Wie viel Sachleistungen bekomme ich bei Pflegegrad 4?+

Bis zu 1.859 € pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Bei teilweiser Nutzung lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung in anteiliges Pflegegeld umwandeln.

Wie oft sind Beratungseinsätze bei Pflegegrad 4 Pflicht?+

Seit 2026 sind die Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 4 nur noch halbjährlich verpflichtend – vorher waren es vier Termine pro Jahr. Zusätzliche Beratungen bleiben freiwillig möglich und kostenlos.

Kann ich Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?+

Ja. Die Tagespflege (bis 1.685 € monatlich) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Wann sollte ich eine Höherstufung zu Pflegegrad 5 beantragen?+

Wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen: ständige Intensivpflege, künstliche Beatmung, komplette Hilflosigkeit oder fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenzen. Ab 90 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 5 vergeben.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  4. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
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