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Pflegegrad 5: Alle Leistungen und Ansprüche bei höchster Pflegestufe

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
10.04.2026
Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in Deutschland – und steht für Menschen mit schwerster Beeinträchtigung, die rund um die Uhr auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Entsprechend umfangreich sind die Leistungen der Pflegeversicherung: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Sachleistungen, 2.085 € Tagespflege und weitere Bausteine, die den Alltag absichern.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 5 für 2026 – übersichtlich, mit allen aktuellen Zahlen und praktischen Hinweisen, wie sich die Budgets optimal kombinieren lassen. Denn gerade bei schwerster Pflegebedürftigkeit zählt jeder Euro und jede Stunde Entlastung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 990 € pro Monat – höchste Stufe bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen bis 2.299 € monatlich für professionelle ambulante Pflege
  • Tages- und Nachtpflege bis 2.085 € zusätzlich – keine Anrechnung auf andere Budgets
  • Vollstationäre Pflege 2.096 € monatlich für die Versorgung im Pflegeheim
  • Pflegegrad 5 wird ab 90 bis 100 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen auf dauerhafte, intensive Hilfe angewiesen.

Der Unterschied zu Pflegegrad 4: Beide Pflegegrade stehen für „schwerste Beeinträchtigung". Bei Pflegegrad 5 kommen aber besondere Anforderungen hinzu – etwa rund-um-die-Uhr-Betreuung, künstliche Beatmung, vollständige Hilflosigkeit bei der Körperpflege oder ausgeprägte Demenz mit Weglauftendenzen.

  • Wer bekommt Pflegegrad 5? Personen mit schwerster Pflegebedürftigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Punktzahl? 90 bis 100 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
  • Typische Situationen: Bettlägerigkeit, Wachkoma, fortgeschrittene Demenz, schwerste neurologische Erkrankungen, künstliche Beatmung
  • Automatische Einstufung: In bestimmten Fällen (z. B. bei schwerst hilflosen Kindern) kann Pflegegrad 5 direkt vergeben werden, ohne Punkterechnung

💡 Härtefallregelung

Auch unter 90 Punkten kann in Einzelfällen Pflegegrad 5 vergeben werden – nämlich dann, wenn ein außergewöhnlich hoher, besonderer Hilfebedarf vorliegt. Diese sogenannte Härtefallregelung muss konkret begründet werden.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld990 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 2.299 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tages- und Nachtpflegebis 2.085 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Vollstationäre Pflege2.096 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Bei cleverer Kombination kann bei Pflegegrad 5 eine Gesamtunterstützung von deutlich über 3.500 € monatlich zusammenkommen – vor allem, wenn Tagespflege, Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag zusammenspielen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Das Pflegegeld erreicht bei Pflegegrad 5 mit 990 € monatlich seinen Höchstbetrag. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – ohne Nachweispflicht.

Viele Familien geben das Pflegegeld als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter. Das ist rechtlich unproblematisch: Beim Empfänger bleibt es steuerfrei, solange es im Rahmen einer sittlichen Verpflichtung (Familie, enge Freunde) gezahlt wird.

⚠️ Achtung: Vierteljährlicher Beratungseinsatz

Anders als bei den anderen Pflegegraden bleibt der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 5 vierteljährlich verpflichtend – also alle 3 Monate. Bei Nichteinhaltung kann die Pflegekasse das Pflegegeld deutlich kürzen.

Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € für professionelle Pflege

Die Pflegesachleistungen erreichen bei Pflegegrad 5 mit 2.299 € monatlich den Höchstsatz. Dieses Budget ist für einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen, der die häusliche Pflege unterstützt oder vollständig übernimmt. Die Kosten werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

Typische Einsatzgebiete bei Pflegegrad 5: umfassende Grundpflege, Behandlungspflege, Mobilisation, Versorgung künstlicher Zugänge (Magensonde, PEG), Transfers und aufwändige Körperpflege. Bei wirklich schwerster Pflegebedürftigkeit reichen die 2.299 € oft trotzdem nicht aus – mögliche Deckungslücken lassen sich über Kombinationsleistung, Entlastungsbudget oder private Zuzahlung überbrücken.

Kombinationsleistung: Flexibilität bei der Versorgung

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist auch bei Pflegegrad 5 ein wichtiges Werkzeug. Sie erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen flexibel zu mischen – abhängig davon, wie viel professionelle Unterstützung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei PG 5

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 52.299 €
Kosten Pflegedienst pro Monat (60 %)1.379,40 €
Restanspruch Pflegegeld (40 % von 990 €)396 €
Gesamtleistung pro Monat1.775,40 €

Bei diesem Szenario nutzt die Familie den Pflegedienst zu 60 % und bekommt zusätzlich 40 % des Pflegegelds – eine realistische Konstellation für viele Haushalte, in denen Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen und den Rest professionell absichern.

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Pflegegrad vorhanden?

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Tages- und Nachtpflege: 2.085 € zusätzlich

Das Tagespflege-Budget bei Pflegegrad 5 erreicht 2.085 € monatlich – und läuft vollständig parallel zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen. Keine Anrechnung, keine Kürzung. Das macht Tagespflege zu einem der stärksten Entlastungshebel bei hoher Pflegebedürftigkeit.

Gerade bei Pflegegrad 5 ist die regelmäßige Tagespflege oft ein Rettungsanker für pflegende Angehörige. Während die pflegebedürftige Person tagsüber professionell betreut wird, können Angehörige arbeiten, Termine wahrnehmen oder einfach Kraft tanken. Mit 2.085 € lassen sich je nach Einrichtung bis zu 4 Tage Tagespflege pro Woche finanzieren. Wir von JUHI ergänzen die Tagespflege mit stundenweiser Haushalts- und Alltagshilfe für die Zeit zu Hause – direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

  • Tagespflege: Tagsüber Betreuung in der Einrichtung, abends zurück nach Hause
  • Nachtpflege: Betreuung nachts in der Einrichtung, tagsüber zu Hause
  • Fahrdienst: Abholung und Rückbringung sind in vielen Einrichtungen Teil des Angebots
  • Therapeutische Angebote: Ergotherapie, Gedächtnistraining, Aktivierung – oft inklusive

Härtefallregelung: Zusätzliche Unterstützung in besonderen Fällen

Die Härtefallregelung nach § 36 Absatz 3 SGB XI kann bei Pflegegrad 5 in Ausnahmefällen zusätzliche Mittel freisetzen. Sie greift, wenn der Pflegebedarf das „normale" Maß für Pflegegrad 5 deutlich übersteigt.

Typische Situationen für einen Härtefall:

  • Dauerhafte Fixierung: Wegen Selbstverletzungs- oder Weglaufgefahr
  • Nächtliche Dauerbetreuung: Wenn mehrfach nächtliche Pflegeeinsätze erforderlich sind
  • Intensivmedizinische Betreuung: Beatmung, Dialyse, kontinuierliche Überwachung
  • Schwerst hilflose Kinder: Bei sehr hohem Pflegeaufwand auch ohne vollständige Punktzahl

Der Härtefall muss vom Medizinischen Dienst bestätigt werden. Ein entsprechender Antrag lohnt sich immer dann, wenn der Pflegebedarf deutlich über dem typischen PG-5-Niveau liegt.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 entscheiden sich viele Familien für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim – allein aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall monatlich 2.096 € für die pflegebedingten Aufwendungen.

Nicht übernommen werden: Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten"), Investitionskosten und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser Eigenanteil ist bundesweit unterschiedlich hoch, liegt aber meist bei mehreren tausend Euro pro Monat.

Aufenthaltsdauer im HeimZuschuss zum Eigenanteil
Bis 12 Monate15 % des Eigenanteils
13.–24. Monat30 % des Eigenanteils
25.–36. Monat50 % des Eigenanteils
Ab dem 37. Monat75 % des Eigenanteils

Der zusätzliche Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI gleicht die Eigenanteile teilweise aus – je länger der Heimaufenthalt dauert, desto mehr übernimmt die Pflegekasse. Bei einem mehrjährigen Aufenthalt kann das den Eigenanteil spürbar reduzieren.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 – ein wichtiger Baustein

Auch bei Pflegegrad 5 ist eine professionelle Haushaltshilfe oft ein entscheidender Baustein zur Entlastung. Während ein Pflegedienst die Körperpflege übernimmt und Angehörige die emotionale Betreuung, bleibt oft niemand mehr für Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche.

Wir von JUHI unterstützen Familien bei Pflegegrad 5 mit geschulten Alltagshelfer:innen – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Als von allen Pflegekassen anerkannter Dienstleister rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten für Sie.

Finanziert wird die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 typischerweise über drei Bausteine:

  • Entlastungsbetrag 131 € monatlich: Der Klassiker – für anerkannte Anbieter wie JUHI
  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln – bei PG 5 theoretisch bis 919,60 € zusätzlich
  • Verhinderungspflege stundenweise: Regelmäßige Entlastung unter 8 Std./Tag – ohne Pflegegeld-Kürzung

Pflegegrad 5 beantragen und Beratungseinsätze

Der Antrag läuft wie bei allen Pflegegraden – formlos bei der Pflegekasse, gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.

Ein besonderer Hinweis zum Beratungseinsatz: Bei Pflegegrad 5 ist die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI vierteljährlich verpflichtend – alle 3 Monate also. Wer Pflegegeld bezieht und den Nachweis nicht erbringt, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld um bis zu 70 % kürzen.

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon – die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  2. 2Gute Vorbereitung: Gerade bei PG 5 ist das Pflegetagebuch entscheidend. Dokumentieren Sie alle Pflegeleistungen detailliert.
  3. 3Begutachtung durch den MD: Besonders wichtig: Nennen Sie auch nächtliche Pflegesituationen und den Hilfebedarf in Krisensituationen.
  4. 4Härtefallregelung prüfen: Falls der Pflegebedarf besonders hoch ist, lohnt sich ein expliziter Antrag auf Härtefallregelung.
  5. 5Bei Ablehnung Widerspruch: Wenn statt PG 5 nur Pflegegrad 4 anerkannt wird, lohnt sich oft ein Widerspruch – rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 5

  1. 1Beratungseinsatz vernachlässigen: Bei PG 5 sind die Beratungseinsätze vierteljährlich Pflicht. Wird der Nachweis vergessen, kann die Kasse das Pflegegeld drastisch kürzen – bis zu 70 %.
  2. 2Umwandlungsanspruch ignorieren: Wenn die 2.299 € Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, können bis zu 40 % in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Viele wissen das gar nicht.
  3. 3Tagespflege nicht nutzen: Das 2.085-€-Budget wird bei schwerer Pflegebedürftigkeit oft gar nicht in Anspruch genommen – obwohl es eine der stärksten Entlastungsquellen ist.
  4. 4Selbst überlastet werden: Angehörige bei PG 5 sind besonders gefährdet, selbst auszubrennen. Entlastungsangebote, Alltagshilfe oder Seniorenbetreuung sind kein Luxus, sondern notwendig.
  5. 5Härtefall nicht beantragen: Bei wirklich außergewöhnlichem Pflegebedarf gibt es zusätzliche Leistungen über die Härtefallregelung – viele Familien stellen diesen Antrag nie.

Unser Fazit: Pflegegrad 5 ist umfassend – und anspruchsvoll

Pflegegrad 5 steht für die höchste Pflegestufe und bietet entsprechend umfangreiche Leistungen: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Sachleistungen, 2.085 € Tagespflege und weitere Bausteine summieren sich bei kluger Kombination auf weit über 3.500 € monatlicher Unterstützung.

Die Herausforderung: Pflegegrad 5 bedeutet auch, dass pflegende Angehörige an ihre Grenzen kommen. Die rund-um-die-Uhr-Betreuung ist auf Dauer kaum von einer Person zu stemmen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dafür da, sich Unterstützung zu holen – nutzen Sie sie.

Wir von JUHI helfen Ihnen, die passende Haushalts- und Alltagshilfe zu organisieren – unkompliziert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Beziehung zu Ihrem Angehörigen, ohne dass Sie dabei selbst untergehen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?+

990 € pro Monat – der Höchstbetrag in der Pflegeversicherung. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 geplant.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?+

90 bis 100 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). In Härtefällen kann Pflegegrad 5 aber auch unterhalb dieser Punktzahl vergeben werden – wenn ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf besteht.

Wie oft muss der Beratungseinsatz bei PG 5 stattfinden?+

Anders als bei den anderen Pflegegraden ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 5 weiterhin vierteljährlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann das Pflegegeld um bis zu 70 % gekürzt werden.

Was ist die Härtefallregelung?+

Die Härtefallregelung nach § 36 Absatz 3 SGB XI kann zusätzliche Mittel freisetzen, wenn der Pflegebedarf das normale Maß für Pflegegrad 5 deutlich übersteigt. Typische Fälle: Dauerhafte Fixierung, nächtliche Dauerbetreuung, künstliche Beatmung oder schwerst hilflose Kinder.

Können Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bezogen werden?+

Ja. Die Tagespflege (bis 2.085 € monatlich bei PG 5) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Was passiert bei vollstationärer Pflege?+

Die Pflegekasse zahlt 2.096 € monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind Eigenanteil. Je länger der Heimaufenthalt dauert, desto höher der Zuschuss zum Eigenanteil – ab dem 37. Monat 75 %.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung und Härtefallregelung
  4. § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung vollstationäre Pflege
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in Deutschland – und steht für Menschen mit schwerster Beeinträchtigung, die rund um die Uhr auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Entsprechend umfangreich sind die Leistungen der Pflegeversicherung: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Sachleistungen, 2.085 € Tagespflege und weitere Bausteine, die den Alltag absichern.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 5 für 2026 – übersichtlich, mit allen aktuellen Zahlen und praktischen Hinweisen, wie sich die Budgets optimal kombinieren lassen. Denn gerade bei schwerster Pflegebedürftigkeit zählt jeder Euro und jede Stunde Entlastung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 990 € pro Monat – höchste Stufe bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen bis 2.299 € monatlich für professionelle ambulante Pflege
  • Tages- und Nachtpflege bis 2.085 € zusätzlich – keine Anrechnung auf andere Budgets
  • Vollstationäre Pflege 2.096 € monatlich für die Versorgung im Pflegeheim
  • Pflegegrad 5 wird ab 90 bis 100 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen auf dauerhafte, intensive Hilfe angewiesen.

Der Unterschied zu Pflegegrad 4: Beide Pflegegrade stehen für „schwerste Beeinträchtigung". Bei Pflegegrad 5 kommen aber besondere Anforderungen hinzu – etwa rund-um-die-Uhr-Betreuung, künstliche Beatmung, vollständige Hilflosigkeit bei der Körperpflege oder ausgeprägte Demenz mit Weglauftendenzen.

  • Wer bekommt Pflegegrad 5? Personen mit schwerster Pflegebedürftigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Punktzahl? 90 bis 100 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
  • Typische Situationen: Bettlägerigkeit, Wachkoma, fortgeschrittene Demenz, schwerste neurologische Erkrankungen, künstliche Beatmung
  • Automatische Einstufung: In bestimmten Fällen (z. B. bei schwerst hilflosen Kindern) kann Pflegegrad 5 direkt vergeben werden, ohne Punkterechnung

💡 Härtefallregelung

Auch unter 90 Punkten kann in Einzelfällen Pflegegrad 5 vergeben werden – nämlich dann, wenn ein außergewöhnlich hoher, besonderer Hilfebedarf vorliegt. Diese sogenannte Härtefallregelung muss konkret begründet werden.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld990 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 2.299 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tages- und Nachtpflegebis 2.085 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Vollstationäre Pflege2.096 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Bei cleverer Kombination kann bei Pflegegrad 5 eine Gesamtunterstützung von deutlich über 3.500 € monatlich zusammenkommen – vor allem, wenn Tagespflege, Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag zusammenspielen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Das Pflegegeld erreicht bei Pflegegrad 5 mit 990 € monatlich seinen Höchstbetrag. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – ohne Nachweispflicht.

Viele Familien geben das Pflegegeld als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter. Das ist rechtlich unproblematisch: Beim Empfänger bleibt es steuerfrei, solange es im Rahmen einer sittlichen Verpflichtung (Familie, enge Freunde) gezahlt wird.

⚠️ Achtung: Vierteljährlicher Beratungseinsatz

Anders als bei den anderen Pflegegraden bleibt der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 5 vierteljährlich verpflichtend – also alle 3 Monate. Bei Nichteinhaltung kann die Pflegekasse das Pflegegeld deutlich kürzen.

Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € für professionelle Pflege

Die Pflegesachleistungen erreichen bei Pflegegrad 5 mit 2.299 € monatlich den Höchstsatz. Dieses Budget ist für einen ambulanten Pflegedienst vorgesehen, der die häusliche Pflege unterstützt oder vollständig übernimmt. Die Kosten werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

Typische Einsatzgebiete bei Pflegegrad 5: umfassende Grundpflege, Behandlungspflege, Mobilisation, Versorgung künstlicher Zugänge (Magensonde, PEG), Transfers und aufwändige Körperpflege. Bei wirklich schwerster Pflegebedürftigkeit reichen die 2.299 € oft trotzdem nicht aus – mögliche Deckungslücken lassen sich über Kombinationsleistung, Entlastungsbudget oder private Zuzahlung überbrücken.

Kombinationsleistung: Flexibilität bei der Versorgung

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist auch bei Pflegegrad 5 ein wichtiges Werkzeug. Sie erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen flexibel zu mischen – abhängig davon, wie viel professionelle Unterstützung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei PG 5

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 52.299 €
Kosten Pflegedienst pro Monat (60 %)1.379,40 €
Restanspruch Pflegegeld (40 % von 990 €)396 €
Gesamtleistung pro Monat1.775,40 €

Bei diesem Szenario nutzt die Familie den Pflegedienst zu 60 % und bekommt zusätzlich 40 % des Pflegegelds – eine realistische Konstellation für viele Haushalte, in denen Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen und den Rest professionell absichern.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Tages- und Nachtpflege: 2.085 € zusätzlich

Das Tagespflege-Budget bei Pflegegrad 5 erreicht 2.085 € monatlich – und läuft vollständig parallel zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen. Keine Anrechnung, keine Kürzung. Das macht Tagespflege zu einem der stärksten Entlastungshebel bei hoher Pflegebedürftigkeit.

Gerade bei Pflegegrad 5 ist die regelmäßige Tagespflege oft ein Rettungsanker für pflegende Angehörige. Während die pflegebedürftige Person tagsüber professionell betreut wird, können Angehörige arbeiten, Termine wahrnehmen oder einfach Kraft tanken. Mit 2.085 € lassen sich je nach Einrichtung bis zu 4 Tage Tagespflege pro Woche finanzieren. Wir von JUHI ergänzen die Tagespflege mit stundenweiser Haushalts- und Alltagshilfe für die Zeit zu Hause – direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

  • Tagespflege: Tagsüber Betreuung in der Einrichtung, abends zurück nach Hause
  • Nachtpflege: Betreuung nachts in der Einrichtung, tagsüber zu Hause
  • Fahrdienst: Abholung und Rückbringung sind in vielen Einrichtungen Teil des Angebots
  • Therapeutische Angebote: Ergotherapie, Gedächtnistraining, Aktivierung – oft inklusive

Härtefallregelung: Zusätzliche Unterstützung in besonderen Fällen

Die Härtefallregelung nach § 36 Absatz 3 SGB XI kann bei Pflegegrad 5 in Ausnahmefällen zusätzliche Mittel freisetzen. Sie greift, wenn der Pflegebedarf das „normale" Maß für Pflegegrad 5 deutlich übersteigt.

Typische Situationen für einen Härtefall:

  • Dauerhafte Fixierung: Wegen Selbstverletzungs- oder Weglaufgefahr
  • Nächtliche Dauerbetreuung: Wenn mehrfach nächtliche Pflegeeinsätze erforderlich sind
  • Intensivmedizinische Betreuung: Beatmung, Dialyse, kontinuierliche Überwachung
  • Schwerst hilflose Kinder: Bei sehr hohem Pflegeaufwand auch ohne vollständige Punktzahl

Der Härtefall muss vom Medizinischen Dienst bestätigt werden. Ein entsprechender Antrag lohnt sich immer dann, wenn der Pflegebedarf deutlich über dem typischen PG-5-Niveau liegt.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 entscheiden sich viele Familien für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim – allein aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall monatlich 2.096 € für die pflegebedingten Aufwendungen.

Nicht übernommen werden: Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten"), Investitionskosten und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser Eigenanteil ist bundesweit unterschiedlich hoch, liegt aber meist bei mehreren tausend Euro pro Monat.

Aufenthaltsdauer im HeimZuschuss zum Eigenanteil
Bis 12 Monate15 % des Eigenanteils
13.–24. Monat30 % des Eigenanteils
25.–36. Monat50 % des Eigenanteils
Ab dem 37. Monat75 % des Eigenanteils

Der zusätzliche Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI gleicht die Eigenanteile teilweise aus – je länger der Heimaufenthalt dauert, desto mehr übernimmt die Pflegekasse. Bei einem mehrjährigen Aufenthalt kann das den Eigenanteil spürbar reduzieren.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 – ein wichtiger Baustein

Auch bei Pflegegrad 5 ist eine professionelle Haushaltshilfe oft ein entscheidender Baustein zur Entlastung. Während ein Pflegedienst die Körperpflege übernimmt und Angehörige die emotionale Betreuung, bleibt oft niemand mehr für Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche.

Wir von JUHI unterstützen Familien bei Pflegegrad 5 mit geschulten Alltagshelfer:innen – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Als von allen Pflegekassen anerkannter Dienstleister rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten für Sie.

Finanziert wird die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 typischerweise über drei Bausteine:

  • Entlastungsbetrag 131 € monatlich: Der Klassiker – für anerkannte Anbieter wie JUHI
  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln – bei PG 5 theoretisch bis 919,60 € zusätzlich
  • Verhinderungspflege stundenweise: Regelmäßige Entlastung unter 8 Std./Tag – ohne Pflegegeld-Kürzung

Pflegegrad 5 beantragen und Beratungseinsätze

Der Antrag läuft wie bei allen Pflegegraden – formlos bei der Pflegekasse, gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Pflegegrad beantragen.

Ein besonderer Hinweis zum Beratungseinsatz: Bei Pflegegrad 5 ist die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI vierteljährlich verpflichtend – alle 3 Monate also. Wer Pflegegeld bezieht und den Nachweis nicht erbringt, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld um bis zu 70 % kürzen.

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos per Brief, E-Mail oder Telefon – die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  2. 2Gute Vorbereitung: Gerade bei PG 5 ist das Pflegetagebuch entscheidend. Dokumentieren Sie alle Pflegeleistungen detailliert.
  3. 3Begutachtung durch den MD: Besonders wichtig: Nennen Sie auch nächtliche Pflegesituationen und den Hilfebedarf in Krisensituationen.
  4. 4Härtefallregelung prüfen: Falls der Pflegebedarf besonders hoch ist, lohnt sich ein expliziter Antrag auf Härtefallregelung.
  5. 5Bei Ablehnung Widerspruch: Wenn statt PG 5 nur Pflegegrad 4 anerkannt wird, lohnt sich oft ein Widerspruch – rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 5

  1. 1Beratungseinsatz vernachlässigen: Bei PG 5 sind die Beratungseinsätze vierteljährlich Pflicht. Wird der Nachweis vergessen, kann die Kasse das Pflegegeld drastisch kürzen – bis zu 70 %.
  2. 2Umwandlungsanspruch ignorieren: Wenn die 2.299 € Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, können bis zu 40 % in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Viele wissen das gar nicht.
  3. 3Tagespflege nicht nutzen: Das 2.085-€-Budget wird bei schwerer Pflegebedürftigkeit oft gar nicht in Anspruch genommen – obwohl es eine der stärksten Entlastungsquellen ist.
  4. 4Selbst überlastet werden: Angehörige bei PG 5 sind besonders gefährdet, selbst auszubrennen. Entlastungsangebote, Alltagshilfe oder Seniorenbetreuung sind kein Luxus, sondern notwendig.
  5. 5Härtefall nicht beantragen: Bei wirklich außergewöhnlichem Pflegebedarf gibt es zusätzliche Leistungen über die Härtefallregelung – viele Familien stellen diesen Antrag nie.

Unser Fazit: Pflegegrad 5 ist umfassend – und anspruchsvoll

Pflegegrad 5 steht für die höchste Pflegestufe und bietet entsprechend umfangreiche Leistungen: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Sachleistungen, 2.085 € Tagespflege und weitere Bausteine summieren sich bei kluger Kombination auf weit über 3.500 € monatlicher Unterstützung.

Die Herausforderung: Pflegegrad 5 bedeutet auch, dass pflegende Angehörige an ihre Grenzen kommen. Die rund-um-die-Uhr-Betreuung ist auf Dauer kaum von einer Person zu stemmen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dafür da, sich Unterstützung zu holen – nutzen Sie sie.

Wir von JUHI helfen Ihnen, die passende Haushalts- und Alltagshilfe zu organisieren – unkompliziert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Beziehung zu Ihrem Angehörigen, ohne dass Sie dabei selbst untergehen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?+

990 € pro Monat – der Höchstbetrag in der Pflegeversicherung. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 geplant.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?+

90 bis 100 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). In Härtefällen kann Pflegegrad 5 aber auch unterhalb dieser Punktzahl vergeben werden – wenn ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf besteht.

Wie oft muss der Beratungseinsatz bei PG 5 stattfinden?+

Anders als bei den anderen Pflegegraden ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI bei Pflegegrad 5 weiterhin vierteljährlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann das Pflegegeld um bis zu 70 % gekürzt werden.

Was ist die Härtefallregelung?+

Die Härtefallregelung nach § 36 Absatz 3 SGB XI kann zusätzliche Mittel freisetzen, wenn der Pflegebedarf das normale Maß für Pflegegrad 5 deutlich übersteigt. Typische Fälle: Dauerhafte Fixierung, nächtliche Dauerbetreuung, künstliche Beatmung oder schwerst hilflose Kinder.

Können Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bezogen werden?+

Ja. Die Tagespflege (bis 2.085 € monatlich bei PG 5) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Was passiert bei vollstationärer Pflege?+

Die Pflegekasse zahlt 2.096 € monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind Eigenanteil. Je länger der Heimaufenthalt dauert, desto höher der Zuschuss zum Eigenanteil – ab dem 37. Monat 75 %.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung und Härtefallregelung
  4. § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung vollstationäre Pflege
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
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