Rollator auf Rezept: So bekommen Sie ihn kostenlos


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt, nicht die Pflegekasse
- Wer einen Rollator bekommt
- In 5 Schritten zum Rollator
- Zuzahlung: 5 bis 10 €
- Standard oder Leichtgewicht?
- Ein zweiter Rollator für draußen
- Wartung, Reparatur und Ersatz
- Warum ein Rollator allein nicht reicht
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Der Weg zum Bäcker wird zur Herausforderung, die Beine werden unsicher, und beim Spaziergang fehlt eine Gelegenheit zum Ausruhen. Ein Rollator löst all das – und die meisten Menschen wissen nicht, dass sie ihn fast umsonst bekommen können.
Ein ärztliches Rezept genügt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, Ihre Zuzahlung liegt bei höchstens 10 €. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Krankenkasse zahlt – nicht die Pflegekasse, ein Pflegegrad ist nicht nötig
- ✓ Zuzahlung 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €
- ✓ Ein ärztliches Rezept genügt – vom Hausarzt, Orthopäden oder Neurologen
- ✓ Meist als Leihgabe – Wartung und Reparatur übernimmt das Sanitätshaus
- ✓ Leichtgewicht-Modelle kosten Aufpreis – die Mehrkosten zahlen Sie selbst
Die Krankenkasse zahlt, nicht die Pflegekasse
Ein Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Er soll eine Behinderung ausgleichen und die Mobilität sichern – das ist Sache der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Das hat einen praktischen Vorteil: Sie brauchen keinen Pflegegrad. Auch wer nie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat, bekommt einen Rollator, sobald ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
| Hilfsmittel | Wer zahlt? | Pflegegrad nötig? |
|---|---|---|
| Rollator | Krankenkasse | Nein |
| Pflegebett | Pflege- oder Krankenkasse | Hilfreich, nicht zwingend |
| Hausnotruf | Pflegekasse | Ja, ab Pflegegrad 1 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Pflegekasse | Ja, ab Pflegegrad 1 |
Wer einen Rollator bekommt
Entscheidend ist eine eingeschränkte Gehfähigkeit, die durch den Rollator ausgeglichen werden kann. Diese Diagnosen führen regelmäßig zur Verordnung:
- Gangunsicherheit und Sturzneigung – etwa bei Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen
- Arthrose in Hüfte oder Knie – wenn längeres Gehen schmerzt
- Zustand nach Schlaganfall – bei halbseitiger Schwäche
- Herzinsuffizienz oder COPD – die Sitzfläche ermöglicht Pausen unterwegs
- Parkinson oder Multiple Sklerose – bei zunehmender Gangstörung
💡 Warten Sie nicht auf den ersten Sturz
Viele Menschen empfinden den Rollator als Eingeständnis und schieben ihn hinaus – bis etwas passiert. Dabei ist er genau umgekehrt zu verstehen: Er erhält die Selbständigkeit, weil Wege wieder möglich werden, die sonst gemieden würden. Weitere Ansätze finden Sie unter Sturzprophylaxe.
In 5 Schritten zum Rollator
- 1Rezept holen. Haus-, Fach- oder Klinikarzt verordnet den Rollator. Wichtig: Die Diagnose und die Hilfsmittelnummer sollten auf dem Rezept stehen. Sagen Sie dem Arzt, wofür Sie den Rollator brauchen – für Wege draußen, in der Wohnung oder beides.
- 2Sanitätshaus aufsuchen. Sie können unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse frei wählen. Fragen Sie vorher telefonisch, ob das Haus mit Ihrer Kasse abrechnet.
- 3Genehmigung abwarten. Das Sanitätshaus reicht das Rezept bei der Kasse ein. Bei Standardmodellen geht das oft ohne gesonderte Prüfung, sonst gilt eine Entscheidungsfrist von drei Wochen.
- 4Anpassen lassen. Die Griffhöhe muss stimmen, sonst nutzt der beste Rollator nichts. Als Faustregel gilt: Die Griffe sollten etwa auf Höhe der Handgelenke sein, wenn die Arme locker herunterhängen.
- 5Einweisung mitnehmen. Lassen Sie sich zeigen, wie Bremsen, Zusammenklappen und das Überwinden von Bordsteinen funktionieren – das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird oft zu knapp gehalten.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerZuzahlung: 5 bis 10 €
| Situation | Ihre Zuzahlung |
|---|---|
| Standard-Rollator | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
| Unter 18 Jahre | 0 € – generell befreit |
| Belastungsgrenze erreicht | 0 € – auf Antrag befreit |
| Leichtgewicht- oder Sondermodell | Zuzahlung plus Aufpreis |
| Wartung und Reparatur bei Leihgabe | 0 € |
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wer sie im laufenden Jahr bereits durch andere Zuzahlungen erreicht hat, zahlt für den Rollator nichts mehr – ein formloser Antrag bei der Krankenkasse genügt.
Standard oder Leichtgewicht?
Die Kasse zahlt einen Festbetrag, der das Standardmodell abdeckt. Wer ein leichteres oder besser ausgestattetes Modell möchte, zahlt die Differenz selbst. Der Unterschied ist im Alltag allerdings spürbar:
| Merkmal | Standardmodell | Leichtgewicht |
|---|---|---|
| Gewicht | ca. 10–12 kg | ca. 6–8 kg |
| Material | Stahl | Aluminium oder Carbon |
| Zusammenklappen | Meist längsseitig | Oft mit einem Griff |
| Für den Kofferraum | Schwer zu heben | Gut handhabbar |
| Ihre Kosten | Nur die Zuzahlung | Zuzahlung plus 100–400 € Aufpreis |
⚠️ Lassen Sie sich das Standardmodell zeigen
Manche Sanitätshäuser präsentieren zuerst die teuren Modelle. Sie haben Anspruch darauf, ein zuzahlungsfreies Standardmodell vorgeführt zu bekommen. Fragen Sie ausdrücklich danach und probieren Sie es aus, bevor Sie sich für einen Aufpreis entscheiden.
Wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind oder Treppen zur Wohnung überwinden müssen, kann sich der Aufpreis trotzdem lohnen – vier Kilo Unterschied sind beim täglichen Heben erheblich.
Ein zweiter Rollator für draußen
In begründeten Fällen übernimmt die Krankenkasse zwei Rollatoren – einen für die Wohnung, einen für draußen. Das kommt infrage, wenn:
- die Wohnung im Obergeschoss liegt und der Rollator nicht hochgetragen werden kann
- die Wohnräume so eng sind, dass ein schmaleres Innenmodell nötig ist
- der Außenbereich grobe Bereifung erfordert, etwa bei Kopfsteinpflaster oder Feldwegen
Der Arzt muss die Notwendigkeit beider Modelle begründen. Ein pauschaler Antrag wird in der Regel abgelehnt – schildern Sie die konkrete Wohnsituation.
Wartung, Reparatur und Ersatz
| Fall | Wer zahlt? |
|---|---|
| Bremsen nachstellen, Verschleiß | Sanitätshaus, kostenfrei |
| Reifen abgefahren | Sanitätshaus, kostenfrei |
| Neues Modell nach etwa fünf Jahren | Krankenkasse, mit neuem Rezept |
| Zustand hat sich verschlechtert | Krankenkasse, Umversorgung möglich |
| Mutwillige Beschädigung | Sie selbst |
Bei einer Leihgabe bleibt der Rollator Eigentum des Sanitätshauses. Melden Sie Defekte deshalb sofort – Reparaturen sind für Sie kostenfrei, und ein schlecht bremsender Rollator ist ein echtes Sturzrisiko. Wenn die Gehfähigkeit weiter nachlässt, prüfen Sie eine Anpassung der Hilfsmittel.
Warum ein Rollator allein nicht reicht
Ein Rollator macht Wege wieder möglich – aber er nimmt keine Arbeit ab. Volle Einkaufstaschen lassen sich damit kaum transportieren, das Fensterputzen bleibt unmöglich, und für den Wocheneinkauf reicht der kleine Korb nicht.
Genau hier setzt JUHI an. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Dasselbe gilt bei Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Begleitung statt Alleingang
Viele Menschen mit Rollator meiden Wege, weil sie sich allein unsicher fühlen. JUHI begleitet Sie zum Arzt, zur Apotheke oder einfach zum Spaziergang – das erhält Beweglichkeit und Kontakte zugleich. Wie Einkaufshilfe konkret abläuft, lesen Sie separat.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dresden, Essen und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Ein Rezept genügt
Der Weg zum Rollator ist kürzer, als die meisten annehmen: Termin beim Hausarzt, Rezept mitnehmen, Sanitätshaus aufsuchen. Höchstens 10 € Zuzahlung, kein Pflegegrad nötig, Wartung inklusive.
Zwei Dinge sollten Sie dabei nicht übersehen: Lassen Sie die Griffhöhe sorgfältig einstellen und bestehen Sie darauf, ein zuzahlungsfreies Standardmodell zu testen, bevor Sie einen Aufpreis zahlen. Falls parallel ein Pflegegrad im Raum steht, lohnt sich der Antrag ohnehin – wie er abläuft, erklären wir unter Pflegegrad beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Rollator auf Rezept?+
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei einem Standardmodell zahlen Sie also nie mehr als 10 €. Wartung und Reparatur sind bei einer Leihgabe kostenfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad?+
Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Es genügt eine ärztliche Verordnung, die die eingeschränkte Gehfähigkeit belegt.
Welcher Arzt stellt das Rezept aus?+
Jeder Vertragsarzt – Hausarzt, Orthopäde, Neurologe oder auch die Klinik bei der Entlassung. Der Hausarzt ist meist der einfachste Weg, weil er die Gesamtsituation kennt.
Kann ich mir das Modell aussuchen?+
Die Kasse zahlt einen Festbetrag für das Standardmodell. Wünschen Sie ein leichteres Modell aus Aluminium oder Carbon, zahlen Sie die Differenz von meist 100 bis 400 € selbst. Lassen Sie sich in jedem Fall auch das zuzahlungsfreie Modell zeigen.
Bekomme ich zwei Rollatoren?+
In begründeten Fällen ja – etwa wenn die Wohnung im Obergeschoss liegt und der Rollator nicht getragen werden kann. Der Arzt muss die Notwendigkeit beider Modelle konkret begründen.
Wann bekomme ich einen neuen Rollator?+
Nach etwa fünf Jahren ist eine Neuversorgung üblich, wenn das Gerät verschlissen ist. Verschlechtert sich Ihr Zustand vorher deutlich, ist eine Umversorgung auf ein passenderes Modell jederzeit möglich – dafür braucht es ein neues Rezept.
Quellen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenversicherung
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze
- § 13 Abs. 3a SGB V – Entscheidungsfristen der Krankenkasse
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Der Weg zum Bäcker wird zur Herausforderung, die Beine werden unsicher, und beim Spaziergang fehlt eine Gelegenheit zum Ausruhen. Ein Rollator löst all das – und die meisten Menschen wissen nicht, dass sie ihn fast umsonst bekommen können.
Ein ärztliches Rezept genügt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, Ihre Zuzahlung liegt bei höchstens 10 €. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Krankenkasse zahlt – nicht die Pflegekasse, ein Pflegegrad ist nicht nötig
- ✓ Zuzahlung 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €
- ✓ Ein ärztliches Rezept genügt – vom Hausarzt, Orthopäden oder Neurologen
- ✓ Meist als Leihgabe – Wartung und Reparatur übernimmt das Sanitätshaus
- ✓ Leichtgewicht-Modelle kosten Aufpreis – die Mehrkosten zahlen Sie selbst
Die Krankenkasse zahlt, nicht die Pflegekasse
Ein Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Er soll eine Behinderung ausgleichen und die Mobilität sichern – das ist Sache der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Das hat einen praktischen Vorteil: Sie brauchen keinen Pflegegrad. Auch wer nie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat, bekommt einen Rollator, sobald ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
| Hilfsmittel | Wer zahlt? | Pflegegrad nötig? |
|---|---|---|
| Rollator | Krankenkasse | Nein |
| Pflegebett | Pflege- oder Krankenkasse | Hilfreich, nicht zwingend |
| Hausnotruf | Pflegekasse | Ja, ab Pflegegrad 1 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Pflegekasse | Ja, ab Pflegegrad 1 |
Wer einen Rollator bekommt
Entscheidend ist eine eingeschränkte Gehfähigkeit, die durch den Rollator ausgeglichen werden kann. Diese Diagnosen führen regelmäßig zur Verordnung:
- Gangunsicherheit und Sturzneigung – etwa bei Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen
- Arthrose in Hüfte oder Knie – wenn längeres Gehen schmerzt
- Zustand nach Schlaganfall – bei halbseitiger Schwäche
- Herzinsuffizienz oder COPD – die Sitzfläche ermöglicht Pausen unterwegs
- Parkinson oder Multiple Sklerose – bei zunehmender Gangstörung
💡 Warten Sie nicht auf den ersten Sturz
Viele Menschen empfinden den Rollator als Eingeständnis und schieben ihn hinaus – bis etwas passiert. Dabei ist er genau umgekehrt zu verstehen: Er erhält die Selbständigkeit, weil Wege wieder möglich werden, die sonst gemieden würden. Weitere Ansätze finden Sie unter Sturzprophylaxe.
In 5 Schritten zum Rollator
- 1Rezept holen. Haus-, Fach- oder Klinikarzt verordnet den Rollator. Wichtig: Die Diagnose und die Hilfsmittelnummer sollten auf dem Rezept stehen. Sagen Sie dem Arzt, wofür Sie den Rollator brauchen – für Wege draußen, in der Wohnung oder beides.
- 2Sanitätshaus aufsuchen. Sie können unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse frei wählen. Fragen Sie vorher telefonisch, ob das Haus mit Ihrer Kasse abrechnet.
- 3Genehmigung abwarten. Das Sanitätshaus reicht das Rezept bei der Kasse ein. Bei Standardmodellen geht das oft ohne gesonderte Prüfung, sonst gilt eine Entscheidungsfrist von drei Wochen.
- 4Anpassen lassen. Die Griffhöhe muss stimmen, sonst nutzt der beste Rollator nichts. Als Faustregel gilt: Die Griffe sollten etwa auf Höhe der Handgelenke sein, wenn die Arme locker herunterhängen.
- 5Einweisung mitnehmen. Lassen Sie sich zeigen, wie Bremsen, Zusammenklappen und das Überwinden von Bordsteinen funktionieren – das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird oft zu knapp gehalten.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerZuzahlung: 5 bis 10 €
| Situation | Ihre Zuzahlung |
|---|---|
| Standard-Rollator | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
| Unter 18 Jahre | 0 € – generell befreit |
| Belastungsgrenze erreicht | 0 € – auf Antrag befreit |
| Leichtgewicht- oder Sondermodell | Zuzahlung plus Aufpreis |
| Wartung und Reparatur bei Leihgabe | 0 € |
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wer sie im laufenden Jahr bereits durch andere Zuzahlungen erreicht hat, zahlt für den Rollator nichts mehr – ein formloser Antrag bei der Krankenkasse genügt.
Standard oder Leichtgewicht?
Die Kasse zahlt einen Festbetrag, der das Standardmodell abdeckt. Wer ein leichteres oder besser ausgestattetes Modell möchte, zahlt die Differenz selbst. Der Unterschied ist im Alltag allerdings spürbar:
| Merkmal | Standardmodell | Leichtgewicht |
|---|---|---|
| Gewicht | ca. 10–12 kg | ca. 6–8 kg |
| Material | Stahl | Aluminium oder Carbon |
| Zusammenklappen | Meist längsseitig | Oft mit einem Griff |
| Für den Kofferraum | Schwer zu heben | Gut handhabbar |
| Ihre Kosten | Nur die Zuzahlung | Zuzahlung plus 100–400 € Aufpreis |
⚠️ Lassen Sie sich das Standardmodell zeigen
Manche Sanitätshäuser präsentieren zuerst die teuren Modelle. Sie haben Anspruch darauf, ein zuzahlungsfreies Standardmodell vorgeführt zu bekommen. Fragen Sie ausdrücklich danach und probieren Sie es aus, bevor Sie sich für einen Aufpreis entscheiden.
Wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind oder Treppen zur Wohnung überwinden müssen, kann sich der Aufpreis trotzdem lohnen – vier Kilo Unterschied sind beim täglichen Heben erheblich.
Ein zweiter Rollator für draußen
In begründeten Fällen übernimmt die Krankenkasse zwei Rollatoren – einen für die Wohnung, einen für draußen. Das kommt infrage, wenn:
- die Wohnung im Obergeschoss liegt und der Rollator nicht hochgetragen werden kann
- die Wohnräume so eng sind, dass ein schmaleres Innenmodell nötig ist
- der Außenbereich grobe Bereifung erfordert, etwa bei Kopfsteinpflaster oder Feldwegen
Der Arzt muss die Notwendigkeit beider Modelle begründen. Ein pauschaler Antrag wird in der Regel abgelehnt – schildern Sie die konkrete Wohnsituation.
Wartung, Reparatur und Ersatz
| Fall | Wer zahlt? |
|---|---|
| Bremsen nachstellen, Verschleiß | Sanitätshaus, kostenfrei |
| Reifen abgefahren | Sanitätshaus, kostenfrei |
| Neues Modell nach etwa fünf Jahren | Krankenkasse, mit neuem Rezept |
| Zustand hat sich verschlechtert | Krankenkasse, Umversorgung möglich |
| Mutwillige Beschädigung | Sie selbst |
Bei einer Leihgabe bleibt der Rollator Eigentum des Sanitätshauses. Melden Sie Defekte deshalb sofort – Reparaturen sind für Sie kostenfrei, und ein schlecht bremsender Rollator ist ein echtes Sturzrisiko. Wenn die Gehfähigkeit weiter nachlässt, prüfen Sie eine Anpassung der Hilfsmittel.
Warum ein Rollator allein nicht reicht
Ein Rollator macht Wege wieder möglich – aber er nimmt keine Arbeit ab. Volle Einkaufstaschen lassen sich damit kaum transportieren, das Fensterputzen bleibt unmöglich, und für den Wocheneinkauf reicht der kleine Korb nicht.
Genau hier setzt JUHI an. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Dasselbe gilt bei Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Begleitung statt Alleingang
Viele Menschen mit Rollator meiden Wege, weil sie sich allein unsicher fühlen. JUHI begleitet Sie zum Arzt, zur Apotheke oder einfach zum Spaziergang – das erhält Beweglichkeit und Kontakte zugleich. Wie Einkaufshilfe konkret abläuft, lesen Sie separat.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dresden, Essen und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Ein Rezept genügt
Der Weg zum Rollator ist kürzer, als die meisten annehmen: Termin beim Hausarzt, Rezept mitnehmen, Sanitätshaus aufsuchen. Höchstens 10 € Zuzahlung, kein Pflegegrad nötig, Wartung inklusive.
Zwei Dinge sollten Sie dabei nicht übersehen: Lassen Sie die Griffhöhe sorgfältig einstellen und bestehen Sie darauf, ein zuzahlungsfreies Standardmodell zu testen, bevor Sie einen Aufpreis zahlen. Falls parallel ein Pflegegrad im Raum steht, lohnt sich der Antrag ohnehin – wie er abläuft, erklären wir unter Pflegegrad beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Rollator auf Rezept?+
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei einem Standardmodell zahlen Sie also nie mehr als 10 €. Wartung und Reparatur sind bei einer Leihgabe kostenfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad?+
Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Es genügt eine ärztliche Verordnung, die die eingeschränkte Gehfähigkeit belegt.
Welcher Arzt stellt das Rezept aus?+
Jeder Vertragsarzt – Hausarzt, Orthopäde, Neurologe oder auch die Klinik bei der Entlassung. Der Hausarzt ist meist der einfachste Weg, weil er die Gesamtsituation kennt.
Kann ich mir das Modell aussuchen?+
Die Kasse zahlt einen Festbetrag für das Standardmodell. Wünschen Sie ein leichteres Modell aus Aluminium oder Carbon, zahlen Sie die Differenz von meist 100 bis 400 € selbst. Lassen Sie sich in jedem Fall auch das zuzahlungsfreie Modell zeigen.
Bekomme ich zwei Rollatoren?+
In begründeten Fällen ja – etwa wenn die Wohnung im Obergeschoss liegt und der Rollator nicht getragen werden kann. Der Arzt muss die Notwendigkeit beider Modelle konkret begründen.
Wann bekomme ich einen neuen Rollator?+
Nach etwa fünf Jahren ist eine Neuversorgung üblich, wenn das Gerät verschlissen ist. Verschlechtert sich Ihr Zustand vorher deutlich, ist eine Umversorgung auf ein passenderes Modell jederzeit möglich – dafür braucht es ein neues Rezept.
Quellen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenversicherung
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze
- § 13 Abs. 3a SGB V – Entscheidungsfristen der Krankenkasse
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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