Tagespflege Kosten: Was Sie selbst zahlen und was die Kasse übernimmt

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Tagespflege?
- Wie setzen sich die Kosten zusammen?
- So viel übernimmt die Pflegekasse
- Ihr Eigenanteil: Rechenbeispiel
- Was passiert mit dem Pflegegeld?
- Tagespflege vs. Hilfe zu Hause
- So hilft JUHI – ohne Eigenkosten, ohne Einrichtung
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Tagespflege klingt nach der idealen Lösung: Tagsüber Betreuung in einer Einrichtung, abends zurück nach Hause. Doch was kostet das eigentlich – und wie viel davon übernimmt die Pflegekasse? Die Antwort überrascht viele: Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten liegt oft bei 500–900 € pro Monat. In diesem Artikel zeigen wir, wie sich die Kosten zusammensetzen, was die Kasse zahlt und wann stundenweise Hilfe zu Hause die günstigere Alternative ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Tagespflege = teilstationäre Pflege – tagsüber in einer Einrichtung, abends zu Hause
- ✓ Gesamtkosten: 50–80 € pro Tag – je nach Einrichtung und Region
- ✓ Pflegekasse zahlt: Pflegekosten nach § 41 SGB XI (je nach Pflegegrad 689–2.005 €/Monat)
- ✓ Sie zahlen: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten + ggf. Fahrtkosten
- ✓ Alternative: Stundenweise Hilfe zu Hause über JUHI – 0 € Eigenkosten
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform nach § 41 SGB XI. Pflegebedürftige Menschen werden tagsüber in einer zugelassenen Tagespflegeeinrichtung betreut – mit Mahlzeiten, Beschäftigung, sozialen Kontakten und pflegerischer Versorgung. Abends kehren sie nach Hause zurück. Die meisten Einrichtungen bieten einen Fahrdienst an, der die Gäste morgens abholt und nachmittags wieder heimbringt.
Tagespflege ist vor allem dann sinnvoll, wenn pflegende Angehörige tagsüber arbeiten oder selbst Entlastung brauchen – und die pflegebedürftige Person nicht allein zu Hause bleiben kann. Einen Überblick über die Kosten eines Pflegeheims zum Vergleich finden Sie in unserem separaten Artikel.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten einer Tagespflegeeinrichtung bestehen aus vier Teilen. Die Pflegekasse übernimmt nur die reinen Pflegekosten – den Rest zahlen Sie selbst:
| Kostenblock | Wer zahlt? | Typische Kosten / Tag |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Pflegekasse (bis zum Höchstbetrag) | 25–45 € |
| Unterkunft + Verpflegung | Sie selbst | 15–25 € |
| Investitionskosten | Sie selbst (ggf. Sozialhilfe) | 5–12 € |
| Fahrtkosten | Sie selbst (teilweise Kasse) | 5–15 € |
| Gesamt pro Tag | 50–97 € |
⚠️ Eigenanteil nicht unterschätzen
Bei 5 Tagen Tagespflege pro Woche und einem Eigenanteil von 25–50 € pro Tag kommen 500–1.000 € pro Monat zusammen, die Sie selbst tragen müssen. Die Pflegekasse zahlt nur die Pflegekosten – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrdienst gehen auf Ihre Rechnung.
So viel übernimmt die Pflegekasse für Tagespflege
Der Zuschuss der Pflegekasse für Tagespflege richtet sich nach dem Pflegegrad und ist in § 41 SGB XI geregelt:
| Pflegegrad | Zuschuss Tagespflege / Monat | Pflegegeld / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € |
| PG 2 | 689 € | 332 € | 131 € |
| PG 3 | 1.298 € | 599 € | 131 € |
| PG 4 | 1.612 € | 800 € | 131 € |
| PG 5 | 2.005 € | 990 € | 131 € |
💡 Gute Nachricht: Pflegegeld bleibt erhalten
Anders als bei vollstationärer Pflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, wenn Sie Tagespflege nutzen. Sie erhalten also den Tagespflege-Zuschuss und das volle Pflegegeld gleichzeitig.
Ihr Eigenanteil: Rechenbeispiel
Beispiel: Frau Weber, Pflegegrad 3, 3 Tage Tagespflege / Woche
- Gesamtkosten: 65 € / Tag × 13 Tage / Monat = 845 €
- Davon Pflegekosten (Kasse): 35 € / Tag × 13 = 455 € (von max. 1.298 € gedeckt)
- Eigenanteil: 30 € / Tag × 13 = 390 € / Monat (Unterkunft, Verpflegung, Investition, Fahrt)
Dazu erhält Frau Weber weiterhin 599 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag.
Bei 5 Tagen pro Woche steigt der Eigenanteil schnell auf 600–900 € monatlich. Ob sich das lohnt, hängt vom individuellen Bedarf ab – und von den Alternativen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas passiert mit dem Pflegegeld bei Tagespflege?
Das Pflegegeld bleibt bei Tagespflege vollständig erhalten. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur vollstationären Pflege oder Kurzzeitpflege, bei denen das Pflegegeld gekürzt wird. Sie können also Tagespflege nutzen und das volle Pflegegeld an die pflegende Person weitergeben.
Tagespflege vs. stundenweise Hilfe zu Hause
Tagespflege und stundenweise Hilfe zu Hause sind unterschiedliche Konzepte – und für unterschiedliche Situationen gedacht. Hier der Vergleich:
| Kriterium | Tagespflege | Stundenweise Hilfe zu Hause (JUHI) |
|---|---|---|
| Wo? | In einer Einrichtung | Zu Hause – vertraute Umgebung |
| Wann? | Feste Tage, ganztags (6–8 Std.) | Flexibel – 2-Stunden-Schichten |
| Eigenkosten / Monat | 300–900 € (je nach Tagen) | 0 € |
| Pflegegeld | Bleibt erhalten | Bleibt erhalten |
| Soziale Kontakte | Gruppenaktivitäten in der Einrichtung | Gesellschaft durch feste Hilfsperson |
| Fahrdienst | Oft inklusive (selbst zahlen) | Entfällt – Hilfe kommt zu Ihnen |
| Leistungsspektrum | Betreuung, Pflege, Mahlzeiten | Haushalt, Einkauf, Begleitung, Garten |
| Geeignet für | Ganztägige Betreuung, Demenz, Berufstätigkeit der Angehörigen | Regelmäßige Entlastung, Haushalt, Begleitung |
Wichtig: Tagespflege und JUHI schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können beides gleichzeitig nutzen – Tagespflege für die Betreuung tagsüber und JUHI für die Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind separate Budgets, die unabhängig von der Tagespflege genutzt werden können.
So hilft JUHI – ohne Eigenkosten, ohne Einrichtung
Wenn Sie keine ganztägige Betreuung brauchen, sondern regelmäßige Unterstützung im Haushalt, ist JUHI die günstigere und flexiblere Lösung. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – in der vertrauten häuslichen Umgebung. Mehr Optionen für Tagesbetreuung zu Hause finden Sie in unserem separaten Artikel.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Dresden, Essen und Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt
JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
Unser Fazit: Tagespflege lohnt sich – aber nicht für jeden
Tagespflege ist eine gute Lösung für Menschen, die ganztägige Betreuung und soziale Kontakte brauchen – besonders bei Demenz oder wenn Angehörige tagsüber arbeiten. Aber der Eigenanteil von 300–900 € pro Monat ist erheblich und wird oft unterschätzt.
Für die Entlastung im Haushalt – Putzen, Einkaufen, Begleitung – gibt es mit JUHI eine Alternative ohne Eigenkosten. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren: Tagespflege für die Betreuung, JUHI für den Haushalt.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet Tagespflege pro Tag?+
Die Gesamtkosten liegen je nach Einrichtung und Region zwischen 50 und 97 € pro Tag. Davon übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten (25–45 €). Den Rest – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrdienst – zahlen Sie selbst.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?+
Nein. Das Pflegegeld bleibt bei Tagespflege vollständig erhalten. Sie können den Tagespflege-Zuschuss der Pflegekasse und das Pflegegeld gleichzeitig beziehen.
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Zuschuss für Tagespflege nach § 41 SGB XI steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Leistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe über JUHI.
Kann ich Tagespflege und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Tagespflege und JUHI werden aus unterschiedlichen Budgets finanziert. Die Tagespflege läuft über den Zuschuss nach § 41 SGB XI, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Leistungen lassen sich problemlos kombinieren.
Wie finde ich eine gute Tagespflegeeinrichtung?+
Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste zugelassener Einrichtungen in Ihrer Nähe geben. Achten Sie auf: Fahrdienst inklusive oder extra? Wie hoch ist der Eigenanteil? Gibt es Probetage? Ist die Einrichtung auf bestimmte Krankheitsbilder (z. B. Demenz) spezialisiert?
Übernimmt die Sozialhilfe den Eigenanteil?+
In bestimmten Fällen ja. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter den Grenzen der Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) liegen, kann das Sozialamt den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. Stellen Sie dafür einen Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Quellen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Tagespflege klingt nach der idealen Lösung: Tagsüber Betreuung in einer Einrichtung, abends zurück nach Hause. Doch was kostet das eigentlich – und wie viel davon übernimmt die Pflegekasse? Die Antwort überrascht viele: Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten liegt oft bei 500–900 € pro Monat. In diesem Artikel zeigen wir, wie sich die Kosten zusammensetzen, was die Kasse zahlt und wann stundenweise Hilfe zu Hause die günstigere Alternative ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Tagespflege = teilstationäre Pflege – tagsüber in einer Einrichtung, abends zu Hause
- ✓ Gesamtkosten: 50–80 € pro Tag – je nach Einrichtung und Region
- ✓ Pflegekasse zahlt: Pflegekosten nach § 41 SGB XI (je nach Pflegegrad 689–2.005 €/Monat)
- ✓ Sie zahlen: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten + ggf. Fahrtkosten
- ✓ Alternative: Stundenweise Hilfe zu Hause über JUHI – 0 € Eigenkosten
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform nach § 41 SGB XI. Pflegebedürftige Menschen werden tagsüber in einer zugelassenen Tagespflegeeinrichtung betreut – mit Mahlzeiten, Beschäftigung, sozialen Kontakten und pflegerischer Versorgung. Abends kehren sie nach Hause zurück. Die meisten Einrichtungen bieten einen Fahrdienst an, der die Gäste morgens abholt und nachmittags wieder heimbringt.
Tagespflege ist vor allem dann sinnvoll, wenn pflegende Angehörige tagsüber arbeiten oder selbst Entlastung brauchen – und die pflegebedürftige Person nicht allein zu Hause bleiben kann. Einen Überblick über die Kosten eines Pflegeheims zum Vergleich finden Sie in unserem separaten Artikel.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten einer Tagespflegeeinrichtung bestehen aus vier Teilen. Die Pflegekasse übernimmt nur die reinen Pflegekosten – den Rest zahlen Sie selbst:
| Kostenblock | Wer zahlt? | Typische Kosten / Tag |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Pflegekasse (bis zum Höchstbetrag) | 25–45 € |
| Unterkunft + Verpflegung | Sie selbst | 15–25 € |
| Investitionskosten | Sie selbst (ggf. Sozialhilfe) | 5–12 € |
| Fahrtkosten | Sie selbst (teilweise Kasse) | 5–15 € |
| Gesamt pro Tag | 50–97 € |
⚠️ Eigenanteil nicht unterschätzen
Bei 5 Tagen Tagespflege pro Woche und einem Eigenanteil von 25–50 € pro Tag kommen 500–1.000 € pro Monat zusammen, die Sie selbst tragen müssen. Die Pflegekasse zahlt nur die Pflegekosten – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrdienst gehen auf Ihre Rechnung.
So viel übernimmt die Pflegekasse für Tagespflege
Der Zuschuss der Pflegekasse für Tagespflege richtet sich nach dem Pflegegrad und ist in § 41 SGB XI geregelt:
| Pflegegrad | Zuschuss Tagespflege / Monat | Pflegegeld / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € |
| PG 2 | 689 € | 332 € | 131 € |
| PG 3 | 1.298 € | 599 € | 131 € |
| PG 4 | 1.612 € | 800 € | 131 € |
| PG 5 | 2.005 € | 990 € | 131 € |
💡 Gute Nachricht: Pflegegeld bleibt erhalten
Anders als bei vollstationärer Pflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, wenn Sie Tagespflege nutzen. Sie erhalten also den Tagespflege-Zuschuss und das volle Pflegegeld gleichzeitig.
Ihr Eigenanteil: Rechenbeispiel
Beispiel: Frau Weber, Pflegegrad 3, 3 Tage Tagespflege / Woche
- Gesamtkosten: 65 € / Tag × 13 Tage / Monat = 845 €
- Davon Pflegekosten (Kasse): 35 € / Tag × 13 = 455 € (von max. 1.298 € gedeckt)
- Eigenanteil: 30 € / Tag × 13 = 390 € / Monat (Unterkunft, Verpflegung, Investition, Fahrt)
Dazu erhält Frau Weber weiterhin 599 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag.
Bei 5 Tagen pro Woche steigt der Eigenanteil schnell auf 600–900 € monatlich. Ob sich das lohnt, hängt vom individuellen Bedarf ab – und von den Alternativen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas passiert mit dem Pflegegeld bei Tagespflege?
Das Pflegegeld bleibt bei Tagespflege vollständig erhalten. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur vollstationären Pflege oder Kurzzeitpflege, bei denen das Pflegegeld gekürzt wird. Sie können also Tagespflege nutzen und das volle Pflegegeld an die pflegende Person weitergeben.
Tagespflege vs. stundenweise Hilfe zu Hause
Tagespflege und stundenweise Hilfe zu Hause sind unterschiedliche Konzepte – und für unterschiedliche Situationen gedacht. Hier der Vergleich:
| Kriterium | Tagespflege | Stundenweise Hilfe zu Hause (JUHI) |
|---|---|---|
| Wo? | In einer Einrichtung | Zu Hause – vertraute Umgebung |
| Wann? | Feste Tage, ganztags (6–8 Std.) | Flexibel – 2-Stunden-Schichten |
| Eigenkosten / Monat | 300–900 € (je nach Tagen) | 0 € |
| Pflegegeld | Bleibt erhalten | Bleibt erhalten |
| Soziale Kontakte | Gruppenaktivitäten in der Einrichtung | Gesellschaft durch feste Hilfsperson |
| Fahrdienst | Oft inklusive (selbst zahlen) | Entfällt – Hilfe kommt zu Ihnen |
| Leistungsspektrum | Betreuung, Pflege, Mahlzeiten | Haushalt, Einkauf, Begleitung, Garten |
| Geeignet für | Ganztägige Betreuung, Demenz, Berufstätigkeit der Angehörigen | Regelmäßige Entlastung, Haushalt, Begleitung |
Wichtig: Tagespflege und JUHI schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können beides gleichzeitig nutzen – Tagespflege für die Betreuung tagsüber und JUHI für die Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind separate Budgets, die unabhängig von der Tagespflege genutzt werden können.
So hilft JUHI – ohne Eigenkosten, ohne Einrichtung
Wenn Sie keine ganztägige Betreuung brauchen, sondern regelmäßige Unterstützung im Haushalt, ist JUHI die günstigere und flexiblere Lösung. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – in der vertrauten häuslichen Umgebung. Mehr Optionen für Tagesbetreuung zu Hause finden Sie in unserem separaten Artikel.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Dresden, Essen und Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt
JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
Unser Fazit: Tagespflege lohnt sich – aber nicht für jeden
Tagespflege ist eine gute Lösung für Menschen, die ganztägige Betreuung und soziale Kontakte brauchen – besonders bei Demenz oder wenn Angehörige tagsüber arbeiten. Aber der Eigenanteil von 300–900 € pro Monat ist erheblich und wird oft unterschätzt.
Für die Entlastung im Haushalt – Putzen, Einkaufen, Begleitung – gibt es mit JUHI eine Alternative ohne Eigenkosten. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren: Tagespflege für die Betreuung, JUHI für den Haushalt.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet Tagespflege pro Tag?+
Die Gesamtkosten liegen je nach Einrichtung und Region zwischen 50 und 97 € pro Tag. Davon übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten (25–45 €). Den Rest – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Fahrdienst – zahlen Sie selbst.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?+
Nein. Das Pflegegeld bleibt bei Tagespflege vollständig erhalten. Sie können den Tagespflege-Zuschuss der Pflegekasse und das Pflegegeld gleichzeitig beziehen.
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Zuschuss für Tagespflege nach § 41 SGB XI steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Leistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe über JUHI.
Kann ich Tagespflege und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Tagespflege und JUHI werden aus unterschiedlichen Budgets finanziert. Die Tagespflege läuft über den Zuschuss nach § 41 SGB XI, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Leistungen lassen sich problemlos kombinieren.
Wie finde ich eine gute Tagespflegeeinrichtung?+
Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste zugelassener Einrichtungen in Ihrer Nähe geben. Achten Sie auf: Fahrdienst inklusive oder extra? Wie hoch ist der Eigenanteil? Gibt es Probetage? Ist die Einrichtung auf bestimmte Krankheitsbilder (z. B. Demenz) spezialisiert?
Übernimmt die Sozialhilfe den Eigenanteil?+
In bestimmten Fällen ja. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter den Grenzen der Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) liegen, kann das Sozialamt den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. Stellen Sie dafür einen Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Quellen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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