Wie viele Rentenpunkte bei Pflegegrad 2? Das zahlt die Pflegekasse für Ihre Rente


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Antwort: So viele Rentenpunkte bringt Pflegegrad 2
- So wird gerechnet
- Rentenpunkte für alle Pflegegrade im Vergleich
- Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
- So melden Sie die Pflege bei der Pflegekasse
- Die 4 häufigsten Fehler
- So entlastet JUHI pflegende Angehörige
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Sie pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 – und fragen sich, ob Ihnen das wenigstens etwas für die Rente bringt? Die gute Nachricht: Ja. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige – ohne dass Sie einen Cent dafür aufwenden müssen. Bei Pflegegrad 2 mit Pflegegeld sind das rund 199 € monatlich, die direkt auf Ihr Rentenkonto fließen.
In diesem Artikel erklären wir, wie viele Rentenpunkte Pflegegrad 2 bringt, wie die Berechnung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen – und warum Millionen pflegender Angehöriger diese Leistung nie beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ PG 2 mit Pflegegeld: Die Pflegekasse zahlt ~199 € monatlich an die Rentenversicherung für Sie
- ✓ Rentenpunkte: Ca. 0,27 Entgeltpunkte pro Pflegejahr → rund 10 € mehr Rente pro Monat – lebenslang
- ✓ Voraussetzungen: Mind. 10 Std./Woche an 2+ Tagen, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit, nicht erwerbsmäßig
- ✓ Nicht automatisch: Sie müssen die Pflege bei der Pflegekasse melden – keine rückwirkende Gutschrift
- ✓ Zusätzlich: Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung greifen automatisch
Die Antwort: So viele Rentenpunkte bringt Pflegegrad 2
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt davon ab, welche Leistungsart die pflegebedürftige Person bezieht – Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination aus beidem:
| Leistungsart bei PG 2 | % der Bezugsgröße | Fiktives Entgelt / Monat | RV-Beitrag / Monat | Rentenpunkte / Jahr | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (100 %) | 27,0 % | 1.067,85 € | ~199 € | ~0,27 | ~10 € |
| Kombination (50/50) | ~22,9 % | ~905,70 € | ~168 € | ~0,23 | ~9 € |
| Sachleistungen (100 %) | 18,9 % | 747,50 € | ~139 € | ~0,19 | ~7 € |
Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Monat. RV-Beitragssatz: 18,6 %. Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 €. Alle Werte gerundet.
Warum bringt Pflegegeld mehr Rentenpunkte als Sachleistungen? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bei reinem Pflegegeld die Angehörigen den Großteil der Pflege selbst übernehmen – und deshalb stärker abgesichert werden sollten. Je mehr ein ambulanter Pflegedienst übernimmt (Sachleistungen), desto weniger pflegen die Angehörigen, desto niedriger die Rentenbeiträge.
So wird gerechnet: Die Formel
Die Berechnung nach § 166 Abs. 2 SGB VI in drei Schritten:
Beispiel: Pflegegrad 2, Pflegegeld, ein volles Jahr Pflege
- Schritt 1 – Fiktives Entgelt: 27 % × 3.955 € = 1.067,85 € / Monat
- Schritt 2 – RV-Beitrag: 1.067,85 € × 18,6 % = ~199 € / Monat (zahlt die Pflegekasse)
- Schritt 3 – Rentenpunkte: 1.067,85 € × 12 Monate = 12.814 € Jahresentgelt ÷ ~47.440 € Durchschnittsentgelt = ~0,27 Entgeltpunkte
- Ergebnis: 0,27 × 42,52 € = ~10 € zusätzliche Monatsrente pro vollem Pflegejahr – lebenslang
💡 5 Jahre Pflege = 50 € mehr Rente – lebenslang
10 € pro Pflegejahr klingt wenig? Über die Zeit summiert es sich: Wer 5 Jahre einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 pflegt, bekommt ~50 € mehr Rente pro Monat – lebenslang, ohne eigenen Beitrag. Bei 10 Jahren Pflege sind es ~100 € monatlich.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRentenpunkte für alle Pflegegrade im Vergleich
| Pflegegrad | RV-Beitrag bei Pflegegeld | Rentenpunkte / Jahr | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~0,27 | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~0,43 | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~0,70 | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~1,00 | ~37 € |
Der Unterschied ist enorm: Bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld zahlt die Kasse fast einen vollen Rentenpunkt pro Jahr – das entspricht einem Durchschnittsverdienst von rund 47.000 € brutto. Bei Pflegegrad 2 ist der Effekt geringer, aber über viele Pflegejahre summiert er sich spürbar.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Nicht jeder pflegende Angehörige bekommt automatisch Rentenpunkte. Die vier Voraussetzungen nach § 3 Nr. 1a SGB VI:
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Mindestens 10 Stunden Pflege / Woche | Verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche. Hauswirtschaftliche Versorgung zählt mit. |
| Pflegebedürftiger hat PG 2–5 | Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge. |
| Nicht erwerbsmäßig | Sie pflegen aus familiärer oder persönlicher Bindung – nicht als berufliche Pflegekraft. |
| Max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit / Woche | Wer mehr als 30 Std./Woche arbeitet, erhält keine Rentenbeiträge von der Pflegekasse. |
⚠️ Die 30-Stunden-Falle
Wer 31 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt keinen Cent Rentenbeiträge von der Pflegekasse – obwohl er 10+ Stunden wöchentlich pflegt. Die Grenze liegt bei exakt 30 Stunden. Prüfen Sie, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit um eine oder zwei Stunden sinnvoll wäre – das kann über die Pflegejahre hinweg tausende Euro Rente bringen.
So melden Sie die Pflege bei der Pflegekasse
Die Rentenbeiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen die Pflegetätigkeit aktiv bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen melden:
- 1Fragebogen anfordern: Rufen Sie die Pflegekasse des Pflegebedürftigen an und bitten Sie um den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen".
- 2Fragebogen ausfüllen: Angaben zu Pflegeumfang (Stunden/Woche), Erwerbstätigkeit, Pflegegrad des Angehörigen und Leistungsart (Pflegegeld/Sachleistung).
- 3Absenden: Die Pflegekasse prüft und beginnt ab dem Tag der Meldung mit der Beitragszahlung an die Deutsche Rentenversicherung.
⚠️ Keine rückwirkende Gutschrift
Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst ab dem Tag der Meldung bei der Pflegekasse – nicht rückwirkend zum Pflegebeginn. Das hat das Bundessozialgericht verbindlich entschieden. Wer seit 3 Jahren pflegt, aber erst jetzt meldet, verliert die Rentenpunkte der vergangenen 3 Jahre unwiderruflich. Melden Sie die Pflege so früh wie möglich.
Die 4 häufigsten Fehler bei Rentenpunkten für Pflege
- 1Pflege nicht melden: Millionen pflegender Angehöriger versäumen die Meldung bei der Pflegekasse. Ohne Meldung fließt kein einziger Cent in die Rentenversicherung.
- 2Mehr als 30 Stunden arbeiten: Schon eine Stunde über der Grenze kostet Sie alle Rentenbeiträge der Pflegekasse. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit.
- 3Zu spät melden: Jeder Monat ohne Meldung ist ein verlorener Monat Rentenbeiträge. Keine Rückwirkung möglich.
- 4Rentenbescheid nicht prüfen: Kontrollieren Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid, ob die Pflegezeiten korrekt eingetragen sind. Fehler kommen vor – und kosten bares Geld.
So entlastet JUHI pflegende Angehörige
Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen – und dabei die 30-Stunden-Grenze nicht zu überschreiten – ist eine enorme Herausforderung. Je mehr Aufgaben im Alltag und Haushalt von einer professionellen Hilfe übernommen werden, desto mehr Luft bleibt für die eigentliche Pflege und den Beruf. Genau hier kommt JUHI ins Spiel.
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – im Alltag und Haushalt. Bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Essen, Berlin und Augsburg. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Nicht verschenken – jetzt melden
Pflegegrad 2 bringt Ihnen rund 10 € zusätzliche Monatsrente pro Pflegejahr – das klingt bescheiden, summiert sich über die Jahre aber auf hunderte Euro monatlich. Und das Beste: Es kostet Sie nichts, die Pflegekasse zahlt. Voraussetzung ist nur die Meldung bei der Pflegekasse und die Einhaltung der 30-Stunden-Grenze. Jeder Monat ohne Meldung ist verlorenes Geld.
Und wenn neben der Pflege auch der Alltag Unterstützung braucht: Bei JUHI bekommen pflegebedürftige Menschen bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 2?+
Etwa 0,27 Entgeltpunkte pro Pflegejahr (bei reinem Pflegegeld). Das entspricht rund 10 € zusätzlicher Monatsrente – lebenslang. Bei Sachleistungen sind es weniger (~0,19 Punkte), bei Kombination dazwischen.
Zahlt die Pflegekasse automatisch in meine Rente ein?+
Nein. Sie müssen die Pflegetätigkeit aktiv bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen melden – über einen Fragebogen. Ohne Meldung fließen keine Beiträge. Die Meldung wirkt nicht rückwirkend.
Kann ich Rente und Pflege gleichzeitig beziehen?+
Bei einer Altersvollrente werden die Pflegekassen-Beiträge nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Bei einer Teilrente können die Beiträge auch darüber hinaus weiterlaufen. Pflegegeld und Altersrente lassen sich in jedem Fall gleichzeitig beziehen.
Was passiert, wenn ich mehr als 30 Stunden arbeite?+
Dann zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge für Sie – unabhängig davon, wie viele Stunden Sie pflegen. Die 30-Stunden-Grenze ist hart. Prüfen Sie, ob eine Arbeitszeitreduzierung möglich und finanziell sinnvoll ist.
Bin ich als pflegender Angehöriger auch unfallversichert?+
Ja. Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit und auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – ohne eigene Anmeldung. Auch die Arbeitslosenversicherung greift während der Pflegezeit.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch Rentenpunkte?+
Nein. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – nur den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Quellen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 3 SGB VI – Versicherungspflicht kraft Gesetzes (Pflegepersonen)
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Deutsche Rentenversicherung – Rente und Pflege: Häufige Fragen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege-betreuer.de – Rente für pflegende Angehörige: Was Sie wissen müssen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Sie pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 – und fragen sich, ob Ihnen das wenigstens etwas für die Rente bringt? Die gute Nachricht: Ja. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige – ohne dass Sie einen Cent dafür aufwenden müssen. Bei Pflegegrad 2 mit Pflegegeld sind das rund 199 € monatlich, die direkt auf Ihr Rentenkonto fließen.
In diesem Artikel erklären wir, wie viele Rentenpunkte Pflegegrad 2 bringt, wie die Berechnung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen – und warum Millionen pflegender Angehöriger diese Leistung nie beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ PG 2 mit Pflegegeld: Die Pflegekasse zahlt ~199 € monatlich an die Rentenversicherung für Sie
- ✓ Rentenpunkte: Ca. 0,27 Entgeltpunkte pro Pflegejahr → rund 10 € mehr Rente pro Monat – lebenslang
- ✓ Voraussetzungen: Mind. 10 Std./Woche an 2+ Tagen, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit, nicht erwerbsmäßig
- ✓ Nicht automatisch: Sie müssen die Pflege bei der Pflegekasse melden – keine rückwirkende Gutschrift
- ✓ Zusätzlich: Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung greifen automatisch
Die Antwort: So viele Rentenpunkte bringt Pflegegrad 2
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt davon ab, welche Leistungsart die pflegebedürftige Person bezieht – Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination aus beidem:
| Leistungsart bei PG 2 | % der Bezugsgröße | Fiktives Entgelt / Monat | RV-Beitrag / Monat | Rentenpunkte / Jahr | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (100 %) | 27,0 % | 1.067,85 € | ~199 € | ~0,27 | ~10 € |
| Kombination (50/50) | ~22,9 % | ~905,70 € | ~168 € | ~0,23 | ~9 € |
| Sachleistungen (100 %) | 18,9 % | 747,50 € | ~139 € | ~0,19 | ~7 € |
Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Monat. RV-Beitragssatz: 18,6 %. Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 €. Alle Werte gerundet.
Warum bringt Pflegegeld mehr Rentenpunkte als Sachleistungen? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bei reinem Pflegegeld die Angehörigen den Großteil der Pflege selbst übernehmen – und deshalb stärker abgesichert werden sollten. Je mehr ein ambulanter Pflegedienst übernimmt (Sachleistungen), desto weniger pflegen die Angehörigen, desto niedriger die Rentenbeiträge.
So wird gerechnet: Die Formel
Die Berechnung nach § 166 Abs. 2 SGB VI in drei Schritten:
Beispiel: Pflegegrad 2, Pflegegeld, ein volles Jahr Pflege
- Schritt 1 – Fiktives Entgelt: 27 % × 3.955 € = 1.067,85 € / Monat
- Schritt 2 – RV-Beitrag: 1.067,85 € × 18,6 % = ~199 € / Monat (zahlt die Pflegekasse)
- Schritt 3 – Rentenpunkte: 1.067,85 € × 12 Monate = 12.814 € Jahresentgelt ÷ ~47.440 € Durchschnittsentgelt = ~0,27 Entgeltpunkte
- Ergebnis: 0,27 × 42,52 € = ~10 € zusätzliche Monatsrente pro vollem Pflegejahr – lebenslang
💡 5 Jahre Pflege = 50 € mehr Rente – lebenslang
10 € pro Pflegejahr klingt wenig? Über die Zeit summiert es sich: Wer 5 Jahre einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 pflegt, bekommt ~50 € mehr Rente pro Monat – lebenslang, ohne eigenen Beitrag. Bei 10 Jahren Pflege sind es ~100 € monatlich.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRentenpunkte für alle Pflegegrade im Vergleich
| Pflegegrad | RV-Beitrag bei Pflegegeld | Rentenpunkte / Jahr | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~0,27 | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~0,43 | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~0,70 | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~1,00 | ~37 € |
Der Unterschied ist enorm: Bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld zahlt die Kasse fast einen vollen Rentenpunkt pro Jahr – das entspricht einem Durchschnittsverdienst von rund 47.000 € brutto. Bei Pflegegrad 2 ist der Effekt geringer, aber über viele Pflegejahre summiert er sich spürbar.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Nicht jeder pflegende Angehörige bekommt automatisch Rentenpunkte. Die vier Voraussetzungen nach § 3 Nr. 1a SGB VI:
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Mindestens 10 Stunden Pflege / Woche | Verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche. Hauswirtschaftliche Versorgung zählt mit. |
| Pflegebedürftiger hat PG 2–5 | Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge. |
| Nicht erwerbsmäßig | Sie pflegen aus familiärer oder persönlicher Bindung – nicht als berufliche Pflegekraft. |
| Max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit / Woche | Wer mehr als 30 Std./Woche arbeitet, erhält keine Rentenbeiträge von der Pflegekasse. |
⚠️ Die 30-Stunden-Falle
Wer 31 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt keinen Cent Rentenbeiträge von der Pflegekasse – obwohl er 10+ Stunden wöchentlich pflegt. Die Grenze liegt bei exakt 30 Stunden. Prüfen Sie, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit um eine oder zwei Stunden sinnvoll wäre – das kann über die Pflegejahre hinweg tausende Euro Rente bringen.
So melden Sie die Pflege bei der Pflegekasse
Die Rentenbeiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen die Pflegetätigkeit aktiv bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen melden:
- 1Fragebogen anfordern: Rufen Sie die Pflegekasse des Pflegebedürftigen an und bitten Sie um den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen".
- 2Fragebogen ausfüllen: Angaben zu Pflegeumfang (Stunden/Woche), Erwerbstätigkeit, Pflegegrad des Angehörigen und Leistungsart (Pflegegeld/Sachleistung).
- 3Absenden: Die Pflegekasse prüft und beginnt ab dem Tag der Meldung mit der Beitragszahlung an die Deutsche Rentenversicherung.
⚠️ Keine rückwirkende Gutschrift
Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst ab dem Tag der Meldung bei der Pflegekasse – nicht rückwirkend zum Pflegebeginn. Das hat das Bundessozialgericht verbindlich entschieden. Wer seit 3 Jahren pflegt, aber erst jetzt meldet, verliert die Rentenpunkte der vergangenen 3 Jahre unwiderruflich. Melden Sie die Pflege so früh wie möglich.
Die 4 häufigsten Fehler bei Rentenpunkten für Pflege
- 1Pflege nicht melden: Millionen pflegender Angehöriger versäumen die Meldung bei der Pflegekasse. Ohne Meldung fließt kein einziger Cent in die Rentenversicherung.
- 2Mehr als 30 Stunden arbeiten: Schon eine Stunde über der Grenze kostet Sie alle Rentenbeiträge der Pflegekasse. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit.
- 3Zu spät melden: Jeder Monat ohne Meldung ist ein verlorener Monat Rentenbeiträge. Keine Rückwirkung möglich.
- 4Rentenbescheid nicht prüfen: Kontrollieren Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid, ob die Pflegezeiten korrekt eingetragen sind. Fehler kommen vor – und kosten bares Geld.
So entlastet JUHI pflegende Angehörige
Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen – und dabei die 30-Stunden-Grenze nicht zu überschreiten – ist eine enorme Herausforderung. Je mehr Aufgaben im Alltag und Haushalt von einer professionellen Hilfe übernommen werden, desto mehr Luft bleibt für die eigentliche Pflege und den Beruf. Genau hier kommt JUHI ins Spiel.
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – im Alltag und Haushalt. Bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Essen, Berlin und Augsburg. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Nicht verschenken – jetzt melden
Pflegegrad 2 bringt Ihnen rund 10 € zusätzliche Monatsrente pro Pflegejahr – das klingt bescheiden, summiert sich über die Jahre aber auf hunderte Euro monatlich. Und das Beste: Es kostet Sie nichts, die Pflegekasse zahlt. Voraussetzung ist nur die Meldung bei der Pflegekasse und die Einhaltung der 30-Stunden-Grenze. Jeder Monat ohne Meldung ist verlorenes Geld.
Und wenn neben der Pflege auch der Alltag Unterstützung braucht: Bei JUHI bekommen pflegebedürftige Menschen bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 2?+
Etwa 0,27 Entgeltpunkte pro Pflegejahr (bei reinem Pflegegeld). Das entspricht rund 10 € zusätzlicher Monatsrente – lebenslang. Bei Sachleistungen sind es weniger (~0,19 Punkte), bei Kombination dazwischen.
Zahlt die Pflegekasse automatisch in meine Rente ein?+
Nein. Sie müssen die Pflegetätigkeit aktiv bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen melden – über einen Fragebogen. Ohne Meldung fließen keine Beiträge. Die Meldung wirkt nicht rückwirkend.
Kann ich Rente und Pflege gleichzeitig beziehen?+
Bei einer Altersvollrente werden die Pflegekassen-Beiträge nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Bei einer Teilrente können die Beiträge auch darüber hinaus weiterlaufen. Pflegegeld und Altersrente lassen sich in jedem Fall gleichzeitig beziehen.
Was passiert, wenn ich mehr als 30 Stunden arbeite?+
Dann zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge für Sie – unabhängig davon, wie viele Stunden Sie pflegen. Die 30-Stunden-Grenze ist hart. Prüfen Sie, ob eine Arbeitszeitreduzierung möglich und finanziell sinnvoll ist.
Bin ich als pflegender Angehöriger auch unfallversichert?+
Ja. Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit und auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – ohne eigene Anmeldung. Auch die Arbeitslosenversicherung greift während der Pflegezeit.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch Rentenpunkte?+
Nein. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – nur den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Quellen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 3 SGB VI – Versicherungspflicht kraft Gesetzes (Pflegepersonen)
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Deutsche Rentenversicherung – Rente und Pflege: Häufige Fragen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
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