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Zuschuss Pflegekasse 4.000 Euro: Wie oft Sie den Wohnumbau-Zuschuss bekommen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
18.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Bis zu 4.000 € Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau, einen Treppenlift oder eine Türverbreiterung – die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Was viele nicht wissen: Sie können den Zuschuss mehrfach bekommen. Nicht nur einmal, nicht nur für eine Maßnahme – sondern jedes Mal, wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich ändert.

In diesem Artikel erklären wir, wie oft Sie den Zuschuss beantragen können, welche Maßnahmen bezuschusst werden und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – unabhängig vom Pflegegrad (ab PG 1)
  • Mehrfach beantragbar: Bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation erneut möglich
  • Pflege-WG: Bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €), wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen
  • Wichtig: Immer vor dem Umbau beantragen – rückwirkende Erstattung ist nicht vorgesehen
  • Separates Budget: Wird nicht auf Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld angerechnet

Was ist der Wohnumbau-Zuschuss?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI soll die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit wiederherstellen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € pro Maßnahme – für jeden Pflegegrad gleich, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Der Zuschuss ist ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld angerechnet. Sie können also den Wohnumbau-Zuschuss nutzen und gleichzeitig alle anderen Leistungen in Anspruch nehmen.

Wie oft können Sie den Zuschuss bekommen?

Das ist die zentrale Frage – und die Antwort überrascht viele: Es gibt keine feste Obergrenze für die Anzahl der Anträge. Sie können den Zuschuss mehrfach bekommen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat.

SituationErneuter Zuschuss?
Pflegegrad wird höhergestuft (z. B. von PG 2 auf PG 3)Ja – erneut bis zu 4.000 €
Gesundheitszustand verschlechtert sich (z. B. Rollstuhlpflicht nach Sturz)Ja – erneut bis zu 4.000 €
Umzug in eine neue WohnungJa – erneut bis zu 4.000 €
Gleicher Pflegegrad, gleiche Situation, andere MaßnahmeNein – nur bei wesentlicher Änderung
Schönheitsreparaturen nach dem UmbauNein – kein Pflegebezug

💡 Praxis-Tipp: Maßnahmen bündeln

Wenn Sie mehrere Umbauten gleichzeitig brauchen (z. B. barrierefreies Bad und Türverbreiterung), gilt das als eine Maßnahme – mit maximal 4.000 € Zuschuss insgesamt. Planen Sie deshalb: Wenn absehbar ist, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird, kann es sinnvoll sein, die Maßnahmen auf verschiedene Zeitpunkte zu verteilen.

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

MaßnahmeTypische KostenZuschuss Pflegekasse
Barrierefreies Bad (ebenerdige Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen)3.000–8.000 €Bis zu 4.000 €
Treppenlift3.500–15.000 €Bis zu 4.000 €
Türverbreiterung (für Rollstuhl/Rollator)500–2.000 €Bis zu 4.000 €
Rampe (Eingangsbereich, Balkon)500–3.000 €Bis zu 4.000 €
Schwellenentfernung200–800 €Bis zu 4.000 €
Rutschfeste Bodenbeläge500–2.500 €Bis zu 4.000 €
Höhenverstellbares Waschbecken1.000–3.000 €Bis zu 4.000 €
Elektrische Rollläden / Türöffner300–1.500 €Bis zu 4.000 €

Die Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbständigkeit fördern. Reine Komfortverbesserungen (z. B. neue Küche, Gartengestaltung) werden nicht bezuschusst. Im Zweifelsfall: Vor dem Umbau bei der Pflegekasse nachfragen.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Pflege-WG: Bis zu 16.000 € Zuschuss

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohngemeinschaft leben, kann jede Person ihren eigenen Zuschuss beantragen – für dieselbe Maßnahme. Bei 4 Personen ergibt sich ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €).

Beispiel: Pflege-WG mit 3 Bewohnern

  • Barrierefreier Umbau des gemeinsamen Badezimmers: 9.000 €
  • 3 Bewohner beantragen jeweils 4.000 €: 12.000 € Zuschuss
  • Eigenanteil für alle zusammen: 0 € – komplett gedeckt

So beantragen Sie den Zuschuss – Schritt für Schritt

  1. 1Bedarf feststellen: Welche Umbauten sind nötig, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbständigkeit zu erhalten? Lassen Sie sich ggf. von einem Wohnberater oder Sanitätshaus beraten.
  2. 2Kostenvoranschlag einholen: Mindestens ein Kostenvoranschlag von einem Handwerksbetrieb – viele Kassen empfehlen zwei bis drei.
  3. 3Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos (schriftlich oder telefonisch). Den Kostenvoranschlag beilegen. Unbedingt vor dem Umbau beantragen – nicht danach.
  4. 4Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag – in der Regel 2–4 Wochen. Manchmal kommt ein Gutachter.
  5. 5Umbau durchführen und Rechnung einreichen: Nach Genehmigung den Umbau beauftragen. Rechnung an die Pflegekasse senden – sie erstattet bis zu 4.000 €.

⚠️ Immer VOR dem Umbau beantragen

Die Pflegekasse muss den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme genehmigen. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung. Im Notfall (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) können Sie den Antrag telefonisch stellen und die Unterlagen nachreichen.

Die 4 häufigsten Fehler

  1. 1Erst umbauen, dann beantragen: Die häufigste Falle. Ohne vorherige Genehmigung gibt es in der Regel keinen Zuschuss.
  2. 2Denken, man bekommt den Zuschuss nur einmal: Bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation können Sie erneut beantragen – auch mehrfach.
  3. 3Alle Maßnahmen gleichzeitig beantragen: Mehrere Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt gelten als eine Maßnahme – maximal 4.000 € insgesamt. Wenn möglich: zeitlich verteilen.
  4. 4Vermieter nicht informieren: In einer Mietwohnung brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie das vor dem Antrag – sonst wird die Genehmigung verzögert oder abgelehnt.

JUHI und der Wohnumbau-Zuschuss: Beides nutzen

Der Wohnumbau-Zuschuss und JUHI sind unabhängige Leistungen. Sie können Ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen und gleichzeitig JUHI für die Haushaltshilfe nutzen – beides wird separat finanziert.

Gerade nach einem Wohnumbau ist JUHI besonders sinnvoll: Die Wohnung ist barrierefrei, aber Saugen, Einkaufen und Fenster putzen müssen trotzdem erledigt werden. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Dresden, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.

Weitere Maßnahmen zur Sturzprophylaxe – wie Haltegriffe, rutschfeste Matten und Beleuchtung – können ebenfalls über den Wohnumbau-Zuschuss finanziert werden.

Unser Fazit: 4.000 € – und das nicht nur einmal

Der Wohnumbau-Zuschuss ist eine der am meisten unterschätzten Leistungen der Pflegeversicherung. Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – mehrfach beantragbar bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation. Ab Pflegegrad 2 können Sie den Zuschuss mit dem Entlastungsbetrag, der Verhinderungspflege und den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (42 € / Monat) kombinieren – alles separate Budgets, die sich nicht gegenseitig beeinflussen.

Und wenn die Wohnung barrierefrei ist: JUHI kümmert sich um den Haushalt – bis zu 13 Stunden pro Monat, 0 € Eigenkosten. Bei Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich den 4.000-€-Zuschuss beantragen?+

Es gibt keine feste Obergrenze. Sie können den Zuschuss bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation erneut beantragen – zum Beispiel bei Höherstufung des Pflegegrads, Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Umzug.

Bekomme ich den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?+

Ja. Der Wohnumbau-Zuschuss steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung – bis zu 4.000 € pro Maßnahme, genau wie bei allen anderen Pflegegraden.

Muss ich den Zuschuss vor oder nach dem Umbau beantragen?+

Vor dem Umbau. Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Wer erst umbaut und dann beantragt, riskiert eine Ablehnung.

Wird der Zuschuss auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+

Nein. Der Wohnumbau-Zuschuss ist ein eigenes Budget und wird nicht auf Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel angerechnet. Sie können alle Leistungen gleichzeitig nutzen.

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?+

Ja, wenn Sie zur Miete wohnen. Bauliche Veränderungen – auch wenn sie die Pflege erleichtern – erfordern die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie das vor dem Antrag, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was kostet der Umbau, wenn er mehr als 4.000 € kostet?+

Den Betrag über 4.000 € zahlen Sie selbst. Bei einem barrierefreien Bad für 8.000 € übernimmt die Pflegekasse 4.000 € – Sie zahlen 4.000 € Eigenanteil. In einer Pflege-WG kann der Zuschuss höher sein (bis 16.000 € bei 4 Personen).

Quellen

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Bis zu 4.000 € Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau, einen Treppenlift oder eine Türverbreiterung – die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Was viele nicht wissen: Sie können den Zuschuss mehrfach bekommen. Nicht nur einmal, nicht nur für eine Maßnahme – sondern jedes Mal, wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich ändert.

In diesem Artikel erklären wir, wie oft Sie den Zuschuss beantragen können, welche Maßnahmen bezuschusst werden und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – unabhängig vom Pflegegrad (ab PG 1)
  • Mehrfach beantragbar: Bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation erneut möglich
  • Pflege-WG: Bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €), wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen
  • Wichtig: Immer vor dem Umbau beantragen – rückwirkende Erstattung ist nicht vorgesehen
  • Separates Budget: Wird nicht auf Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld angerechnet

Was ist der Wohnumbau-Zuschuss?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI soll die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit wiederherstellen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € pro Maßnahme – für jeden Pflegegrad gleich, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Der Zuschuss ist ein eigenes Budget und wird nicht auf andere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld angerechnet. Sie können also den Wohnumbau-Zuschuss nutzen und gleichzeitig alle anderen Leistungen in Anspruch nehmen.

Wie oft können Sie den Zuschuss bekommen?

Das ist die zentrale Frage – und die Antwort überrascht viele: Es gibt keine feste Obergrenze für die Anzahl der Anträge. Sie können den Zuschuss mehrfach bekommen, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat.

SituationErneuter Zuschuss?
Pflegegrad wird höhergestuft (z. B. von PG 2 auf PG 3)Ja – erneut bis zu 4.000 €
Gesundheitszustand verschlechtert sich (z. B. Rollstuhlpflicht nach Sturz)Ja – erneut bis zu 4.000 €
Umzug in eine neue WohnungJa – erneut bis zu 4.000 €
Gleicher Pflegegrad, gleiche Situation, andere MaßnahmeNein – nur bei wesentlicher Änderung
Schönheitsreparaturen nach dem UmbauNein – kein Pflegebezug

💡 Praxis-Tipp: Maßnahmen bündeln

Wenn Sie mehrere Umbauten gleichzeitig brauchen (z. B. barrierefreies Bad und Türverbreiterung), gilt das als eine Maßnahme – mit maximal 4.000 € Zuschuss insgesamt. Planen Sie deshalb: Wenn absehbar ist, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird, kann es sinnvoll sein, die Maßnahmen auf verschiedene Zeitpunkte zu verteilen.

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

MaßnahmeTypische KostenZuschuss Pflegekasse
Barrierefreies Bad (ebenerdige Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen)3.000–8.000 €Bis zu 4.000 €
Treppenlift3.500–15.000 €Bis zu 4.000 €
Türverbreiterung (für Rollstuhl/Rollator)500–2.000 €Bis zu 4.000 €
Rampe (Eingangsbereich, Balkon)500–3.000 €Bis zu 4.000 €
Schwellenentfernung200–800 €Bis zu 4.000 €
Rutschfeste Bodenbeläge500–2.500 €Bis zu 4.000 €
Höhenverstellbares Waschbecken1.000–3.000 €Bis zu 4.000 €
Elektrische Rollläden / Türöffner300–1.500 €Bis zu 4.000 €

Die Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbständigkeit fördern. Reine Komfortverbesserungen (z. B. neue Küche, Gartengestaltung) werden nicht bezuschusst. Im Zweifelsfall: Vor dem Umbau bei der Pflegekasse nachfragen.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Pflege-WG: Bis zu 16.000 € Zuschuss

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohngemeinschaft leben, kann jede Person ihren eigenen Zuschuss beantragen – für dieselbe Maßnahme. Bei 4 Personen ergibt sich ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €).

Beispiel: Pflege-WG mit 3 Bewohnern

  • Barrierefreier Umbau des gemeinsamen Badezimmers: 9.000 €
  • 3 Bewohner beantragen jeweils 4.000 €: 12.000 € Zuschuss
  • Eigenanteil für alle zusammen: 0 € – komplett gedeckt

So beantragen Sie den Zuschuss – Schritt für Schritt

  1. 1Bedarf feststellen: Welche Umbauten sind nötig, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbständigkeit zu erhalten? Lassen Sie sich ggf. von einem Wohnberater oder Sanitätshaus beraten.
  2. 2Kostenvoranschlag einholen: Mindestens ein Kostenvoranschlag von einem Handwerksbetrieb – viele Kassen empfehlen zwei bis drei.
  3. 3Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos (schriftlich oder telefonisch). Den Kostenvoranschlag beilegen. Unbedingt vor dem Umbau beantragen – nicht danach.
  4. 4Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag – in der Regel 2–4 Wochen. Manchmal kommt ein Gutachter.
  5. 5Umbau durchführen und Rechnung einreichen: Nach Genehmigung den Umbau beauftragen. Rechnung an die Pflegekasse senden – sie erstattet bis zu 4.000 €.

⚠️ Immer VOR dem Umbau beantragen

Die Pflegekasse muss den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme genehmigen. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung. Im Notfall (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) können Sie den Antrag telefonisch stellen und die Unterlagen nachreichen.

Die 4 häufigsten Fehler

  1. 1Erst umbauen, dann beantragen: Die häufigste Falle. Ohne vorherige Genehmigung gibt es in der Regel keinen Zuschuss.
  2. 2Denken, man bekommt den Zuschuss nur einmal: Bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation können Sie erneut beantragen – auch mehrfach.
  3. 3Alle Maßnahmen gleichzeitig beantragen: Mehrere Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt gelten als eine Maßnahme – maximal 4.000 € insgesamt. Wenn möglich: zeitlich verteilen.
  4. 4Vermieter nicht informieren: In einer Mietwohnung brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie das vor dem Antrag – sonst wird die Genehmigung verzögert oder abgelehnt.

JUHI und der Wohnumbau-Zuschuss: Beides nutzen

Der Wohnumbau-Zuschuss und JUHI sind unabhängige Leistungen. Sie können Ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen und gleichzeitig JUHI für die Haushaltshilfe nutzen – beides wird separat finanziert.

Gerade nach einem Wohnumbau ist JUHI besonders sinnvoll: Die Wohnung ist barrierefrei, aber Saugen, Einkaufen und Fenster putzen müssen trotzdem erledigt werden. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Dresden, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.

Weitere Maßnahmen zur Sturzprophylaxe – wie Haltegriffe, rutschfeste Matten und Beleuchtung – können ebenfalls über den Wohnumbau-Zuschuss finanziert werden.

Unser Fazit: 4.000 € – und das nicht nur einmal

Der Wohnumbau-Zuschuss ist eine der am meisten unterschätzten Leistungen der Pflegeversicherung. Bis zu 4.000 € pro Maßnahme – mehrfach beantragbar bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation. Ab Pflegegrad 2 können Sie den Zuschuss mit dem Entlastungsbetrag, der Verhinderungspflege und den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (42 € / Monat) kombinieren – alles separate Budgets, die sich nicht gegenseitig beeinflussen.

Und wenn die Wohnung barrierefrei ist: JUHI kümmert sich um den Haushalt – bis zu 13 Stunden pro Monat, 0 € Eigenkosten. Bei Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich den 4.000-€-Zuschuss beantragen?+

Es gibt keine feste Obergrenze. Sie können den Zuschuss bei jeder wesentlichen Änderung der Pflegesituation erneut beantragen – zum Beispiel bei Höherstufung des Pflegegrads, Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Umzug.

Bekomme ich den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?+

Ja. Der Wohnumbau-Zuschuss steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung – bis zu 4.000 € pro Maßnahme, genau wie bei allen anderen Pflegegraden.

Muss ich den Zuschuss vor oder nach dem Umbau beantragen?+

Vor dem Umbau. Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Wer erst umbaut und dann beantragt, riskiert eine Ablehnung.

Wird der Zuschuss auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+

Nein. Der Wohnumbau-Zuschuss ist ein eigenes Budget und wird nicht auf Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel angerechnet. Sie können alle Leistungen gleichzeitig nutzen.

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?+

Ja, wenn Sie zur Miete wohnen. Bauliche Veränderungen – auch wenn sie die Pflege erleichtern – erfordern die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie das vor dem Antrag, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was kostet der Umbau, wenn er mehr als 4.000 € kostet?+

Den Betrag über 4.000 € zahlen Sie selbst. Bei einem barrierefreien Bad für 8.000 € übernimmt die Pflegekasse 4.000 € – Sie zahlen 4.000 € Eigenanteil. In einer Pflege-WG kann der Zuschuss höher sein (bis 16.000 € bei 4 Personen).

Quellen

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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