Alltagshilfe: Was sie kostet und wer sie bezahlt
Auf dem freien Markt kostet eine Alltagshilfe 12 bis 35 € pro Stunde. Mit einem Pflegegrad kostet sie Sie in der Regel nichts – weil die Pflegekasse zahlt. Das ist die kurze Antwort.
Die längere ist interessanter, denn es gibt nicht einen Weg der Finanzierung, sondern vier. Einer davon ist so wenig bekannt, dass bei Pflegegrad 3 jeden Monat fast 600 € ungenutzt verfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Marktpreis 12 bis 35 € pro Stunde, bei uns 32,75 € – über die Pflegekasse abgerechnet
- ✓ Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1
- ✓ Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr zusätzlich, ab Pflegegrad 2 – gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
- ✓ Damit sind ab Pflegegrad 2 bis zu 13 Stunden im Monat möglich statt 4 – ohne dass Pflegegeld gekürzt wird
- ✓ Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein – sonst zahlt die Kasse nicht
- ✓ Selbst gezahlte Anteile sind steuerlich absetzbar
Was Alltagshilfe eigentlich ist
Der Gesetzgeber nennt sie Angebote zur Unterstützung im Alltag. § 45a SGB XI unterscheidet drei Arten:
| Art | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Betreuungsangebote | Betreuung und Beaufsichtigung, in Gruppen oder zu Hause – etwa Gesellschaft, Vorlesen, Spaziergänge |
| Entlastung von Pflegenden | Angebote, die pflegende Angehörige entlasten und beraten |
| Entlastung im Alltag | Hilfe bei der Haushaltsführung und bei der Organisation von Hilfen – Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen |
Ein Anbieter darf mehrere dieser Bereiche abdecken, braucht aber in jedem Fall eine Anerkennung nach Landesrecht. Ohne sie erstattet die Pflegekasse keinen Cent – auch dann nicht, wenn die Hilfe gut und günstig ist. Was in Ihrem Bundesland gilt, steht unter Entlastungsleistungen.
Abzugrenzen ist die Alltagshilfe von der Pflege: Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung sind körperbezogene Maßnahmen und gehören zum Pflegedienst. Eine Alltagshilfe putzt, kocht, kauft ein und leistet Gesellschaft – sie pflegt nicht.
Was sie kostet
| Modell | Stundensatz | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Nachbarschaftshilfe, anerkannt | 10–15 € | Muss vorgestreckt und anschließend mit Stundenzettel zur Erstattung eingereicht werden |
| Putzhilfe im Minijob | 13–18 € plus Abgaben | Komplett selbst – nicht abrechenbar |
| Klassische Agentur | 15–30 € plus Vermittlungsgebühr | Meist komplett selbst |
| Ambulanter Pflegedienst | 40–60 € pro 45 Minuten | Über Sachleistung, oft mit Eigenanteil |
| JUHI | 32,75 €* | 0 € – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet |
Ein Unterschied, der in der Praxis oft untergeht: Die anerkannte Nachbarschaftshilfe müssen Pflegebedürftige selbst vorstrecken. Erst nach erbrachter Leistung reichen Sie einen Stundenzettel bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet. Bei JUHI entfällt dieser Schritt – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts vor.
Der Stundensatz allein sagt wenig. Entscheidend ist, was am Ende bei Ihnen hängenbleibt – und das hängt daran, ob der Anbieter anerkannt ist und direkt abrechnet. Einen ausführlichen Preisvergleich finden Sie unter was kostet eine Haushaltshilfe.
Wer sie bezahlt: vier Wege
| Weg | Grundlage | Höhe | Ab Pflegegrad |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131 € pro Monat | 1 |
| Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | 3.539 € im Jahr | 2 |
| Hilfe zur Pflege | SGB XII | einkommensabhängig | auch ohne |
Die ersten drei lassen sich kombinieren. Der Entlastungsbetrag ist der einfachste Weg und braucht keinen Antrag, die Verhinderungspflege den größten Jahresbetrag – und der zweite Weg ist der, über den praktisch niemand spricht.
Der unterschätzte Weg: die Verhinderungspflege
Die meisten kennen nur den Entlastungsbetrag. Der zweite Topf ist deutlich größer: Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, frei aufteilbar, ab Pflegegrad 2. Stundenweise genutzt, lässt er sich vollständig für Alltagshilfe einsetzen.
| Topf | Höhe | Pro Monat | Stunden bei uns |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | 131 € | 4,0 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | 294,92 € | 9,0 |
| Zusammen | 425,92 € | 13,0 |
Statt 4 Stunden im Monat sind damit ab Pflegegrad 2 rund 13 Stunden möglich – und zwar bei jedem Pflegegrad von 2 bis 5 gleichermaßen, weil der gemeinsame Jahresbetrag nicht mit dem Pflegegrad steigt.
Der entscheidende Vorteil: Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt. Es wird nichts umgewandelt und nichts gegengerechnet – beide Leistungen laufen nebeneinander. Einen Antrag braucht es nicht, Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein oder lassen direkt abrechnen.
Was ab 2027 daraus werden soll
Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll die Verhinderungspflege als eigener Anspruch entfallen und in einem Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI aufgehen – bis zu 2.285 € im Jahr, einheitlich für Pflegegrad 2 bis 5. Der Entlastungsbetrag soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen.
Nicht verwechseln: die Haushaltshilfe der Krankenkasse
Es gibt eine zweite Haushaltshilfe, und sie kommt von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse. Grundlage ist § 38 SGB V, und die Voraussetzungen sind völlig andere:
| Alltagshilfe (Pflegekasse) | Haushaltshilfe (Krankenkasse) | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 45a, § 45b SGB XI | § 38 SGB V |
| Voraussetzung | Pflegegrad | Krankenhausaufenthalt, Kur oder Schwangerschaft |
| Dauer | dauerhaft | vorübergehend, meist wenige Wochen |
| Eigenanteil | keiner bei anerkanntem Anbieter | meist 10 % der Kosten |
Beides lässt sich nacheinander nutzen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Bedingungen der Kassenleistung stehen unter Haushaltshilfe Krankenkasse.
Was Sie steuerlich absetzen können
Alles, was Sie selbst bezahlen, zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Zwei Bedingungen gehören dazu – eine Rechnung und eine Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Nicht absetzbar ist der Teil, den die Pflegekasse übernommen hat – doppelt geht nicht. Wer also vollständig über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege abrechnet, hat steuerlich nichts geltend zu machen, zahlt aber auch nichts. Wie sich private Zahlung und Kassenleistung sauber trennen lassen, steht unter Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat.
Wie das bei uns läuft
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – ohne Anfahrt, Vermittlungsgebühr oder Mindestabnahme. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden. Wir saugen, putzen Fenster, kaufen ein, machen Wäsche, hängen Gardinen auf, begleiten zu Terminen und leisten Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Nürnberg, Haushaltshilfe in Karlsruhe, Alltagshilfe in München und Alltagshilfe in Berlin. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Frage ist selten, ob Alltagshilfe bezahlbar ist – sie ist mit Pflegegrad fast immer kostenlos. Die Frage ist, wie viele Stunden Sie herausholen. Mit dem Entlastungsbetrag allein sind es vier. Wer die Verhinderungspflege dazunimmt, kommt ab Pflegegrad 2 auf rund 13.
Prüfen Sie dafür nur zwei Dinge: ob Ihr Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist, und ob er direkt mit der Kasse abrechnet. Fehlt eines von beiden, zahlen Sie selbst. Eine kurze Anfrage genügt, und wir rechnen Ihnen durch, was bei Ihrem Pflegegrad zusammenkommt.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Alltagshilfe pro Stunde?+
Auf dem freien Markt 12 bis 35 € je nach Modell und Region. Bei einem anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung zahlen Sie mit Pflegegrad nichts, weil die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Bekomme ich Alltagshilfe schon bei Pflegegrad 1?+
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht in jedem Pflegegrad gleich hoch zur Verfügung. Die Verhinderungspflege setzt dagegen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Muss ich die Verhinderungspflege beantragen?+
Nein, ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Sie reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten erstattet – oder Ihr Anbieter rechnet direkt ab. Ihr Pflegegeld bleibt dabei erhalten, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt.
Darf eine Alltagshilfe auch pflegen?+
Nein. Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung sind körperbezogene Pflegemaßnahmen und dem Pflegedienst vorbehalten. Eine Alltagshilfe übernimmt Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung.
Kann ich meine Nachbarin als Alltagshilfe abrechnen?+
In 15 von 16 Bundesländern ist anerkannte Nachbarschaftshilfe möglich, die Bedingungen unterscheiden sich aber stark – oft sind eine Registrierung und ein kurzer Kurs nötig. Ohne Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung und Höchstbeträge
- § 38 SGB V – Haushaltshilfe der Krankenkasse
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Auf dem freien Markt kostet eine Alltagshilfe 12 bis 35 € pro Stunde. Mit einem Pflegegrad kostet sie Sie in der Regel nichts – weil die Pflegekasse zahlt. Das ist die kurze Antwort.
Die längere ist interessanter, denn es gibt nicht einen Weg der Finanzierung, sondern vier. Einer davon ist so wenig bekannt, dass bei Pflegegrad 3 jeden Monat fast 600 € ungenutzt verfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Marktpreis 12 bis 35 € pro Stunde, bei uns 32,75 € – über die Pflegekasse abgerechnet
- ✓ Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1
- ✓ Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr zusätzlich, ab Pflegegrad 2 – gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
- ✓ Damit sind ab Pflegegrad 2 bis zu 13 Stunden im Monat möglich statt 4 – ohne dass Pflegegeld gekürzt wird
- ✓ Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein – sonst zahlt die Kasse nicht
- ✓ Selbst gezahlte Anteile sind steuerlich absetzbar
Was Alltagshilfe eigentlich ist
Der Gesetzgeber nennt sie Angebote zur Unterstützung im Alltag. § 45a SGB XI unterscheidet drei Arten:
| Art | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Betreuungsangebote | Betreuung und Beaufsichtigung, in Gruppen oder zu Hause – etwa Gesellschaft, Vorlesen, Spaziergänge |
| Entlastung von Pflegenden | Angebote, die pflegende Angehörige entlasten und beraten |
| Entlastung im Alltag | Hilfe bei der Haushaltsführung und bei der Organisation von Hilfen – Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen |
Ein Anbieter darf mehrere dieser Bereiche abdecken, braucht aber in jedem Fall eine Anerkennung nach Landesrecht. Ohne sie erstattet die Pflegekasse keinen Cent – auch dann nicht, wenn die Hilfe gut und günstig ist. Was in Ihrem Bundesland gilt, steht unter Entlastungsleistungen.
Abzugrenzen ist die Alltagshilfe von der Pflege: Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung sind körperbezogene Maßnahmen und gehören zum Pflegedienst. Eine Alltagshilfe putzt, kocht, kauft ein und leistet Gesellschaft – sie pflegt nicht.
Was sie kostet
| Modell | Stundensatz | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Nachbarschaftshilfe, anerkannt | 10–15 € | Muss vorgestreckt und anschließend mit Stundenzettel zur Erstattung eingereicht werden |
| Putzhilfe im Minijob | 13–18 € plus Abgaben | Komplett selbst – nicht abrechenbar |
| Klassische Agentur | 15–30 € plus Vermittlungsgebühr | Meist komplett selbst |
| Ambulanter Pflegedienst | 40–60 € pro 45 Minuten | Über Sachleistung, oft mit Eigenanteil |
| JUHI | 32,75 €* | 0 € – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet |
Ein Unterschied, der in der Praxis oft untergeht: Die anerkannte Nachbarschaftshilfe müssen Pflegebedürftige selbst vorstrecken. Erst nach erbrachter Leistung reichen Sie einen Stundenzettel bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet. Bei JUHI entfällt dieser Schritt – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts vor.
Der Stundensatz allein sagt wenig. Entscheidend ist, was am Ende bei Ihnen hängenbleibt – und das hängt daran, ob der Anbieter anerkannt ist und direkt abrechnet. Einen ausführlichen Preisvergleich finden Sie unter was kostet eine Haushaltshilfe.
Wer sie bezahlt: vier Wege
| Weg | Grundlage | Höhe | Ab Pflegegrad |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131 € pro Monat | 1 |
| Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | 3.539 € im Jahr | 2 |
| Hilfe zur Pflege | SGB XII | einkommensabhängig | auch ohne |
Die ersten drei lassen sich kombinieren. Der Entlastungsbetrag ist der einfachste Weg und braucht keinen Antrag, die Verhinderungspflege den größten Jahresbetrag – und der zweite Weg ist der, über den praktisch niemand spricht.
Der unterschätzte Weg: die Verhinderungspflege
Die meisten kennen nur den Entlastungsbetrag. Der zweite Topf ist deutlich größer: Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, frei aufteilbar, ab Pflegegrad 2. Stundenweise genutzt, lässt er sich vollständig für Alltagshilfe einsetzen.
| Topf | Höhe | Pro Monat | Stunden bei uns |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | 131 € | 4,0 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | 294,92 € | 9,0 |
| Zusammen | 425,92 € | 13,0 |
Statt 4 Stunden im Monat sind damit ab Pflegegrad 2 rund 13 Stunden möglich – und zwar bei jedem Pflegegrad von 2 bis 5 gleichermaßen, weil der gemeinsame Jahresbetrag nicht mit dem Pflegegrad steigt.
Der entscheidende Vorteil: Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt. Es wird nichts umgewandelt und nichts gegengerechnet – beide Leistungen laufen nebeneinander. Einen Antrag braucht es nicht, Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein oder lassen direkt abrechnen.
Was ab 2027 daraus werden soll
Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll die Verhinderungspflege als eigener Anspruch entfallen und in einem Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI aufgehen – bis zu 2.285 € im Jahr, einheitlich für Pflegegrad 2 bis 5. Der Entlastungsbetrag soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen.
Nicht verwechseln: die Haushaltshilfe der Krankenkasse
Es gibt eine zweite Haushaltshilfe, und sie kommt von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse. Grundlage ist § 38 SGB V, und die Voraussetzungen sind völlig andere:
| Alltagshilfe (Pflegekasse) | Haushaltshilfe (Krankenkasse) | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 45a, § 45b SGB XI | § 38 SGB V |
| Voraussetzung | Pflegegrad | Krankenhausaufenthalt, Kur oder Schwangerschaft |
| Dauer | dauerhaft | vorübergehend, meist wenige Wochen |
| Eigenanteil | keiner bei anerkanntem Anbieter | meist 10 % der Kosten |
Beides lässt sich nacheinander nutzen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Bedingungen der Kassenleistung stehen unter Haushaltshilfe Krankenkasse.
Was Sie steuerlich absetzen können
Alles, was Sie selbst bezahlen, zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Zwei Bedingungen gehören dazu – eine Rechnung und eine Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Nicht absetzbar ist der Teil, den die Pflegekasse übernommen hat – doppelt geht nicht. Wer also vollständig über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege abrechnet, hat steuerlich nichts geltend zu machen, zahlt aber auch nichts. Wie sich private Zahlung und Kassenleistung sauber trennen lassen, steht unter Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat.
Wie das bei uns läuft
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – ohne Anfahrt, Vermittlungsgebühr oder Mindestabnahme. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden. Wir saugen, putzen Fenster, kaufen ein, machen Wäsche, hängen Gardinen auf, begleiten zu Terminen und leisten Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Nürnberg, Haushaltshilfe in Karlsruhe, Alltagshilfe in München und Alltagshilfe in Berlin. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Frage ist selten, ob Alltagshilfe bezahlbar ist – sie ist mit Pflegegrad fast immer kostenlos. Die Frage ist, wie viele Stunden Sie herausholen. Mit dem Entlastungsbetrag allein sind es vier. Wer die Verhinderungspflege dazunimmt, kommt ab Pflegegrad 2 auf rund 13.
Prüfen Sie dafür nur zwei Dinge: ob Ihr Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist, und ob er direkt mit der Kasse abrechnet. Fehlt eines von beiden, zahlen Sie selbst. Eine kurze Anfrage genügt, und wir rechnen Ihnen durch, was bei Ihrem Pflegegrad zusammenkommt.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Alltagshilfe pro Stunde?+
Auf dem freien Markt 12 bis 35 € je nach Modell und Region. Bei einem anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung zahlen Sie mit Pflegegrad nichts, weil die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Bekomme ich Alltagshilfe schon bei Pflegegrad 1?+
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht in jedem Pflegegrad gleich hoch zur Verfügung. Die Verhinderungspflege setzt dagegen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Muss ich die Verhinderungspflege beantragen?+
Nein, ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Sie reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten erstattet – oder Ihr Anbieter rechnet direkt ab. Ihr Pflegegeld bleibt dabei erhalten, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt.
Darf eine Alltagshilfe auch pflegen?+
Nein. Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung sind körperbezogene Pflegemaßnahmen und dem Pflegedienst vorbehalten. Eine Alltagshilfe übernimmt Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung.
Kann ich meine Nachbarin als Alltagshilfe abrechnen?+
In 15 von 16 Bundesländern ist anerkannte Nachbarschaftshilfe möglich, die Bedingungen unterscheiden sich aber stark – oft sind eine Registrierung und ein kurzer Kurs nötig. Ohne Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung und Höchstbeträge
- § 38 SGB V – Haushaltshilfe der Krankenkasse
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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