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Wie viele Pflegestufen gibt es? Alle 5 Pflegegrade einfach erklärt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
23.4.2026
Inhaltsverzeichnis

„Wie viele Pflegestufen gibt es eigentlich?" Diese Frage hören wir oft – und die Antwort überrascht viele: Es gibt gar keine Pflegestufen mehr. Seit 2017 heißen sie offiziell Pflegegrade, und aus drei Stufen wurden fünf Grade. Der Begriff „Pflegestufen" ist also veraltet, hält sich aber hartnäckig im Sprachgebrauch.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was sich 2017 geändert hat, wie heute alle fünf Pflegegrade funktionieren, welche Punkte dafür nötig sind, welche Leistungen Sie bei jedem Pflegegrad bekommen – und wie wir von JUHI Sie bei jedem Pflegegrad unterstützen können. Kompakt und verständlich, ohne Fachchinesisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pflegestufen mehr – seit 2017 heißen sie Pflegegrade
  • Fünf Pflegegrade (1 bis 5) statt früher drei Pflegestufen
  • Punktesystem von 0 bis 100 – je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad
  • 6 Bewertungsmodule prüfen Selbstständigkeit statt früherem Zeitaufwand
  • Leistungen ab Pflegegrad 1 – nicht erst ab Pflegegrad 2

Die kurze Antwort: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Wer heute nach „Pflegestufen" sucht, sucht rechtlich gesehen etwas, das es nicht mehr gibt. Das deutsche Pflegesystem wurde 2017 grundlegend reformiert: Die alten Pflegestufen 1 bis 3 (plus Pflegestufe 0) wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Grund: Die alte Einstufung benachteiligte Menschen mit Demenz und geistigen Einschränkungen stark, weil sie fast ausschließlich auf den körperlichen Pflegeaufwand geschaut hat.

Heute ist das anders: Nicht mehr die Pflegeminuten zählen, sondern wie selbstständig jemand im Alltag ist. Das macht das System fairer und bezieht geistige und psychische Einschränkungen mit ein.

💡 Merken Sie sich einfach

Pflegestufen 1 bis 3 (alt, bis 2016) → Pflegegrade 1 bis 5 (neu, ab 2017). Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet – mit Bestandsschutz. Neue Anträge gehen immer auf einen Pflegegrad.

Vom Pflegestufen- zum Pflegegrad-System

Die Pflegereform 2017 war die bedeutendste Änderung im deutschen Pflegesystem seit seiner Einführung 1995. Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen altem und neuem System:

KriteriumPflegestufen (bis 2016)Pflegegrade (ab 2017)
Anzahl3 Stufen (+ Stufe 0)5 Grade (1 bis 5)
BewertungskriteriumPflegezeit in MinutenSelbstständigkeit im Alltag
Demenz/PsycheKaum berücksichtigtGleichwertig einbezogen
BewertungZeitorientiertPunktesystem 0-100
Module3 Bereiche6 Bereiche
Leistung bei niedrigster StufeKeineEntlastungsbetrag ab PG 1

Das Punktesystem: So wird der Pflegegrad bestimmt

Das Herzstück des neuen Systems ist das Punktesystem von 0 bis 100. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) werden Punkte für Einschränkungen vergeben. Je mehr Einschränkungen, desto mehr Punkte – und desto höher der Pflegegrad.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerst
Pflegegrad 590 bis 100Schwerst mit besonderen Anforderungen

Wichtig: Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad – die Selbstständigkeit gilt als ausreichend. Wer genau auf der Grenze liegt, sollte genau prüfen, ob wirklich alle Einschränkungen dokumentiert wurden. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.

Die 6 Module der Pflegebegutachtung

Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche – sogenannte Module. Jedes Modul bekommt eine eigene Gewichtung in der Gesamtpunktzahl:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppen)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert zählt)
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Ankleiden)40 %
5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Wichtig zu verstehen: Die Selbstversorgung (Modul 4) hat mit 40 % die höchste Gewichtung. Wer hier starke Einschränkungen hat, rutscht schnell in einen höheren Pflegegrad. Bei Modulen 2 und 3 zählt der höhere Wert – nicht die Summe. Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich auf die Begutachtung gut vorbereiten.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 bedeutet: Die Selbstständigkeit ist leicht eingeschränkt, aber der Alltag kann weitgehend allein bewältigt werden. Typische Beispiele: Jemand hat leichte Probleme beim Waschen, beim Einkaufen oder beim Treppensteigen – aber kommt im Großen und Ganzen noch gut zurecht.

Die Leistungen bei Pflegegrad 1 sind bewusst niedrig gehalten – aber sie existieren. Hauptleistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dazu kommen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen. Details in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich das gesamte Leistungsspektrum der Pflegekasse. Betroffene brauchen regelmäßig Unterstützung – beim Anziehen, Waschen, Essen oder bei der Mobilität. Viele Menschen mit beginnender Demenz oder nach Schlaganfällen werden in Pflegegrad 2 eingestuft.

Die Leistungen 2026 bei Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld monatlich oder 796 € Pflegesachleistungen – plus Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €. Vollständige Übersicht im Ratgeber zu Pflegegrad 2.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt. Betroffene sind täglich auf Unterstützung angewiesen – oft über mehrere Stunden verteilt. Das betrifft die Körperpflege, Mobilität, Alltagsbewältigung und oft auch die kognitive Orientierung.

Die Leistungen 2026: 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen, dazu alle weiteren Leistungen. Besonders relevant bei Pflegegrad 3: der Umwandlungsanspruch, mit dem bis zu 598,80 € zusätzlich für Betreuung umgewidmet werden können. Details zu Pflegegrad 3.

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Pflegegrad vorhanden?

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Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 bedeutet: Die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt. Die meisten alltäglichen Verrichtungen können nicht mehr allein bewältigt werden. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung, oft rund um die Uhr. Häufige Situationen: fortgeschrittene Demenz, schwere Mobilitätseinschränkungen, chronische Erkrankungen mit hohem Pflegeaufwand.

Die Leistungen 2026: 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistungen. Besonders wichtig: Die Umwandlung in Betreuungsleistungen (40 %) ergibt bis zu 743,60 € zusätzlich für anerkannte Alltagshilfen. Alle Leistungen und besonderen Ansprüche finden Sie im Artikel zu Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5: Höchster Pflegegrad

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und wird bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Das betrifft Menschen, die praktisch vollständig auf Pflege angewiesen sind – oft mit ständiger Beaufsichtigung. Beispiele: Weit fortgeschrittene Demenz, Koma- oder Wachkoma-Patienten, Menschen mit schwersten körperlichen Einschränkungen.

Die Leistungen 2026: 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistungen – die höchsten Sätze der Pflegekasse. Alle Ansprüche im Ratgeber zu Pflegegrad 5.

Sonderfall: Besondere Bedarfskonstellation

Es gibt Fälle, in denen Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden kann – die besondere Bedarfskonstellation. Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die alle vier Gliedmaßen nicht mehr benutzen können (keine Greif-, Steh- und Gehfunktion). Das muss der Gutachter ausdrücklich im Gutachten vermerken.

Leistungsübersicht 2026: Alle Pflegegrade im Vergleich

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Jahresbudget VP/KZP3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Alternativen (bzw. Kombinationsleistung). Alle anderen Leistungen gelten zusätzlich. Das monatliche Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG grundsätzlich steuerfrei. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2.

So hilft JUHI bei jedem Pflegegrad

Wir von JUHI sind seit 2018 auf Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung mit Pflegegrad spezialisiert und bundesweit in über 30 deutschen Städten aktiv. Egal welchen Pflegegrad Sie haben – wir helfen im Alltag, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und nehmen Ihnen die Bürokratie ab.

Unsere Leistungen je Pflegegrad

PflegegradWie JUHI hilftMonatliche Budget-Basis
PG 13–4 Stunden Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag131 € Entlastungsbetrag
PG 2bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 3bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 4bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 5bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP

Diese Stundenzahlen sind Richtwerte. Der tatsächliche Umfang hängt von regionalen Stundensätzen, kombinierten Leistungen und dem individuellen Bedarf ab. Genauer prüfen lässt sich das jederzeit mit unserem JUHI-Rechner oder einer kurzen Anfrage. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege (Duschen, Waschen, Intimhygiene) und medizinische Leistungen wie Medikamentengabe – das bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes oder der pflegenden Angehörigen. Wir kümmern uns um den Alltag drumherum.

Unsere Standorte

Wir von JUHI sind in über 30 Städten aktiv – darunter Essen, Augsburg, Kiel und Neumünster. Eine vollständige Übersicht aller Standorte finden Sie unter Haushaltshilfe in der Nähe. Wer noch keinen Pflegegrad hat und unsicher ist, ob einer beantragt werden sollte, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Unser Fazit: Fünf Pflegegrade, ein klares System

Auch wenn der Begriff „Pflegestufen" in Familien, Medien und sogar Beratungsgesprächen noch oft fällt – offiziell gibt es ihn seit 2017 nicht mehr. Heute heißt das System Pflegegrade 1 bis 5, und es ist deutlich gerechter geworden. Vor allem Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Einschränkungen profitieren, weil ihre Beeinträchtigungen jetzt genauso zählen wie körperliche.

Wer pflegebedürftig ist – egal mit welchem Pflegegrad – sollte die Leistungen der Pflegekasse gezielt ausschöpfen. Schon bei Pflegegrad 1 gibt es 131 € Entlastungsbetrag monatlich, der für eine professionelle Haushaltshilfe genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 2 vervielfachen sich die Möglichkeiten durch Pflegesachleistungen, Umwandlungsanspruch und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wir von JUHI helfen Familien in über 30 Städten, diese Leistungen sinnvoll zu kombinieren – ohne Papierkram, ohne Vorkasse, mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären, welche Stunden Ihnen über Ihren Pflegegrad zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Pflegestufen gibt es?+

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Sie wurden durch fünf Pflegegrade (1 bis 5) ersetzt. Früher gab es drei Pflegestufen (1 bis 3) plus die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Was ist der höchste Pflegegrad?+

Pflegegrad 5 ist der höchste. Er wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Voraussetzung sind 90 bis 100 Punkte in der Begutachtung oder die Anerkennung einer besonderen Bedarfskonstellation.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?+

Nach dem Antrag bei der Pflegekasse wird eine Begutachtung durchgeführt – bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof. Der Gutachter erstellt ein Gutachten mit einer Empfehlung. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse.

Gibt es Leistungen schon bei Pflegegrad 1?+

Ja. Bei Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung – etwa für eine professionelle Haushaltshilfe. Dazu kommen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Wie lange dauert die Begutachtung?+

Der Besuch des Gutachters dauert etwa 45 bis 90 Minuten. Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Wochen. Bei Eilfällen (z. B. Krankenhausaufenthalt) ist eine beschleunigte Begutachtung möglich.

Was tun bei falscher Einstufung?+

Innerhalb von 30 Tagen kann schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Dann wird ein Zweitgutachten erstellt. Mit guter Begründung und entsprechenden Unterlagen (Pflegetagebuch, Arztberichte) ist die Erfolgsquote hoch. Details im Ratgeber zum Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Quellen

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  4. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegrade
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
  7. Medizinischer Dienst Bund – Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  8. BMG – Pflegestärkungsgesetze (2017: neues Begutachtungsinstrument)

„Wie viele Pflegestufen gibt es eigentlich?" Diese Frage hören wir oft – und die Antwort überrascht viele: Es gibt gar keine Pflegestufen mehr. Seit 2017 heißen sie offiziell Pflegegrade, und aus drei Stufen wurden fünf Grade. Der Begriff „Pflegestufen" ist also veraltet, hält sich aber hartnäckig im Sprachgebrauch.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was sich 2017 geändert hat, wie heute alle fünf Pflegegrade funktionieren, welche Punkte dafür nötig sind, welche Leistungen Sie bei jedem Pflegegrad bekommen – und wie wir von JUHI Sie bei jedem Pflegegrad unterstützen können. Kompakt und verständlich, ohne Fachchinesisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pflegestufen mehr – seit 2017 heißen sie Pflegegrade
  • Fünf Pflegegrade (1 bis 5) statt früher drei Pflegestufen
  • Punktesystem von 0 bis 100 – je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad
  • 6 Bewertungsmodule prüfen Selbstständigkeit statt früherem Zeitaufwand
  • Leistungen ab Pflegegrad 1 – nicht erst ab Pflegegrad 2

Die kurze Antwort: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Wer heute nach „Pflegestufen" sucht, sucht rechtlich gesehen etwas, das es nicht mehr gibt. Das deutsche Pflegesystem wurde 2017 grundlegend reformiert: Die alten Pflegestufen 1 bis 3 (plus Pflegestufe 0) wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Grund: Die alte Einstufung benachteiligte Menschen mit Demenz und geistigen Einschränkungen stark, weil sie fast ausschließlich auf den körperlichen Pflegeaufwand geschaut hat.

Heute ist das anders: Nicht mehr die Pflegeminuten zählen, sondern wie selbstständig jemand im Alltag ist. Das macht das System fairer und bezieht geistige und psychische Einschränkungen mit ein.

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Pflegestufen 1 bis 3 (alt, bis 2016) → Pflegegrade 1 bis 5 (neu, ab 2017). Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet – mit Bestandsschutz. Neue Anträge gehen immer auf einen Pflegegrad.

Vom Pflegestufen- zum Pflegegrad-System

Die Pflegereform 2017 war die bedeutendste Änderung im deutschen Pflegesystem seit seiner Einführung 1995. Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen altem und neuem System:

KriteriumPflegestufen (bis 2016)Pflegegrade (ab 2017)
Anzahl3 Stufen (+ Stufe 0)5 Grade (1 bis 5)
BewertungskriteriumPflegezeit in MinutenSelbstständigkeit im Alltag
Demenz/PsycheKaum berücksichtigtGleichwertig einbezogen
BewertungZeitorientiertPunktesystem 0-100
Module3 Bereiche6 Bereiche
Leistung bei niedrigster StufeKeineEntlastungsbetrag ab PG 1

Das Punktesystem: So wird der Pflegegrad bestimmt

Das Herzstück des neuen Systems ist das Punktesystem von 0 bis 100. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) werden Punkte für Einschränkungen vergeben. Je mehr Einschränkungen, desto mehr Punkte – und desto höher der Pflegegrad.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerst
Pflegegrad 590 bis 100Schwerst mit besonderen Anforderungen

Wichtig: Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad – die Selbstständigkeit gilt als ausreichend. Wer genau auf der Grenze liegt, sollte genau prüfen, ob wirklich alle Einschränkungen dokumentiert wurden. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.

Die 6 Module der Pflegebegutachtung

Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche – sogenannte Module. Jedes Modul bekommt eine eigene Gewichtung in der Gesamtpunktzahl:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppen)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert zählt)
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Ankleiden)40 %
5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Wichtig zu verstehen: Die Selbstversorgung (Modul 4) hat mit 40 % die höchste Gewichtung. Wer hier starke Einschränkungen hat, rutscht schnell in einen höheren Pflegegrad. Bei Modulen 2 und 3 zählt der höhere Wert – nicht die Summe. Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich auf die Begutachtung gut vorbereiten.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 bedeutet: Die Selbstständigkeit ist leicht eingeschränkt, aber der Alltag kann weitgehend allein bewältigt werden. Typische Beispiele: Jemand hat leichte Probleme beim Waschen, beim Einkaufen oder beim Treppensteigen – aber kommt im Großen und Ganzen noch gut zurecht.

Die Leistungen bei Pflegegrad 1 sind bewusst niedrig gehalten – aber sie existieren. Hauptleistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dazu kommen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen. Details in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich das gesamte Leistungsspektrum der Pflegekasse. Betroffene brauchen regelmäßig Unterstützung – beim Anziehen, Waschen, Essen oder bei der Mobilität. Viele Menschen mit beginnender Demenz oder nach Schlaganfällen werden in Pflegegrad 2 eingestuft.

Die Leistungen 2026 bei Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld monatlich oder 796 € Pflegesachleistungen – plus Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €. Vollständige Übersicht im Ratgeber zu Pflegegrad 2.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt. Betroffene sind täglich auf Unterstützung angewiesen – oft über mehrere Stunden verteilt. Das betrifft die Körperpflege, Mobilität, Alltagsbewältigung und oft auch die kognitive Orientierung.

Die Leistungen 2026: 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen, dazu alle weiteren Leistungen. Besonders relevant bei Pflegegrad 3: der Umwandlungsanspruch, mit dem bis zu 598,80 € zusätzlich für Betreuung umgewidmet werden können. Details zu Pflegegrad 3.

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Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 bedeutet: Die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt. Die meisten alltäglichen Verrichtungen können nicht mehr allein bewältigt werden. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung, oft rund um die Uhr. Häufige Situationen: fortgeschrittene Demenz, schwere Mobilitätseinschränkungen, chronische Erkrankungen mit hohem Pflegeaufwand.

Die Leistungen 2026: 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistungen. Besonders wichtig: Die Umwandlung in Betreuungsleistungen (40 %) ergibt bis zu 743,60 € zusätzlich für anerkannte Alltagshilfen. Alle Leistungen und besonderen Ansprüche finden Sie im Artikel zu Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5: Höchster Pflegegrad

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und wird bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Das betrifft Menschen, die praktisch vollständig auf Pflege angewiesen sind – oft mit ständiger Beaufsichtigung. Beispiele: Weit fortgeschrittene Demenz, Koma- oder Wachkoma-Patienten, Menschen mit schwersten körperlichen Einschränkungen.

Die Leistungen 2026: 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistungen – die höchsten Sätze der Pflegekasse. Alle Ansprüche im Ratgeber zu Pflegegrad 5.

Sonderfall: Besondere Bedarfskonstellation

Es gibt Fälle, in denen Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden kann – die besondere Bedarfskonstellation. Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die alle vier Gliedmaßen nicht mehr benutzen können (keine Greif-, Steh- und Gehfunktion). Das muss der Gutachter ausdrücklich im Gutachten vermerken.

Leistungsübersicht 2026: Alle Pflegegrade im Vergleich

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Jahresbudget VP/KZP3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Alternativen (bzw. Kombinationsleistung). Alle anderen Leistungen gelten zusätzlich. Das monatliche Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG grundsätzlich steuerfrei. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2.

So hilft JUHI bei jedem Pflegegrad

Wir von JUHI sind seit 2018 auf Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung mit Pflegegrad spezialisiert und bundesweit in über 30 deutschen Städten aktiv. Egal welchen Pflegegrad Sie haben – wir helfen im Alltag, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und nehmen Ihnen die Bürokratie ab.

Unsere Leistungen je Pflegegrad

PflegegradWie JUHI hilftMonatliche Budget-Basis
PG 13–4 Stunden Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag131 € Entlastungsbetrag
PG 2bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 3bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 4bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP
PG 5bis zu 13 Stunden pro Monat131 € EB + 294 € VHP

Diese Stundenzahlen sind Richtwerte. Der tatsächliche Umfang hängt von regionalen Stundensätzen, kombinierten Leistungen und dem individuellen Bedarf ab. Genauer prüfen lässt sich das jederzeit mit unserem JUHI-Rechner oder einer kurzen Anfrage. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege (Duschen, Waschen, Intimhygiene) und medizinische Leistungen wie Medikamentengabe – das bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes oder der pflegenden Angehörigen. Wir kümmern uns um den Alltag drumherum.

Unsere Standorte

Wir von JUHI sind in über 30 Städten aktiv – darunter Essen, Augsburg, Kiel und Neumünster. Eine vollständige Übersicht aller Standorte finden Sie unter Haushaltshilfe in der Nähe. Wer noch keinen Pflegegrad hat und unsicher ist, ob einer beantragt werden sollte, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Unser Fazit: Fünf Pflegegrade, ein klares System

Auch wenn der Begriff „Pflegestufen" in Familien, Medien und sogar Beratungsgesprächen noch oft fällt – offiziell gibt es ihn seit 2017 nicht mehr. Heute heißt das System Pflegegrade 1 bis 5, und es ist deutlich gerechter geworden. Vor allem Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Einschränkungen profitieren, weil ihre Beeinträchtigungen jetzt genauso zählen wie körperliche.

Wer pflegebedürftig ist – egal mit welchem Pflegegrad – sollte die Leistungen der Pflegekasse gezielt ausschöpfen. Schon bei Pflegegrad 1 gibt es 131 € Entlastungsbetrag monatlich, der für eine professionelle Haushaltshilfe genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 2 vervielfachen sich die Möglichkeiten durch Pflegesachleistungen, Umwandlungsanspruch und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wir von JUHI helfen Familien in über 30 Städten, diese Leistungen sinnvoll zu kombinieren – ohne Papierkram, ohne Vorkasse, mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären, welche Stunden Ihnen über Ihren Pflegegrad zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Pflegestufen gibt es?+

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Sie wurden durch fünf Pflegegrade (1 bis 5) ersetzt. Früher gab es drei Pflegestufen (1 bis 3) plus die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Was ist der höchste Pflegegrad?+

Pflegegrad 5 ist der höchste. Er wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Voraussetzung sind 90 bis 100 Punkte in der Begutachtung oder die Anerkennung einer besonderen Bedarfskonstellation.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?+

Nach dem Antrag bei der Pflegekasse wird eine Begutachtung durchgeführt – bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof. Der Gutachter erstellt ein Gutachten mit einer Empfehlung. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse.

Gibt es Leistungen schon bei Pflegegrad 1?+

Ja. Bei Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung – etwa für eine professionelle Haushaltshilfe. Dazu kommen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Wie lange dauert die Begutachtung?+

Der Besuch des Gutachters dauert etwa 45 bis 90 Minuten. Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Wochen. Bei Eilfällen (z. B. Krankenhausaufenthalt) ist eine beschleunigte Begutachtung möglich.

Was tun bei falscher Einstufung?+

Innerhalb von 30 Tagen kann schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Dann wird ein Zweitgutachten erstellt. Mit guter Begründung und entsprechenden Unterlagen (Pflegetagebuch, Arztberichte) ist die Erfolgsquote hoch. Details im Ratgeber zum Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Quellen

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  4. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegrade
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
  7. Medizinischer Dienst Bund – Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  8. BMG – Pflegestärkungsgesetze (2017: neues Begutachtungsinstrument)
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