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Antrag Höherstufung Pflegegrad Muster: Vorlage und Formulierungen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
19.10.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

Für den Antrag auf Höherstufung brauchen Sie kein Formular der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben genügt – und es sollte so kurz sein, dass Sie es noch heute abschicken können. Denn das Datum auf diesem Brief entscheidet über mehrere hundert Euro.

Unten finden Sie zwei Vorlagen zum Kopieren: einen kurzen Antrag für den sofortigen Versand und einen ausführlichen mit Begründung. Dazu Textbausteine für alle sechs Module des Gutachtens, die Anlagen-Checkliste und ein Wahlrecht, das die meisten nicht kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Formlos genügt – ein Satz reicht für einen wirksamen Antrag
  • ✓ Leistungen ab dem Ersten des Antragsmonats, auch wenn das Gutachten Wochen später kommt
  • ✓ 25 Arbeitstage hat die Pflegekasse für den Bescheid, danach 70 € pro angefangene Woche
  • ✓ Modul 4 zählt 40 Prozent – dort gehört die meiste Beschreibung hin
  • ✓ 2026 beantragen lohnt sich: ab 2027 sollen die Punktschwellen steigen

Warum das Antragsdatum über Geld entscheidet

Nach § 33 Absatz 1 SGB XI beginnen die Leistungen ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht. Die Begutachtung findet Wochen später statt, der Bescheid kommt noch später – gezahlt wird aber rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Ein Beispiel: Sie beantragen am 29. Oktober die Höherstufung von Pflegegrad 2 auf 3. Der Bescheid kommt Mitte Dezember. Die Differenz beim Pflegegeld – 599 € statt 347 €, also 252 € im Monat – wird für Oktober, November und Dezember nachgezahlt. Hätten Sie drei Tage später geschrieben, wäre ein Monat verloren.

💡 Zusätzlicher Grund, 2026 nicht verstreichen zu lassen

Der Kabinettsentwurf zur Pflegereform sieht höhere Punktschwellen ab 2027 vor: Pflegegrad 1 soll bei 15 statt 12,5 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 bei 30 statt 27 und Pflegegrad 3 bei 50 statt 47,5. Nach § 142b Absatz 1 des Entwurfs ist das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Wer 2026 beantragt, wird also nach den heutigen, niedrigeren Schwellen bewertet.

Muster 1: Der kurze Antrag

Diese Variante hat einen einzigen Zweck: das Datum sichern. Schicken Sie sie heute los, die Begründung reichen Sie nach.

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Name der Pflegekasse]
[Adresse der Pflegekasse]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades
Versichertennummer: [Nummer]
Betroffene Person: [Name, Geburtsdatum]
Derzeitiger Pflegegrad: [X], festgestellt am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung und Höherstufung des oben genannten Pflegegrades. Der Hilfebedarf hat sich seit der letzten Begutachtung dauerhaft erhöht.

Ich bitte um eine erneute Begutachtung und um Mitteilung des Termins. Eine ausführliche Darstellung der Veränderungen sowie ein Pflegetagebuch reiche ich bis zum [Datum, etwa zwei Wochen später] nach.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Mehr braucht es nicht. Der Antrag ist damit wirksam gestellt, und die Frist läuft.

Muster 2: Der Antrag mit Begründung

Wenn Sie Zeit haben oder die Begründung nachreichen: Diese Fassung nennt die Veränderungen modulweise und verweist auf die Anlagen.

[Absender wie oben]

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades – Begründung
Versichertennummer: [Nummer]
Betroffene Person: [Name, Geburtsdatum]
Derzeitiger Pflegegrad: [X], festgestellt am [Datum]
Mein Antrag vom: [Datum des kurzen Antrags]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie angekündigt begründe ich meinen Antrag auf Höherstufung. Seit der Begutachtung am [Datum] hat sich der Zustand in folgenden Bereichen dauerhaft verschlechtert:

1. [Modul und Bezeichnung, z. B. „Modul 4 – Selbstversorgung"]
Im Gutachten vom [Datum] wurde festgehalten: [Zitat oder Zusammenfassung der damaligen Bewertung].
Heute ist die Situation anders: [konkrete Beschreibung – was gelingt nicht mehr, wie oft, mit welcher Hilfe]. Diese Veränderung besteht seit [Zeitpunkt].

2. [Nächstes Modul]
[gleiche Struktur]

Ursache ist [Diagnose, Ereignis oder Verlauf, z. B. „ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch am [Datum]" oder „das Fortschreiten der diagnostizierten Demenz"]. Beigefügt finden Sie [Arztbericht, Krankenhausentlassungsbericht, Medikationsplan] als Nachweis.

Das Pflegetagebuch über [Anzahl] Tage liegt bei. Es dokumentiert den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag.

Ich bitte darum, die Begutachtung in der häuslichen Umgebung durchzuführen, und um eine Terminmitteilung mit mindestens einer Woche Vorlauf, damit eine Pflegeperson anwesend sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Die Bitte um Vorlauf am Ende ist kein Höflichkeitssatz. Sie hat einen praktischen Grund: Wer den Alltag kennt, sollte beim Termin dabei sein – gerade wenn die betroffene Person ihre Einschränkungen herunterspielt.

Textbausteine für die sechs Module

Das Gutachten bewertet sechs Module mit unterschiedlichem Gewicht. Die Gewichtung sagt Ihnen, wo Ihre Beschreibung am meisten bewirkt:

ModulGewichtFormulierungsbeispiel
1 Mobilität10 %„Das Aufstehen aus dem Bett gelingt nur mit Festhalten und Anschieben. Treppen sind seit [Datum] nicht mehr möglich, die Wohnung wird nur noch am Rollator verlassen."
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*„Namen von Angehörigen werden verwechselt. Termine und Gespräche vom Vormittag sind nachmittags nicht erinnerlich. Anweisungen müssen mehrfach wiederholt werden."
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %*„Nächtliche Unruhe zwei bis drei Mal pro Woche mit Umherlaufen. Abwehr bei der Körperpflege, die ein Zureden von mehreren Minuten erfordert."
4 Selbstversorgung40 %„Duschen ist nur mit vollständiger Unterstützung möglich; das Waschen des Rückens und der Beine wird übernommen. Beim Anziehen werden Knöpfe und Strümpfe vollständig übernommen. Seit [Datum] bestehen Einschränkungen der Blasenkontrolle, es sind täglich [Anzahl] Vorlagenwechsel nötig."
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %„Täglich [Anzahl] Medikamentengaben, die gestellt und kontrolliert werden müssen. Zweimal wöchentlich Verbandwechsel. Arztbesuche [Anzahl] pro Monat mit Begleitung."
6 Gestaltung des Alltagslebens15 %„Der Tagesablauf kann nicht mehr selbst strukturiert werden; ohne Aufforderung bleibt die betroffene Person im Bett. Kontakte außerhalb des Haushalts finden nur noch in Begleitung statt."

*Von den Modulen 2 und 3 geht nur der höhere der beiden Werte in die Bewertung ein – nicht beide. Wer in einem der beiden deutlich eingeschränkt ist, sollte diesen Bereich ausführlich beschreiben.

Drei Regeln für alle Bausteine: Häufigkeit nennen („drei Mal pro Woche" statt „oft"), Art der Hilfe benennen (Anleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme, vollständige Übernahme) und den schlechten Tag beschreiben, nicht den guten. Welche Fragen im Termin gestellt werden, steht im Fragenkatalog Pflegegrad; wie sich Punkte in Pflegegrade übersetzen, in der Pflegegrad Punkte Tabelle.

Checkliste: Diese Anlagen gehören dazu

  • Pflegetagebuch über mindestens 7, besser 14 Tage – die wichtigste Anlage
  • Aktuelle Arztberichte, besonders zu neuen Diagnosen seit der letzten Begutachtung
  • Entlassungsbericht nach Krankenhaus oder Reha
  • Medikationsplan – belegt den Aufwand in Modul 5
  • Liste der Hilfsmittel, die seit der letzten Begutachtung dazugekommen sind
  • Das alte Gutachten, falls vorhanden – daran machen Sie die Veränderung fest

Haben Sie das alte Gutachten nicht, fordern Sie es an. Sie haben einen Anspruch darauf, und ohne es argumentieren Sie im Blindflug. Wie Sie es lesen, erklären wir unter Pflegegutachten.

Fristen – und was eine Verspätung einbringt

SituationFristFundstelle
Normaler Antrag bis zum Bescheid25 Arbeitstage ab Eingang§ 18c Abs. 1 SGB XI
Antrag im Krankenhaus oder in Rehaverkürzt, Begutachtung vorrangig§ 18a Abs. 5 SGB XI
Hospiz oder ambulante PalliativversorgungBegutachtung bis zum 5. Arbeitstag§ 18a Abs. 5 SGB XI
Überschreitung der Frist70 € je angefangene Woche§ 18c Abs. 5 SGB XI
Widerspruch gegen den Bescheid1 Monat ab Zugang§ 84 SGG

Die 70 € müssen Sie nicht beantragen, die Pflegekasse zahlt sie von selbst. Sie entfallen, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat – etwa weil Sie einen Termin abgesagt haben – und bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.

💡 Ihr Wahlrecht beim Gutachter

Findet innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung statt, muss die Pflegekasse Ihnen nach § 18 Absatz 3 SGB XI mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Ihrer Wahl soll sie in der Regel folgen. Kaum jemand weiß das – und niemand erinnert Sie daran.

Das Risiko, das Sie kennen sollten

Eine erneute Begutachtung bewertet den Zustand vollständig neu. Fällt sie ungünstiger aus als die letzte, kann die Pflegekasse den Pflegegrad nach § 48 SGB X auch herabsetzen – für die Zukunft, nicht rückwirkend.

In der Praxis passiert das selten, aber es passiert: etwa wenn seit der letzten Begutachtung ein Hilfsmittel dazugekommen ist, mit dem manches wieder selbstständig gelingt. Beantragen Sie die Höherstufung deshalb, wenn sich der Bedarf tatsächlich und dauerhaft erhöht hat – nicht auf Verdacht. Wann sich der Schritt lohnt und welche Fehler häufig sind, haben wir unter Pflegegrad erhöhen ausführlich beschrieben. Wird abgelehnt, hilft Widerspruch Pflegegrad Muster weiter.

Was ein höherer Pflegegrad an Hilfe bringt

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.

Für das laufende Jahr brauchen Sie die Höherstufung dafür nicht abzuwarten: Der Entlastungsbetrag steht in jedem Pflegegrad gleich hoch zur Verfügung, und wir können sofort starten.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Duisburg, Haushaltshilfe in Darmstadt, Alltagshilfe in Essen und Alltagshilfe in Bochum. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Der Antrag selbst ist in fünf Minuten geschrieben – das ist der Punkt von Muster 1. Alles, was Mühe macht, lässt sich nachreichen, ohne dass Ihnen ein Monat Leistung verloren geht.

Nehmen Sie sich die Zeit dann für die Begründung, und zwar vor allem für Modul 4. Dort liegen 40 Prozent der Bewertung, und dort entscheiden konkrete Häufigkeiten über Punkte. Eine kurze Anfrage genügt, wenn Sie in der Zwischenzeit Entlastung im Haushalt brauchen – wir klären telefonisch, was Ihr aktueller Pflegegrad bereits hergibt.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Formular der Pflegekasse?+

Nein. Ein formloses Schreiben genügt, auch ein Anruf wäre wirksam. Schriftlich ist aber besser, weil Sie damit das Antragsdatum belegen können – und daran hängt die Rückwirkung.

Ab wann bekomme ich das höhere Geld?+

Ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist. Die Differenz wird für die Monate bis zum Bescheid nachgezahlt. Deshalb lohnt es sich, am Monatsende nicht noch zu warten.

Wie lange dauert das Verfahren?+

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche Verspätung – automatisch, ohne Antrag.

Kann der Pflegegrad dabei sinken?+

Ja, das ist möglich, weil der Zustand komplett neu bewertet wird. Eine Herabsetzung wirkt nur für die Zukunft. Beantragen Sie die Höherstufung daher nur, wenn der Bedarf sich wirklich dauerhaft erhöht hat.

Sollte ich vor 2027 beantragen?+

Wenn der Bedarf jetzt schon höher ist: ja. Der Entwurf sieht höhere Punktschwellen ab 2027 vor und stellt für das anzuwendende Recht auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen und Beginn der Leistungen
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen
  3. § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung
  4. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Für den Antrag auf Höherstufung brauchen Sie kein Formular der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben genügt – und es sollte so kurz sein, dass Sie es noch heute abschicken können. Denn das Datum auf diesem Brief entscheidet über mehrere hundert Euro.

Unten finden Sie zwei Vorlagen zum Kopieren: einen kurzen Antrag für den sofortigen Versand und einen ausführlichen mit Begründung. Dazu Textbausteine für alle sechs Module des Gutachtens, die Anlagen-Checkliste und ein Wahlrecht, das die meisten nicht kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Formlos genügt – ein Satz reicht für einen wirksamen Antrag
  • ✓ Leistungen ab dem Ersten des Antragsmonats, auch wenn das Gutachten Wochen später kommt
  • ✓ 25 Arbeitstage hat die Pflegekasse für den Bescheid, danach 70 € pro angefangene Woche
  • ✓ Modul 4 zählt 40 Prozent – dort gehört die meiste Beschreibung hin
  • ✓ 2026 beantragen lohnt sich: ab 2027 sollen die Punktschwellen steigen

Warum das Antragsdatum über Geld entscheidet

Nach § 33 Absatz 1 SGB XI beginnen die Leistungen ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht. Die Begutachtung findet Wochen später statt, der Bescheid kommt noch später – gezahlt wird aber rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Ein Beispiel: Sie beantragen am 29. Oktober die Höherstufung von Pflegegrad 2 auf 3. Der Bescheid kommt Mitte Dezember. Die Differenz beim Pflegegeld – 599 € statt 347 €, also 252 € im Monat – wird für Oktober, November und Dezember nachgezahlt. Hätten Sie drei Tage später geschrieben, wäre ein Monat verloren.

💡 Zusätzlicher Grund, 2026 nicht verstreichen zu lassen

Der Kabinettsentwurf zur Pflegereform sieht höhere Punktschwellen ab 2027 vor: Pflegegrad 1 soll bei 15 statt 12,5 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 bei 30 statt 27 und Pflegegrad 3 bei 50 statt 47,5. Nach § 142b Absatz 1 des Entwurfs ist das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Wer 2026 beantragt, wird also nach den heutigen, niedrigeren Schwellen bewertet.

Muster 1: Der kurze Antrag

Diese Variante hat einen einzigen Zweck: das Datum sichern. Schicken Sie sie heute los, die Begründung reichen Sie nach.

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Name der Pflegekasse]
[Adresse der Pflegekasse]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades
Versichertennummer: [Nummer]
Betroffene Person: [Name, Geburtsdatum]
Derzeitiger Pflegegrad: [X], festgestellt am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung und Höherstufung des oben genannten Pflegegrades. Der Hilfebedarf hat sich seit der letzten Begutachtung dauerhaft erhöht.

Ich bitte um eine erneute Begutachtung und um Mitteilung des Termins. Eine ausführliche Darstellung der Veränderungen sowie ein Pflegetagebuch reiche ich bis zum [Datum, etwa zwei Wochen später] nach.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Mehr braucht es nicht. Der Antrag ist damit wirksam gestellt, und die Frist läuft.

Muster 2: Der Antrag mit Begründung

Wenn Sie Zeit haben oder die Begründung nachreichen: Diese Fassung nennt die Veränderungen modulweise und verweist auf die Anlagen.

[Absender wie oben]

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades – Begründung
Versichertennummer: [Nummer]
Betroffene Person: [Name, Geburtsdatum]
Derzeitiger Pflegegrad: [X], festgestellt am [Datum]
Mein Antrag vom: [Datum des kurzen Antrags]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie angekündigt begründe ich meinen Antrag auf Höherstufung. Seit der Begutachtung am [Datum] hat sich der Zustand in folgenden Bereichen dauerhaft verschlechtert:

1. [Modul und Bezeichnung, z. B. „Modul 4 – Selbstversorgung"]
Im Gutachten vom [Datum] wurde festgehalten: [Zitat oder Zusammenfassung der damaligen Bewertung].
Heute ist die Situation anders: [konkrete Beschreibung – was gelingt nicht mehr, wie oft, mit welcher Hilfe]. Diese Veränderung besteht seit [Zeitpunkt].

2. [Nächstes Modul]
[gleiche Struktur]

Ursache ist [Diagnose, Ereignis oder Verlauf, z. B. „ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch am [Datum]" oder „das Fortschreiten der diagnostizierten Demenz"]. Beigefügt finden Sie [Arztbericht, Krankenhausentlassungsbericht, Medikationsplan] als Nachweis.

Das Pflegetagebuch über [Anzahl] Tage liegt bei. Es dokumentiert den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag.

Ich bitte darum, die Begutachtung in der häuslichen Umgebung durchzuführen, und um eine Terminmitteilung mit mindestens einer Woche Vorlauf, damit eine Pflegeperson anwesend sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Die Bitte um Vorlauf am Ende ist kein Höflichkeitssatz. Sie hat einen praktischen Grund: Wer den Alltag kennt, sollte beim Termin dabei sein – gerade wenn die betroffene Person ihre Einschränkungen herunterspielt.

Textbausteine für die sechs Module

Das Gutachten bewertet sechs Module mit unterschiedlichem Gewicht. Die Gewichtung sagt Ihnen, wo Ihre Beschreibung am meisten bewirkt:

ModulGewichtFormulierungsbeispiel
1 Mobilität10 %„Das Aufstehen aus dem Bett gelingt nur mit Festhalten und Anschieben. Treppen sind seit [Datum] nicht mehr möglich, die Wohnung wird nur noch am Rollator verlassen."
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*„Namen von Angehörigen werden verwechselt. Termine und Gespräche vom Vormittag sind nachmittags nicht erinnerlich. Anweisungen müssen mehrfach wiederholt werden."
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %*„Nächtliche Unruhe zwei bis drei Mal pro Woche mit Umherlaufen. Abwehr bei der Körperpflege, die ein Zureden von mehreren Minuten erfordert."
4 Selbstversorgung40 %„Duschen ist nur mit vollständiger Unterstützung möglich; das Waschen des Rückens und der Beine wird übernommen. Beim Anziehen werden Knöpfe und Strümpfe vollständig übernommen. Seit [Datum] bestehen Einschränkungen der Blasenkontrolle, es sind täglich [Anzahl] Vorlagenwechsel nötig."
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %„Täglich [Anzahl] Medikamentengaben, die gestellt und kontrolliert werden müssen. Zweimal wöchentlich Verbandwechsel. Arztbesuche [Anzahl] pro Monat mit Begleitung."
6 Gestaltung des Alltagslebens15 %„Der Tagesablauf kann nicht mehr selbst strukturiert werden; ohne Aufforderung bleibt die betroffene Person im Bett. Kontakte außerhalb des Haushalts finden nur noch in Begleitung statt."

*Von den Modulen 2 und 3 geht nur der höhere der beiden Werte in die Bewertung ein – nicht beide. Wer in einem der beiden deutlich eingeschränkt ist, sollte diesen Bereich ausführlich beschreiben.

Drei Regeln für alle Bausteine: Häufigkeit nennen („drei Mal pro Woche" statt „oft"), Art der Hilfe benennen (Anleitung, Beaufsichtigung, Teilübernahme, vollständige Übernahme) und den schlechten Tag beschreiben, nicht den guten. Welche Fragen im Termin gestellt werden, steht im Fragenkatalog Pflegegrad; wie sich Punkte in Pflegegrade übersetzen, in der Pflegegrad Punkte Tabelle.

Checkliste: Diese Anlagen gehören dazu

  • Pflegetagebuch über mindestens 7, besser 14 Tage – die wichtigste Anlage
  • Aktuelle Arztberichte, besonders zu neuen Diagnosen seit der letzten Begutachtung
  • Entlassungsbericht nach Krankenhaus oder Reha
  • Medikationsplan – belegt den Aufwand in Modul 5
  • Liste der Hilfsmittel, die seit der letzten Begutachtung dazugekommen sind
  • Das alte Gutachten, falls vorhanden – daran machen Sie die Veränderung fest

Haben Sie das alte Gutachten nicht, fordern Sie es an. Sie haben einen Anspruch darauf, und ohne es argumentieren Sie im Blindflug. Wie Sie es lesen, erklären wir unter Pflegegutachten.

Fristen – und was eine Verspätung einbringt

SituationFristFundstelle
Normaler Antrag bis zum Bescheid25 Arbeitstage ab Eingang§ 18c Abs. 1 SGB XI
Antrag im Krankenhaus oder in Rehaverkürzt, Begutachtung vorrangig§ 18a Abs. 5 SGB XI
Hospiz oder ambulante PalliativversorgungBegutachtung bis zum 5. Arbeitstag§ 18a Abs. 5 SGB XI
Überschreitung der Frist70 € je angefangene Woche§ 18c Abs. 5 SGB XI
Widerspruch gegen den Bescheid1 Monat ab Zugang§ 84 SGG

Die 70 € müssen Sie nicht beantragen, die Pflegekasse zahlt sie von selbst. Sie entfallen, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat – etwa weil Sie einen Termin abgesagt haben – und bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.

💡 Ihr Wahlrecht beim Gutachter

Findet innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung statt, muss die Pflegekasse Ihnen nach § 18 Absatz 3 SGB XI mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Ihrer Wahl soll sie in der Regel folgen. Kaum jemand weiß das – und niemand erinnert Sie daran.

Das Risiko, das Sie kennen sollten

Eine erneute Begutachtung bewertet den Zustand vollständig neu. Fällt sie ungünstiger aus als die letzte, kann die Pflegekasse den Pflegegrad nach § 48 SGB X auch herabsetzen – für die Zukunft, nicht rückwirkend.

In der Praxis passiert das selten, aber es passiert: etwa wenn seit der letzten Begutachtung ein Hilfsmittel dazugekommen ist, mit dem manches wieder selbstständig gelingt. Beantragen Sie die Höherstufung deshalb, wenn sich der Bedarf tatsächlich und dauerhaft erhöht hat – nicht auf Verdacht. Wann sich der Schritt lohnt und welche Fehler häufig sind, haben wir unter Pflegegrad erhöhen ausführlich beschrieben. Wird abgelehnt, hilft Widerspruch Pflegegrad Muster weiter.

Was ein höherer Pflegegrad an Hilfe bringt

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.

Für das laufende Jahr brauchen Sie die Höherstufung dafür nicht abzuwarten: Der Entlastungsbetrag steht in jedem Pflegegrad gleich hoch zur Verfügung, und wir können sofort starten.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Duisburg, Haushaltshilfe in Darmstadt, Alltagshilfe in Essen und Alltagshilfe in Bochum. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Der Antrag selbst ist in fünf Minuten geschrieben – das ist der Punkt von Muster 1. Alles, was Mühe macht, lässt sich nachreichen, ohne dass Ihnen ein Monat Leistung verloren geht.

Nehmen Sie sich die Zeit dann für die Begründung, und zwar vor allem für Modul 4. Dort liegen 40 Prozent der Bewertung, und dort entscheiden konkrete Häufigkeiten über Punkte. Eine kurze Anfrage genügt, wenn Sie in der Zwischenzeit Entlastung im Haushalt brauchen – wir klären telefonisch, was Ihr aktueller Pflegegrad bereits hergibt.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Formular der Pflegekasse?+

Nein. Ein formloses Schreiben genügt, auch ein Anruf wäre wirksam. Schriftlich ist aber besser, weil Sie damit das Antragsdatum belegen können – und daran hängt die Rückwirkung.

Ab wann bekomme ich das höhere Geld?+

Ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist. Die Differenz wird für die Monate bis zum Bescheid nachgezahlt. Deshalb lohnt es sich, am Monatsende nicht noch zu warten.

Wie lange dauert das Verfahren?+

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche Verspätung – automatisch, ohne Antrag.

Kann der Pflegegrad dabei sinken?+

Ja, das ist möglich, weil der Zustand komplett neu bewertet wird. Eine Herabsetzung wirkt nur für die Zukunft. Beantragen Sie die Höherstufung daher nur, wenn der Bedarf sich wirklich dauerhaft erhöht hat.

Sollte ich vor 2027 beantragen?+

Wenn der Bedarf jetzt schon höher ist: ja. Der Entwurf sieht höhere Punktschwellen ab 2027 vor und stellt für das anzuwendende Recht auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen und Beginn der Leistungen
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen
  3. § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung
  4. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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