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Betreutes Wohnen Kosten: Was es monatlich kostet – und wann Hilfe zu Hause reicht

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
19.10.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

Betreutes Wohnen kostet je nach Ort, Wohnungsgröße und Serviceumfang zwischen rund 800 € und 2.500 € im Monat. Die Spanne ist deshalb so groß, weil der Preis aus drei getrennten Posten besteht – und weil nur einer davon verhandelbar ist.

Dieser Artikel schlüsselt auf, woraus sich die Kosten zusammensetzen, was die Pflegekasse davon übernimmt und was nicht. Und er beantwortet die Frage, die davor steht: Ab wann lohnt sich der Umzug überhaupt – und wann reicht Hilfe in der eigenen Wohnung aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Drei Posten: Miete, Grundservicepauschale und Wahlleistungen – dazu kommt die Pflege separat
  • ✓ Die Kaltmiete liegt meist rund 10 % über der ortsüblichen Miete (Verbraucherzentrale)
  • ✓ Grundservicepauschale: meist 100 bis 150 € im Monat – in Residenzen deutlich mehr
  • ✓ Miete und Pauschale zahlt die Pflegekasse nicht – nur die Pflege selbst wird wie zu Hause finanziert
  • ✓ Ihre Pflegeleistungen behalten Sie auch zu Hause – ohne neue Miete und ohne Pauschale

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Eine amtliche Statistik zu den Gesamtkosten gibt es nicht. Jeder Anbieter rechnet anders, und was in der Pauschale steckt, unterscheidet sich von Haus zu Haus erheblich. Die einzelnen Posten lassen sich aber gut eingrenzen:

PostenTypische HöheWas dahintersteckt
Kaltmieterund 10 % über ortsüblichBarrierefreie Wohnung, meist kleiner geschnitten als eine normale Mietwohnung
Nebenkostenca. 2,67 € je m² und MonatBundesdurchschnitt für Mietwohnungen laut Deutschem Mieterbund
Grundservicepauschalemeist 100–150 €Ansprechperson, Hausnotruf, Hausmeisterdienst – verpflichtend, nicht abwählbar
Wahlleistungennach PreislisteEssen, Reinigung, Wäsche, Einkaufsdienst – jede Leistung einzeln berechnet
Pflegeje nach PflegegradWird separat abgerechnet, wie bei häuslicher Pflege nach § 36 Abs. 4 SGB XI

Der entscheidende Punkt steckt in der dritten Zeile: Die Grundservicepauschale ist verpflichtend. Sie zahlen sie auch dann, wenn Sie den Hausmeisterdienst nie rufen und die Ansprechperson nie brauchen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss gezielt nach, was tatsächlich enthalten ist – Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen, Winterdienst und kleine Hilfen in der Wohnung sind es längst nicht überall.

Ein Rechenbeispiel

Eine barrierefreie Zweizimmerwohnung mit 50 m² in mittlerer Lage, ohne Wahlleistungen und ohne Pflege:

PostenMonatlich
Kaltmiete550 €
Nebenkosten (50 m² × 2,67 €)134 €
Grundservicepauschale125 €
Zwischensumme809 €
Mittagessen (werktags)+ 160 €
Wohnungsreinigung (2× im Monat)+ 120 €
Realistischer Gesamtbetrag1.089 €

In Ballungsräumen liegt allein die Kaltmiete häufig doppelt so hoch. Deshalb die Spanne bis 2.500 € – nach oben ist sie bei Seniorenresidenzen offen. Was eine Seniorenresidenz kostet und wo der Unterschied zum betreuten Wohnen liegt, haben wir getrennt aufgeschrieben.

Was die Pflegekasse übernimmt – und was nicht

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Betreutes Wohnen ist rechtlich keine stationäre Einrichtung. Sie wohnen zur Miete, genau wie vorher. Das bedeutet:

Übernimmt die PflegekasseZahlen Sie selbst
Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5)Kaltmiete und Nebenkosten – vollständig
Pflegesachleistungen von 796 € bis 2.299 € je nach PflegegradGrundservicepauschale – vollständig
Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1Wahlleistungen wie Essen und Reinigung, soweit nicht über den Entlastungsbetrag abgedeckt
Grundgebühr des Hausnotrufs unter bestimmten VoraussetzungenAlles, was nicht Pflege ist

💡 Ein konkreter Spartipp

Der Hausnotruf steckt in vielen Grundservicepauschalen drin. Die Pflegekasse kann die monatliche Grundgebühr aber übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, Sie überwiegend allein sind und der Anbieter Vertragspartner der Pflegekassen ist. Lassen Sie sich den Notrufanteil in der Pauschale getrennt ausweisen – sonst zahlen Sie ihn doppelt.

Wichtig zum Entlastungsbetrag: Er gilt auch im betreuten Wohnen, aber nicht für alles. Hausmeisterdienst und Notrufbereitschaft zählen ausdrücklich nicht dazu. Einsetzbar ist er für anerkannte Alltagshilfen, also etwa für die Reinigung der Wohnung – und damit für genau den Posten, der in der Preisliste des Anbieters oft am teuersten ist.

Wann betreutes Wohnen wirklich die richtige Wahl ist

Es gibt Situationen, in denen der Umzug seinen Preis wert ist, und wir halten nichts davon, das kleinzureden:

  • Die jetzige Wohnung ist nicht umbaubar. Dritter Stock ohne Aufzug, Bad im Halbgeschoss, zu schmale Türen – wenn ein Umbau baulich ausscheidet, ist der Umzug oft die einzige Lösung.
  • Einsamkeit ist das eigentliche Problem. Eine Hausgemeinschaft mit festen Terminen ersetzt etwas, das keine stundenweise Hilfe leisten kann.
  • Es braucht jemanden rund um die Uhr in Rufweite. Bei nächtlicher Unruhe oder häufigen Stürzen reicht ein Hausnotruf allein nicht.
  • Die Wohnung ist längst zu groß. Dann steht dem höheren Quadratmeterpreis eine deutlich kleinere Fläche gegenüber – und die Rechnung kann aufgehen.

Wann Hilfe zu Hause reicht

Wenn keiner dieser vier Punkte zutrifft, lohnt der Vergleich. Denn der häufigste Grund für den Umzug ist nicht Pflegebedarf, sondern dass der Haushalt nicht mehr zu schaffen ist – und dafür gibt es eine Leistung, die nicht an eine bestimmte Wohnform gebunden ist:

PunktBetreutes WohnenZu Hause bleiben
WohnkostenNeue Miete, meist rund 10 % über ortsüblich, plus NebenkostenBleiben, wie sie sind
Grundpauschale100–150 € im Monat, verpflichtendEntfällt
Hilfe im HaushaltWahlleistung nach Preisliste des AnbietersÜber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege finanziert
BarrierefreiheitIn der Regel gegebenUmbau möglich, Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Umzug nötigJaNein

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Über Entlastungsbetrag und stundenweise Verhinderungspflege sind das ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, bei Pflegegrad 1 rund 4 Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen dafür keine Eigenkosten.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern – darunter Haushaltshilfe in Berlin, Haushaltshilfe in Dortmund, Putzfrau in München und Seniorenbetreuung in Essen. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Betreutes Wohnen kostet realistisch 800 € bis 1.100 € im Monat, bevor überhaupt Pflege dazukommt – und die Pflegekasse beteiligt sich an Miete und Pauschale mit keinem Euro. Das ist kein Argument dagegen, aber es gehört vor die Entscheidung und nicht danach.

Die ehrliche Frage lautet: Geht es um die Wohnung oder um den Haushalt? Wenn die Treppe das Problem ist, hilft keine Haushaltshilfe. Wenn Einkaufen, Putzen und Wäsche das Problem sind, löst ein Umzug ein Problem, das Sie nicht haben – und kostet dafür jeden Monat vierstellig. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über Ihren Pflegegrad zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Pflegekasse das betreute Wohnen?+

Miete und Grundservicepauschale zahlt die Pflegekasse nicht. Die Pflege selbst wird wie bei häuslicher Pflege finanziert – mit Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag. Betreutes Wohnen gilt rechtlich nicht als stationäre Einrichtung.

Brauche ich einen Pflegegrad für betreutes Wohnen?+

Nein. Betreutes Wohnen ist ein Mietverhältnis mit Servicevertrag, kein Pflegeangebot. Einen Pflegegrad brauchen Sie erst, wenn Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen wollen – dann allerdings unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Kann ich den Entlastungsbetrag im betreuten Wohnen nutzen?+

Ja, für anerkannte Alltagshilfen wie die Wohnungsreinigung. Nicht nutzen können Sie ihn für den Hausmeisterdienst und die Notrufbereitschaft – die stecken in der Grundservicepauschale und zählen nicht als Entlastungsleistung.

Was ist der Unterschied zum Pflegeheim?+

Im betreuten Wohnen führen Sie Ihren eigenen Haushalt und mieten eine Wohnung. Im Pflegeheim ist die Versorgung rund um die Uhr Teil des Vertrags, die Abrechnung läuft anders und die Eigenanteile sind deutlich höher – mehr dazu unter Kosten im Pflegeheim.

Was, wenn die Rente nicht reicht?+

Für die Miete kommt Wohngeld in Betracht, dafür ist die Mietenstufe Ihres Wohnorts maßgeblich. Für den Pflegeanteil gibt es die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt. Beide Leistungen werden getrennt beantragt und getrennt geprüft.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, Absatz 4 zur häuslichen Pflege
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. pflegekompass.de – Betreutes Wohnen Kosten 2026
  4. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Betreutes Wohnen kostet je nach Ort, Wohnungsgröße und Serviceumfang zwischen rund 800 € und 2.500 € im Monat. Die Spanne ist deshalb so groß, weil der Preis aus drei getrennten Posten besteht – und weil nur einer davon verhandelbar ist.

Dieser Artikel schlüsselt auf, woraus sich die Kosten zusammensetzen, was die Pflegekasse davon übernimmt und was nicht. Und er beantwortet die Frage, die davor steht: Ab wann lohnt sich der Umzug überhaupt – und wann reicht Hilfe in der eigenen Wohnung aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Drei Posten: Miete, Grundservicepauschale und Wahlleistungen – dazu kommt die Pflege separat
  • ✓ Die Kaltmiete liegt meist rund 10 % über der ortsüblichen Miete (Verbraucherzentrale)
  • ✓ Grundservicepauschale: meist 100 bis 150 € im Monat – in Residenzen deutlich mehr
  • ✓ Miete und Pauschale zahlt die Pflegekasse nicht – nur die Pflege selbst wird wie zu Hause finanziert
  • ✓ Ihre Pflegeleistungen behalten Sie auch zu Hause – ohne neue Miete und ohne Pauschale

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Eine amtliche Statistik zu den Gesamtkosten gibt es nicht. Jeder Anbieter rechnet anders, und was in der Pauschale steckt, unterscheidet sich von Haus zu Haus erheblich. Die einzelnen Posten lassen sich aber gut eingrenzen:

PostenTypische HöheWas dahintersteckt
Kaltmieterund 10 % über ortsüblichBarrierefreie Wohnung, meist kleiner geschnitten als eine normale Mietwohnung
Nebenkostenca. 2,67 € je m² und MonatBundesdurchschnitt für Mietwohnungen laut Deutschem Mieterbund
Grundservicepauschalemeist 100–150 €Ansprechperson, Hausnotruf, Hausmeisterdienst – verpflichtend, nicht abwählbar
Wahlleistungennach PreislisteEssen, Reinigung, Wäsche, Einkaufsdienst – jede Leistung einzeln berechnet
Pflegeje nach PflegegradWird separat abgerechnet, wie bei häuslicher Pflege nach § 36 Abs. 4 SGB XI

Der entscheidende Punkt steckt in der dritten Zeile: Die Grundservicepauschale ist verpflichtend. Sie zahlen sie auch dann, wenn Sie den Hausmeisterdienst nie rufen und die Ansprechperson nie brauchen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss gezielt nach, was tatsächlich enthalten ist – Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen, Winterdienst und kleine Hilfen in der Wohnung sind es längst nicht überall.

Ein Rechenbeispiel

Eine barrierefreie Zweizimmerwohnung mit 50 m² in mittlerer Lage, ohne Wahlleistungen und ohne Pflege:

PostenMonatlich
Kaltmiete550 €
Nebenkosten (50 m² × 2,67 €)134 €
Grundservicepauschale125 €
Zwischensumme809 €
Mittagessen (werktags)+ 160 €
Wohnungsreinigung (2× im Monat)+ 120 €
Realistischer Gesamtbetrag1.089 €

In Ballungsräumen liegt allein die Kaltmiete häufig doppelt so hoch. Deshalb die Spanne bis 2.500 € – nach oben ist sie bei Seniorenresidenzen offen. Was eine Seniorenresidenz kostet und wo der Unterschied zum betreuten Wohnen liegt, haben wir getrennt aufgeschrieben.

Was die Pflegekasse übernimmt – und was nicht

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Betreutes Wohnen ist rechtlich keine stationäre Einrichtung. Sie wohnen zur Miete, genau wie vorher. Das bedeutet:

Übernimmt die PflegekasseZahlen Sie selbst
Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5)Kaltmiete und Nebenkosten – vollständig
Pflegesachleistungen von 796 € bis 2.299 € je nach PflegegradGrundservicepauschale – vollständig
Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1Wahlleistungen wie Essen und Reinigung, soweit nicht über den Entlastungsbetrag abgedeckt
Grundgebühr des Hausnotrufs unter bestimmten VoraussetzungenAlles, was nicht Pflege ist

💡 Ein konkreter Spartipp

Der Hausnotruf steckt in vielen Grundservicepauschalen drin. Die Pflegekasse kann die monatliche Grundgebühr aber übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, Sie überwiegend allein sind und der Anbieter Vertragspartner der Pflegekassen ist. Lassen Sie sich den Notrufanteil in der Pauschale getrennt ausweisen – sonst zahlen Sie ihn doppelt.

Wichtig zum Entlastungsbetrag: Er gilt auch im betreuten Wohnen, aber nicht für alles. Hausmeisterdienst und Notrufbereitschaft zählen ausdrücklich nicht dazu. Einsetzbar ist er für anerkannte Alltagshilfen, also etwa für die Reinigung der Wohnung – und damit für genau den Posten, der in der Preisliste des Anbieters oft am teuersten ist.

Wann betreutes Wohnen wirklich die richtige Wahl ist

Es gibt Situationen, in denen der Umzug seinen Preis wert ist, und wir halten nichts davon, das kleinzureden:

  • Die jetzige Wohnung ist nicht umbaubar. Dritter Stock ohne Aufzug, Bad im Halbgeschoss, zu schmale Türen – wenn ein Umbau baulich ausscheidet, ist der Umzug oft die einzige Lösung.
  • Einsamkeit ist das eigentliche Problem. Eine Hausgemeinschaft mit festen Terminen ersetzt etwas, das keine stundenweise Hilfe leisten kann.
  • Es braucht jemanden rund um die Uhr in Rufweite. Bei nächtlicher Unruhe oder häufigen Stürzen reicht ein Hausnotruf allein nicht.
  • Die Wohnung ist längst zu groß. Dann steht dem höheren Quadratmeterpreis eine deutlich kleinere Fläche gegenüber – und die Rechnung kann aufgehen.

Wann Hilfe zu Hause reicht

Wenn keiner dieser vier Punkte zutrifft, lohnt der Vergleich. Denn der häufigste Grund für den Umzug ist nicht Pflegebedarf, sondern dass der Haushalt nicht mehr zu schaffen ist – und dafür gibt es eine Leistung, die nicht an eine bestimmte Wohnform gebunden ist:

PunktBetreutes WohnenZu Hause bleiben
WohnkostenNeue Miete, meist rund 10 % über ortsüblich, plus NebenkostenBleiben, wie sie sind
Grundpauschale100–150 € im Monat, verpflichtendEntfällt
Hilfe im HaushaltWahlleistung nach Preisliste des AnbietersÜber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege finanziert
BarrierefreiheitIn der Regel gegebenUmbau möglich, Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Umzug nötigJaNein

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Über Entlastungsbetrag und stundenweise Verhinderungspflege sind das ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, bei Pflegegrad 1 rund 4 Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen dafür keine Eigenkosten.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern – darunter Haushaltshilfe in Berlin, Haushaltshilfe in Dortmund, Putzfrau in München und Seniorenbetreuung in Essen. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Betreutes Wohnen kostet realistisch 800 € bis 1.100 € im Monat, bevor überhaupt Pflege dazukommt – und die Pflegekasse beteiligt sich an Miete und Pauschale mit keinem Euro. Das ist kein Argument dagegen, aber es gehört vor die Entscheidung und nicht danach.

Die ehrliche Frage lautet: Geht es um die Wohnung oder um den Haushalt? Wenn die Treppe das Problem ist, hilft keine Haushaltshilfe. Wenn Einkaufen, Putzen und Wäsche das Problem sind, löst ein Umzug ein Problem, das Sie nicht haben – und kostet dafür jeden Monat vierstellig. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über Ihren Pflegegrad zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Pflegekasse das betreute Wohnen?+

Miete und Grundservicepauschale zahlt die Pflegekasse nicht. Die Pflege selbst wird wie bei häuslicher Pflege finanziert – mit Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag. Betreutes Wohnen gilt rechtlich nicht als stationäre Einrichtung.

Brauche ich einen Pflegegrad für betreutes Wohnen?+

Nein. Betreutes Wohnen ist ein Mietverhältnis mit Servicevertrag, kein Pflegeangebot. Einen Pflegegrad brauchen Sie erst, wenn Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen wollen – dann allerdings unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Kann ich den Entlastungsbetrag im betreuten Wohnen nutzen?+

Ja, für anerkannte Alltagshilfen wie die Wohnungsreinigung. Nicht nutzen können Sie ihn für den Hausmeisterdienst und die Notrufbereitschaft – die stecken in der Grundservicepauschale und zählen nicht als Entlastungsleistung.

Was ist der Unterschied zum Pflegeheim?+

Im betreuten Wohnen führen Sie Ihren eigenen Haushalt und mieten eine Wohnung. Im Pflegeheim ist die Versorgung rund um die Uhr Teil des Vertrags, die Abrechnung läuft anders und die Eigenanteile sind deutlich höher – mehr dazu unter Kosten im Pflegeheim.

Was, wenn die Rente nicht reicht?+

Für die Miete kommt Wohngeld in Betracht, dafür ist die Mietenstufe Ihres Wohnorts maßgeblich. Für den Pflegeanteil gibt es die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt. Beide Leistungen werden getrennt beantragt und getrennt geprüft.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, Absatz 4 zur häuslichen Pflege
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. pflegekompass.de – Betreutes Wohnen Kosten 2026
  4. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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