Betreuungskraft Stellenangebote: Warum JUHI die flexiblere Wahl ist

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was macht eine Betreuungskraft?
- Drei Arten von Stellen
- Welche Qualifikation Sie brauchen
- Was Sie verdienen können
- Wo Sie Stellenangebote finden
- Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
- Warum JUHI die flexiblere Wahl ist
- Passt das zu Ihnen?
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Sie möchten mit Menschen arbeiten, statt am Schreibtisch zu sitzen. Sie suchen etwas, das sich neben Studium, Familie oder einem zweiten Job unterbringen lässt. Und Sie wollen abends das Gefühl haben, dass Ihr Tag für jemanden einen Unterschied gemacht hat.
Dann sind Stellen in der Betreuung eine naheliegende Wahl – der Bedarf ist riesig, ein Quereinstieg ist möglich. Aber die Angebote unterscheiden sich stark, und gerade bei Arbeitszeiten und Selbstbestimmung liegen Welten zwischen den Arbeitgebern.
💡 Wichtig vorab: Bei JUHI gibt es ausschließlich Minijobs
Damit Sie nicht umsonst lesen: Als Alltagshelfer:in bei JUHI arbeiten Sie ausschließlich auf Minijob-Basis. Voll- oder Teilzeitstellen bieten wir in diesem Bereich nicht an. Wer eine Vollzeitstelle sucht, findet sie eher bei Pflegeheimen und ambulanten Diensten – wie das dort läuft, steht weiter unten im Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Quereinstieg möglich – eine Pflegeausbildung ist für Betreuungsstellen nicht erforderlich
- ✓ Drei Stellenarten mit sehr unterschiedlichen Anforderungen: stationär, ambulant, Alltagsunterstützung
- ✓ Keine Körperpflege bei Alltagsunterstützung – das übernehmen Pflegefachkräfte
- ✓ Achten Sie auf die Arbeitszeiten – geteilte Dienste und Wochenendarbeit sind in der Branche verbreitet
- ✓ Bei JUHI ausschließlich Minijobs – dafür suchen sich die Helfer:innen ihre Aufträge selbst aus, ohne zugeteilten Dienstplan
Was macht eine Betreuungskraft?
Der Begriff ist unscharf und wird für sehr verschiedene Tätigkeiten verwendet. Gemeinsam ist allen: Es geht um Zeit, Zuwendung und Alltagsunterstützung – nicht um medizinische Versorgung.
| Das gehört dazu | Das gehört nicht dazu |
|---|---|
| Gesellschaft leisten, zuhören, spazieren gehen | Waschen, Duschen, Intimpflege |
| Einkaufen, Haushalt, Wäsche | Medikamente verabreichen |
| Begleitung zu Arztterminen und Behörden | Verbände wechseln, Injektionen |
| Vorlesen, Spiele, Gedächtnistraining | Umlagern und Transfers |
| Tagesstruktur geben, an Termine erinnern | Pflegedokumentation nach Fachstandards |
Die rechte Spalte ist wichtig: Alles, was zur Grundpflege oder Behandlungspflege gehört, ist Sache examinierter Pflegekräfte. Wenn ein Stellenangebot diese Grenze verwischt, sollten Sie nachfragen.
Drei Arten von Stellen
| Art | Wo | Qualifikation | Typische Arbeitszeit |
|---|---|---|---|
| Betreuungskraft § 43b SGB XI | Pflegeheim, Tagespflege | 160 Stunden Qualifizierung plus Praktikum | Schichtdienst, oft auch am Wochenende |
| Betreuungskraft im Pflegedienst | Bei Kunden zu Hause | Je nach Anbieter unterschiedlich | Feste Touren, häufig geteilte Dienste |
| Alltagsunterstützung § 45a SGB XI | Bei Kunden zu Hause | Schulung nach Landesrecht | Meist frei einteilbar, oft als Minijob |
Die dritte Variante ist die, in der JUHI arbeitet. Der Unterschied zu den anderen beiden ist nicht nur formal: Wer im Heim arbeitet, folgt einem Dienstplan. Wer Touren fährt, hat feste Zeitfenster pro Kunde. In der Alltagsunterstützung dagegen lässt sich der Einsatz meist an das eigene Leben anpassen.
Welche Qualifikation Sie brauchen
Für die meisten Betreuungsstellen ist keine Pflegeausbildung nötig. Das macht den Bereich zum häufigsten Einstieg für Quereinsteiger:
- Für stationäre Stellen nach § 43b SGB XI ist eine Qualifizierung von 160 Unterrichtsstunden plus Praktikum vorgeschrieben. Viele Träger bieten sie berufsbegleitend an.
- Für die Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI regeln die Bundesländer die Anforderungen selbst. Üblich ist eine kompaktere Schulung, die der Anbieter organisiert.
- Ein erweitertes Führungszeugnis verlangen praktisch alle seriösen Arbeitgeber.
- Wichtiger als Papiere sind Zuverlässigkeit, Geduld und die Fähigkeit, ein Gespräch zu führen.
💡 Die Schulung sollte der Arbeitgeber zahlen
Manche Anbieter verlangen, dass Bewerber:innen die Qualifizierung selbst finanzieren – teilweise vierstellig. Bei JUHI durchlaufen alle Helfer:innen eine Schulung nach § 45a SGB XI, ohne dass dafür Kosten auf Sie zukommen.
Was Sie verdienen können
Die Spanne ist groß und hängt von Region, Träger und Tarifbindung ab. Diese Werte sind marktüblich:
| Stellenart | Stundenlohn | Vollzeit im Monat |
|---|---|---|
| Betreuungskraft im Heim, ohne Tarif | 13 – 15 € | rund 2.100 – 2.400 € brutto |
| Betreuungskraft im Heim, mit Tarif | 15 – 18 € | rund 2.500 – 2.900 € brutto |
| Ambulanter Dienst | 13 – 17 € | rund 2.100 – 2.700 € brutto |
| Alltagsunterstützung | je nach Anbieter und Modell | meist in Teilzeit oder auf Stundenbasis |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Tarifgebundene Träger wie Diakonie, Caritas und kommunale Einrichtungen zahlen in der Regel über dem Durchschnitt. Zuschläge für Wochenende und Feiertage kommen je nach Vertrag dazu.
Lust, bei JUHI zu helfen?
Aufträge selbst aussuchen, Zeiten frei einteilen, Schulung inklusive.
Jetzt bewerbenWo Sie Stellenangebote finden
| Quelle | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|
| Jobbörse der Agentur für Arbeit | Größte Auswahl, kostenfrei | Viele Doppeleinträge von Vermittlern |
| Indeed, Stepstone | Gute Filter nach Ort und Umfang | Anzeigen oft von Personaldienstleistern |
| Direkt beim Träger | Keine Zwischenstelle, ehrlichere Angaben | Sie müssen selbst recherchieren |
| Wohlfahrtsverbände | Oft tarifgebunden | Meist feste Dienstpläne |
| Anbieter für Alltagsunterstützung | Flexibel, oft ohne Vorerfahrung möglich | Selten in klassischen Jobbörsen zu finden |
Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
- 1Geteilte Dienste. Morgens von 7 bis 10 Uhr, abends von 17 bis 20 Uhr – dazwischen unbezahlt zu Hause. Fragen Sie explizit danach, in Stellenanzeigen steht es selten.
- 2Fahrzeiten. Bei ambulanten Touren zählt nicht jede Minute zwischen den Kunden automatisch als Arbeitszeit. Klären Sie, wie das geregelt ist.
- 3Wer zahlt die Schulung. Seriöse Anbieter übernehmen die Qualifizierung oder vermitteln geförderte Kurse.
- 4Wechselnde oder feste Kunden. Wer jede Woche bei anderen Menschen ist, baut keine Beziehung auf – für viele ist genau das aber der Grund für diesen Beruf.
- 5Was genau erwartet wird. Wenn in der Anzeige „grundpflegerische Tätigkeiten" auftaucht, ist es keine reine Betreuungsstelle.
Warum JUHI die flexiblere Wahl ist
Der wichtigste Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Bei JUHI suchen sich die Helfer:innen ihre Aufträge selbst aus. Es gibt keinen Dienstplan, der zugeteilt wird, und keine Tour, die abgefahren werden muss.
| Thema | Klassische Betreuungsstelle | JUHI |
|---|---|---|
| Einsätze | Werden zugeteilt | Sie wählen selbst aus |
| Arbeitszeiten | Dienstplan, oft geteilte Dienste | Frei einteilbar |
| Kunden | Häufig wechselnd | Feste Zuordnung |
| Tätigkeiten | Teilweise auch Grundpflege | Haushalt und Begleitung, keine Körperpflege |
| Schulung | Manchmal auf eigene Kosten | Nach § 45a SGB XI, inklusive |
| Abrechnung | Unterschiedlich | Läuft über uns, direkt mit der Pflegekasse |
Bei JUHI arbeiten überwiegend junge Menschen – Studierende, Berufseinsteiger:innen, Menschen in einer Umbruchphase. Das ist kein Zufall, sondern Konzept: Der Kontakt zwischen den Generationen verändert beide Seiten. Für viele unserer Kunden ist der Besuch der Höhepunkt der Woche, weil jemand kommt, der aus einer anderen Welt erzählt.
Unsere Kunden sind Menschen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – und entgegen der Erwartung nicht nur ältere Menschen. Auch Familien mit einem Kind mit Pflegegrad 2, Menschen nach einem Unfall oder mit chronischer Erkrankung gehören dazu. Bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 ist der Bedarf meist am höchsten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Berlin-Pankow, Haushaltshilfe in Darmstadt, Alltagshilfe in Bochum und Alltagshilfe in Dresden. 2025 wurden wir mit dem Berliner Unternehmenspreis ausgezeichnet. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Passt das zu Ihnen?
| Das spricht dafür | Das spricht dagegen |
|---|---|
| Sie möchten Zeiten selbst bestimmen | Sie brauchen ein festes Vollzeitgehalt ab Tag eins |
| Sie hören gerne zu und haben Geduld | Sie wollen medizinisch arbeiten |
| Sie sind zuverlässig – Termine sind verbindlich | Kurzfristige Absagen sind für Sie normal |
| Sie packen im Haushalt mit an | Sie möchten ausschließlich Gespräche führen |
| Sie möchten etwas tun, das sichtbar ankommt | Sie suchen einen Job ohne Nähe zu Menschen |
Unser Fazit: Auf die Rahmenbedingungen achten
Stellen in der Betreuung gibt es viele – der Unterschied liegt nicht im Stundenlohn allein, sondern in den Bedingungen drumherum. Geteilte Dienste, nicht vergütete Fahrzeiten und selbst zu zahlende Schulungen sind die drei Punkte, an denen sich gute von schlechten Angeboten trennen.
Fragen Sie im Gespräch konkret nach. Und wenn Ihnen Flexibilität wichtiger ist als ein Dienstplan, schauen Sie sich die Alltagsunterstützung an – dort lässt sich die Arbeit am ehesten an das eigene Leben anpassen. Was diese Tätigkeit für die Kundenseite bedeutet, beschreibt der Artikel Alltagsbegleiter für Senioren.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Pflegeausbildung?+
Nein. Betreuung und Alltagsunterstützung sind klassische Quereinsteiger-Bereiche. Für stationäre Stellen ist eine Qualifizierung von 160 Stunden vorgeschrieben, in der Alltagsunterstützung regeln die Bundesländer die Anforderungen – die Schulung organisiert in der Regel der Anbieter.
Muss ich Menschen waschen oder Medikamente geben?+
In der Alltagsunterstützung nicht. Körperpflege und medizinische Versorgung sind Aufgabe examinierter Pflegekräfte. Bei JUHI übernehmen die Helfer:innen Haushalt, Einkäufe, Begleitung und Gesellschaft – keine Körperpflege.
Kann ich das neben dem Studium machen?+
Bei Anbietern mit freier Zeiteinteilung ja – das ist einer der Gründe, warum bei JUHI viele Studierende arbeiten. Bei Heimstellen mit Schichtdienst ist es dagegen schwierig, weil die Dienstpläne vorgegeben sind.
Was ist ein geteilter Dienst?+
Sie arbeiten morgens und abends, haben dazwischen aber mehrere Stunden unbezahlt frei. In der Pflegebranche ist das verbreitet und ein häufiger Grund für Unzufriedenheit. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch ausdrücklich danach.
Brauche ich ein Führungszeugnis?+
Ja, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen praktisch alle seriösen Anbieter. Sie beantragen es beim Bürgeramt Ihrer Stadt, viele Arbeitgeber erstatten die Gebühr.
Wie läuft die Bewerbung bei JUHI ab?+
Kurz und unkompliziert: Sie melden sich über unsere Website, wir sprechen miteinander, Sie durchlaufen die Schulung nach § 45a SGB XI. Danach sehen Sie die offenen Einsätze in Ihrer Nähe und entscheiden selbst, welche Sie übernehmen möchten.
Quellen
- § 43b SGB XI – Zusätzliche Betreuung und Aktivierung
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 53c SGB XI – Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesagentur für Arbeit – Jobsuche
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeberufe
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
Sie möchten mit Menschen arbeiten, statt am Schreibtisch zu sitzen. Sie suchen etwas, das sich neben Studium, Familie oder einem zweiten Job unterbringen lässt. Und Sie wollen abends das Gefühl haben, dass Ihr Tag für jemanden einen Unterschied gemacht hat.
Dann sind Stellen in der Betreuung eine naheliegende Wahl – der Bedarf ist riesig, ein Quereinstieg ist möglich. Aber die Angebote unterscheiden sich stark, und gerade bei Arbeitszeiten und Selbstbestimmung liegen Welten zwischen den Arbeitgebern.
💡 Wichtig vorab: Bei JUHI gibt es ausschließlich Minijobs
Damit Sie nicht umsonst lesen: Als Alltagshelfer:in bei JUHI arbeiten Sie ausschließlich auf Minijob-Basis. Voll- oder Teilzeitstellen bieten wir in diesem Bereich nicht an. Wer eine Vollzeitstelle sucht, findet sie eher bei Pflegeheimen und ambulanten Diensten – wie das dort läuft, steht weiter unten im Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Quereinstieg möglich – eine Pflegeausbildung ist für Betreuungsstellen nicht erforderlich
- ✓ Drei Stellenarten mit sehr unterschiedlichen Anforderungen: stationär, ambulant, Alltagsunterstützung
- ✓ Keine Körperpflege bei Alltagsunterstützung – das übernehmen Pflegefachkräfte
- ✓ Achten Sie auf die Arbeitszeiten – geteilte Dienste und Wochenendarbeit sind in der Branche verbreitet
- ✓ Bei JUHI ausschließlich Minijobs – dafür suchen sich die Helfer:innen ihre Aufträge selbst aus, ohne zugeteilten Dienstplan
Was macht eine Betreuungskraft?
Der Begriff ist unscharf und wird für sehr verschiedene Tätigkeiten verwendet. Gemeinsam ist allen: Es geht um Zeit, Zuwendung und Alltagsunterstützung – nicht um medizinische Versorgung.
| Das gehört dazu | Das gehört nicht dazu |
|---|---|
| Gesellschaft leisten, zuhören, spazieren gehen | Waschen, Duschen, Intimpflege |
| Einkaufen, Haushalt, Wäsche | Medikamente verabreichen |
| Begleitung zu Arztterminen und Behörden | Verbände wechseln, Injektionen |
| Vorlesen, Spiele, Gedächtnistraining | Umlagern und Transfers |
| Tagesstruktur geben, an Termine erinnern | Pflegedokumentation nach Fachstandards |
Die rechte Spalte ist wichtig: Alles, was zur Grundpflege oder Behandlungspflege gehört, ist Sache examinierter Pflegekräfte. Wenn ein Stellenangebot diese Grenze verwischt, sollten Sie nachfragen.
Drei Arten von Stellen
| Art | Wo | Qualifikation | Typische Arbeitszeit |
|---|---|---|---|
| Betreuungskraft § 43b SGB XI | Pflegeheim, Tagespflege | 160 Stunden Qualifizierung plus Praktikum | Schichtdienst, oft auch am Wochenende |
| Betreuungskraft im Pflegedienst | Bei Kunden zu Hause | Je nach Anbieter unterschiedlich | Feste Touren, häufig geteilte Dienste |
| Alltagsunterstützung § 45a SGB XI | Bei Kunden zu Hause | Schulung nach Landesrecht | Meist frei einteilbar, oft als Minijob |
Die dritte Variante ist die, in der JUHI arbeitet. Der Unterschied zu den anderen beiden ist nicht nur formal: Wer im Heim arbeitet, folgt einem Dienstplan. Wer Touren fährt, hat feste Zeitfenster pro Kunde. In der Alltagsunterstützung dagegen lässt sich der Einsatz meist an das eigene Leben anpassen.
Welche Qualifikation Sie brauchen
Für die meisten Betreuungsstellen ist keine Pflegeausbildung nötig. Das macht den Bereich zum häufigsten Einstieg für Quereinsteiger:
- Für stationäre Stellen nach § 43b SGB XI ist eine Qualifizierung von 160 Unterrichtsstunden plus Praktikum vorgeschrieben. Viele Träger bieten sie berufsbegleitend an.
- Für die Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI regeln die Bundesländer die Anforderungen selbst. Üblich ist eine kompaktere Schulung, die der Anbieter organisiert.
- Ein erweitertes Führungszeugnis verlangen praktisch alle seriösen Arbeitgeber.
- Wichtiger als Papiere sind Zuverlässigkeit, Geduld und die Fähigkeit, ein Gespräch zu führen.
💡 Die Schulung sollte der Arbeitgeber zahlen
Manche Anbieter verlangen, dass Bewerber:innen die Qualifizierung selbst finanzieren – teilweise vierstellig. Bei JUHI durchlaufen alle Helfer:innen eine Schulung nach § 45a SGB XI, ohne dass dafür Kosten auf Sie zukommen.
Was Sie verdienen können
Die Spanne ist groß und hängt von Region, Träger und Tarifbindung ab. Diese Werte sind marktüblich:
| Stellenart | Stundenlohn | Vollzeit im Monat |
|---|---|---|
| Betreuungskraft im Heim, ohne Tarif | 13 – 15 € | rund 2.100 – 2.400 € brutto |
| Betreuungskraft im Heim, mit Tarif | 15 – 18 € | rund 2.500 – 2.900 € brutto |
| Ambulanter Dienst | 13 – 17 € | rund 2.100 – 2.700 € brutto |
| Alltagsunterstützung | je nach Anbieter und Modell | meist in Teilzeit oder auf Stundenbasis |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Tarifgebundene Träger wie Diakonie, Caritas und kommunale Einrichtungen zahlen in der Regel über dem Durchschnitt. Zuschläge für Wochenende und Feiertage kommen je nach Vertrag dazu.
Lust, bei JUHI zu helfen?
Aufträge selbst aussuchen, Zeiten frei einteilen, Schulung inklusive.
Jetzt bewerbenWo Sie Stellenangebote finden
| Quelle | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|
| Jobbörse der Agentur für Arbeit | Größte Auswahl, kostenfrei | Viele Doppeleinträge von Vermittlern |
| Indeed, Stepstone | Gute Filter nach Ort und Umfang | Anzeigen oft von Personaldienstleistern |
| Direkt beim Träger | Keine Zwischenstelle, ehrlichere Angaben | Sie müssen selbst recherchieren |
| Wohlfahrtsverbände | Oft tarifgebunden | Meist feste Dienstpläne |
| Anbieter für Alltagsunterstützung | Flexibel, oft ohne Vorerfahrung möglich | Selten in klassischen Jobbörsen zu finden |
Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
- 1Geteilte Dienste. Morgens von 7 bis 10 Uhr, abends von 17 bis 20 Uhr – dazwischen unbezahlt zu Hause. Fragen Sie explizit danach, in Stellenanzeigen steht es selten.
- 2Fahrzeiten. Bei ambulanten Touren zählt nicht jede Minute zwischen den Kunden automatisch als Arbeitszeit. Klären Sie, wie das geregelt ist.
- 3Wer zahlt die Schulung. Seriöse Anbieter übernehmen die Qualifizierung oder vermitteln geförderte Kurse.
- 4Wechselnde oder feste Kunden. Wer jede Woche bei anderen Menschen ist, baut keine Beziehung auf – für viele ist genau das aber der Grund für diesen Beruf.
- 5Was genau erwartet wird. Wenn in der Anzeige „grundpflegerische Tätigkeiten" auftaucht, ist es keine reine Betreuungsstelle.
Warum JUHI die flexiblere Wahl ist
Der wichtigste Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Bei JUHI suchen sich die Helfer:innen ihre Aufträge selbst aus. Es gibt keinen Dienstplan, der zugeteilt wird, und keine Tour, die abgefahren werden muss.
| Thema | Klassische Betreuungsstelle | JUHI |
|---|---|---|
| Einsätze | Werden zugeteilt | Sie wählen selbst aus |
| Arbeitszeiten | Dienstplan, oft geteilte Dienste | Frei einteilbar |
| Kunden | Häufig wechselnd | Feste Zuordnung |
| Tätigkeiten | Teilweise auch Grundpflege | Haushalt und Begleitung, keine Körperpflege |
| Schulung | Manchmal auf eigene Kosten | Nach § 45a SGB XI, inklusive |
| Abrechnung | Unterschiedlich | Läuft über uns, direkt mit der Pflegekasse |
Bei JUHI arbeiten überwiegend junge Menschen – Studierende, Berufseinsteiger:innen, Menschen in einer Umbruchphase. Das ist kein Zufall, sondern Konzept: Der Kontakt zwischen den Generationen verändert beide Seiten. Für viele unserer Kunden ist der Besuch der Höhepunkt der Woche, weil jemand kommt, der aus einer anderen Welt erzählt.
Unsere Kunden sind Menschen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – und entgegen der Erwartung nicht nur ältere Menschen. Auch Familien mit einem Kind mit Pflegegrad 2, Menschen nach einem Unfall oder mit chronischer Erkrankung gehören dazu. Bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 ist der Bedarf meist am höchsten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Berlin-Pankow, Haushaltshilfe in Darmstadt, Alltagshilfe in Bochum und Alltagshilfe in Dresden. 2025 wurden wir mit dem Berliner Unternehmenspreis ausgezeichnet. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Passt das zu Ihnen?
| Das spricht dafür | Das spricht dagegen |
|---|---|
| Sie möchten Zeiten selbst bestimmen | Sie brauchen ein festes Vollzeitgehalt ab Tag eins |
| Sie hören gerne zu und haben Geduld | Sie wollen medizinisch arbeiten |
| Sie sind zuverlässig – Termine sind verbindlich | Kurzfristige Absagen sind für Sie normal |
| Sie packen im Haushalt mit an | Sie möchten ausschließlich Gespräche führen |
| Sie möchten etwas tun, das sichtbar ankommt | Sie suchen einen Job ohne Nähe zu Menschen |
Unser Fazit: Auf die Rahmenbedingungen achten
Stellen in der Betreuung gibt es viele – der Unterschied liegt nicht im Stundenlohn allein, sondern in den Bedingungen drumherum. Geteilte Dienste, nicht vergütete Fahrzeiten und selbst zu zahlende Schulungen sind die drei Punkte, an denen sich gute von schlechten Angeboten trennen.
Fragen Sie im Gespräch konkret nach. Und wenn Ihnen Flexibilität wichtiger ist als ein Dienstplan, schauen Sie sich die Alltagsunterstützung an – dort lässt sich die Arbeit am ehesten an das eigene Leben anpassen. Was diese Tätigkeit für die Kundenseite bedeutet, beschreibt der Artikel Alltagsbegleiter für Senioren.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Pflegeausbildung?+
Nein. Betreuung und Alltagsunterstützung sind klassische Quereinsteiger-Bereiche. Für stationäre Stellen ist eine Qualifizierung von 160 Stunden vorgeschrieben, in der Alltagsunterstützung regeln die Bundesländer die Anforderungen – die Schulung organisiert in der Regel der Anbieter.
Muss ich Menschen waschen oder Medikamente geben?+
In der Alltagsunterstützung nicht. Körperpflege und medizinische Versorgung sind Aufgabe examinierter Pflegekräfte. Bei JUHI übernehmen die Helfer:innen Haushalt, Einkäufe, Begleitung und Gesellschaft – keine Körperpflege.
Kann ich das neben dem Studium machen?+
Bei Anbietern mit freier Zeiteinteilung ja – das ist einer der Gründe, warum bei JUHI viele Studierende arbeiten. Bei Heimstellen mit Schichtdienst ist es dagegen schwierig, weil die Dienstpläne vorgegeben sind.
Was ist ein geteilter Dienst?+
Sie arbeiten morgens und abends, haben dazwischen aber mehrere Stunden unbezahlt frei. In der Pflegebranche ist das verbreitet und ein häufiger Grund für Unzufriedenheit. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch ausdrücklich danach.
Brauche ich ein Führungszeugnis?+
Ja, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen praktisch alle seriösen Anbieter. Sie beantragen es beim Bürgeramt Ihrer Stadt, viele Arbeitgeber erstatten die Gebühr.
Wie läuft die Bewerbung bei JUHI ab?+
Kurz und unkompliziert: Sie melden sich über unsere Website, wir sprechen miteinander, Sie durchlaufen die Schulung nach § 45a SGB XI. Danach sehen Sie die offenen Einsätze in Ihrer Nähe und entscheiden selbst, welche Sie übernehmen möchten.
Quellen
- § 43b SGB XI – Zusätzliche Betreuung und Aktivierung
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 53c SGB XI – Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesagentur für Arbeit – Jobsuche
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeberufe
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
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