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Entlastungsbetrag auszahlen lassen: Warum das nicht geht – und wie JUHI ihn für Sie nutzt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
12.07.2026
Inhaltsverzeichnis

131 € pro Monat – 1.572 € pro Jahr. Der Entlastungsbetrag steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, von Pflegegrad 1 bis 5. Viele Familien fragen sich: Kann ich mir den Entlastungsbetrag einfach auszahlen lassen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden – er darf nur für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Aber das ist kein Problem: Bei JUHI wird er automatisch genutzt, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auszahlung ist nicht möglich – der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden (§ 45b SGB XI)
  • 131 € / Monat – für alle Pflegegrade gleich, ab PG 1
  • Nur für anerkannte Dienstleister – ob Nachbarschaftshilfe anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab; private Putzhilfe zählt in der Regel nicht
  • Verfällt: Nicht genutzte Beträge verfallen nach 12 Monaten zum 30.06. des Folgejahres
  • JUHI nutzt ihn für Sie: Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – 0 € Eigenkosten

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung von 131 €, die allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zusteht – ab Pflegegrad 1. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Anders als das Pflegegeld, das frei verwendet werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern die Pflegekasse zahlt ihn direkt an den Dienstleister, der die Entlastungsleistung erbringt.

Kann man den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein – eine Barauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Entlastungsbetrag ist kein Geld, das Sie frei verwenden können. Er funktioniert wie ein Gutschein: Die Pflegekasse bezahlt damit ausschließlich anerkannte Dienstleister, die Entlastungsleistungen erbringen. Sie können den Betrag nicht auf Ihr Konto überweisen lassen, und Sie können ihn nicht für beliebige Ausgaben verwenden.

FrageAntwort
Kann ich den EB bar auszahlen lassen?Nein
Kann ich ihn auf mein Konto überweisen lassen?Nein
Kann ich ihn für beliebige Ausgaben nutzen?Nein
Kann ich damit eine Privatperson bezahlen?Nur wenn sie nach Landesrecht anerkannt ist
Kann ich ihn für JUHI nutzen?Ja – automatisch, ohne Zutun

Warum verfällt das Geld bei so vielen Familien?

Obwohl der Entlastungsbetrag jedem Pflegegrad zusteht, nutzen viele Familien ihn nicht. Die häufigsten Gründe:

  1. 1„Ich dachte, ich bekomme das Geld überwiesen" – Nein. Der EB wird nie an Sie ausgezahlt. Er fließt direkt an den Dienstleister.
  2. 2„Meine Putzfrau kann den EB nicht abrechnen" – Stimmt in den meisten Fällen. Private Putzhilfen oder Reinigungsfirmen sind selten nach Landesrecht anerkannt.
  3. 3„Ich wusste gar nicht, dass mir 131 € zustehen" – Viele Familien kennen den Entlastungsbetrag nicht oder verwechseln ihn mit dem Pflegegeld.
  4. 4„Das ist doch nur 131 € – lohnt sich das?" – 131 € pro Monat = 1.572 € pro Jahr. Kombiniert mit der Verhinderungspflege (3.539 € / Jahr) sind das über 5.100 € – bei JUHI bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat.

⚠️ 1.572 € pro Jahr – einfach verschenkt

Wer den Entlastungsbetrag nicht nutzt, verschenkt 1.572 € pro Jahr. Zusammen mit der Verhinderungspflege (3.539 €) und den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (504 €) gehen über 5.600 € jährlich verloren – Leistungen, die Ihnen zustehen und die Sie mit wenig Aufwand in Anspruch nehmen können.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag verwenden?

Der Entlastungsbetrag darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) eingesetzt werden. Dazu gehören:

Erlaubt (anerkannte Leistungen)Nicht erlaubt
Haushaltshilfe über anerkannten Dienstleister (z. B. JUHI)Private Putzfrau oder Reinigungsfirma
Anerkannte NachbarschaftshilfeFamilienmitglieder bezahlen
Tagespflege (Eigenanteil)Einkäufe im Supermarkt
BetreuungsgruppenHandwerker oder Gartenservice
AlltagsbegleitungBarauszahlung auf Ihr Konto

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag kann bis zu 12 Monate angespart werden. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie unwiderruflich.

Beispiel: Verfall des Entlastungsbetrags

  • EB aus 2025: nutzbar bis 30.06.2026
  • EB aus 2026: nutzbar bis 30.06.2027
  • Nicht genutzter EB aus 2024: verfallen seit 01.07.2025

So nutzt JUHI den Entlastungsbetrag für Sie

Bei JUHI müssen Sie sich um den Entlastungsbetrag nicht kümmern. Wir nutzen ihn automatisch – als ersten Baustein Ihrer monatlichen Haushaltshilfe:

  1. 1Entlastungsbetrag zuerst: Die ersten 131 € / Monat kommen aus dem EB – das ergibt bei JUHI rund 4 Stunden Hilfe.
  2. 2Verhinderungspflege für den Rest: Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu ~295 € / Monat aus der Verhinderungspflege dazu – gleichmäßig über das Jahr verteilt.
  3. 3Direkte Abrechnung: JUHI rechnet beides direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular, keine Vorkasse.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Berlin, Augsburg und Essen. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt

JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Die Rechnung: Was bringt das konkret?

PflegegradEB / Monat+ Verhinderungspflege / MonatStunden bei JUHI / MonatEigenkosten
PG 1131 €3–40 €
PG 2131 €~295 €bis zu 130 €
PG 3131 €~295 €bis zu 130 €
PG 4131 €~295 €bis zu 130 €
PG 5131 €~295 €bis zu 130 €

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch Angehörige können die Anfrage stellen.

Unser Fazit: Nicht auszahlen – aber nutzen

Den Entlastungsbetrag auszahlen lassen geht nicht – und wird es auch nie geben. Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen. Aber genau deshalb gibt es JUHI: Wir sind anerkannt, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und nutzen den Entlastungsbetrag automatisch für Ihre Haushaltshilfe. Zusammen mit der Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten.

Sie suchen eine Haushaltshilfe in Ihrer Nähe? JUHI ist in über 30 Städten verfügbar. Ähnlich verhält es sich übrigens mit den Pflegehilfsmitteln – auch die 42 € pro Monat können nicht ausgezahlt werden, sondern werden zweckgebunden verwendet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?+

Nein. Der Entlastungsbetrag ist nach § 45b SGB XI zweckgebunden. Er wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern die Pflegekasse zahlt ihn direkt an den anerkannten Dienstleister, der die Entlastungsleistung erbringt.

Kann ich meine private Putzfrau über den Entlastungsbetrag bezahlen?+

In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag kann nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Private Putzhilfen oder Reinigungsfirmen erfüllen diese Voraussetzung meistens nicht. JUHI ist seit über 8 Jahren anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?+

Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden und verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Der EB aus 2025 muss bis spätestens 30.06.2026 genutzt werden – danach ist er weg.

Wie viel ist der Entlastungsbetrag pro Monat?+

131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich – von Pflegegrad 1 bis 5.

Kann ich den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege kombinieren?+

Ja – und genau das macht JUHI automatisch. Der EB (131 € / Monat) und die Verhinderungspflege (~295 € / Monat bei gleichmäßiger Nutzung) werden kombiniert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Das ergibt bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat bei 0 € Eigenkosten.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?+

Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Allerdings müssen Sie einen anerkannten Dienstleister beauftragen, der die Leistung mit der Pflegekasse abrechnet. Bei JUHI geht das mit einer kurzen Anfrage – wir erledigen den Rest.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

131 € pro Monat – 1.572 € pro Jahr. Der Entlastungsbetrag steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, von Pflegegrad 1 bis 5. Viele Familien fragen sich: Kann ich mir den Entlastungsbetrag einfach auszahlen lassen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden – er darf nur für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Aber das ist kein Problem: Bei JUHI wird er automatisch genutzt, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auszahlung ist nicht möglich – der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden (§ 45b SGB XI)
  • 131 € / Monat – für alle Pflegegrade gleich, ab PG 1
  • Nur für anerkannte Dienstleister – ob Nachbarschaftshilfe anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab; private Putzhilfe zählt in der Regel nicht
  • Verfällt: Nicht genutzte Beträge verfallen nach 12 Monaten zum 30.06. des Folgejahres
  • JUHI nutzt ihn für Sie: Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – 0 € Eigenkosten

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung von 131 €, die allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zusteht – ab Pflegegrad 1. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Anders als das Pflegegeld, das frei verwendet werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern die Pflegekasse zahlt ihn direkt an den Dienstleister, der die Entlastungsleistung erbringt.

Kann man den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein – eine Barauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Entlastungsbetrag ist kein Geld, das Sie frei verwenden können. Er funktioniert wie ein Gutschein: Die Pflegekasse bezahlt damit ausschließlich anerkannte Dienstleister, die Entlastungsleistungen erbringen. Sie können den Betrag nicht auf Ihr Konto überweisen lassen, und Sie können ihn nicht für beliebige Ausgaben verwenden.

FrageAntwort
Kann ich den EB bar auszahlen lassen?Nein
Kann ich ihn auf mein Konto überweisen lassen?Nein
Kann ich ihn für beliebige Ausgaben nutzen?Nein
Kann ich damit eine Privatperson bezahlen?Nur wenn sie nach Landesrecht anerkannt ist
Kann ich ihn für JUHI nutzen?Ja – automatisch, ohne Zutun

Warum verfällt das Geld bei so vielen Familien?

Obwohl der Entlastungsbetrag jedem Pflegegrad zusteht, nutzen viele Familien ihn nicht. Die häufigsten Gründe:

  1. 1„Ich dachte, ich bekomme das Geld überwiesen" – Nein. Der EB wird nie an Sie ausgezahlt. Er fließt direkt an den Dienstleister.
  2. 2„Meine Putzfrau kann den EB nicht abrechnen" – Stimmt in den meisten Fällen. Private Putzhilfen oder Reinigungsfirmen sind selten nach Landesrecht anerkannt.
  3. 3„Ich wusste gar nicht, dass mir 131 € zustehen" – Viele Familien kennen den Entlastungsbetrag nicht oder verwechseln ihn mit dem Pflegegeld.
  4. 4„Das ist doch nur 131 € – lohnt sich das?" – 131 € pro Monat = 1.572 € pro Jahr. Kombiniert mit der Verhinderungspflege (3.539 € / Jahr) sind das über 5.100 € – bei JUHI bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat.

⚠️ 1.572 € pro Jahr – einfach verschenkt

Wer den Entlastungsbetrag nicht nutzt, verschenkt 1.572 € pro Jahr. Zusammen mit der Verhinderungspflege (3.539 €) und den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (504 €) gehen über 5.600 € jährlich verloren – Leistungen, die Ihnen zustehen und die Sie mit wenig Aufwand in Anspruch nehmen können.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag verwenden?

Der Entlastungsbetrag darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) eingesetzt werden. Dazu gehören:

Erlaubt (anerkannte Leistungen)Nicht erlaubt
Haushaltshilfe über anerkannten Dienstleister (z. B. JUHI)Private Putzfrau oder Reinigungsfirma
Anerkannte NachbarschaftshilfeFamilienmitglieder bezahlen
Tagespflege (Eigenanteil)Einkäufe im Supermarkt
BetreuungsgruppenHandwerker oder Gartenservice
AlltagsbegleitungBarauszahlung auf Ihr Konto

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag kann bis zu 12 Monate angespart werden. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie unwiderruflich.

Beispiel: Verfall des Entlastungsbetrags

  • EB aus 2025: nutzbar bis 30.06.2026
  • EB aus 2026: nutzbar bis 30.06.2027
  • Nicht genutzter EB aus 2024: verfallen seit 01.07.2025

So nutzt JUHI den Entlastungsbetrag für Sie

Bei JUHI müssen Sie sich um den Entlastungsbetrag nicht kümmern. Wir nutzen ihn automatisch – als ersten Baustein Ihrer monatlichen Haushaltshilfe:

  1. 1Entlastungsbetrag zuerst: Die ersten 131 € / Monat kommen aus dem EB – das ergibt bei JUHI rund 4 Stunden Hilfe.
  2. 2Verhinderungspflege für den Rest: Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu ~295 € / Monat aus der Verhinderungspflege dazu – gleichmäßig über das Jahr verteilt.
  3. 3Direkte Abrechnung: JUHI rechnet beides direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular, keine Vorkasse.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Berlin, Augsburg und Essen. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt

JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Die Rechnung: Was bringt das konkret?

PflegegradEB / Monat+ Verhinderungspflege / MonatStunden bei JUHI / MonatEigenkosten
PG 1131 €3–40 €
PG 2131 €~295 €bis zu 130 €
PG 3131 €~295 €bis zu 130 €
PG 4131 €~295 €bis zu 130 €
PG 5131 €~295 €bis zu 130 €

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch Angehörige können die Anfrage stellen.

Unser Fazit: Nicht auszahlen – aber nutzen

Den Entlastungsbetrag auszahlen lassen geht nicht – und wird es auch nie geben. Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen. Aber genau deshalb gibt es JUHI: Wir sind anerkannt, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und nutzen den Entlastungsbetrag automatisch für Ihre Haushaltshilfe. Zusammen mit der Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten.

Sie suchen eine Haushaltshilfe in Ihrer Nähe? JUHI ist in über 30 Städten verfügbar. Ähnlich verhält es sich übrigens mit den Pflegehilfsmitteln – auch die 42 € pro Monat können nicht ausgezahlt werden, sondern werden zweckgebunden verwendet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?+

Nein. Der Entlastungsbetrag ist nach § 45b SGB XI zweckgebunden. Er wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern die Pflegekasse zahlt ihn direkt an den anerkannten Dienstleister, der die Entlastungsleistung erbringt.

Kann ich meine private Putzfrau über den Entlastungsbetrag bezahlen?+

In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag kann nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Private Putzhilfen oder Reinigungsfirmen erfüllen diese Voraussetzung meistens nicht. JUHI ist seit über 8 Jahren anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?+

Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden und verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Der EB aus 2025 muss bis spätestens 30.06.2026 genutzt werden – danach ist er weg.

Wie viel ist der Entlastungsbetrag pro Monat?+

131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich – von Pflegegrad 1 bis 5.

Kann ich den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege kombinieren?+

Ja – und genau das macht JUHI automatisch. Der EB (131 € / Monat) und die Verhinderungspflege (~295 € / Monat bei gleichmäßiger Nutzung) werden kombiniert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Das ergibt bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat bei 0 € Eigenkosten.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?+

Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Allerdings müssen Sie einen anerkannten Dienstleister beauftragen, der die Leistung mit der Pflegekasse abrechnet. Bei JUHI geht das mit einer kurzen Anfrage – wir erledigen den Rest.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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