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Verhinderungspflege voll ausschöpfen: So nutzen Sie jeden Euro – mit JUHI ganz einfach

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
01.07.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

3.539 € pro Jahr – so viel Verhinderungspflege steht jeder Familie ab Pflegegrad 2 zu. Doch über 70 % lassen dieses Budget komplett verfallen. Nicht aus Desinteresse, sondern weil die meisten nicht wissen, wie einfach es geht. Viele denken, Verhinderungspflege sei nur für den Urlaub der Pflegeperson oder einen stationären Aufenthalt. Dabei lässt sich das Budget stundenweise, flexibel und ohne Antrag nutzen – zum Beispiel für regelmäßige Haushaltshilfe bei JUHI.

In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie jeden Euro Ihrer Verhinderungspflege ausschöpfen, warum stundenweise Nutzung Ihr Pflegegeld nicht kürzt und wie JUHI den gesamten Prozess für Sie übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ 3.539 € / Jahr Verhinderungspflege – ab Pflegegrad 2, zweckgebunden für Ersatzpflege
  • ✓ Über 70 % der Familien nutzen das Budget nicht – es verfällt am Jahresende
  • ✓ Stundenweise nutzbar: Unter 8 Stunden am Tag → Pflegegeld bleibt ungekürzt
  • ✓ Kein Antrag nötig: JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
  • ✓ EB + Verhinderungspflege kombinieren: Bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat bei JUHI

So viel Verhinderungspflege steht Ihnen zu

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 zu – unabhängig davon, ob die Pflegeperson tatsächlich verhindert ist oder nicht. Der Name ist irreführend: Sie brauchen keinen Urlaub und keine Krankheit, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

PflegegradVerhinderungspflege / Jahr≈ Pro Monat+ EB (131 €)
PG 1––131 €
PG 23.539 €~295 €~426 €
PG 33.539 €~295 €~426 €
PG 43.539 €~295 €~426 €
PG 53.539 €~295 €~426 €

Die Verhinderungspflege steht jedem Pflegegrad gleich hoch zu – egal ob PG 2 oder PG 5. Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag von 131 € ergibt sich ein monatliches Budget von rund 426 €. Bei einem Stundensatz von 32,75 €* sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden pro Monat.

Warum über 70 % das Budget verfallen lassen

Die drei häufigsten Gründe, warum Familien ihre Verhinderungspflege nicht nutzen:

  1. 1„Verhinderungspflege ist nur für Urlaub" – Falsch. Sie können die Verhinderungspflege stundenweise nutzen, regelmäßig, das ganze Jahr über. Es muss kein Urlaub oder Krankheit vorliegen.
  2. 2„Ich muss einen Antrag stellen" – Bei der ersten Beantragung der Verhinderungspflege muss einmalig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach rechnet JUHI direkt mit der Pflegekasse ab – kein weiteres Formular, kein Warten.
  3. 3„Dann wird mein Pflegegeld gekürzt" – Nur bei tageweiser Nutzung (8+ Stunden). Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld komplett erhalten.

⚠️ 3.539 € pro Jahr – einfach weg

Die Verhinderungspflege verfällt am Ende des Kalenderjahres, wenn sie nicht genutzt wird. Es gibt keine Übertragung ins nächste Jahr. Wer im Dezember 3.539 € auf dem Pflegekassen-Konto hat und keinen Dienstleister beauftragt, verliert alles zum 31.12. Das passiert jedes Jahr hunderttausenden Familien.

Der Trick: Stundenweise nutzen statt aufsparen

Die meisten Familien denken, Verhinderungspflege sei ein Block – 6 Wochen für den Urlaub der Pflegeperson. Aber das Gesetz erlaubt ausdrücklich die stundenweise Nutzung. Und hier liegt der entscheidende Vorteil:

NutzungsartDauer pro EinsatzPflegegeld-Kürzung?Tage-Abzug?
Stundenweise (unter 8 Std.)2–7 StundenNein – 100 % erhaltenNein
Tageweise (8+ Stunden)8+ StundenJa – 50 % für den TagJa (max. 42 Tage)

JUHI arbeitet ausschließlich stundenweise – in der Regel 2-Stunden-Schichten. Das bedeutet: Ihr Pflegegeld bleibt komplett erhalten, es werden keine Verhinderungspflege-Tage abgezogen, und das Budget wird Monat für Monat gleichmäßig genutzt statt am Jahresende verschenkt.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So schöpft JUHI Ihre Verhinderungspflege aus

Bei JUHI müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir wissen, wie viel Verhinderungspflege-Budget Ihnen zusteht, rechnen stundenweise ab und achten darauf, dass Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird. Der gesamte Prozess läuft automatisch:

  1. 1Entlastungsbetrag zuerst: Die ersten 4 Stunden pro Monat werden über den Entlastungsbetrag (131 €) abgerechnet – erst danach nutzen wir das Verhinderungspflege-Budget.
  2. 2Verhinderungspflege für die restlichen Stunden: Alles über 131 € wird anteilig aus der Verhinderungspflege finanziert – stundenweise, unter 8 Stunden pro Tag.
  3. 3Direkte Abrechnung: JUHI rechnet beides direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular – Sie zahlen nichts.

💡 Keine Sorge: Ihr VHP-Budget bleibt geschützt

Wir nutzen das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus, sondern so, dass Ihnen weiterhin Budget zur Verfügung steht. So kann die Hauptpflegeperson im Falle des Falles – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Bleibt mein Pflegegeld erhalten?

Ja – und das ist der wichtigste Punkt, den viele pflegende Angehörige nicht wissen:

SituationPflegegeld
JUHI kommt stundenweise (unter 8 Std./Tag)100 % – ungekürzt
Ersatzpflege tageweise (8+ Std./Tag)50 % für den betreffenden Tag
Stationäre Kurzzeitpflege50 % für bis zu 8 Wochen

Weil JUHI in 2-Stunden-Schichten arbeitet, bleibt Ihr Pflegegeld immer komplett erhalten. Sie können das Pflegegeld weiterhin frei nutzen – und gleichzeitig Haushaltshilfe, Einkauf und Begleitung über JUHI finanzieren.

Die Rechnung: Was bringt das konkret?

Familie Yilmaz, Pflegegrad 3:

  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat = 4 Stunden bei JUHI
  • Verhinderungspflege: ~295 € / Monat = 9 Stunden bei JUHI
  • Pflegegeld: 599 € / Monat – bleibt ungekürzt
  • Ergebnis: 13 Stunden Haushaltshilfe / Monat + 599 € Pflegegeld für Sie = 0 € Eigenkosten

Ohne JUHI: 3.539 € Verhinderungspflege + 1.572 € EB = 5.111 € pro Jahr verschenkt.

So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Bochum, Haushaltshilfe in Potsdam, Alltagshilfe in Düsseldorf und Alltagshilfe in Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.

  1. 1Anfrage stellen (2 Minuten): Kurzes Anfrageformular ausfüllen – auch Angehörige können die Anfrage stellen.
  2. 2JUHI ruft an: Wir besprechen Bedarf, Stunden und die optimale Nutzung von EB + Verhinderungspflege.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Ihre feste Hilfsperson ruft direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Fertig: Ihre Hilfsperson kommt regelmäßig. Wir rechnen EB und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts.

Was sich ab 2027 ändert – und warum 2026 zählt

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Der Entwurf sieht aber vor, die Verhinderungspflege als eigenständigen Anspruch abzuschaffen.

PunktHeute (2026)Geplant ab 2027
VerhinderungspflegeEigener Anspruch nach § 39 SGB XIGeht im neuen Entlastungsbudget auf
Jahresbetrag3.539 € gemeinsam mit der KurzzeitpflegeRund 2.285 € für Akut- und Überbrückungssituationen
Entlastungsbetrag131 € im MonatWird zum Sozialraumbudget: bis zu 175 € ab Pflegegrad 2
Pflegegrad 1131 € EntlastungsbetragErsatzlos gestrichen

Die Zahlen sind nicht eins zu eins vergleichbar: Die neuen Budgets haben andere Verwendungsregeln, und ein Teil der Mittel soll in höhere laufende Geld- und Sachleistungen fließen. Fest steht aber, dass der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege in seiner heutigen Form nicht mehr vorgesehen ist.

💡 Was das für dieses Jahr bedeutet

Nicht genutzte Verhinderungspflege wird nicht in die neuen Budgets übertragen. Was Sie 2026 nicht abrufen, ist weg. Wer seinen Anspruch dieses Jahr voll ausschöpft, nutzt ihn noch nach heutigem Recht.

Den vollständigen Überblick über das Gesetz, den Zeitplan und den Bestandsschutz finden Sie in unserem Artikel zur Pflegereform 2027.

Unser Fazit: 3.539 € verschenken muss nicht sein

Die Verhinderungspflege ist die am häufigsten verschenkte Leistung der Pflegeversicherung. 3.539 € pro Jahr – Geld, das da ist, das Ihnen zusteht und das am 31.12. verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Der häufigste Grund: Familien wissen nicht, dass sie es stundenweise, ohne Antrag und ohne Pflegegeld-Kürzung nutzen können.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Eine kurze Anfrage genügt. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Verhinderungspflege stundenweise nutzen?+

Ja. Die stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden pro Tag) ist ausdrücklich erlaubt und hat zwei Vorteile: Ihr Pflegegeld wird nicht gekürzt und es werden keine Verhinderungspflege-Tage abgezogen. JUHI arbeitet genau so – in 2-Stunden-Schichten.

Muss ich einen Antrag für die Verhinderungspflege stellen?+

Bei JUHI nicht. Wir sind ein anerkannter Dienstleister und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular – Sie beauftragen JUHI, und wir erledigen den Rest. Ein Antrag ist nur nötig, wenn Sie eine Privatperson als Ersatzpflegekraft abrechnen möchten.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich JUHI nutze?+

Nein. JUHI arbeitet stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag). Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld zu 100 % erhalten. Nur bei tageweiser Nutzung (8+ Stunden) wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt.

Verfällt die Verhinderungspflege, wenn ich sie nicht nutze?+

Ja. Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember des Kalenderjahres. Es gibt keine Übertragung ins Folgejahr. Bei 3.539 € pro Jahr lohnt es sich, frühzeitig zu starten – nicht erst im November.

Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren?+

Ja – und genau das macht JUHI. Der Entlastungsbetrag (131 € / Monat) und die Verhinderungspflege (~295 € / Monat) werden kombiniert. Das ergibt ein Gesamtbudget von rund 426 € pro Monat = bis zu 13 Stunden bei JUHI.

Ab wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?+

Ab Pflegegrad 2 und nachdem die Pflege mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung stattgefunden hat. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege – dort steht nur der Entlastungsbetrag (131 € / Monat) zur Verfügung.

Quellen

  1. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

3.539 € pro Jahr – so viel Verhinderungspflege steht jeder Familie ab Pflegegrad 2 zu. Doch über 70 % lassen dieses Budget komplett verfallen. Nicht aus Desinteresse, sondern weil die meisten nicht wissen, wie einfach es geht. Viele denken, Verhinderungspflege sei nur für den Urlaub der Pflegeperson oder einen stationären Aufenthalt. Dabei lässt sich das Budget stundenweise, flexibel und ohne Antrag nutzen – zum Beispiel für regelmäßige Haushaltshilfe bei JUHI.

In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie jeden Euro Ihrer Verhinderungspflege ausschöpfen, warum stundenweise Nutzung Ihr Pflegegeld nicht kürzt und wie JUHI den gesamten Prozess für Sie übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ 3.539 € / Jahr Verhinderungspflege – ab Pflegegrad 2, zweckgebunden für Ersatzpflege
  • ✓ Über 70 % der Familien nutzen das Budget nicht – es verfällt am Jahresende
  • ✓ Stundenweise nutzbar: Unter 8 Stunden am Tag → Pflegegeld bleibt ungekürzt
  • ✓ Kein Antrag nötig: JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
  • ✓ EB + Verhinderungspflege kombinieren: Bis zu 13 Stunden Hilfe pro Monat bei JUHI

So viel Verhinderungspflege steht Ihnen zu

Die Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt und steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 zu – unabhängig davon, ob die Pflegeperson tatsächlich verhindert ist oder nicht. Der Name ist irreführend: Sie brauchen keinen Urlaub und keine Krankheit, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

PflegegradVerhinderungspflege / Jahr≈ Pro Monat+ EB (131 €)
PG 1––131 €
PG 23.539 €~295 €~426 €
PG 33.539 €~295 €~426 €
PG 43.539 €~295 €~426 €
PG 53.539 €~295 €~426 €

Die Verhinderungspflege steht jedem Pflegegrad gleich hoch zu – egal ob PG 2 oder PG 5. Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag von 131 € ergibt sich ein monatliches Budget von rund 426 €. Bei einem Stundensatz von 32,75 €* sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden pro Monat.

Warum über 70 % das Budget verfallen lassen

Die drei häufigsten Gründe, warum Familien ihre Verhinderungspflege nicht nutzen:

  1. 1„Verhinderungspflege ist nur für Urlaub" – Falsch. Sie können die Verhinderungspflege stundenweise nutzen, regelmäßig, das ganze Jahr über. Es muss kein Urlaub oder Krankheit vorliegen.
  2. 2„Ich muss einen Antrag stellen" – Bei der ersten Beantragung der Verhinderungspflege muss einmalig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach rechnet JUHI direkt mit der Pflegekasse ab – kein weiteres Formular, kein Warten.
  3. 3„Dann wird mein Pflegegeld gekürzt" – Nur bei tageweiser Nutzung (8+ Stunden). Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld komplett erhalten.

⚠️ 3.539 € pro Jahr – einfach weg

Die Verhinderungspflege verfällt am Ende des Kalenderjahres, wenn sie nicht genutzt wird. Es gibt keine Übertragung ins nächste Jahr. Wer im Dezember 3.539 € auf dem Pflegekassen-Konto hat und keinen Dienstleister beauftragt, verliert alles zum 31.12. Das passiert jedes Jahr hunderttausenden Familien.

Der Trick: Stundenweise nutzen statt aufsparen

Die meisten Familien denken, Verhinderungspflege sei ein Block – 6 Wochen für den Urlaub der Pflegeperson. Aber das Gesetz erlaubt ausdrücklich die stundenweise Nutzung. Und hier liegt der entscheidende Vorteil:

NutzungsartDauer pro EinsatzPflegegeld-Kürzung?Tage-Abzug?
Stundenweise (unter 8 Std.)2–7 StundenNein – 100 % erhaltenNein
Tageweise (8+ Stunden)8+ StundenJa – 50 % für den TagJa (max. 42 Tage)

JUHI arbeitet ausschließlich stundenweise – in der Regel 2-Stunden-Schichten. Das bedeutet: Ihr Pflegegeld bleibt komplett erhalten, es werden keine Verhinderungspflege-Tage abgezogen, und das Budget wird Monat für Monat gleichmäßig genutzt statt am Jahresende verschenkt.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So schöpft JUHI Ihre Verhinderungspflege aus

Bei JUHI müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir wissen, wie viel Verhinderungspflege-Budget Ihnen zusteht, rechnen stundenweise ab und achten darauf, dass Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird. Der gesamte Prozess läuft automatisch:

  1. 1Entlastungsbetrag zuerst: Die ersten 4 Stunden pro Monat werden über den Entlastungsbetrag (131 €) abgerechnet – erst danach nutzen wir das Verhinderungspflege-Budget.
  2. 2Verhinderungspflege für die restlichen Stunden: Alles über 131 € wird anteilig aus der Verhinderungspflege finanziert – stundenweise, unter 8 Stunden pro Tag.
  3. 3Direkte Abrechnung: JUHI rechnet beides direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular – Sie zahlen nichts.

💡 Keine Sorge: Ihr VHP-Budget bleibt geschützt

Wir nutzen das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus, sondern so, dass Ihnen weiterhin Budget zur Verfügung steht. So kann die Hauptpflegeperson im Falle des Falles – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Bleibt mein Pflegegeld erhalten?

Ja – und das ist der wichtigste Punkt, den viele pflegende Angehörige nicht wissen:

SituationPflegegeld
JUHI kommt stundenweise (unter 8 Std./Tag)100 % – ungekürzt
Ersatzpflege tageweise (8+ Std./Tag)50 % für den betreffenden Tag
Stationäre Kurzzeitpflege50 % für bis zu 8 Wochen

Weil JUHI in 2-Stunden-Schichten arbeitet, bleibt Ihr Pflegegeld immer komplett erhalten. Sie können das Pflegegeld weiterhin frei nutzen – und gleichzeitig Haushaltshilfe, Einkauf und Begleitung über JUHI finanzieren.

Die Rechnung: Was bringt das konkret?

Familie Yilmaz, Pflegegrad 3:

  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat = 4 Stunden bei JUHI
  • Verhinderungspflege: ~295 € / Monat = 9 Stunden bei JUHI
  • Pflegegeld: 599 € / Monat – bleibt ungekürzt
  • Ergebnis: 13 Stunden Haushaltshilfe / Monat + 599 € Pflegegeld für Sie = 0 € Eigenkosten

Ohne JUHI: 3.539 € Verhinderungspflege + 1.572 € EB = 5.111 € pro Jahr verschenkt.

So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Bochum, Haushaltshilfe in Potsdam, Alltagshilfe in Düsseldorf und Alltagshilfe in Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.

  1. 1Anfrage stellen (2 Minuten): Kurzes Anfrageformular ausfüllen – auch Angehörige können die Anfrage stellen.
  2. 2JUHI ruft an: Wir besprechen Bedarf, Stunden und die optimale Nutzung von EB + Verhinderungspflege.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Ihre feste Hilfsperson ruft direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Fertig: Ihre Hilfsperson kommt regelmäßig. Wir rechnen EB und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts.

Was sich ab 2027 ändert – und warum 2026 zählt

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Der Entwurf sieht aber vor, die Verhinderungspflege als eigenständigen Anspruch abzuschaffen.

PunktHeute (2026)Geplant ab 2027
VerhinderungspflegeEigener Anspruch nach § 39 SGB XIGeht im neuen Entlastungsbudget auf
Jahresbetrag3.539 € gemeinsam mit der KurzzeitpflegeRund 2.285 € für Akut- und Überbrückungssituationen
Entlastungsbetrag131 € im MonatWird zum Sozialraumbudget: bis zu 175 € ab Pflegegrad 2
Pflegegrad 1131 € EntlastungsbetragErsatzlos gestrichen

Die Zahlen sind nicht eins zu eins vergleichbar: Die neuen Budgets haben andere Verwendungsregeln, und ein Teil der Mittel soll in höhere laufende Geld- und Sachleistungen fließen. Fest steht aber, dass der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege in seiner heutigen Form nicht mehr vorgesehen ist.

💡 Was das für dieses Jahr bedeutet

Nicht genutzte Verhinderungspflege wird nicht in die neuen Budgets übertragen. Was Sie 2026 nicht abrufen, ist weg. Wer seinen Anspruch dieses Jahr voll ausschöpft, nutzt ihn noch nach heutigem Recht.

Den vollständigen Überblick über das Gesetz, den Zeitplan und den Bestandsschutz finden Sie in unserem Artikel zur Pflegereform 2027.

Unser Fazit: 3.539 € verschenken muss nicht sein

Die Verhinderungspflege ist die am häufigsten verschenkte Leistung der Pflegeversicherung. 3.539 € pro Jahr – Geld, das da ist, das Ihnen zusteht und das am 31.12. verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Der häufigste Grund: Familien wissen nicht, dass sie es stundenweise, ohne Antrag und ohne Pflegegeld-Kürzung nutzen können.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Eine kurze Anfrage genügt. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Verhinderungspflege stundenweise nutzen?+

Ja. Die stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden pro Tag) ist ausdrücklich erlaubt und hat zwei Vorteile: Ihr Pflegegeld wird nicht gekürzt und es werden keine Verhinderungspflege-Tage abgezogen. JUHI arbeitet genau so – in 2-Stunden-Schichten.

Muss ich einen Antrag für die Verhinderungspflege stellen?+

Bei JUHI nicht. Wir sind ein anerkannter Dienstleister und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular – Sie beauftragen JUHI, und wir erledigen den Rest. Ein Antrag ist nur nötig, wenn Sie eine Privatperson als Ersatzpflegekraft abrechnen möchten.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich JUHI nutze?+

Nein. JUHI arbeitet stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag). Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld zu 100 % erhalten. Nur bei tageweiser Nutzung (8+ Stunden) wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt.

Verfällt die Verhinderungspflege, wenn ich sie nicht nutze?+

Ja. Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember des Kalenderjahres. Es gibt keine Übertragung ins Folgejahr. Bei 3.539 € pro Jahr lohnt es sich, frühzeitig zu starten – nicht erst im November.

Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren?+

Ja – und genau das macht JUHI. Der Entlastungsbetrag (131 € / Monat) und die Verhinderungspflege (~295 € / Monat) werden kombiniert. Das ergibt ein Gesamtbudget von rund 426 € pro Monat = bis zu 13 Stunden bei JUHI.

Ab wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?+

Ab Pflegegrad 2 und nachdem die Pflege mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung stattgefunden hat. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege – dort steht nur der Entlastungsbetrag (131 € / Monat) zur Verfügung.

Quellen

  1. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  4. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  5. Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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