Entschädigung für Pflege von Angehörigen: Diese Leistungen stehen Ihnen zu


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Alle Leistungen auf einen Blick
- Pflegegeld: Die wichtigste Zahlung
- Rentenbeiträge: Was die Pflegekasse für Sie einzahlt
- Pflegeunterstützungsgeld: Sofortgeld bei akuter Pflege
- Steuerliche Entlastung
- Berufliche Absicherung
- Rechenbeispiel: Was pflegende Angehörige wirklich bekommen
- So entlastet JUHI Sie zusätzlich
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen anderen Angehörigen – und fragen sich: Bekomme ich dafür eigentlich irgendetwas? Die Antwort: Ja, und zwar mehr als die meisten denken. Pflegegeld, Rentenbeiträge, Lohnersatz bei Arbeitsausfall, Steuererleichterungen und beruflicher Kündigungsschutz – zusammen ergeben diese Leistungen ein Paket, das bei Pflegegrad 3 einen Gegenwert von über 12.000 € pro Jahr erreichen kann.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen, die pflegenden Angehörigen 2026 zustehen – mit konkreten Beträgen, Voraussetzungen und einem Rechenbeispiel, das den Gesamtwert sichtbar macht.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld: 347–990 € monatlich (PG 2–5) – wird meist an pflegende Angehörige weitergegeben
- ✓ Rentenbeiträge: Pflegekasse zahlt 139–736 € monatlich in Ihre Rentenversicherung
- ✓ Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage pro Jahr, 90 % des Netto – bei akuter Pflegesituation
- ✓ Pflege-Pauschbetrag: 600–1.800 € Steuerersparnis pro Jahr – ohne Belege
- ✓ Berufliche Absicherung: Pflegezeit (6 Monate), Familienpflegezeit (24 Monate), Kündigungsschutz
Alle Leistungen auf einen Blick
| Leistung | Betrag 2026 | Wer zahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Pflegekasse | PG 2–5, häusliche Pflege |
| Rentenbeiträge | 139–736 € / Monat | Pflegekasse | 10 Std./Woche, max. 30 Std. Beruf, PG 2+ |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % Netto, 10 Tage/Jahr | Pflegekasse | Akute Pflegesituation |
| Pflege-Pauschbetrag | 600–1.800 € / Jahr | Finanzamt (Steuerersparnis) | Unentgeltliche häusliche Pflege |
| Unfallversicherung | Automatisch | Gesetzliche UV | Während der Pflegetätigkeit |
| Arbeitslosenversicherung | Automatisch | Bundesagentur für Arbeit | Während Pflegezeit |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate Freistellung | Unbezahlt (Rechtsanspruch) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate Teilzeit | Unbezahlt (Rechtsanspruch) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std./Woche |
Pflegegeld: Die wichtigste Zahlung an pflegende Angehörige
Das Pflegegeld ist die zentrale finanzielle Leistung für die häusliche Pflege. Es wird formal an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – in der Praxis geben die meisten es aber an die pflegenden Angehörigen weiter, als Anerkennung für den Pflegeaufwand.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pro Jahr |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 4.164 € |
| PG 3 | 599 € | 7.188 € |
| PG 4 | 800 € | 9.600 € |
| PG 5 | 990 € | 11.880 € |
Das Pflegegeld ist steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Person, die es erhält. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
💡 Pflegegeld + professionelle Hilfe = kein Widerspruch
Viele denken: Wenn ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe kommt, verliere ich das Pflegegeld. Das stimmt so nicht. Der Entlastungsbetrag und die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Std./Tag) laufen unabhängig vom Pflegegeld. Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen trotzdem professionelle Unterstützung.
Rentenbeiträge: Was die Pflegekasse für Sie einzahlt
Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige – ohne dass Sie dafür einen Cent aufwenden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart:
| Pflegegrad (bei Pflegegeld) | RV-Beitrag / Monat | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~37 € |
Voraussetzungen: Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen, max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit, nicht erwerbsmäßig. Wichtig: Die Pflege muss bei der Pflegekasse aktiv gemeldet werden – keine rückwirkende Gutschrift möglich. Mehr Details finden Sie im Ratgeber Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Pflegeunterstützungsgeld: Sofortgeld bei akuter Pflegesituation
Bei einer akuten Pflegesituation (plötzlicher Pflegebedarf, Sturz, Krankenhausentlassung) können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen:
- 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr (seit 2024 jährlich wiederholbar)
- 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 € pro Tag
- Steuerfrei – wird nicht auf das Einkommen angerechnet
- Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, sofort wirksam (keine Genehmigung nötig)
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSteuerliche Entlastung für pflegende Angehörige
| Steuervorteil | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag (PG 2) | 600 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 3) | 1.100 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 4/5) | 1.800 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Haushaltsnahe Dienstleistung | Bis 4.000 € (20 % von max. 20.000 €) | Rechnungen für professionelle Hilfe |
Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Er mindert direkt das zu versteuernde Einkommen – ohne Belege, ohne Nachweise. Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringt der Pauschbetrag von 1.800 € (PG 4/5) eine reale Steuerersparnis von 540 € pro Jahr.
Berufliche Absicherung: Freistellung und Kündigungsschutz
| Recht | Dauer | Vergütung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis 10 Tage | Pflegeunterstützungsgeld (90 % Netto) | Akute Pflegesituation, sofort |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Unbezahlt (+ zinsloses Darlehen) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Unbezahlt (+ zinsloses Darlehen) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std. |
| Kündigungsschutz | Während Pflegezeit / FPZ | – | Automatisch ab Ankündigung |
Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. Während beider Phasen besteht Kündigungsschutz. Das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie (BAFzA) kann monatliche Einkommensausfälle teilweise auffangen.
Rechenbeispiel: Was pflegende Angehörige wirklich bekommen
Frau Schneider pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Sie arbeitet 25 Stunden pro Woche und hat die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet.
- Pflegegeld: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr
- Rentenbeiträge: ~316 € / Monat = ~3.792 € / Jahr (zahlt die Pflegekasse)
- Pflege-Pauschbetrag: 1.100 € Steuerersparnis = ~330 € / Jahr (bei 30 % Grenzsteuersatz)
- Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat = 504 € / Jahr
- Unfallversicherung: Automatisch (Wert: unbezahlbar)
- Gesamtwert pro Jahr: über 11.800 €
⚠️ Die meisten verschenken über die Hälfte
Frau Schneiders Beispiel zeigt das volle Potenzial. In der Realität nutzen die meisten Familien weniger als die Hälfte: Pflege bei der Kasse nicht gemeldet (keine Rentenbeiträge), Pauschbetrag vergessen (keine Steuerersparnis), Pflegehilfsmittel nicht beantragt. Prüfen Sie alle Leistungen – jede einzelne zählt.
So entlastet JUHI Sie zusätzlich
Neben den finanziellen Leistungen gibt es noch eine Entlastung, die oft den größten Unterschied macht: professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, München, Bochum und Kiel.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten. So bleibt mehr Zeit und Kraft für die eigentliche Pflege – und für sich selbst.
Unser Fazit: Pflege ist unbezahlbar – aber nicht unbezahlt
Pflegende Angehörige leisten Außerordentliches. Die gute Nachricht: Das Gesetz erkennt diesen Einsatz an – mit Pflegegeld, Rentenbeiträgen, Steuererleichterungen und beruflichem Schutz. Bei Pflegegrad 3 erreicht der Gesamtwert dieser Leistungen über 11.800 € pro Jahr. Der Schlüssel ist, alle Ansprüche zu kennen und einzufordern.
Und für die praktische Entlastung im Alltag sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich einen Angehörigen pflege?+
Ja. Das Pflegegeld (347–990 € monatlich bei PG 2–5) wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Dazu kommen Rentenbeiträge, Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Pflege und steuerliche Vorteile.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Zahlt die Pflegekasse in meine Rente ein?+
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet haben. Die Beiträge fließen nicht automatisch – Sie müssen sie aktiv beantragen.
Kann ich von der Arbeit freigestellt werden?+
Ja. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage sofort), Pflegezeit (6 Monate, Betrieb ab 15 MA) und Familienpflegezeit (24 Monate Teilzeit, Betrieb ab 26 MA). Während Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?+
600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3 und 1.800 € bei PG 4 oder 5. Er mindert direkt das zu versteuernde Einkommen – ohne Belege. Sie müssen nur unentgeltlich häuslich pflegen.
Kann ich Pflegegeld und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Das Pflegegeld bleibt ungekürzt erhalten, wenn JUHI über den Entlastungsbetrag und die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird. Beides läuft unabhängig voneinander – Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen bis zu 13 Stunden professionelle Hilfe.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Pflegepersonen
- § 3 PflegeZG – Pflegezeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen anderen Angehörigen – und fragen sich: Bekomme ich dafür eigentlich irgendetwas? Die Antwort: Ja, und zwar mehr als die meisten denken. Pflegegeld, Rentenbeiträge, Lohnersatz bei Arbeitsausfall, Steuererleichterungen und beruflicher Kündigungsschutz – zusammen ergeben diese Leistungen ein Paket, das bei Pflegegrad 3 einen Gegenwert von über 12.000 € pro Jahr erreichen kann.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen, die pflegenden Angehörigen 2026 zustehen – mit konkreten Beträgen, Voraussetzungen und einem Rechenbeispiel, das den Gesamtwert sichtbar macht.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld: 347–990 € monatlich (PG 2–5) – wird meist an pflegende Angehörige weitergegeben
- ✓ Rentenbeiträge: Pflegekasse zahlt 139–736 € monatlich in Ihre Rentenversicherung
- ✓ Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage pro Jahr, 90 % des Netto – bei akuter Pflegesituation
- ✓ Pflege-Pauschbetrag: 600–1.800 € Steuerersparnis pro Jahr – ohne Belege
- ✓ Berufliche Absicherung: Pflegezeit (6 Monate), Familienpflegezeit (24 Monate), Kündigungsschutz
Alle Leistungen auf einen Blick
| Leistung | Betrag 2026 | Wer zahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Pflegekasse | PG 2–5, häusliche Pflege |
| Rentenbeiträge | 139–736 € / Monat | Pflegekasse | 10 Std./Woche, max. 30 Std. Beruf, PG 2+ |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % Netto, 10 Tage/Jahr | Pflegekasse | Akute Pflegesituation |
| Pflege-Pauschbetrag | 600–1.800 € / Jahr | Finanzamt (Steuerersparnis) | Unentgeltliche häusliche Pflege |
| Unfallversicherung | Automatisch | Gesetzliche UV | Während der Pflegetätigkeit |
| Arbeitslosenversicherung | Automatisch | Bundesagentur für Arbeit | Während Pflegezeit |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate Freistellung | Unbezahlt (Rechtsanspruch) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate Teilzeit | Unbezahlt (Rechtsanspruch) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std./Woche |
Pflegegeld: Die wichtigste Zahlung an pflegende Angehörige
Das Pflegegeld ist die zentrale finanzielle Leistung für die häusliche Pflege. Es wird formal an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – in der Praxis geben die meisten es aber an die pflegenden Angehörigen weiter, als Anerkennung für den Pflegeaufwand.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pro Jahr |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 4.164 € |
| PG 3 | 599 € | 7.188 € |
| PG 4 | 800 € | 9.600 € |
| PG 5 | 990 € | 11.880 € |
Das Pflegegeld ist steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Person, die es erhält. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
💡 Pflegegeld + professionelle Hilfe = kein Widerspruch
Viele denken: Wenn ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe kommt, verliere ich das Pflegegeld. Das stimmt so nicht. Der Entlastungsbetrag und die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Std./Tag) laufen unabhängig vom Pflegegeld. Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen trotzdem professionelle Unterstützung.
Rentenbeiträge: Was die Pflegekasse für Sie einzahlt
Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige – ohne dass Sie dafür einen Cent aufwenden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart:
| Pflegegrad (bei Pflegegeld) | RV-Beitrag / Monat | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~37 € |
Voraussetzungen: Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen, max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit, nicht erwerbsmäßig. Wichtig: Die Pflege muss bei der Pflegekasse aktiv gemeldet werden – keine rückwirkende Gutschrift möglich. Mehr Details finden Sie im Ratgeber Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Pflegeunterstützungsgeld: Sofortgeld bei akuter Pflegesituation
Bei einer akuten Pflegesituation (plötzlicher Pflegebedarf, Sturz, Krankenhausentlassung) können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen:
- 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr (seit 2024 jährlich wiederholbar)
- 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 € pro Tag
- Steuerfrei – wird nicht auf das Einkommen angerechnet
- Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, sofort wirksam (keine Genehmigung nötig)
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSteuerliche Entlastung für pflegende Angehörige
| Steuervorteil | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag (PG 2) | 600 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 3) | 1.100 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 4/5) | 1.800 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Haushaltsnahe Dienstleistung | Bis 4.000 € (20 % von max. 20.000 €) | Rechnungen für professionelle Hilfe |
Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Er mindert direkt das zu versteuernde Einkommen – ohne Belege, ohne Nachweise. Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringt der Pauschbetrag von 1.800 € (PG 4/5) eine reale Steuerersparnis von 540 € pro Jahr.
Berufliche Absicherung: Freistellung und Kündigungsschutz
| Recht | Dauer | Vergütung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis 10 Tage | Pflegeunterstützungsgeld (90 % Netto) | Akute Pflegesituation, sofort |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Unbezahlt (+ zinsloses Darlehen) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Unbezahlt (+ zinsloses Darlehen) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std. |
| Kündigungsschutz | Während Pflegezeit / FPZ | – | Automatisch ab Ankündigung |
Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. Während beider Phasen besteht Kündigungsschutz. Das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie (BAFzA) kann monatliche Einkommensausfälle teilweise auffangen.
Rechenbeispiel: Was pflegende Angehörige wirklich bekommen
Frau Schneider pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Sie arbeitet 25 Stunden pro Woche und hat die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet.
- Pflegegeld: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr
- Rentenbeiträge: ~316 € / Monat = ~3.792 € / Jahr (zahlt die Pflegekasse)
- Pflege-Pauschbetrag: 1.100 € Steuerersparnis = ~330 € / Jahr (bei 30 % Grenzsteuersatz)
- Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat = 504 € / Jahr
- Unfallversicherung: Automatisch (Wert: unbezahlbar)
- Gesamtwert pro Jahr: über 11.800 €
⚠️ Die meisten verschenken über die Hälfte
Frau Schneiders Beispiel zeigt das volle Potenzial. In der Realität nutzen die meisten Familien weniger als die Hälfte: Pflege bei der Kasse nicht gemeldet (keine Rentenbeiträge), Pauschbetrag vergessen (keine Steuerersparnis), Pflegehilfsmittel nicht beantragt. Prüfen Sie alle Leistungen – jede einzelne zählt.
So entlastet JUHI Sie zusätzlich
Neben den finanziellen Leistungen gibt es noch eine Entlastung, die oft den größten Unterschied macht: professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, München, Bochum und Kiel.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten. So bleibt mehr Zeit und Kraft für die eigentliche Pflege – und für sich selbst.
Unser Fazit: Pflege ist unbezahlbar – aber nicht unbezahlt
Pflegende Angehörige leisten Außerordentliches. Die gute Nachricht: Das Gesetz erkennt diesen Einsatz an – mit Pflegegeld, Rentenbeiträgen, Steuererleichterungen und beruflichem Schutz. Bei Pflegegrad 3 erreicht der Gesamtwert dieser Leistungen über 11.800 € pro Jahr. Der Schlüssel ist, alle Ansprüche zu kennen und einzufordern.
Und für die praktische Entlastung im Alltag sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich einen Angehörigen pflege?+
Ja. Das Pflegegeld (347–990 € monatlich bei PG 2–5) wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Dazu kommen Rentenbeiträge, Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Pflege und steuerliche Vorteile.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Zahlt die Pflegekasse in meine Rente ein?+
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet haben. Die Beiträge fließen nicht automatisch – Sie müssen sie aktiv beantragen.
Kann ich von der Arbeit freigestellt werden?+
Ja. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage sofort), Pflegezeit (6 Monate, Betrieb ab 15 MA) und Familienpflegezeit (24 Monate Teilzeit, Betrieb ab 26 MA). Während Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?+
600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3 und 1.800 € bei PG 4 oder 5. Er mindert direkt das zu versteuernde Einkommen – ohne Belege. Sie müssen nur unentgeltlich häuslich pflegen.
Kann ich Pflegegeld und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Das Pflegegeld bleibt ungekürzt erhalten, wenn JUHI über den Entlastungsbetrag und die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird. Beides läuft unabhängig voneinander – Sie behalten Ihr volles Pflegegeld und bekommen bis zu 13 Stunden professionelle Hilfe.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Pflegepersonen
- § 3 PflegeZG – Pflegezeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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