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Grundpflege: Was dazu gehört und wer die Kosten übernimmt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
03.06.2026
Inhaltsverzeichnis

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – die Grundpflege umfasst alles, was ein Mensch zur täglichen Versorgung seines Körpers braucht. Wenn diese Fähigkeiten nachlassen, stehen Familien vor zwei Fragen: Was gehört genau zur Grundpflege? Und wer zahlt dafür?

In diesem Artikel erklären wir die 4 Bereiche der Grundpflege, den Unterschied zur Behandlungspflege und zur Haushaltshilfe, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt – und wie sich Grundpflege und professionelle Haushaltshilfe perfekt ergänzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundpflege = Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung
  • Seit 2017: Offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" – der Begriff Grundpflege ist aber weiterhin gebräuchlich
  • Kosten: Pflegekasse übernimmt über Pflegesachleistungen (796–2.299 €) oder Pflegegeld (347–990 €)
  • Wer macht's: Ambulanter Pflegedienst oder pflegende Angehörige – nicht die Haushaltshilfe
  • Perfekte Ergänzung: Grundpflege (Pflegedienst) + Haushaltshilfe (JUHI) – parallel finanzierbar

Was ist Grundpflege?

Grundpflege beschreibt die Unterstützung bei grundlegenden körperlichen Verrichtungen des täglichen Lebens. Seit der Pflegereform 2017 heißt sie offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" (§ 36 Abs. 1 SGB XI) – der Begriff Grundpflege ist im Alltag aber weiterhin gängig.

Grundpflege betrifft alles, was der Mensch braucht, um seinen Körper zu versorgen: sich waschen, sich anziehen, essen und trinken, auf die Toilette gehen und sich in der Wohnung bewegen. Wenn eine pflegebedürftige Person diese Tätigkeiten nicht mehr alleine ausführen kann, übernimmt entweder ein ambulanter Pflegedienst oder ein pflegender Angehöriger die Grundpflege.

Die 4 Bereiche der Grundpflege im Detail

1. Körperpflege

TätigkeitWas genau?
WaschenGanzkörperwäsche, Teilwäsche (Oberkörper, Unterkörper, Intimbereich), Duschen, Baden
ZahnpflegeZähne putzen, Zahnprothese reinigen, Mundpflege
Kämmen und RasierenHaare kämmen, Bart rasieren, Frisur richten
HautpflegeEincremen, Dekubitusprophylaxe, Inkontinenzversorgung

2. Ernährung

TätigkeitWas genau?
Mundgerechtes ZubereitenBrot schmieren, Fleisch schneiden, Obst schälen – nicht kochen!
Essen reichenEssen anreichen, beim Kauen und Schlucken unterstützen
TrinkenGetränke anreichen, beim Trinken helfen, Flüssigkeitszufuhr sicherstellen
SondenkostPEG-Sonde versorgen, Nahrung zuführen (bei Bedarf)

3. Mobilität

TätigkeitWas genau?
Aufstehen und ZubettgehenAus dem Bett aufstehen, sich hinlegen, Positionswechsel
UmsetzenVom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette, in die Badewanne
An- und AuskleidenKleidung anziehen, ausziehen, Schuhe, Kompressionsstrümpfe
Gehen und StehenIn der Wohnung bewegen, Hilfsmittel nutzen, Treppensteigen

4. Ausscheidung

TätigkeitWas genau?
ToilettengangZur Toilette begleiten, Kleidung öffnen/schließen, reinigen
InkontinenzversorgungEinlagen wechseln, Katheter versorgen, Hautreinigung
StomapflegeBeutel wechseln, Haut pflegen (bei künstlichem Darmausgang)

Grundpflege vs. Behandlungspflege vs. Haushaltshilfe

In der Pflege zu Hause gibt es drei verschiedene Bereiche – die oft verwechselt werden, aber unterschiedlich finanziert sind:

BereichWas gehört dazu?Wer macht's?Wer zahlt?
GrundpflegeWaschen, Anziehen, Essen, Toilette, MobilitätPflegedienst oder AngehörigePflegekasse (Sachleistungen / Pflegegeld)
BehandlungspflegeSpritzen, Verbände, Medikamente, Blutdruck messenPflegedienst (Fachkraft)Krankenkasse (ärztliche Verordnung)
HaushaltshilfeSaugen, Fenster, Einkaufen, Begleitung, GesellschaftAnerkannter Dienstleister (z. B. JUHI)Pflegekasse (Entlastungsbetrag + VHP)

💡 Drei verschiedene Budgets – drei verschiedene Leistungen

Das ist der entscheidende Punkt: Grundpflege (Sachleistungen), Behandlungspflege (Krankenkasse) und Haushaltshilfe (Entlastungsbetrag + VHP) werden aus verschiedenen Töpfen finanziert. Sie können alle drei gleichzeitig in Anspruch nehmen, ohne dass sich die Budgets gegenseitig kürzen.

Wer übernimmt die Kosten für Grundpflege?

Option 1: Pflegedienst (Sachleistungen)

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst:

PflegegradSachleistungen 2026
PG 1– (keine Sachleistungen)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €

Option 2: Angehörige (Pflegegeld)

Wenn pflegende Angehörige die Grundpflege übernehmen, erhalten sie das Pflegegeld als Anerkennung:

PflegegradPflegegeld 2026
PG 1– (kein Pflegegeld)
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €

Option 3: Kombination (Kombinationsleistung)

Die meisten Familien nutzen eine Kombination: Der Pflegedienst kommt morgens für die Grundpflege (Sachleistungen), die Angehörigen übernehmen den Rest des Tages (anteiliges Pflegegeld). Die Pflegekasse berechnet den Anteil automatisch.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So lassen sich Grundpflege und Haushaltshilfe kombinieren

Die häufigste Frage in der Praxis: Wenn der Pflegedienst morgens für die Grundpflege kommt – kann ich zusätzlich eine Haushaltshilfe für den Rest bekommen? Die Antwort: Ja, und zwar parallel, aus verschiedenen Budgets.

LeistungBudgetWer erbringt die Leistung?
Grundpflege morgensPflegesachleistungen (796–2.299 €)Ambulanter Pflegedienst
Grundpflege tagsüber/abendsPflegegeld (anteilig)Pflegende Angehörige
HaushaltshilfeEntlastungsbetrag (131 €) + VHP (~294 €)JUHI
BehandlungspflegeKrankenkasse (ärztl. Verordnung)Pflegedienst (Fachkraft)

Alle vier Bausteine laufen gleichzeitig und unabhängig voneinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf Sachleistungen angerechnet, die Verhinderungspflege nicht auf das Pflegegeld. Wer alles kombiniert, bekommt das Maximum an Unterstützung – bei oft minimalen oder gar keinen Eigenkosten.

So ergänzt JUHI die Grundpflege

JUHI übernimmt keine Grundpflege – das ist Aufgabe des Pflegedienstes oder der Angehörigen. Was JUHI übernimmt, ist alles drumherum: Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zum Arzt und Gesellschaft. Genau die Aufgaben, die pflegende Angehörige neben der Grundpflege oft nicht mehr schaffen.

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Augsburg, Leipzig und Frankfurt. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Grundpflege ist die Basis – aber nicht alles

Grundpflege sichert die körperliche Versorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität. Aber ein guter Alltag braucht mehr: einen sauberen Haushalt, gefüllte Kühlschränke, frische Luft beim Spaziergang und jemanden zum Reden. Deshalb ist die Kombination aus Grundpflege (Pflegedienst/Angehörige) und Haushaltshilfe (JUHI) das Erfolgsmodell für häusliche Pflege.

Beide Leistungen werden aus verschiedenen Budgets finanziert und können ohne Abzüge parallel genutzt werden. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört alles zur Grundpflege?+

Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen), Ernährung (Essen zubereiten, anreichen, Trinken), Mobilität (Aufstehen, Umsetzen, An- und Auskleiden, Gehen) und Ausscheidung (Toilettengang, Inkontinenzversorgung). Seit 2017 offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" genannt.

Wer zahlt für die Grundpflege?+

Die Pflegekasse – entweder über Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst die Grundpflege übernimmt) oder über das Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen). Beides erst ab Pflegegrad 2.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?+

Grundpflege betrifft die tägliche Körperversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) und wird von der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege betrifft medizinische Maßnahmen (Spritzen, Verbände, Medikamente) und wird von der Krankenkasse finanziert. Beides kann parallel laufen.

Macht JUHI auch Grundpflege?+

Nein. JUHI übernimmt Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft. Die Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen) ist Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes oder der Angehörigen. Beides ergänzt sich perfekt und wird aus verschiedenen Budgets finanziert.

Kann ich Pflegedienst und JUHI gleichzeitig nutzen?+

Ja. Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistungen finanziert, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Budgets sind voneinander unabhängig und können gleichzeitig genutzt werden.

Gehört Kochen zur Grundpflege?+

Nein. Zur Grundpflege gehört nur das mundgerechte Zubereiten (Brot schmieren, Fleisch schneiden) und das Anreichen von Mahlzeiten. Das eigentliche Kochen und die Hauswirtschaft sind keine Grundpflege – sie fallen in den Bereich der Haushaltshilfe.

Quellen

  1. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – die Grundpflege umfasst alles, was ein Mensch zur täglichen Versorgung seines Körpers braucht. Wenn diese Fähigkeiten nachlassen, stehen Familien vor zwei Fragen: Was gehört genau zur Grundpflege? Und wer zahlt dafür?

In diesem Artikel erklären wir die 4 Bereiche der Grundpflege, den Unterschied zur Behandlungspflege und zur Haushaltshilfe, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt – und wie sich Grundpflege und professionelle Haushaltshilfe perfekt ergänzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundpflege = Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung
  • Seit 2017: Offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" – der Begriff Grundpflege ist aber weiterhin gebräuchlich
  • Kosten: Pflegekasse übernimmt über Pflegesachleistungen (796–2.299 €) oder Pflegegeld (347–990 €)
  • Wer macht's: Ambulanter Pflegedienst oder pflegende Angehörige – nicht die Haushaltshilfe
  • Perfekte Ergänzung: Grundpflege (Pflegedienst) + Haushaltshilfe (JUHI) – parallel finanzierbar

Was ist Grundpflege?

Grundpflege beschreibt die Unterstützung bei grundlegenden körperlichen Verrichtungen des täglichen Lebens. Seit der Pflegereform 2017 heißt sie offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" (§ 36 Abs. 1 SGB XI) – der Begriff Grundpflege ist im Alltag aber weiterhin gängig.

Grundpflege betrifft alles, was der Mensch braucht, um seinen Körper zu versorgen: sich waschen, sich anziehen, essen und trinken, auf die Toilette gehen und sich in der Wohnung bewegen. Wenn eine pflegebedürftige Person diese Tätigkeiten nicht mehr alleine ausführen kann, übernimmt entweder ein ambulanter Pflegedienst oder ein pflegender Angehöriger die Grundpflege.

Die 4 Bereiche der Grundpflege im Detail

1. Körperpflege

TätigkeitWas genau?
WaschenGanzkörperwäsche, Teilwäsche (Oberkörper, Unterkörper, Intimbereich), Duschen, Baden
ZahnpflegeZähne putzen, Zahnprothese reinigen, Mundpflege
Kämmen und RasierenHaare kämmen, Bart rasieren, Frisur richten
HautpflegeEincremen, Dekubitusprophylaxe, Inkontinenzversorgung

2. Ernährung

TätigkeitWas genau?
Mundgerechtes ZubereitenBrot schmieren, Fleisch schneiden, Obst schälen – nicht kochen!
Essen reichenEssen anreichen, beim Kauen und Schlucken unterstützen
TrinkenGetränke anreichen, beim Trinken helfen, Flüssigkeitszufuhr sicherstellen
SondenkostPEG-Sonde versorgen, Nahrung zuführen (bei Bedarf)

3. Mobilität

TätigkeitWas genau?
Aufstehen und ZubettgehenAus dem Bett aufstehen, sich hinlegen, Positionswechsel
UmsetzenVom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette, in die Badewanne
An- und AuskleidenKleidung anziehen, ausziehen, Schuhe, Kompressionsstrümpfe
Gehen und StehenIn der Wohnung bewegen, Hilfsmittel nutzen, Treppensteigen

4. Ausscheidung

TätigkeitWas genau?
ToilettengangZur Toilette begleiten, Kleidung öffnen/schließen, reinigen
InkontinenzversorgungEinlagen wechseln, Katheter versorgen, Hautreinigung
StomapflegeBeutel wechseln, Haut pflegen (bei künstlichem Darmausgang)

Grundpflege vs. Behandlungspflege vs. Haushaltshilfe

In der Pflege zu Hause gibt es drei verschiedene Bereiche – die oft verwechselt werden, aber unterschiedlich finanziert sind:

BereichWas gehört dazu?Wer macht's?Wer zahlt?
GrundpflegeWaschen, Anziehen, Essen, Toilette, MobilitätPflegedienst oder AngehörigePflegekasse (Sachleistungen / Pflegegeld)
BehandlungspflegeSpritzen, Verbände, Medikamente, Blutdruck messenPflegedienst (Fachkraft)Krankenkasse (ärztliche Verordnung)
HaushaltshilfeSaugen, Fenster, Einkaufen, Begleitung, GesellschaftAnerkannter Dienstleister (z. B. JUHI)Pflegekasse (Entlastungsbetrag + VHP)

💡 Drei verschiedene Budgets – drei verschiedene Leistungen

Das ist der entscheidende Punkt: Grundpflege (Sachleistungen), Behandlungspflege (Krankenkasse) und Haushaltshilfe (Entlastungsbetrag + VHP) werden aus verschiedenen Töpfen finanziert. Sie können alle drei gleichzeitig in Anspruch nehmen, ohne dass sich die Budgets gegenseitig kürzen.

Wer übernimmt die Kosten für Grundpflege?

Option 1: Pflegedienst (Sachleistungen)

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst:

PflegegradSachleistungen 2026
PG 1– (keine Sachleistungen)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €

Option 2: Angehörige (Pflegegeld)

Wenn pflegende Angehörige die Grundpflege übernehmen, erhalten sie das Pflegegeld als Anerkennung:

PflegegradPflegegeld 2026
PG 1– (kein Pflegegeld)
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €

Option 3: Kombination (Kombinationsleistung)

Die meisten Familien nutzen eine Kombination: Der Pflegedienst kommt morgens für die Grundpflege (Sachleistungen), die Angehörigen übernehmen den Rest des Tages (anteiliges Pflegegeld). Die Pflegekasse berechnet den Anteil automatisch.

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Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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So lassen sich Grundpflege und Haushaltshilfe kombinieren

Die häufigste Frage in der Praxis: Wenn der Pflegedienst morgens für die Grundpflege kommt – kann ich zusätzlich eine Haushaltshilfe für den Rest bekommen? Die Antwort: Ja, und zwar parallel, aus verschiedenen Budgets.

LeistungBudgetWer erbringt die Leistung?
Grundpflege morgensPflegesachleistungen (796–2.299 €)Ambulanter Pflegedienst
Grundpflege tagsüber/abendsPflegegeld (anteilig)Pflegende Angehörige
HaushaltshilfeEntlastungsbetrag (131 €) + VHP (~294 €)JUHI
BehandlungspflegeKrankenkasse (ärztl. Verordnung)Pflegedienst (Fachkraft)

Alle vier Bausteine laufen gleichzeitig und unabhängig voneinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf Sachleistungen angerechnet, die Verhinderungspflege nicht auf das Pflegegeld. Wer alles kombiniert, bekommt das Maximum an Unterstützung – bei oft minimalen oder gar keinen Eigenkosten.

So ergänzt JUHI die Grundpflege

JUHI übernimmt keine Grundpflege – das ist Aufgabe des Pflegedienstes oder der Angehörigen. Was JUHI übernimmt, ist alles drumherum: Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zum Arzt und Gesellschaft. Genau die Aufgaben, die pflegende Angehörige neben der Grundpflege oft nicht mehr schaffen.

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Augsburg, Leipzig und Frankfurt. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Grundpflege ist die Basis – aber nicht alles

Grundpflege sichert die körperliche Versorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität. Aber ein guter Alltag braucht mehr: einen sauberen Haushalt, gefüllte Kühlschränke, frische Luft beim Spaziergang und jemanden zum Reden. Deshalb ist die Kombination aus Grundpflege (Pflegedienst/Angehörige) und Haushaltshilfe (JUHI) das Erfolgsmodell für häusliche Pflege.

Beide Leistungen werden aus verschiedenen Budgets finanziert und können ohne Abzüge parallel genutzt werden. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört alles zur Grundpflege?+

Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen), Ernährung (Essen zubereiten, anreichen, Trinken), Mobilität (Aufstehen, Umsetzen, An- und Auskleiden, Gehen) und Ausscheidung (Toilettengang, Inkontinenzversorgung). Seit 2017 offiziell „körperbezogene Pflegemaßnahmen" genannt.

Wer zahlt für die Grundpflege?+

Die Pflegekasse – entweder über Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst die Grundpflege übernimmt) oder über das Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen). Beides erst ab Pflegegrad 2.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?+

Grundpflege betrifft die tägliche Körperversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) und wird von der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege betrifft medizinische Maßnahmen (Spritzen, Verbände, Medikamente) und wird von der Krankenkasse finanziert. Beides kann parallel laufen.

Macht JUHI auch Grundpflege?+

Nein. JUHI übernimmt Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft. Die Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen) ist Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes oder der Angehörigen. Beides ergänzt sich perfekt und wird aus verschiedenen Budgets finanziert.

Kann ich Pflegedienst und JUHI gleichzeitig nutzen?+

Ja. Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistungen finanziert, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Budgets sind voneinander unabhängig und können gleichzeitig genutzt werden.

Gehört Kochen zur Grundpflege?+

Nein. Zur Grundpflege gehört nur das mundgerechte Zubereiten (Brot schmieren, Fleisch schneiden) und das Anreichen von Mahlzeiten. Das eigentliche Kochen und die Hauswirtschaft sind keine Grundpflege – sie fallen in den Bereich der Haushaltshilfe.

Quellen

  1. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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