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Haushaltshilfe beantragen: So kommen Sie in wenigen Tagen an Ihre Hilfe

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Inhaltsverzeichnis

Sie brauchen Hilfe im Haushalt – aber wo fangen Sie an? Die gute Nachricht: Je nachdem, ob Sie einen Pflegegrad haben oder wegen einer akuten Erkrankung Unterstützung brauchen, gibt es zwei Wege zur finanzierten Haushaltshilfe. Über die Pflegekasse läuft es ohne formalen Antrag – Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister. Über die Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.

In diesem Artikel zeigen wir beide Wege Schritt für Schritt, welche Stunden Ihnen zustehen und wie Sie bei JUHI in wenigen Tagen starten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Weg 1 – Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) – kein formaler Antrag nötig
  • Weg 2 – Krankenkasse: Bei akuter Krankheit, OP oder Schwangerschaft – ärztliche Verordnung nötig
  • Beide Wege lassen sich bei Bedarf kombinieren
  • Bei JUHI: Bis zu 13 volle Stunden pro Monat über Pflegekasse – keine Eigenkosten bei GKV
  • Start in wenigen Tagen: Anfrage stellen → JUHI ruft an → Hilfsperson meldet sich

Zwei Wege zur finanzierten Haushaltshilfe

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme, die eine Haushaltshilfe finanzieren – und die meisten Familien kennen nur eines davon (oder keines):

KriteriumWeg 1: PflegekasseWeg 2: Krankenkasse
Rechtsgrundlage§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) + § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)§ 38 SGB V (Haushaltshilfe Krankenkasse) / § 24h SGB V (Schwangerschaft)
VoraussetzungPflegegrad (ab PG 1)Akute Krankheit, OP, Schwangerschaft – kein PG nötig
DauerDauerhaft, monatlichVorübergehend (4–26 Wochen)
Formaler Antrag?Nein – anerkannten Dienstleister beauftragen genügtJa – ärztliche Verordnung + Antrag bei der Kasse
ZuzahlungKeine bei GKV10 % (min. 5 €, max. 10 €/Tag), bei Schwangerschaft 0 €
Budget 2026131 € EB + 3.539 €/Jahr VHPNach ärztlicher Verordnung

Weg 1: Haushaltshilfe über die Pflegekasse (mit Pflegegrad)

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben (auch Pflegegrad 1), brauchen Sie keinen formalen Antrag bei der Pflegekasse. Sie beauftragen einfach einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt mit der Kasse ab.

So geht's in 3 Schritten

  1. 1Pflegegrad prüfen: Sie brauchen mindestens Pflegegrad 1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Pflegegrad beantragen. Wer sich unsicher ist, nutzt vorab den Pflegegradrechner.
  2. 2Anerkannten Dienstleister beauftragen: Wählen Sie einen nach Landesrecht zugelassenen Anbieter. Bei JUHI genügt eine kurze Anfrage – wir melden uns telefonisch.
  3. 3Hilfe beginnt: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sie sich per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und den Ersttermin abzustimmen. Ab dann: regelmäßige Einsätze.

💡 Kein Antrag bei der Pflegekasse nötig

Viele Familien denken, sie müssten zuerst einen Antrag auf Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse stellen. Das stimmt nicht. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch mit dem Pflegegrad zu. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister, und dieser rechnet direkt ab. Kein Formular, kein Warten auf Genehmigung.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Weg 2: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad)

Kein Pflegegrad? Dann kommt die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V infrage – eine vorübergehende Leistung bei akuter Krankheit, OP oder Schwangerschaft.

So geht's in 4 Schritten

  1. 1Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass Sie den Haushalt wegen Krankheit, OP oder Schwangerschaft nicht führen können.
  2. 2Antrag bei der Krankenkasse: Per Formular (online oder Papier) mit ärztlicher Verordnung. Wichtig: vor Beginn der Hilfe.
  3. 3Genehmigung: Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen (5 bei MD-Beteiligung).
  4. 4Haushaltshilfe beauftragen: Die Kasse vermittelt eine Kraft oder Sie wählen einen Vertragspartner.

⚠️ Nicht ohne Genehmigung starten

Anders als bei der Pflegekasse brauchen Sie bei der Krankenkasse eine Genehmigung vor Beginn. Wer auf eigene Faust eine Hilfe engagiert, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen. Planen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig – idealerweise schon vor dem Krankenhausaufenthalt.

Wie viele Stunden stehen Ihnen zu?

Über die Pflegekasse (dauerhaft)

PflegegradBudget / MonatStunden bei JUHI (32,75 €)
PG 1131 € (nur EB)4 Stunden
PG 2–5131 € EB + ca. 294 € VHPbis zu 13 Stunden

Über die Krankenkasse (vorübergehend)

SituationUmfangDauer
Schwere Krankheit ohne Kind3–6 Std. / TagBis 4 Wochen
Schwere Krankheit + Kind unter 123–8 Std. / TagBis 26 Wochen
Schwangerschaft / Entbindung4–8 Std. / TagSolange medizinisch notwendig

Beide Systeme sind voneinander unabhängig und lassen sich kombinieren. Wer einen Pflegegrad hat und gleichzeitig wegen einer akuten Erkrankung die Krankenkassen-Haushaltshilfe braucht, kann beide parallel nutzen.

So funktioniert es mit JUHI – in wenigen Tagen zur Haushaltshilfe

Wir von JUHI sind seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Berlin, Dortmund und Augsburg.

Der Ablauf

  1. 1Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen – dauert 2 Minuten.
  2. 2JUHI ruft an: Wir melden uns telefonisch und besprechen Ihren Bedarf, die verfügbaren Stunden und den Ablauf.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie Sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Die 5 häufigsten Fehler beim Beantragen einer Haushaltshilfe

  1. 1Denken, man brauche einen Antrag bei der Pflegekasse: Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen Antrag. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt ab.
  2. 2Private Putzhilfe statt anerkannter Dienstleister: Eine private Haushaltshilfe kann den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Das Geld verfällt, und Sie zahlen alles selbst.
  3. 3Verhinderungspflege ignorieren: Viele Familien nutzen nur den Entlastungsbetrag (4 Stunden) und lassen die Verhinderungspflege (9 zusätzliche Stunden) ungenutzt. Zusammen sind es bis zu 13 Stunden pro Monat.
  4. 4Keinen Pflegegrad beantragen: Viele Menschen hätten Anspruch auf Pflegegrad 1 oder 2, beantragen ihn aber nicht. Damit verschenken sie 131 € Entlastungsbetrag monatlich (1.572 € / Jahr).
  5. 5Bei der Krankenkasse zu spät beantragen: Die Krankenkassen-Haushaltshilfe muss vor Beginn genehmigt werden. Wer erst hinterher den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts erstattet.

Unser Fazit: Einfacher als Sie denken

Die Beantragung einer Haushaltshilfe ist einfacher, als die meisten Familien glauben. Über die Pflegekasse brauchen Sie nicht mal einen formalen Antrag – Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister wie JUHI, und die Abrechnung läuft direkt über die Kasse. Über die Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, aber der Prozess ist in wenigen Tagen erledigt.

Der wichtigste Schritt ist der erste: Anfangen. Bei JUHI starten Sie mit einer kurzen Anfrage – wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Antrag bei der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe?+

Nein. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Formular, kein Genehmigungsverfahren.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?+

Ja – über die Krankenkasse (§ 38 SGB V), wenn Sie wegen Krankheit, OP oder Schwangerschaft den Haushalt nicht führen können. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung und einen Antrag bei der Kasse. Diese Leistung ist vorübergehend (4–26 Wochen).

Was kostet mich die Haushaltshilfe über die Pflegekasse?+

Bei gesetzlicher Versicherung: 0 €. Der anerkannte Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Bei JUHI beträgt der Stundensatz 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten – aber diese Kosten werden vollständig aus dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege finanziert.

Wie schnell kann ich bei JUHI starten?+

In der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – sobald sich eine passende Person gefunden hat, meldet sie sich direkt bei Ihnen per Anruf.

Kann ich beide Wege gleichzeitig nutzen?+

Ja. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V) und die Leistungen der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) sind voneinander unabhängig. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beide parallel nutzen.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+

Nicht genutzte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Danach verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr unwiderruflich. 131 € monatlich – das sind 1.572 € pro Jahr, die Ihnen verloren gehen.

Quellen

  1. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 38 SGB V – Haushaltshilfe
  5. § 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

Sie brauchen Hilfe im Haushalt – aber wo fangen Sie an? Die gute Nachricht: Je nachdem, ob Sie einen Pflegegrad haben oder wegen einer akuten Erkrankung Unterstützung brauchen, gibt es zwei Wege zur finanzierten Haushaltshilfe. Über die Pflegekasse läuft es ohne formalen Antrag – Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister. Über die Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.

In diesem Artikel zeigen wir beide Wege Schritt für Schritt, welche Stunden Ihnen zustehen und wie Sie bei JUHI in wenigen Tagen starten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Weg 1 – Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) – kein formaler Antrag nötig
  • Weg 2 – Krankenkasse: Bei akuter Krankheit, OP oder Schwangerschaft – ärztliche Verordnung nötig
  • Beide Wege lassen sich bei Bedarf kombinieren
  • Bei JUHI: Bis zu 13 volle Stunden pro Monat über Pflegekasse – keine Eigenkosten bei GKV
  • Start in wenigen Tagen: Anfrage stellen → JUHI ruft an → Hilfsperson meldet sich

Zwei Wege zur finanzierten Haushaltshilfe

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme, die eine Haushaltshilfe finanzieren – und die meisten Familien kennen nur eines davon (oder keines):

KriteriumWeg 1: PflegekasseWeg 2: Krankenkasse
Rechtsgrundlage§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) + § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)§ 38 SGB V (Haushaltshilfe Krankenkasse) / § 24h SGB V (Schwangerschaft)
VoraussetzungPflegegrad (ab PG 1)Akute Krankheit, OP, Schwangerschaft – kein PG nötig
DauerDauerhaft, monatlichVorübergehend (4–26 Wochen)
Formaler Antrag?Nein – anerkannten Dienstleister beauftragen genügtJa – ärztliche Verordnung + Antrag bei der Kasse
ZuzahlungKeine bei GKV10 % (min. 5 €, max. 10 €/Tag), bei Schwangerschaft 0 €
Budget 2026131 € EB + 3.539 €/Jahr VHPNach ärztlicher Verordnung

Weg 1: Haushaltshilfe über die Pflegekasse (mit Pflegegrad)

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben (auch Pflegegrad 1), brauchen Sie keinen formalen Antrag bei der Pflegekasse. Sie beauftragen einfach einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt mit der Kasse ab.

So geht's in 3 Schritten

  1. 1Pflegegrad prüfen: Sie brauchen mindestens Pflegegrad 1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Pflegegrad beantragen. Wer sich unsicher ist, nutzt vorab den Pflegegradrechner.
  2. 2Anerkannten Dienstleister beauftragen: Wählen Sie einen nach Landesrecht zugelassenen Anbieter. Bei JUHI genügt eine kurze Anfrage – wir melden uns telefonisch.
  3. 3Hilfe beginnt: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sie sich per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und den Ersttermin abzustimmen. Ab dann: regelmäßige Einsätze.

💡 Kein Antrag bei der Pflegekasse nötig

Viele Familien denken, sie müssten zuerst einen Antrag auf Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse stellen. Das stimmt nicht. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch mit dem Pflegegrad zu. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister, und dieser rechnet direkt ab. Kein Formular, kein Warten auf Genehmigung.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Weg 2: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad)

Kein Pflegegrad? Dann kommt die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V infrage – eine vorübergehende Leistung bei akuter Krankheit, OP oder Schwangerschaft.

So geht's in 4 Schritten

  1. 1Ärztliche Verordnung: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass Sie den Haushalt wegen Krankheit, OP oder Schwangerschaft nicht führen können.
  2. 2Antrag bei der Krankenkasse: Per Formular (online oder Papier) mit ärztlicher Verordnung. Wichtig: vor Beginn der Hilfe.
  3. 3Genehmigung: Die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen (5 bei MD-Beteiligung).
  4. 4Haushaltshilfe beauftragen: Die Kasse vermittelt eine Kraft oder Sie wählen einen Vertragspartner.

⚠️ Nicht ohne Genehmigung starten

Anders als bei der Pflegekasse brauchen Sie bei der Krankenkasse eine Genehmigung vor Beginn. Wer auf eigene Faust eine Hilfe engagiert, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen. Planen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig – idealerweise schon vor dem Krankenhausaufenthalt.

Wie viele Stunden stehen Ihnen zu?

Über die Pflegekasse (dauerhaft)

PflegegradBudget / MonatStunden bei JUHI (32,75 €)
PG 1131 € (nur EB)4 Stunden
PG 2–5131 € EB + ca. 294 € VHPbis zu 13 Stunden

Über die Krankenkasse (vorübergehend)

SituationUmfangDauer
Schwere Krankheit ohne Kind3–6 Std. / TagBis 4 Wochen
Schwere Krankheit + Kind unter 123–8 Std. / TagBis 26 Wochen
Schwangerschaft / Entbindung4–8 Std. / TagSolange medizinisch notwendig

Beide Systeme sind voneinander unabhängig und lassen sich kombinieren. Wer einen Pflegegrad hat und gleichzeitig wegen einer akuten Erkrankung die Krankenkassen-Haushaltshilfe braucht, kann beide parallel nutzen.

So funktioniert es mit JUHI – in wenigen Tagen zur Haushaltshilfe

Wir von JUHI sind seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Berlin, Dortmund und Augsburg.

Der Ablauf

  1. 1Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen – dauert 2 Minuten.
  2. 2JUHI ruft an: Wir melden uns telefonisch und besprechen Ihren Bedarf, die verfügbaren Stunden und den Ablauf.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie Sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Die 5 häufigsten Fehler beim Beantragen einer Haushaltshilfe

  1. 1Denken, man brauche einen Antrag bei der Pflegekasse: Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen Antrag. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt ab.
  2. 2Private Putzhilfe statt anerkannter Dienstleister: Eine private Haushaltshilfe kann den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Das Geld verfällt, und Sie zahlen alles selbst.
  3. 3Verhinderungspflege ignorieren: Viele Familien nutzen nur den Entlastungsbetrag (4 Stunden) und lassen die Verhinderungspflege (9 zusätzliche Stunden) ungenutzt. Zusammen sind es bis zu 13 Stunden pro Monat.
  4. 4Keinen Pflegegrad beantragen: Viele Menschen hätten Anspruch auf Pflegegrad 1 oder 2, beantragen ihn aber nicht. Damit verschenken sie 131 € Entlastungsbetrag monatlich (1.572 € / Jahr).
  5. 5Bei der Krankenkasse zu spät beantragen: Die Krankenkassen-Haushaltshilfe muss vor Beginn genehmigt werden. Wer erst hinterher den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts erstattet.

Unser Fazit: Einfacher als Sie denken

Die Beantragung einer Haushaltshilfe ist einfacher, als die meisten Familien glauben. Über die Pflegekasse brauchen Sie nicht mal einen formalen Antrag – Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister wie JUHI, und die Abrechnung läuft direkt über die Kasse. Über die Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, aber der Prozess ist in wenigen Tagen erledigt.

Der wichtigste Schritt ist der erste: Anfangen. Bei JUHI starten Sie mit einer kurzen Anfrage – wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Antrag bei der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe?+

Nein. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Sie beauftragen einfach einen anerkannten Dienstleister – dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Formular, kein Genehmigungsverfahren.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?+

Ja – über die Krankenkasse (§ 38 SGB V), wenn Sie wegen Krankheit, OP oder Schwangerschaft den Haushalt nicht führen können. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung und einen Antrag bei der Kasse. Diese Leistung ist vorübergehend (4–26 Wochen).

Was kostet mich die Haushaltshilfe über die Pflegekasse?+

Bei gesetzlicher Versicherung: 0 €. Der anerkannte Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Bei JUHI beträgt der Stundensatz 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten – aber diese Kosten werden vollständig aus dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege finanziert.

Wie schnell kann ich bei JUHI starten?+

In der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – sobald sich eine passende Person gefunden hat, meldet sie sich direkt bei Ihnen per Anruf.

Kann ich beide Wege gleichzeitig nutzen?+

Ja. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V) und die Leistungen der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) sind voneinander unabhängig. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beide parallel nutzen.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+

Nicht genutzte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Danach verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr unwiderruflich. 131 € monatlich – das sind 1.572 € pro Jahr, die Ihnen verloren gehen.

Quellen

  1. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 38 SGB V – Haushaltshilfe
  5. § 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
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