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Haushaltshilfe in der Nähe: Mit JUHI in jeder Stadt die passende Alltagshilfe finden

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.04.2026
Inhaltsverzeichnis

Eine zuverlässige Haushaltshilfe in der Nähe zu finden, ist für viele pflegende Familien der entscheidende Schritt zu echter Entlastung im Alltag. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche – all das muss neben der eigentlichen Pflege erledigt werden. Wer hier Unterstützung bekommt, gewinnt Zeit, Kraft und Lebensqualität zurück.

Die gute Nachricht: Bei bestehendem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten – oft komplett, ohne dass für Sie Ausgaben entstehen. Wir von JUHI sind seit 2018 genau darauf spezialisiert: Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung, direkt über die Pflegekasse abgerechnet, in über 30 Städten deutschlandweit. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie schnell und unkompliziert die passende Hilfe finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten – bis zu 131 € monatlich über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2–5 stehen weitere Budgets zur Verfügung
  • JUHI ist seit 2018 aktiv – Nr. 1 für Haushaltshilfe mit Pflegegrad in 30+ deutschen Städten
  • Direkte Abrechnung mit allen Pflegekassen – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten
  • Geschulte Alltagshelfer:innen übernehmen Einkaufen, Kochen, Putzen und Begleitung
  • Innerhalb weniger Tage eine passende Hilfe gefunden – einfach online anfragen

Was ist eine Haushaltshilfe – und was nicht?

Eine Haushaltshilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die sie selbst nicht mehr oder nur noch schwer bewältigen können. Anders als ein ambulanter Pflegedienst übernimmt eine Haushaltshilfe keine körperbezogene Pflege wie Waschen oder Anziehen – dafür aber alles rund um die Hauswirtschaft.

Wichtig ist die Unterscheidung zu zwei anderen Leistungen:

  • Haushaltshilfe nach § 45b SGB XI (Pflegekasse): Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad – über den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen finanziert
  • Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (Krankenkasse): Nach Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder akuter Erkrankung – andere Voraussetzungen
  • Private Putzhilfe: Ohne Kassenfinanzierung, komplett selbst zu bezahlen – meist schwarz oder über Minijob

In diesem Artikel geht es um die Variante, die JUHI anbietet: anerkannte Haushalts- und Alltagshilfe, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird – bei Pflegegrad 1 bis 5.

Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe

Das Aufgabenfeld einer Haushaltshilfe ist breit und lässt sich flexibel an Ihre Situation anpassen. Bei JUHI besprechen wir mit jeder Familie individuell, welche Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Typische Leistungen sind:

BereichTypische Tätigkeiten
ReinigungStaubwischen, Saugen, Fenster putzen, Bad und Küche reinigen
WäscheWaschen, Aufhängen, Bügeln, Schränke einräumen
EinkaufenWocheneinkauf, Apothekengänge, Besorgungen
KochenMahlzeiten zubereiten, gemeinsam essen, Küche aufräumen
BegleitungZu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
BetreuungGesellschaft leisten, Vorlesen, Spiele spielen, Gespräche führen
OrganisationPost sortieren, Termine koordinieren, kleine Erledigungen

Nicht inklusive sind körperbezogene Pflegeleistungen wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Eine Haushaltshilfe ergänzt die Pflege – sie ersetzt sie nicht.

Haushaltshilfe von der Pflegekasse: So funktioniert die Finanzierung

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Haushaltshilfe über verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren. Der wichtigste Hebel ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € monatlich, zweckgebunden für anerkannte Anbieter.

LeistungBetrag 2026Für wen?
Entlastungsbetrag131 € / MonatAlle Pflegegrade 1–5
Verhinderungspflegebis 3.539 € / JahrAb Pflegegrad 2 (gemeinsam mit Kurzzeitpflege)
Pflegegeld (frei verwendbar)347–990 € / MonatAb Pflegegrad 2

Wir von JUHI sind als anerkannter Dienstleister von allen Pflegekassen zugelassen. Das bedeutet: Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen selbst einreichen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

💡 Kein Pflegegrad? Krankenkasse kann trotzdem zahlen

Auch ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V finanzieren – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft, einer akuten Erkrankung oder bei einer stationären Kur. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den konkreten Voraussetzungen.

Warum JUHI die richtige Wahl ist

Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe gibt es viele Anbieter – von Online-Plattformen über private Kleinanzeigen bis zu lokalen Diensten. Warum lohnt es sich, genau hinzuschauen? Weil Qualität, Zuverlässigkeit und Abrechnung den Unterschied machen. Genau dafür wurde JUHI 2018 gegründet.

Das JUHI-Team

Was JUHI besonders macht

  • Nr. 1 für Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Seit 2018 bundesweit führend in der anerkannten Alltagshilfe mit Kassenabrechnung
  • Geschulte Alltagshelfer:innen: Unsere Betreuungskräfte werden sorgfältig ausgewählt und geschult – Kompetenz trifft Empathie
  • Zuverlässige Termine: Feste Ansprechperson, regelmäßige Einsätze, zuverlässig an den vereinbarten Tagen
  • Direkte Kassenabrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Vorkasse, kein Papierkram
  • Transparente Preise: Sie wissen genau, welche Leistung Sie bekommen und wie sie finanziert wird
  • Flexibilität: Sie bestimmen, wann und wie oft die Hilfe kommt – von ein paar Stunden pro Woche bis zu mehreren Einsätzen

Unsere Mission: Pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Mit einem Team, das versteht, dass Pflege nie nur Arbeit ist, sondern immer auch Beziehung.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So schnell geht's mit JUHI: Der Ablauf in 4 Schritten

Der Weg zu Ihrer persönlichen Haushaltshilfe über JUHI ist erfreulich einfach. Innerhalb weniger Tage haben Sie eine zuverlässige Hilfe an Ihrer Seite – ohne Bürokratie und ohne Wartezeiten.

  1. 1Online-Anfrage stellen: Füllen Sie das kurze Anfrageformular aus. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen, um über den Leistungsumfang zu sprechen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
  2. 2Persönlicher Anruf: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sich diese per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und ein Datum für den Ersttermin abzustimmen.
  3. 3Kassenklärung: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts selbst klären oder einreichen.
  4. 4Start der Einsätze: Ihre Alltagshelfer:in kommt zum vereinbarten Termin. Fertig. Wir begleiten Sie auch danach – bei Fragen, Wünschen oder Änderungen.

💡 Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz

In den meisten Fällen vergehen zwischen Ihrer Online-Anfrage und dem ersten Einsatz Ihrer Alltagshelfer:in nur wenige Werktage. Kein langer Papierkram, keine Warteschlangen – einfach schnelle, professionelle Hilfe in Ihrer Nähe.

In diesen Städten ist JUHI aktiv

Wir sind in über 30 Städten deutschlandweit für Sie da – von der Großstadt bis zur Region. Hier eine Auswahl unserer wichtigsten Standorte, an denen wir besonders dicht vertreten sind:

Wir bauen unser Netzwerk stetig aus – wenn Ihre Stadt noch nicht dabei ist, fragen Sie einfach direkt bei uns an. Oft sind wir schon da, auch wenn es auf der Karte noch nicht eingetragen ist. Eine komplette Übersicht finden Sie auf unserer Website.

Finanzierung über die Pflegekasse: So schöpfen Sie alles aus

Der Entlastungsbetrag ist für die meisten Familien der Einstieg in die Haushaltshilfe. Aber es gibt weitere Möglichkeiten, die sich perfekt kombinieren lassen. Wir von JUHI beraten Sie kostenlos, wie Sie Ihre verfügbaren Budgets optimal einsetzen.

Die 4 wichtigsten Finanzierungswege

  1. 1Entlastungsbetrag (131 € monatlich): Der Klassiker – für alle Pflegegrade 1 bis 5 verfügbar. Läuft über anerkannte Dienstleister direkt mit der Kasse.
  2. 2Verhinderungspflege stundenweise: Ab Pflegegrad 2 – bis zu 3.539 € pro Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbudget. Unter 8 Std./Tag läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter.
  3. 3Pflegegeld frei verwenden: Das monatliche Pflegegeld (347–990 €) können Sie frei einsetzen, auch für eine Haushaltshilfe Ihrer Wahl.

Ein Rechenbeispiel: Bei Pflegegrad 3 können Sie den Entlastungsbetrag (131 €) mit stundenweiser Verhinderungspflege kombinieren. Das bedeutet, Sie können jeden Monat mehrere Stunden professionelle Hilfe bekommen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird.

Alternativen zur Haushaltshilfe und wann sie sinnvoll sind

Je nach Pflegesituation können andere Leistungen eine bessere Ergänzung sein – oder die Haushaltshilfe sinnvoll erweitern:

  • Ambulanter Pflegedienst: Bei Bedarf an körperbezogener Pflege (Waschen, Medikamentengabe) – über Pflegesachleistungen finanziert
  • Seniorenbetreuung: Speziell für ältere Menschen mit Betreuungsbedarf – häufig in Kombination mit Haushaltshilfe
  • Tagespflege: Betreuung in einer Einrichtung tagsüber – entlastet besonders berufstätige Angehörige
  • 24-Stunden-Betreuung: Bei sehr hohem Pflegebedarf – oft über Betreuungskräfte aus Osteuropa organisiert
  • Zugehfrau: Klassische Variante der Haushaltshilfe – oft privat organisiert, ohne Kassenleistung

In vielen Familien ist die Kombination mehrerer Leistungen sinnvoll: Ein Pflegedienst übernimmt die Grundpflege morgens, eine Alltagshelfer:in von JUHI kümmert sich um Haushalt und Begleitung, das Pflegegeld geht als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Suche nach einer Haushaltshilfe

  1. 1Nicht anerkannter Anbieter: Eine private Putzhilfe kann der Entlastungsbetrag nicht abrechnen. Nur zugelassene Dienstleister wie JUHI sind über die Pflegekasse finanzierbar.
  2. 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: 131 € pro Monat bedeuten 1.572 € pro Jahr. Wer nicht regelmäßig nutzt, verschenkt Geld – das Budget verfällt zum 30. Juni des Folgejahres.
  3. 3Schwarzarbeit als günstige Lösung: Klingt verlockend, ist aber riskant – bei Unfällen oder Problemen haften Sie selbst. Offizielle Anbieter sind versichert und rechtlich abgesichert.
  4. 4Keine Chemie geprüft: Eine Haushaltshilfe kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Die Persönlichkeit muss passen. Ein kurzes Kennenlernen spart später viel Ärger.
  5. 5Kombinationsmöglichkeiten übersehen: Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, übersieht oft die Verhinderungspflege. Kombiniert bekommen Sie deutlich mehr Stunden pro Monat.

Tipps für die richtige Auswahl

Worauf sollten Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe achten? Diese Punkte helfen Ihnen, den passenden Anbieter zu finden:

  • Zulassung prüfen: Ist der Anbieter von allen Pflegekassen anerkannt? Nur dann ist die direkte Abrechnung möglich.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Sind die Alltagshelfer:innen entsprechend qualifiziert? Fragen Sie nach Qualifikationen und Erfahrungen.
  • Transparente Kommunikation: Bekommen Sie klare Angaben zu Leistungen, Zeiten und Abrechnung? Keine versteckten Kosten?
  • Verlässlichkeit: Wird bei Krankheit oder Urlaub der Alltagshelfer:in eine Vertretung organisiert? Das ist bei seriösen Anbietern Standard.
  • Ansprechperson: Gibt es feste Ansprechpartner:innen für Fragen, Probleme oder Änderungswünsche?
  • Referenzen lesen: Bewertungen anderer Familien geben einen ehrlichen Eindruck von der Arbeit des Anbieters.
Ein Erfahrungsbericht von Familie Grafe

Unser Fazit: Schnell, zuverlässig, kassenfinanziert

Eine Haushaltshilfe in der Nähe zu finden, muss weder kompliziert noch teuer sein. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen, die Ihnen den Alltag deutlich erleichtern – ohne dass Sie tief in die eigene Tasche greifen müssen.

Die wichtigsten Hebel: Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, kombiniert mit stundenweiser Verhinderungspflege, ergibt bei richtiger Planung mehrere Stunden professioneller Hilfe pro Woche. Und das Beste: Sie müssen nichts selbst abrechnen.

Wir von JUHI sind seit 2018 genau für diese Aufgabe da: Wir übernehmen die Kassenkommunikation, schicken geschulte Alltagshelfer:innen zu Ihnen nach Hause und sorgen dafür, dass Ihr Alltag wieder leichter wird. Probieren Sie es einfach aus – der erste Schritt ist nur eine kurze Anfrage entfernt.

Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe

Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?+

Über die Pflegekasse nur mit anerkanntem Pflegegrad. In besonderen Situationen (nach Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder akuter Erkrankung) übernimmt aber die Krankenkasse die Kosten nach § 38 SGB V – fragen Sie dort direkt nach.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir zu?+

Das hängt von Ihrem Pflegegrad und der Kombination Ihrer Leistungen ab. Allein über den Entlastungsbetrag sind etwa 3–4 Stunden monatlich möglich. In Kombination mit der Verhinderungspflege sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden pro Monat drin.

Muss ich die Haushaltshilfe vorfinanzieren?+

Nein – bei JUHI nicht. Wir rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Kann ich die Alltagshelfer:in selbst auswählen?+

Wir schlagen Ihnen passende Personen vor und achten darauf, dass die Chemie stimmt. Falls die erste Zuordnung nicht passt, kümmern wir uns um eine passendere Lösung. Ihre Wohlfühlsituation steht an erster Stelle.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe beginnen?+

In der Regel vergehen zwischen Anfrage und erstem Einsatz nur wenige Werktage. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – sobald sich eine passende Person gefunden hat, meldet sie sich direkt bei Ihnen per Anruf.

Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe krank wird?+

Wir organisieren in solchen Fällen eine Vertretung – das ist Teil unseres Qualitätsversprechens. So bleibt Ihre Versorgung stabil, auch wenn einmal etwas Unvorhergesehenes passiert.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 38 SGB V – Haushaltshilfe (Krankenversicherung)
  5. BMG – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Eine zuverlässige Haushaltshilfe in der Nähe zu finden, ist für viele pflegende Familien der entscheidende Schritt zu echter Entlastung im Alltag. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche – all das muss neben der eigentlichen Pflege erledigt werden. Wer hier Unterstützung bekommt, gewinnt Zeit, Kraft und Lebensqualität zurück.

Die gute Nachricht: Bei bestehendem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten – oft komplett, ohne dass für Sie Ausgaben entstehen. Wir von JUHI sind seit 2018 genau darauf spezialisiert: Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung, direkt über die Pflegekasse abgerechnet, in über 30 Städten deutschlandweit. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie schnell und unkompliziert die passende Hilfe finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten – bis zu 131 € monatlich über den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2–5 stehen weitere Budgets zur Verfügung
  • JUHI ist seit 2018 aktiv – Nr. 1 für Haushaltshilfe mit Pflegegrad in 30+ deutschen Städten
  • Direkte Abrechnung mit allen Pflegekassen – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten
  • Geschulte Alltagshelfer:innen übernehmen Einkaufen, Kochen, Putzen und Begleitung
  • Innerhalb weniger Tage eine passende Hilfe gefunden – einfach online anfragen

Was ist eine Haushaltshilfe – und was nicht?

Eine Haushaltshilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die sie selbst nicht mehr oder nur noch schwer bewältigen können. Anders als ein ambulanter Pflegedienst übernimmt eine Haushaltshilfe keine körperbezogene Pflege wie Waschen oder Anziehen – dafür aber alles rund um die Hauswirtschaft.

Wichtig ist die Unterscheidung zu zwei anderen Leistungen:

  • Haushaltshilfe nach § 45b SGB XI (Pflegekasse): Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad – über den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen finanziert
  • Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (Krankenkasse): Nach Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder akuter Erkrankung – andere Voraussetzungen
  • Private Putzhilfe: Ohne Kassenfinanzierung, komplett selbst zu bezahlen – meist schwarz oder über Minijob

In diesem Artikel geht es um die Variante, die JUHI anbietet: anerkannte Haushalts- und Alltagshilfe, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird – bei Pflegegrad 1 bis 5.

Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe

Das Aufgabenfeld einer Haushaltshilfe ist breit und lässt sich flexibel an Ihre Situation anpassen. Bei JUHI besprechen wir mit jeder Familie individuell, welche Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Typische Leistungen sind:

BereichTypische Tätigkeiten
ReinigungStaubwischen, Saugen, Fenster putzen, Bad und Küche reinigen
WäscheWaschen, Aufhängen, Bügeln, Schränke einräumen
EinkaufenWocheneinkauf, Apothekengänge, Besorgungen
KochenMahlzeiten zubereiten, gemeinsam essen, Küche aufräumen
BegleitungZu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
BetreuungGesellschaft leisten, Vorlesen, Spiele spielen, Gespräche führen
OrganisationPost sortieren, Termine koordinieren, kleine Erledigungen

Nicht inklusive sind körperbezogene Pflegeleistungen wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Eine Haushaltshilfe ergänzt die Pflege – sie ersetzt sie nicht.

Haushaltshilfe von der Pflegekasse: So funktioniert die Finanzierung

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Haushaltshilfe über verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren. Der wichtigste Hebel ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € monatlich, zweckgebunden für anerkannte Anbieter.

LeistungBetrag 2026Für wen?
Entlastungsbetrag131 € / MonatAlle Pflegegrade 1–5
Verhinderungspflegebis 3.539 € / JahrAb Pflegegrad 2 (gemeinsam mit Kurzzeitpflege)
Pflegegeld (frei verwendbar)347–990 € / MonatAb Pflegegrad 2

Wir von JUHI sind als anerkannter Dienstleister von allen Pflegekassen zugelassen. Das bedeutet: Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen selbst einreichen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

💡 Kein Pflegegrad? Krankenkasse kann trotzdem zahlen

Auch ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V finanzieren – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft, einer akuten Erkrankung oder bei einer stationären Kur. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den konkreten Voraussetzungen.

Warum JUHI die richtige Wahl ist

Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe gibt es viele Anbieter – von Online-Plattformen über private Kleinanzeigen bis zu lokalen Diensten. Warum lohnt es sich, genau hinzuschauen? Weil Qualität, Zuverlässigkeit und Abrechnung den Unterschied machen. Genau dafür wurde JUHI 2018 gegründet.

Das JUHI-Team

Was JUHI besonders macht

  • Nr. 1 für Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Seit 2018 bundesweit führend in der anerkannten Alltagshilfe mit Kassenabrechnung
  • Geschulte Alltagshelfer:innen: Unsere Betreuungskräfte werden sorgfältig ausgewählt und geschult – Kompetenz trifft Empathie
  • Zuverlässige Termine: Feste Ansprechperson, regelmäßige Einsätze, zuverlässig an den vereinbarten Tagen
  • Direkte Kassenabrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Vorkasse, kein Papierkram
  • Transparente Preise: Sie wissen genau, welche Leistung Sie bekommen und wie sie finanziert wird
  • Flexibilität: Sie bestimmen, wann und wie oft die Hilfe kommt – von ein paar Stunden pro Woche bis zu mehreren Einsätzen

Unsere Mission: Pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Mit einem Team, das versteht, dass Pflege nie nur Arbeit ist, sondern immer auch Beziehung.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So schnell geht's mit JUHI: Der Ablauf in 4 Schritten

Der Weg zu Ihrer persönlichen Haushaltshilfe über JUHI ist erfreulich einfach. Innerhalb weniger Tage haben Sie eine zuverlässige Hilfe an Ihrer Seite – ohne Bürokratie und ohne Wartezeiten.

  1. 1Online-Anfrage stellen: Füllen Sie das kurze Anfrageformular aus. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen, um über den Leistungsumfang zu sprechen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
  2. 2Persönlicher Anruf: Wenn sich eine passende Hilfsperson gefunden hat, meldet sich diese per Anruf bei Ihnen, um sich vorzustellen und ein Datum für den Ersttermin abzustimmen.
  3. 3Kassenklärung: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nichts selbst klären oder einreichen.
  4. 4Start der Einsätze: Ihre Alltagshelfer:in kommt zum vereinbarten Termin. Fertig. Wir begleiten Sie auch danach – bei Fragen, Wünschen oder Änderungen.

💡 Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz

In den meisten Fällen vergehen zwischen Ihrer Online-Anfrage und dem ersten Einsatz Ihrer Alltagshelfer:in nur wenige Werktage. Kein langer Papierkram, keine Warteschlangen – einfach schnelle, professionelle Hilfe in Ihrer Nähe.

In diesen Städten ist JUHI aktiv

Wir sind in über 30 Städten deutschlandweit für Sie da – von der Großstadt bis zur Region. Hier eine Auswahl unserer wichtigsten Standorte, an denen wir besonders dicht vertreten sind:

Wir bauen unser Netzwerk stetig aus – wenn Ihre Stadt noch nicht dabei ist, fragen Sie einfach direkt bei uns an. Oft sind wir schon da, auch wenn es auf der Karte noch nicht eingetragen ist. Eine komplette Übersicht finden Sie auf unserer Website.

Finanzierung über die Pflegekasse: So schöpfen Sie alles aus

Der Entlastungsbetrag ist für die meisten Familien der Einstieg in die Haushaltshilfe. Aber es gibt weitere Möglichkeiten, die sich perfekt kombinieren lassen. Wir von JUHI beraten Sie kostenlos, wie Sie Ihre verfügbaren Budgets optimal einsetzen.

Die 4 wichtigsten Finanzierungswege

  1. 1Entlastungsbetrag (131 € monatlich): Der Klassiker – für alle Pflegegrade 1 bis 5 verfügbar. Läuft über anerkannte Dienstleister direkt mit der Kasse.
  2. 2Verhinderungspflege stundenweise: Ab Pflegegrad 2 – bis zu 3.539 € pro Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbudget. Unter 8 Std./Tag läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter.
  3. 3Pflegegeld frei verwenden: Das monatliche Pflegegeld (347–990 €) können Sie frei einsetzen, auch für eine Haushaltshilfe Ihrer Wahl.

Ein Rechenbeispiel: Bei Pflegegrad 3 können Sie den Entlastungsbetrag (131 €) mit stundenweiser Verhinderungspflege kombinieren. Das bedeutet, Sie können jeden Monat mehrere Stunden professionelle Hilfe bekommen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird.

Alternativen zur Haushaltshilfe und wann sie sinnvoll sind

Je nach Pflegesituation können andere Leistungen eine bessere Ergänzung sein – oder die Haushaltshilfe sinnvoll erweitern:

  • Ambulanter Pflegedienst: Bei Bedarf an körperbezogener Pflege (Waschen, Medikamentengabe) – über Pflegesachleistungen finanziert
  • Seniorenbetreuung: Speziell für ältere Menschen mit Betreuungsbedarf – häufig in Kombination mit Haushaltshilfe
  • Tagespflege: Betreuung in einer Einrichtung tagsüber – entlastet besonders berufstätige Angehörige
  • 24-Stunden-Betreuung: Bei sehr hohem Pflegebedarf – oft über Betreuungskräfte aus Osteuropa organisiert
  • Zugehfrau: Klassische Variante der Haushaltshilfe – oft privat organisiert, ohne Kassenleistung

In vielen Familien ist die Kombination mehrerer Leistungen sinnvoll: Ein Pflegedienst übernimmt die Grundpflege morgens, eine Alltagshelfer:in von JUHI kümmert sich um Haushalt und Begleitung, das Pflegegeld geht als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Suche nach einer Haushaltshilfe

  1. 1Nicht anerkannter Anbieter: Eine private Putzhilfe kann der Entlastungsbetrag nicht abrechnen. Nur zugelassene Dienstleister wie JUHI sind über die Pflegekasse finanzierbar.
  2. 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: 131 € pro Monat bedeuten 1.572 € pro Jahr. Wer nicht regelmäßig nutzt, verschenkt Geld – das Budget verfällt zum 30. Juni des Folgejahres.
  3. 3Schwarzarbeit als günstige Lösung: Klingt verlockend, ist aber riskant – bei Unfällen oder Problemen haften Sie selbst. Offizielle Anbieter sind versichert und rechtlich abgesichert.
  4. 4Keine Chemie geprüft: Eine Haushaltshilfe kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Die Persönlichkeit muss passen. Ein kurzes Kennenlernen spart später viel Ärger.
  5. 5Kombinationsmöglichkeiten übersehen: Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, übersieht oft die Verhinderungspflege. Kombiniert bekommen Sie deutlich mehr Stunden pro Monat.

Tipps für die richtige Auswahl

Worauf sollten Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe achten? Diese Punkte helfen Ihnen, den passenden Anbieter zu finden:

  • Zulassung prüfen: Ist der Anbieter von allen Pflegekassen anerkannt? Nur dann ist die direkte Abrechnung möglich.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Sind die Alltagshelfer:innen entsprechend qualifiziert? Fragen Sie nach Qualifikationen und Erfahrungen.
  • Transparente Kommunikation: Bekommen Sie klare Angaben zu Leistungen, Zeiten und Abrechnung? Keine versteckten Kosten?
  • Verlässlichkeit: Wird bei Krankheit oder Urlaub der Alltagshelfer:in eine Vertretung organisiert? Das ist bei seriösen Anbietern Standard.
  • Ansprechperson: Gibt es feste Ansprechpartner:innen für Fragen, Probleme oder Änderungswünsche?
  • Referenzen lesen: Bewertungen anderer Familien geben einen ehrlichen Eindruck von der Arbeit des Anbieters.
Ein Erfahrungsbericht von Familie Grafe

Unser Fazit: Schnell, zuverlässig, kassenfinanziert

Eine Haushaltshilfe in der Nähe zu finden, muss weder kompliziert noch teuer sein. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen, die Ihnen den Alltag deutlich erleichtern – ohne dass Sie tief in die eigene Tasche greifen müssen.

Die wichtigsten Hebel: Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, kombiniert mit stundenweiser Verhinderungspflege, ergibt bei richtiger Planung mehrere Stunden professioneller Hilfe pro Woche. Und das Beste: Sie müssen nichts selbst abrechnen.

Wir von JUHI sind seit 2018 genau für diese Aufgabe da: Wir übernehmen die Kassenkommunikation, schicken geschulte Alltagshelfer:innen zu Ihnen nach Hause und sorgen dafür, dass Ihr Alltag wieder leichter wird. Probieren Sie es einfach aus – der erste Schritt ist nur eine kurze Anfrage entfernt.

Häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe

Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?+

Über die Pflegekasse nur mit anerkanntem Pflegegrad. In besonderen Situationen (nach Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder akuter Erkrankung) übernimmt aber die Krankenkasse die Kosten nach § 38 SGB V – fragen Sie dort direkt nach.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir zu?+

Das hängt von Ihrem Pflegegrad und der Kombination Ihrer Leistungen ab. Allein über den Entlastungsbetrag sind etwa 3–4 Stunden monatlich möglich. In Kombination mit der Verhinderungspflege sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden pro Monat drin.

Muss ich die Haushaltshilfe vorfinanzieren?+

Nein – bei JUHI nicht. Wir rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Kann ich die Alltagshelfer:in selbst auswählen?+

Wir schlagen Ihnen passende Personen vor und achten darauf, dass die Chemie stimmt. Falls die erste Zuordnung nicht passt, kümmern wir uns um eine passendere Lösung. Ihre Wohlfühlsituation steht an erster Stelle.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe beginnen?+

In der Regel vergehen zwischen Anfrage und erstem Einsatz nur wenige Werktage. Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus – sobald sich eine passende Person gefunden hat, meldet sie sich direkt bei Ihnen per Anruf.

Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe krank wird?+

Wir organisieren in solchen Fällen eine Vertretung – das ist Teil unseres Qualitätsversprechens. So bleibt Ihre Versorgung stabil, auch wenn einmal etwas Unvorhergesehenes passiert.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 38 SGB V – Haushaltshilfe (Krankenversicherung)
  5. BMG – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
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