Blog
kann-ich-mit-pflegegrad-2-eine-andere-person-pflegen

Mit Pflegegrad 2 selbst pflegen: Geht das?

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Die Konstellation ist häufiger, als man denkt: Beide Ehepartner haben einen Pflegegrad, aber einer ist deutlich stärker eingeschränkt als der andere. Oder ein Sohn mit chronischer Erkrankung pflegt seine Mutter. Und dann kommt die Frage auf: Darf ich überhaupt jemanden pflegen, wenn ich selbst pflegebedürftig bin?

Die Antwort ist klar: Ja. Ein eigener Pflegegrad schließt Sie nicht davon aus, Pflegeperson zu sein – mit allen Ansprüchen, die dazugehören. Es gibt allerdings eine Bedingung, die geprüft wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eigener Pflegegrad ist kein Ausschlussgrund – im Gesetz steht keine Obergrenze
  • Entscheidend ist die Eignung – Sie müssen die Pflege tatsächlich leisten können
  • Mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen – dann greifen auch die Rentenbeiträge
  • Beide Pflegegrade laufen unabhängig – Ihre eigenen Leistungen bleiben vollständig erhalten
  • Jeder von Ihnen hat eigenen Anspruch auf bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat

Die kurze Antwort: Ja, das geht

Das Gesetz definiert in § 19 SGB XI, wer als Pflegeperson gilt: jemand, der eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Von einem eigenen Pflegegrad ist dort keine Rede – weder als Voraussetzung noch als Hindernis.

Das ergibt auch inhaltlich Sinn. Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit" – aber eben nicht in allen Bereichen. Wer selbst Hilfe beim Duschen braucht, kann trotzdem Medikamente stellen, Mahlzeiten vorbereiten, Gesellschaft leisten und die Tagesstruktur eines Angehörigen mit Demenz sichern.

Voraussetzungen als Pflegeperson

VoraussetzungDetails
Nicht erwerbsmäßige PflegeSie werden nicht als Pflegekraft angestellt und bezahlt
Häusliche UmgebungDie Pflege findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt
Mindestens 10 Stunden pro WocheVerteilt auf mindestens zwei Tage – Voraussetzung für Rentenbeiträge
Pflegegrad 2 oder höher bei der gepflegten PersonBei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge
Höchstens 30 Stunden ErwerbstätigkeitNur relevant für die Rentenbeiträge, nicht für die Pflege selbst
Eignung zur PflegeDer einzige Punkt, an dem ein eigener Pflegegrad relevant werden kann

Welche Pflichten mit der Eintragung als Pflegeperson verbunden sind, lesen Sie unter eingetragene Pflegeperson: Pflichten.

Was der Medizinische Dienst prüft

Bei der Begutachtung der pflegebedürftigen Person schaut der Gutachter auch darauf, ob die Pflege sichergestellt ist. Dabei geht es nicht um Ihren Pflegegrad als solchen, sondern um eine praktische Frage: Kann diese Person die nötige Hilfe tatsächlich leisten?

Ihre EinschränkungPflege dieser Art möglich?
Sie brauchen selbst Hilfe beim Duschen, sind aber geistig fitMedikamente stellen, Tagesstruktur, Gesellschaft, Anleitung – ja
Eingeschränkte Gehstrecke, sonst selbständigAlle Tätigkeiten in der Wohnung – ja
Sie können nicht heben oder stützenUmlagern und Transfer nicht – dafür wird ein Pflegedienst nötig
Eigene kognitive EinschränkungMedikamentengabe und Notfallreaktion problematisch – wird kritisch geprüft

💡 Sie müssen nicht alles allein machen

Die Pflege gilt auch dann als sichergestellt, wenn Sie sich die Aufgaben teilen – etwa mit einem ambulanten Pflegedienst für die körperliche Pflege, während Sie Betreuung und Organisation übernehmen. Genau diese Kombination ist bei Ehepaaren mit beidseitigem Pflegegrad der Regelfall.

Der häufigste Fall: das ältere Ehepaar

Herr und Frau Brandt, 79 und 81 Jahre

Er: Pflegegrad 2 nach zwei Herzinfarkten. Kurzatmig bei Belastung, kann keine schweren Sachen tragen, braucht Hilfe beim Duschen. Geistig völlig klar.

Sie: Pflegegrad 3 bei fortgeschrittener Demenz. Körperlich noch mobil, aber vollständig auf Anleitung und Aufsicht angewiesen. Bei weiterem Fortschreiten wären später auch Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 möglich.

Die Lösung: Herr Brandt ist als Pflegeperson für seine Frau eingetragen. Er strukturiert ihren Tag, stellt und kontrolliert die Medikamente, erinnert sie an Mahlzeiten und Körperpflege, begleitet sie zu Terminen. Für das Duschen beider kommt dreimal pro Woche ein Pflegedienst. Den Haushalt übernimmt JUHI.

LeistungHerr Brandt (PG 2)Frau Brandt (PG 3)
Pflegegeld332 €599 €
EB131 €131 €
VHPbis 3.539 € / Jahrbis 3.539 € / Jahr
Stunden bei JUHIbis zu 13 / Monatbis zu 13 / Monat
RentenbeiträgeJa, als Pflegeperson

EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Beide Pflegegrade werden vollständig getrennt abgerechnet – die Ansprüche addieren sich.

Herr Brandt erhält also nicht nur sein eigenes Pflegegeld, sondern sammelt zusätzlich Rentenpunkte für die Pflege seiner Frau – solange er noch nicht die Regelaltersrente bezieht.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Was Ihnen als Pflegeperson zusteht

Diese Ansprüche haben Sie unabhängig davon, ob Sie selbst einen Pflegegrad besitzen:

AnspruchVoraussetzungUmfang
RentenbeiträgeMind. 10 Std./Woche, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit, noch keine VollrenteBei Pflegegrad 2 rund 0,37 Rentenpunkte pro Jahr
UnfallversicherungAutomatisch als PflegepersonKostenfreier Schutz während der Pflegetätigkeit
PflegepauschbetragUnentgeltliche Pflege600 € bis 1.800 € Steuerfreibetrag pro Jahr
PflegeunterstützungsgeldAkute PflegesituationBis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz
PflegekurseKeineKostenfrei bei jeder Pflegekasse

Einen vollständigen Überblick über alle finanziellen Ansprüche gibt der Artikel Entschädigung für Pflege von Angehörigen.

Wo die Grenzen liegen

So klar das rechtliche Bild ist – es gibt Situationen, in denen die Konstellation an ihre Grenzen stößt. Und dann ist es wichtiger, das offen anzusprechen, als es allein zu versuchen:

  • Körperliche Transfers. Wer selbst nicht sicher steht, sollte niemanden aus dem Bett heben – das Verletzungsrisiko trifft beide. Dafür gibt es ambulante Pflegedienste und Hilfsmittel.
  • Nächtliche Versorgung. Wenn Sie selbst auf Erholung angewiesen sind, ist durchgehende Nachtbereitschaft auf Dauer nicht tragbar.
  • Eigene Verschlechterung. Wer die eigene Gesundheit für die Pflege zurückstellt, gefährdet am Ende beide Seiten. Melden Sie eine Verschlechterung frühzeitig der Pflegekasse.

Wie viel Zeit Pflege bei Pflegegrad 2 realistisch kostet, zeigt die Pflegegrad 2 Zeitaufwand Tabelle – eine gute Grundlage, um ehrlich einzuschätzen, was machbar ist.

Beide Pflegegrade parallel nutzen

Der wichtigste Punkt, der in dieser Konstellation oft übersehen wird: Ihre eigenen Leistungen bleiben vollständig erhalten. Dass Sie jemanden pflegen, kürzt Ihr eigenes Pflegegeld nicht und verringert auch nicht Ihren Entlastungsbetrag oder Ihre Verhinderungspflege.

Konkret heißt das für ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden: zweimal Entlastungsbetrag, zweimal Verhinderungspflege, zweimal bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. In Summe also bis zu 26 Stunden monatlich, ohne einen Cent Eigenkosten.

So entlastet JUHI beide Seiten

Wer selbst eingeschränkt ist und zusätzlich pflegt, kommt beim Haushalt zwangsläufig an die Grenze. Genau das ist der Bereich, den JUHI übernimmt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft.

Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten, und das Pflegegeld bleibt bei beiden vollständig erhalten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dresden, Bochum und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Die Nutzung gefährdet weder Ihren Pflegegrad noch Ihre Rentenpunkte

JUHI übernimmt ausschließlich Hauswirtschaft, keine persönliche Pflege. Ihre eigene Einstufung bleibt davon unberührt – und weil Sie weiterhin die persönliche Pflege Ihres Angehörigen leisten, bleiben auch die Rentenbeiträge der Pflegekasse bestehen.

Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Möglich – mit klarer Aufgabenteilung

Ein eigener Pflegegrad hindert Sie nicht daran, Pflegeperson zu sein. Sie erhalten dieselben Ansprüche wie jede andere pflegende Person: Rentenbeiträge, Unfallversicherung, Pflegepauschbetrag. Und Ihre eigenen Leistungen laufen unverändert weiter.

Wichtig ist eine realistische Aufgabenteilung. Übernehmen Sie das, was Sie zuverlässig leisten können – Betreuung, Organisation, Anleitung, Gesellschaft. Für körperlich anspruchsvolle Pflege holen Sie einen Pflegedienst dazu, für den Haushalt einen anerkannten Dienstleister. Wer alles allein stemmen will, riskiert die eigene Gesundheit – und damit am Ende die Versorgung beider. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter pflegende Angehörige.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit eigenem Pflegegrad jemanden pflegen?+

Ja. Das Gesetz kennt keine Obergrenze für den eigenen Pflegegrad. Geprüft wird nur, ob Sie die konkrete Pflege tatsächlich leisten können – die sogenannte Eignung.

Bekomme ich trotzdem Rentenpunkte für die Pflege?+

Ja, unter denselben Bedingungen wie alle anderen: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei oder mehr Tagen, die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, Sie arbeiten höchstens 30 Stunden wöchentlich und beziehen noch keine volle Altersrente.

Wird mein eigenes Pflegegeld gekürzt?+

Nein. Beide Pflegegrade werden vollständig getrennt behandelt. Ihr Pflegegeld, Ihr Entlastungsbetrag und Ihre Verhinderungspflege bleiben unverändert – auch wenn Sie als Pflegeperson eingetragen sind.

Können beide Ehepartner gleichzeitig Haushaltshilfe bekommen?+

Ja. Jede Person mit eigenem Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch. Bei zwei Personen mit Pflegegrad 2 oder höher sind das zusammen bis zu 26 Stunden pro Monat – ohne Eigenkosten.

Was passiert, wenn ich die Pflege nicht mehr schaffe?+

Melden Sie das der Pflegekasse. Über die Verhinderungspflege lässt sich Vertretung finanzieren, ein ambulanter Pflegedienst kann Teilaufgaben übernehmen, und bei dauerhafter Verschlechterung sollten Sie auch für sich selbst eine Höherstufung prüfen. Wichtig ist, das früh anzusprechen und nicht zu warten, bis nichts mehr geht.

Muss ich mich offiziell als Pflegeperson melden?+

Für Rentenbeiträge und Unfallversicherung ja – dafür gibt es einen Fragebogen der Pflegekasse. Ohne diese Meldung entstehen keine Rentenansprüche, auch wenn Sie tatsächlich pflegen. Der Fragebogen ist kurz und wird meist zusammen mit dem Pflegegradbescheid verschickt.

Quellen

  1. § 19 SGB XI – Begriff der Pflegepersonen
  2. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. § 2 SGB VII – Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Die Konstellation ist häufiger, als man denkt: Beide Ehepartner haben einen Pflegegrad, aber einer ist deutlich stärker eingeschränkt als der andere. Oder ein Sohn mit chronischer Erkrankung pflegt seine Mutter. Und dann kommt die Frage auf: Darf ich überhaupt jemanden pflegen, wenn ich selbst pflegebedürftig bin?

Die Antwort ist klar: Ja. Ein eigener Pflegegrad schließt Sie nicht davon aus, Pflegeperson zu sein – mit allen Ansprüchen, die dazugehören. Es gibt allerdings eine Bedingung, die geprüft wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eigener Pflegegrad ist kein Ausschlussgrund – im Gesetz steht keine Obergrenze
  • Entscheidend ist die Eignung – Sie müssen die Pflege tatsächlich leisten können
  • Mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen – dann greifen auch die Rentenbeiträge
  • Beide Pflegegrade laufen unabhängig – Ihre eigenen Leistungen bleiben vollständig erhalten
  • Jeder von Ihnen hat eigenen Anspruch auf bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat

Die kurze Antwort: Ja, das geht

Das Gesetz definiert in § 19 SGB XI, wer als Pflegeperson gilt: jemand, der eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Von einem eigenen Pflegegrad ist dort keine Rede – weder als Voraussetzung noch als Hindernis.

Das ergibt auch inhaltlich Sinn. Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit" – aber eben nicht in allen Bereichen. Wer selbst Hilfe beim Duschen braucht, kann trotzdem Medikamente stellen, Mahlzeiten vorbereiten, Gesellschaft leisten und die Tagesstruktur eines Angehörigen mit Demenz sichern.

Voraussetzungen als Pflegeperson

VoraussetzungDetails
Nicht erwerbsmäßige PflegeSie werden nicht als Pflegekraft angestellt und bezahlt
Häusliche UmgebungDie Pflege findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt
Mindestens 10 Stunden pro WocheVerteilt auf mindestens zwei Tage – Voraussetzung für Rentenbeiträge
Pflegegrad 2 oder höher bei der gepflegten PersonBei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge
Höchstens 30 Stunden ErwerbstätigkeitNur relevant für die Rentenbeiträge, nicht für die Pflege selbst
Eignung zur PflegeDer einzige Punkt, an dem ein eigener Pflegegrad relevant werden kann

Welche Pflichten mit der Eintragung als Pflegeperson verbunden sind, lesen Sie unter eingetragene Pflegeperson: Pflichten.

Was der Medizinische Dienst prüft

Bei der Begutachtung der pflegebedürftigen Person schaut der Gutachter auch darauf, ob die Pflege sichergestellt ist. Dabei geht es nicht um Ihren Pflegegrad als solchen, sondern um eine praktische Frage: Kann diese Person die nötige Hilfe tatsächlich leisten?

Ihre EinschränkungPflege dieser Art möglich?
Sie brauchen selbst Hilfe beim Duschen, sind aber geistig fitMedikamente stellen, Tagesstruktur, Gesellschaft, Anleitung – ja
Eingeschränkte Gehstrecke, sonst selbständigAlle Tätigkeiten in der Wohnung – ja
Sie können nicht heben oder stützenUmlagern und Transfer nicht – dafür wird ein Pflegedienst nötig
Eigene kognitive EinschränkungMedikamentengabe und Notfallreaktion problematisch – wird kritisch geprüft

💡 Sie müssen nicht alles allein machen

Die Pflege gilt auch dann als sichergestellt, wenn Sie sich die Aufgaben teilen – etwa mit einem ambulanten Pflegedienst für die körperliche Pflege, während Sie Betreuung und Organisation übernehmen. Genau diese Kombination ist bei Ehepaaren mit beidseitigem Pflegegrad der Regelfall.

Der häufigste Fall: das ältere Ehepaar

Herr und Frau Brandt, 79 und 81 Jahre

Er: Pflegegrad 2 nach zwei Herzinfarkten. Kurzatmig bei Belastung, kann keine schweren Sachen tragen, braucht Hilfe beim Duschen. Geistig völlig klar.

Sie: Pflegegrad 3 bei fortgeschrittener Demenz. Körperlich noch mobil, aber vollständig auf Anleitung und Aufsicht angewiesen. Bei weiterem Fortschreiten wären später auch Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 möglich.

Die Lösung: Herr Brandt ist als Pflegeperson für seine Frau eingetragen. Er strukturiert ihren Tag, stellt und kontrolliert die Medikamente, erinnert sie an Mahlzeiten und Körperpflege, begleitet sie zu Terminen. Für das Duschen beider kommt dreimal pro Woche ein Pflegedienst. Den Haushalt übernimmt JUHI.

LeistungHerr Brandt (PG 2)Frau Brandt (PG 3)
Pflegegeld332 €599 €
EB131 €131 €
VHPbis 3.539 € / Jahrbis 3.539 € / Jahr
Stunden bei JUHIbis zu 13 / Monatbis zu 13 / Monat
RentenbeiträgeJa, als Pflegeperson

EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Beide Pflegegrade werden vollständig getrennt abgerechnet – die Ansprüche addieren sich.

Herr Brandt erhält also nicht nur sein eigenes Pflegegeld, sondern sammelt zusätzlich Rentenpunkte für die Pflege seiner Frau – solange er noch nicht die Regelaltersrente bezieht.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Was Ihnen als Pflegeperson zusteht

Diese Ansprüche haben Sie unabhängig davon, ob Sie selbst einen Pflegegrad besitzen:

AnspruchVoraussetzungUmfang
RentenbeiträgeMind. 10 Std./Woche, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit, noch keine VollrenteBei Pflegegrad 2 rund 0,37 Rentenpunkte pro Jahr
UnfallversicherungAutomatisch als PflegepersonKostenfreier Schutz während der Pflegetätigkeit
PflegepauschbetragUnentgeltliche Pflege600 € bis 1.800 € Steuerfreibetrag pro Jahr
PflegeunterstützungsgeldAkute PflegesituationBis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz
PflegekurseKeineKostenfrei bei jeder Pflegekasse

Einen vollständigen Überblick über alle finanziellen Ansprüche gibt der Artikel Entschädigung für Pflege von Angehörigen.

Wo die Grenzen liegen

So klar das rechtliche Bild ist – es gibt Situationen, in denen die Konstellation an ihre Grenzen stößt. Und dann ist es wichtiger, das offen anzusprechen, als es allein zu versuchen:

  • Körperliche Transfers. Wer selbst nicht sicher steht, sollte niemanden aus dem Bett heben – das Verletzungsrisiko trifft beide. Dafür gibt es ambulante Pflegedienste und Hilfsmittel.
  • Nächtliche Versorgung. Wenn Sie selbst auf Erholung angewiesen sind, ist durchgehende Nachtbereitschaft auf Dauer nicht tragbar.
  • Eigene Verschlechterung. Wer die eigene Gesundheit für die Pflege zurückstellt, gefährdet am Ende beide Seiten. Melden Sie eine Verschlechterung frühzeitig der Pflegekasse.

Wie viel Zeit Pflege bei Pflegegrad 2 realistisch kostet, zeigt die Pflegegrad 2 Zeitaufwand Tabelle – eine gute Grundlage, um ehrlich einzuschätzen, was machbar ist.

Beide Pflegegrade parallel nutzen

Der wichtigste Punkt, der in dieser Konstellation oft übersehen wird: Ihre eigenen Leistungen bleiben vollständig erhalten. Dass Sie jemanden pflegen, kürzt Ihr eigenes Pflegegeld nicht und verringert auch nicht Ihren Entlastungsbetrag oder Ihre Verhinderungspflege.

Konkret heißt das für ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden: zweimal Entlastungsbetrag, zweimal Verhinderungspflege, zweimal bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. In Summe also bis zu 26 Stunden monatlich, ohne einen Cent Eigenkosten.

So entlastet JUHI beide Seiten

Wer selbst eingeschränkt ist und zusätzlich pflegt, kommt beim Haushalt zwangsläufig an die Grenze. Genau das ist der Bereich, den JUHI übernimmt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft.

Jede Person mit Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten, und das Pflegegeld bleibt bei beiden vollständig erhalten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dresden, Bochum und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Die Nutzung gefährdet weder Ihren Pflegegrad noch Ihre Rentenpunkte

JUHI übernimmt ausschließlich Hauswirtschaft, keine persönliche Pflege. Ihre eigene Einstufung bleibt davon unberührt – und weil Sie weiterhin die persönliche Pflege Ihres Angehörigen leisten, bleiben auch die Rentenbeiträge der Pflegekasse bestehen.

Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Möglich – mit klarer Aufgabenteilung

Ein eigener Pflegegrad hindert Sie nicht daran, Pflegeperson zu sein. Sie erhalten dieselben Ansprüche wie jede andere pflegende Person: Rentenbeiträge, Unfallversicherung, Pflegepauschbetrag. Und Ihre eigenen Leistungen laufen unverändert weiter.

Wichtig ist eine realistische Aufgabenteilung. Übernehmen Sie das, was Sie zuverlässig leisten können – Betreuung, Organisation, Anleitung, Gesellschaft. Für körperlich anspruchsvolle Pflege holen Sie einen Pflegedienst dazu, für den Haushalt einen anerkannten Dienstleister. Wer alles allein stemmen will, riskiert die eigene Gesundheit – und damit am Ende die Versorgung beider. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter pflegende Angehörige.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit eigenem Pflegegrad jemanden pflegen?+

Ja. Das Gesetz kennt keine Obergrenze für den eigenen Pflegegrad. Geprüft wird nur, ob Sie die konkrete Pflege tatsächlich leisten können – die sogenannte Eignung.

Bekomme ich trotzdem Rentenpunkte für die Pflege?+

Ja, unter denselben Bedingungen wie alle anderen: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei oder mehr Tagen, die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, Sie arbeiten höchstens 30 Stunden wöchentlich und beziehen noch keine volle Altersrente.

Wird mein eigenes Pflegegeld gekürzt?+

Nein. Beide Pflegegrade werden vollständig getrennt behandelt. Ihr Pflegegeld, Ihr Entlastungsbetrag und Ihre Verhinderungspflege bleiben unverändert – auch wenn Sie als Pflegeperson eingetragen sind.

Können beide Ehepartner gleichzeitig Haushaltshilfe bekommen?+

Ja. Jede Person mit eigenem Pflegegrad hat einen eigenen Anspruch. Bei zwei Personen mit Pflegegrad 2 oder höher sind das zusammen bis zu 26 Stunden pro Monat – ohne Eigenkosten.

Was passiert, wenn ich die Pflege nicht mehr schaffe?+

Melden Sie das der Pflegekasse. Über die Verhinderungspflege lässt sich Vertretung finanzieren, ein ambulanter Pflegedienst kann Teilaufgaben übernehmen, und bei dauerhafter Verschlechterung sollten Sie auch für sich selbst eine Höherstufung prüfen. Wichtig ist, das früh anzusprechen und nicht zu warten, bis nichts mehr geht.

Muss ich mich offiziell als Pflegeperson melden?+

Für Rentenbeiträge und Unfallversicherung ja – dafür gibt es einen Fragebogen der Pflegekasse. Ohne diese Meldung entstehen keine Rentenansprüche, auch wenn Sie tatsächlich pflegen. Der Fragebogen ist kurz und wird meist zusammen mit dem Pflegegradbescheid verschickt.

Quellen

  1. § 19 SGB XI – Begriff der Pflegepersonen
  2. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. § 2 SGB VII – Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Info
Tipp
Info

Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten

Jetzt kostenlos anfragen
JUHI Button Arrow

Oder rufen Sie uns einfach an:

030 403 68 2770