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Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt: Schnell handeln, Geld sichern

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
15.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt oft unerwartet: „Ihre Mutter wird morgen entlassen – haben Sie schon eine Anschlussversorgung organisiert?" Für viele Familien beginnt dann ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Wohnung ist nicht vorbereitet, die Pflege zu Hause nicht gesichert, und ein Pflegeplatz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ist nicht auf die Schnelle zu bekommen.

In diesem Artikel erklären wir, welche Ansprüche Sie haben – mit und ohne Pflegegrad –, wie Sie den Sozialdienst im Krankenhaus nutzen und warum JUHI oft die schnellste Lösung für die Zeit nach dem Krankenhaus ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pflegegrad (ab PG 2): Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI – bis zu 8 Wochen, 1.854 € / Jahr
  • Ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V – bis zu 8 Wochen, 1.854 € über die Krankenkasse
  • Sozialdienst nutzen: Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft bei der Organisation – sprechen Sie ihn frühzeitig an
  • Wartelisten: Kurzzeitpflegeplätze sind oft ausgebucht – Alternative prüfen
  • JUHI als schnelle Lösung: Stundenweise Haushaltshilfe zu Hause – Start in wenigen Tagen

Wann brauche ich Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus kommt infrage, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gesichert ist. Typische Situationen:

  • Nach einer großen Operation: Hüft-OP, Herz-OP, Knie-OP – wenn die Wohnung noch nicht barrierefrei ist
  • Nach einem Schlaganfall: Wenn erst geklärt werden muss, wie viel Pflege langfristig nötig ist
  • Pflegeperson nicht verfügbar: Der Angehörige, der normalerweise pflegt, ist selbst krank oder verreist
  • Pflegegrad noch nicht beantragt: Die Pflegebedürftigkeit ist gerade erst eingetreten

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad (§ 42 SGB XI)

Wenn die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad hat (ab Pflegegrad 2), greift die reguläre Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI:

LeistungDetails
DauerBis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
Zuschuss Pflegekasse1.854 € / Jahr für die Pflegekosten
EigenanteilUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (ca. 25–50 € / Tag)
PflegegeldWird auf 50 % gekürzt während der Kurzzeitpflege
VoraussetzungPflegegrad 2 oder höher

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V)

Auch ohne Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege – allerdings über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse). Das regelt § 39c SGB V und gilt in diesen Fällen:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung nicht sichergestellt ist
  • Bei schwerer Krankheit, die vorübergehend Pflege erfordert
  • Wenn kein Pflegegrad beantragt oder noch nicht bewilligt wurde
Leistung nach § 39c SGB VDetails
DauerBis zu 8 Wochen pro Krankheitsfall
Zuschuss Krankenkasse1.854 € für die Pflegekosten
EigenanteilUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – wie bei § 42 SGB XI
VoraussetzungKein Pflegegrad nötig – Krankenkasse zahlt

💡 Wichtig: Pflegegrad parallel beantragen

Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt klar wird, dass dauerhaft Pflege nötig ist, sollten Sie sofort einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung – nicht erst ab Bewilligung. So sichern Sie sich alle Leistungen ab dem ersten Tag.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Was kostet Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

KostenblockWer zahlt?Typische Kosten / Tag
PflegekostenPflege- oder Krankenkasse50–80 €
Unterkunft + VerpflegungSie selbst25–40 €
InvestitionskostenSie selbst10–20 €

Rechenbeispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege nach Hüft-OP

  • Gesamtkosten: 95 € / Tag × 21 Tage = 1.995 €
  • Zuschuss Kasse: 60 € / Tag × 21 = 1.260 € (gedeckt durch 1.854 € Budget)
  • Ihr Eigenanteil: 35 € / Tag × 21 = 735 €

Sozialdienst im Krankenhaus: Ihre beste Anlaufstelle

Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst (auch Entlassungsmanagement oder Pflegeüberleitung genannt). Dieser hilft kostenlos bei der Organisation der Anschlussversorgung. Was der Sozialdienst für Sie tun kann:

  • Kurzzeitpflegeplatz suchen – der Sozialdienst kennt die Einrichtungen in der Region und deren Verfügbarkeit
  • Pflegegrad-Antrag einleiten – wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Antrag direkt aus dem Krankenhaus gestellt werden
  • Hilfsmittel organisieren – Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl
  • Ambulante Versorgung vermitteln – Pflegedienst, Haushaltshilfe, Therapeuten

⚠️ Frühzeitig ansprechen – nicht erst am Entlassungstag

Sprechen Sie den Sozialdienst so früh wie möglich an – idealerweise direkt nach der Aufnahme oder spätestens einige Tage vor der geplanten Entlassung. Kurzzeitpflegeplätze haben oft Wartelisten von mehreren Wochen.

Checkliste: Das müssen Sie vor der Entlassung klären

Nr.AufgabeWer hilft?
1Kurzzeitpflegeplatz oder ambulante Versorgung organisierenSozialdienst
2Pflegegrad beantragen (wenn noch keiner vorhanden)Sozialdienst, Afilio
3Hilfsmittel besorgen (Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl)Sozialdienst, Sanitätshaus
4Wohnung vorbereiten (Stolperfallen entfernen, Haltegriffe)Angehörige, ggf. Wohnraumanpassung beantragen
5Medikamentenplan klären + Folgetermine vereinbarenKrankenhaus, Hausarzt
6Haushaltshilfe organisierenJUHI (bei Pflegegrad)

Wenn keine Kurzzeitpflege verfügbar ist

In vielen Regionen gibt es monatelange Wartelisten für Kurzzeitpflegeplätze. Wenn kein Platz frei ist, brauchen Sie Alternativen:

AlternativeFür wen?Kosten
Verhinderungspflege zu HauseAb PG 23.539 € / Jahr0 € bei anerkanntem Dienstleister
JUHI – HaushaltshilfeAb PG 1 – bis zu 13 Std. / Monat0 €
Haushaltshilfe über die KrankenkasseOhne PG – nach Krankenhaus / OP10 € Zuzahlung / Tag
Ambulanter PflegedienstAb PG 3+ für medizinische PflegeÜber Pflegesachleistungen

So hilft JUHI nach dem Krankenhaus

Wenn Sie nach dem Krankenhaus keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sondern Unterstützung im Haushalt, ist JUHI die schnellste und günstigste Lösung. Wir können oft innerhalb weniger Tage starten – deutlich schneller als ein Kurzzeitpflegeplatz.

JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt

JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch pflegende Angehörige können die Anfrage stellen.

Unser Fazit: Schnell handeln – und alle Optionen kennen

Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus ist ein Anspruch – mit und ohne Pflegegrad. Aber Plätze sind knapp und der Eigenanteil hoch. Nutzen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus, beantragen Sie frühzeitig einen Pflegegrad und prüfen Sie Alternativen wie JUHI für die Hauswirtschaft zu Hause.

Je früher Sie handeln, desto besser die Versorgung. Eine kurze Anfrage bei JUHI genügt – wir melden uns telefonisch und klären den Rest. Bei Pflegegrad 4 oder PG 5 kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?+

Ja. Nach § 39c SGB V übernimmt die Krankenkasse bis zu 1.854 € für Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt – auch ohne Pflegegrad. Die Leistung ist auf 8 Wochen pro Krankheitsfall begrenzt.

Wie schnell bekomme ich einen Kurzzeitpflegeplatz?+

Das hängt stark von der Region ab. In vielen Städten gibt es Wartelisten von 2–6 Wochen. Der Sozialdienst im Krankenhaus kennt die aktuelle Verfügbarkeit und kann Plätze direkt anfragen. Wenn kein Platz frei ist, prüfen Sie ambulante Alternativen wie JUHI.

Wird mein Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gekürzt?+

Ja. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert. Am ersten und letzten Tag wird noch das volle Pflegegeld gezahlt. Bei stundenweiser Hilfe zu Hause über JUHI bleibt das Pflegegeld dagegen ungekürzt.

Kann ich direkt aus dem Krankenhaus einen Pflegegrad beantragen?+

Ja – und das sollten Sie auch tun. Der Sozialdienst hilft Ihnen beim Antrag. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Je früher Sie beantragen, desto früher stehen Ihnen alle Leistungen zu.

Kann JUHI sofort nach dem Krankenhaus starten?+

In den meisten Fällen kann JUHI innerhalb weniger Tage starten – deutlich schneller als ein Kurzzeitpflegeplatz. Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad. Stellen Sie die Anfrage so früh wie möglich, idealerweise noch während des Krankenhausaufenthalts.

Was kostet Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?+

Die Gesamtkosten liegen bei 50–100 € pro Tag. Die Pflege- oder Krankenkasse übernimmt die Pflegekosten (bis 1.854 € / Jahr). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – bei 3 Wochen schnell 500–750 €. Bei JUHI zu Hause: 0 € Eigenkosten.

Quellen

  1. § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
  2. § 39c SGB V – Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt oft unerwartet: „Ihre Mutter wird morgen entlassen – haben Sie schon eine Anschlussversorgung organisiert?" Für viele Familien beginnt dann ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Wohnung ist nicht vorbereitet, die Pflege zu Hause nicht gesichert, und ein Pflegeplatz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ist nicht auf die Schnelle zu bekommen.

In diesem Artikel erklären wir, welche Ansprüche Sie haben – mit und ohne Pflegegrad –, wie Sie den Sozialdienst im Krankenhaus nutzen und warum JUHI oft die schnellste Lösung für die Zeit nach dem Krankenhaus ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pflegegrad (ab PG 2): Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI – bis zu 8 Wochen, 1.854 € / Jahr
  • Ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V – bis zu 8 Wochen, 1.854 € über die Krankenkasse
  • Sozialdienst nutzen: Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft bei der Organisation – sprechen Sie ihn frühzeitig an
  • Wartelisten: Kurzzeitpflegeplätze sind oft ausgebucht – Alternative prüfen
  • JUHI als schnelle Lösung: Stundenweise Haushaltshilfe zu Hause – Start in wenigen Tagen

Wann brauche ich Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus kommt infrage, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gesichert ist. Typische Situationen:

  • Nach einer großen Operation: Hüft-OP, Herz-OP, Knie-OP – wenn die Wohnung noch nicht barrierefrei ist
  • Nach einem Schlaganfall: Wenn erst geklärt werden muss, wie viel Pflege langfristig nötig ist
  • Pflegeperson nicht verfügbar: Der Angehörige, der normalerweise pflegt, ist selbst krank oder verreist
  • Pflegegrad noch nicht beantragt: Die Pflegebedürftigkeit ist gerade erst eingetreten

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad (§ 42 SGB XI)

Wenn die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad hat (ab Pflegegrad 2), greift die reguläre Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI:

LeistungDetails
DauerBis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
Zuschuss Pflegekasse1.854 € / Jahr für die Pflegekosten
EigenanteilUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (ca. 25–50 € / Tag)
PflegegeldWird auf 50 % gekürzt während der Kurzzeitpflege
VoraussetzungPflegegrad 2 oder höher

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V)

Auch ohne Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege – allerdings über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse). Das regelt § 39c SGB V und gilt in diesen Fällen:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung nicht sichergestellt ist
  • Bei schwerer Krankheit, die vorübergehend Pflege erfordert
  • Wenn kein Pflegegrad beantragt oder noch nicht bewilligt wurde
Leistung nach § 39c SGB VDetails
DauerBis zu 8 Wochen pro Krankheitsfall
Zuschuss Krankenkasse1.854 € für die Pflegekosten
EigenanteilUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – wie bei § 42 SGB XI
VoraussetzungKein Pflegegrad nötig – Krankenkasse zahlt

💡 Wichtig: Pflegegrad parallel beantragen

Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt klar wird, dass dauerhaft Pflege nötig ist, sollten Sie sofort einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung – nicht erst ab Bewilligung. So sichern Sie sich alle Leistungen ab dem ersten Tag.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Was kostet Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

KostenblockWer zahlt?Typische Kosten / Tag
PflegekostenPflege- oder Krankenkasse50–80 €
Unterkunft + VerpflegungSie selbst25–40 €
InvestitionskostenSie selbst10–20 €

Rechenbeispiel: 3 Wochen Kurzzeitpflege nach Hüft-OP

  • Gesamtkosten: 95 € / Tag × 21 Tage = 1.995 €
  • Zuschuss Kasse: 60 € / Tag × 21 = 1.260 € (gedeckt durch 1.854 € Budget)
  • Ihr Eigenanteil: 35 € / Tag × 21 = 735 €

Sozialdienst im Krankenhaus: Ihre beste Anlaufstelle

Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst (auch Entlassungsmanagement oder Pflegeüberleitung genannt). Dieser hilft kostenlos bei der Organisation der Anschlussversorgung. Was der Sozialdienst für Sie tun kann:

  • Kurzzeitpflegeplatz suchen – der Sozialdienst kennt die Einrichtungen in der Region und deren Verfügbarkeit
  • Pflegegrad-Antrag einleiten – wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Antrag direkt aus dem Krankenhaus gestellt werden
  • Hilfsmittel organisieren – Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl
  • Ambulante Versorgung vermitteln – Pflegedienst, Haushaltshilfe, Therapeuten

⚠️ Frühzeitig ansprechen – nicht erst am Entlassungstag

Sprechen Sie den Sozialdienst so früh wie möglich an – idealerweise direkt nach der Aufnahme oder spätestens einige Tage vor der geplanten Entlassung. Kurzzeitpflegeplätze haben oft Wartelisten von mehreren Wochen.

Checkliste: Das müssen Sie vor der Entlassung klären

Nr.AufgabeWer hilft?
1Kurzzeitpflegeplatz oder ambulante Versorgung organisierenSozialdienst
2Pflegegrad beantragen (wenn noch keiner vorhanden)Sozialdienst, Afilio
3Hilfsmittel besorgen (Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl)Sozialdienst, Sanitätshaus
4Wohnung vorbereiten (Stolperfallen entfernen, Haltegriffe)Angehörige, ggf. Wohnraumanpassung beantragen
5Medikamentenplan klären + Folgetermine vereinbarenKrankenhaus, Hausarzt
6Haushaltshilfe organisierenJUHI (bei Pflegegrad)

Wenn keine Kurzzeitpflege verfügbar ist

In vielen Regionen gibt es monatelange Wartelisten für Kurzzeitpflegeplätze. Wenn kein Platz frei ist, brauchen Sie Alternativen:

AlternativeFür wen?Kosten
Verhinderungspflege zu HauseAb PG 23.539 € / Jahr0 € bei anerkanntem Dienstleister
JUHI – HaushaltshilfeAb PG 1 – bis zu 13 Std. / Monat0 €
Haushaltshilfe über die KrankenkasseOhne PG – nach Krankenhaus / OP10 € Zuzahlung / Tag
Ambulanter PflegedienstAb PG 3+ für medizinische PflegeÜber Pflegesachleistungen

So hilft JUHI nach dem Krankenhaus

Wenn Sie nach dem Krankenhaus keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sondern Unterstützung im Haushalt, ist JUHI die schnellste und günstigste Lösung. Wir können oft innerhalb weniger Tage starten – deutlich schneller als ein Kurzzeitpflegeplatz.

JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt

JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch pflegende Angehörige können die Anfrage stellen.

Unser Fazit: Schnell handeln – und alle Optionen kennen

Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus ist ein Anspruch – mit und ohne Pflegegrad. Aber Plätze sind knapp und der Eigenanteil hoch. Nutzen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus, beantragen Sie frühzeitig einen Pflegegrad und prüfen Sie Alternativen wie JUHI für die Hauswirtschaft zu Hause.

Je früher Sie handeln, desto besser die Versorgung. Eine kurze Anfrage bei JUHI genügt – wir melden uns telefonisch und klären den Rest. Bei Pflegegrad 4 oder PG 5 kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?+

Ja. Nach § 39c SGB V übernimmt die Krankenkasse bis zu 1.854 € für Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt – auch ohne Pflegegrad. Die Leistung ist auf 8 Wochen pro Krankheitsfall begrenzt.

Wie schnell bekomme ich einen Kurzzeitpflegeplatz?+

Das hängt stark von der Region ab. In vielen Städten gibt es Wartelisten von 2–6 Wochen. Der Sozialdienst im Krankenhaus kennt die aktuelle Verfügbarkeit und kann Plätze direkt anfragen. Wenn kein Platz frei ist, prüfen Sie ambulante Alternativen wie JUHI.

Wird mein Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gekürzt?+

Ja. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert. Am ersten und letzten Tag wird noch das volle Pflegegeld gezahlt. Bei stundenweiser Hilfe zu Hause über JUHI bleibt das Pflegegeld dagegen ungekürzt.

Kann ich direkt aus dem Krankenhaus einen Pflegegrad beantragen?+

Ja – und das sollten Sie auch tun. Der Sozialdienst hilft Ihnen beim Antrag. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Je früher Sie beantragen, desto früher stehen Ihnen alle Leistungen zu.

Kann JUHI sofort nach dem Krankenhaus starten?+

In den meisten Fällen kann JUHI innerhalb weniger Tage starten – deutlich schneller als ein Kurzzeitpflegeplatz. Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad. Stellen Sie die Anfrage so früh wie möglich, idealerweise noch während des Krankenhausaufenthalts.

Was kostet Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?+

Die Gesamtkosten liegen bei 50–100 € pro Tag. Die Pflege- oder Krankenkasse übernimmt die Pflegekosten (bis 1.854 € / Jahr). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – bei 3 Wochen schnell 500–750 €. Bei JUHI zu Hause: 0 € Eigenkosten.

Quellen

  1. § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
  2. § 39c SGB V – Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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