Kurzzeitpflege: Wie lange Sie Anspruch haben und was sich lohnt

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Kurzzeitpflege?
- Wie lange haben Sie Anspruch?
- Was kostet Kurzzeitpflege – und wer zahlt?
- Was passiert mit dem Pflegegeld?
- Wann lohnt sich Kurzzeitpflege?
- Die Alternative: Hilfe zu Hause statt Einrichtung
- So hilft JUHI – ohne Einrichtung, ohne Warteliste
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Kurzzeitpflege – das klingt nach einer einfachen Lösung für den Notfall. Doch wie lange genau haben Sie Anspruch? Was übernimmt die Pflegekasse, was zahlen Sie selbst? Und lohnt sich ein Aufenthalt in einer Einrichtung überhaupt, wenn es Alternativen gibt? In diesem Artikel erklären wir alles rund um die Kurzzeitpflege: Dauer, Kosten, Pflegegeld – und wann stundenweise Hilfe zu Hause die bessere Wahl ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 8 Wochen pro Jahr – stationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung
- ✓ 1.854 € / Jahr Zuschuss von der Pflegekasse (ab Pflegegrad 2)
- ✓ Unterkunft + Verpflegung zahlen Sie selbst – das sind oft 50–70 € pro Tag
- ✓ Pflegegeld wird halbiert: Während der Kurzzeitpflege nur 50 %
- ✓ Alternative: Stundenweise Hilfe zu Hause über JUHI – ohne Einrichtung, ohne Eigenkosten
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI bedeutet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung. Sie greift in Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die Pflegeperson selbst ausfällt und keine ambulante Ersatzpflege organisiert werden kann.
Wichtig: Kurzzeitpflege ist nicht dasselbe wie Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege findet zu Hause statt (ambulant), die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (stationär). Beide Leistungen teilen sich seit dem 01.07.2025 ein gemeinsames Budget von 3.539 € jährlich.
Wie lange haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Diese 8 Wochen müssen nicht am Stück genommen werden – Sie können die Kurzzeitpflege auch in mehreren kürzeren Abschnitten über das Jahr verteilen.
| Pflegegrad | Anspruch Kurzzeitpflege | Zuschuss Pflegekasse / Jahr |
|---|---|---|
| PG 1 | – | – |
| PG 2 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 3 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 4 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 5 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Entlastungsleistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe.
Was kostet Kurzzeitpflege – und wer zahlt?
Die Kosten einer Kurzzeitpflegeeinrichtung setzen sich aus drei Teilen zusammen – und nur einen davon übernimmt die Pflegekasse:
| Kostenblock | Wer zahlt? | Typische Kosten / Tag |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Pflegekasse (bis 1.854 € / Jahr) | 50–80 € |
| Unterkunft + Verpflegung | Sie selbst | 25–40 € |
| Investitionskosten | Sie selbst (ggf. Sozialhilfe) | 10–20 € |
| Gesamt pro Tag | 85–140 € |
⚠️ Eigenanteil nicht unterschätzen
Bei 85–140 € pro Tag und 4 Wochen Kurzzeitpflege fallen 2.380–3.920 € Gesamtkosten an. Die Pflegekasse übernimmt davon maximal 1.854 € für die Pflegekosten. Den Rest – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – zahlen Sie selbst. Das sind schnell 1.000 € oder mehr Eigenanteil pro Aufenthalt.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt – für bis zu 8 Wochen. Am ersten und letzten Tag des Aufenthalts wird das volle Pflegegeld gezahlt.
| Pflegegrad | Pflegegeld normal | Pflegegeld während Kurzzeitpflege (50 %) |
|---|---|---|
| PG 2 | 332 € | 166 € |
| PG 3 | 599 € | 299,50 € |
| PG 4 | 800 € | 400 € |
| PG 5 | 990 € | 495 € |
Wann lohnt sich Kurzzeitpflege wirklich?
Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend unmöglich ist. Typische Situationen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn die Wohnung noch nicht barrierefrei umgebaut ist oder intensive Nachsorge nötig ist
- Pflegeperson fällt komplett aus: Krankheit, Operation oder längerer Krankenhausaufenthalt der pflegenden Person
- Übergangslösung: Zwischen Krankenhaus und dauerhafter Versorgung zu Hause
- Krisensituation: Akute Verschlechterung, die vorübergehend Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfordert
In vielen anderen Fällen – regelmäßige Entlastung, Haushaltshilfe, stundenweise Unterstützung – ist Kurzzeitpflege nicht die beste Lösung. Denn sie ist teuer (hoher Eigenanteil), kürzt das Pflegegeld und bedeutet einen Ortswechsel in eine Einrichtung.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDie Alternative: Hilfe zu Hause statt Einrichtung
Für viele Familien ist stundenweise Hilfe zu Hause die bessere Lösung als ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hier der Vergleich:
| Kriterium | Kurzzeitpflege (Einrichtung) | Stundenweise Hilfe zu Hause (JUHI) |
|---|---|---|
| Wo? | Stationäre Einrichtung | Zu Hause – vertraute Umgebung |
| Eigenkosten | 1.000 €+ pro Aufenthalt | 0 € |
| Pflegegeld | Wird auf 50 % gekürzt | Bleibt ungekürzt (stundenweise) |
| Warteliste | Oft mehrere Wochen | Start in wenigen Tagen |
| Dauer | Max. 8 Wochen / Jahr | Das ganze Jahr – regelmäßig |
| Finanzierung | 1.854 € Zuschuss + Eigenanteil | EB + Verhinderungspflege = 0 € Eigenkosten |
| Geeignet für | Akute Krisen, Rund-um-die-Uhr-Betreuung | Regelmäßige Entlastung, Haushalt, Einkauf |
So hilft JUHI – ohne Einrichtung, ohne Eigenkosten
Wenn Sie keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sondern regelmäßige Entlastung im Alltag, ist JUHI die einfachere und günstigere Lösung. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – in der vertrauten häuslichen Umgebung.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Kiel, Bochum, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
Was JUHI bietet – im Vergleich zur Kurzzeitpflege:
- 0 € Eigenkosten – finanziert über Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
- Bis zu 13 Stunden / Monat – das ganze Jahr über, nicht nur 8 Wochen
- Pflegegeld bleibt ungekürzt – stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden)
- Ihre feste Hilfsperson – geschult, persönlich, langfristig
- Kein Antrag, keine Vorkasse – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Wichtig: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich ein Budget
Seit dem 01.07.2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget von 3.539 € pro Jahr. Das bedeutet: Jeder Euro, der für Kurzzeitpflege ausgegeben wird, reduziert das Budget für die Verhinderungspflege – und umgekehrt. JUHI nutzt das Budget nicht komplett aus, damit im Notfall ein Restbetrag für Kurzzeitpflege oder eine Vertretung der Pflegeperson übrig bleibt.
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch pflegende Angehörige können die Anfrage stellen.
Unser Fazit: Kurzzeitpflege ja – aber nur im echten Notfall
Kurzzeitpflege hat ihren Platz: nach Krankenhausaufenthalten, bei akuten Krisen oder wenn die Pflegeperson komplett ausfällt. Aber für die regelmäßige Entlastung im Alltag ist sie zu teuer (hoher Eigenanteil), zu aufwändig (Wartelisten, Ortswechsel) und kürzt das Pflegegeld.
Für den Alltag gibt es JUHI: stundenweise Hilfe zu Hause, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne Eigenkosten, ohne Pflegegeld-Kürzung, das ganze Jahr über. Bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?+
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden – Sie können die Kurzzeitpflege auch in mehreren kürzeren Aufenthalten nutzen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?+
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr für die reinen Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (oft 50–70 € pro Tag) zahlen Sie selbst.
Wird mein Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gekürzt?+
Ja. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert. Am ersten und letzten Tag wird noch das volle Pflegegeld gezahlt. Bei stundenweiser Hilfe zu Hause über JUHI bleibt das Pflegegeld dagegen ungekürzt.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?+
Nein. Kurzzeitpflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Leistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe über JUHI.
Muss ich einen Antrag für Kurzzeitpflege stellen?+
Ja – Sie müssen die Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Viele Kassen bieten dafür Formulare auf ihrer Website an. Wenn es eilig ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), kann der Sozialdienst des Krankenhauses beim Antrag helfen.
Was ist besser – Kurzzeitpflege oder JUHI?+
Das hängt von der Situation ab. Kurzzeitpflege ist die richtige Wahl, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Einrichtung nötig ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt). Für regelmäßige Entlastung im Alltag – Haushalt, Einkauf, Begleitung – ist JUHI die einfachere und günstigere Lösung: keine Eigenkosten, kein Ortswechsel, Pflegegeld bleibt ungekürzt.
Quellen
- § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Kurzzeitpflege – das klingt nach einer einfachen Lösung für den Notfall. Doch wie lange genau haben Sie Anspruch? Was übernimmt die Pflegekasse, was zahlen Sie selbst? Und lohnt sich ein Aufenthalt in einer Einrichtung überhaupt, wenn es Alternativen gibt? In diesem Artikel erklären wir alles rund um die Kurzzeitpflege: Dauer, Kosten, Pflegegeld – und wann stundenweise Hilfe zu Hause die bessere Wahl ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 8 Wochen pro Jahr – stationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung
- ✓ 1.854 € / Jahr Zuschuss von der Pflegekasse (ab Pflegegrad 2)
- ✓ Unterkunft + Verpflegung zahlen Sie selbst – das sind oft 50–70 € pro Tag
- ✓ Pflegegeld wird halbiert: Während der Kurzzeitpflege nur 50 %
- ✓ Alternative: Stundenweise Hilfe zu Hause über JUHI – ohne Einrichtung, ohne Eigenkosten
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI bedeutet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung. Sie greift in Situationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die Pflegeperson selbst ausfällt und keine ambulante Ersatzpflege organisiert werden kann.
Wichtig: Kurzzeitpflege ist nicht dasselbe wie Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege findet zu Hause statt (ambulant), die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (stationär). Beide Leistungen teilen sich seit dem 01.07.2025 ein gemeinsames Budget von 3.539 € jährlich.
Wie lange haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Diese 8 Wochen müssen nicht am Stück genommen werden – Sie können die Kurzzeitpflege auch in mehreren kürzeren Abschnitten über das Jahr verteilen.
| Pflegegrad | Anspruch Kurzzeitpflege | Zuschuss Pflegekasse / Jahr |
|---|---|---|
| PG 1 | – | – |
| PG 2 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 3 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 4 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
| PG 5 | Bis zu 8 Wochen | 1.854 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Entlastungsleistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe.
Was kostet Kurzzeitpflege – und wer zahlt?
Die Kosten einer Kurzzeitpflegeeinrichtung setzen sich aus drei Teilen zusammen – und nur einen davon übernimmt die Pflegekasse:
| Kostenblock | Wer zahlt? | Typische Kosten / Tag |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Pflegekasse (bis 1.854 € / Jahr) | 50–80 € |
| Unterkunft + Verpflegung | Sie selbst | 25–40 € |
| Investitionskosten | Sie selbst (ggf. Sozialhilfe) | 10–20 € |
| Gesamt pro Tag | 85–140 € |
⚠️ Eigenanteil nicht unterschätzen
Bei 85–140 € pro Tag und 4 Wochen Kurzzeitpflege fallen 2.380–3.920 € Gesamtkosten an. Die Pflegekasse übernimmt davon maximal 1.854 € für die Pflegekosten. Den Rest – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – zahlen Sie selbst. Das sind schnell 1.000 € oder mehr Eigenanteil pro Aufenthalt.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt – für bis zu 8 Wochen. Am ersten und letzten Tag des Aufenthalts wird das volle Pflegegeld gezahlt.
| Pflegegrad | Pflegegeld normal | Pflegegeld während Kurzzeitpflege (50 %) |
|---|---|---|
| PG 2 | 332 € | 166 € |
| PG 3 | 599 € | 299,50 € |
| PG 4 | 800 € | 400 € |
| PG 5 | 990 € | 495 € |
Wann lohnt sich Kurzzeitpflege wirklich?
Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend unmöglich ist. Typische Situationen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn die Wohnung noch nicht barrierefrei umgebaut ist oder intensive Nachsorge nötig ist
- Pflegeperson fällt komplett aus: Krankheit, Operation oder längerer Krankenhausaufenthalt der pflegenden Person
- Übergangslösung: Zwischen Krankenhaus und dauerhafter Versorgung zu Hause
- Krisensituation: Akute Verschlechterung, die vorübergehend Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfordert
In vielen anderen Fällen – regelmäßige Entlastung, Haushaltshilfe, stundenweise Unterstützung – ist Kurzzeitpflege nicht die beste Lösung. Denn sie ist teuer (hoher Eigenanteil), kürzt das Pflegegeld und bedeutet einen Ortswechsel in eine Einrichtung.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDie Alternative: Hilfe zu Hause statt Einrichtung
Für viele Familien ist stundenweise Hilfe zu Hause die bessere Lösung als ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hier der Vergleich:
| Kriterium | Kurzzeitpflege (Einrichtung) | Stundenweise Hilfe zu Hause (JUHI) |
|---|---|---|
| Wo? | Stationäre Einrichtung | Zu Hause – vertraute Umgebung |
| Eigenkosten | 1.000 €+ pro Aufenthalt | 0 € |
| Pflegegeld | Wird auf 50 % gekürzt | Bleibt ungekürzt (stundenweise) |
| Warteliste | Oft mehrere Wochen | Start in wenigen Tagen |
| Dauer | Max. 8 Wochen / Jahr | Das ganze Jahr – regelmäßig |
| Finanzierung | 1.854 € Zuschuss + Eigenanteil | EB + Verhinderungspflege = 0 € Eigenkosten |
| Geeignet für | Akute Krisen, Rund-um-die-Uhr-Betreuung | Regelmäßige Entlastung, Haushalt, Einkauf |
So hilft JUHI – ohne Einrichtung, ohne Eigenkosten
Wenn Sie keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sondern regelmäßige Entlastung im Alltag, ist JUHI die einfachere und günstigere Lösung. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – in der vertrauten häuslichen Umgebung.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Kiel, Bochum, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
Was JUHI bietet – im Vergleich zur Kurzzeitpflege:
- 0 € Eigenkosten – finanziert über Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
- Bis zu 13 Stunden / Monat – das ganze Jahr über, nicht nur 8 Wochen
- Pflegegeld bleibt ungekürzt – stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden)
- Ihre feste Hilfsperson – geschult, persönlich, langfristig
- Kein Antrag, keine Vorkasse – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Wichtig: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich ein Budget
Seit dem 01.07.2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget von 3.539 € pro Jahr. Das bedeutet: Jeder Euro, der für Kurzzeitpflege ausgegeben wird, reduziert das Budget für die Verhinderungspflege – und umgekehrt. JUHI nutzt das Budget nicht komplett aus, damit im Notfall ein Restbetrag für Kurzzeitpflege oder eine Vertretung der Pflegeperson übrig bleibt.
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – auch pflegende Angehörige können die Anfrage stellen.
Unser Fazit: Kurzzeitpflege ja – aber nur im echten Notfall
Kurzzeitpflege hat ihren Platz: nach Krankenhausaufenthalten, bei akuten Krisen oder wenn die Pflegeperson komplett ausfällt. Aber für die regelmäßige Entlastung im Alltag ist sie zu teuer (hoher Eigenanteil), zu aufwändig (Wartelisten, Ortswechsel) und kürzt das Pflegegeld.
Für den Alltag gibt es JUHI: stundenweise Hilfe zu Hause, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne Eigenkosten, ohne Pflegegeld-Kürzung, das ganze Jahr über. Bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?+
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden – Sie können die Kurzzeitpflege auch in mehreren kürzeren Aufenthalten nutzen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?+
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr für die reinen Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (oft 50–70 € pro Tag) zahlen Sie selbst.
Wird mein Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gekürzt?+
Ja. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert. Am ersten und letzten Tag wird noch das volle Pflegegeld gezahlt. Bei stundenweiser Hilfe zu Hause über JUHI bleibt das Pflegegeld dagegen ungekürzt.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?+
Nein. Kurzzeitpflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) für andere Leistungen nutzen – zum Beispiel stundenweise Haushaltshilfe über JUHI.
Muss ich einen Antrag für Kurzzeitpflege stellen?+
Ja – Sie müssen die Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Viele Kassen bieten dafür Formulare auf ihrer Website an. Wenn es eilig ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), kann der Sozialdienst des Krankenhauses beim Antrag helfen.
Was ist besser – Kurzzeitpflege oder JUHI?+
Das hängt von der Situation ab. Kurzzeitpflege ist die richtige Wahl, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Einrichtung nötig ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt). Für regelmäßige Entlastung im Alltag – Haushalt, Einkauf, Begleitung – ist JUHI die einfachere und günstigere Lösung: keine Eigenkosten, kein Ortswechsel, Pflegegeld bleibt ungekürzt.
Quellen
- § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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