Pflegebett beantragen: In 5 Schritten zum Kassenmodell


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekasse oder Krankenkasse?
- Wann ein Pflegebett bewilligt wird
- In 5 Schritten zum Pflegebett
- Zuzahlung: höchstens 25 €
- Leihgabe statt Kauf
- Zubehör und Zusatzausstattung
- Wenn der Antrag abgelehnt wird
- Was JUHI rund ums Bett übernimmt
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Das Aufstehen aus dem normalen Bett wird zur Qual, die Tochter verrenkt sich beim Umlagern den Rücken, nachts ist der Weg zur Toilette ein Sturzrisiko. Spätestens dann steht die Frage im Raum: Wie kommt man an ein Pflegebett – und was kostet es?
Die gute Nachricht: Ein Pflegebett ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Die Kasse stellt es in der Regel leihweise zur Verfügung, Lieferung und Aufbau inklusive. Ihre Zuzahlung beträgt höchstens 25 € – oft entfällt sie ganz.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Das Pflegebett gehört zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI
- ✓ Meist leihweise Überlassung – Lieferung, Aufbau, Wartung und Abholung sind kostenfrei
- ✓ Zuzahlung höchstens 25 € – bei Leihgeräten entfällt sie in der Regel vollständig
- ✓ Ein Pflegegrad hilft, ist aber nicht zwingend – bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die Krankenkasse
- ✓ Ärztliche Verordnung beschleunigt alles – auch wenn sie nicht in jedem Fall Pflicht ist
Pflegekasse oder Krankenkasse?
Beide können zuständig sein – entscheidend ist der Zweck. Weil beide Kassen meist unter einem Dach sitzen, klärt sich das in der Praxis oft von selbst. Trotzdem hilft es, den Unterschied zu kennen:
| Kasse | Rechtsgrundlage | Zuständig, wenn … |
|---|---|---|
| Pflegekasse | § 40 SGB XI | Das Bett die Pflege erleichtert oder Beschwerden lindert – der häufigste Fall bei bestehendem Pflegegrad |
| Krankenkasse | § 33 SGB V | Das Bett Teil der Krankenbehandlung ist, etwa nach einer Operation oder zur Dekubitusprophylaxe |
💡 Sie müssen sich nicht entscheiden
Reichen Sie den Antrag einfach bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Fühlt sich die eine nicht zuständig, muss sie den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiterleiten – Sie müssen nicht neu beantragen. Ohne Pflegegrad ist die Krankenkasse der richtige Adressat.
Wann ein Pflegebett bewilligt wird
Ein Pflegebett wird genehmigt, wenn es die Pflege ermöglicht, erleichtert oder Beschwerden lindert. Typische Begründungen, die tragen:
- Aufstehen und Hinlegen gelingen nicht mehr allein – die Höhenverstellung ersetzt fremde Hilfe
- Die Pflegeperson muss sich beim Umlagern bücken – rückenschonende Arbeitshöhe ist ein anerkanntes Argument
- Sturzgefahr aus dem Bett – Seitengitter sichern nachts ab
- Atemnot im Liegen – das Kopfteil lässt sich aufrichten
- Druckstellen drohen – regelmäßiges Umlagern wird überhaupt erst möglich, siehe Prophylaxe in der Pflege
Ein bestehender Pflegegrad macht die Bewilligung deutlich einfacher – ab Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 wird der Bedarf selten in Frage gestellt. Bei zunehmender Immobilität gehört das Pflegebett fast immer zur Grundausstattung.
In 5 Schritten zum Pflegebett
- 1Ärztliche Verordnung holen. Bitten Sie den Haus- oder Facharzt um ein Rezept über ein Pflegebett, idealerweise mit Begründung wie „Immobilität, Aufstehen nicht selbständig möglich, rückenschonende Pflege erforderlich". Bei der Pflegekasse ist die Verordnung nicht zwingend, beschleunigt das Verfahren aber erheblich.
- 2Antrag bei der Kasse stellen. Formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse, zusammen mit der Verordnung. Beschreiben Sie kurz die konkrete Situation zu Hause.
- 3Bewilligung abwarten. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Danach gilt der Antrag als genehmigt.
- 4Sanitätshaus beauftragen. Die Kasse nennt Ihnen Vertragspartner. Sie dürfen unter diesen frei wählen – fragen Sie nach Lieferzeit und Service bei Störungen.
- 5Lieferung und Einweisung. Das Sanitätshaus bringt und montiert das Bett und erklärt die Bedienung. Lassen Sie sich zeigen, wie Notabsenkung und Seitengitter funktionieren.
Falls noch kein Pflegegrad besteht, lohnt es sich, ihn parallel zu beantragen – damit öffnen sich weitere Leistungen, die weit über das Bett hinausgehen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerZuzahlung: höchstens 25 €
| Situation | Ihre Zuzahlung |
|---|---|
| Leihweise Überlassung (Regelfall) | In der Regel 0 € |
| Bett geht in Ihr Eigentum über | 10 % der Kosten, höchstens 25 € |
| Sie sind unter 18 Jahre alt | 0 € – generell befreit |
| Belastungsgrenze erreicht | 0 € – auf Antrag befreit |
| Lieferung, Aufbau, Wartung, Abholung | 0 € – trägt die Kasse |
| Sonderwunsch über den Standard hinaus | Differenzbetrag selbst |
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wer sie erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen – ein Antrag bei der Krankenkasse genügt.
Leihgabe statt Kauf
Pflegebetten werden fast immer leihweise überlassen. Das Bett bleibt Eigentum der Kasse beziehungsweise des Sanitätshauses. Für Sie hat das ausschließlich Vorteile:
| Punkt | Leihgabe | Eigenkauf |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Keine | 1.000–3.000 € |
| Wartung und Reparatur | Übernimmt der Anbieter | Sie selbst |
| Wenn sich der Bedarf ändert | Austausch gegen passendes Modell | Neuanschaffung |
| Wenn es nicht mehr gebraucht wird | Kostenlose Abholung | Entsorgung auf eigene Kosten |
Ein gebrauchtes, aufbereitetes Bett ist dabei kein Nachteil. Alle Leihgeräte werden hygienisch aufbereitet und sicherheitstechnisch geprüft, bevor sie erneut ausgeliefert werden.
Zubehör und Zusatzausstattung
| Ausstattung | Meist übernommen? | Wofür |
|---|---|---|
| Elektrische Höhenverstellung | Ja | Rückenschonende Pflege, leichteres Aufstehen |
| Verstellbares Kopf- und Fußteil | Ja | Atmung, Essen im Bett, Beinhochlagerung |
| Seitengitter | Ja | Schutz vor Herausfallen |
| Aufrichthilfe (Bettgalgen) | Ja, bei Bedarf | Selbständiges Aufsetzen |
| Antidekubitus-Matratze | Separat zu beantragen | Bei bestehendem oder drohendem Druckgeschwür |
| Bettpfosten, Nachttisch, Zubehör | Meist nicht | Komfort |
Eine spezielle Wechseldruckmatratze wird nicht automatisch mitgeliefert. Sie muss gesondert verordnet und beantragt werden – meist mit einer Einschätzung des Dekubitusrisikos. Verbrauchsmaterialien wie Bettschutzeinlagen laufen dagegen über die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen kommen vor, besonders wenn die Begründung zu allgemein formuliert war. Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch:
- 1Konkret werden. Statt „braucht ein Pflegebett" besser: „Aufstehen aus dem 45 cm hohen Bett gelingt nicht mehr, zweimal nachts gestürzt, Ehefrau kann beim Umlagern wegen Bandscheibenvorfall nicht helfen."
- 2Ärztliche Stellungnahme nachreichen. Eine ausführlichere Begründung des Arztes wiegt schwer.
- 3Auf die Pflegeperson verweisen. Dass die Pflege ohne höhenverstellbares Bett gesundheitlich nicht zumutbar ist, ist ein eigenständiges Argument.
Was JUHI rund ums Bett übernimmt
Ein Pflegebett verändert den Alltag – auch praktisch. Bettwäsche wechseln wird häufiger nötig, das Zimmer muss zugänglich bleiben, und oft ändert sich die ganze Raumaufteilung, damit das Bett hineinpasst.
Hier unterstützt JUHI: Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Körperpflege übernimmt JUHI nicht
Umlagern, Waschen und Grundpflege gehören zum ambulanten Pflegedienst. JUHI kümmert sich um die Hauswirtschaft und die Begleitung im Alltag – beides lässt sich problemlos kombinieren, weil unterschiedliche Budgets dahinterstehen.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Berlin, Augsburg und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter, bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ebenso wie bei niedrigeren Graden. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Nicht zu lange warten
Viele Familien schieben den Antrag hinaus, weil ein Pflegebett wie ein Eingeständnis wirkt. Dabei verhindert es genau das, was sonst folgt: Stürze aus dem Bett, Rückenschäden bei der Pflegeperson, Druckstellen durch fehlendes Umlagern.
Der Antrag ist unkompliziert, die Zuzahlung liegt bei höchstens 25 € und entfällt bei Leihgeräten meist ganz. Holen Sie sich eine ärztliche Verordnung mit konkreter Begründung – das ist der Schritt, der über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet. Weitere Zuschüsse für den barrierefreien Umbau finden Sie unter Zuschuss Pflegekasse 4.000 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich ein Pflegebett?+
Bei leihweiser Überlassung in der Regel nichts. Geht das Bett in Ihr Eigentum über, zahlen Sie 10 % der Kosten, höchstens jedoch 25 €. Lieferung, Aufbau, Wartung und Abholung sind immer kostenfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad?+
Nicht zwingend. Mit Pflegegrad ist die Pflegekasse zuständig, ohne Pflegegrad die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit. Ein Pflegegrad macht die Bewilligung aber deutlich einfacher.
Wie lange dauert es bis zur Lieferung?+
Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Danach liefert das Sanitätshaus meist innerhalb weniger Tage. In dringenden Fällen weisen Sie ausdrücklich auf die Eilbedürftigkeit hin.
Kann ich mir das Modell aussuchen?+
Sie können unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse frei wählen. Das konkrete Modell richtet sich nach dem festgestellten Bedarf. Wünschen Sie eine Ausstattung darüber hinaus, zahlen Sie die Differenz selbst.
Ist eine Spezialmatratze enthalten?+
Eine Standardmatratze gehört dazu. Eine Antidekubitus- oder Wechseldruckmatratze muss gesondert verordnet und beantragt werden, meist mit einer Einschätzung des Dekubitusrisikos.
Was passiert, wenn das Bett nicht mehr gebraucht wird?+
Melden Sie sich beim Sanitätshaus, das Bett wird kostenfrei abgeholt. Bei einer Leihgabe entstehen Ihnen dabei keine Kosten – auch nicht für den Abbau.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenversicherung
- § 13 Abs. 3a SGB V – Entscheidungsfristen der Krankenkasse
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze bei Zuzahlungen
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Das Aufstehen aus dem normalen Bett wird zur Qual, die Tochter verrenkt sich beim Umlagern den Rücken, nachts ist der Weg zur Toilette ein Sturzrisiko. Spätestens dann steht die Frage im Raum: Wie kommt man an ein Pflegebett – und was kostet es?
Die gute Nachricht: Ein Pflegebett ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Die Kasse stellt es in der Regel leihweise zur Verfügung, Lieferung und Aufbau inklusive. Ihre Zuzahlung beträgt höchstens 25 € – oft entfällt sie ganz.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Das Pflegebett gehört zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI
- ✓ Meist leihweise Überlassung – Lieferung, Aufbau, Wartung und Abholung sind kostenfrei
- ✓ Zuzahlung höchstens 25 € – bei Leihgeräten entfällt sie in der Regel vollständig
- ✓ Ein Pflegegrad hilft, ist aber nicht zwingend – bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die Krankenkasse
- ✓ Ärztliche Verordnung beschleunigt alles – auch wenn sie nicht in jedem Fall Pflicht ist
Pflegekasse oder Krankenkasse?
Beide können zuständig sein – entscheidend ist der Zweck. Weil beide Kassen meist unter einem Dach sitzen, klärt sich das in der Praxis oft von selbst. Trotzdem hilft es, den Unterschied zu kennen:
| Kasse | Rechtsgrundlage | Zuständig, wenn … |
|---|---|---|
| Pflegekasse | § 40 SGB XI | Das Bett die Pflege erleichtert oder Beschwerden lindert – der häufigste Fall bei bestehendem Pflegegrad |
| Krankenkasse | § 33 SGB V | Das Bett Teil der Krankenbehandlung ist, etwa nach einer Operation oder zur Dekubitusprophylaxe |
💡 Sie müssen sich nicht entscheiden
Reichen Sie den Antrag einfach bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Fühlt sich die eine nicht zuständig, muss sie den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiterleiten – Sie müssen nicht neu beantragen. Ohne Pflegegrad ist die Krankenkasse der richtige Adressat.
Wann ein Pflegebett bewilligt wird
Ein Pflegebett wird genehmigt, wenn es die Pflege ermöglicht, erleichtert oder Beschwerden lindert. Typische Begründungen, die tragen:
- Aufstehen und Hinlegen gelingen nicht mehr allein – die Höhenverstellung ersetzt fremde Hilfe
- Die Pflegeperson muss sich beim Umlagern bücken – rückenschonende Arbeitshöhe ist ein anerkanntes Argument
- Sturzgefahr aus dem Bett – Seitengitter sichern nachts ab
- Atemnot im Liegen – das Kopfteil lässt sich aufrichten
- Druckstellen drohen – regelmäßiges Umlagern wird überhaupt erst möglich, siehe Prophylaxe in der Pflege
Ein bestehender Pflegegrad macht die Bewilligung deutlich einfacher – ab Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 wird der Bedarf selten in Frage gestellt. Bei zunehmender Immobilität gehört das Pflegebett fast immer zur Grundausstattung.
In 5 Schritten zum Pflegebett
- 1Ärztliche Verordnung holen. Bitten Sie den Haus- oder Facharzt um ein Rezept über ein Pflegebett, idealerweise mit Begründung wie „Immobilität, Aufstehen nicht selbständig möglich, rückenschonende Pflege erforderlich". Bei der Pflegekasse ist die Verordnung nicht zwingend, beschleunigt das Verfahren aber erheblich.
- 2Antrag bei der Kasse stellen. Formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse, zusammen mit der Verordnung. Beschreiben Sie kurz die konkrete Situation zu Hause.
- 3Bewilligung abwarten. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Danach gilt der Antrag als genehmigt.
- 4Sanitätshaus beauftragen. Die Kasse nennt Ihnen Vertragspartner. Sie dürfen unter diesen frei wählen – fragen Sie nach Lieferzeit und Service bei Störungen.
- 5Lieferung und Einweisung. Das Sanitätshaus bringt und montiert das Bett und erklärt die Bedienung. Lassen Sie sich zeigen, wie Notabsenkung und Seitengitter funktionieren.
Falls noch kein Pflegegrad besteht, lohnt es sich, ihn parallel zu beantragen – damit öffnen sich weitere Leistungen, die weit über das Bett hinausgehen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerZuzahlung: höchstens 25 €
| Situation | Ihre Zuzahlung |
|---|---|
| Leihweise Überlassung (Regelfall) | In der Regel 0 € |
| Bett geht in Ihr Eigentum über | 10 % der Kosten, höchstens 25 € |
| Sie sind unter 18 Jahre alt | 0 € – generell befreit |
| Belastungsgrenze erreicht | 0 € – auf Antrag befreit |
| Lieferung, Aufbau, Wartung, Abholung | 0 € – trägt die Kasse |
| Sonderwunsch über den Standard hinaus | Differenzbetrag selbst |
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wer sie erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen – ein Antrag bei der Krankenkasse genügt.
Leihgabe statt Kauf
Pflegebetten werden fast immer leihweise überlassen. Das Bett bleibt Eigentum der Kasse beziehungsweise des Sanitätshauses. Für Sie hat das ausschließlich Vorteile:
| Punkt | Leihgabe | Eigenkauf |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Keine | 1.000–3.000 € |
| Wartung und Reparatur | Übernimmt der Anbieter | Sie selbst |
| Wenn sich der Bedarf ändert | Austausch gegen passendes Modell | Neuanschaffung |
| Wenn es nicht mehr gebraucht wird | Kostenlose Abholung | Entsorgung auf eigene Kosten |
Ein gebrauchtes, aufbereitetes Bett ist dabei kein Nachteil. Alle Leihgeräte werden hygienisch aufbereitet und sicherheitstechnisch geprüft, bevor sie erneut ausgeliefert werden.
Zubehör und Zusatzausstattung
| Ausstattung | Meist übernommen? | Wofür |
|---|---|---|
| Elektrische Höhenverstellung | Ja | Rückenschonende Pflege, leichteres Aufstehen |
| Verstellbares Kopf- und Fußteil | Ja | Atmung, Essen im Bett, Beinhochlagerung |
| Seitengitter | Ja | Schutz vor Herausfallen |
| Aufrichthilfe (Bettgalgen) | Ja, bei Bedarf | Selbständiges Aufsetzen |
| Antidekubitus-Matratze | Separat zu beantragen | Bei bestehendem oder drohendem Druckgeschwür |
| Bettpfosten, Nachttisch, Zubehör | Meist nicht | Komfort |
Eine spezielle Wechseldruckmatratze wird nicht automatisch mitgeliefert. Sie muss gesondert verordnet und beantragt werden – meist mit einer Einschätzung des Dekubitusrisikos. Verbrauchsmaterialien wie Bettschutzeinlagen laufen dagegen über die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € monatlich.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen kommen vor, besonders wenn die Begründung zu allgemein formuliert war. Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch:
- 1Konkret werden. Statt „braucht ein Pflegebett" besser: „Aufstehen aus dem 45 cm hohen Bett gelingt nicht mehr, zweimal nachts gestürzt, Ehefrau kann beim Umlagern wegen Bandscheibenvorfall nicht helfen."
- 2Ärztliche Stellungnahme nachreichen. Eine ausführlichere Begründung des Arztes wiegt schwer.
- 3Auf die Pflegeperson verweisen. Dass die Pflege ohne höhenverstellbares Bett gesundheitlich nicht zumutbar ist, ist ein eigenständiges Argument.
Was JUHI rund ums Bett übernimmt
Ein Pflegebett verändert den Alltag – auch praktisch. Bettwäsche wechseln wird häufiger nötig, das Zimmer muss zugänglich bleiben, und oft ändert sich die ganze Raumaufteilung, damit das Bett hineinpasst.
Hier unterstützt JUHI: Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Körperpflege übernimmt JUHI nicht
Umlagern, Waschen und Grundpflege gehören zum ambulanten Pflegedienst. JUHI kümmert sich um die Hauswirtschaft und die Begleitung im Alltag – beides lässt sich problemlos kombinieren, weil unterschiedliche Budgets dahinterstehen.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Berlin, Augsburg und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter, bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ebenso wie bei niedrigeren Graden. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Nicht zu lange warten
Viele Familien schieben den Antrag hinaus, weil ein Pflegebett wie ein Eingeständnis wirkt. Dabei verhindert es genau das, was sonst folgt: Stürze aus dem Bett, Rückenschäden bei der Pflegeperson, Druckstellen durch fehlendes Umlagern.
Der Antrag ist unkompliziert, die Zuzahlung liegt bei höchstens 25 € und entfällt bei Leihgeräten meist ganz. Holen Sie sich eine ärztliche Verordnung mit konkreter Begründung – das ist der Schritt, der über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet. Weitere Zuschüsse für den barrierefreien Umbau finden Sie unter Zuschuss Pflegekasse 4.000 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich ein Pflegebett?+
Bei leihweiser Überlassung in der Regel nichts. Geht das Bett in Ihr Eigentum über, zahlen Sie 10 % der Kosten, höchstens jedoch 25 €. Lieferung, Aufbau, Wartung und Abholung sind immer kostenfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad?+
Nicht zwingend. Mit Pflegegrad ist die Pflegekasse zuständig, ohne Pflegegrad die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit. Ein Pflegegrad macht die Bewilligung aber deutlich einfacher.
Wie lange dauert es bis zur Lieferung?+
Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Danach liefert das Sanitätshaus meist innerhalb weniger Tage. In dringenden Fällen weisen Sie ausdrücklich auf die Eilbedürftigkeit hin.
Kann ich mir das Modell aussuchen?+
Sie können unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse frei wählen. Das konkrete Modell richtet sich nach dem festgestellten Bedarf. Wünschen Sie eine Ausstattung darüber hinaus, zahlen Sie die Differenz selbst.
Ist eine Spezialmatratze enthalten?+
Eine Standardmatratze gehört dazu. Eine Antidekubitus- oder Wechseldruckmatratze muss gesondert verordnet und beantragt werden, meist mit einer Einschätzung des Dekubitusrisikos.
Was passiert, wenn das Bett nicht mehr gebraucht wird?+
Melden Sie sich beim Sanitätshaus, das Bett wird kostenfrei abgeholt. Bei einer Leihgabe entstehen Ihnen dabei keine Kosten – auch nicht für den Abbau.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der Krankenversicherung
- § 13 Abs. 3a SGB V – Entscheidungsfristen der Krankenkasse
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze bei Zuzahlungen
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
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