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Pflegegrad 3 Begleitperson: Wann die Kasse eine zweite Person bezahlt

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Arzttermin, Krankenhaus, Behördengang – und niemand kann mitkommen. Oder doch? Viele Familien wissen nicht, dass bei Pflegegrad 3 in bestimmten Situationen die Kosten fĂŒr eine Begleitperson von der Kranken- oder Pflegekasse ĂŒbernommen werden. Der Anspruch hĂ€ngt allerdings nicht allein vom Pflegegrad ab – sondern von der konkreten Situation, dem Schwerbehindertenausweis und den jeweiligen Merkzeichen.

In diesem Artikel klĂ€ren wir, wann die Kasse tatsĂ€chlich eine Begleitperson bezahlt, welche Merkzeichen dafĂŒr nötig sind, wie Sie die Begleitung zum Arzt finanzieren – und wie Sie regelmĂ€ĂŸige Alltagsbegleitung ĂŒber die Pflegekasse erhalten.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis: Begleitperson fĂ€hrt kostenlos im ÖPNV und Fernverkehr mit
  • ✓ Fahrtkosten zum Arzt: Bei PG 3 ĂŒbernimmt die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung – wenn eine dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung Ă€rztlich bestĂ€tigt ist
  • ✓ Begleitperson im Krankenhaus: Möglich bei medizinischer Notwendigkeit – z. B. bei Demenz oder geistiger Behinderung
  • ✓ Alltagsbegleitung: Über den Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr) finanzierbar
  • ✓ JUHI ĂŒbernimmt Begleitung zu Arzt, Behörden und SpaziergĂ€ngen – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat

Wann zahlt die Kasse eine Begleitperson?

Die Frage „Zahlt die Kasse eine Begleitperson bei Pflegegrad 3?" lĂ€sst sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Es gibt mehrere verschiedene AnsprĂŒche, die in unterschiedlichen Situationen greifen – und die von unterschiedlichen Stellen finanziert werden:

SituationWer zahlt?Voraussetzung
Begleitperson im ÖPNV/FernverkehrKostenlos (Merkzeichen B)Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B
Fahrt zum Arzt (Taxi/Krankentransport)KrankenkassePG 3 + dauerhafte MobilitÀtsbeeintrÀchtigung oder Merkzeichen aG, Bl, H
Begleitperson im KrankenhausKrankenkasse (Einzelfall)Medizinische Notwendigkeit (z. B. Demenz, geistige Behinderung)
Alltagsbegleitung (Arzt, Behörden, Einkauf)PflegekassePflegegrad 1–5 ĂŒber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Merkzeichen B: Begleitperson fÀhrt kostenlos mit

Wer das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis hat, darf eine Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mitnehmen – die Begleitperson braucht keine eigene Fahrkarte. Das gilt fĂŒr Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, RegionalzĂŒge und auch ICE-/IC-ZĂŒge der Deutschen Bahn.

Das Merkzeichen B wird vergeben, wenn Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmĂ€ĂŸig auf Hilfe angewiesen sind – zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, bei Orientierungsproblemen oder bei AnfĂ€llen. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 erfĂŒllen diese Voraussetzung, mĂŒssen aber einen Schwerbehindertenausweis beantragen und das Merkzeichen explizit feststellen lassen.

💡 Merkzeichen H bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 4 und 5 wird das Merkzeichen H (hilflos) automatisch zuerkannt. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an – hier muss das Versorgungsamt die Hilflosigkeit individuell prĂŒfen. Merkzeichen H bringt neben kostenlosem ÖPNV auch Kfz-Steuerbefreiung und einen erhöhten Pauschbetrag von 7.400 €.

Begleitung zum Arzt: Wann die Krankenkasse die Fahrt zahlt

Bei Pflegegrad 3 ĂŒbernimmt die Krankenkasse die Kosten fĂŒr Fahrten zur ambulanten fachĂ€rztlichen Behandlung – allerdings nur unter einer zusĂ€tzlichen Bedingung: Eine dauerhafte BeeintrĂ€chtigung der MobilitĂ€t muss Ă€rztlich festgestellt und bescheinigt sein, oder es liegt das Merkzeichen G (Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis vor.

Die Voraussetzungen im Detail

  • Pflegegrad 3 plus Ă€rztlich bescheinigte dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung
  • Alternativ: Merkzeichen aG, Bl oder H – dann entfĂ€llt die gesonderte Feststellung
  • Ärztliche Verordnung fĂŒr jede Fahrt nötig – mit medizinischer BegrĂŒndung
  • Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt

Die Begleitperson selbst wird in diesem Szenario nicht separat vergĂŒtet. Die Krankenkasse zahlt die Fahrt (Taxi, Krankentransport) – wenn eine Begleitperson mitfĂ€hrt, entstehen dafĂŒr keine zusĂ€tzlichen Kosten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und ob Vertragspartner (z. B. Taxiunternehmen) direkt abrechnen können.

Begleitperson im Krankenhaus

Manchmal ist es medizinisch notwendig, dass eine vertraute Person den Krankenhausaufenthalt begleitet – zum Beispiel bei Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung oder schweren Angststörungen. In diesen FĂ€llen kann die Krankenkasse die Kosten fĂŒr eine Begleitperson im Krankenhaus ĂŒbernehmen – allerdings nur im Einzelfall und auf Ă€rztliche Anordnung.

⚠ Kein automatischer Anspruch

Der Pflegegrad allein reicht nicht als BegrĂŒndung fĂŒr eine bezahlte Begleitperson im Krankenhaus. Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen – zum Beispiel weil die Person ohne vertraute Bezugsperson die Behandlung verweigern oder eine akute Verschlechterung drohen wĂŒrde. KlĂ€ren Sie dies vorab mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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Begleitung im Alltag: Was die Pflegekasse zahlt

FĂŒr viele Familien geht es gar nicht um die einmalige Begleitperson im Krankenhaus – sondern um die regelmĂ€ĂŸige Begleitung im Alltag: zum Arzt, zur Apotheke, zum Einkaufen, zum Spazierengehen. Diese Art der Begleitung lĂ€sst sich ĂŒber die Pflegekasse finanzieren – und zwar ĂŒber zwei Budgets:

BudgetBetrag 2026Stunden bei JUHI (32,75 €)
Entlastungsbetrag131 € / Monat4 Stunden
Verhinderungspflegeca. 294 € / Monat9 Stunden
Zusammenca. 425 € / Monatbis zu 13 Stunden

Beide Budgets lassen sich fĂŒr anerkannte Alltagshilfen nutzen – dazu zĂ€hlt ausdrĂŒcklich die Begleitung zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen und SpaziergĂ€ngen. Bei JUHI ist die Alltagsbegleitung Teil unseres Leistungsangebots und wird direkt ĂŒber die Pflegekasse abgerechnet.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

LeistungBetrag 2026
Pflegegeld599 € / Monat
Pflegesachleistungen1.497 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Tages- und Nachtpflege1.357 € / Monat
Pflegehilfsmittel42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € einmalig

Bei Pflegegrad 3 steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu. Die Begleitung im Alltag ist dabei ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzierbar – beide Budgets werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Weitere Details zu allen VergĂŒnstigungen bei Pflegegrad 3 finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

So hilft JUHI als Alltagsbegleitung

Die hĂ€ufigste Frage bei Pflegegrad 3 ist nicht „Wer begleitet mich einmal ins Krankenhaus?" – sondern „Wer begleitet mich regelmĂ€ĂŸig zum Arzt, hilft beim Einkauf und ist einfach da?" Genau das ist unser KerngeschĂ€ft bei JUHI. Seit ĂŒber 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedĂŒrftigen Menschen im Alltag und Haushalt – bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter DĂŒsseldorf, MĂŒnchen, Dresden und Kiel.

Was unsere Alltagshelfer:innen fĂŒr Sie tun

  • Begleitung: Zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen, SpaziergĂ€ngen, Gottesdiensten
  • Haushalt: Fenster putzen, Saugen, WĂ€sche, Gardinen aufhĂ€ngen, AufrĂ€umen
  • Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
  • Gesellschaft: GesprĂ€che, Vorlesen, GedĂ€chtnistraining, gemeinsame AktivitĂ€ten

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 € inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen fĂŒr Sie keine Kosten.

Unser Fazit: Begleitung ist möglich – Sie mĂŒssen nur wissen, wie

Bei Pflegegrad 3 gibt es mehrere Wege, eine Begleitperson finanziert zu bekommen: ĂŒber das Merkzeichen B fĂŒr kostenlose ÖPNV-Begleitung, ĂŒber die Krankenkasse fĂŒr Fahrten zum Arzt, im Einzelfall im Krankenhaus – und vor allem ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege fĂŒr die regelmĂ€ĂŸige Alltagsbegleitung.

FĂŒr die meisten Familien ist die regelmĂ€ĂŸige Hilfe im Alltag und Haushalt der grĂ¶ĂŸte Hebel. Bei JUHI sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat – inklusive Begleitung zum Arzt, zum Einkauf und zu SpaziergĂ€ngen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Habe ich bei Pflegegrad 3 automatisch Anspruch auf eine Begleitperson?+

Nicht automatisch. Der Anspruch auf eine kostenlose Begleitperson im ÖPNV setzt das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis voraus. FĂŒr Fahrten zum Arzt brauchen Sie zusĂ€tzlich eine Ă€rztlich bescheinigte dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung. Alltagsbegleitung finanzieren Sie ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege der Pflegekasse.

Was ist das Merkzeichen B?+

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis bescheinigt, dass Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmĂ€ĂŸig auf Hilfe angewiesen sind. Mit Merkzeichen B darf Ihre Begleitperson im gesamten ÖPNV und Fernverkehr kostenlos mitfahren – ohne eigene Fahrkarte.

Zahlt die Krankenkasse bei Pflegegrad 3 die Fahrt zum Arzt?+

Ja, wenn zusĂ€tzlich eine dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung Ă€rztlich bescheinigt ist oder das Merkzeichen G vorliegt. Sie brauchen fĂŒr jede Fahrt eine Ă€rztliche Verordnung. Es fĂ€llt ein Eigenanteil von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 €) pro Fahrt an.

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 automatisch das Merkzeichen H?+

Nein. Das Merkzeichen H (hilflos) wird bei Pflegegrad 4 und 5 automatisch zuerkannt. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an – das Versorgungsamt prĂŒft individuell, ob die Voraussetzungen fĂŒr Hilflosigkeit erfĂŒllt sind.

Wie finanziere ich regelmĂ€ĂŸige Alltagsbegleitung?+

Über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € monatlich). Zusammen sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – inklusive Begleitung zu Arztterminen, zum Einkauf und zu SpaziergĂ€ngen. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten.

Kann JUHI mich zum Arzt begleiten?+

Ja. Begleitung zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen und SpaziergĂ€ngen ist fester Bestandteil unseres Leistungsangebots. Die Stunden werden ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abgerechnet – direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedĂŒrftigkeit
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – HĂ€usliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Fahrkosten
  5. § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Wertmarke
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen
  8. ZBFS Bayern – Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

Arzttermin, Krankenhaus, Behördengang – und niemand kann mitkommen. Oder doch? Viele Familien wissen nicht, dass bei Pflegegrad 3 in bestimmten Situationen die Kosten fĂŒr eine Begleitperson von der Kranken- oder Pflegekasse ĂŒbernommen werden. Der Anspruch hĂ€ngt allerdings nicht allein vom Pflegegrad ab – sondern von der konkreten Situation, dem Schwerbehindertenausweis und den jeweiligen Merkzeichen.

In diesem Artikel klĂ€ren wir, wann die Kasse tatsĂ€chlich eine Begleitperson bezahlt, welche Merkzeichen dafĂŒr nötig sind, wie Sie die Begleitung zum Arzt finanzieren – und wie Sie regelmĂ€ĂŸige Alltagsbegleitung ĂŒber die Pflegekasse erhalten.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis: Begleitperson fĂ€hrt kostenlos im ÖPNV und Fernverkehr mit
  • ✓ Fahrtkosten zum Arzt: Bei PG 3 ĂŒbernimmt die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung – wenn eine dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung Ă€rztlich bestĂ€tigt ist
  • ✓ Begleitperson im Krankenhaus: Möglich bei medizinischer Notwendigkeit – z. B. bei Demenz oder geistiger Behinderung
  • ✓ Alltagsbegleitung: Über den Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr) finanzierbar
  • ✓ JUHI ĂŒbernimmt Begleitung zu Arzt, Behörden und SpaziergĂ€ngen – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat

Wann zahlt die Kasse eine Begleitperson?

Die Frage „Zahlt die Kasse eine Begleitperson bei Pflegegrad 3?" lĂ€sst sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Es gibt mehrere verschiedene AnsprĂŒche, die in unterschiedlichen Situationen greifen – und die von unterschiedlichen Stellen finanziert werden:

SituationWer zahlt?Voraussetzung
Begleitperson im ÖPNV/FernverkehrKostenlos (Merkzeichen B)Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B
Fahrt zum Arzt (Taxi/Krankentransport)KrankenkassePG 3 + dauerhafte MobilitÀtsbeeintrÀchtigung oder Merkzeichen aG, Bl, H
Begleitperson im KrankenhausKrankenkasse (Einzelfall)Medizinische Notwendigkeit (z. B. Demenz, geistige Behinderung)
Alltagsbegleitung (Arzt, Behörden, Einkauf)PflegekassePflegegrad 1–5 ĂŒber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Merkzeichen B: Begleitperson fÀhrt kostenlos mit

Wer das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis hat, darf eine Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kostenlos mitnehmen – die Begleitperson braucht keine eigene Fahrkarte. Das gilt fĂŒr Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, RegionalzĂŒge und auch ICE-/IC-ZĂŒge der Deutschen Bahn.

Das Merkzeichen B wird vergeben, wenn Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmĂ€ĂŸig auf Hilfe angewiesen sind – zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, bei Orientierungsproblemen oder bei AnfĂ€llen. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 erfĂŒllen diese Voraussetzung, mĂŒssen aber einen Schwerbehindertenausweis beantragen und das Merkzeichen explizit feststellen lassen.

💡 Merkzeichen H bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 4 und 5 wird das Merkzeichen H (hilflos) automatisch zuerkannt. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an – hier muss das Versorgungsamt die Hilflosigkeit individuell prĂŒfen. Merkzeichen H bringt neben kostenlosem ÖPNV auch Kfz-Steuerbefreiung und einen erhöhten Pauschbetrag von 7.400 €.

Begleitung zum Arzt: Wann die Krankenkasse die Fahrt zahlt

Bei Pflegegrad 3 ĂŒbernimmt die Krankenkasse die Kosten fĂŒr Fahrten zur ambulanten fachĂ€rztlichen Behandlung – allerdings nur unter einer zusĂ€tzlichen Bedingung: Eine dauerhafte BeeintrĂ€chtigung der MobilitĂ€t muss Ă€rztlich festgestellt und bescheinigt sein, oder es liegt das Merkzeichen G (Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis vor.

Die Voraussetzungen im Detail

  • Pflegegrad 3 plus Ă€rztlich bescheinigte dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung
  • Alternativ: Merkzeichen aG, Bl oder H – dann entfĂ€llt die gesonderte Feststellung
  • Ärztliche Verordnung fĂŒr jede Fahrt nötig – mit medizinischer BegrĂŒndung
  • Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt

Die Begleitperson selbst wird in diesem Szenario nicht separat vergĂŒtet. Die Krankenkasse zahlt die Fahrt (Taxi, Krankentransport) – wenn eine Begleitperson mitfĂ€hrt, entstehen dafĂŒr keine zusĂ€tzlichen Kosten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und ob Vertragspartner (z. B. Taxiunternehmen) direkt abrechnen können.

Begleitperson im Krankenhaus

Manchmal ist es medizinisch notwendig, dass eine vertraute Person den Krankenhausaufenthalt begleitet – zum Beispiel bei Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung oder schweren Angststörungen. In diesen FĂ€llen kann die Krankenkasse die Kosten fĂŒr eine Begleitperson im Krankenhaus ĂŒbernehmen – allerdings nur im Einzelfall und auf Ă€rztliche Anordnung.

⚠ Kein automatischer Anspruch

Der Pflegegrad allein reicht nicht als BegrĂŒndung fĂŒr eine bezahlte Begleitperson im Krankenhaus. Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen – zum Beispiel weil die Person ohne vertraute Bezugsperson die Behandlung verweigern oder eine akute Verschlechterung drohen wĂŒrde. KlĂ€ren Sie dies vorab mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.

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Begleitung im Alltag: Was die Pflegekasse zahlt

FĂŒr viele Familien geht es gar nicht um die einmalige Begleitperson im Krankenhaus – sondern um die regelmĂ€ĂŸige Begleitung im Alltag: zum Arzt, zur Apotheke, zum Einkaufen, zum Spazierengehen. Diese Art der Begleitung lĂ€sst sich ĂŒber die Pflegekasse finanzieren – und zwar ĂŒber zwei Budgets:

BudgetBetrag 2026Stunden bei JUHI (32,75 €)
Entlastungsbetrag131 € / Monat4 Stunden
Verhinderungspflegeca. 294 € / Monat9 Stunden
Zusammenca. 425 € / Monatbis zu 13 Stunden

Beide Budgets lassen sich fĂŒr anerkannte Alltagshilfen nutzen – dazu zĂ€hlt ausdrĂŒcklich die Begleitung zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen und SpaziergĂ€ngen. Bei JUHI ist die Alltagsbegleitung Teil unseres Leistungsangebots und wird direkt ĂŒber die Pflegekasse abgerechnet.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

LeistungBetrag 2026
Pflegegeld599 € / Monat
Pflegesachleistungen1.497 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Tages- und Nachtpflege1.357 € / Monat
Pflegehilfsmittel42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € einmalig

Bei Pflegegrad 3 steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu. Die Begleitung im Alltag ist dabei ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzierbar – beide Budgets werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Weitere Details zu allen VergĂŒnstigungen bei Pflegegrad 3 finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

So hilft JUHI als Alltagsbegleitung

Die hĂ€ufigste Frage bei Pflegegrad 3 ist nicht „Wer begleitet mich einmal ins Krankenhaus?" – sondern „Wer begleitet mich regelmĂ€ĂŸig zum Arzt, hilft beim Einkauf und ist einfach da?" Genau das ist unser KerngeschĂ€ft bei JUHI. Seit ĂŒber 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedĂŒrftigen Menschen im Alltag und Haushalt – bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter DĂŒsseldorf, MĂŒnchen, Dresden und Kiel.

Was unsere Alltagshelfer:innen fĂŒr Sie tun

  • Begleitung: Zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen, SpaziergĂ€ngen, Gottesdiensten
  • Haushalt: Fenster putzen, Saugen, WĂ€sche, Gardinen aufhĂ€ngen, AufrĂ€umen
  • Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
  • Gesellschaft: GesprĂ€che, Vorlesen, GedĂ€chtnistraining, gemeinsame AktivitĂ€ten

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 € inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen fĂŒr Sie keine Kosten.

Unser Fazit: Begleitung ist möglich – Sie mĂŒssen nur wissen, wie

Bei Pflegegrad 3 gibt es mehrere Wege, eine Begleitperson finanziert zu bekommen: ĂŒber das Merkzeichen B fĂŒr kostenlose ÖPNV-Begleitung, ĂŒber die Krankenkasse fĂŒr Fahrten zum Arzt, im Einzelfall im Krankenhaus – und vor allem ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege fĂŒr die regelmĂ€ĂŸige Alltagsbegleitung.

FĂŒr die meisten Familien ist die regelmĂ€ĂŸige Hilfe im Alltag und Haushalt der grĂ¶ĂŸte Hebel. Bei JUHI sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat – inklusive Begleitung zum Arzt, zum Einkauf und zu SpaziergĂ€ngen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Habe ich bei Pflegegrad 3 automatisch Anspruch auf eine Begleitperson?+

Nicht automatisch. Der Anspruch auf eine kostenlose Begleitperson im ÖPNV setzt das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis voraus. FĂŒr Fahrten zum Arzt brauchen Sie zusĂ€tzlich eine Ă€rztlich bescheinigte dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung. Alltagsbegleitung finanzieren Sie ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege der Pflegekasse.

Was ist das Merkzeichen B?+

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis bescheinigt, dass Sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmĂ€ĂŸig auf Hilfe angewiesen sind. Mit Merkzeichen B darf Ihre Begleitperson im gesamten ÖPNV und Fernverkehr kostenlos mitfahren – ohne eigene Fahrkarte.

Zahlt die Krankenkasse bei Pflegegrad 3 die Fahrt zum Arzt?+

Ja, wenn zusĂ€tzlich eine dauerhafte MobilitĂ€tsbeeintrĂ€chtigung Ă€rztlich bescheinigt ist oder das Merkzeichen G vorliegt. Sie brauchen fĂŒr jede Fahrt eine Ă€rztliche Verordnung. Es fĂ€llt ein Eigenanteil von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 €) pro Fahrt an.

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 automatisch das Merkzeichen H?+

Nein. Das Merkzeichen H (hilflos) wird bei Pflegegrad 4 und 5 automatisch zuerkannt. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an – das Versorgungsamt prĂŒft individuell, ob die Voraussetzungen fĂŒr Hilflosigkeit erfĂŒllt sind.

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Über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € monatlich). Zusammen sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – inklusive Begleitung zu Arztterminen, zum Einkauf und zu SpaziergĂ€ngen. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Kosten.

Kann JUHI mich zum Arzt begleiten?+

Ja. Begleitung zu Arztterminen, BehördengĂ€ngen und SpaziergĂ€ngen ist fester Bestandteil unseres Leistungsangebots. Die Stunden werden ĂŒber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abgerechnet – direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedĂŒrftigkeit
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – HĂ€usliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Fahrkosten
  5. § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Wertmarke
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen
  8. ZBFS Bayern – Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
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