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Pflegegrad 3: Alle Leistungen im Überblick und wie ihr sie voll ausschöpft

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
04.04.2026
Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und bedeutet gleichzeitig einen deutlichen Sprung bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen und 1.357 € für Tagespflege stehen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen spürbar mehr Mittel zur Verfügung als bei Pflegegrad 2.

Das Problem: Viele Familien nutzen auch bei Pflegegrad 3 nur einen Bruchteil dessen, was ihnen wirklich zusteht. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen für 2026 im Überblick – und wie Sie sie clever kombinieren, um das Maximum herauszuholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 599 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 252 € mehr als bei PG 2
  • Pflegesachleistungen bis 1.497 € monatlich für ambulante Pflegedienste
  • Tagespflege bis 1.357 € extra – wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet
  • 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel einsetzbar
  • Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die unter einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden – körperlich, geistig oder psychisch. Die betroffene Person benötigt bei vielen alltäglichen Aufgaben umfassende Hilfe: beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Mobilität oder der Alltagsgestaltung.

Vor 2017 entsprach Pflegegrad 3 ungefähr der früheren Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) oder Pflegestufe 1 mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz). Die Einstufung erfolgt heute über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) durch den Medizinischen Dienst.

  • Wer bekommt Pflegegrad 3? Personen mit schwerer Beeinträchtigung, die umfangreiche Unterstützung im Alltag brauchen
  • Punktzahl? 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsverfahren
  • Wann besteht Anspruch? Sobald die Einstufung durch die Pflegekasse erfolgt ist – rückwirkend ab Antragstellung
  • Dauer? Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten

💡 Der Unterschied zu Pflegegrad 2

Der Sprung von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3 bringt erhebliche finanzielle Vorteile: 252 € mehr Pflegegeld, 701 € mehr Sachleistungen, 636 € mehr Tagespflege – pro Monat. Wer merkt, dass sich die Pflegesituation deutlich verschlechtert, sollte einen Höherstufungsantrag stellen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – die Leistungen bleiben unverändert. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld599 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 1.497 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tagespflege / Nachtpflegebis 1.357 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel (z. B. Einlagen)
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Digitale Pflegeanwendungenbis 53 € / MonatApps zur Pflegeunterstützung
Vollstationäre Pflege1.319 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Wer alle Leistungen klug kombiniert, kann bei Pflegegrad 3 mehr als 2.000 € monatliche Unterstützung organisieren – deutlich mehr als das reine Pflegegeld allein bietet.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat

Das Pflegegeld ist der Klassiker bei Pflegegrad 3: 599 € monatlich, direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person – frei verwendbar. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn stattfindet, nicht durch einen professionellen Pflegedienst.

Das Besondere: Das Pflegegeld kennt keine Nachweispflicht. Es gilt als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen und kann frei eingesetzt werden – für den Haushalt, für kleine Anerkennungen oder zur Finanzierung zusätzlicher Unterstützung. Einzige Pflicht: Sie müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI nachweisen.

⚠️ Beratungseinsätze nicht vergessen

Bei Pflegegrad 3 sind halbjährliche Beratungseinsätze verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Wird der Nachweis vergessen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder komplett einstellen. Die Beratung selbst ist kostenlos und wird oft von Pflegediensten übernommen.

Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 € für den Pflegedienst

Wer einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann bei Pflegegrad 3 auf ein monatliches Budget von 1.497 € zurückgreifen. Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet – Sie müssen also nichts vorstrecken.

Typische Einsatzgebiete sind Körperpflege, Mobilisation, Medikamentengabe oder Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Sachleistungen sind zweckgebunden: Sie werden nur für tatsächlich erbrachte Leistungen ausgezahlt. Wird das Budget nicht voll ausgeschöpft, lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung anteilig in Pflegegeld umwandeln.

Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum raus

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist einer der wichtigsten Hebel bei Pflegegrad 3. Das Prinzip: Wenn Sie den Pflegedienst nicht zu 100 % auslasten, wird der Restanteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So kombinieren Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.

„Viele Pflegebedürftige lassen Leistungen ungenutzt, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen."

— Hinweis der Pflegestützpunkte

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 31.497 €
Kosten Pflegedienst pro Monat748,50 € (= 50 %)
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Gesamtleistung pro Monat1.048 €

Das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld können Sie selbst bestimmen. Wichtig: Die Kombinationsleistung muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden – sie wird nicht automatisch gewährt.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Entlastungsbetrag und Zusatzleistungen clever nutzen

Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es weitere Leistungen, die nicht angerechnet werden und zusätzlich zum Hauptbudget zur Verfügung stehen:

  • Entlastungsbetrag (131 €/Monat): Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung, Betreuungsgruppen. Reicht man Quittungen ein, erstattet die Pflegekasse die Kosten.
  • Pflegehilfsmittel (42 €/Monat): Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken – monatliche Pauschale, die viele gar nicht abrufen.
  • Wohnraumanpassung (bis 4.180 €): Einmalzuschuss pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe, ebenerdige Duschen oder Treppenlift-Elemente.
  • Digitale Pflegeanwendungen (bis 53 €): Seit 2025 theoretisch möglich, bisher aber kaum zugelassene Angebote auf dem Markt.

Gerade der Entlastungsbetrag wird häufig übersehen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden – danach verfallen sie. Wer 12 Monate nichts nutzt, verliert 1.572 €. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – ideal, um den Entlastungsbetrag für eine regelmäßige Haushaltshilfe einzusetzen.

Tagespflege bei Pflegegrad 3: 1.357 € zusätzlich

Die Tagespflege ist ein oft unterschätzter Game Changer. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen dafür bis zu 1.357 € pro Monat zur Verfügung – und das zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen. Das bedeutet: Beide Budgets laufen ungekürzt weiter, während die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut wird.

Das ist besonders praktisch, wenn berufstätige Angehörige tagsüber arbeiten müssen oder wenn Sie als pflegende Person regelmäßig einen freien Tag brauchen. Typische Tagespflege-Einrichtungen bieten Betreuung, Mahlzeiten, Beschäftigung und oft auch Fahrdienste von und zur Einrichtung.

💡 Tipp: Tagespflege mit Pflegegeld kombinieren

Bei Tagespflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt – anders als bei der tageweisen Verhinderungspflege. So können Sie gleichzeitig 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Sachleistungen und 1.357 € Tagespflege ausschöpfen. Das sind theoretisch über 3.400 € monatliche Unterstützung.

So schöpfen Sie alle Leistungen voll aus

Der Schlüssel zum Maximum bei Pflegegrad 3 liegt im bewussten Kombinieren der verschiedenen Budgets. Hier ein typisches Szenario, wie eine Familie ihre Leistungen optimal einsetzen kann:

LeistungEinsatzformBetrag/Monat
Kombinationsleistung50 % Pflegedienst + 50 % Pflegegeld1.048 €
EntlastungsbetragHaushaltshilfe (z. B. JUHI)131 €
Stundenweise Verhinderungspflege4 Std./Woche Entlastungca. 260 €
Tagespflege2 Tage/Woche teilstationärca. 800 €
PflegehilfsmittelVerbrauchsmittel42 €
Gesamt pro Monatca. 2.280 €

Das ist fast das Vierfache des reinen Pflegegeldes – und alles steht rechtlich zu. Natürlich muss der tatsächliche Bedarf passen, aber das Beispiel zeigt: Wer kombiniert, bekommt weit mehr Unterstützung als der Durchschnitt. JUHI ist seit über 7 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und hilft Ihnen dabei, genau diese Kombination aus Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege unkompliziert zu organisieren.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 – praktisch finanziert

Gerade bei Pflegegrad 3 ist eine professionelle Haushaltshilfe enorm wertvoll. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen – alles Aufgaben, die pflegende Angehörige zusätzlich schultern müssen. Wer hier Unterstützung holt, gewinnt wertvolle Zeit für die eigentliche Pflege.

Bei JUHI übernehmen junge, geschulte Alltagshelfer:innen genau diese Aufgaben – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Wir sind von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Besonders praktisch: Die Kombination aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege ermöglicht regelmäßige, planbare Unterstützung im Alltag – ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 3 – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Kombinationsleistung nicht beantragen: Viele nutzen entweder nur Pflegegeld oder nur Pflegesachleistungen. Dabei kann die Kombinationsleistung mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich bringen. Muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
  2. 2Tagespflege gar nicht nutzen: Die 1.357 € Tagespflege-Budget werden von vielen komplett ignoriert. Dabei läuft das Pflegegeld parallel weiter – berufstätige Angehörige können so deutlich entlastet werden.
  3. 3Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € monatlich sind zweckgebunden für anerkannte Anbieter. Wer sie nicht gezielt für Alltagshilfe oder eine Zugehfrau einsetzt, verschenkt jedes Jahr bis zu 1.572 €.
  4. 4Höherstufung übersehen: Wenn sich die Situation verschlechtert, wird oft vergessen, einen Höherstufungsantrag zu Pflegegrad 4 zu stellen. Das bedeutet 201 € mehr Pflegegeld und deutlich höhere Sachleistungen – Monat für Monat.
  5. 5Verhinderungspflege nicht stundenweise nutzen: Statt nur einmal im Jahr für den Urlaub – die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Std./Tag) kürzt das Pflegegeld nicht und kann regelmäßig eingesetzt werden.

Unser Fazit: Pflegegrad 3 bietet mehr, als Sie denken

Pflegegrad 3 ist mehr als nur 599 € Pflegegeld. Mit Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und weiteren Zusatzleistungen summieren sich die Ansprüche schnell auf 2.000 € und mehr pro Monat – wenn Sie wissen, was Ihnen zusteht, und die Leistungen clever kombinieren.

Der wichtigste Schritt: Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Welche Leistungen nutzen Sie bereits? Was könnte zusätzlich hinzukommen? Und wie lässt sich das auf Ihren Alltag zuschneiden?

Sie brauchen Unterstützung bei der Organisation? Wir von JUHI helfen Ihnen, genau die Kombination aus Alltags- und Haushaltshilfe zu finden, die zu Ihrer Situation passt. Mit direkter Kassenabrechnung, transparenten Leistungen und flexiblen Zeiten – damit Sie das volle Potenzial Ihres Pflegegrad 3 ausschöpfen können.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 3?+

599 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+

47,5 bis unter 70 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis zur Alltagsgestaltung.

Wie viel Sachleistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

Bis zu 1.497 € pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Bei teilweiser Nutzung lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung in anteiliges Pflegegeld umwandeln.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?+

Nein. Die Tagespflege (bis 1.357 € monatlich) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes, separates Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Wie oft sind Beratungseinsätze bei Pflegegrad 3 Pflicht?+

Bei Pflegegrad 3 sind halbjährliche Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Wann sollte ich eine Höherstufung zu Pflegegrad 4 beantragen?+

Wenn sich die Pflegesituation deutlich verschlechtert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz oder zunehmender Immobilität. Ab 70 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 4 vergeben. Das bedeutet 201 € mehr Pflegegeld pro Monat.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  4. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und bedeutet gleichzeitig einen deutlichen Sprung bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen und 1.357 € für Tagespflege stehen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen spürbar mehr Mittel zur Verfügung als bei Pflegegrad 2.

Das Problem: Viele Familien nutzen auch bei Pflegegrad 3 nur einen Bruchteil dessen, was ihnen wirklich zusteht. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Leistungen für 2026 im Überblick – und wie Sie sie clever kombinieren, um das Maximum herauszuholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld 599 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 252 € mehr als bei PG 2
  • Pflegesachleistungen bis 1.497 € monatlich für ambulante Pflegedienste
  • Tagespflege bis 1.357 € extra – wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet
  • 3.539 € Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel einsetzbar
  • Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die unter einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden – körperlich, geistig oder psychisch. Die betroffene Person benötigt bei vielen alltäglichen Aufgaben umfassende Hilfe: beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Mobilität oder der Alltagsgestaltung.

Vor 2017 entsprach Pflegegrad 3 ungefähr der früheren Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) oder Pflegestufe 1 mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz). Die Einstufung erfolgt heute über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) durch den Medizinischen Dienst.

  • Wer bekommt Pflegegrad 3? Personen mit schwerer Beeinträchtigung, die umfangreiche Unterstützung im Alltag brauchen
  • Punktzahl? 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsverfahren
  • Wann besteht Anspruch? Sobald die Einstufung durch die Pflegekasse erfolgt ist – rückwirkend ab Antragstellung
  • Dauer? Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten

💡 Der Unterschied zu Pflegegrad 2

Der Sprung von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3 bringt erhebliche finanzielle Vorteile: 252 € mehr Pflegegeld, 701 € mehr Sachleistungen, 636 € mehr Tagespflege – pro Monat. Wer merkt, dass sich die Pflegesituation deutlich verschlechtert, sollte einen Höherstufungsantrag stellen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick (2026)

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – die Leistungen bleiben unverändert. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 geplant.

LeistungBetrag 2026Wofür?
Pflegegeld599 € / MonatHäusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungenbis 1.497 € / MonatAmbulanter Pflegedienst
Entlastungsbetrag131 € / MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Jahresbudget
Tagespflege / Nachtpflegebis 1.357 € / MonatTeilstationäre Betreuung
Pflegehilfsmittelbis 42 € / MonatVerbrauchsmittel (z. B. Einlagen)
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / MaßnahmeBarrierefreier Umbau
Digitale Pflegeanwendungenbis 53 € / MonatApps zur Pflegeunterstützung
Vollstationäre Pflege1.319 € / MonatPflegeheim (Pauschale)

Wer alle Leistungen klug kombiniert, kann bei Pflegegrad 3 mehr als 2.000 € monatliche Unterstützung organisieren – deutlich mehr als das reine Pflegegeld allein bietet.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat

Das Pflegegeld ist der Klassiker bei Pflegegrad 3: 599 € monatlich, direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person – frei verwendbar. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn stattfindet, nicht durch einen professionellen Pflegedienst.

Das Besondere: Das Pflegegeld kennt keine Nachweispflicht. Es gilt als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen und kann frei eingesetzt werden – für den Haushalt, für kleine Anerkennungen oder zur Finanzierung zusätzlicher Unterstützung. Einzige Pflicht: Sie müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI nachweisen.

⚠️ Beratungseinsätze nicht vergessen

Bei Pflegegrad 3 sind halbjährliche Beratungseinsätze verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Wird der Nachweis vergessen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder komplett einstellen. Die Beratung selbst ist kostenlos und wird oft von Pflegediensten übernommen.

Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 € für den Pflegedienst

Wer einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann bei Pflegegrad 3 auf ein monatliches Budget von 1.497 € zurückgreifen. Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet – Sie müssen also nichts vorstrecken.

Typische Einsatzgebiete sind Körperpflege, Mobilisation, Medikamentengabe oder Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Sachleistungen sind zweckgebunden: Sie werden nur für tatsächlich erbrachte Leistungen ausgezahlt. Wird das Budget nicht voll ausgeschöpft, lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung anteilig in Pflegegeld umwandeln.

Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum raus

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist einer der wichtigsten Hebel bei Pflegegrad 3. Das Prinzip: Wenn Sie den Pflegedienst nicht zu 100 % auslasten, wird der Restanteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So kombinieren Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.

„Viele Pflegebedürftige lassen Leistungen ungenutzt, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen."

— Hinweis der Pflegestützpunkte

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 31.497 €
Kosten Pflegedienst pro Monat748,50 € (= 50 %)
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Gesamtleistung pro Monat1.048 €

Das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld können Sie selbst bestimmen. Wichtig: Die Kombinationsleistung muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden – sie wird nicht automatisch gewährt.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Entlastungsbetrag und Zusatzleistungen clever nutzen

Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es weitere Leistungen, die nicht angerechnet werden und zusätzlich zum Hauptbudget zur Verfügung stehen:

  • Entlastungsbetrag (131 €/Monat): Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung, Betreuungsgruppen. Reicht man Quittungen ein, erstattet die Pflegekasse die Kosten.
  • Pflegehilfsmittel (42 €/Monat): Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, FFP2-Masken – monatliche Pauschale, die viele gar nicht abrufen.
  • Wohnraumanpassung (bis 4.180 €): Einmalzuschuss pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe, ebenerdige Duschen oder Treppenlift-Elemente.
  • Digitale Pflegeanwendungen (bis 53 €): Seit 2025 theoretisch möglich, bisher aber kaum zugelassene Angebote auf dem Markt.

Gerade der Entlastungsbetrag wird häufig übersehen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden – danach verfallen sie. Wer 12 Monate nichts nutzt, verliert 1.572 €. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – ideal, um den Entlastungsbetrag für eine regelmäßige Haushaltshilfe einzusetzen.

Tagespflege bei Pflegegrad 3: 1.357 € zusätzlich

Die Tagespflege ist ein oft unterschätzter Game Changer. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen dafür bis zu 1.357 € pro Monat zur Verfügung – und das zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen. Das bedeutet: Beide Budgets laufen ungekürzt weiter, während die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut wird.

Das ist besonders praktisch, wenn berufstätige Angehörige tagsüber arbeiten müssen oder wenn Sie als pflegende Person regelmäßig einen freien Tag brauchen. Typische Tagespflege-Einrichtungen bieten Betreuung, Mahlzeiten, Beschäftigung und oft auch Fahrdienste von und zur Einrichtung.

💡 Tipp: Tagespflege mit Pflegegeld kombinieren

Bei Tagespflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt – anders als bei der tageweisen Verhinderungspflege. So können Sie gleichzeitig 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Sachleistungen und 1.357 € Tagespflege ausschöpfen. Das sind theoretisch über 3.400 € monatliche Unterstützung.

So schöpfen Sie alle Leistungen voll aus

Der Schlüssel zum Maximum bei Pflegegrad 3 liegt im bewussten Kombinieren der verschiedenen Budgets. Hier ein typisches Szenario, wie eine Familie ihre Leistungen optimal einsetzen kann:

LeistungEinsatzformBetrag/Monat
Kombinationsleistung50 % Pflegedienst + 50 % Pflegegeld1.048 €
EntlastungsbetragHaushaltshilfe (z. B. JUHI)131 €
Stundenweise Verhinderungspflege4 Std./Woche Entlastungca. 260 €
Tagespflege2 Tage/Woche teilstationärca. 800 €
PflegehilfsmittelVerbrauchsmittel42 €
Gesamt pro Monatca. 2.280 €

Das ist fast das Vierfache des reinen Pflegegeldes – und alles steht rechtlich zu. Natürlich muss der tatsächliche Bedarf passen, aber das Beispiel zeigt: Wer kombiniert, bekommt weit mehr Unterstützung als der Durchschnitt. JUHI ist seit über 7 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und hilft Ihnen dabei, genau diese Kombination aus Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege unkompliziert zu organisieren.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 – praktisch finanziert

Gerade bei Pflegegrad 3 ist eine professionelle Haushaltshilfe enorm wertvoll. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen – alles Aufgaben, die pflegende Angehörige zusätzlich schultern müssen. Wer hier Unterstützung holt, gewinnt wertvolle Zeit für die eigentliche Pflege.

Bei JUHI übernehmen junge, geschulte Alltagshelfer:innen genau diese Aufgaben – ob in Berlin, München, Köln oder Leipzig. Wir sind von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Besonders praktisch: Die Kombination aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege ermöglicht regelmäßige, planbare Unterstützung im Alltag – ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird.

Die 5 häufigsten Fehler bei Pflegegrad 3 – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Kombinationsleistung nicht beantragen: Viele nutzen entweder nur Pflegegeld oder nur Pflegesachleistungen. Dabei kann die Kombinationsleistung mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich bringen. Muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
  2. 2Tagespflege gar nicht nutzen: Die 1.357 € Tagespflege-Budget werden von vielen komplett ignoriert. Dabei läuft das Pflegegeld parallel weiter – berufstätige Angehörige können so deutlich entlastet werden.
  3. 3Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € monatlich sind zweckgebunden für anerkannte Anbieter. Wer sie nicht gezielt für Alltagshilfe oder eine Zugehfrau einsetzt, verschenkt jedes Jahr bis zu 1.572 €.
  4. 4Höherstufung übersehen: Wenn sich die Situation verschlechtert, wird oft vergessen, einen Höherstufungsantrag zu Pflegegrad 4 zu stellen. Das bedeutet 201 € mehr Pflegegeld und deutlich höhere Sachleistungen – Monat für Monat.
  5. 5Verhinderungspflege nicht stundenweise nutzen: Statt nur einmal im Jahr für den Urlaub – die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Std./Tag) kürzt das Pflegegeld nicht und kann regelmäßig eingesetzt werden.

Unser Fazit: Pflegegrad 3 bietet mehr, als Sie denken

Pflegegrad 3 ist mehr als nur 599 € Pflegegeld. Mit Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und weiteren Zusatzleistungen summieren sich die Ansprüche schnell auf 2.000 € und mehr pro Monat – wenn Sie wissen, was Ihnen zusteht, und die Leistungen clever kombinieren.

Der wichtigste Schritt: Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Welche Leistungen nutzen Sie bereits? Was könnte zusätzlich hinzukommen? Und wie lässt sich das auf Ihren Alltag zuschneiden?

Sie brauchen Unterstützung bei der Organisation? Wir von JUHI helfen Ihnen, genau die Kombination aus Alltags- und Haushaltshilfe zu finden, die zu Ihrer Situation passt. Mit direkter Kassenabrechnung, transparenten Leistungen und flexiblen Zeiten – damit Sie das volle Potenzial Ihres Pflegegrad 3 ausschöpfen können.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 3?+

599 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und bleibt 2026 unverändert. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+

47,5 bis unter 70 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – von Mobilität bis zur Alltagsgestaltung.

Wie viel Sachleistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

Bis zu 1.497 € pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst. Die Sachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Bei teilweiser Nutzung lässt sich der Rest über die Kombinationsleistung in anteiliges Pflegegeld umwandeln.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?+

Nein. Die Tagespflege (bis 1.357 € monatlich) wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Sie läuft über ein eigenes, separates Budget und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Wie oft sind Beratungseinsätze bei Pflegegrad 3 Pflicht?+

Bei Pflegegrad 3 sind halbjährliche Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Wann sollte ich eine Höherstufung zu Pflegegrad 4 beantragen?+

Wenn sich die Pflegesituation deutlich verschlechtert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz oder zunehmender Immobilität. Ab 70 Punkten im Begutachtungsverfahren wird Pflegegrad 4 vergeben. Das bedeutet 201 € mehr Pflegegeld pro Monat.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  4. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
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