Verhinderungspflege Antrag: Brauchen Sie einen? Bei JUHI nicht

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Muss ich für die Verhinderungspflege einen Antrag stellen? Diese Frage hören wir jede Woche – und die Antwort überrascht die meisten: Es kommt darauf an, wen Sie beauftragen. Wenn Sie eine Privatperson (Nachbar, Freund) als Ersatzpflegeperson einsetzen, brauchen Sie tatsächlich einen Antrag bei der Pflegekasse. Beauftragen Sie dagegen einen anerkannten Dienstleister wie JUHI, fällt der Antrag komplett weg – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
In diesem Artikel erklären wir, wann Sie welchen Weg gehen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum der Weg über JUHI der einfachste ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Privatpersonen als Ersatzpflege: Antrag bei der Pflegekasse nötig – meist ein formloses Schreiben
- ✓ Anerkannte Dienstleister wie JUHI: Kein Antrag nötig – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- ✓ 3.539 € / Jahr ab Pflegegrad 2 – unabhängig vom Antragsweg
- ✓ Stundenweise: Unter 8 Stunden am Tag → Pflegegeld bleibt ungekürzt
- ✓ Voraussetzung: Pflege seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung
Was ist Verhinderungspflege – kurz erklärt
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) sichert die Versorgung ab, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder entlastet werden soll. Der Name ist allerdings irreführend: Sie brauchen keinen Urlaub und keine Krankheit als Grund. Die Pflegekasse stellt jährlich 3.539 € zur Verfügung, die Sie für professionelle Ersatzpflege einsetzen können – auch stundenweise, regelmäßig und das ganze Jahr über.
Wie Sie dieses Budget Monat für Monat voll ausschöpfen, hängt vor allem davon ab, welchen Weg Sie wählen: Antrag mit Privatperson oder direkt über einen Dienstleister.
Wann brauchen Sie einen Antrag?
Einen formellen Antrag auf Verhinderungspflege müssen Sie nur dann stellen, wenn eine Privatperson die Ersatzpflege übernimmt – also ein Nachbar, eine Freundin oder ein entferntes Familienmitglied. In diesem Fall benötigt die Pflegekasse:
- Ein formloses Anschreiben oder das Antragsformular Ihrer Pflegekasse
- Name und Anschrift der Ersatzpflegeperson
- Angabe zum Verwandtschaftsgrad (beeinflusst die Erstattungshöhe)
- Zeitraum und Dauer der Verhinderungspflege
- Rechnung oder Quittung nach der Leistung
⚠️ Achtung bei nahen Angehörigen
Wenn die Ersatzpflege durch eine Person übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, erstattet die Pflegekasse nur das 1,5-fache des Pflegegeldes – nicht die vollen 3.539 €. Bei einem professionellen Dienstleister gibt es diese Einschränkung nicht.
Wann brauchen Sie keinen Antrag?
Wenn Sie einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister beauftragen, entfällt der Antrag vollständig. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab. Der Ablauf:
- 1Sie stellen eine Anfrage bei JUHI – online, in 2 Minuten.
- 2JUHI meldet sich telefonisch, klärt Ihren Bedarf und prüft Ihr Budget.
- 3Ihre feste Hilfsperson ruft Sie an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
- 4JUHI rechnet den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular, keine Vorkasse.
Vergleich: Antrag mit Privatperson vs. Dienstleister
| Kriterium | Privatperson (mit Antrag) | JUHI (ohne Antrag) |
|---|---|---|
| Antrag nötig? | Ja – formlos oder Kassenformular | Nein |
| Abrechnung | Quittungen einreichen, auf Erstattung warten | Direkt mit Pflegekasse |
| Maximalbetrag | 3.539 € (nahe Angehörige: weniger) | 3.539 € – immer voll |
| Qualitätssicherung | Keine – Ersatzperson muss nicht qualifiziert sein | Schulung + feste Hilfsperson |
| Vorkasse | Ja – Sie zahlen erst, Kasse erstattet | Nein – Sie zahlen nichts |
| Risiko | Kasse kann kürzen oder ablehnen | Kein Risiko – alles geregelt |
| Stundenweise nutzbar? | Ja, aber Sie müssen es selbst organisieren | Ja – automatisch in 2-Stunden-Schichten |
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDie 5 häufigsten Fehler beim Antrag
Wenn Sie den Antragsweg mit einer Privatperson gehen, vermeiden Sie unbedingt diese Fehler:
- 1Verwandtschaftsgrad verschweigen: Die Pflegekasse fragt gezielt danach. Wer falssche Angaben macht, riskiert eine Rückforderung. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) wird der Erstattungsbetrag automatisch reduziert.
- 2Keine Quittungen aufbewahren: Ohne Belege erstattet die Kasse nichts. Jede Zahlung an die Ersatzperson muss dokumentiert sein – mit Datum, Betrag und Unterschrift.
- 36-Monats-Frist übersehen: Verhinderungspflege gibt es erst, nachdem die häusliche Pflege mindestens 6 Monate stattgefunden hat (die sogenannte Vorpflegezeit). Ein Antrag vor Ablauf dieser Frist wird abgelehnt.
- 4Zu spät einreichen: Viele Familien beantragen die Erstattung erst Monate später. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Abrechnung möglich – aber je länger Sie warten, desto aufwändiger die Nachweise.
- 5Tageweise statt stundenweise abrechnen: Wer 8 oder mehr Stunden an einem Tag abrechnet, bekommt das Pflegegeld für diesen Tag auf 50 % gekürzt. Stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden) vermeidet das.
💡 Einfacher Weg: Alle 5 Fehler vermeiden
Alle fünf Fehler betreffen nur den Antragsweg über Privatpersonen. Wenn Sie JUHI beauftragen, entfallen Antrag, Quittungen, Erstattungsprozess und das Risiko der Pflegegeld-Kürzung vollständig. Wir kümmern uns um alles.
So läuft es bei JUHI – ohne Antrag, ohne Papierkram
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Leipzig, Dresden und Essen. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
Was JUHI von der Privatperson-Lösung unterscheidet:
- Kein Antrag, kein Formular: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Keine Vorkasse: Sie zahlen nichts – weder vorab noch nachträglich.
- Volle 3.539 €: Keine Kürzung wegen Verwandtschaftsgrad – der volle Betrag steht zur Verfügung.
- Stundenweise Nutzung: 2-Stunden-Schichten → Pflegegeld bleibt ungekürzt.
- Geschulte Helfer:innen: Alle Helfer:innen durchlaufen eine Schulung und suchen sich die Aufträge selbst aus – so finden Sie Ihre feste Hilfsperson.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – für Haushalt, Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Ob die Pflegekasse die Verhinderungspflege prüft, müssen Sie sich bei einem anerkannten Dienstleister nicht fragen – alles läuft über uns.
💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt
JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.
Das steht Ihnen zu: Verhinderungspflege + Entlastungsbetrag
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungspflege / Jahr | Stunden bei JUHI / Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 131 € | – | 3–4 |
| PG 2 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 3 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 4 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 5 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall konkret übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner in wenigen Sekunden.
Unser Fazit: Der Antrag ist der umständliche Weg
Ein Antrag auf Verhinderungspflege ist nur nötig, wenn Sie eine Privatperson beauftragen – und selbst dann birgt der Prozess Risiken: falsche Angaben, fehlende Quittungen, Pflegegeld-Kürzung. Mit einem anerkannten Dienstleister entfällt das alles.
Bei JUHI stellen Sie eine kurze Anfrage, wir klären den Rest. Kein Antrag, kein Papierkram, keine Vorkasse. Damit pflegende Angehörige sich auf das konzentrieren können, was zählt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei JUHI einen Antrag stellen?+
Nein. JUHI ist ein anerkannter Dienstleister und rechnet die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Antrag stellen, keine Formulare ausfüllen und nichts vorstrecken.
Kann ich die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?+
Grundsätzlich ja – die Erstattung kann nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Allerdings müssen die Nachweise (Quittungen, Zeiten, Ersatzperson) vollständig vorliegen. Bei JUHI entfällt dieses Problem, weil die Abrechnung laufend und automatisch erfolgt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?+
Eine Ablehnung kommt vor, wenn die 6-monatige Vorpflegezeit nicht erfüllt ist, die Nachweise fehlen oder die Pflegekasse formale Mängel feststellt. In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Besser: Beauftragen Sie einen anerkannten Dienstleister – dann gibt es keine Ablehnung.
Wie viel Verhinderungspflege bekomme ich bei nahen Angehörigen?+
Wenn die Ersatzpflege durch eine Person übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, erstattet die Kasse maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes – nicht die vollen 3.539 €. Beispiel Pflegegrad 3: 599 € × 1,5 = 898,50 € pro Jahr statt 3.539 €. Bei einem professionellen Dienstleister entfällt diese Einschränkung.
Wird mein Pflegegeld gekürzt?+
Nur bei tageweiser Verhinderungspflege (8 oder mehr Stunden an einem Tag) wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Nutzung – und genau so arbeitet JUHI – bleibt Ihr Pflegegeld zu 100 % erhalten.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren?+
Ja. JUHI kombiniert den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) mit der Verhinderungspflege (~295 € / Monat bei gleichmäßiger Nutzung) automatisch. Das ergibt ein monatliches Gesamtbudget von rund 426 € = bis zu 13 Stunden Hilfe.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Muss ich für die Verhinderungspflege einen Antrag stellen? Diese Frage hören wir jede Woche – und die Antwort überrascht die meisten: Es kommt darauf an, wen Sie beauftragen. Wenn Sie eine Privatperson (Nachbar, Freund) als Ersatzpflegeperson einsetzen, brauchen Sie tatsächlich einen Antrag bei der Pflegekasse. Beauftragen Sie dagegen einen anerkannten Dienstleister wie JUHI, fällt der Antrag komplett weg – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
In diesem Artikel erklären wir, wann Sie welchen Weg gehen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum der Weg über JUHI der einfachste ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Privatpersonen als Ersatzpflege: Antrag bei der Pflegekasse nötig – meist ein formloses Schreiben
- ✓ Anerkannte Dienstleister wie JUHI: Kein Antrag nötig – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- ✓ 3.539 € / Jahr ab Pflegegrad 2 – unabhängig vom Antragsweg
- ✓ Stundenweise: Unter 8 Stunden am Tag → Pflegegeld bleibt ungekürzt
- ✓ Voraussetzung: Pflege seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung
Was ist Verhinderungspflege – kurz erklärt
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) sichert die Versorgung ab, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder entlastet werden soll. Der Name ist allerdings irreführend: Sie brauchen keinen Urlaub und keine Krankheit als Grund. Die Pflegekasse stellt jährlich 3.539 € zur Verfügung, die Sie für professionelle Ersatzpflege einsetzen können – auch stundenweise, regelmäßig und das ganze Jahr über.
Wie Sie dieses Budget Monat für Monat voll ausschöpfen, hängt vor allem davon ab, welchen Weg Sie wählen: Antrag mit Privatperson oder direkt über einen Dienstleister.
Wann brauchen Sie einen Antrag?
Einen formellen Antrag auf Verhinderungspflege müssen Sie nur dann stellen, wenn eine Privatperson die Ersatzpflege übernimmt – also ein Nachbar, eine Freundin oder ein entferntes Familienmitglied. In diesem Fall benötigt die Pflegekasse:
- Ein formloses Anschreiben oder das Antragsformular Ihrer Pflegekasse
- Name und Anschrift der Ersatzpflegeperson
- Angabe zum Verwandtschaftsgrad (beeinflusst die Erstattungshöhe)
- Zeitraum und Dauer der Verhinderungspflege
- Rechnung oder Quittung nach der Leistung
⚠️ Achtung bei nahen Angehörigen
Wenn die Ersatzpflege durch eine Person übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, erstattet die Pflegekasse nur das 1,5-fache des Pflegegeldes – nicht die vollen 3.539 €. Bei einem professionellen Dienstleister gibt es diese Einschränkung nicht.
Wann brauchen Sie keinen Antrag?
Wenn Sie einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister beauftragen, entfällt der Antrag vollständig. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab. Der Ablauf:
- 1Sie stellen eine Anfrage bei JUHI – online, in 2 Minuten.
- 2JUHI meldet sich telefonisch, klärt Ihren Bedarf und prüft Ihr Budget.
- 3Ihre feste Hilfsperson ruft Sie an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
- 4JUHI rechnet den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Antrag, kein Formular, keine Vorkasse.
Vergleich: Antrag mit Privatperson vs. Dienstleister
| Kriterium | Privatperson (mit Antrag) | JUHI (ohne Antrag) |
|---|---|---|
| Antrag nötig? | Ja – formlos oder Kassenformular | Nein |
| Abrechnung | Quittungen einreichen, auf Erstattung warten | Direkt mit Pflegekasse |
| Maximalbetrag | 3.539 € (nahe Angehörige: weniger) | 3.539 € – immer voll |
| Qualitätssicherung | Keine – Ersatzperson muss nicht qualifiziert sein | Schulung + feste Hilfsperson |
| Vorkasse | Ja – Sie zahlen erst, Kasse erstattet | Nein – Sie zahlen nichts |
| Risiko | Kasse kann kürzen oder ablehnen | Kein Risiko – alles geregelt |
| Stundenweise nutzbar? | Ja, aber Sie müssen es selbst organisieren | Ja – automatisch in 2-Stunden-Schichten |
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerDie 5 häufigsten Fehler beim Antrag
Wenn Sie den Antragsweg mit einer Privatperson gehen, vermeiden Sie unbedingt diese Fehler:
- 1Verwandtschaftsgrad verschweigen: Die Pflegekasse fragt gezielt danach. Wer falssche Angaben macht, riskiert eine Rückforderung. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) wird der Erstattungsbetrag automatisch reduziert.
- 2Keine Quittungen aufbewahren: Ohne Belege erstattet die Kasse nichts. Jede Zahlung an die Ersatzperson muss dokumentiert sein – mit Datum, Betrag und Unterschrift.
- 36-Monats-Frist übersehen: Verhinderungspflege gibt es erst, nachdem die häusliche Pflege mindestens 6 Monate stattgefunden hat (die sogenannte Vorpflegezeit). Ein Antrag vor Ablauf dieser Frist wird abgelehnt.
- 4Zu spät einreichen: Viele Familien beantragen die Erstattung erst Monate später. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Abrechnung möglich – aber je länger Sie warten, desto aufwändiger die Nachweise.
- 5Tageweise statt stundenweise abrechnen: Wer 8 oder mehr Stunden an einem Tag abrechnet, bekommt das Pflegegeld für diesen Tag auf 50 % gekürzt. Stundenweise Nutzung (unter 8 Stunden) vermeidet das.
💡 Einfacher Weg: Alle 5 Fehler vermeiden
Alle fünf Fehler betreffen nur den Antragsweg über Privatpersonen. Wenn Sie JUHI beauftragen, entfallen Antrag, Quittungen, Erstattungsprozess und das Risiko der Pflegegeld-Kürzung vollständig. Wir kümmern uns um alles.
So läuft es bei JUHI – ohne Antrag, ohne Papierkram
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, Leipzig, Dresden und Essen. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
Was JUHI von der Privatperson-Lösung unterscheidet:
- Kein Antrag, kein Formular: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Keine Vorkasse: Sie zahlen nichts – weder vorab noch nachträglich.
- Volle 3.539 €: Keine Kürzung wegen Verwandtschaftsgrad – der volle Betrag steht zur Verfügung.
- Stundenweise Nutzung: 2-Stunden-Schichten → Pflegegeld bleibt ungekürzt.
- Geschulte Helfer:innen: Alle Helfer:innen durchlaufen eine Schulung und suchen sich die Aufträge selbst aus – so finden Sie Ihre feste Hilfsperson.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – für Haushalt, Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Ob die Pflegekasse die Verhinderungspflege prüft, müssen Sie sich bei einem anerkannten Dienstleister nicht fragen – alles läuft über uns.
💡 Keine Sorge: Ihr Verhinderungspflege-Budget bleibt geschützt
JUHI nutzt das Verhinderungspflege-Budget nicht komplett aus. So kann die Hauptpflegeperson im Notfall – etwa bei Krankheit oder Urlaub – jederzeit darauf zurückgreifen.
Das steht Ihnen zu: Verhinderungspflege + Entlastungsbetrag
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungspflege / Jahr | Stunden bei JUHI / Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 131 € | – | 3–4 |
| PG 2 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 3 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 4 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
| PG 5 | 131 € | 3.539 € | bis zu 13 |
Wie viele Stunden JUHI in Ihrem Fall konkret übernehmen kann, zeigt Ihnen der JUHI-Rechner in wenigen Sekunden.
Unser Fazit: Der Antrag ist der umständliche Weg
Ein Antrag auf Verhinderungspflege ist nur nötig, wenn Sie eine Privatperson beauftragen – und selbst dann birgt der Prozess Risiken: falsche Angaben, fehlende Quittungen, Pflegegeld-Kürzung. Mit einem anerkannten Dienstleister entfällt das alles.
Bei JUHI stellen Sie eine kurze Anfrage, wir klären den Rest. Kein Antrag, kein Papierkram, keine Vorkasse. Damit pflegende Angehörige sich auf das konzentrieren können, was zählt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei JUHI einen Antrag stellen?+
Nein. JUHI ist ein anerkannter Dienstleister und rechnet die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Antrag stellen, keine Formulare ausfüllen und nichts vorstrecken.
Kann ich die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?+
Grundsätzlich ja – die Erstattung kann nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Allerdings müssen die Nachweise (Quittungen, Zeiten, Ersatzperson) vollständig vorliegen. Bei JUHI entfällt dieses Problem, weil die Abrechnung laufend und automatisch erfolgt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?+
Eine Ablehnung kommt vor, wenn die 6-monatige Vorpflegezeit nicht erfüllt ist, die Nachweise fehlen oder die Pflegekasse formale Mängel feststellt. In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Besser: Beauftragen Sie einen anerkannten Dienstleister – dann gibt es keine Ablehnung.
Wie viel Verhinderungspflege bekomme ich bei nahen Angehörigen?+
Wenn die Ersatzpflege durch eine Person übernommen wird, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, erstattet die Kasse maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes – nicht die vollen 3.539 €. Beispiel Pflegegrad 3: 599 € × 1,5 = 898,50 € pro Jahr statt 3.539 €. Bei einem professionellen Dienstleister entfällt diese Einschränkung.
Wird mein Pflegegeld gekürzt?+
Nur bei tageweiser Verhinderungspflege (8 oder mehr Stunden an einem Tag) wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Nutzung – und genau so arbeitet JUHI – bleibt Ihr Pflegegeld zu 100 % erhalten.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren?+
Ja. JUHI kombiniert den Entlastungsbetrag (131 € / Monat) mit der Verhinderungspflege (~295 € / Monat bei gleichmäßiger Nutzung) automatisch. Das ergibt ein monatliches Gesamtbudget von rund 426 € = bis zu 13 Stunden Hilfe.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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