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Pflegegrad Punkte Tabelle: Alle Module, Gewichtungen und Schwellenwerte

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
01.06.2026
Inhaltsverzeichnis

„Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien vor der Begutachtung. Die Antwort hängt von 6 Modulen, unterschiedlichen Gewichtungen und festen Schwellenwerten ab. Das System ist fair, aber kompliziert – und genau deshalb werden so viele Pflegegrade zu niedrig eingestuft.

In diesem Artikel finden Sie die komplette Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Schwellenwerte für alle 5 Pflegegrade, alle 6 Module mit ihren Kriterien, die Gewichtungsformel und praktische Tipps für die Begutachtung.

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0–100
  • Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt mit 40 % am schwersten – hier fallen die meisten Punkte
  • Module 2 und 3 werden kombiniert – nur der höhere Wert zählt (15 %)
  • Schwellenwerte: PG 1 ab 12,5 | PG 2 ab 27 | PG 3 ab 47,5 | PG 4 ab 70 | PG 5 ab 90
  • Jeder halbe Punkt zählt: 46,9 Punkte = PG 2, 47,5 Punkte = PG 3 – ein Unterschied von 0,6 Punkten kann hunderte Euro monatlich bedeuten

Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte

PflegegradGewichtete PunkteBeeinträchtigungPflegegeld 2026
PG 112,5 – 26,9Geringe Beeinträchtigungen– (nur 131 € EB)
PG 227 – 47,4Erhebliche Beeinträchtigungen347 €
PG 347,5 – 69,9Schwere Beeinträchtigungen599 €
PG 470 – 89,9Schwerste Beeinträchtigungen800 €
PG 590 – 100Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen990 €

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI) und gelten bundesweit einheitlich.

So funktioniert das Punktesystem

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft 6 Lebensbereiche (Module). In jedem Modul wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist. Die Rohpunkte werden in gewichtete Punkte umgerechnet – und diese ergeben die Gesamtpunktzahl:

ModulBereichGewichtungMax. gewichtete Punkte
1Mobilität10 %10
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert zählt)15
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4Selbstversorgung40 %40
5Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen20 %20
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %15
Gesamt100 %100

💡 40 % = Selbstversorgung entscheidet

Modul 4 (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus. Das heißt: Wer bei der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, kommt fast automatisch auf einen höheren Pflegegrad – auch wenn die Mobilität noch einigermaßen funktioniert.

Alle 6 Module im Detail

Modul 1: Mobilität (10 %)

KriteriumWas wird geprüft?Punkte
Positionswechsel im BettDrehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen0–3
Halten einer stabilen SitzpositionAufrecht sitzen ohne Kippen0–3
UmsetzenVom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette0–3
Fortbewegen innerhalb der WohnungVon Raum zu Raum gelangen0–3
TreppensteigenEin Stockwerk auf- und absteigen0–3

Bewertung pro Kriterium: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, kombiniert mit Modul 3)

KriteriumWas wird geprüft?
Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldFamilie, Pflegepersonal, Nachbarn
Örtliche OrientierungWeiß die Person, wo sie sich befindet?
Zeitliche OrientierungTag, Monat, Jahreszeit, Tageszeit
Erinnern an wesentliche EreignisseKurz- und Langzeitgedächtnis
Steuern von AlltagshandlungenMehrstufige Abläufe planen und durchführen
Treffen von EntscheidungenAlltägliche Entscheidungen selbst treffen
Verstehen von Sachverhalten und InformationenGespräche, Nachrichten, Anweisungen
Erkennen von Risiken und GefahrenHerdplatte, Verkehr, Medikamente
Mitteilen von elementaren BedürfnissenHunger, Schmerz, Hilferuf
Verstehen von AufforderungenEinfache Bitten befolgen
Beteiligen an einem GesprächDialog führen, auf Fragen antworten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, kombiniert mit Modul 2)

KriteriumBeispiele
Motorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenZielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen
Nächtliche UnruheAufstehen, Umherirren, Schreien in der Nacht
Selbstschädigendes VerhaltenSich kratzen, schlagen, verweigern
Beschädigen von GegenständenZerreißen, Werfen, Zerstören
Physisch aggressives VerhaltenSchlagen, Treten, Beißen gegenüber anderen
Verbale AggressionSchreien, Beschimpfen, Drohen
Abwehr pflegerischer MaßnahmenWaschen verweigern, Medikamente ausspucken
Wahnvorstellungen, SinnestäuschungenStimmen hören, Personen sehen die nicht da sind
ÄngstePanik, Angst vor bestimmten Situationen
Antriebslosigkeit, depressive StimmungslageApathie, Rückzug, Hoffnungslosigkeit
Sozial inadäquates VerhaltenDistanzlosigkeit, unangemessene Äußerungen

Modul 4: Selbstversorgung (40 %)

BereichKriterien
KörperpflegeWaschen des vorderen Oberkörpers, Rasieren/Kämmen, Mundpflege, Waschen des Intimbereichs, Duschen/Baden
An- und AuskleidenOberkörper ankleiden, Unterkörper ankleiden, Oberkörper auskleiden, Unterkörper auskleiden
ErnährungEssen mundgerecht zubereiten, Essen zuführen, Trinken
AusscheidungToilette/Toilettenstuhl benutzen, Folgen der Harninkontinenz, Folgen der Stuhlinkontinenz

Dieses Modul entscheidet. Bei 40 % Gewichtung kann allein Modul 4 bis zu 40 gewichtete Punkte beitragen. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher haben hier ihre stärksten Einschränkungen.

Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)

KriteriumBeispiele
MedikamenteRichten, Einnehmen, Injektionen (z. B. Insulin)
Verbandswechsel und WundversorgungRegelmäßige Verbände, Dekubitus-Pflege
ArztbesucheHäufigkeit, Begleitung nötig?
Therapien zu HausePhysiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Technische HilfenSauerstoff, Beatmung, Absaugung
Einhalten einer DiätDiabetes, Niereninsuffizienz

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

KriteriumWas wird geprüft?
Gestaltung des TagesablaufsKann die Person ihren Tag selbst strukturieren?
Ruhen und SchlafenKann sie selbstständig zu Bett gehen und aufstehen?
Sich beschäftigenFindet sie selbst Beschäftigung oder braucht sie Anregung?
ZukunftsplanungKann sie Termine planen, Entscheidungen für die Zukunft treffen?
Interaktion mit PersonenKann sie Kontakte aufrechterhalten?
Kontaktpflege außerhalb des HaushaltsKann sie das Haus verlassen und soziale Kontakte pflegen?
i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So werden die Punkte gewichtet

Die Rohpunkte jedes Moduls werden in 5 Schweregrade umgerechnet, die jeweils einen festen gewichteten Wert ergeben:

SchweregradModul 1 (10 %)Modul 2/3 (15 %)Modul 4 (40 %)Modul 5 (20 %)Modul 6 (15 %)
Keine Beeinträchtigung00000
Geringe2,53,751053,75
Erhebliche57,520107,5
Schwere7,511,25301511,25
Schwerste1015402015

Ein Beispiel: In Modul 4 (Selbstversorgung) erhält eine Person „schwere Beeinträchtigungen" → 30 gewichtete Punkte. In Modul 1 (Mobilität) „erhebliche Beeinträchtigungen" → 5 Punkte. Addiert man alle Module, ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.

Sonderfall: Module 2 und 3 – nur der höhere Wert zählt

Die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet, aber nicht addiert. Nur der höhere der beiden gewichteten Werte fließt in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.

Beispiel:

  • Modul 2 (Kognition): erhebliche Beeinträchtigung → 7,5 gewichtete Punkte
  • Modul 3 (Verhalten): geringe Beeinträchtigung → 3,75 gewichtete Punkte
  • Es zählt: 7,5 Punkte (der höhere Wert aus Modul 2)

Das bedeutet: Menschen mit reiner Demenz (hohe Werte in Modul 2) und Menschen mit reinen Verhaltensauffälligkeiten (hohe Werte in Modul 3) werden gleichwertig berücksichtigt – es ist kein Nachteil, „nur" in einem der beiden Module hohe Werte zu haben.

5 Tipps für mehr Punkte bei der Begutachtung

  1. 1Den schlechtesten Tag schildern: Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag. Beschreiben Sie den Tag, an dem alles schwierig ist – nicht den, an dem es zufällig gut läuft.
  2. 2Pflegetagebuch führen: Mindestens 2 Wochen lang dokumentieren: Was geht alleine? Was geht nur mit Hilfe? Was geht gar nicht? Für jedes Modul konkrete Beispiele.
  3. 3Modul 4 nicht unterschätzen: 40 % der Punkte kommen von Selbstversorgung. Verschweigen Sie keine Inkontinenz, keine Hilfe beim Anziehen, keinen Unterstützungsbedarf beim Essen – auch wenn es unangenehm ist.
  4. 4Nächtlichen Hilfebedarf betonen: Nächtliche Unruhe, Toilettengänge, Lagerungswechsel – das fließt in Modul 3 und Modul 5 ein und wird oft vergessen.
  5. 5Ergebnis prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Das Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem Alltag vergleichen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.

💡 Vorab einschätzen

Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten abschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist – das hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wer bei der Antragstellung Unterstützung braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.

So hilft JUHI nach dem Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Köln, Augsburg und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Verstehen Sie das System – und nutzen Sie es

Das Punktesystem für Pflegegrade ist komplex, aber berechenbar. Wer die 6 Module, die Gewichtungen und die Schwellenwerte kennt, kann sich gezielt auf die Begutachtung vorbereiten – und sicherstellen, dass kein Punkt verloren geht. Besonders Modul 4 (40 %) und Modul 5 (20 %) verdienen Aufmerksamkeit: Hier fallen die meisten Punkte, und hier wird am häufigsten zu wenig angegeben.

Bei JUHI sind wir da, sobald der Pflegegrad steht. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+

47,5 bis 69,9 gewichtete Punkte. Das entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die meisten Punkte kommen dabei aus Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung).

Welches Modul ist am wichtigsten?+

Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % Gewichtung. Wer hier schwere Beeinträchtigungen hat (Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilette), bringt allein dadurch bis zu 40 gewichtete Punkte ein – das reicht fast für Pflegegrad 3.

Warum werden Module 2 und 3 nicht addiert?+

Weil sich kognitive Einschränkungen (Modul 2) und Verhaltensauffälligkeiten (Modul 3) oft gegenseitig bedingen. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, fließt nur der höhere der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.

Kann ich die Punkte meines Gutachtens einsehen?+

Ja. Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fordern Sie es bei der Pflegekasse an – es enthält die Bewertung jedes einzelnen Kriteriums in jedem Modul. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?+

Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen), Arztberichte sammeln, den schlechtesten Tag schildern, alle Module durchgehen und konkrete Beispiele parat haben. Den Pflegegradrechner nutzen, um eine Einschätzung zu bekommen. Detaillierte Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf das Pflegegutachten.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?+

Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem tatsächlichen Alltag vergleichen. Ärztliche Stellungnahmen beifügen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich – besonders wenn einzelne Module deutlich zu niedrig bewertet wurden.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  3. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  4. Medizinischer Dienst – Begutachtungsrichtlinien (BRi)
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrade: Übersicht und Leistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

„Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien vor der Begutachtung. Die Antwort hängt von 6 Modulen, unterschiedlichen Gewichtungen und festen Schwellenwerten ab. Das System ist fair, aber kompliziert – und genau deshalb werden so viele Pflegegrade zu niedrig eingestuft.

In diesem Artikel finden Sie die komplette Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Schwellenwerte für alle 5 Pflegegrade, alle 6 Module mit ihren Kriterien, die Gewichtungsformel und praktische Tipps für die Begutachtung.

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0–100
  • Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt mit 40 % am schwersten – hier fallen die meisten Punkte
  • Module 2 und 3 werden kombiniert – nur der höhere Wert zählt (15 %)
  • Schwellenwerte: PG 1 ab 12,5 | PG 2 ab 27 | PG 3 ab 47,5 | PG 4 ab 70 | PG 5 ab 90
  • Jeder halbe Punkt zählt: 46,9 Punkte = PG 2, 47,5 Punkte = PG 3 – ein Unterschied von 0,6 Punkten kann hunderte Euro monatlich bedeuten

Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte

PflegegradGewichtete PunkteBeeinträchtigungPflegegeld 2026
PG 112,5 – 26,9Geringe Beeinträchtigungen– (nur 131 € EB)
PG 227 – 47,4Erhebliche Beeinträchtigungen347 €
PG 347,5 – 69,9Schwere Beeinträchtigungen599 €
PG 470 – 89,9Schwerste Beeinträchtigungen800 €
PG 590 – 100Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen990 €

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI) und gelten bundesweit einheitlich.

So funktioniert das Punktesystem

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft 6 Lebensbereiche (Module). In jedem Modul wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist. Die Rohpunkte werden in gewichtete Punkte umgerechnet – und diese ergeben die Gesamtpunktzahl:

ModulBereichGewichtungMax. gewichtete Punkte
1Mobilität10 %10
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert zählt)15
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4Selbstversorgung40 %40
5Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen20 %20
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %15
Gesamt100 %100

💡 40 % = Selbstversorgung entscheidet

Modul 4 (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus. Das heißt: Wer bei der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, kommt fast automatisch auf einen höheren Pflegegrad – auch wenn die Mobilität noch einigermaßen funktioniert.

Alle 6 Module im Detail

Modul 1: Mobilität (10 %)

KriteriumWas wird geprüft?Punkte
Positionswechsel im BettDrehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen0–3
Halten einer stabilen SitzpositionAufrecht sitzen ohne Kippen0–3
UmsetzenVom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette0–3
Fortbewegen innerhalb der WohnungVon Raum zu Raum gelangen0–3
TreppensteigenEin Stockwerk auf- und absteigen0–3

Bewertung pro Kriterium: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, kombiniert mit Modul 3)

KriteriumWas wird geprüft?
Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldFamilie, Pflegepersonal, Nachbarn
Örtliche OrientierungWeiß die Person, wo sie sich befindet?
Zeitliche OrientierungTag, Monat, Jahreszeit, Tageszeit
Erinnern an wesentliche EreignisseKurz- und Langzeitgedächtnis
Steuern von AlltagshandlungenMehrstufige Abläufe planen und durchführen
Treffen von EntscheidungenAlltägliche Entscheidungen selbst treffen
Verstehen von Sachverhalten und InformationenGespräche, Nachrichten, Anweisungen
Erkennen von Risiken und GefahrenHerdplatte, Verkehr, Medikamente
Mitteilen von elementaren BedürfnissenHunger, Schmerz, Hilferuf
Verstehen von AufforderungenEinfache Bitten befolgen
Beteiligen an einem GesprächDialog führen, auf Fragen antworten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, kombiniert mit Modul 2)

KriteriumBeispiele
Motorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenZielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen
Nächtliche UnruheAufstehen, Umherirren, Schreien in der Nacht
Selbstschädigendes VerhaltenSich kratzen, schlagen, verweigern
Beschädigen von GegenständenZerreißen, Werfen, Zerstören
Physisch aggressives VerhaltenSchlagen, Treten, Beißen gegenüber anderen
Verbale AggressionSchreien, Beschimpfen, Drohen
Abwehr pflegerischer MaßnahmenWaschen verweigern, Medikamente ausspucken
Wahnvorstellungen, SinnestäuschungenStimmen hören, Personen sehen die nicht da sind
ÄngstePanik, Angst vor bestimmten Situationen
Antriebslosigkeit, depressive StimmungslageApathie, Rückzug, Hoffnungslosigkeit
Sozial inadäquates VerhaltenDistanzlosigkeit, unangemessene Äußerungen

Modul 4: Selbstversorgung (40 %)

BereichKriterien
KörperpflegeWaschen des vorderen Oberkörpers, Rasieren/Kämmen, Mundpflege, Waschen des Intimbereichs, Duschen/Baden
An- und AuskleidenOberkörper ankleiden, Unterkörper ankleiden, Oberkörper auskleiden, Unterkörper auskleiden
ErnährungEssen mundgerecht zubereiten, Essen zuführen, Trinken
AusscheidungToilette/Toilettenstuhl benutzen, Folgen der Harninkontinenz, Folgen der Stuhlinkontinenz

Dieses Modul entscheidet. Bei 40 % Gewichtung kann allein Modul 4 bis zu 40 gewichtete Punkte beitragen. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher haben hier ihre stärksten Einschränkungen.

Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)

KriteriumBeispiele
MedikamenteRichten, Einnehmen, Injektionen (z. B. Insulin)
Verbandswechsel und WundversorgungRegelmäßige Verbände, Dekubitus-Pflege
ArztbesucheHäufigkeit, Begleitung nötig?
Therapien zu HausePhysiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Technische HilfenSauerstoff, Beatmung, Absaugung
Einhalten einer DiätDiabetes, Niereninsuffizienz

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

KriteriumWas wird geprüft?
Gestaltung des TagesablaufsKann die Person ihren Tag selbst strukturieren?
Ruhen und SchlafenKann sie selbstständig zu Bett gehen und aufstehen?
Sich beschäftigenFindet sie selbst Beschäftigung oder braucht sie Anregung?
ZukunftsplanungKann sie Termine planen, Entscheidungen für die Zukunft treffen?
Interaktion mit PersonenKann sie Kontakte aufrechterhalten?
Kontaktpflege außerhalb des HaushaltsKann sie das Haus verlassen und soziale Kontakte pflegen?
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Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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So werden die Punkte gewichtet

Die Rohpunkte jedes Moduls werden in 5 Schweregrade umgerechnet, die jeweils einen festen gewichteten Wert ergeben:

SchweregradModul 1 (10 %)Modul 2/3 (15 %)Modul 4 (40 %)Modul 5 (20 %)Modul 6 (15 %)
Keine Beeinträchtigung00000
Geringe2,53,751053,75
Erhebliche57,520107,5
Schwere7,511,25301511,25
Schwerste1015402015

Ein Beispiel: In Modul 4 (Selbstversorgung) erhält eine Person „schwere Beeinträchtigungen" → 30 gewichtete Punkte. In Modul 1 (Mobilität) „erhebliche Beeinträchtigungen" → 5 Punkte. Addiert man alle Module, ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.

Sonderfall: Module 2 und 3 – nur der höhere Wert zählt

Die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet, aber nicht addiert. Nur der höhere der beiden gewichteten Werte fließt in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.

Beispiel:

  • Modul 2 (Kognition): erhebliche Beeinträchtigung → 7,5 gewichtete Punkte
  • Modul 3 (Verhalten): geringe Beeinträchtigung → 3,75 gewichtete Punkte
  • Es zählt: 7,5 Punkte (der höhere Wert aus Modul 2)

Das bedeutet: Menschen mit reiner Demenz (hohe Werte in Modul 2) und Menschen mit reinen Verhaltensauffälligkeiten (hohe Werte in Modul 3) werden gleichwertig berücksichtigt – es ist kein Nachteil, „nur" in einem der beiden Module hohe Werte zu haben.

5 Tipps für mehr Punkte bei der Begutachtung

  1. 1Den schlechtesten Tag schildern: Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag. Beschreiben Sie den Tag, an dem alles schwierig ist – nicht den, an dem es zufällig gut läuft.
  2. 2Pflegetagebuch führen: Mindestens 2 Wochen lang dokumentieren: Was geht alleine? Was geht nur mit Hilfe? Was geht gar nicht? Für jedes Modul konkrete Beispiele.
  3. 3Modul 4 nicht unterschätzen: 40 % der Punkte kommen von Selbstversorgung. Verschweigen Sie keine Inkontinenz, keine Hilfe beim Anziehen, keinen Unterstützungsbedarf beim Essen – auch wenn es unangenehm ist.
  4. 4Nächtlichen Hilfebedarf betonen: Nächtliche Unruhe, Toilettengänge, Lagerungswechsel – das fließt in Modul 3 und Modul 5 ein und wird oft vergessen.
  5. 5Ergebnis prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Das Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem Alltag vergleichen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.

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Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten abschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist – das hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wer bei der Antragstellung Unterstützung braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.

So hilft JUHI nach dem Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Köln, Augsburg und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.

Unser Fazit: Verstehen Sie das System – und nutzen Sie es

Das Punktesystem für Pflegegrade ist komplex, aber berechenbar. Wer die 6 Module, die Gewichtungen und die Schwellenwerte kennt, kann sich gezielt auf die Begutachtung vorbereiten – und sicherstellen, dass kein Punkt verloren geht. Besonders Modul 4 (40 %) und Modul 5 (20 %) verdienen Aufmerksamkeit: Hier fallen die meisten Punkte, und hier wird am häufigsten zu wenig angegeben.

Bei JUHI sind wir da, sobald der Pflegegrad steht. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+

47,5 bis 69,9 gewichtete Punkte. Das entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die meisten Punkte kommen dabei aus Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung).

Welches Modul ist am wichtigsten?+

Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % Gewichtung. Wer hier schwere Beeinträchtigungen hat (Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilette), bringt allein dadurch bis zu 40 gewichtete Punkte ein – das reicht fast für Pflegegrad 3.

Warum werden Module 2 und 3 nicht addiert?+

Weil sich kognitive Einschränkungen (Modul 2) und Verhaltensauffälligkeiten (Modul 3) oft gegenseitig bedingen. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, fließt nur der höhere der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.

Kann ich die Punkte meines Gutachtens einsehen?+

Ja. Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fordern Sie es bei der Pflegekasse an – es enthält die Bewertung jedes einzelnen Kriteriums in jedem Modul. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?+

Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen), Arztberichte sammeln, den schlechtesten Tag schildern, alle Module durchgehen und konkrete Beispiele parat haben. Den Pflegegradrechner nutzen, um eine Einschätzung zu bekommen. Detaillierte Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf das Pflegegutachten.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?+

Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem tatsächlichen Alltag vergleichen. Ärztliche Stellungnahmen beifügen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich – besonders wenn einzelne Module deutlich zu niedrig bewertet wurden.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  3. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  4. Medizinischer Dienst – Begutachtungsrichtlinien (BRi)
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrade: Übersicht und Leistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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