Pflegegrad Punkte Tabelle: Alle Module, Gewichtungen und Schwellenwerte


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte
- So funktioniert das Punktesystem
- Alle 6 Module im Detail
- So werden die Punkte gewichtet
- Sonderfall: Module 2 und 3
- 5 Tipps für mehr Punkte bei der Begutachtung
- So hilft JUHI nach dem Pflegegrad
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
„Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien vor der Begutachtung. Die Antwort hängt von 6 Modulen, unterschiedlichen Gewichtungen und festen Schwellenwerten ab. Das System ist fair, aber kompliziert – und genau deshalb werden so viele Pflegegrade zu niedrig eingestuft.
In diesem Artikel finden Sie die komplette Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Schwellenwerte für alle 5 Pflegegrade, alle 6 Module mit ihren Kriterien, die Gewichtungsformel und praktische Tipps für die Begutachtung.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0–100
- ✓ Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt mit 40 % am schwersten – hier fallen die meisten Punkte
- ✓ Module 2 und 3 werden kombiniert – nur der höhere Wert zählt (15 %)
- ✓ Schwellenwerte: PG 1 ab 12,5 | PG 2 ab 27 | PG 3 ab 47,5 | PG 4 ab 70 | PG 5 ab 90
- ✓ Jeder halbe Punkt zählt: 46,9 Punkte = PG 2, 47,5 Punkte = PG 3 – ein Unterschied von 0,6 Punkten kann hunderte Euro monatlich bedeuten
Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte
| Pflegegrad | Gewichtete Punkte | Beeinträchtigung | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5 – 26,9 | Geringe Beeinträchtigungen | – (nur 131 € EB) |
| PG 2 | 27 – 47,4 | Erhebliche Beeinträchtigungen | 347 € |
| PG 3 | 47,5 – 69,9 | Schwere Beeinträchtigungen | 599 € |
| PG 4 | 70 – 89,9 | Schwerste Beeinträchtigungen | 800 € |
| PG 5 | 90 – 100 | Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI) und gelten bundesweit einheitlich.
So funktioniert das Punktesystem
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft 6 Lebensbereiche (Module). In jedem Modul wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist. Die Rohpunkte werden in gewichtete Punkte umgerechnet – und diese ergeben die Gesamtpunktzahl:
| Modul | Bereich | Gewichtung | Max. gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % | 10 |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (höherer Wert zählt) | 15 |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | ||
| 4 | Selbstversorgung | 40 % | 40 |
| 5 | Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % | 20 |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 15 |
| Gesamt | 100 % | 100 | |
💡 40 % = Selbstversorgung entscheidet
Modul 4 (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus. Das heißt: Wer bei der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, kommt fast automatisch auf einen höheren Pflegegrad – auch wenn die Mobilität noch einigermaßen funktioniert.
Alle 6 Module im Detail
Modul 1: Mobilität (10 %)
| Kriterium | Was wird geprüft? | Punkte |
|---|---|---|
| Positionswechsel im Bett | Drehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen | 0–3 |
| Halten einer stabilen Sitzposition | Aufrecht sitzen ohne Kippen | 0–3 |
| Umsetzen | Vom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette | 0–3 |
| Fortbewegen innerhalb der Wohnung | Von Raum zu Raum gelangen | 0–3 |
| Treppensteigen | Ein Stockwerk auf- und absteigen | 0–3 |
Bewertung pro Kriterium: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, kombiniert mit Modul 3)
| Kriterium | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld | Familie, Pflegepersonal, Nachbarn |
| Örtliche Orientierung | Weiß die Person, wo sie sich befindet? |
| Zeitliche Orientierung | Tag, Monat, Jahreszeit, Tageszeit |
| Erinnern an wesentliche Ereignisse | Kurz- und Langzeitgedächtnis |
| Steuern von Alltagshandlungen | Mehrstufige Abläufe planen und durchführen |
| Treffen von Entscheidungen | Alltägliche Entscheidungen selbst treffen |
| Verstehen von Sachverhalten und Informationen | Gespräche, Nachrichten, Anweisungen |
| Erkennen von Risiken und Gefahren | Herdplatte, Verkehr, Medikamente |
| Mitteilen von elementaren Bedürfnissen | Hunger, Schmerz, Hilferuf |
| Verstehen von Aufforderungen | Einfache Bitten befolgen |
| Beteiligen an einem Gespräch | Dialog führen, auf Fragen antworten |
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, kombiniert mit Modul 2)
| Kriterium | Beispiele |
|---|---|
| Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten | Zielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen |
| Nächtliche Unruhe | Aufstehen, Umherirren, Schreien in der Nacht |
| Selbstschädigendes Verhalten | Sich kratzen, schlagen, verweigern |
| Beschädigen von Gegenständen | Zerreißen, Werfen, Zerstören |
| Physisch aggressives Verhalten | Schlagen, Treten, Beißen gegenüber anderen |
| Verbale Aggression | Schreien, Beschimpfen, Drohen |
| Abwehr pflegerischer Maßnahmen | Waschen verweigern, Medikamente ausspucken |
| Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen | Stimmen hören, Personen sehen die nicht da sind |
| Ängste | Panik, Angst vor bestimmten Situationen |
| Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage | Apathie, Rückzug, Hoffnungslosigkeit |
| Sozial inadäquates Verhalten | Distanzlosigkeit, unangemessene Äußerungen |
Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
| Bereich | Kriterien |
|---|---|
| Körperpflege | Waschen des vorderen Oberkörpers, Rasieren/Kämmen, Mundpflege, Waschen des Intimbereichs, Duschen/Baden |
| An- und Auskleiden | Oberkörper ankleiden, Unterkörper ankleiden, Oberkörper auskleiden, Unterkörper auskleiden |
| Ernährung | Essen mundgerecht zubereiten, Essen zuführen, Trinken |
| Ausscheidung | Toilette/Toilettenstuhl benutzen, Folgen der Harninkontinenz, Folgen der Stuhlinkontinenz |
Dieses Modul entscheidet. Bei 40 % Gewichtung kann allein Modul 4 bis zu 40 gewichtete Punkte beitragen. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher haben hier ihre stärksten Einschränkungen.
Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)
| Kriterium | Beispiele |
|---|---|
| Medikamente | Richten, Einnehmen, Injektionen (z. B. Insulin) |
| Verbandswechsel und Wundversorgung | Regelmäßige Verbände, Dekubitus-Pflege |
| Arztbesuche | Häufigkeit, Begleitung nötig? |
| Therapien zu Hause | Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie |
| Technische Hilfen | Sauerstoff, Beatmung, Absaugung |
| Einhalten einer Diät | Diabetes, Niereninsuffizienz |
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
| Kriterium | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Gestaltung des Tagesablaufs | Kann die Person ihren Tag selbst strukturieren? |
| Ruhen und Schlafen | Kann sie selbstständig zu Bett gehen und aufstehen? |
| Sich beschäftigen | Findet sie selbst Beschäftigung oder braucht sie Anregung? |
| Zukunftsplanung | Kann sie Termine planen, Entscheidungen für die Zukunft treffen? |
| Interaktion mit Personen | Kann sie Kontakte aufrechterhalten? |
| Kontaktpflege außerhalb des Haushalts | Kann sie das Haus verlassen und soziale Kontakte pflegen? |
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo werden die Punkte gewichtet
Die Rohpunkte jedes Moduls werden in 5 Schweregrade umgerechnet, die jeweils einen festen gewichteten Wert ergeben:
| Schweregrad | Modul 1 (10 %) | Modul 2/3 (15 %) | Modul 4 (40 %) | Modul 5 (20 %) | Modul 6 (15 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| Keine Beeinträchtigung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geringe | 2,5 | 3,75 | 10 | 5 | 3,75 |
| Erhebliche | 5 | 7,5 | 20 | 10 | 7,5 |
| Schwere | 7,5 | 11,25 | 30 | 15 | 11,25 |
| Schwerste | 10 | 15 | 40 | 20 | 15 |
Ein Beispiel: In Modul 4 (Selbstversorgung) erhält eine Person „schwere Beeinträchtigungen" → 30 gewichtete Punkte. In Modul 1 (Mobilität) „erhebliche Beeinträchtigungen" → 5 Punkte. Addiert man alle Module, ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.
Sonderfall: Module 2 und 3 – nur der höhere Wert zählt
Die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet, aber nicht addiert. Nur der höhere der beiden gewichteten Werte fließt in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.
Beispiel:
- Modul 2 (Kognition): erhebliche Beeinträchtigung → 7,5 gewichtete Punkte
- Modul 3 (Verhalten): geringe Beeinträchtigung → 3,75 gewichtete Punkte
- Es zählt: 7,5 Punkte (der höhere Wert aus Modul 2)
Das bedeutet: Menschen mit reiner Demenz (hohe Werte in Modul 2) und Menschen mit reinen Verhaltensauffälligkeiten (hohe Werte in Modul 3) werden gleichwertig berücksichtigt – es ist kein Nachteil, „nur" in einem der beiden Module hohe Werte zu haben.
5 Tipps für mehr Punkte bei der Begutachtung
- 1Den schlechtesten Tag schildern: Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag. Beschreiben Sie den Tag, an dem alles schwierig ist – nicht den, an dem es zufällig gut läuft.
- 2Pflegetagebuch führen: Mindestens 2 Wochen lang dokumentieren: Was geht alleine? Was geht nur mit Hilfe? Was geht gar nicht? Für jedes Modul konkrete Beispiele.
- 3Modul 4 nicht unterschätzen: 40 % der Punkte kommen von Selbstversorgung. Verschweigen Sie keine Inkontinenz, keine Hilfe beim Anziehen, keinen Unterstützungsbedarf beim Essen – auch wenn es unangenehm ist.
- 4Nächtlichen Hilfebedarf betonen: Nächtliche Unruhe, Toilettengänge, Lagerungswechsel – das fließt in Modul 3 und Modul 5 ein und wird oft vergessen.
- 5Ergebnis prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Das Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem Alltag vergleichen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.
💡 Vorab einschätzen
Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten abschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist – das hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wer bei der Antragstellung Unterstützung braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.
So hilft JUHI nach dem Pflegegrad
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Köln, Augsburg und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Verstehen Sie das System – und nutzen Sie es
Das Punktesystem für Pflegegrade ist komplex, aber berechenbar. Wer die 6 Module, die Gewichtungen und die Schwellenwerte kennt, kann sich gezielt auf die Begutachtung vorbereiten – und sicherstellen, dass kein Punkt verloren geht. Besonders Modul 4 (40 %) und Modul 5 (20 %) verdienen Aufmerksamkeit: Hier fallen die meisten Punkte, und hier wird am häufigsten zu wenig angegeben.
Bei JUHI sind wir da, sobald der Pflegegrad steht. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+
47,5 bis 69,9 gewichtete Punkte. Das entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die meisten Punkte kommen dabei aus Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung).
Welches Modul ist am wichtigsten?+
Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % Gewichtung. Wer hier schwere Beeinträchtigungen hat (Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilette), bringt allein dadurch bis zu 40 gewichtete Punkte ein – das reicht fast für Pflegegrad 3.
Warum werden Module 2 und 3 nicht addiert?+
Weil sich kognitive Einschränkungen (Modul 2) und Verhaltensauffälligkeiten (Modul 3) oft gegenseitig bedingen. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, fließt nur der höhere der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.
Kann ich die Punkte meines Gutachtens einsehen?+
Ja. Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fordern Sie es bei der Pflegekasse an – es enthält die Bewertung jedes einzelnen Kriteriums in jedem Modul. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?+
Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen), Arztberichte sammeln, den schlechtesten Tag schildern, alle Module durchgehen und konkrete Beispiele parat haben. Den Pflegegradrechner nutzen, um eine Einschätzung zu bekommen. Detaillierte Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf das Pflegegutachten.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?+
Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem tatsächlichen Alltag vergleichen. Ärztliche Stellungnahmen beifügen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich – besonders wenn einzelne Module deutlich zu niedrig bewertet wurden.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Medizinischer Dienst – Begutachtungsrichtlinien (BRi)
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegegrade: Übersicht und Leistungen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
„Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien vor der Begutachtung. Die Antwort hängt von 6 Modulen, unterschiedlichen Gewichtungen und festen Schwellenwerten ab. Das System ist fair, aber kompliziert – und genau deshalb werden so viele Pflegegrade zu niedrig eingestuft.
In diesem Artikel finden Sie die komplette Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Schwellenwerte für alle 5 Pflegegrade, alle 6 Module mit ihren Kriterien, die Gewichtungsformel und praktische Tipps für die Begutachtung.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0–100
- ✓ Modul 4 (Selbstversorgung) wiegt mit 40 % am schwersten – hier fallen die meisten Punkte
- ✓ Module 2 und 3 werden kombiniert – nur der höhere Wert zählt (15 %)
- ✓ Schwellenwerte: PG 1 ab 12,5 | PG 2 ab 27 | PG 3 ab 47,5 | PG 4 ab 70 | PG 5 ab 90
- ✓ Jeder halbe Punkt zählt: 46,9 Punkte = PG 2, 47,5 Punkte = PG 3 – ein Unterschied von 0,6 Punkten kann hunderte Euro monatlich bedeuten
Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte
| Pflegegrad | Gewichtete Punkte | Beeinträchtigung | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5 – 26,9 | Geringe Beeinträchtigungen | – (nur 131 € EB) |
| PG 2 | 27 – 47,4 | Erhebliche Beeinträchtigungen | 347 € |
| PG 3 | 47,5 – 69,9 | Schwere Beeinträchtigungen | 599 € |
| PG 4 | 70 – 89,9 | Schwerste Beeinträchtigungen | 800 € |
| PG 5 | 90 – 100 | Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Die Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegt (§ 15 Abs. 3 SGB XI) und gelten bundesweit einheitlich.
So funktioniert das Punktesystem
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft 6 Lebensbereiche (Module). In jedem Modul wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist. Die Rohpunkte werden in gewichtete Punkte umgerechnet – und diese ergeben die Gesamtpunktzahl:
| Modul | Bereich | Gewichtung | Max. gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % | 10 |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (höherer Wert zählt) | 15 |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | ||
| 4 | Selbstversorgung | 40 % | 40 |
| 5 | Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % | 20 |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 15 |
| Gesamt | 100 % | 100 | |
💡 40 % = Selbstversorgung entscheidet
Modul 4 (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) macht allein 40 % der Gesamtpunktzahl aus. Das heißt: Wer bei der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, kommt fast automatisch auf einen höheren Pflegegrad – auch wenn die Mobilität noch einigermaßen funktioniert.
Alle 6 Module im Detail
Modul 1: Mobilität (10 %)
| Kriterium | Was wird geprüft? | Punkte |
|---|---|---|
| Positionswechsel im Bett | Drehen, Aufsetzen, an den Bettrand gelangen | 0–3 |
| Halten einer stabilen Sitzposition | Aufrecht sitzen ohne Kippen | 0–3 |
| Umsetzen | Vom Bett in den Rollstuhl, auf die Toilette | 0–3 |
| Fortbewegen innerhalb der Wohnung | Von Raum zu Raum gelangen | 0–3 |
| Treppensteigen | Ein Stockwerk auf- und absteigen | 0–3 |
Bewertung pro Kriterium: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, kombiniert mit Modul 3)
| Kriterium | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld | Familie, Pflegepersonal, Nachbarn |
| Örtliche Orientierung | Weiß die Person, wo sie sich befindet? |
| Zeitliche Orientierung | Tag, Monat, Jahreszeit, Tageszeit |
| Erinnern an wesentliche Ereignisse | Kurz- und Langzeitgedächtnis |
| Steuern von Alltagshandlungen | Mehrstufige Abläufe planen und durchführen |
| Treffen von Entscheidungen | Alltägliche Entscheidungen selbst treffen |
| Verstehen von Sachverhalten und Informationen | Gespräche, Nachrichten, Anweisungen |
| Erkennen von Risiken und Gefahren | Herdplatte, Verkehr, Medikamente |
| Mitteilen von elementaren Bedürfnissen | Hunger, Schmerz, Hilferuf |
| Verstehen von Aufforderungen | Einfache Bitten befolgen |
| Beteiligen an einem Gespräch | Dialog führen, auf Fragen antworten |
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, kombiniert mit Modul 2)
| Kriterium | Beispiele |
|---|---|
| Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten | Zielloses Umherlaufen, Nesteln, Zupfen |
| Nächtliche Unruhe | Aufstehen, Umherirren, Schreien in der Nacht |
| Selbstschädigendes Verhalten | Sich kratzen, schlagen, verweigern |
| Beschädigen von Gegenständen | Zerreißen, Werfen, Zerstören |
| Physisch aggressives Verhalten | Schlagen, Treten, Beißen gegenüber anderen |
| Verbale Aggression | Schreien, Beschimpfen, Drohen |
| Abwehr pflegerischer Maßnahmen | Waschen verweigern, Medikamente ausspucken |
| Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen | Stimmen hören, Personen sehen die nicht da sind |
| Ängste | Panik, Angst vor bestimmten Situationen |
| Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage | Apathie, Rückzug, Hoffnungslosigkeit |
| Sozial inadäquates Verhalten | Distanzlosigkeit, unangemessene Äußerungen |
Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
| Bereich | Kriterien |
|---|---|
| Körperpflege | Waschen des vorderen Oberkörpers, Rasieren/Kämmen, Mundpflege, Waschen des Intimbereichs, Duschen/Baden |
| An- und Auskleiden | Oberkörper ankleiden, Unterkörper ankleiden, Oberkörper auskleiden, Unterkörper auskleiden |
| Ernährung | Essen mundgerecht zubereiten, Essen zuführen, Trinken |
| Ausscheidung | Toilette/Toilettenstuhl benutzen, Folgen der Harninkontinenz, Folgen der Stuhlinkontinenz |
Dieses Modul entscheidet. Bei 40 % Gewichtung kann allein Modul 4 bis zu 40 gewichtete Punkte beitragen. Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher haben hier ihre stärksten Einschränkungen.
Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)
| Kriterium | Beispiele |
|---|---|
| Medikamente | Richten, Einnehmen, Injektionen (z. B. Insulin) |
| Verbandswechsel und Wundversorgung | Regelmäßige Verbände, Dekubitus-Pflege |
| Arztbesuche | Häufigkeit, Begleitung nötig? |
| Therapien zu Hause | Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie |
| Technische Hilfen | Sauerstoff, Beatmung, Absaugung |
| Einhalten einer Diät | Diabetes, Niereninsuffizienz |
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
| Kriterium | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Gestaltung des Tagesablaufs | Kann die Person ihren Tag selbst strukturieren? |
| Ruhen und Schlafen | Kann sie selbstständig zu Bett gehen und aufstehen? |
| Sich beschäftigen | Findet sie selbst Beschäftigung oder braucht sie Anregung? |
| Zukunftsplanung | Kann sie Termine planen, Entscheidungen für die Zukunft treffen? |
| Interaktion mit Personen | Kann sie Kontakte aufrechterhalten? |
| Kontaktpflege außerhalb des Haushalts | Kann sie das Haus verlassen und soziale Kontakte pflegen? |
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo werden die Punkte gewichtet
Die Rohpunkte jedes Moduls werden in 5 Schweregrade umgerechnet, die jeweils einen festen gewichteten Wert ergeben:
| Schweregrad | Modul 1 (10 %) | Modul 2/3 (15 %) | Modul 4 (40 %) | Modul 5 (20 %) | Modul 6 (15 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| Keine Beeinträchtigung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geringe | 2,5 | 3,75 | 10 | 5 | 3,75 |
| Erhebliche | 5 | 7,5 | 20 | 10 | 7,5 |
| Schwere | 7,5 | 11,25 | 30 | 15 | 11,25 |
| Schwerste | 10 | 15 | 40 | 20 | 15 |
Ein Beispiel: In Modul 4 (Selbstversorgung) erhält eine Person „schwere Beeinträchtigungen" → 30 gewichtete Punkte. In Modul 1 (Mobilität) „erhebliche Beeinträchtigungen" → 5 Punkte. Addiert man alle Module, ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.
Sonderfall: Module 2 und 3 – nur der höhere Wert zählt
Die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) werden getrennt bewertet, aber nicht addiert. Nur der höhere der beiden gewichteten Werte fließt in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.
Beispiel:
- Modul 2 (Kognition): erhebliche Beeinträchtigung → 7,5 gewichtete Punkte
- Modul 3 (Verhalten): geringe Beeinträchtigung → 3,75 gewichtete Punkte
- Es zählt: 7,5 Punkte (der höhere Wert aus Modul 2)
Das bedeutet: Menschen mit reiner Demenz (hohe Werte in Modul 2) und Menschen mit reinen Verhaltensauffälligkeiten (hohe Werte in Modul 3) werden gleichwertig berücksichtigt – es ist kein Nachteil, „nur" in einem der beiden Module hohe Werte zu haben.
5 Tipps für mehr Punkte bei der Begutachtung
- 1Den schlechtesten Tag schildern: Der Gutachter sieht einen Moment – Sie leben den Alltag. Beschreiben Sie den Tag, an dem alles schwierig ist – nicht den, an dem es zufällig gut läuft.
- 2Pflegetagebuch führen: Mindestens 2 Wochen lang dokumentieren: Was geht alleine? Was geht nur mit Hilfe? Was geht gar nicht? Für jedes Modul konkrete Beispiele.
- 3Modul 4 nicht unterschätzen: 40 % der Punkte kommen von Selbstversorgung. Verschweigen Sie keine Inkontinenz, keine Hilfe beim Anziehen, keinen Unterstützungsbedarf beim Essen – auch wenn es unangenehm ist.
- 4Nächtlichen Hilfebedarf betonen: Nächtliche Unruhe, Toilettengänge, Lagerungswechsel – das fließt in Modul 3 und Modul 5 ein und wird oft vergessen.
- 5Ergebnis prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, Widerspruch innerhalb von 4 Wochen. Das Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem Alltag vergleichen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich.
💡 Vorab einschätzen
Mit dem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten abschätzen, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist – das hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wer bei der Antragstellung Unterstützung braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Anleitung.
So hilft JUHI nach dem Pflegegrad
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie sofort professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Köln, Augsburg und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Verstehen Sie das System – und nutzen Sie es
Das Punktesystem für Pflegegrade ist komplex, aber berechenbar. Wer die 6 Module, die Gewichtungen und die Schwellenwerte kennt, kann sich gezielt auf die Begutachtung vorbereiten – und sicherstellen, dass kein Punkt verloren geht. Besonders Modul 4 (40 %) und Modul 5 (20 %) verdienen Aufmerksamkeit: Hier fallen die meisten Punkte, und hier wird am häufigsten zu wenig angegeben.
Bei JUHI sind wir da, sobald der Pflegegrad steht. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?+
47,5 bis 69,9 gewichtete Punkte. Das entspricht schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die meisten Punkte kommen dabei aus Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung).
Welches Modul ist am wichtigsten?+
Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 % Gewichtung. Wer hier schwere Beeinträchtigungen hat (Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilette), bringt allein dadurch bis zu 40 gewichtete Punkte ein – das reicht fast für Pflegegrad 3.
Warum werden Module 2 und 3 nicht addiert?+
Weil sich kognitive Einschränkungen (Modul 2) und Verhaltensauffälligkeiten (Modul 3) oft gegenseitig bedingen. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, fließt nur der höhere der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunktzahl ein – mit 15 % Gewichtung.
Kann ich die Punkte meines Gutachtens einsehen?+
Ja. Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Fordern Sie es bei der Pflegekasse an – es enthält die Bewertung jedes einzelnen Kriteriums in jedem Modul. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?+
Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen), Arztberichte sammeln, den schlechtesten Tag schildern, alle Module durchgehen und konkrete Beispiele parat haben. Den Pflegegradrechner nutzen, um eine Einschätzung zu bekommen. Detaillierte Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf das Pflegegutachten.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?+
Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Gutachten anfordern und Modul für Modul mit dem tatsächlichen Alltag vergleichen. Ärztliche Stellungnahmen beifügen. Rund ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich – besonders wenn einzelne Module deutlich zu niedrig bewertet wurden.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Medizinischer Dienst – Begutachtungsrichtlinien (BRi)
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegegrade: Übersicht und Leistungen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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