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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich die fast jeder verschenkt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
10.07.2026
Inhaltsverzeichnis

42 € pro Monat – einfach so. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten komplett. Trotzdem nutzen die meisten Familien diese Leistung nicht – und verschenken damit bis zu 504 € pro Jahr.

In diesem Artikel erklären wir, welche Produkte Ihnen zustehen, wie Sie die Pflegebox beantragen und welche weiteren Leistungen Familien oft übersehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
  • Ab Pflegegrad 1 – jeder Pflegegrad, ohne Unterschied
  • Kein Eigenanteil: Die Pflegekasse zahlt alles
  • Einfache Bestellung: Monatliche Pflegebox wird direkt nach Hause geliefert
  • 504 € pro Jahr verschenkt – wenn Sie die Leistung nicht nutzen

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegprodukte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden – und die nach Gebrauch entsorgt werden. Sie sind in der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands gelistet und werden nach § 40 Abs. 2 SGB XI von der Pflegekasse finanziert.

Anders als technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator) werden Verbrauchshilfsmittel nicht verliehen, sondern monatlich neu geliefert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 42 € pro Monat – ohne Eigenanteil, ohne Rezept.

Welche Produkte sind enthalten?

ProduktProduktgruppeWofür?
Einmalhandschuhe54.99.01Schutz bei Körperpflege, Wundversorgung, Toilettengang
Händedesinfektionsmittel54.99.02Hygiene vor und nach Pflegetätigkeiten
Flächendesinfektionsmittel54.99.03Reinigung von Oberflächen, Pflegebett, Toilette
Bettschutzeinlagen (Einweg)54.45.01Schutz der Matratze bei Inkontinenz
Schutzschürzen (Einweg)54.99.04Schutz der Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten
Mundschutz54.99.05Infektionsschutz bei engem Kontakt
Fingerlinge54.99.06Einmalschutz für einzelne Finger bei Wundversorgung

Die meisten Anbieter stellen Ihnen eine individuelle Pflegebox zusammen, die Sie monatlich nach Hause geliefert bekommen. Sie wählen aus, welche Produkte Sie brauchen – der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wer hat Anspruch auf die 42 €?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an drei einfache Voraussetzungen geknüpft:

Nr.VoraussetzungDetails
1Pflegegrad 1–5Jeder Pflegegrad – von PG 1 bis PG 5, ohne Unterschied
2Häusliche PflegeDie Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden (nicht im Pflegeheim)
3Antrag / ErstgenehmigungEinmalige Genehmigung durch die Pflegekasse – bei Pflegebox-Anbietern übernimmt der Anbieter das

Die 42 € stehen jedem Pflegegrad gleich hoch zu – egal ob PG 2, PG 3 oder PG 4. Der Betrag wird nicht angerechnet auf andere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld. Ob man die 42 € auch auszahlen lassen kann, erklären wir in einem eigenen Artikel.

So beantragen Sie die 42 € – in 3 Schritten

  1. 1Anbieter wählen: Es gibt zahlreiche Pflegebox-Anbieter online. Sie können auch in der Apotheke oder im Sanitätshaus bestellen.
  2. 2Erstantrag unterschreiben: Der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse – Sie unterschreiben einmalig. Ab dann läuft alles automatisch.
  3. 3Monatliche Lieferung: Ihre Pflegebox kommt jeden Monat per Post – kostenlos, ohne Zuzahlung.

Die monatliche Pflegebox – bequem nach Hause

Die meisten Familien nutzen einen Pflegebox-Anbieter. Das Prinzip ist einfach: Sie wählen online die Produkte aus, die Sie brauchen, der Anbieter stellt die Box zusammen und liefert sie monatlich nach Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – für Sie fallen 0 € an.

Beispiel: Eine typische Pflegebox für 42 € / Monat

  • 100 Einmalhandschuhe (2 Packungen)
  • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • 1 Flasche Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
  • 10 Bettschutzeinlagen (Einweg, 60×90 cm)
  • Mundschutz (10 Stück)
i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Die 4 häufigsten Fehler bei Pflegehilfsmitteln

  1. 1Gar nicht beantragen: Der häufigste Fehler. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen 42 € / Monat zustehen – ab dem ersten Tag mit Pflegegrad.
  2. 2Produkte selbst kaufen: Wer Handschuhe und Desinfektionsmittel im Supermarkt kauft, zahlt aus eigener Tasche. Über einen Pflegebox-Anbieter ist es kostenlos.
  3. 3Denken, es sei aufwändig: Die Beantragung dauert wenige Minuten. Der Anbieter übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse – Sie unterschreiben einmal, dann läuft alles automatisch.
  4. 4Budget nicht ausschöpfen: Die 42 € stehen Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Was Sie nicht bestellen, verfällt – es wird nicht angespart.

Diese Leistungen verschenken Familien ebenfalls

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur eine von vielen Leistungen, die Familien nicht nutzen. Hier die häufigsten verschenkten Budgets:

LeistungBudgetNutzen es?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat (504 € / Jahr)Viele nicht
Entlastungsbetrag131 € / Monat (1.572 € / Jahr)Viele nicht
Verhinderungspflege3.539 € / Jahr (ab PG 2)Über 70 % nicht
WohnraumanpassungBis zu 4.000 € pro MaßnahmeViele nicht
Gesamt verschenkt (PG 2–5)Über 5.600 € pro Jahr

⚠️ Über 5.600 € pro Jahr – einfach verschenkt

Die meisten Familien nutzen weder die Pflegehilfsmittel noch den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege vollständig. Dabei sind es Leistungen, die Ihnen zustehen – und die Sie mit wenig Aufwand in Anspruch nehmen können.

So hilft JUHI – zusätzlich zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein eigenes Budget – unabhängig von allen anderen Pflegeleistungen. Das heißt: Sie können die Pflegebox bestellen und gleichzeitig JUHI für die Haushaltshilfe nutzen. Beides geht, beides wird separat finanziert.

JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Augsburg, Kiel und Leipzig. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Alles gleichzeitig nutzen

Pflegehilfsmittel (42 €) + Entlastungsbetrag (131 €) + Verhinderungspflege (3.539 € / Jahr) + Pflegegeld = alles gleichzeitig, alles unabhängig voneinander. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht.

Ihren genauen Stundenanspruch bei JUHI zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.

Unser Fazit: 42 € pro Monat – holen Sie sie sich

504 € pro Jahr für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen – kostenlos, ohne Eigenanteil, ab Pflegegrad 1. Die Beantragung dauert wenige Minuten, die Lieferung kommt monatlich nach Hause. Es gibt keinen Grund, diese Leistung nicht zu nutzen.

Und wenn Sie schon dabei sind: Prüfen Sie auch, ob Sie den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege nutzen. JUHI hilft Ihnen dabei – mit bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat, ohne Eigenkosten, direkt über die Pflegekasse. Noch kein Pflegegrad? Eine kostenlose Beratung zur Pflegegrad-Beantragung erhalten Sie bei Afilio.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bekomme ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?+

42 € pro Monat, also 504 € pro Jahr. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade gleich – von Pflegegrad 1 bis 5. Es gibt keinen Eigenanteil.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?+

Nein. Die 42 € sind zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie können sich die Produkte liefern lassen oder in der Apotheke kaufen und die Rechnung einreichen – aber eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?+

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine ärztlich verordneten Hilfsmittel. Sie brauchen kein Rezept – nur einen genehmigten Antrag bei der Pflegekasse. Bei Pflegebox-Anbietern übernimmt der Anbieter den Antrag für Sie.

Werden die 42 € auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegegeld sind unabhängige Leistungen mit getrennten Budgets. Sie können alle gleichzeitig nutzen.

Kann ich die Pflegebox jederzeit ändern oder kündigen?+

Ja. Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox monatlich anpassen und den Anbieter jederzeit wechseln oder kündigen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

Seit wann sind es 42 € statt 40 €?+

Seit dem 1. Januar 2025. Zuvor betrug der Höchstbetrag 40 € pro Monat. Die Erhöhung auf 42 € erfolgte im Rahmen der Pflegereform und gilt für alle Pflegegrade.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

42 € pro Monat – einfach so. Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten komplett. Trotzdem nutzen die meisten Familien diese Leistung nicht – und verschenken damit bis zu 504 € pro Jahr.

In diesem Artikel erklären wir, welche Produkte Ihnen zustehen, wie Sie die Pflegebox beantragen und welche weiteren Leistungen Familien oft übersehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
  • Ab Pflegegrad 1 – jeder Pflegegrad, ohne Unterschied
  • Kein Eigenanteil: Die Pflegekasse zahlt alles
  • Einfache Bestellung: Monatliche Pflegebox wird direkt nach Hause geliefert
  • 504 € pro Jahr verschenkt – wenn Sie die Leistung nicht nutzen

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegprodukte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden – und die nach Gebrauch entsorgt werden. Sie sind in der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands gelistet und werden nach § 40 Abs. 2 SGB XI von der Pflegekasse finanziert.

Anders als technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator) werden Verbrauchshilfsmittel nicht verliehen, sondern monatlich neu geliefert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 42 € pro Monat – ohne Eigenanteil, ohne Rezept.

Welche Produkte sind enthalten?

ProduktProduktgruppeWofür?
Einmalhandschuhe54.99.01Schutz bei Körperpflege, Wundversorgung, Toilettengang
Händedesinfektionsmittel54.99.02Hygiene vor und nach Pflegetätigkeiten
Flächendesinfektionsmittel54.99.03Reinigung von Oberflächen, Pflegebett, Toilette
Bettschutzeinlagen (Einweg)54.45.01Schutz der Matratze bei Inkontinenz
Schutzschürzen (Einweg)54.99.04Schutz der Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten
Mundschutz54.99.05Infektionsschutz bei engem Kontakt
Fingerlinge54.99.06Einmalschutz für einzelne Finger bei Wundversorgung

Die meisten Anbieter stellen Ihnen eine individuelle Pflegebox zusammen, die Sie monatlich nach Hause geliefert bekommen. Sie wählen aus, welche Produkte Sie brauchen – der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wer hat Anspruch auf die 42 €?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an drei einfache Voraussetzungen geknüpft:

Nr.VoraussetzungDetails
1Pflegegrad 1–5Jeder Pflegegrad – von PG 1 bis PG 5, ohne Unterschied
2Häusliche PflegeDie Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden (nicht im Pflegeheim)
3Antrag / ErstgenehmigungEinmalige Genehmigung durch die Pflegekasse – bei Pflegebox-Anbietern übernimmt der Anbieter das

Die 42 € stehen jedem Pflegegrad gleich hoch zu – egal ob PG 2, PG 3 oder PG 4. Der Betrag wird nicht angerechnet auf andere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegegeld. Ob man die 42 € auch auszahlen lassen kann, erklären wir in einem eigenen Artikel.

So beantragen Sie die 42 € – in 3 Schritten

  1. 1Anbieter wählen: Es gibt zahlreiche Pflegebox-Anbieter online. Sie können auch in der Apotheke oder im Sanitätshaus bestellen.
  2. 2Erstantrag unterschreiben: Der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse – Sie unterschreiben einmalig. Ab dann läuft alles automatisch.
  3. 3Monatliche Lieferung: Ihre Pflegebox kommt jeden Monat per Post – kostenlos, ohne Zuzahlung.

Die monatliche Pflegebox – bequem nach Hause

Die meisten Familien nutzen einen Pflegebox-Anbieter. Das Prinzip ist einfach: Sie wählen online die Produkte aus, die Sie brauchen, der Anbieter stellt die Box zusammen und liefert sie monatlich nach Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – für Sie fallen 0 € an.

Beispiel: Eine typische Pflegebox für 42 € / Monat

  • 100 Einmalhandschuhe (2 Packungen)
  • 1 Flasche Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • 1 Flasche Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
  • 10 Bettschutzeinlagen (Einweg, 60×90 cm)
  • Mundschutz (10 Stück)
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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Die 4 häufigsten Fehler bei Pflegehilfsmitteln

  1. 1Gar nicht beantragen: Der häufigste Fehler. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen 42 € / Monat zustehen – ab dem ersten Tag mit Pflegegrad.
  2. 2Produkte selbst kaufen: Wer Handschuhe und Desinfektionsmittel im Supermarkt kauft, zahlt aus eigener Tasche. Über einen Pflegebox-Anbieter ist es kostenlos.
  3. 3Denken, es sei aufwändig: Die Beantragung dauert wenige Minuten. Der Anbieter übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse – Sie unterschreiben einmal, dann läuft alles automatisch.
  4. 4Budget nicht ausschöpfen: Die 42 € stehen Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Was Sie nicht bestellen, verfällt – es wird nicht angespart.

Diese Leistungen verschenken Familien ebenfalls

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur eine von vielen Leistungen, die Familien nicht nutzen. Hier die häufigsten verschenkten Budgets:

LeistungBudgetNutzen es?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat (504 € / Jahr)Viele nicht
Entlastungsbetrag131 € / Monat (1.572 € / Jahr)Viele nicht
Verhinderungspflege3.539 € / Jahr (ab PG 2)Über 70 % nicht
WohnraumanpassungBis zu 4.000 € pro MaßnahmeViele nicht
Gesamt verschenkt (PG 2–5)Über 5.600 € pro Jahr

⚠️ Über 5.600 € pro Jahr – einfach verschenkt

Die meisten Familien nutzen weder die Pflegehilfsmittel noch den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege vollständig. Dabei sind es Leistungen, die Ihnen zustehen – und die Sie mit wenig Aufwand in Anspruch nehmen können.

So hilft JUHI – zusätzlich zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein eigenes Budget – unabhängig von allen anderen Pflegeleistungen. Das heißt: Sie können die Pflegebox bestellen und gleichzeitig JUHI für die Haushaltshilfe nutzen. Beides geht, beides wird separat finanziert.

JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Augsburg, Kiel und Leipzig. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

💡 Alles gleichzeitig nutzen

Pflegehilfsmittel (42 €) + Entlastungsbetrag (131 €) + Verhinderungspflege (3.539 € / Jahr) + Pflegegeld = alles gleichzeitig, alles unabhängig voneinander. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht.

Ihren genauen Stundenanspruch bei JUHI zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.

Unser Fazit: 42 € pro Monat – holen Sie sie sich

504 € pro Jahr für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen – kostenlos, ohne Eigenanteil, ab Pflegegrad 1. Die Beantragung dauert wenige Minuten, die Lieferung kommt monatlich nach Hause. Es gibt keinen Grund, diese Leistung nicht zu nutzen.

Und wenn Sie schon dabei sind: Prüfen Sie auch, ob Sie den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege nutzen. JUHI hilft Ihnen dabei – mit bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe pro Monat, ohne Eigenkosten, direkt über die Pflegekasse. Noch kein Pflegegrad? Eine kostenlose Beratung zur Pflegegrad-Beantragung erhalten Sie bei Afilio.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bekomme ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?+

42 € pro Monat, also 504 € pro Jahr. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade gleich – von Pflegegrad 1 bis 5. Es gibt keinen Eigenanteil.

Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?+

Nein. Die 42 € sind zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie können sich die Produkte liefern lassen oder in der Apotheke kaufen und die Rechnung einreichen – aber eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?+

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine ärztlich verordneten Hilfsmittel. Sie brauchen kein Rezept – nur einen genehmigten Antrag bei der Pflegekasse. Bei Pflegebox-Anbietern übernimmt der Anbieter den Antrag für Sie.

Werden die 42 € auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegegeld sind unabhängige Leistungen mit getrennten Budgets. Sie können alle gleichzeitig nutzen.

Kann ich die Pflegebox jederzeit ändern oder kündigen?+

Ja. Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox monatlich anpassen und den Anbieter jederzeit wechseln oder kündigen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

Seit wann sind es 42 € statt 40 €?+

Seit dem 1. Januar 2025. Zuvor betrug der Höchstbetrag 40 € pro Monat. Die Erhöhung auf 42 € erfolgte im Rahmen der Pflegereform und gilt für alle Pflegegrade.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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