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Reinigungskraft in der Nähe: So übernimmt JUHI Ihren Haushalt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
05.06.2026
Inhaltsverzeichnis

Sie suchen eine Reinigungskraft in der Nähe, die regelmäßig und zuverlässig Ihren Haushalt übernimmt? Dann stehen Sie vor einer Entscheidung: Engagieren Sie auf eigene Kosten eine private Reinigungskraft – oder nutzen Sie eine Lösung, die von der Pflegekasse finanziert wird, deutlich mehr leistet als nur Reinigung und Ihnen eine feste Vertrauensperson an die Seite stellt?

Bei JUHI übernehmen geschulte Helfer:innen Ihren gesamten Haushalt – von der Grundreinigung über Fenster und Gardinen bis hin zum Einkauf und der Begleitung zum Arzt. Und wenn Sie einen Pflegegrad haben, entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Eigenkosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • JUHI übernimmt Ihren Haushalt: Saugen, Wischen, Fenster putzen, Gardinen, Wäsche und mehr
  • Bis zu 13 volle Stunden pro Monat – über Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
  • 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung – direkte Kassenabrechnung
  • Mehr als nur Reinigung: Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft, leichte Gartenarbeiten
  • Ihre feste Hilfsperson – geschult, versichert und vertraut mit Ihrem Haushalt

Welche Optionen gibt es für eine Reinigungskraft?

Wer eine Reinigungskraft sucht, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten – mit sehr unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

OptionKostenLeistungsumfangKassenabrechnung?
Private Reinigungskraft (Minijob)12–15 € / Std. + AbgabenNur ReinigungNein – EB nicht nutzbar
Reinigungsfirma25–40 € / Std.Nur ReinigungNein
JUHI (anerkannter Dienstleister)0 € bei GKV (32,75 €* über Kasse)Reinigung + Einkauf + Begleitung + GesellschaftJa – direkt über Pflegekasse

Der Unterschied auf den Punkt gebracht: Eine private Reinigungskraft oder Firma zahlen Sie komplett selbst – auch wenn Sie einen Pflegegrad haben und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ungenutzt verfällt. Bei JUHI nutzen Sie dieses Budget und die Verhinderungspflege – und bekommen dafür nicht nur saubere Räume, sondern eine umfassende Alltagshilfe.

Reinigungskraft vs. JUHI: Was Sie wirklich bekommen

KriteriumPrivate ReinigungskraftJUHI
Monatliche Kosten200–600 € aus eigener Tasche0 € bei GKV
ReinigungSaugen, Wischen, Bad, KücheSaugen, Wischen, Fenster, Gardinen, Bad, Küche
EinkaufenNeinJa – Supermarkt, Apotheke, Post
BegleitungNeinJa – Arzt, Behörden, Spaziergänge
GesellschaftNeinJa – Gespräche, Vorlesen, Spiele
GartenarbeitenNeinJa – leichte Gartenarbeiten
Feste PersonOft wechselndIhre feste Hilfsperson
SchulungKeineGeschulte Helfer:innen
VersicherungIhr Risiko als ArbeitgeberDurch JUHI abgedeckt
Vertretung bei AusfallKeineOrganisierter Ersatz

⚠️ Private Reinigungskraft = Arbeitgeberpflichten

Wer eine private Reinigungskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber – auch bei einem Minijob. Das bedeutet: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Pauschalbeiträge (ca. 14,9 %), Unfallversicherung. Wer ohne Anmeldung zahlt, riskiert Bußgelder bis 300.000 €. Bei JUHI entfällt all das – wir sind Dienstleister, nicht Ihr Angestellter.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So übernimmt die Pflegekasse die Kosten

Die Haushaltshilfe bei JUHI wird über zwei Budgets der Pflegekasse finanziert, die sich kombinieren lassen:

BudgetBetrag / MonatStunden bei JUHI
Entlastungsbetrag (ab PG 1)131 €4 Stunden
Verhinderungspflege (ab PG 2)ca. 294 €9 Stunden
Zusammenca. 425 €bis zu 13 Stunden

Das Pflegegeld bleibt dabei ungekürzt erhalten – die stundenweise Hilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

💡 Noch keinen Pflegegrad?

Wenn der Haushalt zur Belastung wird, lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung – das sind 4 Stunden professionelle Hilfe bei JUHI, ohne einen Cent Eigenkosten.

Was JUHI für Sie erledigt

Bei JUHI bestimmen Sie, wie Ihre Stunden eingesetzt werden. Die Aufgaben, die unsere Helfer:innen übernehmen:

  • Reinigung: Saugen, Wischen, Staub wischen, Badezimmer und Küche reinigen, Aufräumen
  • Fenster und Gardinen: Scheiben, Rahmen und Fensterbänke putzen, Gardinen abhängen und wieder aufhängen
  • Wäsche: Waschen, trocknen, bügeln, in den Schrank einräumen
  • Einkaufen und Besorgungen: Supermarkt, Apotheke, Post, Drogerie – nach Ihrer Liste oder gemeinsam geplant
  • Leichte Gartenarbeiten: Blumen gießen, Unkraut jäten, Terrasse fegen
  • Begleitung: Zum Arzt, zu Behörden, zum Friedhof, Spaziergänge in der Nachbarschaft
  • Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, Spiele, Gedächtnistraining – gegen Einsamkeit und für Alltagsstruktur

Was JUHI nicht macht: körperbezogene Pflege (Waschen, Duschen, Anziehen), medizinische Leistungen (Spritzen, Verbände), schwere Umzugsarbeiten und handwerkliche Reparaturen. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig – und der lässt sich parallel zu JUHI nutzen.

So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen zur Haushaltshilfe

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Augsburg, Leipzig und Bochum.

  1. 1Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen – dauert 2 Minuten.
  2. 2JUHI ruft an: Wir melden uns telefonisch und besprechen Ihren Bedarf und die verfügbaren Stunden.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie Sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Unser Fazit: Mehr als eine Reinigungskraft – und trotzdem günstiger

Wer eine Reinigungskraft in der Nähe sucht und einen Pflegegrad hat, braucht keine private Putzfirma. Bei JUHI bekommen Sie eine geschulte, feste Hilfsperson, die weit mehr als nur Reinigung übernimmt – Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft, Fenster, Gardinen und leichte Gartenarbeiten inklusive. Finanziert über die Pflegekasse, ohne Eigenkosten, ohne Arbeitgeberpflichten.

Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist JUHI eine Reinigungsfirma?+

Nein. JUHI ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Reinigung ist eine von vielen Dienstleistungen – daneben Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft und leichte Gartenarbeiten. Eine reine Reinigungsfirma kann den Entlastungsbetrag nicht abrechnen.

Wie viele Stunden Reinigung bekomme ich über JUHI?+

Bei Pflegegrad 1: 4 Stunden pro Monat. Ab Pflegegrad 2: bis zu 13 Stunden pro Monat. Sie bestimmen, wie viel davon für Reinigung und wie viel für andere Aufgaben genutzt wird.

Was kostet JUHI im Vergleich zu einer privaten Reinigungskraft?+

Eine private Reinigungskraft kostet 12–40 € pro Stunde, die Sie komplett selbst zahlen. Bei JUHI mit Pflegegrad: 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Die 32,75 € pro Stunde werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Brauche ich einen Pflegegrad?+

Für die kostenlose Abrechnung über die Pflegekasse ja – mindestens Pflegegrad 1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Ein Antrag lohnt sich schon bei geringen Einschränkungen. Pflegegrad 1 bringt 131 € Entlastungsbetrag pro Monat.

Sind die Helfer:innen von JUHI geschult?+

Ja. Alle Helfer:innen bei JUHI durchlaufen eine Schulung und sind über JUHI versichert. Im Gegensatz zu einer privaten Reinigungskraft übernehmen Sie keine Arbeitgeberpflichten und tragen kein Haftungsrisiko.

In welchen Städten ist JUHI aktiv?+

JUHI ist bundesweit in über 30 Städten aktiv – unter anderem in Berlin, Köln, München, Frankfurt, Leipzig, Dresden, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Augsburg, Kiel und Neumünster. Eine kurze Anfrage genügt, und wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Stadt.

Quellen

  1. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. Minijob-Zentrale – Haushaltsscheck für Minijobs im Privathaushalt
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Sie suchen eine Reinigungskraft in der Nähe, die regelmäßig und zuverlässig Ihren Haushalt übernimmt? Dann stehen Sie vor einer Entscheidung: Engagieren Sie auf eigene Kosten eine private Reinigungskraft – oder nutzen Sie eine Lösung, die von der Pflegekasse finanziert wird, deutlich mehr leistet als nur Reinigung und Ihnen eine feste Vertrauensperson an die Seite stellt?

Bei JUHI übernehmen geschulte Helfer:innen Ihren gesamten Haushalt – von der Grundreinigung über Fenster und Gardinen bis hin zum Einkauf und der Begleitung zum Arzt. Und wenn Sie einen Pflegegrad haben, entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Eigenkosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • JUHI übernimmt Ihren Haushalt: Saugen, Wischen, Fenster putzen, Gardinen, Wäsche und mehr
  • Bis zu 13 volle Stunden pro Monat – über Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
  • 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung – direkte Kassenabrechnung
  • Mehr als nur Reinigung: Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft, leichte Gartenarbeiten
  • Ihre feste Hilfsperson – geschult, versichert und vertraut mit Ihrem Haushalt

Welche Optionen gibt es für eine Reinigungskraft?

Wer eine Reinigungskraft sucht, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten – mit sehr unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

OptionKostenLeistungsumfangKassenabrechnung?
Private Reinigungskraft (Minijob)12–15 € / Std. + AbgabenNur ReinigungNein – EB nicht nutzbar
Reinigungsfirma25–40 € / Std.Nur ReinigungNein
JUHI (anerkannter Dienstleister)0 € bei GKV (32,75 €* über Kasse)Reinigung + Einkauf + Begleitung + GesellschaftJa – direkt über Pflegekasse

Der Unterschied auf den Punkt gebracht: Eine private Reinigungskraft oder Firma zahlen Sie komplett selbst – auch wenn Sie einen Pflegegrad haben und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ungenutzt verfällt. Bei JUHI nutzen Sie dieses Budget und die Verhinderungspflege – und bekommen dafür nicht nur saubere Räume, sondern eine umfassende Alltagshilfe.

Reinigungskraft vs. JUHI: Was Sie wirklich bekommen

KriteriumPrivate ReinigungskraftJUHI
Monatliche Kosten200–600 € aus eigener Tasche0 € bei GKV
ReinigungSaugen, Wischen, Bad, KücheSaugen, Wischen, Fenster, Gardinen, Bad, Küche
EinkaufenNeinJa – Supermarkt, Apotheke, Post
BegleitungNeinJa – Arzt, Behörden, Spaziergänge
GesellschaftNeinJa – Gespräche, Vorlesen, Spiele
GartenarbeitenNeinJa – leichte Gartenarbeiten
Feste PersonOft wechselndIhre feste Hilfsperson
SchulungKeineGeschulte Helfer:innen
VersicherungIhr Risiko als ArbeitgeberDurch JUHI abgedeckt
Vertretung bei AusfallKeineOrganisierter Ersatz

⚠️ Private Reinigungskraft = Arbeitgeberpflichten

Wer eine private Reinigungskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber – auch bei einem Minijob. Das bedeutet: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Pauschalbeiträge (ca. 14,9 %), Unfallversicherung. Wer ohne Anmeldung zahlt, riskiert Bußgelder bis 300.000 €. Bei JUHI entfällt all das – wir sind Dienstleister, nicht Ihr Angestellter.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

So übernimmt die Pflegekasse die Kosten

Die Haushaltshilfe bei JUHI wird über zwei Budgets der Pflegekasse finanziert, die sich kombinieren lassen:

BudgetBetrag / MonatStunden bei JUHI
Entlastungsbetrag (ab PG 1)131 €4 Stunden
Verhinderungspflege (ab PG 2)ca. 294 €9 Stunden
Zusammenca. 425 €bis zu 13 Stunden

Das Pflegegeld bleibt dabei ungekürzt erhalten – die stundenweise Hilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

💡 Noch keinen Pflegegrad?

Wenn der Haushalt zur Belastung wird, lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung – das sind 4 Stunden professionelle Hilfe bei JUHI, ohne einen Cent Eigenkosten.

Was JUHI für Sie erledigt

Bei JUHI bestimmen Sie, wie Ihre Stunden eingesetzt werden. Die Aufgaben, die unsere Helfer:innen übernehmen:

  • Reinigung: Saugen, Wischen, Staub wischen, Badezimmer und Küche reinigen, Aufräumen
  • Fenster und Gardinen: Scheiben, Rahmen und Fensterbänke putzen, Gardinen abhängen und wieder aufhängen
  • Wäsche: Waschen, trocknen, bügeln, in den Schrank einräumen
  • Einkaufen und Besorgungen: Supermarkt, Apotheke, Post, Drogerie – nach Ihrer Liste oder gemeinsam geplant
  • Leichte Gartenarbeiten: Blumen gießen, Unkraut jäten, Terrasse fegen
  • Begleitung: Zum Arzt, zu Behörden, zum Friedhof, Spaziergänge in der Nachbarschaft
  • Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, Spiele, Gedächtnistraining – gegen Einsamkeit und für Alltagsstruktur

Was JUHI nicht macht: körperbezogene Pflege (Waschen, Duschen, Anziehen), medizinische Leistungen (Spritzen, Verbände), schwere Umzugsarbeiten und handwerkliche Reparaturen. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig – und der lässt sich parallel zu JUHI nutzen.

So starten Sie mit JUHI – in wenigen Tagen zur Haushaltshilfe

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Augsburg, Leipzig und Bochum.

  1. 1Anfrage stellen: Kurzes Anfrageformular ausfüllen – dauert 2 Minuten.
  2. 2JUHI ruft an: Wir melden uns telefonisch und besprechen Ihren Bedarf und die verfügbaren Stunden.
  3. 3Hilfsperson meldet sich: Bei uns suchen sich die Helfer:innen die Aufträge selbst aus. Wenn sich eine passende Person gefunden hat, ruft sie Sie direkt an – zur Vorstellung und zum Ersttermin.
  4. 4Regelmäßige Einsätze: Ihre feste Hilfsperson kommt im vereinbarten Rhythmus. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Unser Fazit: Mehr als eine Reinigungskraft – und trotzdem günstiger

Wer eine Reinigungskraft in der Nähe sucht und einen Pflegegrad hat, braucht keine private Putzfirma. Bei JUHI bekommen Sie eine geschulte, feste Hilfsperson, die weit mehr als nur Reinigung übernimmt – Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft, Fenster, Gardinen und leichte Gartenarbeiten inklusive. Finanziert über die Pflegekasse, ohne Eigenkosten, ohne Arbeitgeberpflichten.

Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist JUHI eine Reinigungsfirma?+

Nein. JUHI ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Reinigung ist eine von vielen Dienstleistungen – daneben Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft und leichte Gartenarbeiten. Eine reine Reinigungsfirma kann den Entlastungsbetrag nicht abrechnen.

Wie viele Stunden Reinigung bekomme ich über JUHI?+

Bei Pflegegrad 1: 4 Stunden pro Monat. Ab Pflegegrad 2: bis zu 13 Stunden pro Monat. Sie bestimmen, wie viel davon für Reinigung und wie viel für andere Aufgaben genutzt wird.

Was kostet JUHI im Vergleich zu einer privaten Reinigungskraft?+

Eine private Reinigungskraft kostet 12–40 € pro Stunde, die Sie komplett selbst zahlen. Bei JUHI mit Pflegegrad: 0 € Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Die 32,75 € pro Stunde werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Brauche ich einen Pflegegrad?+

Für die kostenlose Abrechnung über die Pflegekasse ja – mindestens Pflegegrad 1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Ein Antrag lohnt sich schon bei geringen Einschränkungen. Pflegegrad 1 bringt 131 € Entlastungsbetrag pro Monat.

Sind die Helfer:innen von JUHI geschult?+

Ja. Alle Helfer:innen bei JUHI durchlaufen eine Schulung und sind über JUHI versichert. Im Gegensatz zu einer privaten Reinigungskraft übernehmen Sie keine Arbeitgeberpflichten und tragen kein Haftungsrisiko.

In welchen Städten ist JUHI aktiv?+

JUHI ist bundesweit in über 30 Städten aktiv – unter anderem in Berlin, Köln, München, Frankfurt, Leipzig, Dresden, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Augsburg, Kiel und Neumünster. Eine kurze Anfrage genügt, und wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Stadt.

Quellen

  1. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  2. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  3. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  4. Minijob-Zentrale – Haushaltsscheck für Minijobs im Privathaushalt
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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