Verhinderungspflege Stundenlohn: Was Helfer bekommen


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keinen gesetzlichen Stundenlohn
- Das Budget als Rahmen
- Sonderregel bei nahen Verwandten
- Übliche Stundensätze im Vergleich
- So legen Sie den Betrag fest
- Was zusätzlich erstattet wird
- Die steuerliche Seite
- Was JUHI kostet – und wer es zahlt
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Die Nachbarin springt ein, wenn die pflegende Tochter im Urlaub ist. Aber wie viel darf man ihr dafür geben? Und was erstattet die Pflegekasse überhaupt? Weil es keine amtliche Tabelle gibt, greifen viele Familien zu Fantasiezahlen – mal deutlich zu niedrig, mal so hoch, dass die Kasse die Erstattung kürzt.
Wir zeigen Ihnen, welche Sätze üblich sind, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und warum es bei nahen Verwandten eine wichtige Sonderregel gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Einen gesetzlichen Stundenlohn gibt es nicht – Sie vereinbaren den Betrag selbst
- ✓ Die Grenze ist das Jahresbudget von bis zu 3.539 € für die Verhinderungspflege
- ✓ Bei Verwandten bis zum 2. Grad ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt
- ✓ Übliche Sätze: 12–20 € bei Privatpersonen, 30–60 € bei Diensten
- ✓ Bei JUHI zahlen Sie 0 € – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Es gibt keinen gesetzlichen Stundenlohn
§ 39 SGB XI regelt die Verhinderungspflege – aber kein Wort über Stundensätze. Der Gesetzgeber legt lediglich fest, wie viel Geld pro Jahr zur Verfügung steht. Wie Sie es aufteilen, bleibt Ihnen überlassen.
Das hat einen praktischen Grund: Die Situationen sind zu unterschiedlich. Eine Nachbarin, die zweimal wöchentlich zwei Stunden Gesellschaft leistet, erbringt etwas anderes als ein Pflegedienst, der die Körperpflege übernimmt. Beides ist Verhinderungspflege, beides wird aus demselben Topf bezahlt.
Das Budget als Rahmen
| Rahmenbedingung | Wert |
|---|---|
| Jahresbudget | Bis zu 3.539 € |
| Voraussetzung | Mindestens Pflegegrad 2 |
| Maximale Dauer | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr |
| Stundenweise Nutzung | Möglich – unter 8 Stunden pro Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt |
| Nicht genutztes Budget | Verfällt am Jahresende |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 gilt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 2 – das Budget steigt mit dem Pflegegrad nicht an.
Sonderregel bei nahen Verwandten
Hier liegt der Punkt, an dem viele Familien in eine Falle laufen. Wenn die Vertretung durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad erfolgt oder durch Personen, die im selben Haushalt leben, erstattet die Pflegekasse in der Regel höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| Höchstbetrag bei nahen Verwandten | 498 € | 899 € | 1.148 € | 1.421 € |
| Bei allen anderen | Bis zu 3.539 € pro Jahr | |||
PG = Pflegegrad. Verwandtschaft bis zum zweiten Grad umfasst Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkel. Ehepartner und Schwiegereltern zählen als Verschwägerte ebenfalls dazu.
💡 Nachgewiesene Kosten kommen obendrauf
Die 1,5-fach-Grenze gilt für das Entgelt. Zusätzlich erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten – bis zur Höhe des Gesamtbudgets von 3.539 €. Wer also Urlaub nimmt, um einzuspringen, sollte den Verdienstausfall belegen und geltend machen.
Für Nachbarn, Freunde, Bekannte und alle Verwandten ab dem dritten Grad – etwa Tanten, Onkel, Cousins – gilt diese Begrenzung nicht. Dort steht das volle Budget zur Verfügung.
Übliche Stundensätze im Vergleich
| Wer übernimmt? | Üblicher Stundensatz | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Nachbar oder Bekannte | 12–18 € | Meist keiner, wenn Budget reicht |
| Entfernte Verwandte | 12–20 € | Meist keiner |
| Nahe Verwandte | Frei vereinbar, Erstattung aber gedeckelt | Alles über der 1,5-fach-Grenze |
| Ambulanter Pflegedienst | 40–60 € pro 45 Minuten | Häufig, je nach Anbieter |
| Betreuungsdienst oder Agentur | 30–50 € | Oft 15–30 € pro Einsatz |
| JUHI | 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten | 0 € |
Der Vergleich zeigt: Entscheidend ist nicht der Stundensatz allein, sondern was am Ende bei Ihnen hängen bleibt. Was Haushaltshilfe generell kostet, zeigt der Artikel Was kostet eine Haushaltshilfe.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo legen Sie den Betrag fest
- 1Verwandtschaftsgrad prüfen. Nahe Verwandte unterliegen der 1,5-fach-Grenze, alle anderen nicht. Das entscheidet über den Spielraum.
- 2Stundenzahl über das Jahr schätzen. Teilen Sie das Budget durch die erwarteten Stunden – so ergibt sich ein realistischer Satz, der nicht im Oktober aufgebraucht ist.
- 3Ortsübliche Sätze berücksichtigen. Bei Privatpersonen gelten 12–20 € als angemessen. Deutlich höhere Beträge können bei der Prüfung auffallen.
- 4Alles schriftlich festhalten. Datum, Uhrzeit, Dauer, Betrag und Unterschrift beider Seiten. Ohne Beleg gibt es keine Erstattung.
Rechenbeispiel: Nachbarin springt regelmäßig ein
- Vereinbarter Satz: 15 € pro Stunde
- Einsatz: 4 Stunden pro Woche, also rund 208 Stunden im Jahr
- Gesamtkosten: 3.120 € – das Budget von 3.539 € reicht knapp
Wer regelmäßig Hilfe braucht, sollte den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zuerst ausschöpfen – dann bleibt mehr Verhinderungspflege für Notfälle übrig.
Was zusätzlich erstattet wird
| Position | Erstattungsfähig? | Nachweis |
|---|---|---|
| Verdienstausfall | Ja | Bescheinigung des Arbeitgebers oder Gehaltsabrechnung |
| Fahrtkosten | Ja | Kilometeraufstellung oder Fahrscheine |
| Übernachtungskosten | Ja, wenn nötig | Rechnung |
| Verpflegung der Vertretung | In der Regel nein | – |
| Eigene Urlaubskosten der Pflegeperson | Nein | – |
Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen zusätzlich zur 1,5-fach-Grenze hinzu – begrenzt nur durch das Gesamtbudget. Das wird häufig übersehen und kostet Familien mehrere hundert Euro pro Jahr.
Die steuerliche Seite
Für die Person, die einspringt, bleibt die Zahlung in aller Regel steuerfrei – bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das rund 7.188 €, also deutlich mehr als bei gelegentlicher Vertretung anfällt.
Voraussetzung ist, dass die Pflege aus persönlicher Verbundenheit erfolgt und nicht erwerbsmäßig. Die Details erklärt der Artikel Verhinderungspflege steuerfrei.
Was JUHI kostet – und wer es zahlt
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Darin ist alles enthalten: Versicherung, Organisation, Abrechnung mit der Pflegekasse. Es gibt keine Anfahrtspauschale, keine Vermittlungsgebühr und keinen Eigenanteil.
Für Sie bedeutet das: 0 € Eigenkosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken, nichts belegen und nichts einreichen. JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden pro Monat, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.
💡 Wir schöpfen das Budget nicht komplett aus
JUHI nutzt zuerst den Entlastungsbetrag und danach nur einen Teil der Verhinderungspflege. So bleibt ein Rest für den Fall, dass die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt und eine Vertretung nötig wird.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, München, Augsburg und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Rechnen Sie vom Budget rückwärts
Es gibt keinen vorgeschriebenen Stundenlohn – aber es gibt ein festes Budget. Der sinnvollste Weg ist deshalb, vom Jahresbetrag auszugehen: Schätzen Sie die benötigten Stunden und teilen Sie 3.539 € darauf auf. Bei nahen Verwandten kommt zusätzlich die 1,5-fach-Grenze ins Spiel, dafür lassen sich Verdienstausfall und Fahrtkosten separat geltend machen.
Und dokumentieren Sie jeden Einsatz. Ohne Datum, Dauer und Unterschrift erstattet die Kasse nichts – auch nicht nachträglich. Wie Sie die Leistung beantragen, lesen Sie unter Verhinderungspflege Antrag.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Verhinderungspflege?+
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Bei Privatpersonen sind 12 bis 20 € pro Stunde üblich, professionelle Dienste liegen bei 30 bis 60 €. Die Grenze bildet das Jahresbudget von bis zu 3.539 €.
Warum bekommt meine Tochter weniger als die Nachbarin?+
Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad erstattet die Pflegekasse regelmäßig höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Für Nachbarn, Freunde und entferntere Verwandte gilt diese Begrenzung nicht – dort steht das volle Budget zur Verfügung.
Kann ich Verdienstausfall zusätzlich abrechnen?+
Ja. Nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen zusätzlich zur 1,5-fach-Grenze hinzu, begrenzt durch das Gesamtbudget von 3.539 €. Reichen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung oder Gehaltsabrechnung ein.
Was muss ich dokumentieren?+
Datum, Uhrzeit, Dauer des Einsatzes, vereinbarter Betrag und die Unterschrift beider Seiten. Eine formlose Quittung genügt. Ohne diese Angaben lehnt die Pflegekasse die Erstattung ab.
Steigt das Budget mit dem Pflegegrad?+
Nein. Ab Pflegegrad 2 gilt für alle Pflegegrade derselbe Betrag von bis zu 3.539 € pro Jahr. Nur die 1,5-fach-Grenze bei nahen Verwandten steigt, weil sie an das Pflegegeld gekoppelt ist.
Was kostet JUHI pro Stunde?+
32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – ohne Anfahrtspauschale oder Vermittlungsgebühr. Für Sie entstehen 0 € Eigenkosten, weil wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreie Einnahmen aus Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Die Nachbarin springt ein, wenn die pflegende Tochter im Urlaub ist. Aber wie viel darf man ihr dafür geben? Und was erstattet die Pflegekasse überhaupt? Weil es keine amtliche Tabelle gibt, greifen viele Familien zu Fantasiezahlen – mal deutlich zu niedrig, mal so hoch, dass die Kasse die Erstattung kürzt.
Wir zeigen Ihnen, welche Sätze üblich sind, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und warum es bei nahen Verwandten eine wichtige Sonderregel gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Einen gesetzlichen Stundenlohn gibt es nicht – Sie vereinbaren den Betrag selbst
- ✓ Die Grenze ist das Jahresbudget von bis zu 3.539 € für die Verhinderungspflege
- ✓ Bei Verwandten bis zum 2. Grad ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt
- ✓ Übliche Sätze: 12–20 € bei Privatpersonen, 30–60 € bei Diensten
- ✓ Bei JUHI zahlen Sie 0 € – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Es gibt keinen gesetzlichen Stundenlohn
§ 39 SGB XI regelt die Verhinderungspflege – aber kein Wort über Stundensätze. Der Gesetzgeber legt lediglich fest, wie viel Geld pro Jahr zur Verfügung steht. Wie Sie es aufteilen, bleibt Ihnen überlassen.
Das hat einen praktischen Grund: Die Situationen sind zu unterschiedlich. Eine Nachbarin, die zweimal wöchentlich zwei Stunden Gesellschaft leistet, erbringt etwas anderes als ein Pflegedienst, der die Körperpflege übernimmt. Beides ist Verhinderungspflege, beides wird aus demselben Topf bezahlt.
Das Budget als Rahmen
| Rahmenbedingung | Wert |
|---|---|
| Jahresbudget | Bis zu 3.539 € |
| Voraussetzung | Mindestens Pflegegrad 2 |
| Maximale Dauer | Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr |
| Stundenweise Nutzung | Möglich – unter 8 Stunden pro Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt |
| Nicht genutztes Budget | Verfällt am Jahresende |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 gilt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 2 – das Budget steigt mit dem Pflegegrad nicht an.
Sonderregel bei nahen Verwandten
Hier liegt der Punkt, an dem viele Familien in eine Falle laufen. Wenn die Vertretung durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad erfolgt oder durch Personen, die im selben Haushalt leben, erstattet die Pflegekasse in der Regel höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| Höchstbetrag bei nahen Verwandten | 498 € | 899 € | 1.148 € | 1.421 € |
| Bei allen anderen | Bis zu 3.539 € pro Jahr | |||
PG = Pflegegrad. Verwandtschaft bis zum zweiten Grad umfasst Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkel. Ehepartner und Schwiegereltern zählen als Verschwägerte ebenfalls dazu.
💡 Nachgewiesene Kosten kommen obendrauf
Die 1,5-fach-Grenze gilt für das Entgelt. Zusätzlich erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten – bis zur Höhe des Gesamtbudgets von 3.539 €. Wer also Urlaub nimmt, um einzuspringen, sollte den Verdienstausfall belegen und geltend machen.
Für Nachbarn, Freunde, Bekannte und alle Verwandten ab dem dritten Grad – etwa Tanten, Onkel, Cousins – gilt diese Begrenzung nicht. Dort steht das volle Budget zur Verfügung.
Übliche Stundensätze im Vergleich
| Wer übernimmt? | Üblicher Stundensatz | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Nachbar oder Bekannte | 12–18 € | Meist keiner, wenn Budget reicht |
| Entfernte Verwandte | 12–20 € | Meist keiner |
| Nahe Verwandte | Frei vereinbar, Erstattung aber gedeckelt | Alles über der 1,5-fach-Grenze |
| Ambulanter Pflegedienst | 40–60 € pro 45 Minuten | Häufig, je nach Anbieter |
| Betreuungsdienst oder Agentur | 30–50 € | Oft 15–30 € pro Einsatz |
| JUHI | 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten | 0 € |
Der Vergleich zeigt: Entscheidend ist nicht der Stundensatz allein, sondern was am Ende bei Ihnen hängen bleibt. Was Haushaltshilfe generell kostet, zeigt der Artikel Was kostet eine Haushaltshilfe.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo legen Sie den Betrag fest
- 1Verwandtschaftsgrad prüfen. Nahe Verwandte unterliegen der 1,5-fach-Grenze, alle anderen nicht. Das entscheidet über den Spielraum.
- 2Stundenzahl über das Jahr schätzen. Teilen Sie das Budget durch die erwarteten Stunden – so ergibt sich ein realistischer Satz, der nicht im Oktober aufgebraucht ist.
- 3Ortsübliche Sätze berücksichtigen. Bei Privatpersonen gelten 12–20 € als angemessen. Deutlich höhere Beträge können bei der Prüfung auffallen.
- 4Alles schriftlich festhalten. Datum, Uhrzeit, Dauer, Betrag und Unterschrift beider Seiten. Ohne Beleg gibt es keine Erstattung.
Rechenbeispiel: Nachbarin springt regelmäßig ein
- Vereinbarter Satz: 15 € pro Stunde
- Einsatz: 4 Stunden pro Woche, also rund 208 Stunden im Jahr
- Gesamtkosten: 3.120 € – das Budget von 3.539 € reicht knapp
Wer regelmäßig Hilfe braucht, sollte den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zuerst ausschöpfen – dann bleibt mehr Verhinderungspflege für Notfälle übrig.
Was zusätzlich erstattet wird
| Position | Erstattungsfähig? | Nachweis |
|---|---|---|
| Verdienstausfall | Ja | Bescheinigung des Arbeitgebers oder Gehaltsabrechnung |
| Fahrtkosten | Ja | Kilometeraufstellung oder Fahrscheine |
| Übernachtungskosten | Ja, wenn nötig | Rechnung |
| Verpflegung der Vertretung | In der Regel nein | – |
| Eigene Urlaubskosten der Pflegeperson | Nein | – |
Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen zusätzlich zur 1,5-fach-Grenze hinzu – begrenzt nur durch das Gesamtbudget. Das wird häufig übersehen und kostet Familien mehrere hundert Euro pro Jahr.
Die steuerliche Seite
Für die Person, die einspringt, bleibt die Zahlung in aller Regel steuerfrei – bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das rund 7.188 €, also deutlich mehr als bei gelegentlicher Vertretung anfällt.
Voraussetzung ist, dass die Pflege aus persönlicher Verbundenheit erfolgt und nicht erwerbsmäßig. Die Details erklärt der Artikel Verhinderungspflege steuerfrei.
Was JUHI kostet – und wer es zahlt
Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Darin ist alles enthalten: Versicherung, Organisation, Abrechnung mit der Pflegekasse. Es gibt keine Anfahrtspauschale, keine Vermittlungsgebühr und keinen Eigenanteil.
Für Sie bedeutet das: 0 € Eigenkosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken, nichts belegen und nichts einreichen. JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft – ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden pro Monat, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.
💡 Wir schöpfen das Budget nicht komplett aus
JUHI nutzt zuerst den Entlastungsbetrag und danach nur einen Teil der Verhinderungspflege. So bleibt ein Rest für den Fall, dass die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt und eine Vertretung nötig wird.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, München, Augsburg und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Rechnen Sie vom Budget rückwärts
Es gibt keinen vorgeschriebenen Stundenlohn – aber es gibt ein festes Budget. Der sinnvollste Weg ist deshalb, vom Jahresbetrag auszugehen: Schätzen Sie die benötigten Stunden und teilen Sie 3.539 € darauf auf. Bei nahen Verwandten kommt zusätzlich die 1,5-fach-Grenze ins Spiel, dafür lassen sich Verdienstausfall und Fahrtkosten separat geltend machen.
Und dokumentieren Sie jeden Einsatz. Ohne Datum, Dauer und Unterschrift erstattet die Kasse nichts – auch nicht nachträglich. Wie Sie die Leistung beantragen, lesen Sie unter Verhinderungspflege Antrag.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Verhinderungspflege?+
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Bei Privatpersonen sind 12 bis 20 € pro Stunde üblich, professionelle Dienste liegen bei 30 bis 60 €. Die Grenze bildet das Jahresbudget von bis zu 3.539 €.
Warum bekommt meine Tochter weniger als die Nachbarin?+
Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad erstattet die Pflegekasse regelmäßig höchstens das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Für Nachbarn, Freunde und entferntere Verwandte gilt diese Begrenzung nicht – dort steht das volle Budget zur Verfügung.
Kann ich Verdienstausfall zusätzlich abrechnen?+
Ja. Nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen zusätzlich zur 1,5-fach-Grenze hinzu, begrenzt durch das Gesamtbudget von 3.539 €. Reichen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung oder Gehaltsabrechnung ein.
Was muss ich dokumentieren?+
Datum, Uhrzeit, Dauer des Einsatzes, vereinbarter Betrag und die Unterschrift beider Seiten. Eine formlose Quittung genügt. Ohne diese Angaben lehnt die Pflegekasse die Erstattung ab.
Steigt das Budget mit dem Pflegegrad?+
Nein. Ab Pflegegrad 2 gilt für alle Pflegegrade derselbe Betrag von bis zu 3.539 € pro Jahr. Nur die 1,5-fach-Grenze bei nahen Verwandten steigt, weil sie an das Pflegegeld gekoppelt ist.
Was kostet JUHI pro Stunde?+
32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – ohne Anfahrtspauschale oder Vermittlungsgebühr. Für Sie entstehen 0 € Eigenkosten, weil wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreie Einnahmen aus Pflegeleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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