Was steht mir zu wenn ich meine Mutter pflege? Alle Rechte und Leistungen


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Alle Leistungen auf einen Blick
- Pflegegeld: Das bekommt Ihre Mutter – und gibt es an Sie weiter
- Rentenbeiträge: Die Pflegekasse zahlt für Sie ein
- Berufliche Rechte: Freistellung und Kündigungsschutz
- Steuerliche Vorteile
- Ihr Recht auf Pausen
- Rechenbeispiel: Was Sie wirklich bekommen
- So entlastet JUHI Sie im Alltag
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Sie pflegen Ihre Mutter – und fragen sich: Was steht mir eigentlich zu? Die Antwort: Deutlich mehr als die meisten denken. Pflegegeld, Rentenbeiträge, Lohnersatz bei Arbeitsausfall, Steuererleichterungen, Kündigungsschutz und das Recht auf Pausen – zusammen ergibt das ein Paket, das bei Pflegegrad 3 einen Gegenwert von über 12.000 € pro Jahr erreichen kann.
Trotzdem nutzen die meisten pflegenden Angehörigen weniger als die Hälfte dessen, was ihnen zusteht – weil sie nicht wissen, welche Leistungen es gibt. Dieser Artikel ändert das.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld: 347–990 € / Monat – Ihre Mutter bekommt es, gibt es in der Regel an Sie weiter
- ✓ Rentenbeiträge: Pflegekasse zahlt 139–736 € / Monat in Ihre Rentenversicherung
- ✓ Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage / Jahr, 90 % Nettolohn – bei akuter Pflegesituation
- ✓ Beruflich: Pflegezeit (6 Monate) + Familienpflegezeit (24 Monate) + Kündigungsschutz
- ✓ Steuern: Pflege-Pauschbetrag 600–1.800 € / Jahr – ohne Belege
Alle Leistungen auf einen Blick
| Leistung | Was Sie bekommen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Mutter hat PG 2–5, häusliche Pflege |
| Rentenbeiträge | 139–736 € / Monat (zahlt Pflegekasse) | 10 Std./Woche, max. 30 Std. Beruf, PG 2+ |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % Nettolohn, 10 Tage / Jahr | Akute Pflegesituation |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate Freistellung | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate Teilzeit (min. 15 Std.) | Betrieb 26+ Beschäftigte |
| Kündigungsschutz | Während Pflege-/Familienpflegezeit | Automatisch ab Ankündigung |
| Pflege-Pauschbetrag | 600–1.800 € / Jahr (Steuerersparnis) | Unentgeltliche häusliche Pflege |
| Unfallversicherung | Automatisch während der Pflegetätigkeit | Keine Anmeldung nötig |
| Arbeitslosenversicherung | Automatisch während Pflegezeit | Keine Anmeldung nötig |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr für Ersatzpflege | PG 2+, Pflege seit 6 Monaten |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat für Alltagshilfe | Ab PG 1 |
Pflegegeld: Das bekommt Ihre Mutter – und gibt es an Sie weiter
Das Pflegegeld wird formal an Ihre Mutter ausgezahlt – als pflegebedürftige Person entscheidet sie, wofür es eingesetzt wird. In der Praxis geben die meisten pflegebedürftigen Eltern das Pflegegeld an ihre pflegenden Kinder weiter – als Anerkennung für den täglichen Einsatz.
| Pflegegrad Ihrer Mutter | Pflegegeld 2026 | Pro Jahr |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 4.164 € |
| PG 3 | 599 € | 7.188 € |
| PG 4 | 800 € | 9.600 € |
| PG 5 | 990 € | 11.880 € |
Wichtig: Das Pflegegeld ist steuerfrei – sowohl für Ihre Mutter als auch für Sie. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Rentenbeiträge: Die Pflegekasse zahlt für Ihre Rente
Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung – ohne dass Sie einen Cent dafür aufwenden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart:
| Pflegegrad (bei Pflegegeld) | RV-Beitrag / Monat | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~37 € |
⚠️ Melden Sie die Pflege – sonst verfallen die Rentenbeiträge
Rentenbeiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen die Pflege bei der Pflegekasse Ihrer Mutter melden – über einen Fragebogen. Ohne Meldung kein Geld auf Ihrem Rentenkonto. Keine rückwirkende Gutschrift möglich. Voraussetzungen: mind. 10 Std./Woche, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit. Mehr dazu: Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Berufliche Rechte: Freistellung und Kündigungsschutz
| Recht | Dauer | Bezahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | 10 Arbeitstage | Ja (90 % Netto) | Akute Pflegesituation, sofort wirksam |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Nein (zinsloses Darlehen) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Nein (zinsloses Darlehen) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std./Woche |
| Kündigungsschutz | Während Pflege-/FPZ | – | Automatisch ab Ankündigung |
Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. Das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie kann monatliche Einkommensausfälle teilweise auffangen. Und der Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Ankündigung beim Arbeitgeber – nicht erst mit der Freistellung.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSteuerliche Vorteile für pflegende Kinder
| Vorteil | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag (PG 2) | 600 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 3) | 1.100 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 4/5) | 1.800 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Haushaltsnahe Dienstleistung | Bis 4.000 € Steuerbonus | Rechnungen für professionelle Hilfe |
Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt – keine Belege, keine Nachweise. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringt der Pauschbetrag von 1.800 € (PG 4/5) eine reale Steuerersparnis von 540 € pro Jahr. Das Pflegegeld und der Pauschbetrag schließen sich nicht aus – Sie können beides nutzen.
Ihr Recht auf Pausen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Pflege ohne Pausen führt zu Erschöpfung und Burnout. Der Gesetzgeber hat deshalb zwei Budgets geschaffen, die Ihnen Auszeiten ermöglichen:
| Leistung | Budget 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr | Ersatzpflege wenn Sie krank, im Urlaub oder überlastet sind. Auch stundenweise nutzbar (z. B. Haushaltshilfe bei JUHI) |
| Kurzzeitpflege | Im Budget enthalten | Vorübergehende stationäre Pflege (z. B. nach Krankenhausaufenthalt der Mutter) |
Die Verhinderungspflege lässt sich auch stundenweise nutzen: weniger als 8 Stunden am Tag, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Genau so nutzen viele Familien sie – für regelmäßige Haushaltshilfe über JUHI, die den pflegenden Kindern Luft zum Atmen gibt.
Rechenbeispiel: Was Sie wirklich bekommen
Frau Schäfer (42) pflegt ihre Mutter (78, Pflegegrad 3). Sie arbeitet 25 Stunden pro Woche und hat die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet.
- Pflegegeld: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr
- Rentenbeiträge: ~316 € / Monat = ~3.792 € / Jahr
- Pflege-Pauschbetrag: 1.100 € → ~330 € Steuerersparnis
- Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat = 504 € / Jahr
- Haushaltshilfe bei JUHI: Bis zu 13 Std./Monat = 0 € (Kasse zahlt)
- Unfallversicherung + Arbeitslosenversicherung: Automatisch, unbezahlbar
- Gesamtwert pro Jahr: über 11.800 €
⚠️ Frau Schäfers Mutter hat keinen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt
Und musste es auch nicht. Der Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (~294 €) stehen mit dem Pflegegrad automatisch zur Verfügung. JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – kein Antrag, kein Formular, keine Genehmigung nötig.
So entlastet JUHI Sie im Alltag
Wer seine Mutter pflegt, hat selten Zeit für den Haushalt. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen – alles Aufgaben, die liegen bleiben, wenn die Pflege den Tag füllt. Genau hier kommt JUHI ins Spiel: Wir übernehmen den Haushalt, damit Sie sich auf Ihre Mutter konzentrieren können.
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Köln, Dresden und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Pflege ist unbezahlbar – aber nicht ohne Gegenleistung
Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, leisten Sie Außerordentliches. Der Gesetzgeber erkennt das an – mit Pflegegeld, Rentenbeiträgen, Lohnersatz, Steuererleichterungen und beruflichem Schutz. Aber Sie müssen diese Leistungen einfordern: Pflegegeld steht Ihrer Mutter automatisch zu, die Rentenbeiträge müssen Sie melden, und die Haushaltshilfe bei JUHI müssen Sie beauftragen – sonst verfallen bis zu 5.100 € pro Jahr ungenutzt.
Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihrer Mutter über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich meine Mutter pflege?+
Ja. Das Pflegegeld (347–990 € monatlich, PG 2–5) wird an Ihre Mutter ausgezahlt und in der Regel an Sie weitergegeben. Es ist steuerfrei. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung – ohne dass Sie etwas dafür tun.
Zahlt die Pflegekasse in meine Rente ein?+
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet haben. Erst ab PG 2, nicht rückwirkend. Je nach Pflegegrad: 199–736 € monatlich.
Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich pflege?+
Nein – nicht während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Der Kündigungsschutz beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Freistellung beim Arbeitgeber ankündigen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage) greift sofort und ohne Ankündigungsfrist.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – sowohl für Ihre Mutter als auch für Sie als Empfänger. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Zusätzlich können Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.
Wie bekomme ich eine Haushaltshilfe für meine Mutter?+
Eine kurze Anfrage bei JUHI genügt – kein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege stehen mit dem Pflegegrad automatisch zur Verfügung. JUHI rechnet direkt mit der Kasse ab: bis zu 13 Stunden pro Monat, 0 € Eigenkosten bei GKV.
Was mache ich, wenn die Pflege mich überfordert?+
Nutzen Sie Ihre Rechte: Verhinderungspflege für Auszeiten, Pflegezeit für berufliche Entlastung, Haushaltshilfe bei JUHI für den Alltag. Die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse hilft bei der Organisation. Sie müssen das nicht alleine schaffen – es gibt professionelle Unterstützung.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 3 PflegeZG – Pflegezeit
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Pflegepersonen
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Sie pflegen Ihre Mutter – und fragen sich: Was steht mir eigentlich zu? Die Antwort: Deutlich mehr als die meisten denken. Pflegegeld, Rentenbeiträge, Lohnersatz bei Arbeitsausfall, Steuererleichterungen, Kündigungsschutz und das Recht auf Pausen – zusammen ergibt das ein Paket, das bei Pflegegrad 3 einen Gegenwert von über 12.000 € pro Jahr erreichen kann.
Trotzdem nutzen die meisten pflegenden Angehörigen weniger als die Hälfte dessen, was ihnen zusteht – weil sie nicht wissen, welche Leistungen es gibt. Dieser Artikel ändert das.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld: 347–990 € / Monat – Ihre Mutter bekommt es, gibt es in der Regel an Sie weiter
- ✓ Rentenbeiträge: Pflegekasse zahlt 139–736 € / Monat in Ihre Rentenversicherung
- ✓ Pflegeunterstützungsgeld: 10 Tage / Jahr, 90 % Nettolohn – bei akuter Pflegesituation
- ✓ Beruflich: Pflegezeit (6 Monate) + Familienpflegezeit (24 Monate) + Kündigungsschutz
- ✓ Steuern: Pflege-Pauschbetrag 600–1.800 € / Jahr – ohne Belege
Alle Leistungen auf einen Blick
| Leistung | Was Sie bekommen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Mutter hat PG 2–5, häusliche Pflege |
| Rentenbeiträge | 139–736 € / Monat (zahlt Pflegekasse) | 10 Std./Woche, max. 30 Std. Beruf, PG 2+ |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % Nettolohn, 10 Tage / Jahr | Akute Pflegesituation |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate Freistellung | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate Teilzeit (min. 15 Std.) | Betrieb 26+ Beschäftigte |
| Kündigungsschutz | Während Pflege-/Familienpflegezeit | Automatisch ab Ankündigung |
| Pflege-Pauschbetrag | 600–1.800 € / Jahr (Steuerersparnis) | Unentgeltliche häusliche Pflege |
| Unfallversicherung | Automatisch während der Pflegetätigkeit | Keine Anmeldung nötig |
| Arbeitslosenversicherung | Automatisch während Pflegezeit | Keine Anmeldung nötig |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr für Ersatzpflege | PG 2+, Pflege seit 6 Monaten |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat für Alltagshilfe | Ab PG 1 |
Pflegegeld: Das bekommt Ihre Mutter – und gibt es an Sie weiter
Das Pflegegeld wird formal an Ihre Mutter ausgezahlt – als pflegebedürftige Person entscheidet sie, wofür es eingesetzt wird. In der Praxis geben die meisten pflegebedürftigen Eltern das Pflegegeld an ihre pflegenden Kinder weiter – als Anerkennung für den täglichen Einsatz.
| Pflegegrad Ihrer Mutter | Pflegegeld 2026 | Pro Jahr |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 4.164 € |
| PG 3 | 599 € | 7.188 € |
| PG 4 | 800 € | 9.600 € |
| PG 5 | 990 € | 11.880 € |
Wichtig: Das Pflegegeld ist steuerfrei – sowohl für Ihre Mutter als auch für Sie. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Rentenbeiträge: Die Pflegekasse zahlt für Ihre Rente
Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung – ohne dass Sie einen Cent dafür aufwenden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart:
| Pflegegrad (bei Pflegegeld) | RV-Beitrag / Monat | ≈ Rente / Monat pro Pflegejahr |
|---|---|---|
| PG 2 | ~199 € | ~10 € |
| PG 3 | ~316 € | ~16 € |
| PG 4 | ~515 € | ~26 € |
| PG 5 | ~736 € | ~37 € |
⚠️ Melden Sie die Pflege – sonst verfallen die Rentenbeiträge
Rentenbeiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen die Pflege bei der Pflegekasse Ihrer Mutter melden – über einen Fragebogen. Ohne Meldung kein Geld auf Ihrem Rentenkonto. Keine rückwirkende Gutschrift möglich. Voraussetzungen: mind. 10 Std./Woche, max. 30 Std. Erwerbstätigkeit. Mehr dazu: Rentenpunkte bei Pflegegrad 2.
Berufliche Rechte: Freistellung und Kündigungsschutz
| Recht | Dauer | Bezahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | 10 Arbeitstage | Ja (90 % Netto) | Akute Pflegesituation, sofort wirksam |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Nein (zinsloses Darlehen) | Betrieb 15+ Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Nein (zinsloses Darlehen) | Betrieb 26+ Beschäftigte, min. 15 Std./Woche |
| Kündigungsschutz | Während Pflege-/FPZ | – | Automatisch ab Ankündigung |
Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. Das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie kann monatliche Einkommensausfälle teilweise auffangen. Und der Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Ankündigung beim Arbeitgeber – nicht erst mit der Freistellung.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSteuerliche Vorteile für pflegende Kinder
| Vorteil | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag (PG 2) | 600 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 3) | 1.100 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Pflege-Pauschbetrag (PG 4/5) | 1.800 € | Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis |
| Haushaltsnahe Dienstleistung | Bis 4.000 € Steuerbonus | Rechnungen für professionelle Hilfe |
Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt – keine Belege, keine Nachweise. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringt der Pauschbetrag von 1.800 € (PG 4/5) eine reale Steuerersparnis von 540 € pro Jahr. Das Pflegegeld und der Pauschbetrag schließen sich nicht aus – Sie können beides nutzen.
Ihr Recht auf Pausen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Pflege ohne Pausen führt zu Erschöpfung und Burnout. Der Gesetzgeber hat deshalb zwei Budgets geschaffen, die Ihnen Auszeiten ermöglichen:
| Leistung | Budget 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr | Ersatzpflege wenn Sie krank, im Urlaub oder überlastet sind. Auch stundenweise nutzbar (z. B. Haushaltshilfe bei JUHI) |
| Kurzzeitpflege | Im Budget enthalten | Vorübergehende stationäre Pflege (z. B. nach Krankenhausaufenthalt der Mutter) |
Die Verhinderungspflege lässt sich auch stundenweise nutzen: weniger als 8 Stunden am Tag, und das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Genau so nutzen viele Familien sie – für regelmäßige Haushaltshilfe über JUHI, die den pflegenden Kindern Luft zum Atmen gibt.
Rechenbeispiel: Was Sie wirklich bekommen
Frau Schäfer (42) pflegt ihre Mutter (78, Pflegegrad 3). Sie arbeitet 25 Stunden pro Woche und hat die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet.
- Pflegegeld: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr
- Rentenbeiträge: ~316 € / Monat = ~3.792 € / Jahr
- Pflege-Pauschbetrag: 1.100 € → ~330 € Steuerersparnis
- Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat = 504 € / Jahr
- Haushaltshilfe bei JUHI: Bis zu 13 Std./Monat = 0 € (Kasse zahlt)
- Unfallversicherung + Arbeitslosenversicherung: Automatisch, unbezahlbar
- Gesamtwert pro Jahr: über 11.800 €
⚠️ Frau Schäfers Mutter hat keinen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt
Und musste es auch nicht. Der Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (~294 €) stehen mit dem Pflegegrad automatisch zur Verfügung. JUHI rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – kein Antrag, kein Formular, keine Genehmigung nötig.
So entlastet JUHI Sie im Alltag
Wer seine Mutter pflegt, hat selten Zeit für den Haushalt. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen – alles Aufgaben, die liegen bleiben, wenn die Pflege den Tag füllt. Genau hier kommt JUHI ins Spiel: Wir übernehmen den Haushalt, damit Sie sich auf Ihre Mutter konzentrieren können.
Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Köln, Dresden und Kiel. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen keine Eigenkosten.
Unser Fazit: Pflege ist unbezahlbar – aber nicht ohne Gegenleistung
Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, leisten Sie Außerordentliches. Der Gesetzgeber erkennt das an – mit Pflegegeld, Rentenbeiträgen, Lohnersatz, Steuererleichterungen und beruflichem Schutz. Aber Sie müssen diese Leistungen einfordern: Pflegegeld steht Ihrer Mutter automatisch zu, die Rentenbeiträge müssen Sie melden, und die Haushaltshilfe bei JUHI müssen Sie beauftragen – sonst verfallen bis zu 5.100 € pro Jahr ungenutzt.
Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihrer Mutter über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich meine Mutter pflege?+
Ja. Das Pflegegeld (347–990 € monatlich, PG 2–5) wird an Ihre Mutter ausgezahlt und in der Regel an Sie weitergegeben. Es ist steuerfrei. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung – ohne dass Sie etwas dafür tun.
Zahlt die Pflegekasse in meine Rente ein?+
Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet haben. Erst ab PG 2, nicht rückwirkend. Je nach Pflegegrad: 199–736 € monatlich.
Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich pflege?+
Nein – nicht während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Der Kündigungsschutz beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Freistellung beim Arbeitgeber ankündigen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage) greift sofort und ohne Ankündigungsfrist.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?+
Ja. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – sowohl für Ihre Mutter als auch für Sie als Empfänger. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Zusätzlich können Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.
Wie bekomme ich eine Haushaltshilfe für meine Mutter?+
Eine kurze Anfrage bei JUHI genügt – kein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege stehen mit dem Pflegegrad automatisch zur Verfügung. JUHI rechnet direkt mit der Kasse ab: bis zu 13 Stunden pro Monat, 0 € Eigenkosten bei GKV.
Was mache ich, wenn die Pflege mich überfordert?+
Nutzen Sie Ihre Rechte: Verhinderungspflege für Auszeiten, Pflegezeit für berufliche Entlastung, Haushaltshilfe bei JUHI für den Alltag. Die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse hilft bei der Organisation. Sie müssen das nicht alleine schaffen – es gibt professionelle Unterstützung.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen
- § 3 PflegeZG – Pflegezeit
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Pflegepersonen
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
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*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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