Wer bekommt das Geld bei Pflegegrad 1? Das steht Ihnen wirklich zu


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Die klare Antwort: Kein Pflegegeld bei PG 1
- Was Sie bei Pflegegrad 1 trotzdem bekommen
- Der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
- Was Sie bei Pflegegrad 1 NICHT bekommen
- Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
- So nutzen Sie Pflegegrad 1 mit JUHI
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Pflegegrad 1 ist bewilligt – und jetzt? Viele Familien erwarten eine monatliche Überweisung auf das Konto, ähnlich wie bei Pflegegrad 2 oder höher. Die Ernüchterung folgt schnell: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Aber das bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen – denn es gibt Leistungen, die viele Familien nicht kennen und deshalb verschenken.
In diesem Artikel erklären wir, welches Geld bei Pflegegrad 1 wirklich fließt, wer es bekommt, wie Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzen – und wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 – das gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 €)
- ✓ Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (1.572 € / Jahr) – für anerkannte Dienstleister wie JUHI
- ✓ Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien
- ✓ Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € Zuschuss für Umbauten
- ✓ Bei JUHI: 131 € = 4 volle Stunden Haushaltshilfe pro Monat, ohne Eigenkosten
Die klare Antwort: Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person, die selbst entscheiden kann, wofür sie es einsetzt – in der Regel geht es an pflegende Angehörige. Dieses Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2:
Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Pflegegrad 1 (12,5–26,9 Punkte) nur geringe Beeinträchtigungen vorliegen und noch keine regelmäßige Pflege durch Angehörige nötig ist. Deshalb gibt es kein Pflegegeld zur freien Verwendung – aber gezielten Zugang zu konkreten Hilfen.
Was Sie bei Pflegegrad 1 trotzdem bekommen
| Leistung | Betrag 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Anerkannte Dienstleister (z. B. JUHI), Tagespflege, Nachbarschaftshilfe |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel |
| Wohnraumanpassung | Bis 4.180 € | Haltegriffe, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche |
| Pflegeberatung | Kostenlos | Beratung durch die Pflegekasse (Pflicht der Kasse, Recht des Versicherten) |
| Zuschuss Wohngruppe | 214 € / Monat | Bei Wohnen in ambulant betreuter Wohngruppe |
| Hausnotruf | 25,50 € / Monat | Zuschuss zum Hausnotruf-System |
⚠️ 1.572 € pro Jahr verschenken die meisten
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 – und die am häufigsten verschenkte. Wer keinen anerkannten Dienstleister beauftragt, verschenkt 1.572 € pro Jahr. Das Geld wird nicht ausgezahlt – und verfällt nach 12 Monaten zum 30.06 des Folgejahres. Eine private Putzfrau kann den Betrag nicht nutzen.
Der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat – so funktioniert er
Der Entlastungsbetrag ist kein Bargeld. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern direkt mit einem anerkannten Dienstleister verrechnet. So funktioniert es:
- 1Anerkannten Dienstleister beauftragen: Zum Beispiel JUHI – wir sind nach Landesrecht anerkannt und rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.
- 2Dienstleister erbringt die Leistung: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkauf, Gesellschaft leisten – alles was im Rahmen des § 45a SGB XI anerkannt ist.
- 3Abrechnung direkt mit der Kasse: Sie müssen nichts vorstrecken, nichts einreichen, keine Quittungen sammeln. Der Dienstleister rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
131 € pro Monat bei einem Stundensatz von 32,75 €* – das sind bei JUHI 4 volle Stunden Hilfe pro Monat. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Begleitung oder Gesellschaft – Sie entscheiden, wie die Stunden genutzt werden.
💡 Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird übertragen
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht nutzen, verfällt er nicht sofort – er wird bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Aber: Wer ein ganzes Jahr sammelt und erst kurz vor dem Verfall Hilfe sucht, findet oft keinen Dienstleister, der das Volumen noch bewältigen kann. Melden Sie sich lieber frühzeitig.
Pflegegrad 1?
131 € monatlich = 4 Std. Hilfe bei JUHI – ohne Eigenkosten!
Hier geht es zum RechnerWas Sie bei Pflegegrad 1 NICHT bekommen
| Leistung | Bei PG 1? | Ab welchem PG? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ✗ Nein | Ab PG 2 (347 €) |
| Pflegesachleistungen | ✗ Nein | Ab PG 2 (796 €) |
| Verhinderungspflege | ✗ Nein | Ab PG 2 (3.539 € / Jahr) |
| Kurzzeitpflege | ✗ Nein | Ab PG 2 |
| Tagespflege (als Sachleistung) | ✗ Nein | Ab PG 2 |
| Rentenbeiträge für Pflegende | ✗ Nein | Ab PG 2 |
Das ist der Grund, warum viele Familien bei Pflegegrad 1 enttäuscht sind: Die „großen" Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege) beginnen erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen „nur" der Entlastungsbetrag und die ergänzenden Leistungen zu. Aber 131 € monatlich sind besser als nichts – und sie verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen.
Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, können Sie eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 beantragen. Der Unterschied ist enorm:
| Leistung | Bei PG 1 | Bei PG 2 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 0 € | 347 € | +347 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | ± 0 € |
| Verhinderungspflege | 0 € | ~294 € / Monat | +294 € |
| Stunden bei JUHI | 4 | bis zu 13 | +9 Stunden |
Ein Höherstufungsantrag lohnt sich, wenn der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung zugenommen hat – zum Beispiel durch einen Sturz, eine neue Diagnose oder eine schleichende Verschlechterung. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse. Nutzen Sie den Pflegegradrechner vorab, um einzuschätzen, ob Pflegegrad 2 realistisch ist. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen.
So nutzen Sie Pflegegrad 1 mit JUHI
Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – im Alltag und Haushalt. Bundesweit in über 30 Städten, darunter Dresden, München, Bochum und Kiel.
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen 4 volle Stunden Hilfe pro Monat über den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Eigenkosten. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft – Sie entscheiden, wofür Sie die Stunden nutzen.
Unser Fazit: Kein Pflegegeld – aber trotzdem Hilfe
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen – das ist Fakt. Aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) ist eine reale Leistung, die professionelle Hilfe im Alltag finanziert. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt ihn. Und wer merkt, dass der Pflegebedarf zunimmt, sollte einen Höherstufungsantrag stellen – der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 bringt über 600 € monatlich mehr.
Bei JUHI nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag vom ersten Tag an. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?+
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, das auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie erhalten 131 € monatlich als Entlastungsbetrag – dieser wird aber nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Dienstleister verrechnet.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?+
Für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – dazu gehören Dienstleister wie JUHI (Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung), Tagespflege und in einigen Bundesländern auch anerkannte Nachbarschaftshilfe. Nicht nutzbar für: private Putzfrauen, Pflegedienste oder frei gewählte Helfer.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Nicht sofort. Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Danach verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr. Melden Sie sich frühzeitig bei einem Dienstleister, damit nichts verfällt.
Ab wann gibt es Pflegegeld?+
Ab Pflegegrad 2: 347 € monatlich. Bei Pflegegrad 3: 599 €, bei PG 4: 800 €, bei PG 5: 990 €. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist steuerfrei.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?+
Formlos bei der Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Der Medizinische Dienst kommt zur erneuten Begutachtung. Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 gewichtete Punkte. Nutzen Sie den Pflegegradrechner vorab zur Einschätzung.
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich bei Pflegegrad 1 mit JUHI?+
4 volle Stunden pro Monat über den Entlastungsbetrag (131 € ÷ 32,75 € = 4 Stunden). Bei gesetzlicher Versicherung: 0 € Eigenkosten. Sie entscheiden, wofür Sie die Stunden nutzen – Haushalt, Einkauf, Begleitung oder Gesellschaft.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Pflegegrad 1 ist bewilligt – und jetzt? Viele Familien erwarten eine monatliche Überweisung auf das Konto, ähnlich wie bei Pflegegrad 2 oder höher. Die Ernüchterung folgt schnell: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Aber das bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen – denn es gibt Leistungen, die viele Familien nicht kennen und deshalb verschenken.
In diesem Artikel erklären wir, welches Geld bei Pflegegrad 1 wirklich fließt, wer es bekommt, wie Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzen – und wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 – das gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 €)
- ✓ Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (1.572 € / Jahr) – für anerkannte Dienstleister wie JUHI
- ✓ Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien
- ✓ Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € Zuschuss für Umbauten
- ✓ Bei JUHI: 131 € = 4 volle Stunden Haushaltshilfe pro Monat, ohne Eigenkosten
Die klare Antwort: Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person, die selbst entscheiden kann, wofür sie es einsetzt – in der Regel geht es an pflegende Angehörige. Dieses Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2:
Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Pflegegrad 1 (12,5–26,9 Punkte) nur geringe Beeinträchtigungen vorliegen und noch keine regelmäßige Pflege durch Angehörige nötig ist. Deshalb gibt es kein Pflegegeld zur freien Verwendung – aber gezielten Zugang zu konkreten Hilfen.
Was Sie bei Pflegegrad 1 trotzdem bekommen
| Leistung | Betrag 2026 | Wofür? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Anerkannte Dienstleister (z. B. JUHI), Tagespflege, Nachbarschaftshilfe |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel |
| Wohnraumanpassung | Bis 4.180 € | Haltegriffe, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche |
| Pflegeberatung | Kostenlos | Beratung durch die Pflegekasse (Pflicht der Kasse, Recht des Versicherten) |
| Zuschuss Wohngruppe | 214 € / Monat | Bei Wohnen in ambulant betreuter Wohngruppe |
| Hausnotruf | 25,50 € / Monat | Zuschuss zum Hausnotruf-System |
⚠️ 1.572 € pro Jahr verschenken die meisten
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 – und die am häufigsten verschenkte. Wer keinen anerkannten Dienstleister beauftragt, verschenkt 1.572 € pro Jahr. Das Geld wird nicht ausgezahlt – und verfällt nach 12 Monaten zum 30.06 des Folgejahres. Eine private Putzfrau kann den Betrag nicht nutzen.
Der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat – so funktioniert er
Der Entlastungsbetrag ist kein Bargeld. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern direkt mit einem anerkannten Dienstleister verrechnet. So funktioniert es:
- 1Anerkannten Dienstleister beauftragen: Zum Beispiel JUHI – wir sind nach Landesrecht anerkannt und rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.
- 2Dienstleister erbringt die Leistung: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkauf, Gesellschaft leisten – alles was im Rahmen des § 45a SGB XI anerkannt ist.
- 3Abrechnung direkt mit der Kasse: Sie müssen nichts vorstrecken, nichts einreichen, keine Quittungen sammeln. Der Dienstleister rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
131 € pro Monat bei einem Stundensatz von 32,75 €* – das sind bei JUHI 4 volle Stunden Hilfe pro Monat. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Begleitung oder Gesellschaft – Sie entscheiden, wie die Stunden genutzt werden.
💡 Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird übertragen
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht nutzen, verfällt er nicht sofort – er wird bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Aber: Wer ein ganzes Jahr sammelt und erst kurz vor dem Verfall Hilfe sucht, findet oft keinen Dienstleister, der das Volumen noch bewältigen kann. Melden Sie sich lieber frühzeitig.
Pflegegrad 1?
131 € monatlich = 4 Std. Hilfe bei JUHI – ohne Eigenkosten!
Hier geht es zum RechnerWas Sie bei Pflegegrad 1 NICHT bekommen
| Leistung | Bei PG 1? | Ab welchem PG? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ✗ Nein | Ab PG 2 (347 €) |
| Pflegesachleistungen | ✗ Nein | Ab PG 2 (796 €) |
| Verhinderungspflege | ✗ Nein | Ab PG 2 (3.539 € / Jahr) |
| Kurzzeitpflege | ✗ Nein | Ab PG 2 |
| Tagespflege (als Sachleistung) | ✗ Nein | Ab PG 2 |
| Rentenbeiträge für Pflegende | ✗ Nein | Ab PG 2 |
Das ist der Grund, warum viele Familien bei Pflegegrad 1 enttäuscht sind: Die „großen" Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege) beginnen erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen „nur" der Entlastungsbetrag und die ergänzenden Leistungen zu. Aber 131 € monatlich sind besser als nichts – und sie verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen.
Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, können Sie eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 beantragen. Der Unterschied ist enorm:
| Leistung | Bei PG 1 | Bei PG 2 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 0 € | 347 € | +347 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | ± 0 € |
| Verhinderungspflege | 0 € | ~294 € / Monat | +294 € |
| Stunden bei JUHI | 4 | bis zu 13 | +9 Stunden |
Ein Höherstufungsantrag lohnt sich, wenn der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung zugenommen hat – zum Beispiel durch einen Sturz, eine neue Diagnose oder eine schleichende Verschlechterung. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse. Nutzen Sie den Pflegegradrechner vorab, um einzuschätzen, ob Pflegegrad 2 realistisch ist. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen.
So nutzen Sie Pflegegrad 1 mit JUHI
Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen – unabhängig vom Alter – im Alltag und Haushalt. Bundesweit in über 30 Städten, darunter Dresden, München, Bochum und Kiel.
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen 4 volle Stunden Hilfe pro Monat über den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Eigenkosten. Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft – Sie entscheiden, wofür Sie die Stunden nutzen.
Unser Fazit: Kein Pflegegeld – aber trotzdem Hilfe
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen – das ist Fakt. Aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (1.572 € pro Jahr) ist eine reale Leistung, die professionelle Hilfe im Alltag finanziert. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt ihn. Und wer merkt, dass der Pflegebedarf zunimmt, sollte einen Höherstufungsantrag stellen – der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 bringt über 600 € monatlich mehr.
Bei JUHI nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag vom ersten Tag an. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?+
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, das auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie erhalten 131 € monatlich als Entlastungsbetrag – dieser wird aber nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Dienstleister verrechnet.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?+
Für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – dazu gehören Dienstleister wie JUHI (Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung), Tagespflege und in einigen Bundesländern auch anerkannte Nachbarschaftshilfe. Nicht nutzbar für: private Putzfrauen, Pflegedienste oder frei gewählte Helfer.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Nicht sofort. Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Danach verfällt der übertragene Restanspruch aus dem Vorjahr. Melden Sie sich frühzeitig bei einem Dienstleister, damit nichts verfällt.
Ab wann gibt es Pflegegeld?+
Ab Pflegegrad 2: 347 € monatlich. Bei Pflegegrad 3: 599 €, bei PG 4: 800 €, bei PG 5: 990 €. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist steuerfrei.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?+
Formlos bei der Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Der Medizinische Dienst kommt zur erneuten Begutachtung. Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 gewichtete Punkte. Nutzen Sie den Pflegegradrechner vorab zur Einschätzung.
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich bei Pflegegrad 1 mit JUHI?+
4 volle Stunden pro Monat über den Entlastungsbetrag (131 € ÷ 32,75 € = 4 Stunden). Bei gesetzlicher Versicherung: 0 € Eigenkosten. Sie entscheiden, wofür Sie die Stunden nutzen – Haushalt, Einkauf, Begleitung oder Gesellschaft.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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