Wer darf Verhinderungspflege machen: Angehörige, Nachbarn, Dienste
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Die kurze Antwort: Fast jeder darf. Für die Verhinderungspflege gibt es keine Ausbildungspflicht und keine Zulassung – körperlich und geistig in der Lage zu sein, genügt. Angehörige, Nachbarn, Freunde, Ehrenamtliche, Alltagshelfer und Pflegedienste kommen alle infrage.
Die eigentliche Frage ist eine andere: Wie viel zahlt die Pflegekasse dafür? Und da macht es einen Unterschied von mehreren tausend Euro im Jahr, wer die Vertretung übernimmt. Dieser Artikel zeigt die drei Gruppen, die genaue Verwandtschaftsgrenze – und was zusätzlich erstattet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Keine Qualifikation nötig – weder Ausbildung noch Zulassung werden verlangt
- ✓ Dienste und Alltagshilfen: volles Jahresbudget von 3.539 €
- ✓ Nahe Angehörige bis 2. Grad: begrenzt auf das Zweifache des Pflegegeldes
- ✓ Nachbarn, Freunde, Tanten und Onkel gelten nicht als nahe Angehörige – volles Budget
- ✓ Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen bei Nachweis obendrauf
Die drei Gruppen im Überblick
Das Gesetz unterscheidet nicht nach Können, sondern nach Nähe. Daraus ergeben sich drei Gruppen mit sehr unterschiedlichen Beträgen:
| Wer | Was die Kasse zahlt | Beispiele |
|---|---|---|
| Erwerbsmäßige Anbieter | Volles Jahresbudget: 3.539 € | Anerkannte Alltagshilfen, Pflegedienste, Betreuungsdienste, Tagespflege |
| Nicht nahe Angehörige und Dritte | Volles Jahresbudget: 3.539 € | Nachbarn, Freunde, Bekannte, Tante, Onkel, Cousine, Neffe, Nichte |
| Nahe Angehörige bis 2. Grad und Haushaltsangehörige | Zweifaches Pflegegeld, plus nachgewiesene Aufwendungen | Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder |
Die mittlere Zeile überrascht die meisten: Eine Nachbarin oder ein Neffe darf die vollen 3.539 € abrechnen, die eigene Tochter nicht. Die Begrenzung nach § 39 Abs. 3 SGB XI knüpft an den Verwandtschaftsgrad an, nicht an die Qualifikation.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Grenze für nahe Angehörige im Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 694 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.198 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.980 € |
Bei Pflegegrad 3 ist der Unterschied am größten spürbar: 1.198 € an die Tochter gegenüber 3.539 € an einen anerkannten Dienst – rund 2.341 € im Jahr.
Wer genau als naher Angehöriger gilt
Entscheidend ist die Verwandtschaft oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad. Die Liste ist überschaubar – und enthält einige Personen, an die man zunächst nicht denkt:
| Zählt als naher Angehöriger | Zählt NICHT als naher Angehöriger |
|---|---|
| Eltern und Stiefeltern | Tante und Onkel |
| Kinder und Stiefkinder | Cousin und Cousine |
| Großeltern und Stiefgroßeltern | Neffe und Nichte |
| Enkelkinder und Stiefenkelkinder | Nachbarn |
| Geschwister | Freunde und Bekannte |
| Schwiegereltern und Schwiegerkinder | Ehrenamtliche ohne Verwandtschaft |
| Schwager und Schwägerin | Externe Dienstleister |
| Schwiegerenkel sowie Großeltern des Ehe- oder Lebenspartners |
Zusätzlich zur Verwandtschaft greift die Begrenzung bei allen, die im selben Haushalt leben – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Wer also mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach wohnt, fällt auch dann unter die Grenze, wenn keine Verwandtschaft besteht.
Was zusätzlich erstattet wird
Die Grenze für nahe Angehörige ist nicht das Ende der Fahnenstange. Nachgewiesene Aufwendungen kommen obendrauf, bis zum Jahreshöchstbetrag von 3.539 €:
- Fahrtkosten – mit Belegen oder Kilometeraufstellung
- Verdienstausfall – mit Nachweis des Arbeitgebers über unbezahlten Urlaub oder entgangenes Entgelt
- Angemessene Übernachtungskosten – wenn die Ersatzperson von weiter weg anreist
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Kosten erforderlich und belegt sind. Die Pflegekassen prüfen das im Einzelfall unterschiedlich streng – fragen Sie vorab nach, welche Nachweise verlangt werden. Zur steuerlichen Seite haben wir das unter meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt aufgeschrieben.
Der Sonderfall: eingetragene Pflegepersonen
Seit 2022 gibt es eine Regelung, die vielen unbekannt ist: Mehrere eingetragene Pflegepersonen können sich gegenseitig vertreten. Wenn also zwei Geschwister beide bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind, kann eines für das andere einspringen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu: Abgerechnet werden nur Mehraufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, kein Stundenlohn. Und jeder Vertretungstag zählt als tageweise Verhinderungspflege und verbraucht damit einen der 56 Tage im Jahr. Was eine Eintragung sonst noch bedeutet, steht unter eingetragene Pflegeperson Pflichten.
Voraussetzungen und Grenzen
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Pflegegrad | Mindestens Pflegegrad 2 – bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege |
| Qualifikation | Keine Anforderungen – weder Ausbildung noch Zertifikat |
| Alter | Keine gesetzliche Grenze; üblich sind mindestens 15 Jahre, manche Kassen verlangen Volljährigkeit |
| Dauer | Bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage im Kalenderjahr |
| Ort | Zu Hause. Findet die Betreuung im Heim statt, ist es Kurzzeitpflege – beides lässt sich aber kombinieren |
Was ab 2027 gelten soll
Der Regierungsentwurf zur Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, ordnet die Verhinderungspflege neu – und zwar genau nach der Frage, wer die Vertretung übernimmt:
| Wer vertritt | Aus welchem Budget ab 2027 |
|---|---|
| Professioneller Dienst | Sachleistungsbudget |
| Selbst organisierte Ersatzpflege, etwa durch Angehörige | Entlastungsbudget – das zugleich das Pflegegeld ersetzt |
| Anerkannte Nachbarschaftshilfe und Alltagsangebote | Sozialraumbudget, bis zu 175 € im Monat |
| Kurzzeitpflege und Akutsituationen | Überbrückungsbudget, bis zu 2.285 € im Jahr |
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € entfällt damit als eigenständiger Anspruch, und mit ihm die heutige Unterscheidung nach Verwandtschaftsgrad in ihrer jetzigen Form. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden – den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027.
Wenn ein anerkannter Dienst übernimmt
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Weil wir als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI nicht unter die Angehörigen-Begrenzung fallen, steht das volle Jahresbudget zur Verfügung. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag sind das bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Chemnitz, Haushaltshilfe in Kiel, Putzhilfe in Dresden und Seniorenbetreuung in München. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Frage „wer darf" ist schnell beantwortet: fast jeder. Die lohnendere Frage ist „wer bekommt wie viel" – und da liegt zwischen der eigenen Tochter und der Nachbarin von gegenüber bei Pflegegrad 3 ein Unterschied von rund 2.341 € im Jahr.
Wer die Vertretung ohnehin in der Familie organisiert, sollte die zusätzlich erstattbaren Aufwendungen kennen und belegen. Wer das Budget vollständig nutzen will, kommt an einem anerkannten Dienst nicht vorbei. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen in diesem Jahr noch offen ist.
Häufig gestellte Fragen
Darf meine Tochter Verhinderungspflege machen?+
Ja, sie darf. Die Erstattung ist aber auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, weil sie als nahe Angehörige ersten Grades gilt – bei Pflegegrad 3 also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen zusätzlich dazu.
Zählt meine Nichte als nahe Angehörige?+
Nein. Nichten, Neffen, Tanten, Onkel und Cousinen liegen jenseits des zweiten Grades. Sie können das volle Jahresbudget abrechnen – vorausgesetzt, sie leben nicht im selben Haushalt.
Braucht die Ersatzperson eine Ausbildung?+
Nein. Es gibt keine gesetzlichen Qualifikationsanforderungen. Wer körperlich und geistig in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen, darf es tun.
Kann mein Mann, der mit im Haushalt lebt, abrechnen?+
Die Begrenzung auf das Zweifache des Pflegegeldes gilt für alle Personen im selben Haushalt, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Ist er zugleich die eingetragene Pflegeperson, die vertreten werden soll, kommt er für die eigene Vertretung ohnehin nicht infrage.
Wie wird abgerechnet?+
Bei Privatpersonen über Rechnung oder formlosen Nachweis mit anschließender Erstattung. Anerkannte Dienste rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab. Den Ablauf beschreiben wir unter Verhinderungspflege beantragen.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- pflege-durch-angehoerige.de – Wer darf Verhinderungspflege ausführen?
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Die kurze Antwort: Fast jeder darf. Für die Verhinderungspflege gibt es keine Ausbildungspflicht und keine Zulassung – körperlich und geistig in der Lage zu sein, genügt. Angehörige, Nachbarn, Freunde, Ehrenamtliche, Alltagshelfer und Pflegedienste kommen alle infrage.
Die eigentliche Frage ist eine andere: Wie viel zahlt die Pflegekasse dafür? Und da macht es einen Unterschied von mehreren tausend Euro im Jahr, wer die Vertretung übernimmt. Dieser Artikel zeigt die drei Gruppen, die genaue Verwandtschaftsgrenze – und was zusätzlich erstattet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Keine Qualifikation nötig – weder Ausbildung noch Zulassung werden verlangt
- ✓ Dienste und Alltagshilfen: volles Jahresbudget von 3.539 €
- ✓ Nahe Angehörige bis 2. Grad: begrenzt auf das Zweifache des Pflegegeldes
- ✓ Nachbarn, Freunde, Tanten und Onkel gelten nicht als nahe Angehörige – volles Budget
- ✓ Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen bei Nachweis obendrauf
Die drei Gruppen im Überblick
Das Gesetz unterscheidet nicht nach Können, sondern nach Nähe. Daraus ergeben sich drei Gruppen mit sehr unterschiedlichen Beträgen:
| Wer | Was die Kasse zahlt | Beispiele |
|---|---|---|
| Erwerbsmäßige Anbieter | Volles Jahresbudget: 3.539 € | Anerkannte Alltagshilfen, Pflegedienste, Betreuungsdienste, Tagespflege |
| Nicht nahe Angehörige und Dritte | Volles Jahresbudget: 3.539 € | Nachbarn, Freunde, Bekannte, Tante, Onkel, Cousine, Neffe, Nichte |
| Nahe Angehörige bis 2. Grad und Haushaltsangehörige | Zweifaches Pflegegeld, plus nachgewiesene Aufwendungen | Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder |
Die mittlere Zeile überrascht die meisten: Eine Nachbarin oder ein Neffe darf die vollen 3.539 € abrechnen, die eigene Tochter nicht. Die Begrenzung nach § 39 Abs. 3 SGB XI knüpft an den Verwandtschaftsgrad an, nicht an die Qualifikation.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Grenze für nahe Angehörige im Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 694 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.198 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.980 € |
Bei Pflegegrad 3 ist der Unterschied am größten spürbar: 1.198 € an die Tochter gegenüber 3.539 € an einen anerkannten Dienst – rund 2.341 € im Jahr.
Wer genau als naher Angehöriger gilt
Entscheidend ist die Verwandtschaft oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad. Die Liste ist überschaubar – und enthält einige Personen, an die man zunächst nicht denkt:
| Zählt als naher Angehöriger | Zählt NICHT als naher Angehöriger |
|---|---|
| Eltern und Stiefeltern | Tante und Onkel |
| Kinder und Stiefkinder | Cousin und Cousine |
| Großeltern und Stiefgroßeltern | Neffe und Nichte |
| Enkelkinder und Stiefenkelkinder | Nachbarn |
| Geschwister | Freunde und Bekannte |
| Schwiegereltern und Schwiegerkinder | Ehrenamtliche ohne Verwandtschaft |
| Schwager und Schwägerin | Externe Dienstleister |
| Schwiegerenkel sowie Großeltern des Ehe- oder Lebenspartners |
Zusätzlich zur Verwandtschaft greift die Begrenzung bei allen, die im selben Haushalt leben – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Wer also mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach wohnt, fällt auch dann unter die Grenze, wenn keine Verwandtschaft besteht.
Was zusätzlich erstattet wird
Die Grenze für nahe Angehörige ist nicht das Ende der Fahnenstange. Nachgewiesene Aufwendungen kommen obendrauf, bis zum Jahreshöchstbetrag von 3.539 €:
- Fahrtkosten – mit Belegen oder Kilometeraufstellung
- Verdienstausfall – mit Nachweis des Arbeitgebers über unbezahlten Urlaub oder entgangenes Entgelt
- Angemessene Übernachtungskosten – wenn die Ersatzperson von weiter weg anreist
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Kosten erforderlich und belegt sind. Die Pflegekassen prüfen das im Einzelfall unterschiedlich streng – fragen Sie vorab nach, welche Nachweise verlangt werden. Zur steuerlichen Seite haben wir das unter meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt aufgeschrieben.
Der Sonderfall: eingetragene Pflegepersonen
Seit 2022 gibt es eine Regelung, die vielen unbekannt ist: Mehrere eingetragene Pflegepersonen können sich gegenseitig vertreten. Wenn also zwei Geschwister beide bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind, kann eines für das andere einspringen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu: Abgerechnet werden nur Mehraufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, kein Stundenlohn. Und jeder Vertretungstag zählt als tageweise Verhinderungspflege und verbraucht damit einen der 56 Tage im Jahr. Was eine Eintragung sonst noch bedeutet, steht unter eingetragene Pflegeperson Pflichten.
Voraussetzungen und Grenzen
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Pflegegrad | Mindestens Pflegegrad 2 – bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege |
| Qualifikation | Keine Anforderungen – weder Ausbildung noch Zertifikat |
| Alter | Keine gesetzliche Grenze; üblich sind mindestens 15 Jahre, manche Kassen verlangen Volljährigkeit |
| Dauer | Bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage im Kalenderjahr |
| Ort | Zu Hause. Findet die Betreuung im Heim statt, ist es Kurzzeitpflege – beides lässt sich aber kombinieren |
Was ab 2027 gelten soll
Der Regierungsentwurf zur Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, ordnet die Verhinderungspflege neu – und zwar genau nach der Frage, wer die Vertretung übernimmt:
| Wer vertritt | Aus welchem Budget ab 2027 |
|---|---|
| Professioneller Dienst | Sachleistungsbudget |
| Selbst organisierte Ersatzpflege, etwa durch Angehörige | Entlastungsbudget – das zugleich das Pflegegeld ersetzt |
| Anerkannte Nachbarschaftshilfe und Alltagsangebote | Sozialraumbudget, bis zu 175 € im Monat |
| Kurzzeitpflege und Akutsituationen | Überbrückungsbudget, bis zu 2.285 € im Jahr |
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € entfällt damit als eigenständiger Anspruch, und mit ihm die heutige Unterscheidung nach Verwandtschaftsgrad in ihrer jetzigen Form. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden – den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027.
Wenn ein anerkannter Dienst übernimmt
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Weil wir als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI nicht unter die Angehörigen-Begrenzung fallen, steht das volle Jahresbudget zur Verfügung. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag sind das bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Chemnitz, Haushaltshilfe in Kiel, Putzhilfe in Dresden und Seniorenbetreuung in München. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Frage „wer darf" ist schnell beantwortet: fast jeder. Die lohnendere Frage ist „wer bekommt wie viel" – und da liegt zwischen der eigenen Tochter und der Nachbarin von gegenüber bei Pflegegrad 3 ein Unterschied von rund 2.341 € im Jahr.
Wer die Vertretung ohnehin in der Familie organisiert, sollte die zusätzlich erstattbaren Aufwendungen kennen und belegen. Wer das Budget vollständig nutzen will, kommt an einem anerkannten Dienst nicht vorbei. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen in diesem Jahr noch offen ist.
Häufig gestellte Fragen
Darf meine Tochter Verhinderungspflege machen?+
Ja, sie darf. Die Erstattung ist aber auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, weil sie als nahe Angehörige ersten Grades gilt – bei Pflegegrad 3 also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen zusätzlich dazu.
Zählt meine Nichte als nahe Angehörige?+
Nein. Nichten, Neffen, Tanten, Onkel und Cousinen liegen jenseits des zweiten Grades. Sie können das volle Jahresbudget abrechnen – vorausgesetzt, sie leben nicht im selben Haushalt.
Braucht die Ersatzperson eine Ausbildung?+
Nein. Es gibt keine gesetzlichen Qualifikationsanforderungen. Wer körperlich und geistig in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen, darf es tun.
Kann mein Mann, der mit im Haushalt lebt, abrechnen?+
Die Begrenzung auf das Zweifache des Pflegegeldes gilt für alle Personen im selben Haushalt, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Ist er zugleich die eingetragene Pflegeperson, die vertreten werden soll, kommt er für die eigene Vertretung ohnehin nicht infrage.
Wie wird abgerechnet?+
Bei Privatpersonen über Rechnung oder formlosen Nachweis mit anschließender Erstattung. Anerkannte Dienste rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab. Den Ablauf beschreiben wir unter Verhinderungspflege beantragen.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- pflege-durch-angehoerige.de – Wer darf Verhinderungspflege ausführen?
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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