Ambulanter Pflegedienst in der Nähe: Wann Sie ihn wirklich brauchen


Inhaltsverzeichnis ▲
Wenn zu Hause etwas nicht mehr allein geht, ist der ambulante Pflegedienst meist der erste Gedanke. Er ist auch oft die richtige Antwort – aber eben nicht immer. Ein erheblicher Teil der Menschen, die einen Pflegedienst suchen, braucht eigentlich etwas anderes: Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Gesellschaft.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, wofür ein Pflegedienst zuständig ist, wann er unverzichtbar ist – und woran Sie einen guten erkennen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Unverzichtbar bei medizinischer Versorgung – Injektionen, Verbände, Medikamentengabe, Wundpflege
- ✓ Zwei Kassen, zwei Töpfe: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Grundpflege die Pflegekasse
- ✓ Hauswirtschaft ist die Schwachstelle – viele Dienste bieten sie gar nicht oder nur teuer an
- ✓ Einsätze sind kurz getaktet – meist 15 bis 45 Minuten, für Gespräche bleibt selten Zeit
- ✓ Kombination ist üblich: Pflegedienst für die Pflege, Alltagshilfe für alles andere
Was ein Pflegedienst leistet
Ambulante Pflegedienste arbeiten in drei Bereichen, die rechtlich streng getrennt sind – und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse bei der Abrechnung:
| Bereich | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Behandlungspflege | Injektionen, Insulin, Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe, Katheterpflege | § 37 SGB V |
| Grundpflege | Waschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang, Hilfe beim Essen, Umlagern | § 36 SGB XI |
| Hauswirtschaft | Putzen, Wäsche, Einkaufen – bei vielen Diensten nur eingeschränkt im Angebot | § 36 SGB XI |
💡 Behandlungspflege braucht kein Pflegegrad
Wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, zahlt die Krankenkasse – völlig unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht. Das wissen viele nicht und verzichten unnötig auf Versorgung. Sie zahlen lediglich die übliche Zuzahlung von 10 % plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr.
Wann Sie ihn wirklich brauchen
Diese Übersicht hilft bei der Einordnung, bevor Sie zum Telefon greifen:
| Situation | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Insulin spritzen, Wunde versorgen, Verband wechseln | Pflegedienst – zwingend |
| Medikamente müssen gestellt und kontrolliert werden | Pflegedienst |
| Duschen und Körperpflege gelingen nicht mehr allein | Pflegedienst |
| Umlagern im Bett, Transfer in den Rollstuhl | Pflegedienst |
| Wohnung wird nicht mehr sauber, Wäsche bleibt liegen | Alltagshilfe reicht meist aus |
| Einkäufe sind zu schwer, der Weg zu weit | Alltagshilfe |
| Begleitung zu Arztterminen und Behörden nötig | Alltagshilfe |
| Es fehlt an Gesellschaft und Ansprache | Alltagshilfe |
| Fenster, Gardinen, Garten bleiben liegen | Alltagshilfe |
Die untere Hälfte der Tabelle beschreibt Aufgaben, für die ein Pflegedienst überqualifiziert und meist auch zu teuer ist. Viele Dienste lehnen reine Hauswirtschaft inzwischen ganz ab, weil ihnen die Fachkräfte für die medizinische Versorgung fehlen.
Wer zahlt was
| Leistung | Kasse | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Behandlungspflege | Krankenkasse | Ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig |
| Pflegesachleistungen | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 |
| Pflegegeld | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige pflegen |
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 1 |
Die monatlichen Sachleistungsbeträge für den Pflegedienst:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Sachleistungen pro Monat | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Pflegegeld zum Vergleich | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
PG = Pflegegrad. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung – dazu mehr unter Nachteile Pflegegeld.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerKosten und Eigenanteil
Pflegedienste rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen – jede Verrichtung hat einen festen Preis. Die Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Träger:
| Leistung | Ungefährer Preis |
|---|---|
| Kleine Körperpflege | 15 – 25 € je Einsatz |
| Große Körperpflege mit Duschen | 30 – 50 € je Einsatz |
| Hilfe beim An- und Auskleiden | 8 – 15 € je Einsatz |
| Medikamentengabe | 5 – 12 € je Einsatz |
| Hauswirtschaftliche Versorgung | 40 – 60 € je 45 Minuten |
| Einsatzpauschale pro Anfahrt | 4 – 8 € |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die tatsächlichen Sätze stehen im Leistungskatalog des jeweiligen Dienstes – lassen Sie ihn sich aushändigen.
Übersteigen die Leistungen das Sachleistungsbudget, zahlen Sie den Rest selbst. Genau das passiert häufig, wenn Hauswirtschaft mitbeauftragt wird – bei 40 bis 60 € pro 45 Minuten ist das Budget schnell aufgebraucht. Ein Kostenvergleich findet sich unter häusliche Pflege Kosten.
So finden Sie einen in Ihrer Nähe
| Weg | Stärke |
|---|---|
| Pflegestützpunkt vor Ort | Unabhängige Beratung, kennt die Dienste aus der Praxis |
| Pflegenavigator Ihrer Kasse | Alle zugelassenen Dienste mit Prüfergebnissen |
| Sozialdienst im Krankenhaus | Organisiert die Versorgung direkt zur Entlassung |
| Hausarztpraxis | Weiß, mit wem die Zusammenarbeit funktioniert |
| Empfehlungen aus der Nachbarschaft | Realistischer Eindruck vom Alltag |
Rechnen Sie damit, mehrere Dienste anzufragen. Viele nehmen aktuell nur begrenzt neue Kunden auf, gerade in Ballungsräumen. Fragen Sie in dem Fall, ob eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
7 Fragen für das Erstgespräch
- 1Wie viele verschiedene Personen kommen? Bei manchen Diensten stehen jede Woche andere vor der Tür. Fragen Sie nach einer festen Bezugspflegekraft.
- 2Wie verbindlich sind die Zeiten? „Zwischen 7 und 11 Uhr" ist für viele Menschen keine praktikable Angabe. Fragen Sie nach einem Zeitfenster von höchstens einer Stunde.
- 3Was kostet was genau? Lassen Sie sich den Leistungskatalog aushändigen und den voraussichtlichen Eigenanteil schriftlich ausrechnen.
- 4Gibt es eine Rufbereitschaft? Wer ist erreichbar, wenn nachts oder am Wochenende etwas passiert?
- 5Wird Hauswirtschaft angeboten? Und wenn ja, zu welchem Preis? Hier lohnt der Vergleich mit einem spezialisierten Anbieter.
- 6Wie sind die Kündigungsfristen? Seriöse Dienste arbeiten mit kurzen Fristen, meist zum Monatsende.
- 7Wie war das letzte Prüfergebnis? Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen müssen auf Nachfrage vorgelegt werden.
Die Lücke, die bleibt
Auch mit einem guten Pflegedienst bleibt für viele Familien etwas offen. Der Grund liegt im System: Pflegedienste arbeiten in engen Zeitfenstern, weil sie nach Verrichtungen abrechnen und viele Kunden am Tag versorgen müssen.
Ein typischer Morgen
Die Pflegekraft kommt um 7:40 Uhr, hilft beim Waschen und Ankleiden, kontrolliert die Medikamente und ist um 8:05 Uhr wieder weg. Fachlich korrekt und genau das, was abgerechnet wurde.
Was liegen bleibt: die Wäsche, der Einkauf, das Gespräch über die Enkel, der Arzttermin am Donnerstag, die Fenster, die seit dem Frühjahr niemand geputzt hat.
So ergänzt JUHI den Pflegedienst
Um es klar zu sagen: JUHI ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege, keine Medikamentengabe und keine medizinischen Aufgaben. Dafür brauchen Sie die Fachkräfte aus dem oberen Teil dieses Artikels.
Was wir übernehmen, ist genau das, was dabei liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und dafür nehmen wir uns Zeit – unsere Einsätze sind nicht in 25 Minuten getaktet.
💡 Beides parallel ist der Regelfall
Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistungen ab, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Das sind getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig aufzehren. Ihr Pflegegeld bleibt dabei ebenfalls erhalten.
Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson statt wechselnder Gesichter.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Essen, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Erst klären, was gebraucht wird
Bei medizinischer Versorgung und Körperpflege führt kein Weg am Pflegedienst vorbei – und bei Behandlungspflege brauchen Sie dafür nicht einmal einen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung.
Wenn es dagegen vor allem um Haushalt, Einkäufe und Begleitung geht, ist ein spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe meist die passendere und günstigere Lösung. Und in vielen Haushalten läuft am Ende beides nebeneinander. Eine erste Einschätzung zum Pflegegrad liefert der Pflegegradrechner.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?+
Für die Behandlungspflege nicht – dort genügt eine ärztliche Verordnung, und die Krankenkasse zahlt. Für Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?+
Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen, nicht nach Stunden. Eine kleine Körperpflege liegt bei 15 bis 25 € je Einsatz, hauswirtschaftliche Versorgung bei 40 bis 60 € je 45 Minuten. Die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, alles darüber zahlen Sie selbst.
Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?+
Ja, über die Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet einen Teil des Sachleistungsbudgets ab, den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Wer etwa 40 % der Sachleistungen nutzt, bekommt noch 60 % des Pflegegeldes.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?+
Ja, in der Regel zum Monatsende. Sie sind an keinen Dienst gebunden. Wenn ständig wechselnde Kräfte kommen oder Zeiten nicht eingehalten werden, sprechen Sie das zuerst an – ändert sich nichts, ist ein Wechsel unkompliziert möglich.
Macht der Pflegedienst auch den Haushalt?+
Manche ja, viele inzwischen nicht mehr oder nur eingeschränkt – der Fachkräftemangel führt dazu, dass sie sich auf pflegerische Leistungen konzentrieren. Wo es angeboten wird, ist es mit 40 bis 60 € je 45 Minuten vergleichsweise teuer.
Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig nutzen?+
Ja, das ist sogar der Regelfall. Beide werden aus unterschiedlichen Budgets bezahlt: der Pflegedienst über die Sachleistungen, die Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die Budgets zehren sich nicht gegenseitig auf.
Quellen
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Wenn zu Hause etwas nicht mehr allein geht, ist der ambulante Pflegedienst meist der erste Gedanke. Er ist auch oft die richtige Antwort – aber eben nicht immer. Ein erheblicher Teil der Menschen, die einen Pflegedienst suchen, braucht eigentlich etwas anderes: Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Gesellschaft.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, wofür ein Pflegedienst zuständig ist, wann er unverzichtbar ist – und woran Sie einen guten erkennen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Unverzichtbar bei medizinischer Versorgung – Injektionen, Verbände, Medikamentengabe, Wundpflege
- ✓ Zwei Kassen, zwei Töpfe: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Grundpflege die Pflegekasse
- ✓ Hauswirtschaft ist die Schwachstelle – viele Dienste bieten sie gar nicht oder nur teuer an
- ✓ Einsätze sind kurz getaktet – meist 15 bis 45 Minuten, für Gespräche bleibt selten Zeit
- ✓ Kombination ist üblich: Pflegedienst für die Pflege, Alltagshilfe für alles andere
Was ein Pflegedienst leistet
Ambulante Pflegedienste arbeiten in drei Bereichen, die rechtlich streng getrennt sind – und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse bei der Abrechnung:
| Bereich | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Behandlungspflege | Injektionen, Insulin, Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe, Katheterpflege | § 37 SGB V |
| Grundpflege | Waschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang, Hilfe beim Essen, Umlagern | § 36 SGB XI |
| Hauswirtschaft | Putzen, Wäsche, Einkaufen – bei vielen Diensten nur eingeschränkt im Angebot | § 36 SGB XI |
💡 Behandlungspflege braucht kein Pflegegrad
Wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, zahlt die Krankenkasse – völlig unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht. Das wissen viele nicht und verzichten unnötig auf Versorgung. Sie zahlen lediglich die übliche Zuzahlung von 10 % plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr.
Wann Sie ihn wirklich brauchen
Diese Übersicht hilft bei der Einordnung, bevor Sie zum Telefon greifen:
| Situation | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Insulin spritzen, Wunde versorgen, Verband wechseln | Pflegedienst – zwingend |
| Medikamente müssen gestellt und kontrolliert werden | Pflegedienst |
| Duschen und Körperpflege gelingen nicht mehr allein | Pflegedienst |
| Umlagern im Bett, Transfer in den Rollstuhl | Pflegedienst |
| Wohnung wird nicht mehr sauber, Wäsche bleibt liegen | Alltagshilfe reicht meist aus |
| Einkäufe sind zu schwer, der Weg zu weit | Alltagshilfe |
| Begleitung zu Arztterminen und Behörden nötig | Alltagshilfe |
| Es fehlt an Gesellschaft und Ansprache | Alltagshilfe |
| Fenster, Gardinen, Garten bleiben liegen | Alltagshilfe |
Die untere Hälfte der Tabelle beschreibt Aufgaben, für die ein Pflegedienst überqualifiziert und meist auch zu teuer ist. Viele Dienste lehnen reine Hauswirtschaft inzwischen ganz ab, weil ihnen die Fachkräfte für die medizinische Versorgung fehlen.
Wer zahlt was
| Leistung | Kasse | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Behandlungspflege | Krankenkasse | Ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig |
| Pflegesachleistungen | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 |
| Pflegegeld | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige pflegen |
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 1 |
Die monatlichen Sachleistungsbeträge für den Pflegedienst:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Sachleistungen pro Monat | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Pflegegeld zum Vergleich | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
PG = Pflegegrad. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung – dazu mehr unter Nachteile Pflegegeld.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerKosten und Eigenanteil
Pflegedienste rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen – jede Verrichtung hat einen festen Preis. Die Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Träger:
| Leistung | Ungefährer Preis |
|---|---|
| Kleine Körperpflege | 15 – 25 € je Einsatz |
| Große Körperpflege mit Duschen | 30 – 50 € je Einsatz |
| Hilfe beim An- und Auskleiden | 8 – 15 € je Einsatz |
| Medikamentengabe | 5 – 12 € je Einsatz |
| Hauswirtschaftliche Versorgung | 40 – 60 € je 45 Minuten |
| Einsatzpauschale pro Anfahrt | 4 – 8 € |
Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die tatsächlichen Sätze stehen im Leistungskatalog des jeweiligen Dienstes – lassen Sie ihn sich aushändigen.
Übersteigen die Leistungen das Sachleistungsbudget, zahlen Sie den Rest selbst. Genau das passiert häufig, wenn Hauswirtschaft mitbeauftragt wird – bei 40 bis 60 € pro 45 Minuten ist das Budget schnell aufgebraucht. Ein Kostenvergleich findet sich unter häusliche Pflege Kosten.
So finden Sie einen in Ihrer Nähe
| Weg | Stärke |
|---|---|
| Pflegestützpunkt vor Ort | Unabhängige Beratung, kennt die Dienste aus der Praxis |
| Pflegenavigator Ihrer Kasse | Alle zugelassenen Dienste mit Prüfergebnissen |
| Sozialdienst im Krankenhaus | Organisiert die Versorgung direkt zur Entlassung |
| Hausarztpraxis | Weiß, mit wem die Zusammenarbeit funktioniert |
| Empfehlungen aus der Nachbarschaft | Realistischer Eindruck vom Alltag |
Rechnen Sie damit, mehrere Dienste anzufragen. Viele nehmen aktuell nur begrenzt neue Kunden auf, gerade in Ballungsräumen. Fragen Sie in dem Fall, ob eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
7 Fragen für das Erstgespräch
- 1Wie viele verschiedene Personen kommen? Bei manchen Diensten stehen jede Woche andere vor der Tür. Fragen Sie nach einer festen Bezugspflegekraft.
- 2Wie verbindlich sind die Zeiten? „Zwischen 7 und 11 Uhr" ist für viele Menschen keine praktikable Angabe. Fragen Sie nach einem Zeitfenster von höchstens einer Stunde.
- 3Was kostet was genau? Lassen Sie sich den Leistungskatalog aushändigen und den voraussichtlichen Eigenanteil schriftlich ausrechnen.
- 4Gibt es eine Rufbereitschaft? Wer ist erreichbar, wenn nachts oder am Wochenende etwas passiert?
- 5Wird Hauswirtschaft angeboten? Und wenn ja, zu welchem Preis? Hier lohnt der Vergleich mit einem spezialisierten Anbieter.
- 6Wie sind die Kündigungsfristen? Seriöse Dienste arbeiten mit kurzen Fristen, meist zum Monatsende.
- 7Wie war das letzte Prüfergebnis? Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen müssen auf Nachfrage vorgelegt werden.
Die Lücke, die bleibt
Auch mit einem guten Pflegedienst bleibt für viele Familien etwas offen. Der Grund liegt im System: Pflegedienste arbeiten in engen Zeitfenstern, weil sie nach Verrichtungen abrechnen und viele Kunden am Tag versorgen müssen.
Ein typischer Morgen
Die Pflegekraft kommt um 7:40 Uhr, hilft beim Waschen und Ankleiden, kontrolliert die Medikamente und ist um 8:05 Uhr wieder weg. Fachlich korrekt und genau das, was abgerechnet wurde.
Was liegen bleibt: die Wäsche, der Einkauf, das Gespräch über die Enkel, der Arzttermin am Donnerstag, die Fenster, die seit dem Frühjahr niemand geputzt hat.
So ergänzt JUHI den Pflegedienst
Um es klar zu sagen: JUHI ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege, keine Medikamentengabe und keine medizinischen Aufgaben. Dafür brauchen Sie die Fachkräfte aus dem oberen Teil dieses Artikels.
Was wir übernehmen, ist genau das, was dabei liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und dafür nehmen wir uns Zeit – unsere Einsätze sind nicht in 25 Minuten getaktet.
💡 Beides parallel ist der Regelfall
Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistungen ab, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Das sind getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig aufzehren. Ihr Pflegegeld bleibt dabei ebenfalls erhalten.
Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson statt wechselnder Gesichter.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Essen, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Erst klären, was gebraucht wird
Bei medizinischer Versorgung und Körperpflege führt kein Weg am Pflegedienst vorbei – und bei Behandlungspflege brauchen Sie dafür nicht einmal einen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung.
Wenn es dagegen vor allem um Haushalt, Einkäufe und Begleitung geht, ist ein spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe meist die passendere und günstigere Lösung. Und in vielen Haushalten läuft am Ende beides nebeneinander. Eine erste Einschätzung zum Pflegegrad liefert der Pflegegradrechner.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?+
Für die Behandlungspflege nicht – dort genügt eine ärztliche Verordnung, und die Krankenkasse zahlt. Für Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?+
Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen, nicht nach Stunden. Eine kleine Körperpflege liegt bei 15 bis 25 € je Einsatz, hauswirtschaftliche Versorgung bei 40 bis 60 € je 45 Minuten. Die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, alles darüber zahlen Sie selbst.
Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?+
Ja, über die Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet einen Teil des Sachleistungsbudgets ab, den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Wer etwa 40 % der Sachleistungen nutzt, bekommt noch 60 % des Pflegegeldes.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?+
Ja, in der Regel zum Monatsende. Sie sind an keinen Dienst gebunden. Wenn ständig wechselnde Kräfte kommen oder Zeiten nicht eingehalten werden, sprechen Sie das zuerst an – ändert sich nichts, ist ein Wechsel unkompliziert möglich.
Macht der Pflegedienst auch den Haushalt?+
Manche ja, viele inzwischen nicht mehr oder nur eingeschränkt – der Fachkräftemangel führt dazu, dass sie sich auf pflegerische Leistungen konzentrieren. Wo es angeboten wird, ist es mit 40 bis 60 € je 45 Minuten vergleichsweise teuer.
Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig nutzen?+
Ja, das ist sogar der Regelfall. Beide werden aus unterschiedlichen Budgets bezahlt: der Pflegedienst über die Sachleistungen, die Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die Budgets zehren sich nicht gegenseitig auf.
Quellen
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten
Oder rufen Sie uns einfach an:
030 403 68 2770





