Blog
ambulanter-pflegedienst-in-der-naehe

Ambulanter Pflegedienst in der Nähe: Wann Sie ihn wirklich brauchen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.07.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

Wenn zu Hause etwas nicht mehr allein geht, ist der ambulante Pflegedienst meist der erste Gedanke. Er ist auch oft die richtige Antwort – aber eben nicht immer. Ein erheblicher Teil der Menschen, die einen Pflegedienst suchen, braucht eigentlich etwas anderes: Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Gesellschaft.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wofür ein Pflegedienst zuständig ist, wann er unverzichtbar ist – und woran Sie einen guten erkennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Unverzichtbar bei medizinischer Versorgung – Injektionen, Verbände, Medikamentengabe, Wundpflege
  • ✓ Zwei Kassen, zwei Töpfe: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Grundpflege die Pflegekasse
  • ✓ Hauswirtschaft ist die Schwachstelle – viele Dienste bieten sie gar nicht oder nur teuer an
  • ✓ Einsätze sind kurz getaktet – meist 15 bis 45 Minuten, für Gespräche bleibt selten Zeit
  • ✓ Kombination ist üblich: Pflegedienst für die Pflege, Alltagshilfe für alles andere

Was ein Pflegedienst leistet

Ambulante Pflegedienste arbeiten in drei Bereichen, die rechtlich streng getrennt sind – und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse bei der Abrechnung:

BereichBeispieleRechtsgrundlage
BehandlungspflegeInjektionen, Insulin, Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe, Katheterpflege§ 37 SGB V
GrundpflegeWaschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang, Hilfe beim Essen, Umlagern§ 36 SGB XI
HauswirtschaftPutzen, Wäsche, Einkaufen – bei vielen Diensten nur eingeschränkt im Angebot§ 36 SGB XI

💡 Behandlungspflege braucht kein Pflegegrad

Wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, zahlt die Krankenkasse – völlig unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht. Das wissen viele nicht und verzichten unnötig auf Versorgung. Sie zahlen lediglich die übliche Zuzahlung von 10 % plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr.

Wann Sie ihn wirklich brauchen

Diese Übersicht hilft bei der Einordnung, bevor Sie zum Telefon greifen:

SituationWas Sie brauchen
Insulin spritzen, Wunde versorgen, Verband wechselnPflegedienst – zwingend
Medikamente müssen gestellt und kontrolliert werdenPflegedienst
Duschen und Körperpflege gelingen nicht mehr alleinPflegedienst
Umlagern im Bett, Transfer in den RollstuhlPflegedienst
Wohnung wird nicht mehr sauber, Wäsche bleibt liegenAlltagshilfe reicht meist aus
Einkäufe sind zu schwer, der Weg zu weitAlltagshilfe
Begleitung zu Arztterminen und Behörden nötigAlltagshilfe
Es fehlt an Gesellschaft und AnspracheAlltagshilfe
Fenster, Gardinen, Garten bleiben liegenAlltagshilfe

Die untere Hälfte der Tabelle beschreibt Aufgaben, für die ein Pflegedienst überqualifiziert und meist auch zu teuer ist. Viele Dienste lehnen reine Hauswirtschaft inzwischen ganz ab, weil ihnen die Fachkräfte für die medizinische Versorgung fehlen.

Wer zahlt was

Leistung Kasse Voraussetzung
BehandlungspflegeKrankenkasseÄrztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
PflegesachleistungenPflegekasseAb Pflegegrad 2
PflegegeldPflegekasseAb Pflegegrad 2, wenn Angehörige pflegen
EntlastungsbetragPflegekasseAb Pflegegrad 1

Die monatlichen Sachleistungsbeträge für den Pflegedienst:

Pflegegrad PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Sachleistungen pro Monat760 €1.431 €1.778 €2.200 €
Pflegegeld zum Vergleich332 €599 €765 €947 €

PG = Pflegegrad. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung – dazu mehr unter Nachteile Pflegegeld.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Kosten und Eigenanteil

Pflegedienste rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen – jede Verrichtung hat einen festen Preis. Die Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Träger:

LeistungUngefährer Preis
Kleine Körperpflege15 – 25 € je Einsatz
Große Körperpflege mit Duschen30 – 50 € je Einsatz
Hilfe beim An- und Auskleiden8 – 15 € je Einsatz
Medikamentengabe5 – 12 € je Einsatz
Hauswirtschaftliche Versorgung40 – 60 € je 45 Minuten
Einsatzpauschale pro Anfahrt4 – 8 €

Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die tatsächlichen Sätze stehen im Leistungskatalog des jeweiligen Dienstes – lassen Sie ihn sich aushändigen.

Übersteigen die Leistungen das Sachleistungsbudget, zahlen Sie den Rest selbst. Genau das passiert häufig, wenn Hauswirtschaft mitbeauftragt wird – bei 40 bis 60 € pro 45 Minuten ist das Budget schnell aufgebraucht. Ein Kostenvergleich findet sich unter häusliche Pflege Kosten.

So finden Sie einen in Ihrer Nähe

WegStärke
Pflegestützpunkt vor OrtUnabhängige Beratung, kennt die Dienste aus der Praxis
Pflegenavigator Ihrer KasseAlle zugelassenen Dienste mit Prüfergebnissen
Sozialdienst im KrankenhausOrganisiert die Versorgung direkt zur Entlassung
HausarztpraxisWeiß, mit wem die Zusammenarbeit funktioniert
Empfehlungen aus der NachbarschaftRealistischer Eindruck vom Alltag

Rechnen Sie damit, mehrere Dienste anzufragen. Viele nehmen aktuell nur begrenzt neue Kunden auf, gerade in Ballungsräumen. Fragen Sie in dem Fall, ob eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

7 Fragen für das Erstgespräch

  1. 1Wie viele verschiedene Personen kommen? Bei manchen Diensten stehen jede Woche andere vor der Tür. Fragen Sie nach einer festen Bezugspflegekraft.
  2. 2Wie verbindlich sind die Zeiten? „Zwischen 7 und 11 Uhr" ist für viele Menschen keine praktikable Angabe. Fragen Sie nach einem Zeitfenster von höchstens einer Stunde.
  3. 3Was kostet was genau? Lassen Sie sich den Leistungskatalog aushändigen und den voraussichtlichen Eigenanteil schriftlich ausrechnen.
  4. 4Gibt es eine Rufbereitschaft? Wer ist erreichbar, wenn nachts oder am Wochenende etwas passiert?
  5. 5Wird Hauswirtschaft angeboten? Und wenn ja, zu welchem Preis? Hier lohnt der Vergleich mit einem spezialisierten Anbieter.
  6. 6Wie sind die Kündigungsfristen? Seriöse Dienste arbeiten mit kurzen Fristen, meist zum Monatsende.
  7. 7Wie war das letzte Prüfergebnis? Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen müssen auf Nachfrage vorgelegt werden.

Die Lücke, die bleibt

Auch mit einem guten Pflegedienst bleibt für viele Familien etwas offen. Der Grund liegt im System: Pflegedienste arbeiten in engen Zeitfenstern, weil sie nach Verrichtungen abrechnen und viele Kunden am Tag versorgen müssen.

Ein typischer Morgen

Die Pflegekraft kommt um 7:40 Uhr, hilft beim Waschen und Ankleiden, kontrolliert die Medikamente und ist um 8:05 Uhr wieder weg. Fachlich korrekt und genau das, was abgerechnet wurde.

Was liegen bleibt: die Wäsche, der Einkauf, das Gespräch über die Enkel, der Arzttermin am Donnerstag, die Fenster, die seit dem Frühjahr niemand geputzt hat.

So ergänzt JUHI den Pflegedienst

Um es klar zu sagen: JUHI ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege, keine Medikamentengabe und keine medizinischen Aufgaben. Dafür brauchen Sie die Fachkräfte aus dem oberen Teil dieses Artikels.

Was wir übernehmen, ist genau das, was dabei liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und dafür nehmen wir uns Zeit – unsere Einsätze sind nicht in 25 Minuten getaktet.

💡 Beides parallel ist der Regelfall

Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistungen ab, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Das sind getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig aufzehren. Ihr Pflegegeld bleibt dabei ebenfalls erhalten.

Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson statt wechselnder Gesichter.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Essen, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Erst klären, was gebraucht wird

Bei medizinischer Versorgung und Körperpflege führt kein Weg am Pflegedienst vorbei – und bei Behandlungspflege brauchen Sie dafür nicht einmal einen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung.

Wenn es dagegen vor allem um Haushalt, Einkäufe und Begleitung geht, ist ein spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe meist die passendere und günstigere Lösung. Und in vielen Haushalten läuft am Ende beides nebeneinander. Eine erste Einschätzung zum Pflegegrad liefert der Pflegegradrechner.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?+

Für die Behandlungspflege nicht – dort genügt eine ärztliche Verordnung, und die Krankenkasse zahlt. Für Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?+

Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen, nicht nach Stunden. Eine kleine Körperpflege liegt bei 15 bis 25 € je Einsatz, hauswirtschaftliche Versorgung bei 40 bis 60 € je 45 Minuten. Die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, alles darüber zahlen Sie selbst.

Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?+

Ja, über die Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet einen Teil des Sachleistungsbudgets ab, den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Wer etwa 40 % der Sachleistungen nutzt, bekommt noch 60 % des Pflegegeldes.

Kann ich den Pflegedienst wechseln?+

Ja, in der Regel zum Monatsende. Sie sind an keinen Dienst gebunden. Wenn ständig wechselnde Kräfte kommen oder Zeiten nicht eingehalten werden, sprechen Sie das zuerst an – ändert sich nichts, ist ein Wechsel unkompliziert möglich.

Macht der Pflegedienst auch den Haushalt?+

Manche ja, viele inzwischen nicht mehr oder nur eingeschränkt – der Fachkräftemangel führt dazu, dass sie sich auf pflegerische Leistungen konzentrieren. Wo es angeboten wird, ist es mit 40 bis 60 € je 45 Minuten vergleichsweise teuer.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig nutzen?+

Ja, das ist sogar der Regelfall. Beide werden aus unterschiedlichen Budgets bezahlt: der Pflegedienst über die Sachleistungen, die Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die Budgets zehren sich nicht gegenseitig auf.

Quellen

  1. § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  3. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Wenn zu Hause etwas nicht mehr allein geht, ist der ambulante Pflegedienst meist der erste Gedanke. Er ist auch oft die richtige Antwort – aber eben nicht immer. Ein erheblicher Teil der Menschen, die einen Pflegedienst suchen, braucht eigentlich etwas anderes: Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Gesellschaft.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wofür ein Pflegedienst zuständig ist, wann er unverzichtbar ist – und woran Sie einen guten erkennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Unverzichtbar bei medizinischer Versorgung – Injektionen, Verbände, Medikamentengabe, Wundpflege
  • ✓ Zwei Kassen, zwei Töpfe: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Grundpflege die Pflegekasse
  • ✓ Hauswirtschaft ist die Schwachstelle – viele Dienste bieten sie gar nicht oder nur teuer an
  • ✓ Einsätze sind kurz getaktet – meist 15 bis 45 Minuten, für Gespräche bleibt selten Zeit
  • ✓ Kombination ist üblich: Pflegedienst für die Pflege, Alltagshilfe für alles andere

Was ein Pflegedienst leistet

Ambulante Pflegedienste arbeiten in drei Bereichen, die rechtlich streng getrennt sind – und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse bei der Abrechnung:

BereichBeispieleRechtsgrundlage
BehandlungspflegeInjektionen, Insulin, Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe, Katheterpflege§ 37 SGB V
GrundpflegeWaschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang, Hilfe beim Essen, Umlagern§ 36 SGB XI
HauswirtschaftPutzen, Wäsche, Einkaufen – bei vielen Diensten nur eingeschränkt im Angebot§ 36 SGB XI

💡 Behandlungspflege braucht kein Pflegegrad

Wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, zahlt die Krankenkasse – völlig unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht. Das wissen viele nicht und verzichten unnötig auf Versorgung. Sie zahlen lediglich die übliche Zuzahlung von 10 % plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr.

Wann Sie ihn wirklich brauchen

Diese Übersicht hilft bei der Einordnung, bevor Sie zum Telefon greifen:

SituationWas Sie brauchen
Insulin spritzen, Wunde versorgen, Verband wechselnPflegedienst – zwingend
Medikamente müssen gestellt und kontrolliert werdenPflegedienst
Duschen und Körperpflege gelingen nicht mehr alleinPflegedienst
Umlagern im Bett, Transfer in den RollstuhlPflegedienst
Wohnung wird nicht mehr sauber, Wäsche bleibt liegenAlltagshilfe reicht meist aus
Einkäufe sind zu schwer, der Weg zu weitAlltagshilfe
Begleitung zu Arztterminen und Behörden nötigAlltagshilfe
Es fehlt an Gesellschaft und AnspracheAlltagshilfe
Fenster, Gardinen, Garten bleiben liegenAlltagshilfe

Die untere Hälfte der Tabelle beschreibt Aufgaben, für die ein Pflegedienst überqualifiziert und meist auch zu teuer ist. Viele Dienste lehnen reine Hauswirtschaft inzwischen ganz ab, weil ihnen die Fachkräfte für die medizinische Versorgung fehlen.

Wer zahlt was

Leistung Kasse Voraussetzung
BehandlungspflegeKrankenkasseÄrztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
PflegesachleistungenPflegekasseAb Pflegegrad 2
PflegegeldPflegekasseAb Pflegegrad 2, wenn Angehörige pflegen
EntlastungsbetragPflegekasseAb Pflegegrad 1

Die monatlichen Sachleistungsbeträge für den Pflegedienst:

Pflegegrad PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Sachleistungen pro Monat760 €1.431 €1.778 €2.200 €
Pflegegeld zum Vergleich332 €599 €765 €947 €

PG = Pflegegrad. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt. Wer beides mischt, nutzt die Kombinationsleistung – dazu mehr unter Nachteile Pflegegeld.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Kosten und Eigenanteil

Pflegedienste rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen – jede Verrichtung hat einen festen Preis. Die Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Träger:

LeistungUngefährer Preis
Kleine Körperpflege15 – 25 € je Einsatz
Große Körperpflege mit Duschen30 – 50 € je Einsatz
Hilfe beim An- und Auskleiden8 – 15 € je Einsatz
Medikamentengabe5 – 12 € je Einsatz
Hauswirtschaftliche Versorgung40 – 60 € je 45 Minuten
Einsatzpauschale pro Anfahrt4 – 8 €

Marktübliche Größenordnungen, keine Zusicherung. Die tatsächlichen Sätze stehen im Leistungskatalog des jeweiligen Dienstes – lassen Sie ihn sich aushändigen.

Übersteigen die Leistungen das Sachleistungsbudget, zahlen Sie den Rest selbst. Genau das passiert häufig, wenn Hauswirtschaft mitbeauftragt wird – bei 40 bis 60 € pro 45 Minuten ist das Budget schnell aufgebraucht. Ein Kostenvergleich findet sich unter häusliche Pflege Kosten.

So finden Sie einen in Ihrer Nähe

WegStärke
Pflegestützpunkt vor OrtUnabhängige Beratung, kennt die Dienste aus der Praxis
Pflegenavigator Ihrer KasseAlle zugelassenen Dienste mit Prüfergebnissen
Sozialdienst im KrankenhausOrganisiert die Versorgung direkt zur Entlassung
HausarztpraxisWeiß, mit wem die Zusammenarbeit funktioniert
Empfehlungen aus der NachbarschaftRealistischer Eindruck vom Alltag

Rechnen Sie damit, mehrere Dienste anzufragen. Viele nehmen aktuell nur begrenzt neue Kunden auf, gerade in Ballungsräumen. Fragen Sie in dem Fall, ob eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

7 Fragen für das Erstgespräch

  1. 1Wie viele verschiedene Personen kommen? Bei manchen Diensten stehen jede Woche andere vor der Tür. Fragen Sie nach einer festen Bezugspflegekraft.
  2. 2Wie verbindlich sind die Zeiten? „Zwischen 7 und 11 Uhr" ist für viele Menschen keine praktikable Angabe. Fragen Sie nach einem Zeitfenster von höchstens einer Stunde.
  3. 3Was kostet was genau? Lassen Sie sich den Leistungskatalog aushändigen und den voraussichtlichen Eigenanteil schriftlich ausrechnen.
  4. 4Gibt es eine Rufbereitschaft? Wer ist erreichbar, wenn nachts oder am Wochenende etwas passiert?
  5. 5Wird Hauswirtschaft angeboten? Und wenn ja, zu welchem Preis? Hier lohnt der Vergleich mit einem spezialisierten Anbieter.
  6. 6Wie sind die Kündigungsfristen? Seriöse Dienste arbeiten mit kurzen Fristen, meist zum Monatsende.
  7. 7Wie war das letzte Prüfergebnis? Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen müssen auf Nachfrage vorgelegt werden.

Die Lücke, die bleibt

Auch mit einem guten Pflegedienst bleibt für viele Familien etwas offen. Der Grund liegt im System: Pflegedienste arbeiten in engen Zeitfenstern, weil sie nach Verrichtungen abrechnen und viele Kunden am Tag versorgen müssen.

Ein typischer Morgen

Die Pflegekraft kommt um 7:40 Uhr, hilft beim Waschen und Ankleiden, kontrolliert die Medikamente und ist um 8:05 Uhr wieder weg. Fachlich korrekt und genau das, was abgerechnet wurde.

Was liegen bleibt: die Wäsche, der Einkauf, das Gespräch über die Enkel, der Arzttermin am Donnerstag, die Fenster, die seit dem Frühjahr niemand geputzt hat.

So ergänzt JUHI den Pflegedienst

Um es klar zu sagen: JUHI ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege, keine Medikamentengabe und keine medizinischen Aufgaben. Dafür brauchen Sie die Fachkräfte aus dem oberen Teil dieses Artikels.

Was wir übernehmen, ist genau das, was dabei liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und dafür nehmen wir uns Zeit – unsere Einsätze sind nicht in 25 Minuten getaktet.

💡 Beides parallel ist der Regelfall

Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistungen ab, JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Das sind getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig aufzehren. Ihr Pflegegeld bleibt dabei ebenfalls erhalten.

Bei Pflegegrad 1 sind das mindestens 4 Stunden pro Monat, ab Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Sie bekommen Ihre feste Hilfsperson statt wechselnder Gesichter.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter München, Essen, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Erst klären, was gebraucht wird

Bei medizinischer Versorgung und Körperpflege führt kein Weg am Pflegedienst vorbei – und bei Behandlungspflege brauchen Sie dafür nicht einmal einen Pflegegrad, sondern nur eine ärztliche Verordnung.

Wenn es dagegen vor allem um Haushalt, Einkäufe und Begleitung geht, ist ein spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe meist die passendere und günstigere Lösung. Und in vielen Haushalten läuft am Ende beides nebeneinander. Eine erste Einschätzung zum Pflegegrad liefert der Pflegegradrechner.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?+

Für die Behandlungspflege nicht – dort genügt eine ärztliche Verordnung, und die Krankenkasse zahlt. Für Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?+

Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen, nicht nach Stunden. Eine kleine Körperpflege liegt bei 15 bis 25 € je Einsatz, hauswirtschaftliche Versorgung bei 40 bis 60 € je 45 Minuten. Die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe des Sachleistungsbudgets, alles darüber zahlen Sie selbst.

Kann ich Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?+

Ja, über die Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet einen Teil des Sachleistungsbudgets ab, den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Wer etwa 40 % der Sachleistungen nutzt, bekommt noch 60 % des Pflegegeldes.

Kann ich den Pflegedienst wechseln?+

Ja, in der Regel zum Monatsende. Sie sind an keinen Dienst gebunden. Wenn ständig wechselnde Kräfte kommen oder Zeiten nicht eingehalten werden, sprechen Sie das zuerst an – ändert sich nichts, ist ein Wechsel unkompliziert möglich.

Macht der Pflegedienst auch den Haushalt?+

Manche ja, viele inzwischen nicht mehr oder nur eingeschränkt – der Fachkräftemangel führt dazu, dass sie sich auf pflegerische Leistungen konzentrieren. Wo es angeboten wird, ist es mit 40 bis 60 € je 45 Minuten vergleichsweise teuer.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig nutzen?+

Ja, das ist sogar der Regelfall. Beide werden aus unterschiedlichen Budgets bezahlt: der Pflegedienst über die Sachleistungen, die Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die Budgets zehren sich nicht gegenseitig auf.

Quellen

  1. § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  3. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Info
Tipp
Info
Weitere Beiträge

Jetzt kostenlos anfragen und Hilfe erhalten

Jetzt kostenlos anfragen
JUHI Button Arrow

Oder rufen Sie uns einfach an:

030 403 68 2770