Entlastungsbetrag 2027: Warum die 131 € verschwinden
Der Entlastungsbetrag verschwindet zum 1. Januar 2027 – aber nicht, weil gekürzt wird. Er wird durch das Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt, also 44 € mehr als heute. Für Pflegegrad 2 bis 5 ist das ein Plus von 528 € im Jahr.
Verschwinden wird die Leistung in ihrer heutigen Form – und mit ihr drei Dinge, die vielen wichtiger sind als die 44 €. Dazu kommt eine ungeklärte Frage, die Ihr Guthaben aus 2026 betrifft.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € werden 175 € – für Pflegegrad 2 bis 5 ein Plus von 528 € im Jahr
- ✓ Pflegegrad 1 verliert alles – ein Sozialraumbudget ist dort nicht vorgesehen
- ✓ Nicht mehr ansparbar – nicht genutzte Monate verfallen
- ✓ Nicht mehr bei Pflegedienst, Tages- und Kurzzeitpflege einlösbar
- ✓ Ihr Restbetrag aus 2026: Der Entwurf enthält dazu keine Übergangsregelung
Die Gegenüberstellung
| Entlastungsbetrag heute | Sozialraumbudget ab 2027 | |
|---|---|---|
| Höhe | 131 € pro Monat | 175 € pro Monat |
| Unter 25 Jahren | 131 € | 300 € |
| Ab Pflegegrad | 1 | 2 |
| Ansparbar | Ja, ins folgende Kalenderhalbjahr | Nein |
| Anerkannte Alltagsangebote | Ja | Ja |
| Nachbarschaftshilfe | Je nach Bundesland | Ja, bundesweite Regeln geplant |
| Ambulanter Pflegedienst | Ja, ohne Selbstversorgung | Nein |
| Tages- und Nachtpflege | Ja | Nein |
| Kurzzeitpflege | Ja | Nein |
Die Details zur Nachfolgeleistung haben wir unter Sozialraumbudget aufgeschrieben.
Warum es erst einmal mehr Geld ist
Bei einem Stundenpreis von 32,75 € wie bei uns bedeutet die Erhöhung konkret:
| Heute | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Pro Monat | 131 € = 4 Stunden | 175 € = 5,3 Stunden |
| Pro Jahr | 1.572 € = 48 Stunden | 2.100 € = 64 Stunden |
| Unterschied | +528 € und 16 Stunden mehr im Jahr | |
Das gilt allerdings nur, wenn Sie das Budget jeden Monat nutzen. Weil die Ansparmöglichkeit wegfällt, kippt die Rechnung für alle, die bisher sammeln und dann in einem Schwung einsetzen – etwa für den Frühjahrsputz oder eine Grundreinigung.
Was verloren geht
1. Pflegegrad 1 verliert den Anspruch vollständig. Ein Sozialraumbudget ist dort nicht vorgesehen. Das sind 1.572 € im Jahr für rund 860.000 Menschen – und die als Ersatz gedachte Pflegebegleitung startet erst 2029. Mehr dazu unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
2. Die Ansparmöglichkeit entfällt. Heute können Sie nach § 45b Absatz 1 Satz 5 SGB XI nicht verbrauchte Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen – also faktisch bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das Sozialraumbudget ist auf regelmäßige monatliche Nutzung ausgelegt; was liegen bleibt, ist weg.
3. Drei Verwendungszwecke fallen weg. Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege sind nach dem Entwurf nicht mehr aus diesem Budget bezahlbar. Pflegeleistungen laufen künftig über das Sachleistungsbudget, Kurzzeitpflege über das Überbrückungsbudget.
Die offene Frage: Ihr Guthaben aus 2026
Hier wird es unangenehm, und hier widersprechen sich die Darstellungen im Netz. Die Lage ist diese:
- Nach heutigem Recht wäre ein Restbetrag aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.
- Zu diesem Zeitpunkt gibt es den Entlastungsbetrag aber nicht mehr – und das Sozialraumbudget kennt keine Übertragung.
- Der Entwurf regelt diesen Übergang nicht. Er sagt weder, dass die Restbeträge verfallen, noch dass sie nutzbar bleiben.
Das ist keine Auslegungsfrage, die wir uns ausgedacht haben. Der Fachdienst Häusliche Pflege berichtet, dass im Entwurf keine ausdrückliche Übergangsregel für Restansprüche aus 2026 zu finden ist; die Autoren haben dazu am 7. Oktober 2026 einen offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Eine Antwort ist bislang nicht berichtet.
Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW warnt deutlicher: Weil die Übertragungsmöglichkeit gestrichen wird und eine Übergangsregel fehlt, könnten Ansprüche aus 2026 bereits am 31. Dezember 2026 verfallen – und nicht erst am 30. Juni 2027.
💡 Was daraus folgt
Verlassen Sie sich nicht auf die Übertragung ins erste Halbjahr 2027. Solange die Frage offen ist, ist der 31. Dezember 2026 der sichere Stichtag. Wer noch Guthaben hat, sollte es in diesem Jahr einsetzen und die Belege zeitnah einreichen.
Was Sie jetzt tun sollten
| Schritt | Warum |
|---|---|
| Restbetrag erfragen | Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Viele unterschätzen, wie viel noch offen ist – 131 € monatlich summieren sich. |
| Noch 2026 einsetzen | Der Übergang ins Jahr 2027 ist ungeklärt. Was dieses Jahr genutzt wird, ist sicher. |
| Belege zügig einreichen | Bei einem anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung entfällt das – die Kasse rechnet direkt ab. |
| Bei Pflegegrad 1 besonders | Hier endet der Anspruch nach dem Entwurf ganz, nicht nur in seiner Form. |
| Pflegedienst-Abrechnung prüfen | Wer Haushaltshilfe über den Pflegedienst bezieht, braucht ab 2027 einen anderen Weg. |
Entschieden ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht, und eine Übergangsregel kann im Gesundheitsausschuss noch ergänzt werden. Den Überblick finden Sie unter PNOG.
Wie Sie Ihr Guthaben jetzt einsetzen
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Weil wir ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sind, bleibt dieser Weg auch 2027 bestehen – anders als die Abrechnung über einen Pflegedienst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Rostock, Haushaltshilfe in Potsdam, Putzfrau in Köln und Reinigungskraft in Berlin. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Schlagzeile von den verschwindenden 131 € stimmt nur halb: Der Betrag steigt auf 175 €. Teuer wird die Reform an anderer Stelle – beim Wegfall für Pflegegrad 1, beim Ende der Ansparmöglichkeit und bei den gestrichenen Verwendungszwecken.
Dringend ist aber nur eines: das Guthaben aus 2026. Solange niemand sagen kann, ob es im ersten Halbjahr 2027 noch nutzbar ist, gehört es in dieses Jahr. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen offen ist und wie schnell wir starten können.
Häufig gestellte Fragen
Wird der Entlastungsbetrag 2027 abgeschafft?+
In seiner heutigen Form ja. Für Pflegegrad 2 bis 5 tritt das Sozialraumbudget mit 175 € monatlich an seine Stelle, also mehr Geld. Für Pflegegrad 1 entfällt der Anspruch nach dem Entwurf ersatzlos.
Kann ich mein Guthaben aus 2026 noch 2027 nutzen?+
Das ist ungeklärt. Nach heutigem Recht wäre es bis zum 30. Juni 2027 möglich, der Entwurf enthält dazu aber keine Übergangsregelung. Die Verbraucherzentrale NRW warnt, dass Ansprüche schon zum 31. Dezember 2026 verfallen könnten. Nutzen Sie das Guthaben daher besser in diesem Jahr.
Bleibt das Geld bei meinem bisherigen Anbieter einlösbar?+
Bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag und bei anerkannter Nachbarschaftshilfe ja. Bei einem ambulanten Pflegedienst, in der Tagespflege oder der Kurzzeitpflege nach dem Entwurf nicht mehr.
Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen?+
Nein, weder heute noch nach dem Entwurf. Es handelt sich um eine Kostenerstattung gegen Belege, nicht um eine Geldleistung. Die Einzelheiten stehen unter Entlastungsbetrag auszahlen lassen.
Steht die Reform schon fest?+
Nein. Es ist der Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Abstimmung im Bundestag soll am 11. Dezember sein. Eine Übergangsregel für Restbeträge könnte im Gesundheitsausschuss noch ergänzt werden – darauf wetten sollten Sie aber nicht.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, Übertragung ins folgende Kalenderhalbjahr in Absatz 1 Satz 5
- Häusliche Pflege – Entlastungsbetrag: Was wird 2027 aus den Restbeträgen von 2026?
- Verbraucherzentrale NRW zum möglichen früheren Verfall der Restbeträge
- pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Der Entlastungsbetrag verschwindet zum 1. Januar 2027 – aber nicht, weil gekürzt wird. Er wird durch das Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt, also 44 € mehr als heute. Für Pflegegrad 2 bis 5 ist das ein Plus von 528 € im Jahr.
Verschwinden wird die Leistung in ihrer heutigen Form – und mit ihr drei Dinge, die vielen wichtiger sind als die 44 €. Dazu kommt eine ungeklärte Frage, die Ihr Guthaben aus 2026 betrifft.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € werden 175 € – für Pflegegrad 2 bis 5 ein Plus von 528 € im Jahr
- ✓ Pflegegrad 1 verliert alles – ein Sozialraumbudget ist dort nicht vorgesehen
- ✓ Nicht mehr ansparbar – nicht genutzte Monate verfallen
- ✓ Nicht mehr bei Pflegedienst, Tages- und Kurzzeitpflege einlösbar
- ✓ Ihr Restbetrag aus 2026: Der Entwurf enthält dazu keine Übergangsregelung
Die Gegenüberstellung
| Entlastungsbetrag heute | Sozialraumbudget ab 2027 | |
|---|---|---|
| Höhe | 131 € pro Monat | 175 € pro Monat |
| Unter 25 Jahren | 131 € | 300 € |
| Ab Pflegegrad | 1 | 2 |
| Ansparbar | Ja, ins folgende Kalenderhalbjahr | Nein |
| Anerkannte Alltagsangebote | Ja | Ja |
| Nachbarschaftshilfe | Je nach Bundesland | Ja, bundesweite Regeln geplant |
| Ambulanter Pflegedienst | Ja, ohne Selbstversorgung | Nein |
| Tages- und Nachtpflege | Ja | Nein |
| Kurzzeitpflege | Ja | Nein |
Die Details zur Nachfolgeleistung haben wir unter Sozialraumbudget aufgeschrieben.
Warum es erst einmal mehr Geld ist
Bei einem Stundenpreis von 32,75 € wie bei uns bedeutet die Erhöhung konkret:
| Heute | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Pro Monat | 131 € = 4 Stunden | 175 € = 5,3 Stunden |
| Pro Jahr | 1.572 € = 48 Stunden | 2.100 € = 64 Stunden |
| Unterschied | +528 € und 16 Stunden mehr im Jahr | |
Das gilt allerdings nur, wenn Sie das Budget jeden Monat nutzen. Weil die Ansparmöglichkeit wegfällt, kippt die Rechnung für alle, die bisher sammeln und dann in einem Schwung einsetzen – etwa für den Frühjahrsputz oder eine Grundreinigung.
Was verloren geht
1. Pflegegrad 1 verliert den Anspruch vollständig. Ein Sozialraumbudget ist dort nicht vorgesehen. Das sind 1.572 € im Jahr für rund 860.000 Menschen – und die als Ersatz gedachte Pflegebegleitung startet erst 2029. Mehr dazu unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
2. Die Ansparmöglichkeit entfällt. Heute können Sie nach § 45b Absatz 1 Satz 5 SGB XI nicht verbrauchte Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen – also faktisch bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das Sozialraumbudget ist auf regelmäßige monatliche Nutzung ausgelegt; was liegen bleibt, ist weg.
3. Drei Verwendungszwecke fallen weg. Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege sind nach dem Entwurf nicht mehr aus diesem Budget bezahlbar. Pflegeleistungen laufen künftig über das Sachleistungsbudget, Kurzzeitpflege über das Überbrückungsbudget.
Die offene Frage: Ihr Guthaben aus 2026
Hier wird es unangenehm, und hier widersprechen sich die Darstellungen im Netz. Die Lage ist diese:
- Nach heutigem Recht wäre ein Restbetrag aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.
- Zu diesem Zeitpunkt gibt es den Entlastungsbetrag aber nicht mehr – und das Sozialraumbudget kennt keine Übertragung.
- Der Entwurf regelt diesen Übergang nicht. Er sagt weder, dass die Restbeträge verfallen, noch dass sie nutzbar bleiben.
Das ist keine Auslegungsfrage, die wir uns ausgedacht haben. Der Fachdienst Häusliche Pflege berichtet, dass im Entwurf keine ausdrückliche Übergangsregel für Restansprüche aus 2026 zu finden ist; die Autoren haben dazu am 7. Oktober 2026 einen offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Eine Antwort ist bislang nicht berichtet.
Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW warnt deutlicher: Weil die Übertragungsmöglichkeit gestrichen wird und eine Übergangsregel fehlt, könnten Ansprüche aus 2026 bereits am 31. Dezember 2026 verfallen – und nicht erst am 30. Juni 2027.
💡 Was daraus folgt
Verlassen Sie sich nicht auf die Übertragung ins erste Halbjahr 2027. Solange die Frage offen ist, ist der 31. Dezember 2026 der sichere Stichtag. Wer noch Guthaben hat, sollte es in diesem Jahr einsetzen und die Belege zeitnah einreichen.
Was Sie jetzt tun sollten
| Schritt | Warum |
|---|---|
| Restbetrag erfragen | Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Viele unterschätzen, wie viel noch offen ist – 131 € monatlich summieren sich. |
| Noch 2026 einsetzen | Der Übergang ins Jahr 2027 ist ungeklärt. Was dieses Jahr genutzt wird, ist sicher. |
| Belege zügig einreichen | Bei einem anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung entfällt das – die Kasse rechnet direkt ab. |
| Bei Pflegegrad 1 besonders | Hier endet der Anspruch nach dem Entwurf ganz, nicht nur in seiner Form. |
| Pflegedienst-Abrechnung prüfen | Wer Haushaltshilfe über den Pflegedienst bezieht, braucht ab 2027 einen anderen Weg. |
Entschieden ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht, und eine Übergangsregel kann im Gesundheitsausschuss noch ergänzt werden. Den Überblick finden Sie unter PNOG.
Wie Sie Ihr Guthaben jetzt einsetzen
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Weil wir ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sind, bleibt dieser Weg auch 2027 bestehen – anders als die Abrechnung über einen Pflegedienst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Rostock, Haushaltshilfe in Potsdam, Putzfrau in Köln und Reinigungskraft in Berlin. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Die Schlagzeile von den verschwindenden 131 € stimmt nur halb: Der Betrag steigt auf 175 €. Teuer wird die Reform an anderer Stelle – beim Wegfall für Pflegegrad 1, beim Ende der Ansparmöglichkeit und bei den gestrichenen Verwendungszwecken.
Dringend ist aber nur eines: das Guthaben aus 2026. Solange niemand sagen kann, ob es im ersten Halbjahr 2027 noch nutzbar ist, gehört es in dieses Jahr. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen offen ist und wie schnell wir starten können.
Häufig gestellte Fragen
Wird der Entlastungsbetrag 2027 abgeschafft?+
In seiner heutigen Form ja. Für Pflegegrad 2 bis 5 tritt das Sozialraumbudget mit 175 € monatlich an seine Stelle, also mehr Geld. Für Pflegegrad 1 entfällt der Anspruch nach dem Entwurf ersatzlos.
Kann ich mein Guthaben aus 2026 noch 2027 nutzen?+
Das ist ungeklärt. Nach heutigem Recht wäre es bis zum 30. Juni 2027 möglich, der Entwurf enthält dazu aber keine Übergangsregelung. Die Verbraucherzentrale NRW warnt, dass Ansprüche schon zum 31. Dezember 2026 verfallen könnten. Nutzen Sie das Guthaben daher besser in diesem Jahr.
Bleibt das Geld bei meinem bisherigen Anbieter einlösbar?+
Bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag und bei anerkannter Nachbarschaftshilfe ja. Bei einem ambulanten Pflegedienst, in der Tagespflege oder der Kurzzeitpflege nach dem Entwurf nicht mehr.
Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen?+
Nein, weder heute noch nach dem Entwurf. Es handelt sich um eine Kostenerstattung gegen Belege, nicht um eine Geldleistung. Die Einzelheiten stehen unter Entlastungsbetrag auszahlen lassen.
Steht die Reform schon fest?+
Nein. Es ist der Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Abstimmung im Bundestag soll am 11. Dezember sein. Eine Übergangsregel für Restbeträge könnte im Gesundheitsausschuss noch ergänzt werden – darauf wetten sollten Sie aber nicht.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, Übertragung ins folgende Kalenderhalbjahr in Absatz 1 Satz 5
- Häusliche Pflege – Entlastungsbetrag: Was wird 2027 aus den Restbeträgen von 2026?
- Verbraucherzentrale NRW zum möglichen früheren Verfall der Restbeträge
- pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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