Haushaltshilfe Krankenkasse: Wann die Kasse zahlt und wie Sie es beantragen

Inhaltsverzeichnis âČ
- Das Wichtigste in KĂŒrze
- Was ist die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?
- Wann zahlt die Krankenkasse?
- Wie lange wird gezahlt?
- Was kostet es Sie?
- So beantragen Sie es Schritt fĂŒr Schritt
- Krankenkasse vs. Pflegekasse
- Dauerhafte Hilfe mit Pflegegrad: So hilft JUHI
- Unser Fazit
- HĂ€ufig gestellte Fragen
- Quellen
Operation, Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung â und plötzlich geht im Haushalt nichts mehr. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in diesen FĂ€llen eine Haushaltshilfe â auch ohne Pflegegrad. Die Leistung nach § 38 SGB V ist eine der am wenigsten bekannten Kassenleistungen und wird jĂ€hrlich von hunderttausenden Versicherten nicht abgerufen.
In diesem Artikel erklĂ€ren wir, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt, wie lange der Anspruch gilt, was Sie zuzahlen mĂŒssen, wie Sie den Antrag stellen â und wie sich diese Leistung von der Haushaltshilfe ĂŒber die Pflegekasse unterscheidet.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- â § 38 SGB V: Die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse!) zahlt eine Haushaltshilfe bei Krankheit, OP oder Schwangerschaft
- â Kein Pflegegrad nötig â aber bei PG 2â5 ist der erweiterte Anspruch ausgeschlossen
- â Dauer: Bis 4 Wochen (ohne Kind), bis 26 Wochen (mit Kind unter 12)
- â Zuzahlung: 10 % der Kosten (min. 5 âŹ, max. 10 ⏠/ Tag) â bei Schwangerschaft entfĂ€llt sie
- â Ărztliche Verordnung nötig â Antrag bei der Krankenkasse vor Beginn der Hilfe
Was ist die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie springt ein, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Krankheit, einer Operation oder einer Schwangerschaft vorĂŒbergehend nicht selbst fĂŒhren können â und niemand anders im Haushalt die Aufgaben ĂŒbernehmen kann.
Wichtig: Diese Leistung hat nichts mit der Pflegeversicherung zu tun. Sie wird von der Krankenkasse gezahlt, nicht von der Pflegekasse. Und sie ist keine Dauerleistung, sondern eine vorĂŒbergehende UnterstĂŒtzung in akuten Situationen. Wer dauerhafte Hilfe im Alltag und Haushalt braucht, ist mit einem Pflegegrad und dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse besser aufgestellt.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Krankenkasse zahlt in drei Fallgruppen:
| Situation | Voraussetzung | Dauer |
|---|---|---|
| Mit Kind unter 12 Jahren | Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur, hĂ€usliche Krankenpflege â Kind im Haushalt unter 12 oder behindert | FĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung |
| Ohne Kind (schwere Krankheit) | Schwere Erkrankung, akute Verschlimmerung, nach Krankenhaus oder ambulanter OP â kein PG 2â5 | Bis 4 Wochen |
| Schwangerschaft / Entbindung | § 24h SGB V â WeiterfĂŒhrung des Haushalts nicht möglich | Individuell, keine Zuzahlung |
Die Voraussetzungen im Detail
- Gesetzlich krankenversichert â die Leistung gilt nur fĂŒr GKV-Versicherte
- Haushalt kann nicht weitergefĂŒhrt werden â wegen Krankheit, OP, Reha oder Schwangerschaft
- Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben ĂŒbernehmen (Partner, Ă€ltere Kinder)
- Ărztliche Verordnung mit BegrĂŒndung, Dauer und Umfang
â ïž Ausschluss bei Pflegegrad 2â5
Der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) gilt nicht bei Pflegegrad 2 bis 5. In diesem Fall ist die Pflegekasse zustĂ€ndig. Ausnahme: Auch bei PflegebedĂŒrftigkeit hat die Krankenkasse weiterhin die Haushaltshilfe fĂŒr die Versorgung des Kindes zu erbringen â der Kinderanspruch bleibt also bestehen.
Wie lange wird die Haushaltshilfe gezahlt?
| Situation | Maximale Dauer |
|---|---|
| Mit Kind unter 12 (Krankenhaus, Reha, Kur) | FĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung |
| Schwere Krankheit ohne Kind | Bis 4 Wochen |
| Schwere Krankheit + Kind unter 12 | Bis 26 Wochen |
| Schwangerschaft / Entbindung | Individuell nach Àrztlicher Verordnung |
Der Umfang liegt in der Regel bei 3 bis 6 Stunden tĂ€glich â je nach individuellem Bedarf. Aufgaben umfassen Reinigung, Einkaufen, Kochen, WĂ€sche und bei Bedarf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Pflegerische TĂ€tigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe) gehören nicht dazu.
Viele Kassen bieten ĂŒber ihre Satzung (§ 38 Abs. 2 SGB V) erweiterte Leistungen an, die ĂŒber den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob sie eine groĂzĂŒgigere Regelung hat.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas kostet es Sie?
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Kalendertag â mindestens 5 ⏠und maximal 10 ⏠pro Tag. Bei einer Haushaltshilfe, die 80 ⏠am Tag kostet, zahlen Sie also 8 ⏠Zuzahlung.
Ausnahmen: Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V) entfÀllt die Zuzahlung vollstÀndig. Auch wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), zahlt nichts.
Was passiert, wenn Verwandte einspringen?
FĂŒr Verwandte und VerschwĂ€gerte bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, GroĂeltern, Enkel) werden keine Kosten fĂŒr eine Ersatzkraft erstattet. Die Krankenkasse kann aber Fahrkosten und nachweislich entgangenes Netto-Arbeitsentgelt erstatten â bis zu 15 ⏠pro Stunde und maximal 120 ⏠pro Tag.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe Schritt fĂŒr Schritt
- 1Ărztliche Verordnung holen: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt (oder vor Entlassung im Krankenhaus) eine Bescheinigung ausstellen â mit BegrĂŒndung, voraussichtlicher Dauer und Umfang des Bedarfs.
- 2Antrag bei der Krankenkasse stellen: Per Formular (online oder auf Papier) bei Ihrer Krankenkasse. Reichen Sie die Àrztliche Verordnung und Angaben zu Ihrem Haushalt (Kinder, Partner) ein.
- 3Genehmigung abwarten: Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen bei MD-Beteiligung). In der Praxis dauert es oft 1â2 Wochen.
- 4Haushaltshilfe organisieren: Entweder vermittelt die Krankenkasse eine Kraft, oder Sie suchen sich selbst einen Anbieter (Vertragspartner der Kasse rechnen direkt ab).
â ïž Nicht ohne Genehmigung starten
Wenn Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse selbst eine Haushaltshilfe beauftragen, werden die Kosten in der Regel nicht erstattet. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor Beginn der Hilfe â oder zumindest gleichzeitig.
Krankenkasse vs. Pflegekasse: Was ist der Unterschied?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V wird hĂ€ufig mit der Alltagshilfe ĂŒber den Entlastungsbetrag der Pflegekasse verwechselt. Beide finanzieren Hilfe im Haushalt â aber nach komplett unterschiedlichen Regeln:
| Kriterium | Haushaltshilfe Krankenkasse (§ 38 SGB V) | Alltagshilfe Pflegekasse (§ 45b SGB XI) |
|---|---|---|
| ZustÀndig | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Anlass | Akute Krankheit, OP, Schwangerschaft | Dauerhafter Pflegebedarf |
| Pflegegrad nötig? | Nein (bei PG 2â5 eingeschrĂ€nkt) | Ja, ab PG 1 |
| Dauer | VorĂŒbergehend (4â26 Wochen) | Dauerhaft, monatlich |
| Budget | Nach Àrztl. Verordnung (kein fester Betrag) | 131 ⏠/ Monat (+ VHP) |
| Zuzahlung | 10 % (min. 5 âŹ, max. 10 âŹ/Tag) | Keine bei gesetzl. Versicherung |
| Anrechnung | UnabhÀngig vom Entlastungsbetrag | UnabhÀngig von § 38 SGB V |
Die gute Nachricht: Beide Leistungen sind voneinander unabhĂ€ngig. Wer einen Pflegegrad hat und gleichzeitig wegen einer akuten Erkrankung die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V braucht (z. B. fĂŒr die Kinderversorgung), kann beide parallel nutzen.
Dauerhafte Hilfe mit Pflegegrad: So hilft JUHI
Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist eine Ăbergangslösung â nach 4 (oder 26) Wochen ist Schluss. Wer dauerhafte, regelmĂ€Ăige Hilfe im Alltag und Haushalt braucht, ist mit einem Pflegegrad und einem anerkannten Dienstleister besser aufgestellt.
Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit ĂŒber 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedĂŒrftigen Menschen im Alltag und Haushalt â bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter Dresden, Augsburg, Köln und Kiel.
Ăber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat â Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhĂ€ngen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 ⏠inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab â bei gesetzlicher Versicherung entstehen fĂŒr Sie keine Kosten.
Unser Fazit: Zwei Wege zur Haushaltshilfe â kennen Sie beide?
Ob Krankenkasse (§ 38 SGB V) oder Pflegekasse (Entlastungsbetrag) â beide Systeme bieten Hilfe im Haushalt, aber unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist die richtige Wahl bei akuten Situationen ohne Pflegegrad: nach einer OP, bei schwerer Krankheit oder wĂ€hrend der Schwangerschaft. FĂŒr dauerhafte UnterstĂŒtzung brauchen Sie einen Pflegegrad und einen anerkannten Dienstleister.
Bei JUHI bekommen Sie diese dauerhafte Hilfe: bis zu 13 volle Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
HĂ€ufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad fĂŒr die Haushaltshilfe der Krankenkasse?+
Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist gerade fĂŒr Versicherte ohne Pflegegrad gedacht. Bei Pflegegrad 2â5 ist der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) allerdings ausgeschlossen â dann ist die Pflegekasse zustĂ€ndig. Der Kinderanspruch bleibt auch bei PflegebedĂŒrftigkeit bestehen.
Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?+
Ohne Kind im Haushalt: bis zu 4 Wochen. Mit Kind unter 12 Jahren oder behindertem Kind: bis zu 26 Wochen. Bei Krankenhausaufenthalt oder Reha mit Kind: fĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung. Eine VerlĂ€ngerung auf Ă€rztlichen Antrag ist in vielen FĂ€llen möglich.
Was kostet mich die Haushaltshilfe der Krankenkasse?+
10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 ⏠und maximal 10 âŹ. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfĂ€llt die Zuzahlung. Wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens), zahlt ebenfalls nichts.
Kann mein Partner die Haushaltshilfe ĂŒbernehmen?+
Wenn Ihr Partner im Haushalt lebt und den Haushalt grundsĂ€tzlich fĂŒhren kann, besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Nur wenn auch der Partner aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen GrĂŒnden die Aufgaben nicht ĂŒbernehmen kann, springt die Krankenkasse ein.
Wird die Haushaltshilfe der Krankenkasse auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+
Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (Krankenkasse) und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (Pflegekasse) sind zwei völlig unabhĂ€ngige Leistungen. Sie können beide parallel nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfĂŒllt sind.
Bekomme ich nach der Krankenkassen-Haushaltshilfe auch dauerhafte UnterstĂŒtzung?+
Ja â wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ăber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege erhalten Sie bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann sich ein Antrag lohnen â schon ab Pflegegrad 1 stehen 131 ⏠Entlastungsbetrag monatlich zur VerfĂŒgung.
Quellen
- § 38 SGB V â Haushaltshilfe
- § 24h SGB V â Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- GKV-Spitzenverband â Haushaltshilfe
- § 45b SGB XI â Entlastungsbetrag
- Bundesministerium fĂŒr Gesundheit â Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale â Pflege zu Hause: Leistungen im Ăberblick
- hkk â Haushaltshilfe im Krankheitsfall: Voraussetzungen und Beantragung
- § 61 SGB V â Zuzahlungen
Operation, Krankenhausaufenthalt, schwere Erkrankung â und plötzlich geht im Haushalt nichts mehr. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in diesen FĂ€llen eine Haushaltshilfe â auch ohne Pflegegrad. Die Leistung nach § 38 SGB V ist eine der am wenigsten bekannten Kassenleistungen und wird jĂ€hrlich von hunderttausenden Versicherten nicht abgerufen.
In diesem Artikel erklĂ€ren wir, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt, wie lange der Anspruch gilt, was Sie zuzahlen mĂŒssen, wie Sie den Antrag stellen â und wie sich diese Leistung von der Haushaltshilfe ĂŒber die Pflegekasse unterscheidet.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- â § 38 SGB V: Die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse!) zahlt eine Haushaltshilfe bei Krankheit, OP oder Schwangerschaft
- â Kein Pflegegrad nötig â aber bei PG 2â5 ist der erweiterte Anspruch ausgeschlossen
- â Dauer: Bis 4 Wochen (ohne Kind), bis 26 Wochen (mit Kind unter 12)
- â Zuzahlung: 10 % der Kosten (min. 5 âŹ, max. 10 ⏠/ Tag) â bei Schwangerschaft entfĂ€llt sie
- â Ărztliche Verordnung nötig â Antrag bei der Krankenkasse vor Beginn der Hilfe
Was ist die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie springt ein, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Krankheit, einer Operation oder einer Schwangerschaft vorĂŒbergehend nicht selbst fĂŒhren können â und niemand anders im Haushalt die Aufgaben ĂŒbernehmen kann.
Wichtig: Diese Leistung hat nichts mit der Pflegeversicherung zu tun. Sie wird von der Krankenkasse gezahlt, nicht von der Pflegekasse. Und sie ist keine Dauerleistung, sondern eine vorĂŒbergehende UnterstĂŒtzung in akuten Situationen. Wer dauerhafte Hilfe im Alltag und Haushalt braucht, ist mit einem Pflegegrad und dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse besser aufgestellt.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Krankenkasse zahlt in drei Fallgruppen:
| Situation | Voraussetzung | Dauer |
|---|---|---|
| Mit Kind unter 12 Jahren | Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur, hĂ€usliche Krankenpflege â Kind im Haushalt unter 12 oder behindert | FĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung |
| Ohne Kind (schwere Krankheit) | Schwere Erkrankung, akute Verschlimmerung, nach Krankenhaus oder ambulanter OP â kein PG 2â5 | Bis 4 Wochen |
| Schwangerschaft / Entbindung | § 24h SGB V â WeiterfĂŒhrung des Haushalts nicht möglich | Individuell, keine Zuzahlung |
Die Voraussetzungen im Detail
- Gesetzlich krankenversichert â die Leistung gilt nur fĂŒr GKV-Versicherte
- Haushalt kann nicht weitergefĂŒhrt werden â wegen Krankheit, OP, Reha oder Schwangerschaft
- Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben ĂŒbernehmen (Partner, Ă€ltere Kinder)
- Ărztliche Verordnung mit BegrĂŒndung, Dauer und Umfang
â ïž Ausschluss bei Pflegegrad 2â5
Der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) gilt nicht bei Pflegegrad 2 bis 5. In diesem Fall ist die Pflegekasse zustĂ€ndig. Ausnahme: Auch bei PflegebedĂŒrftigkeit hat die Krankenkasse weiterhin die Haushaltshilfe fĂŒr die Versorgung des Kindes zu erbringen â der Kinderanspruch bleibt also bestehen.
Wie lange wird die Haushaltshilfe gezahlt?
| Situation | Maximale Dauer |
|---|---|
| Mit Kind unter 12 (Krankenhaus, Reha, Kur) | FĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung |
| Schwere Krankheit ohne Kind | Bis 4 Wochen |
| Schwere Krankheit + Kind unter 12 | Bis 26 Wochen |
| Schwangerschaft / Entbindung | Individuell nach Àrztlicher Verordnung |
Der Umfang liegt in der Regel bei 3 bis 6 Stunden tĂ€glich â je nach individuellem Bedarf. Aufgaben umfassen Reinigung, Einkaufen, Kochen, WĂ€sche und bei Bedarf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Pflegerische TĂ€tigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe) gehören nicht dazu.
Viele Kassen bieten ĂŒber ihre Satzung (§ 38 Abs. 2 SGB V) erweiterte Leistungen an, die ĂŒber den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob sie eine groĂzĂŒgigere Regelung hat.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas kostet es Sie?
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Kalendertag â mindestens 5 ⏠und maximal 10 ⏠pro Tag. Bei einer Haushaltshilfe, die 80 ⏠am Tag kostet, zahlen Sie also 8 ⏠Zuzahlung.
Ausnahmen: Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V) entfÀllt die Zuzahlung vollstÀndig. Auch wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), zahlt nichts.
Was passiert, wenn Verwandte einspringen?
FĂŒr Verwandte und VerschwĂ€gerte bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, GroĂeltern, Enkel) werden keine Kosten fĂŒr eine Ersatzkraft erstattet. Die Krankenkasse kann aber Fahrkosten und nachweislich entgangenes Netto-Arbeitsentgelt erstatten â bis zu 15 ⏠pro Stunde und maximal 120 ⏠pro Tag.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe Schritt fĂŒr Schritt
- 1Ărztliche Verordnung holen: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt (oder vor Entlassung im Krankenhaus) eine Bescheinigung ausstellen â mit BegrĂŒndung, voraussichtlicher Dauer und Umfang des Bedarfs.
- 2Antrag bei der Krankenkasse stellen: Per Formular (online oder auf Papier) bei Ihrer Krankenkasse. Reichen Sie die Àrztliche Verordnung und Angaben zu Ihrem Haushalt (Kinder, Partner) ein.
- 3Genehmigung abwarten: Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen bei MD-Beteiligung). In der Praxis dauert es oft 1â2 Wochen.
- 4Haushaltshilfe organisieren: Entweder vermittelt die Krankenkasse eine Kraft, oder Sie suchen sich selbst einen Anbieter (Vertragspartner der Kasse rechnen direkt ab).
â ïž Nicht ohne Genehmigung starten
Wenn Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse selbst eine Haushaltshilfe beauftragen, werden die Kosten in der Regel nicht erstattet. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor Beginn der Hilfe â oder zumindest gleichzeitig.
Krankenkasse vs. Pflegekasse: Was ist der Unterschied?
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V wird hĂ€ufig mit der Alltagshilfe ĂŒber den Entlastungsbetrag der Pflegekasse verwechselt. Beide finanzieren Hilfe im Haushalt â aber nach komplett unterschiedlichen Regeln:
| Kriterium | Haushaltshilfe Krankenkasse (§ 38 SGB V) | Alltagshilfe Pflegekasse (§ 45b SGB XI) |
|---|---|---|
| ZustÀndig | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Anlass | Akute Krankheit, OP, Schwangerschaft | Dauerhafter Pflegebedarf |
| Pflegegrad nötig? | Nein (bei PG 2â5 eingeschrĂ€nkt) | Ja, ab PG 1 |
| Dauer | VorĂŒbergehend (4â26 Wochen) | Dauerhaft, monatlich |
| Budget | Nach Àrztl. Verordnung (kein fester Betrag) | 131 ⏠/ Monat (+ VHP) |
| Zuzahlung | 10 % (min. 5 âŹ, max. 10 âŹ/Tag) | Keine bei gesetzl. Versicherung |
| Anrechnung | UnabhÀngig vom Entlastungsbetrag | UnabhÀngig von § 38 SGB V |
Die gute Nachricht: Beide Leistungen sind voneinander unabhĂ€ngig. Wer einen Pflegegrad hat und gleichzeitig wegen einer akuten Erkrankung die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V braucht (z. B. fĂŒr die Kinderversorgung), kann beide parallel nutzen.
Dauerhafte Hilfe mit Pflegegrad: So hilft JUHI
Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist eine Ăbergangslösung â nach 4 (oder 26) Wochen ist Schluss. Wer dauerhafte, regelmĂ€Ăige Hilfe im Alltag und Haushalt braucht, ist mit einem Pflegegrad und einem anerkannten Dienstleister besser aufgestellt.
Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit ĂŒber 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedĂŒrftigen Menschen im Alltag und Haushalt â bundesweit in ĂŒber 30 StĂ€dten, darunter Dresden, Augsburg, Köln und Kiel.
Ăber den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat â Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhĂ€ngen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz betrĂ€gt 32,75 ⏠inkl. sĂ€mtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab â bei gesetzlicher Versicherung entstehen fĂŒr Sie keine Kosten.
Unser Fazit: Zwei Wege zur Haushaltshilfe â kennen Sie beide?
Ob Krankenkasse (§ 38 SGB V) oder Pflegekasse (Entlastungsbetrag) â beide Systeme bieten Hilfe im Haushalt, aber unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist die richtige Wahl bei akuten Situationen ohne Pflegegrad: nach einer OP, bei schwerer Krankheit oder wĂ€hrend der Schwangerschaft. FĂŒr dauerhafte UnterstĂŒtzung brauchen Sie einen Pflegegrad und einen anerkannten Dienstleister.
Bei JUHI bekommen Sie diese dauerhafte Hilfe: bis zu 13 volle Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, welche Stunden Ihnen ĂŒber die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
HĂ€ufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad fĂŒr die Haushaltshilfe der Krankenkasse?+
Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist gerade fĂŒr Versicherte ohne Pflegegrad gedacht. Bei Pflegegrad 2â5 ist der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) allerdings ausgeschlossen â dann ist die Pflegekasse zustĂ€ndig. Der Kinderanspruch bleibt auch bei PflegebedĂŒrftigkeit bestehen.
Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?+
Ohne Kind im Haushalt: bis zu 4 Wochen. Mit Kind unter 12 Jahren oder behindertem Kind: bis zu 26 Wochen. Bei Krankenhausaufenthalt oder Reha mit Kind: fĂŒr die gesamte Dauer der Behandlung. Eine VerlĂ€ngerung auf Ă€rztlichen Antrag ist in vielen FĂ€llen möglich.
Was kostet mich die Haushaltshilfe der Krankenkasse?+
10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 ⏠und maximal 10 âŹ. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfĂ€llt die Zuzahlung. Wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens), zahlt ebenfalls nichts.
Kann mein Partner die Haushaltshilfe ĂŒbernehmen?+
Wenn Ihr Partner im Haushalt lebt und den Haushalt grundsĂ€tzlich fĂŒhren kann, besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Nur wenn auch der Partner aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen GrĂŒnden die Aufgaben nicht ĂŒbernehmen kann, springt die Krankenkasse ein.
Wird die Haushaltshilfe der Krankenkasse auf den Entlastungsbetrag angerechnet?+
Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (Krankenkasse) und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (Pflegekasse) sind zwei völlig unabhĂ€ngige Leistungen. Sie können beide parallel nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfĂŒllt sind.
Bekomme ich nach der Krankenkassen-Haushaltshilfe auch dauerhafte UnterstĂŒtzung?+
Ja â wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ăber Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege erhalten Sie bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann sich ein Antrag lohnen â schon ab Pflegegrad 1 stehen 131 ⏠Entlastungsbetrag monatlich zur VerfĂŒgung.
Quellen
- § 38 SGB V â Haushaltshilfe
- § 24h SGB V â Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- GKV-Spitzenverband â Haushaltshilfe
- § 45b SGB XI â Entlastungsbetrag
- Bundesministerium fĂŒr Gesundheit â Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale â Pflege zu Hause: Leistungen im Ăberblick
- hkk â Haushaltshilfe im Krankheitsfall: Voraussetzungen und Beantragung
- § 61 SGB V â Zuzahlungen
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